Protokoll der Sitzung vom 14.11.2012

- nein, das diskutieren wir im Moment ganz real - für die großen bildungspolitischen Themen wie Inklusion, wie Ganztag, wie Sprachförderung tatsächlich auch gesamtstaatlich gesehen wird.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Ihre Bundesministerin ist da mit ihrem Erkenntnisstand vielleicht schon ein Stück weiter. Vielleicht treten Sie einmal mit ihr in einen Austausch. Es wäre sehr hilfreich, wenn wir parteiübergreifend am Bildungssystem weiterarbeiten könnten.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie sind damit der Überschrift ein Stückchen nähergekommen, in der es heißt: In Brandenburg gibt es Bildungserfolge statt Bildungsmisere. Ich kann, da kein weiterer Redebedarf angemeldet ist, diesen Tagesordnungspunkt schließen. - Vielen Dank.

Ich begrüße Schülerinnen und Schüler des Einstein-Gymnasiums aus Angermünde. Das ist sicherlich auch für euch ein spannendes Thema. Herzlich willkommen im Landtag Brandenburg!

(Allgemeiner Beifall)

Ich begrüße unter unseren Gästen auch die gegenwärtigen und künftigen Vertreter des Landesverfassungsgerichts. Herr Präsident Möller, Herr Dresen nebst Angehörigen, herzlich willkommen! Sie bieten mir eine wunderbare Überleitung zum Tagesordnungspunkt 2.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Wahl eines Richters des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg

Antrag mit Wahlvorschlag des Hauptausschusses

Drucksache 5/6286

Ich habe die üblichen Belehrungen vorzunehmen:

Gemäß Artikel 112 Abs. 4 der Landesverfassung in Verbindung mit § 4 des Verfassungsgerichtsgesetzes Brandenburg erfolgt die Wahl eines Richters des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg geheim. Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Stenografentisch und die Stimmabgabe rechts und links von mir auf den Regierungsbänken.

Sie erhalten einen Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten zur Wahl des Richters des Verfassungsgerichts, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Dabei bitte ich Sie, nur die im Wahlpult ausliegenden Kopierstifte zu benutzen.

Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lassen, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen und jene, bei denen die Stimmabgabe nicht erfolgt ist, und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen überschreitet.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass gemäß § 4 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg für die Wahl eines Richters des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg die Stimmen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages als Ja-Stimmen erforderlich sind.

Wird zum Wahlverfahren das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen also zur Wahl. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Wahlhandlung)

Meine Damen und Herren, ist jemand unter uns, der sich noch nicht an der Wahl beteiligen konnte?

(Zuruf des Schriftführers: Wir beide!)

Ihr habt die Wahlzettel aber schon. - Sonst sehe ich keine Meldungen.

Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und Sie um etwas Geduld.

Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen das Ergebnis der Wahl bekannt geben. Ich bitte Sie, eventuell beabsichtigte Gratulationen und Begeisterungsstürme auf den Zeitpunkt zu verschieben, nach dem die Frage, ob der Kandidat die Wahl annimmt, beantwortet worden ist. Dazu bin ich beim letzten Mal nämlich fast nicht mehr gekommen.

An der Wahl eines Richters des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg haben sich 80 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. - Gültige Stimmzettel: 80. - Für den Wahlvorschlag stimmten 70 Abgeordnete, mit Nein 7 Abgeordnete, enthalten haben sich 3 Abgeordnete. Damit ist Herr Dresen mit den Stimmen einer Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages gewählt worden.

Ich darf Sie fragen, Herr Dresen: Nehmen Sie die Wahl an?

(Herr Dresen: Ja, ich nehme die Wahl an.)

Herzlichen Glückwunsch!

(Allgemeiner starker Beifall)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 2.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Ernennung und Vereidigung eines Richters des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg

Dazu bitte ich Sie, Herr Dresen, zu mir zu kommen.

(Die Abgeordneten erheben sich von ihren Plätzen.)

„Land Brandenburg

Der Präsident des Landtages Brandenburg ernennt Herrn Andreas Dresen für die Dauer von zehn Jahren zum Richter des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg.

Potsdam, den 14. November 2012

Der Präsident“

Herzlichen Glückwunsch! Ich darf Ihnen die Urkunde hiermit überreichen.

(Präsident Fritsch überreicht Herrn Dresen die Urkunde.)

Herr Dresen:

Herzlichen Dank. Ich bedanke mich für das Vertrauen.

Wir setzen fort - Sie haben sich bereits von Ihren Plätzen erhoben -: Gemäß § 5 Abs. 2 des Verfassungsgerichtsgesetzes Brandenburg leisten die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichts, bevor sie ihr Amt antreten, vor dem Landtag folgenden Eid.

Herr Dresen:

Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Brandenburg und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

Herzlichen Dank, viel Erfolg bei der Arbeit und ein wenig Freude daran!

Herr Dresen:

Danke schön.

(Allgemeiner Beifall - Herrn Dresen werden Glückwün- sche ausgesprochen und Blumen überreicht.)

Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: