Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2006 zur Notwendigkeit einer speziellen gesetzlichen Regelung für den Jugendstrafvollzug in Deutschland und dessen Ausgestaltung ist ein Meilenstein. Das bereits Ende 2007 in Kraft getretene Brandenburgische Jugendstrafvollzugsgesetz wird dessen Anforderung im Wesentlichen gerecht. Es orientiert sich am Erziehungsgedanken und enthält wesentliche Abweichungen gegenüber dem Erwachsenenstrafvollzug, zum Beispiel im Bereich der Besuchszeiten mit mindestens vier Stunden im Monat gegenüber einer Stunde Mindestbesuchszeit für erwachsene Strafgefangene.
Meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat einen besonderen Schwerpunkt auf die Bereitstellung ausreichender Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, geeigneter Formen der Unterbringung und Betreuung sowie angemessener Hilfen für die Entlassungsvorbereitung gelegt. In diesem Zusammenhang wurde der seit der Föderalismusreform zuständige Landesgesetzgeber verpflichtet, zur Beobachtung und nach Maßgabe der Beobachtungsergebnisse zur Nachbesserung der jeweiligen Jugendstrafvollzugsgesetze tätig zu werden.
Auf die Ergebnisse der Großen Anfrage in diesem Bereich werde ich gleich noch eingehen. Jetzt nur so viel: Für uns Liberale liegt der Schwerpunkt der Durchführung eines erfolgreichen Jugendstrafvollzuges darauf, dass Bildungs- und Behandlungsmaßnahmen durchgeführt und auch auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Nur so ist es beispielsweise möglich, die Auswirkungen einzelner Maßnahmen auf die Rückfallgefahr verlässlich festzustellen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Antwort auf unsere Große Anfrage hat gezeigt: Grundsätzlich hat sich dabei der Jugendstrafvollzug in Brandenburg bewährt. Ein besonders positives Beispiel ist der Anstieg bei den Anwendungsfällen des offenen Vollzuges von 14 Fällen im Jahr 2009 auf 18 im Jahr 2012. Wir
Auch heute ist jedoch weiterhin ein klares Missverhältnis zwischen offenem und geschlossenem Vollzug zu erkennen. Im Jahr 2012 stehen 18 belegte Haftplätze im offenen Vollzug 137 im geschlossenen Vollzug gegenüber. Selbstverständlich müssen die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und es muss bestmöglich gewährleistet werden, dass sich die Gefangenen dem Vollzug nicht entziehen oder dass gar die Möglichkeiten des offenen Vollzuges für die Begehung von Straftaten missbraucht werden. Es gilt allerdings weiterhin, sich für eine Stärkung des offenen Vollzuges auszusprechen, denn er bietet eine bessere Vorbereitung auf ein Leben nach der Haft und dient damit auch deutlich besser dem Ziel der Resozialisierung.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang kurz auf die Anhörung im Rechtsausschuss zum Justizvollzugsgesetz des Landes Brandenburg am vergangenen Donnerstag eingehen. In diesem Gesetz soll auch das bisherige Brandenburgische Jugendstrafvollzugsgesetz aufgehen. Die Befragung der Experten hat ergeben, dass bei der Frage der gesetzlichen Regelung des Verhältnisses von offenem und geschlossenem Vollzug durchaus noch Diskussionsbedarf besteht. Denn sowohl das Brandenburgische Jugendstrafvollzugsgesetz als auch das geplante neue Justizvollzugsgesetz sehen eine Regelung vor, bei der beide Vollzugsformen gleichberechtigt nebeneinanderstehen.
Im Strafvollzugsgesetz des Bundes ist bislang der offene Vollzug der Regelvollzug. Dass die Praxis leider oft anders aussieht, ist bedauerlich und sicherlich nicht wegweisend im Sinne der Resozialisierung. Das Aufgeben dieses Regel-AusnahmeVerhältnisses könnte dazu führen, dass der Zugang zum offenen Vollzug weiter erschwert würde, und dies wäre unserer Ansicht nach der falsche Weg, den wir daher überdenken sollten.
Auch die Vollzugslockerungen, also die Anzahl der Ausführungen bzw. Ausgänge und der Außenbeschäftigungen, haben sich in den letzten Jahren deutlich positiv entwickelt. Insbesondere bei den Ausgängen ist ein deutlicher Anstieg von 187 Fällen 2009 auf 353 im Jahr 2011 bzw. 304 bis Oktober 2012 zu verzeichnen. Auch die Praxis bei der Gewährung von Außenbeschäftigungen begrüßen wir Liberalen. Hieran konnten 2012 41 Gefangene teilnehmen - gegenüber lediglich 3 im Jahr 2009. Auch beim Freigang ist fast eine Verdoppelung der Fälle im Vergleichszeitraum zu verzeichnen. Dieser Weg hin zu einer besseren Resozialisierung ist der richtige Weg, um die Rückfallgefahr zu reduzieren.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Schwerpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist auch die Durchführung geeigneter Behandlungsmaßnahmen. Die Landesregierung teilt in ihrer Antwort auf die Große Anfrage mit - ich zitiere von Seite 12 -:
„Eine länderspezifische Evaluation aller im Jugendstrafvollzug angebotenen Vollzugs- und Behandlungsmaßnahmen ist weder fachlich geboten noch finanzierbar.“
Auf den ersten Blick mag diese Annahme einleuchten. Wenn man sich aber ein wenig in anderen Bundesländern umsieht, so kann man feststellen, dass diese durchaus eigene Evaluationen durchgeführt haben. So wurden beispielsweise in Sachsen-Anhalt Effizienzbewertungen der Maßnahmen durchgeführt und
in den regelmäßig durch das Justizministerium vorgelegten Bericht über den Stand des Jugendstrafvollzuges aufgenommen. Hier in Brandenburg behilft man sich damit, dass Maßnahmen in den Jugendstrafvollzug aufgenommen werden, die bereits fremdevaluiert worden sind oder als Modellprojekte wissenschaftlich begleitet wurden. Hierbei überrascht dann aber, dass ein erwiesenermaßen wirksames Projekt, das bei seiner Evaluation eine signifikante Absenkung der Rückfallquote um 14 % ergab - das R+R-Programm -, in den letzten Jahren lediglich jeweils im Rahmen einer Maßnahme durchgeführt worden ist.
Ein weiterer Punkt, der in der Antwort auf die Große Anfrage auffällt, ist erschreckend: Das ist die Abnahme von Besuchen. Im ersten Halbjahr 2012 waren es 711 - im Vergleich zu 1 715 im Vorjahr. Wenn man also von einer etwa gleichbleibenden Besuchspraxis ausgeht, wäre dies eine Abnahme von fast 300 im Folgejahr. Hier ist die Ursache für diesen signifikanten Unterschied zu ermitteln. Falls sich herausstellen sollte, dass es am fehlenden Personal zur Durchführung liegt, dann müsste gegengesteuert werden. Hier erhoffe ich mir Aufklärung von Ihnen, Herr Minister. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass im vorliegenden Gesetzentwurf eine Anhebung der Mindestbesuchszeit vorgesehen ist, muss sichergestellt sein, dass diese Regelung dann auch in der Praxis funktioniert.
Klärungsbedarf habe ich auch zu Frage 17, zur Entlassungsvorbereitung und den Wiedereingliederungsmaßnahmen. Das Projekt Wegebau wurde im Jahr 2012 nicht durchgeführt, obwohl Bewertungen zu dem Ergebnis kamen, dass es sich um eine bestmögliche Entlassungsvorbereitung handele.
Zu Frage 18 schließlich, der Ausbildung und Beschäftigung ein ganz wesentlicher Faktor, um jungen Menschen ein straffreies Leben nach der Haft zu ermöglichen -, beschäftigt uns die hohe Zahl der Abbrüche von Ausbildungsmaßnahmen, insbesondere aus sonstigen Gründen: Entlassung, Verlegung, Wechsel in eine andere Bildungsmaßnahme oder auch intellektuelle Überforderung. Auch diesen Bereich würde ich gern näher beleuchten. Für uns Liberale ist insbesondere von Interesse, welche Möglichkeiten zur Minimierung der Abbrüche von Bildungsmaßnahmen bestehen.
Nun noch einige Worte zum Thema Gewalt im Jugendstrafvollzug. Die Ergebnisse des Gutachtens des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen sind nach Angaben der Landesregierung noch nicht abschließend ausgewertet. Somit bleibt die Forderung, dieses sensible Thema im Rechtsausschuss nochmals zu beraten und über die Ergebnisse der dortigen Feinauswertung zu berichten.
Meine Damen und Herren, zu guter Letzt eine nicht zu vernachlässigende Frage: Ausreichendes und gut qualifiziertes Personal ist eine zwingende Voraussetzung für einen gut funktionierenden Jugendstrafvollzug. Es fällt auf, dass in der JVA Wriezen derzeit kein Arbeitstherapeut vorhanden und auch allgemein eine sinkende Personalanzahl zu verzeichnen ist. Auch in der JVA Cottbus-Dissenchen ist festzustellen, dass sich die Absenkung der Personalanzahl zwar noch nicht dauerhaft auf den Krankenstand auswirkt, dennoch muss einer solchen Entwicklung vorgebeugt werden.
Insbesondere vor dem Hintergrund des in den Landtag eingebrachten Justizvollzugsgesetzes sind hohe Standards, insbesondere im Jugendstrafvollzug, sicherzustellen. Die Anhörung am letzten Donnerstag im Rechtsausschuss hat auch gezeigt, dass
die Idee der FDP-Fraktion, eine Berichtspflicht des Justizministers gegenüber dem Landtag einzuführen, sowohl vom Bund der Strafvollzugsbediensteten als auch von dem angesehenen Experten Prof. Frieder Dünkel positiv bewertet wird. Wir Liberalen sind der Auffassung, dass insbesondere beim Jugendstrafvollzug eine zweijährliche Berichtspflicht, wie sie etwa in Sachsen und Sachsen-Anhalt besteht, dazu führt, dass sich der Landtag mit diesem Thema befasst und man gleichzeitig gegenüber dem Ministerium auf Probleme hinweisen und mögliche Lösungen aufzeigen, aber auch positive Entwicklungen werten kann. Wir werden einen entsprechenden Änderungsantrag ins laufende Gesetzgebungsverfahren einbringen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Teuteberg. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Kuhnert hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In einer Fernsehdiskussion zum Thema Jugendgewalt hat ein Staatsanwalt mitgeteilt, ihm habe ein Jugendlicher, den er zu vernehmen hatte, gesagt: Sie sind der erste Erwachsene, der vernünftig mit mir spricht. - Ich will damit nicht sagen, dass wir ein Land seien, in dem Erwachsene nicht vernünftig mit Jugendlichen sprechen, aber es ist ein Hinweis darauf, dass es offensichtlich eine Gruppe von Jugendlichen gibt, die durch alle Raster fallen und um die wir uns kümmern und uns Sorgen machen müssen. Damit bin ich sozusagen vor der Anfrage, denn damit bin ich beim Thema Prävention. Noch besser wäre es ja, wenn die derzeit 155 Jugendstrafgefangenen gar nicht in der Haftanstalt sein müssten. Ich komme noch auf die Sache mit der Prävention zurück.
Gegenstand der Großen Anfrage war der Stand der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, und im Großen und Ganzen hat auch Frau Teuteberg schon darauf hingewiesen, dass es in Brandenburg recht gut gelaufen ist. Im Grunde ist das, was das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat, auch das, was wir für den gesamten Strafvollzug mit unserem Reformgesetz vorhaben: ein Behandlungsvollzug und kein Verwahrvollzug. Bei Jugendlichen war das also schon immer vorgegebenes Recht.
