Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf dem parlamentarischen Weg hin bis zur Beratung zur 2. Lesung hier im Plenum ist bei uns, bezogen auf Ihren Gesetzentwurf, keine Begeisterung ausgebrochen. Das dokumentiert sich darin, dass sowohl der Fachausschuss für Inneres als auch der Hauptausschuss die Ablehnung dieses Gesetzentwurfes empfehlen.
Ich möchte die Chance heute noch einmal nutzen, um zu sagen, dass ich erstaunt darüber bin, dass gerade Sie mit Ihrem Anspruch - für mich jedenfalls sind Sie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die fleischgewordenen Vertreter des politischen Anspruchs für Transparenz, wo es nur immer geht in der politischen Entscheidungsbildung, die Transparenzpartei schlechthin - solch einen Gesetzentwurf auf den Tisch des Hauses gelegt haben. Das hat mich verwundert und verwundert mich nach wie vor, auch im Rahmen dieser 2. Lesung noch.
Ihr Gesetzentwurf liegt bei mir schon ganz rechts auf dem Stapel, dem mit Blick auf die Auseinandersetzungen zur nächsten Landtagswahl, um einmal zu zeigen, was Anspruch und Wirklichkeit sind.
Kurz gesagt: Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab, ich denke, mit gutem Grund. Für uns ist es wichtig, dass Name, Familienname, Wohnort, Geburtsort, Straße etc., also alle wichtigen Daten für die Wählerinnen und Wähler über Bewerberinnen und Bewerber für kommunale und andere Wahlämter erkennbar sein müssen. Bei diesem Anspruch, dass wir das aufrechterhalten, geben wir nicht nach. Aus diesem Grunde muss ich Ihnen leider mitteilen, dass wir den Gesetzentwurf und das gesamte Anliegen komplett ablehnen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten diesen Gesetzentwurf vor gar nicht so langer Zeit schon einmal hier im Plenum. Da war die Debatte ähnlich. Auch in den Ausschüssen hat sich kein anderes Meinungsbild ergeben.
Es ist also sehr deutlich festzustellen, dass dieser Gesetzentwurf bis auf die Stimmen der Grünen hier im Landtag Brandenburg keine Unterstützung findet. Ich muss ehrlich sagen: Das ist auch gut so. Dieser Gesetzentwurf sieht auch vor, dass kommunale Kandidaten, ob nun für Gemeindevertretungen, Stadtparlamente, Kreistage, wo auch immer, sozusagen inkognito ins Parlament gewählt werden sollen. Der Bürger hat aber einen Anspruch darauf, zu erfahren, wer sich für eine Wahl zur Verfügung stellt.
Gerade auch mit Blick auf die Größe unserer Gemeinden und auf die anstehende Kommunalreform, durch die einige Gemeinden noch größer werden, ist es doch für den Wähler wichtig zu wissen, welcher Kandidat aus welchem Stadtteil oder Ortsteil oder Dorf kommt und für wen er bei der Wahl antritt. Wer sich in die Politik begibt und ein politisches Mandat anstrebt, muss damit leben, dass er etwas mehr als andere in der Öffentlichkeit steht. Es muss nicht jeder gleich einen Kinofilm über sich drehen lassen,
aber man kann doch erwarten, dass, wenn man für ein Stadtparlament kandidiert, zumindest die Adresse allen Bürgerinnen und Bürgern bekannt ist.
Ich verstehe - ehrlich gesagt - die Geheimnistuerei bei den Grünen nicht. Auch morgen haben wir hier einen Vorschlag der Grünen - wenngleich zunächst noch ohne Diskussion oder Debatte -: die Änderung des Abgeordnetengesetzes. Sie fordern hier, was die Parlamentarier im Land angeht, den gläsernen Abgeordneten, die völlige Transparenz: Alles soll auf den Tisch. - Aber umgekehrt soll man auf der kommunalen Ebene nicht erfahren, woher Ihre eigenen Leute kommen. Wer zu einer Wahl antritt, muss damit leben, dass man auch weiß, wo er wohnt und wo er erreichbar ist, damit sich der Bürger mit einem Anliegen an ihn wenden kann. Denn unsere kommunalen Mandatsträger haben weder ein Bürgerbüro, noch einen Mitarbeiter wie wir. Sie arbeiten ehrenamtlich zu Hause; ich möchte, dass der Bürger weiß, wohin er mit seinem Problem in der Gemeinde gehen kann.
