Protokoll der Sitzung vom 30.08.2012

Antrag des Abgeordneten Christoph Schulze

Drucksache 5/5716

und

Arbeitsgruppe für die Festlegung des Betriebsregimes am Flughafen BER

Antrag des Abgeordneten Christoph Schulze

Drucksache 5/5768

und

Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr jetzt! Schutz der menschlichen Gesundheit, Umfassendes Nachtflugverbot am BBI von 22 bis 6 Uhr sichern

Antrag des Abgeordneten Christoph Schulze

Drucksache 5/5800

Des Weiteren liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 5/5901, vor.

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag des Antragstellers zur Begründung. Herr Abgeordneter Schulze - fraktionslos -, Sie haben die Möglichkeit, die Aussprache zu eröffnen.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Im ursprünglichen Entwurf der Tagesordnung waren es alles noch einzelne Tagesordnungspunkte, die man dann zu einem so wunderschönen komprimierten Tagesordnungspunkt, den man auch ein „buntes Potpourri“ nennen könnte, zusammengelegt hat. Wenn man mich gefragt hätte, ob man dem einen einfachen Titel geben soll, um die Präsidentin von der Zitierung der vielen Anträge zu entlasten, hätte ich vorgeschlagen: Nennen wir den Tagesordnungspunkt doch „Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger bei Fluglärm und Nachtflug“.

Aber ich bin nicht gefragt worden. Die Parlamentarischen Geschäftsführer werden wissen, was sie dort getan haben. Sie haben sicher aus guten Gründen alles in einen Tagesordnungspunkt gedrängt. Gut, das kann man so machen, das ist ihr gutes Recht, aber es wäre schon gut gewesen, wenn man den Antragsteller einmal gefragt hätte. Auch das ist demokratische Kultur, dass man einfach einmal anruft und fragt: Christoph, wie hättest du es denn gern? Wollen wir es so oder so machen? Unsere Erwägungen sind so und so. - Das hat man nicht getan. Schade, schade, schade.

Meine lieben Kollegen, Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts. - Das ist ein geflügeltes Wort, leicht in den Mund genommen, leicht ausgesprochen, aber wenn man darüber nachdenkt, merkt man erst, wie wichtig das ist. Erst wenn es einem nicht mehr so gut geht, wenn die Gesundheit weg ist, merkt man, was man verloren hat. Das ist mit der Gesundheit genauso wie mit gesundem Essen, sauberem Wasser und mit der Demokratie. Erst wenn sie weg sind, weiß man, was man daran hatte.

Die Kollegin Melior - leider ist sie gerade nicht hier - raunzte mich vorhin an: Christoph, stiehl uns nicht so viel Lebenszeit! Ich würde einmal sagen, da sind Leute unterwegs, die versuchen, knapp 100 000 vom Flughafen Betroffenen Gesundheit, Lebenszeit und auch Geld - ich sage nicht das Wörtchen „stehlen“, sondern: in Abrede zu stellen. Das ist die eigentliche Wahrheit.

(Beifall der Abgeordneten von Halem [GRÜNE/B90])

Die Äußerung von Frau Melior zeigt einen Teil des Problems, diese Geisteshaltung, diese Ignoranz, dieses zum Teil sachliche und fachliche Unwissen, auch dieses Nicht-wissen-wollen und Lass-mich-doch-in-Ruhe, Geht-mich-nichts-an und Stört-michnicht.

Ich dachte eigentlich immer, dass wir in diesem Landtag Brandenburg unterwegs sind und sagen: Auch die Abgeordneten aus der Uckermark interessiert es, was in der Lausitz passiert, auch die Abgeordneten aus Teltow-Fläming setzen sich für die Probleme im Nationalpark Unteres Odertal, in Brandenburg oder in Frankfurt (Oder) ein. Aber das Gefühl, das viele Leute in der Flughafenregion, in meinem Wahlkreis, überkommt, ist: Denen ist egal, was mit uns passiert.

Einige haben heute in kleinen Nebengesprächen gefragt: Warum machst du das überhaupt? „Einer gegen alle?“ - so formulierten es auch Journalisten mir gegenüber. - Nein, meine Damen und Herren, ich gehöre vielleicht nicht mehr einer Fraktion an, aber ich bin Mitglied einer großen Gemeinschaft. Ich stehe hier nicht für mich, es macht auch nicht unbedingt immer Spaß, Sie hier mit Themen zu befrachten, von denen Sie vermeintlich oder tatsächlich nichts hören wollen, sondern ich stehe hier für die Bürgerinnen und Bürger in meinem Wahlkreis und anderen Wahlkreisen, in denen Bürger sich nicht vertreten fühlen, für Gemeinden, für 20 Bürgerinitiativen, zahlreiche Vereine und auch für den Kreistag Teltow-Fläming, der auch Beschlüsse gefasst hat.

Das ist nun einmal so, es muss ein Sprachrohr geben, dafür ist man gewählt - ob es einem nun passt oder nicht oder ob einem das unangenehm ist. Ich würde auch manchmal lieber den breiten, bequemen Weg nehmen, aber manchmal ist der steinige eben vorgezeichnet, und man muss ihn gehen.

Eines ist auch ganz klar: Ich stehe ja nicht erst seit dem 16. Dezember 2011, dem Zeitpunkt meines Austritts aus der SPDFraktion, in Opposition zu der Mehrheit hier im Hause. Das war auch schon vorher so. Es war nicht gut gelitten. Aber dazu muss man sich schlicht und einfach in Erinnerung rufen: Was ist Opposition? - Kurt Schumacher hat es einmal so gesagt: Opposition ist der Versuch, den Regierenden seinen eigenen Handlungswillen aufzuzwingen. Aus diesem Grund gibt es heute hier diese Anträge, die wir durchaus auch früher und anders hätten behandeln können.

Ich bin auch durchaus damit einverstanden, wenn Sie heute sagen: Den einen oder anderen Antrag überweisen wir in einen Fachausschuss, diskutieren ihn dort und können uns in vielleicht kürzerer Fassung hier im Plenum - wenn wir uns im Fachausschuss heftig über die Fakten und Sachlagen unterhalten haben - darüber auseinandersetzen. Das ist ein Angebot, das kann man annehmen, das kann man ausschlagen, aber bitte beklagen Sie sich nicht, wenn diese Dinge hier besprochen werden. Dafür sind wir hier, und es betrifft nicht wenige Menschen.

Der Kollege Vogelsänger sprach mich vorhin an und sagte so nebenbei: Na ja, Christoph, sieben Anträge - aber es ist doch viel passiert. - Da sage ich: Ja, sehr geehrter Minister, es ist eine Menge passiert in den letzten Monaten. Seit Mai 2012 gibt es ganz rasante Entwicklungen, die vorher keiner zu hoffen gewagt hätte. - Aber - seien wir so ehrlich -: Sie sind nicht in den Schoß gefallen, sie sind auch nicht dem aktiven und freiwilligen Handeln der Landesregierung entsprungen, sondern das waren erzwungene Schritte, die resultierten aus dem Oberverwaltungsgerichtsurteil und aus der Situation, dass die Flughafengesellschaft nicht in der Lage war, den Flughafen fristgemäß zu eröffnen. Daraus ergab sich eine dynamische Situation, auf die reagiert werden musste.

Ich bitte Sie - wenn Sie meinen, das alles wäre Friede, Freude, Eierkuchen -, doch schlicht und einfach noch einmal nachzuschauen, wie denn die Äußerungen von namhaften Vertretern von Landtag und Regierung vor dem 8. Mai aussahen. Da war nicht die Rede von „Wir gehen auf die Betroffenen zu. Wir diskutieren in der Frage Schallschutz noch einmal“, sondern: Ruhe, Setzen, Platz, Hütte, Disziplin!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, man muss der Ehre und der Ehrlichkeit halber noch einmal sagen: Dieses OVG-Urteil wurde gegen die Landesregierung erstritten. Die Verklagte war die Landesregierung. Sie hat namhafte Anwaltskanzleien aufgeboten, die hier dann argumentiert haben. Wenn man sich die Schriftsätze ansieht, wird klar: Da war nichts von Entgegenkommen, sondern die Anträge der Antragsteller sollten klar abgelehnt werden. Dass das Oberverwaltungsgericht einen derartigen Beschluss fasst, hätten sich einige vorher nicht träumen lassen.

(Beifall des Abgeordneten Burkardt [CDU])

Die Äußerungen danach waren auch entsprechend überrascht, ablehnend, verbittert, verärgert.

Wollen wir jetzt einmal zu den Anträgen kommen; man muss sie auch in der Gesamtschau sehen. Dieser Flughafen ist ja kondensierte Geschichte des Landes Brandenburg. Schon 1991 war im Entwurf des Landesentwicklungsplanes des sogenannten Vorschaltgesetzes ein Flughafen beinhaltet: Berlin-Brandenburg braucht ihn. - Ich stelle ihn nicht in Abrede, viele andere stellen das auch nicht in Abrede - es wird ja immer von „Flughafengegnern“ gesprochen, das ist schlicht und einfach nicht wahr.

