Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn ich die See seh‘, brauch' ich kein Meer mehr. Es wäre zwar ganz nett, wenn Brandenburg auch ein Meer hätte, aber in Brandenburg gibt es wunderschöne Seen. Sie sind eine Hinterlassenschaft der letzten Eiszeit. Es reicht von Klarwasserseen wie dem Stechlin bis hin zu den Tagebaurestlöchern in den Bergbaufolgelandschaften. Es sind mehr als 800 Seen mit einer Größe von mehr als einem Hektar.
Seen haben eine Bedeutung für den Naturhaushalt, aber auch für den Tourismus und die Fischerei und damit auch für die Wirtschaft. Es gibt auch eine soziale Komponente. Eingebettet in ihre jeweilige spezifische Landschaft mit den dort lebenden Menschen bilden sie eine natürliche und kulturelle Einheit. Seen sind ein Gut aller Bürgerinnen und Bürger dieses Landes.
Durch den Verkauf der Seen aus öffentlichem Eigentum - denn nichts anderes sind die im Besitz des Bundes befindlichen BVVG-Flächen - an Private besteht die Gefahr, dass die Einwohner beispielsweise Badestellen und Stege nicht mehr oder nicht mehr kostengünstig nutzen können. Das ist in einigen Fällen bereits geschehen. Es kann sein, dass sich das natürliche Umfeld wirtschaftlichen Interessen unterordnen muss und sich die Wasserqualität durch fehlende oder nicht sachgerechte Pflege verschlechtert. Es ist zu befürchten, dass private Eigentümer insbesondere mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Einzelfall überfordert sind, da die Wassergüte oftmals von Faktoren beeinflusst wird, die sich dem Einfluss von Privatpersonen entziehen.
Die Privatisierung von Seen und Gewässern durch die bundeseigene Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft BVVG stößt - wie bereits gesagt wurde - auf zunehmenden Widerstand der Bevölkerung Brandenburgs und anderer ostdeutscher Bundesländer. Das negative Beispiel des Verkaufs des Wandlitzsees im Jahr 2003 ging durch die Medien und führte zu dementsprechenden Protesten.
Im Besitz der BVVG befinden sich noch rund 15 000 ha Wasserfläche in den östlichen Bundesländern. Das sind 290 Seen oder auch Teile davon. Brandenburg ist das Bundesland, das am stärksten davon betroffen ist; hier sind es 6 448 ha.
Auch der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, der BImA, und der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, der LMBV, gehören weitere, zahlreiche Seen.
Zwar war die Verkündung eines Moratoriums zur Aussetzung des Flächenverkaufs, welches bis zum Jahresende 2009 gilt und welches entsprechend verlängert werden soll, schon gut. Jedoch ist das aus meiner Sicht nur eine vorübergehende Lösung.
Unsere Landesregierung hat nicht gestern, sondern am Dienstag beschlossen, der Bundesratsinitiative Mecklenburg-Vorpommerns zur Seenprivatisierung beizutreten. Ziel ist es, dass bundeseigene Gewässer den Ländern, Städten und Gemeinden unentgeltlich übertragen werden. Einen ähnlichen Antrag gibt es heute übrigens auch im Bundestag von der Fraktion DIE LINKE. Hier würde es die Sichttiefe jedes Klarwassersees toppen, und es würde in unbekannte Tiefen vorstoßen, wenn die CDU-Fraktion im Bundestag diesem Antrag folgen würde. Das fordern ja die Kolleginnen und Kollegen unserer CDU-Fraktion hier.
Das Übel muss bei der Wurzel gepackt werden. Die Bundesregierung muss einen Gesetzentwurf zur Änderung des Treuhandgesetzes und entsprechender Folgegesetze vorlegen. Es ist zu prüfen, unter welchen gesetzlichen Bedingungen es dazu kommen kann, dass Seen aus dem Bundeseigentum kostenlos an die Länder, Städte und Gemeinden mit der Auflage übertragen werden können, diese Gewässer im öffentlichen Eigentum zu belassen. Dies gilt selbstverständlich auch für land- und forstwirtschaftliche Flächen. Diesbezüglich gab es schon im letzten Jahr sehr intensive Gespräche mit dem Land und der Bundesregierung. Das hatte auch aus meiner Sicht Vorrang vor den Gewässern; das ist ganz klar.
Die dauerhafte Sicherung der öffentlichen Zugänglichkeit Brandenburger Gewässer ist jedoch eine Landesaufgabe. Es muss geprüft werden, ob dies im Naturschutzgesetz festgeschrieben werden kann.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Luthardt. - Das Wort erhält nun die Fraktion der FDP, für die der Abgeordnete Tomczak spricht.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kollegen! Liebe Gäste! Es ist mir eine Ehre, zu diesem Thema für die Fraktion der FDP zu sprechen, obwohl hier mit einer entspannten Debatte zu rechnen ist. Wenn ich mich umschaue, stelle ich fest: Das Interesse scheint doch etwas gedämpft zu sein. Auch auf der Regierungsbank ist nicht so viel los. Kommen wir also zum Thema.