Deshalb ist dieser Gesetzentwurf abzulehnen. Das ist für uns wie für alle anderen Fraktionen dieses Hauses - völlig klar. Unser Demokratieprinzip verlangt, dass Politiker identifizierbar sind und sich nicht sozusagen inkognito oder getarnt in Parlamente schleichen, ohne dass man weiß, wo sie ihre Wurzeln haben, wo sie herkommen und hinwollen. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf heute ablehnen und können nur hoffen, dass Sie aus der Debatte etwas lernen und ein bisschen länger überlegen, bevor Sie mit solchen Vorschlägen in den Landtag gehen. Transparenz ist ein hohes Gut, das Sie von allen anderen fordern. Aber ich finde, man muss gucken, wozu man selbst bereit ist, bevor man etwas von anderen verlangt. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur noch einmal sagen, dass diese Gegenbeiträge, die jetzt ge
halten worden sind, davon zeugen, dass Sie offensichtlich unser Gesetz nicht genau gelesen haben. Denn es geht nicht darum, dass hier jemand inkognito antritt, sondern es geht darum, ob jemand, der auf Listenplatz 25 steht, nach zehn Jahren noch seine Adresse im Internet finden muss. Natürlich ist Transparenz für uns eines der höchsten und wichtigsten politischen Güter. Aber auf der anderen Seite steht ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung, und auch das muss gewahrt sein. Es geht um eine vernünftige Abwägung dazwischen. - Danke.
Frau von Halem, Sie geben mir Gelegenheit, noch einen Aspekt in die Diskussion einzubringen, den ich auf meinem Zettel hatte, aber noch gar nicht abgearbeitet habe.
Sie sagen in Ihrem Gesetzentwurf, es sei auch aus Sicherheitsgründen für kommunale Mandatsträger wichtig, dass ihre persönlichen Adressen und Daten nicht dauerhaft im Internet oder wo auch immer nachvollziehbar sind. Ich bin seit 1998 Mitglied des Kreistages Uckermark, und ein bisschen bekannt bin ich im Land auch. Aber ich habe noch nie jemanden vor der Tür gehabt, der mir etwas Böses wollte, weil er wusste, dass ich Kommunalpolitiker bin und wo ich wohne. Ich kenne auch sonst keinen Kommunalpolitiker im Land, dem das widerfahren wäre. Mir treten die Bürger sehr offen und aufgeschlossen gegenüber. Ich habe bisher vor dem Bürger noch keine Angst haben müssen. Ich musste mich nicht verstecken und auch meine Adresse bisher nicht geheim halten. Ich kenne niemanden im Land, der dieses Problem hat. Insofern ist auch dieser Aspekt - Sicherheit und zehn Jahre im Internet
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, das ist ein Tagesordnungspunkt, bei dem wir Zeit sparen können. Deswegen will ich mich kurz fassen. Die Voten aus den Ausschüssen sind eindeutig. Frau von Halem ich denke, wir können darüber ohne jegliche Schärfe diskutieren. Nach meiner Einschätzung - und das hat sich auch in den Ausschussberatungen gezeigt - ist das einfach kein relevantes Problem. Ich kann mich nicht entsinnen, dass das als Problem an uns herangetragen
Zum Zweiten besteht das Problem natürlich auch darin, dass wir einen Standard haben, der in diesem Land angewandt wird und der nach Ihrem Vorschlag künftig gesenkt werden soll. Dafür müsste es eindeutige Gründe geben und die sehen wir nicht.
