Protokoll der Sitzung vom 23.01.2013

Ich finde, wir haben einen sehr guten, auch - mit vielen aus der CDU - parteiübergreifenden Konsens zum PsychKG. Den sollten wir auch weiter verfolgen. - Vielen Dank.

(Frau Lehmann [SPD]: Super gesagt! - Beifall der Abge- ordneten Lehmann [SPD] - Einzelbeifall DIE LINKE)

Der Abgeordnete Beyer stellt die Frage 1178 (Notarztversor- gung am künftigen Flughafen BER).

Medienberichten zufolge wird es auf dem Gelände des künftigen Flughafens BER keine eigene Notfallversorgung geben. Während andere Flughäfen sogar Flughafen-Kliniken oder zumindest einen ausreichenden Ärztebestand auf ihren Geländen vorhalten, soll nach jetzigen Planungen am BER lediglich ein Sanitätsraum mit einem Nottelefon vorhanden sein. Dass die im Einzugsgebiet des Flughafens liegende Rettungswache Schönefeld die Versorgung von rund 30 Millionen Menschen absichern kann, ist ausgeschlossen. Genauso fragwürdig erscheint es, dass der Landkreis in alleiniger Verantwortung für die durch die medizinische Absicherung des Flughafengeländes entstehenden Kosten aufkommen soll. Gleichzeitig ist es inakzeptabel, die Passagiere und deren Angehörige genauso wie die Beschäftigten am BER der Gefahr auszusetzen, im Notfall medizinisch nicht in bestmöglichem Umfang versorgt zu sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wie gedenkt sie die ärztliche Versorgung auf dem Flughafengelände zukünftig abzusichern?

Frau Ministerin Tack darf wiederum antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Beyer, wenn es so wäre, wie Sie es in Ihrer Frage beschrieben haben, wäre es bedauerlich und verantwortungslos. Aber so ist es nicht, was Sie auch gern von mir hören wollen.

Zunächst noch einmal eine Anmerkung zur medizinischen Versorgung am künftigen BER vom Grundsatz her: Auf dem Gelände des Flughafens wird die medizinische Versorgung so

organisiert, wie es auch im übrigen Land Brandenburg gehandhabt wird. Es gibt keine Rechtsvorschrift, nach der an dem Flughafen gesondert geregelt werden muss - wie in anderen Ballungsräumen auch, unter anderem bei großen Einkaufszentren oder Bahnhöfen. Das gibt es nicht. Der Flughafen ist lediglich dazu verpflichtet, die Vorhaltung von Ersthelfern für seine Beschäftigten im Rahmen der betriebsmedizinischen Vorsorge zu gewährleisten, was er in Eigenverantwortung tun muss.

Für die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung bei Notfällen ist der Landkreis Dahme-Spreewald als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes - in dem Fall spielt der Kreis eine Rolle - zuständig. Diese öffentliche Aufgabe führt er auch auf dem Flughafengelände aus. Dabei wird die gesetzlich festgehaltene Hilfsfrist von 15 Minuten durch die Fahrzeuge, die an der Rettungs- und Notarztwache Schönefeld stationiert sind, bei Notfällen auf dem gesamten Flughafengelände eingehalten. Das ist also sichergestellt.

Vertragsgemäß werden zusätzlich Rettungsassistenten und Rettungssanitäter der Flughafenfeuerwehr als sogenannte First Responder eingesetzt, die bereits nach fünf Minuten mit der notfallmedizinischen Versorgung vor Ort beginnen können. Die Behauptung, es gebe auf dem Gelände keine Notfallversorgung, trifft also nicht zu.

Selbstverständlich ist den Verantwortlichen im Flughafen bewusst, dass es nach Inbetriebnahme des Flughafens einen Mehrbedarf an rettungsdienstlicher Vorsorge geben wird. Daher hat der Landkreis Dahme-Spreewald in Abstimmung mit den Krankenkassen und unserem Gesundheitsministerium - so funktioniert Selbstverwaltung im Gesundheitswesen - eine Begutachtung der kreis- und länderübergreifenden rettungsdienstlichen Vorsorge und Versorgung im Raum Schönefeld einschließlich einer rechtlichen Prüfung der bestehenden Zuständigkeiten bzw. der Zuständigkeit zur Kostenregelung in Auftrag gegeben. Wenn uns diese vorliegt, werden wir noch einmal darüber beraten, welche Maßnahmen noch zu treffen sein werden.

Kostenträger für alle benötigten medizinischen Standardleistungen einschließlich des Rettungsdienstes - auch das möchte ich betonen - sind die Krankenkassen, nicht das Land Brandenburg, auch nicht der Landkreis Dahme-Spreewald. Gesundheitsorganisation ist so geregelt. Die Krankenkassen sind verpflichtet, sämtliche erforderlichen medizinischen Versorgungsleistungen zu finanzieren, die gesetzlich im entsprechenden Leistungskatalog festgelegt sind. Dazu gehört auch die Notfallversorgung am Flughafen.

Natürlich befinden wir uns - darüber hatte ich Sie bereits informiert - mit dem Flughafen weiterhin im Gespräch; denn wir sind davon überzeugt, freiwillige Serviceleistungen am Flughafen anzubieten. Darüber werden wir uns mit der neuen Geschäftsführung beraten. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE sowie des Abgeordneten Bischoff [SPD])

Herr Beyer hat Nachfragen.

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort. Wenn man über den Flughafen spricht, dann ist auch interessant zu wissen,

über welche Termine und Fristen wir sprechen. Sie haben nicht gesagt, wann das Gutachten und die Abstimmung mit dem Haus und den Krankenkassen vorliegen sollen. Können Sie dazu noch nähere Angaben machen?

Das kann ich Ihnen jetzt zwar nicht sagen, aber ich denke, dies wird ziemlich schnell gehen. Es ist bereits beauftragt, worüber ich Sie dann wieder informieren werde. Es besteht jedenfalls keine Gefahr, dass diesbezüglich Hinderungsgründe vorliegen oder Terminverzögerungen eintreten.

Präsident Fritsch

Frau Geywitz hat ebenfalls Nachfragebedarf.

Herzlichen Dank, Frau Ministerin, dass Sie noch einmal verdeutlicht haben, dass auch auf einem Flughafen die „normalen“ Gesetze des deutschen Gesundheitssystems gelten und die Kostenverteilung genauso wie auf einem Bahnhof geregelt ist.

Es gibt jedoch im Gesundheitswesen den Bereich der internationalen Vereinbarungen zum Infektionsschutz sowie die Quarantäne-Regelung. Können Sie sagen, wie diesbezüglich der Stand ist?

Dabei geht es um den sogenannten Sanitätsflughafen, bei dem genau diese Dinge berücksichtigt und geregelt werden müssen. Gemäß eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung sollen alle Länder, die Flughäfen haben und einen sogenannten Sanitätsflughafen vorhalten müssen, sämtliche Kosten selbst tragen. Die Länder sind natürlich nicht dieser Meinung, weshalb auch der Vermittlungsausschuss angerufen wurde, bei dem der Gesetzentwurf noch liegt. Nun harren wir einer Entscheidung, wie das Ganze letztlich aussehen soll. Auf jeden Fall sind wir vorbereitet.

Vielen Dank. - Jetzt haben Sie, Frau Tack, zwei Fragen Pause; denn wir kommen nun zur Frage 1179 (Besetzung des Landes- hochschulrates), die die Abgeordnete von Halem stellen wird.

Am 16. Januar 2013 hat der Aufsichtsrat der FBB Herrn Reiner Schwarz als Vorstandsvorsitzenden der Betreibergesellschaft Flughafen Berlin Brandenburg GmbH abberufen. Reiner Schwarz wurde 2007 und 2011 von Ministerpräsident Matthias Platzeck in den Landeshochschulrat berufen. Der Landeshochschulrat berät die Landesregierung unter anderem in strategischen Angelegenheiten der Landeshochschulentwicklung und ist an der Kandidatenauswahl für Präsidentenwahlen an den Brandenburger Hochschulen beteiligt. Er begreift sich als Vermittler zwischen Landesregierung und Hochschulen.

Daher frage ich die Landesregierung: Welche Anstrengungen unternimmt sie, um Reiner Schwarz als Mitglied im Landeshochschulrat abzuberufen?

Das sagt uns Frau Ministerin Kunst.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete von Halem, das Brandenburgische Hochschulgesetz sieht nicht vor, dass Mitglieder des Landeshochschulrates innerhalb einer laufenden Berufungsperiode abberufen werden. Ich habe in der Antwort auf die Kleine Anfrage 2547 dargelegt, warum Herr Prof. Schwarz in den Landeshochschulrat berufen wurde und wie dieses Gremium arbeitet. Die Antwort liegt Ihnen auch vor, aber wahrscheinlich hat es sich überschnitten. Insofern nenne ich hier einige kurze Stichworte.

Der Landeshochschulrat berät die Landesregierung. Seine Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Niemand führt darüber Buch, wer wann und wo an Sitzungen des Landeshochschulrates teilnimmt. Die Landesregierung bezieht die Bewertungen des Landeshochschulrates in ihren politischen Entscheidungsprozess ein. Umgekehrt enthält sie sich jeglicher öffentlicher Bewertung der Tätigkeit des Landeshochschulrates bzw. seiner Mitglieder. Dies gehört sich auch so. Wenn wir es anders hielten, würden wir künftig kaum noch externe Ratgeber finden.

Herr Prof. Schwarz wurde in den Landeshochschulrat unter anderem berufen, um Impulse für die Kooperation zwischen Wissenschaft und regionaler Wirtschaft zu geben. Dass er als Sprecher der Geschäftsführung der Flughafengesellschaft abberufen wurde, macht ihn nicht per se ungeeignet für ein Ehrenamt.