Auch von unserer Seite ist für die beiden Beschlussvorlagen, die über weite Strecken gleichen Inhalts sind, mit Zustimmung zu rechnen. Ich will an der Stelle daran erinnern, dass die Bundesregierung erst am 30.11. in einer aktuellen Aussage der Umsetzung ganz deutlich zugestimmt hat:
„Seen mit überwiegender Bedeutung für ihr örtliches Umfeld, den Landschaftswasserhaushalt, die Naherholung und den Naturtourismus sollten im Besitz der öffentlichen Hand bleiben.“
Diese Aussage passt zu den soeben gehörten Ausführungen, dass auch auf der Bundesebene einiges in Bewegung ist, was unseren Interessen entspricht.
Unsere gemeinsame Forderung in diesem Haus kann nur sein, die unentgeltliche Übertragung der betreffenden Flächen an das Land und dann natürlich folgerichtig auch an die Kommunen durchgängig zu organisieren. Wir als Liberale würden allerdings eher den Begriff „unentgeltlich“ und nicht „kostenlos“, wie im Antrag der Fraktionen von SPD und DIE LINKE zu lesen ist, favorisieren. Der erste Schritt, die Verlängerung des Moratoriums zur Privatisierung bundeseigener Gewässer durch die BVVG in das Jahr 2010 hinein, trifft, denke ich, unser aller Interesse, begleitet mit einem dann wirkenden Verkaufsstopp für diese Gewässer. Dann eröffnet sich für uns die Frage: Wie weiter?
Es ist landesweit bekannt und wurde mehrfach gesagt, dass das Interesse unserer Bürger vor allem ist, an die Seen heranzukommen. Inwieweit das praktisch umgesetzt wird, da ist das Interesse dann doch etwas gedämpft. Aber zumindest sind die Forderungen sofort auf dem Tisch, wenn im kommunalen Bereich hier und da Anfragen gestellt werden und sich vor allen Dingen Entwicklungen abzeichnen, die dem Bürger nicht ganz geheuer sind. Die unentgeltliche Übertragung ist zwar unsere gemeinsame unverzichtbare Forderung. Aber gestatten Sie mir, immer wieder darauf hinzuweisen: Eigentum verpflichtet. Auch die öffentliche Hand als Eigentümer hat Pflichten zu erfüllen. Die gehen nicht wegzuwischen. Dazu gehören Verkehrssicherungspflichten.
Herr Schulze, dafür sind die Gemeinden zuständig. Pflegearbeiten sind ebenso wichtig wie der Erhalt von Ordnung und Sauberkeit öffentlicher Badestellen und einiges mehr. Wir haben vorhin in der Fragestunde zu Frage 55 vernehmen können, dass es Kompetenz- bzw. Zuständigkeitsschwierigkeiten zwischen einzelnen Verwaltungsebenen gibt. Das alles kostet Geld. Nichts wäre peinlicher, als wenn die Kommune Eigentümer der Seeufer und der Seen wäre, aber mit Verwahrlosung
Daraus ergibt sich für uns die Forderung, dass vor Übertragung des Eigentumsstatus an die Kommunen eine Einzelprüfung zu erfolgen hat, bei der festgestellt wird, ob die Kommunen finanziell in der Lage sind, die Pflichten als Eigentümer zu erfüllen. Wir würden auch gern festgestellt wissen - da unterscheiden wir uns teilweise von Ihren Überlegungen und gehen eher noch konform mit denen der CDU -, dass im Einzelfall eine gewisse Möglichkeit zur Privatisierung gegeben sein kann, nämlich dann, wenn Naturschutzverbände bzw. Berufsgruppen wie Fischer usw. nachweisen können, dass sie einer vertraglichen Sicherung des öffentlichen Zugangs - teilweise oder ganz - entsprechen können. Vor allen Dingen wäre die Sicherungs- und Unterhaltungspflicht hier privatrechtlich durchsetzbar.
Die FDP ist eher geneigt, dem CDU-Antrag zuzustimmen, weil darin die Privatisierung nicht ganz ausgeschlossen wird.