Ich muss sagen, ich habe etwas gestutzt. Ich habe nicht an der Hauptausschussberatung teilgenommen, aber der Vorlage, über die wir heute abzustimmen haben, ist zu entnehmen, dass im Hauptausschuss geäußert worden sei, dass der Gesetzentwurf im Interesse der Abgeordneten läge, damit wir vor unliebsamen Besuchern sicher sind. Ich enge einmal die unliebsamen Besucher in dem Sinne ein, wie Herr Wichmann das hier deutlich gemacht hat: Dann ist es problematisch, wenn Sie sagen, es bleibe dem einzelnen Abgeordneten überlassen, ob er das macht oder nicht. Denn dann machen Sie es zu einer Frage der Zivilcourage, und das finde ich nicht in Ordnung. Das wäre kein Punkt, den wir akzeptieren können. Es bleibt unter dem Strich: Dieser Gesetzentwurf kann guten Gewissens abgelehnt werden. Ich denke, wir geben damit ein gutes Signal, gerade auch in Vorbereitung auf die in den nächsten Jahren anstehenden Wahlen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Im Jahr 1970 war mein Vater Stadtverordneter in Teltow für die Konsumgenossenschaft. So etwas ging damals. Weil Wohnraum knapp war - es gab keine Ausschüsse, es gab Kommissionen -, gab es in der Teltower Stadtverordnetenversammlung eine Kommission für Wohnraumlenkung. Deren Vorsitzender war mein Vater. Wohnraum war staatlich zwangsbewirtschaftet und ein knappes Gut. Alle wollten Wohnungen haben, aber nur wenige bekamen sie.
Weil es damals kein Facebook, kein WhatsApp und keine EMails gab und weil die meisten Leute noch nicht einmal ein Telefon hatten, setzten sich diejenigen Leute, die das wollten, abends aufs Fahrrad und fuhren zu uns nach Hause nach Teltow in die Wiesenstraße. Am Freitagabend oder am Samstagvormittag standen sie vor der Tür und sagten, sie hätten ein Problem: Sie bräuchten eine Wohnung, was könne man da tun; wo ist in Teltow möglicherweise etwas frei? Wie kann man in diesem Punkt weiterhelfen?
Das ist eine Generation her. Heute bin ich Stadtverordneter in Teltow, und selbst heute noch kommen Leute zu mir nach Hause, die teilweise schon vor 42 Jahren bei meinem Vater waren. Sie wissen, wo wir damals gewohnt haben - und ich wohne am gleichen Platz, da hat sich nichts geändert. Sie nehmen das auch heute noch gerne mit, suchen dort ihren Kontakt und wollen ihr Anliegen vortragen.
Natürlich ist heute vieles anders, vieles einfacher, eben weil man E-Mails verschicken oder anrufen kann. Ein Telefon hat heute nun wirklich jeder. Es gibt WhatsApp, Facebook und andere Möglichkeiten, in Kontakt zu treten.
Trotzdem ist auch heute das Bürgergespräch, das Gespräch mit dem, der ein Anliegen hat, durch nichts zu ersetzen. Insofern, meine Damen und Herren, teile ich die Verwunderung, die von anderen Fraktionen geäußert worden ist, was den Antrag angeht, Adressen nach und nach, mit zeitlichem Horizont oder wie auch immer, aus den Dateien zu entfernen. Natürlich ist es wichtig für die Leute - bei Kommunal- oder anderen Wahlen auch - zu wissen, woher jemand kommt und wohnt, um möglicherweise auch noch einmal ein paar Jahre später nachschauen zu können, was jemand gemacht hat oder wo er früher Mitglied war.
Von 1990 bis 1994 war ich sachkundiger Einwohner im Rechtsausschuss der Stadt Teltow - übrigens auf einem Ticket der SPD. Das finden Leute teilweise noch heute im Internet und finden das ganz unterhaltsam. Ich gelegentlich auch. Aber es gehört dann eben dazu. Das ist eine Information, die man haben kann, mit der man sich befassen kann, um den Werdegang von Menschen nachzuvollziehen. Auch das ist Bestandteil dieser Adressfindung. Insofern, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nehmen wir den Antrag zur Kenntnis - ich habe ihn auch gelesen; gut finde ich ihn deswegen noch lange nicht. Die Fraktion der FDP lehnt Ihren Antrag ab. - Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung verzichtet auf einen Beitrag, sodass wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 5/6231, kommen, welche die Ablehnung dieser Regelung empfiehlt.
Wer dem Hauptausschuss Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen.
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder