Protokoll der Sitzung vom 27.02.2013

Erstens. Wir wollen ab 2014 wieder ein einheitliches Fördergebiet sein. Sie wissen, wir haben den Antrag 2010 gestellt; er ist durch Rat und Parlament bestätigt worden. Wir sind ab 2014 wieder ein einheitliches Fördergebiet, aber genau das müsste sich jetzt in den Verhandlungen auch dokumentieren und umsetzen, damit es für diese Förderperiode Realität wird.

Zweitens. Wir wollten sicherstellen, dass wir Kofinanzierungssätze haben, die es unseren Kommunen ermöglichen, überhaupt europäische Mittel in Ansatz zu bringen.

Drittens. Wir haben sehr, sehr intensiv darum gerungen, dass die Frage der Mehrwertsteuer behandelt wird und die Mehrwertsteuer erstattungspflichtig bleibt. Das war in den ursprünglichen Kommissionsentwürfen nicht vorgesehen.

Ich darf Ihnen sagen: Wir haben zu diesen drei inhaltlichen Punkten zusammen mit anderen Akteuren und Regionen, mit der Bundesregierung und anderen Bundesländern einen Erfolg erreicht: Wir sind ab 2014 wieder ein einheitliches Fördergebiet. Die Mehrwertsteuer bleibt erstattungsfähig. Wir haben einen Kofinanzierungssatz für EFRE und ESF von bis zu 80 %. Damit haben wir auch die Möglichkeit, wieder einen europäischen Mehrwert in die Entwicklung einzubringen, und unsere kommunalen Haushalte sind in der Situation, Gelder abrufen zu können.

Es gab und gibt natürlich auch Schatten. Völlig klar war, dass wir eine Absenkung der Finanzvolumina zu erwarten haben. In der Diskussion war ein Sicherheitsnetz von etwa 66 %. Das war die politische Forderung von Übergangsregionen, die aufgemacht worden ist. In der Entscheidung zum mehrjährigen Finanzrahmen konnte diese Zielsetzung bzw. Forderung nicht vollständig umgesetzt werden. Wir hatten offensichtlich in der Entscheidungsnacht eine Situation, in der man versucht hat, den Barmittelansatz des mittelfristigen Finanzrahmens von

908 Milliarden Euro und den Verpflichtungsermächtigungsansatz von 960 Milliarden Euro anzugleichen. Um diese Lücke zu schließen, hat man noch einmal in verschiedene Fondsbereiche eingegriffen, darunter auch in den Bereich für sogenannte Phasing-out-Regionen wie den Brandenburger Süden.

Das hat zwei Konsequenzen: In der Mittelzuteilung ist das Land Brandenburg noch so behandelt worden, als ob wir zwei verschiedene Fördergebiete wären. Wir haben für den Brandenburger Norden Zuweisungen von 60 % der ursprünglichen Summe plus einen nationalen Ausgleichmechanismus, der insgesamt 64 % der bisher im Norden zur Verfügung stehenden Mittel Brandenburg zufließen lassen wird. Das ist ein Erfolg.

Der Brandenburger Süden als Phasing-out-Region ist so behandelt worden wie eine hoch entwickelte Region in Bayern. Wir haben dort eine Absenkung der Fördermittel, der Zusagen der finanziellen Fonds von etwa 80 %. Das macht deutlich, dass wir es mit einem geringeren Mittelumfang zu tun haben, als ursprünglich berechnet und als politischer Kompromiss durch die Bundesregierung in die Verhandlungen in Brüssel eingebracht worden ist. Deshalb sind wir jetzt in der Situation, dass wir auf nationaler Ebene angesichts des unverhältnismäßig starken Absinkens im Brandenburger Süden zusätzliche Verhandlungen führen - und führen müssen -, um einen Ausgleich zu erreichen, auch vor dem Hintergrund, dass für die Region Leipzig ein Sonderbonus von 200 Millionen Euro bereitgestellt worden ist. Wir wollen eine Gleichbehandlung. Ich denke, dass diese Gespräche erfolgreich sein können, denn dieses unverhältnismäßig starke Absenken nur für eine Region in Ostdeutschland ist nicht nachvollziehbar und wird sicherlich neben inhaltlichen auch die eine oder andere politische Entscheidung nach sich ziehen.

Wir sind, was den ELER betrifft, noch beim Rechnen. Genauer formuliert: Das MIL ist noch beim Rechnen. Die Verordnungen bzw. Verordnungsentwürfe sind nach wie vor der Punkt, der am klärungsbedürftigsten ist.

Das liegt nicht an der Landesregierung, sondern schlicht und ergreifend am Diskussionsstand in Brüssel. Wir werden in der nächsten Zukunft sicher genau wissen, wie ELER in welchen Bereichen zukünftig wie eingesetzt werden kann.

Unterm Strich ist festzuhalten, meine Damen und Herren: Es gibt Licht und Schatten. Es gibt Licht, weil wir als Land Brandenburg zusammen mit Akteuren unterwegs waren, was unsere inhaltlichen Zielstellungen betrifft, wofür wir die Mittel - und zwar im ganzen Land - einsetzen können. Es gibt Schatten durch die Eingriffe in den finanziellen Fonds für sogenannte Phasing-Out-Regionen. Hier versuchen wir, das auf nationaler Ebene auszugleichen. Dazu haben wir das Europäische Parlament eingeschaltet; auch dort ist man also informiert. Es bleibt abzuwarten, ob die eine oder andere Initiative hier noch greifen wird.