Abschließend noch eine Anregung von mir als Kommunalpolitiker: Mit den Forderungen in diesen Anträgen ist zukünftig im Sinne des Konnexitätsprinzips eine gezielte Unterstützung der Übernahmegemeinden vor Ort betreffs der anstehenden Dauerkosten als Eigentümer von Seen und Uferflächen auf den Weg zu bringen. Uns ist allen klar: Auch wenn das Land Eigentümer von Seen und Uferflächen wäre, wäre es verpflichtet, bestimmte Dauerkosten zu tragen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tomczak. - Das Wort erhält die Fraktion der SPD. Die Abgeordnete Gregor-Ness wird zu uns sprechen.
Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen Abgeordnete! Die Debatte mag zwar hier emotionslos geführt werden; im Land findet sie ganz anders statt. Da hat Herr Schulze sicherlich eigene Erfahrungen und könnte einiges beitragen. 3 000 Seen in Brandenburg, die größer als 1 ha sind, 90 000 Unterschriften, die sehr schnell zusammengekommen sind und dazu geführt haben, dass das Moratorium zustande gekommen ist, haben schlussendlich zu den heutigen Anträgen geführt.
Ich widerspreche Herrn Dombrowski ungern, aber ich glaube, unser Antrag ist der weiterführende, ganz einfach vor dem Hintergrund, dass - erstens - durch die Landesregierung der Beitritt zur Bundesratsinitiative am Dienstag erfolgt ist. Das war allerdings erst möglich, nachdem Mecklenburg-Vorpommern sie geändert hatte; denn es geht mitnichten nur darum, an das Land zu übertragen, sondern es ist wichtig, dass wir auch an die Kommunen übertragen können.
Zweitens geht es uns darum, grundsätzlich die Verwertungsgesellschaft aufzufordern und das Gesetz in dem Sinne zu ändern, dass diese Privatisierung gar nicht mehr stattfindet,
Drittens geht es uns darum, eine gesetzliche Regelung zu finden, mit der die Zugänglichkeit aller Seen in Brandenburg nicht nur derjenigen, die jetzt übertragen werden - in Gänze sichergestellt werden kann.
Zur Übertragung stehen im Land Brandenburg noch 300 Seen an. Diese sind sehr differenziert zu betrachten. Der größte See hat 550 ha, der kleinste 0,001 ha. Das sind gerade einmal 10 m2. Ich kann die Seen territorial noch nicht einmal alle zuordnen. Deshalb wird man zu ganz unterschiedlichen Lösungen kommen müssen. Es kann sein, dass eine Gemeinde sagt: Dieser See ist uns für die Regionalentwicklung so wichtig, dass wir ihn unbedingt haben wollen. - Es wird Seen geben, die im Landesinteresse sind, und sicherlich auch solche, die man privatisieren kann, ohne dass es wehtut. Genau vor diesem Hintergrund brauchen wir ein abgeschichtetes Verfahren und Regelungen, die langfristig tragfähig sind. Diese müssen uns in die Lage versetzen, unseren Bürgerinnen und Bürgern den Genuss von Seen in Brandenburg zu erhalten. Für den einen ist es - wie in der Werbung - einfach nur ein See, für den anderen ist das Thema „See“ hochemotional aufgeladen, weil der See in seinen Augen der schönste und mit vielen Erinnerungen verbunden ist, weil er eine Historie hat, die für den Ort ganz wichtig ist. Auch diese romantischen Beziehungen der Bevölkerung zu einem See sollte man hegen und pflegen und nicht unterschätzen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Er ist aus unserer Sicht der weitergehende und auch zielführend. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung. - Ansonsten: Schöne Feiertage!
So weit sind wir noch nicht. Vielen Dank, Frau Abgeordnete Gregor-Ness. - Das Wort erhält die Fraktion GRÜNE/B90. Herr Abgeordneter Jungclaus, bitte.
Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Wir begrüßen es sehr, dass sich die Regierungsparteien endlich dem Thema Gewässerprivatisierung in Brandenburg widmen. Wir sind auch sehr erfreut, dass die BVVG erklärt hat, in den nächsten Monaten keinen Verkauf von Seen zu planen.
Allerdings sind wir darüber hinaus der Auffassung, dass es notwendig ist, den generellen Privatisierungsstopp auf eine verlässliche gesetzliche Grundlage zu stellen. Das bisherige Gesetz ist untragbar, da Kommunen nur in Einzelfällen in der Lage sind, die von der BVVG geforderten Preise zu zahlen. Wenn sie dazu in der Lage sind, ist das mit erheblichen Einschnitten in anderen Politikbereichen verbunden. Für die Menschen vor Ort ist es ohnehin nicht nachvollziehbar, warum Flurstücke aus dem früheren Volkseigentum der ehemaligen DDR quasi auf Kosten der Steuerzahler von den Kommunen zurückgekauft werden müssen.
Wasser ist eine der wichtigsten Lebensgrundlagen der Menschheit. Deshalb steht es unter besonderem rechtlichen Schutz. Darüber scheint weitgehend Einigkeit unter den Fraktionen zu
herrschen. Unserer Ansicht nach schenkt jedoch weder der Antrag der CDU noch der von der SPD und den Linken der Bedeutung der Seen für das Ökosystem des Landes genügend Beachtung. Im Falle von Privatisierung steht zu befürchten, dass Fauna und Flora wirtschaftlichen Interessen weichen müssen und sich die Wasserqualität durch fehlende oder nicht sachgerechte Pflege verschlechtert. Neben umweltpolitischen Bedenken steht aber auch zu befürchten, dass Gewässer in Privatbesitz nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich sein werden. Dies würde für die Menschen vor Ort einen massiven Verlust an Lebensqualität bedeuten.
Aber auch - wir haben es schon gehört - aus wirtschaftspolitischer Perspektive für die Fischerei und auch den Tourismus, müssen die Seen in einem Land wie Brandenburg weiterhin in öffentlicher Hand bleiben.
Ich kann mich gut an Fahrradtouren im Sommer erinnern, als wir ewig lange gebraucht haben, um an einen See bzw. ans Wasser zu kommen. Das ist bei 35 Grad kein großer Spaß, wenn man noch zwei quengelnde Kinder dabei hat, und ich weiß nicht, ob ich meine Kinder noch einmal in diese Region bekomme.
Aspekte wie diese werden bei der jetzigen Verkaufspraxis nicht berücksichtigt. Dies stellte das Bundesfinanzministerium in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der GRÜNEN-Bundestagsfraktion jüngst unmissverständlich klar. Entscheidend für das Ministerium ist ausschließlich die wirtschaftliche Verwertbarkeit. Deshalb muss jetzt schnellstmöglich verhindert werden, dass noch mehr bundeseigene Gewässer in den Besitz finanzkräftiger Privatinvestoren übergehen.
Die Landesregierung hat viel zu lange auf die Verantwortung des Bundes verwiesen. Bis vor kurzem hat der Ministerpräsident eine Bundesratsintiative abgelehnt. Seit einigen Tagen ist nun der Presse zu entnehmen, dass erwogen werde, sich der Bundesratsintiative Mecklenburg-Vorpommerns anzuschließen.
Es ist für uns allerdings nicht nachvollziehbar, dass die Landesregierung bisher nicht selbst aktiv geworden ist und nicht längst eine eigene Initiative angestrengt hat - da möchte ich Herrn Dombrowski nicht enttäuschen, der diese Aussage schon prognostiziert hat -; sie hat viel zu lange gewartet. Der Ministerpräsident erklärte schon im Wahlkampf, auf Bund-LänderVerhandlungen zu setzen. Nun entnehme ich einer Presseerklärung Ihrer Infrastrukturministerin, dass sie für Januar solche Verhandlungen anstrebe. Daraus kann man schließen, dass bisher offensichtlich noch gar keine Verhandlungen geführt worden sind. Dabei müsste doch allen Beteiligten klar sein, dass das von der BVVG zugesagte Moratorium keine Lösung dieses Problems darstellt.
Gemeingüter wie Seen müssten dauerhaft in öffentlicher Hand verbleiben, vor allem auch dann, wenn die Seen in Landesoder Kommunalbesitz übergegangen sind. Angesichts klammer Haushaltskassen ist zu befürchten, dass dies nicht automatisch der Fall sein wird. Ich kann mir jetzt schon gut vorstellen, dass es bei einigen Kämmerern in den Augen blitzt.
Die Bundestagsfraktion der Bündnisgrünen wird deswegen einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, der die weitere Privatisierung von Seen untersagt, bei denen aus ökologischen, touristischen oder Erholungsgründen ein Gemeinwohlinteresse besteht.
Sowohl der Antrag der CDU als auch der von SPD und Linken ist in dieser Hinsicht nicht eindeutig genug. Ihr Ziel ist es nicht, die Privatisierung zu stoppen, sondern lediglich, den Ländern die Entscheidungsgewalt darüber zu geben. Ihre Parteikollegen auf Bundesebene sind hier schon weiter. Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag zum Beispiel bringt heute einen Antrag ein, der die kostenlose Übertragung der Seen in den Besitz der Kommunen vorsieht und diese dann auch dazu verpflichten soll, sie im öffentlichen Eigentum zu belassen.
Aufgrund der ökologischen Bedeutung der Gewässer muss dem Privatisierungsgeschehen generell ein Riegel vorgeschoben werden. Daher fordern wir die Landesregierung auf, endlich selbst aktiv zu werden. Sorgen Sie dafür, dass die weitere Privatisierung von Seen untersagt wird, und warten Sie nicht, bis andere dieses Problem für Sie lösen! - Vielen Dank.