Um also Ihre Frage ganz konkret zu beantworten: Die Landesregierung unternimmt derzeit nichts, um die Mitgliedschaft von Herrn Prof. Schwarz im Landeshochschulrat zu beenden, und hätte überdies kaum eine rechtliche Handhabe. - Ich danke Ihnen.

Frau von Halem hat Nachfragebedarf.

Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank für diese Antwort. Ich habe nicht formuliert, dass Herr Schwarz ungeeignet für ein Ehrenamt sei. Nichtsdestotrotz würde ich gern nachfragen, was aus Ihrer Sicht die Qualifikation ist, mit der Herr Schwarz künftig im Landeshochschulrat etwas beitragen wird.

Die Landeshochschulratsmitglieder haben - aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation und ihres Werdegangs - völlig unterschiedliche Profile. Hinsichtlich der Ausbildung und der beruflichen Erfahrung, die Herr Schwarz mitbringt, ist im allgemeinen Sinne seine Kompetenz im Landeshochschulrat - als eine unter vielen - gefragt.

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zur Frage 1180 (Vergabegesetz), die die Abgeordnete Geywitz stellen wird.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 2411 teilte die Landesregierung unter anderem mit, dass sie die derzeit bestehende Anwendungsausnahme für Postdienstleistungen im Vergabeportal des Landes Brandenburg durch Hinweise auf die Verfahrensweise bei der Vergabe von Postdienstleistungen ablösen werde.

Ich frage die Landesregierung, wann dies geschieht.

Das sagt uns Minister Christoffers.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin, eine Veränderung des Textes und damit auch der Vorschriften wird im Februar erfolgen.

Frau Geywitz hat gerade noch rechtzeitig ihre Nachfrage angemeldet.

Ich habe es gerade noch geschafft, das hat der Herr Präsident freundlicherweise festgestellt. - Wird in der Regelung auch geklärt sein, dass Stücklöhne durch das Vergabegesetz geregelt werden?

Die Regelung wird die gesamten vermischten Leistungen, darunter auch Postdienstleistungen, umfassen, und damit wird das Problem, dessen Klärung wir angekündigt haben, auch endgültig geklärt.

Vielen Dank. - Damit sind wir bei Frage 1181 (Erneute Unter- schutzstellung der aus dem LSG Notte-Niederung ausgeglie- derten Rieselfelder) des Abgeordneten Lakenmacher.

Mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Notte-Niederung“ vom 22.08.2012 wurden 770 Hektar aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgegliedert. Grund dafür war, dass die Berliner Stadtgüter GmbH vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen die Landschaftsschutzgebiet-Verordnung vom 22.09.2009 erhoben hat. In der Sitzung des Umweltausschusses des Landtages Brandenburg am 09.01.2013 wurde deutlich,

dass das Verfahren zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes formal fehlerhaft war, denn aus naturschutzfachlicher Sicht gibt es bis heute zahlreiche Gründe gegen diese Flächenausgliederung. Dies wiegt umso schwerer, weil die erste Landschaftsschutzgebietsverordnung nach einer erfolgreichen Normenkontrollklage im Jahr 2004 schon einmal für nichtig erklärt wurde und die überarbeitete Verordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Notte-Niederung“ erst am 22.09.2009 in Kraft trat.

Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen wird sie nun ergreifen, um den aus dem Landschaftsschutzgebiet „Notte-Niederung“ ausgegliederten Flächen erneut einen Schutzstatus durch ein ordnungsgemäßes und rechtsförmlich korrektes Verfahren zu verleihen?

Frau Ministerin Tack wird wiederum antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Lakenmacher, auch dies war ausführlichst Thema der öffentlichen Sitzung des Ausschusses am 9. Januar 2013.

Zu Ihrer Frage: Sie haben Recht. Die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet wurde am 22.09.2009 in Kraft gesetzt, und mit der Verordnung vom 22. August 2012 wurden rund 770 Hektar aus dem Landschaftsschutzgebiet ausgegliedert. Die Landesregierung plant kein erneutes Verfahren, denn Sie wissen, dass dies das Ergebnis eines außergerichtlichen Vergleichs ist.

Es gab - wie Ihnen in der Ausschusssitzung zugesichert wurde ein Gespräch mit dem Landrat. Ich habe auch noch einmal sein Interview gelesen, in dem er darauf leider keinen Bezug nimmt. Aber wir haben mit Landrat Loge gesprochen, und auch zur Grünen Woche habe ich ihn getroffen und wir haben uns noch einmal verständigt. Es gibt die Normenkontrollfrist. Sie läuft bis zum 13. August 2013 und wird eingehalten, um das außergerichtliche Verfahren zu Ende zu bringen. Danach sind wir weiter im Gespräch.