Da ich davon ausgegangen bin, dass Sie die Details hier benennen, habe ich es einmal summarisch gemacht: Hier sind 12 anstaltsinterne Behandlungsmaßnahmen im psychosozialen Bereich oder in Arbeitstherapie, 17 anstaltsexterne Maßnahmen im psychosozialen Bereich - Suchtbehandlungen, um soziale Kompetenz herauszubilden, Antigewalttraining, was meist ein wichtiges Thema ist -, 31 verschiedene Arten von Sport - auch ein wichtiger Bereich, in dem man Soziales lernen, aber auch Aggressionen abbauen kann - und fünf wiedereingliedernde Maßnahmen, besonders im Bildungsbereich, aufgezählt. Das sind die fünf Eingliederungsmaßnahmen. Im Ausbildungs- und Beschäftigungsbereich sind hier sechs Maßnahmen aufgelistet, die auch bewährt sind.
Sie haben Recht, das ist immer die Schwierigkeit mit der Evaluation. Wir haben in diesem Landtag schon oft darüber disku
tiert, dass wir ganze Ministerien durch Berichterstattung stilllegen, aber ich denke, wir werden in der Diskussion einen Kompromiss finden. Ich halte es für richtig, dass gerade in diesem Bereich regelmäßig Bericht erstattet wird, aber so, dass das Ministerium auch noch seine restliche Arbeit machen kann, genauso wie beim Strafvollzug insgesamt. Aber in der Tat müssen die laufenden Programme, die schon vorevaluiert sind - Sie haben das genannt -, noch einmal in Bezug darauf evaluiert werden, wie sie bei uns funktionieren.
Ich komme zurück auf das Thema Prävention, denn ich denke, es bietet sich an, es noch einmal anzusprechen. 95 % der Inhaftierten in Brandenburg sind zwischen 18 und 25 Jahren alt. Über 56 % von ihnen haben keinen Schulabschluss und auch keinen sonstigen Abschluss. Andere haben niederschwellige Abschlüsse, mit denen man auf dem Arbeitsmarkt eher benachteiligt ist. Die Klienten sind männlich - das kennen wir auch aus dem Erwachsenenstrafvollzug. Dazu fallen mir Statistiken ein, die den Weg zeigen könnten, über den wir im Anschluss an die Antwort auf die Große Anfrage nachdenken sollten. Vielleicht sollten wir eine neue Große Anfrage stellen oder eine Erörterung durchführen, um Prävention zu verstärken.
Zwei Drittel aller Schulabbrecher - um solche geht es ja hier meist - sind männlich; zwei Drittel aller verhaltensauffälligen Schüler sind männlich. Bei ADHS sind es über 90 % - sagen uns die Statistiker -, und 90 % der häuslichen Prügelopfer sind männlich.
Das ist ein Argument, auf diese benachteiligte Gruppe, die es offensichtlich gibt, stärker aufzumerken. Denn Prävention - das haben wir schon oft diskutiert - ist Opferschutz, ist Schutz der Jugendlichen auch vor sich selbst. Kein Heranwachsender braucht diese dunkle Stelle in seiner Biografie. Es soll auch erwähnt werden, dass der Jugendstrafvollzug - wenn ich das richtig berechnet habe - knapp neun Millionen Euro im Jahr kostet. Das müsste auch nicht sein.
Ich kann Ihnen zahlreiche Fallbeispiele nennen. Ich will hier auch keine Schnellschüsse machen, was Prävention betrifft, denn ich habe in meinem Bereich mehrfach erlebt, dass sich Lehrer, Erzieher, Jugendsozialarbeiter, Therapeuten und Jugendhilfe redlich bemüht haben, dass aber am Ende - fast im wörtlichen Sinne - das Kind in den Brunnen gefallen ist. Es ist also eine sehr komplizierte Materie, die hier zu bedenken und zu bearbeiten notwendig ist, gerade aber im Blick auf das, was wir hier besprechen.
Deshalb ist das die Einleitung nach dieser Großen Anfrage, die den Jugendstrafvollzug relativ positiv beschreibt. Sie haben die Punkte benannt, bei denen noch Diskussionsbedarf besteht: offener Vollzug, Besuchsregelungen, Abbruch bei der Ausbildung, Lockerung. Dazu werden wir im Ausschuss sicherlich noch etwas hören, aber am Ende, denke ich, ist es wichtig, dass wir eine Situation in diesem Lande schaffen, in der im Sinne des Staatsanwalts, den ich eingangs zitierte, jeder Jugendliche - um
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kuhnert. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Eichelbaum hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal bedanke ich mich beim Ministerium der Justiz für die Beantwortung der Großen Anfrage. Bei der einen oder anderen Frage hätte ich mir sicherlich noch konkretere Antworten gewünscht, aber insgesamt liefert uns die Antwort ein ziemlich realistisches Bild vom Jugendstrafvollzug in Brandenburg.
Ich glaube, bei allen noch vorhandenen Problemen kann man sagen: Die bisherige Praxis des Jugendstrafvollzugs in Brandenburg hat sich bewährt; das haben meine Vorredner schon festgestellt. Der Jugendstrafvollzug in Brandenburg schafft erstens die Voraussetzung dafür, dass die Gefangenen nach ihrer Entlassung ein Leben ohne Straftaten führen können, wie es Artikel 54 der Landesverfassung vorschreibt. Der Jugendstrafvollzug kommt zweitens dem gesetzlichen Erziehungsauftrag nach. Im Brandenburger Jugendstrafvollzug wird kein Jugendlicher verwahrt; hier werden Jugendliche dazu erzogen, nicht wieder auf die schiefe Bahn zu geraten.
Die Jugendhaftanstalten in Brandenburg verfügen über ein umfangreiches Angebot an schulischen und beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen sowie Behandlungsangeboten für besondere Problemgruppen. Diese Behandlungsangebote sollten ausgebaut und weiterentwickelt werden.
Eines kann man festhalten: Im Brandenburger Jugendstrafvollzug mangelt es nicht an Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen, aber enttäuschend ist - das haben die Vorredner auch schon festgestellt - die geringe Anzahl der Abschlüsse nach Beendigung der Maßnahmen. Wenn im Jahr 2012 beispielsweise 201 Gefangene an Bildungsmaßnahmen teilnahmen, aber nur 45 davon die Maßnahme erfolgreich beendeten, ist das besorgniserregend, und hier ist dann auch dringend Abhilfe erforderlich.
Erfreulich hingegen ist, dass die Anzahl der gewalttätigen Anund Übergriffe seitens der Gefangenen gesunken ist. Das ist auch ein Erfolg der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendstrafanstalten, bei denen ich mich an dieser Stelle besonders bedanken möchte.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich warne aber auch davor, den Jugendstrafvollzug zu überfordern. Wir sollten jungen Menschen nicht vormachen, in der Jugendhaftanstalt werde es nicht so schlimm sein. Auch die Jugendhaftanstalt ist und bleibt ein Gefängnis. Es ist sicherlich so, dass es in der Gesellschaft - auch in Brandenburg - vielerlei Probleme gibt, die viel
leicht Ursache dafür sein können, dass junge Menschen auf die schiefe Bahn geraten und kriminell werden. Diese Probleme möchte ich gar nicht in Abrede stellen, aber eines sage ich auch ganz deutlich: Die Justiz ist nicht der Reparaturbetrieb der Gesellschaft.
In diesem Zusammenhang betone ich auch: Wir sollten hier nicht den Eindruck erwecken, als hätten wir es bei jugendlichen Straftätern mit Opfern zu tun. Sie sind nicht im Jugendstrafvollzug, weil sie Opfer sind, sondern weil sie Täter sind, weil sie anderen Menschen Leid angetan haben. Wenn die Rechte und Freiheiten eines Menschen durch einen anderen beschnitten werden, muss das Konsequenzen haben.
Die meisten jugendlichen Straftäter in Brandenburg verbüßen eine Jugendstrafe, weil sie Gewalt- oder schwere Eigentumsdelikte begangen haben. Wenn Erziehungsmaßregeln, Verwarnungen, Auflagen und Jugendarrest oder auch der Warnschussarrest nicht mehr reichen, um sie auf den richtigen Weg zu führen, muss diese Erkenntnis leider in Jugendstrafanstalten durch Jugendstrafe vermittelt werden. Sie müssen dann befähigt werden, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne Straftaten zu führen. Ich betone: Soziale Verantwortung ist nichts Kuschliges; soziale Verantwortung ist die Einhaltung von Regeln, denen alle hier im Land lebenden Menschen unterworfen sind.