Wir haben festgestellt, dass wir den Flughafen brauchen, aber die spannende Frage war: Wo? - Wider besseres Wissen wurde ein Standort gewählt, von dem alle schon vorher wussten, dass er der denkbar schlechteste ist.

Ich appelliere an einige hier im Haus - einige sind schon sehr lange hier, einige davon waren 1989/90 treibende Keile im Rahmen der Wende, andere wurden mitgetrieben, haben sich mitbewegt - und frage Sie: Was haben wir einander denn damals versprochen? Was haben wir uns erhofft, gewünscht und gefordert? Wir haben damals gesagt: Wir wollen nie wieder, dass Politik über die Köpfe der Menschen hinweg gemacht wird. - Wir haben gesagt: Wir wollen mit den Menschen gemeinsam Politik machen, wir wollen sie fragen, sie einbeziehen. - Wenn man sich das Projekt Schönefeld ansieht, muss man einfach feststellen - 20 Jahre Resümee -: Über die Köpfe hinweg, gegen die Menschen, und zugehört wird nicht wirklich.

Einige waren schon damals hier und können sich sicher noch daran erinnern, und einige, die auch heute hier sitzen, die damals noch auf der anderen Seite standen, haben gesagt: Okay, wir wollen auch nicht zulassen, dass so etwas jemals wieder passiert. - Wenn wir ehrlich sind, müssen wir feststellen: Es passiert gerade wieder. - Anders ist das, was dort vor Ort gerade passiert - Demonstrationen mit 10 000 Menschen und mehr, Unterschriftenaktionen, eine ganze Region in Aufruhr - nicht zu erklären.

Das Raumordnungsverfahren hat gezeigt, dass Schönefeld ungeeignet ist, aber der Standort wurde trotzdem festgelegt. Er

wurde jedoch nicht gegen den Willen des Landes Brandenburg, sondern mit den Stimmen des Landes Brandenburg festgelegt. Sich da herauszureden ist eine sehr billige und leider auch nicht richtige Position.

So ist es leider in der Politik, dass man an der Stelle nicht nur seine Ideale verraten hat, sondern auch die Menschen, und das ist der Grund, warum man immer wieder darauf zurückkommen muss.

Wo liegen wir heute? Wir haben folgende Situation: Das Bundesverwaltungsgericht hat 2006 zu dem Planfeststellungsbeschluss geurteilt und in weitem Umfange, zu 90 % und mehr, festgelegt und bestätigt, dass man es so machen könne, aber in einigen Punkten auch Auflagen erteilt. In diesem Zusammenhang möchte man bitte nicht vergessen, welche Versprechungen vorher gemacht worden waren. Die Versprechungen - und daran können sich noch viele erinnern - nach dem Konsensbeschluss vom 28. Mai 1996 lauteten: Wir haben zwar einen schlechten Standort, der wurde uns aufgezwungen, aber wir werden alles Denkbare unternehmen, um Schallschutz zu realisieren und die Betroffenen so gut wie möglich zu stellen. Das war das Versprechen. Das steht auch so im Planfeststellungsbeschluss.

Wir sprechen heute über die Schallschutzziele, diese berühmten 0 mal 55 dB(A) bzw. 6 mal 55 dB(A) etc. Was passiert ist, stand im Planfeststellungsantrag, das hat nicht eine Bürgerinitiative beantragt, nicht eine Kommune oder meine Wenigkeit. Nein, die Antragstellerin war die Flughafengesellschaft höchstselbst. Sie hat einen guten Schallschutz beantragt. Die Landesregierung hat diesen guten Schallschutz genehmigt und ihn zur Auflage gemacht. Das Bundesverwaltungsgericht hat es bestätigt.

Was ist dann in den Jahren von 2006 bis 2012 passiert? - Es wurde hier sechs Jahre lang vorsätzlich, ununterbrochen geltendes Recht verletzt. Die Flughafengesellschaft hat die Leute von A bis Z betrogen.

Meine Damen und Herren, es gibt diese schöne Broschüre des Flughafens „Schallschutzprogramm BBI“. Da ist alles aufgeführt, da finden Sie auch den Planfeststellungsbeschluss. Es ist aber nicht so, dass man den Leuten den Schallschutz angeboten, vertraglich zugesichert und eingebaut hätte, der in der Broschüre oder im Gesetz steht, nämlich 0 Mal 55 dB(A). Nein, man hat klammheimlich die Leute belogen und hat ihnen 6 Mal 55 dB(A) untergeschoben. Nun klingt das so ein wenig banal. Was ist schon der Unterschied zwischen 0 Mal 55 dB(A) und 6 Mal 55 dB(A)? Habt euch doch bitte nicht so affig! - Dann muss man einfach sagen: Okay, wer von Akustik nichts versteht, für den ist das schwierig. Aber Schall ist eine logarithmische Einheit, und schon geringste Erhöhungen des Schallpegels sind eine sehr hohe Lautstärkenerhöhung. Deswegen reden wir hier nicht über banale Dinge. Denn ansonsten würden die Kosten auch nicht so plötzlich und überraschend von 140 Millionen Euro, wie es im Finanzkonzept des Flughafens vorgesehen war, auf nun 600 Millionen Euro hochschnellen, wenn es so banal wäre. Es ist nicht banal. Um das sollten die Leute betrogen werden.

Es ist ja auch nicht so, dass das hier in den letzten 10 Jahren nicht thematisiert worden wäre. Das ist schlicht und einfach nicht wahr. Es wurde vielleicht nicht so laut darüber gespro

chen, aber auch im Landtag gab es nach 2004 immer wieder Gespräche. Die Dinge wurden immer wieder diskutiert, es gab wöchentliche Gesprächsrunden mit dem Chef der Staatskanzlei, mit Ministern und Staatssekretären, ein sogenannter Flughafen-Jour-fixe, wo das besprochen worden ist. Und trotzdem sind diese Dinge passiert. Es wurde das Gegenteil von dem versichert, was man gemacht hat. Der Landtag hat es toleriert. Er hat auch nichts Eigenes unternommen, obwohl man es immer wieder angesprochen hat. Und dann ist es halt so passiert. Dann kam plötzlich heraus, dass diese Landesregierung seit dem Mai 2011 Bescheid weiß. Diese Landesregierung wusste seit dem Mai 2011, dass der Flughafen systematisch Recht bricht, und unternahm nichts.

Meine Damen und Herren, es steht ein bisschen prononciert und ein wenig zugespitzt in einem der Anträge. Jeder Würstchenbudenbesitzer, der Gesetze in Fragen von Hygiene, Arbeitszeit etc. verletzt, wird von der Gewerbeaufsicht, vom Gesundheitsamt richtig herangenommen, und zwar mit gutem Recht. Wenn Gesetze und Bestimmungen existieren, dann gelten sie für alle. Aber die Flughafengesellschaft durfte über ein Jahr lang weiter den Versuch unternehmen, die Leute zu betrügen. Entschuldigung, das ist nicht in Ordnung.

Es gab auch noch andere Dinge, über die man aber nicht unbedingt jetzt sprechen muss. Die Frage ist: Worum geht es? Es geht schlicht und einfach darum, mit diesem Tagesordnungspunkt, mit den Anträgen eine politische Kurskorrektur zu erreichen, aufzuhören zu ignorieren, wie die Wirklichkeit ist, und anzuerkennen, was der Faktenstand und der Stand der Wissenschaft ist.

Meine Damen und Herren, ich würde mich sehr freuen, wenn der Landtag dem einen oder anderen Antrag zustimmen könnte, denn darin steht ja eigentlich nichts Schlimmes. Ich komme jetzt auf die einzelnen Punkte konkret zu sprechen. Es geht darum, dass mit der Doppelbödigkeit und der Doppelzüngigkeit Schluss sein muss.

Ich komme zum ersten Antrag, den die Präsidentin dankenswerterweise bereits vorgelesen hat: „Beschluss des Deutschen Ärztetages im Land Brandenburg ernst nehmen“. Worum geht es da? - Ich sage halb im Spaß, halb im Ernst: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich gehe einmal davon aus, dass Sie den Antrag gelesen haben, deshalb muss ich ihn jetzt nicht vorlesen. Aber die Bundesärztekammer und den Deutschen Ärztetag sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Bundesärztekammer vertritt 420 000 deutsche Ärzte, die sich einmal im Jahr zum Deutschen Ärztetag treffen, um dort die wichtigsten medizinischen und standespolitischen Fragen zu besprechen. Und dieser Deutsche Ärztetag hat am 25. Mai dieses Jahres einen Beschluss gefasst. Als ich den gelesen habe, dachte ich: Mein Gott, dass der Deutsche Ärztetag so einen Beschluss fasst, muss eigentlich auch andere interessieren.

Ich will noch einmal kurz auf das zurückkommen, was ich vorhin schon geschildert habe, was seit dem Jahr 1991 passiert ist. Wenn ich die gesamten Umwelt- und Gesundheitsgutachten, die seit dem Jahr 1991 im Rahmen von Schönefeld, Standortfragen etc. angefertigt wurden, hätte mitbringen wollen, hätte ich mindestens eine Sackkarre gebraucht. Ich will nur einmal aufzählen: das Raumordnungsverfahren von 1994, verschiedene medizinische Gutachten, die Anhörung in Oberschöneweide, das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Profes

sor-Hecht-Gutachten, das Gutachten des Bundesumweltamtes, das Gutachten von Prof. Greiser und vielen anderen. Die wissenschaftliche Erkenntnis ist erdrückend, dass das, was wir gerade mit dem Flughafen machen, im Hinblick auf die Gesundheit der Menschen nicht wirklich gut ist.

Der Deutsche Ärztetag greift dieses auf und sagt: Ja, die Landesregierungen müssen endlich etwas unternehmen, um die Bürger vor Flugzeugabgasen und Lärmemissionen zu schützen. Der Deutsche Ärztetag sagt, dass das bestehende Lärmschutzgesetz unzureichend und zu überarbeiten ist. Der Deutsche Ärztetag sagt weiterhin, dass dieser Prozess endlich in Gang kommen, evidenzbasiert sein muss und dass die Gesundheit vor die Wirtschaftlichkeit gestellt werden muss. Ich darf daran erinnern: Noch vor wenigen Wochen tönten hier zahlreiche Landesvertreter, dass die Wirtschaftlichkeit des Flughafens wichtiger wäre als die Gesundheit. Wir reden hier ganz klar von einer diametralen Auffassung zu bestimmten Themen. Das, wozu ich Sie auffordere, ist, zu sagen: Ja, wir als Landtag Brandenburg schließen uns dem Deutschen Ärztetag an. Die werden sich das gut überlegt haben, das wird schon nicht so verkehrt sein.

In dem Antrag steht nichts Unanständiges. Es ist nur ausgeführt, dass sich der Landtag dem Beschluss des Deutschen Ärztetages anschließt und dass wir die Landesregierung auffordern, die vom Deutschen Ärztetag einzeln formulierten Forderungen in die Tat umzusetzen. Ich denke, das ist nicht zu viel verlangt. Das sind Dinge, die man machen kann und die die Zeit gebietet. Denn der Deutsche Ärztetag hätte seine Zeit sicher nicht mit Dingen verplempert, wenn sie nicht wichtig gewesen wären.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich wäre auch durchaus einverstanden, wenn Sie sagten, der Antrag ist uns doch wichtig, wir überweisen ihn in den Ausschuss. Damit hätte ich kein Problem. Ich bestehe nicht darauf, dass wir ihn heute hier direkt abstimmen. Gefragt hat mich ja keiner. Natürlich bin ich mit der Überweisung in die Fachausschüsse einverstanden, damit wir die Dinge tiefgreifend diskutieren können.

Ich komme zum zweiten Antrag: „Geltendes Recht in Brandenburg durchsetzen“. Ich gebe zu, dieser Antrag ist in Teilen vom Leben überholt. Er ist am 6. Juni hier eingereicht worden. Wer ihn gelesen hat, weiß, worum es geht. Er hat im Prinzip den gleichen Tenor wie das Oberverwaltungsgerichtsurteil, wurde jedoch vor diesem verfasst. Ich habe beantragt, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, endlich dafür Sorge zu tragen, dass sich diese Flughafengesellschaft verdammt noch mal wie jeder andere in diesem Land an das Recht hält. Der Antrag ist insofern überholt, als das Oberverwaltungsgericht mir mit seinem Beschluss vom 15.06.2012 zuvorgekommen ist. Ich sage jetzt einmal: Gott sei Dank! Denn der Antrag hatte so oder so keine Chance, positiv abgestimmt zu werden. Aber obwohl er inzwischen überholt ist, zeigt er doch, dass ich nicht ganz falschgelegen habe, als ich ihn am 6. Juni hier eingereicht habe. Eine bessere Bestätigung als das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zu der Rechtspraxis in Brandenburg konnte man ja nicht bekommen. Insofern kann man darüber diskutieren, ob man über diesen Antrag überhaupt noch abstimmt.