Insgesamt können wir davon ausgehen, dass wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus allen drei Fonds - wenn ich ELER als Strukturfonds mitrechne, der nur ein Stück weit anders charakterisiert wird - über etwa 50 % der Mittel, die uns ursprünglich zur Verfügung standen, verfügen. Durch Verhandlungen für den Brandenburger Süden versuchen wir deutlich zu machen, dass wir einen Aufwuchs benötigen, um Struktur- und Regionalpolitik aus einer Hand betreiben zu können.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich die Gelegenheit nutzen, um auf eine Reihe von Veränderungen aufmerksam zu machen, die gegenwärtig diskutiert und zusammen mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern entschieden werden müssen. Aufgrund des geringer werdenden Mittelumfangs wird die Qualitätsauswahl der zu unterstützenden und zu realisierenden Projekte schärfer werden. Das heißt, die Frage der sektoralen Schwerpunktsetzung wird viel mehr als noch in der Vergangenheit eine Rolle spielen. Wir sind selbstverständlich in der Situation, dass durch Leitplanken, die die EU vorgegeben hat, eine Mittelkonzentration auf bestimmte Zielsetzungen - darunter Forschung und Innovation, aber auch CO2-Minimierung in der gesamten Wirtschaft sowie Wettbewerbsfähigkeit der KMU vorgenommen wird.

Insofern bin ich den Wirtschafts- und Sozialpartnern sehr dankbar, dass sie sich in diesen Diskussionsprozess intensiv einbringen. Am vergangenen Freitag - einige Kollegen Abgeordnete waren dort - haben wir den beteiligten Partnern die ersten Zwischeninformationen übergeben. Wir werden den Diskussionsprozess so schnell wie möglich zum Abschluss führen, um das Operationelle Programm auf den Weg bringen zu können, das die Schwerpunktsetzung unserer Politik von 2014 bis 2020 beinhalten wird. - Vielen Dank.

Es gibt Nachfragen. - Frau Kaiser, bitte.

Ganz kurz: Mit diesen Entscheidungen sind also gute und schlechte Nachrichten verbunden; das muss man ganz klar sagen. - Bestätigen Sie meine Auffassung, dass die Entscheidung, Leipzig gegenüber dem Südwesten Brandenburgs zu protegieren, zumindest widersprüchlich ist, wenn man die sachlichen Parameter - also Kennziffern - zugrunde legt?

Das führt zur zweiten Nachfrage: Halten Sie es wirklich für möglich, dass aufgrund dieser Sachlage politisch noch eine andere Entscheidung getroffen werden kann, die zugunsten Brandenburgs ausfällt? Bis wann wird diese Entscheidung getroffen worden sein, wann können wir mit einer Antwort rechnen?

Frau Abgeordnete, gestatten Sie mir, zunächst auf die zweite Frage zu antworten: Ich kann heute selbstverständlich kein Ergebnis von Gesprächen vorwegnehmen. Ich mache jedoch darauf aufmerksam, dass sich Leipzig im Gegensatz zum Brandenburger Süden noch in einer anderen Situation befunden hat. Dadurch, dass wir ab 2014 wieder ein einheitliches Fördergebiet sind, können wir die Strukturfondsmittel schwerpunktmäßig wieder im gesamten Land einsetzen. Die Region um Leipzig war in einer Situation, in der eine Übertragung von Mitteln aus anderen Landesteilen Sachsens nach Leipzig aufgrund der volkswirtschaftlichen Kenndaten so nicht möglich gewesen wäre. Das ist ein objektiver Sachverhalt.

Das Zweite: Trotzdem ist diese Ungleichbehandlung zwischen Leipzig und dem Brandenburger Süden politisch nicht zu akzeptieren. Deswegen sind wir in Gesprächen und Verhandlungen, und manchmal helfen auch Bundestagswahlen. 2013 ist Bundestagswahl, und ich gehe einfach davon aus, dass wir in

dem Gesamtkontext der sachlichen Gründe - sowohl des strukturpolitischen Gesamtansatzes als auch der politischen Situation - die Gespräche mit einigem Erfolg führen können. Wie hoch die Mittelzuweisung im Endeffekt ausfallen wird, bleibt abzuwarten.

Zu Ihrer ersten Frage, bis wann eine Änderung erreicht wird: Das kann ich Ihnen noch nicht sagen. Ich mache nur deutlich, dass selbstverständlich die Kommission, die GD Regio und alle anderen Generaldirektionen ein sehr kleines Zeitfenster haben und wir hier mit einem bestimmten zeitlichen Druck arbeiten. Ich hoffe, dass wir diese Gespräche in den nächsten Monaten ergebnisorientiert führen können. Ich werde das Parlament selbstverständlich über die Zwischenergebnisse unterrichten. Ich wage derzeit keine Prognose, wann die Gespräche zum Abschluss gebracht worden sind; sie müssen aber im nächsten halben Jahr zum Abschluss gebracht werden.

Es gibt eine Nachfrage von Herrn Bommert.

Bei der Länge der Antworten traue ich mich kaum, eine Nachfrage zu stellen.

Herr Minister, die EU möchte in der neuen Förderperiode - das greift dort hinein - die bürokratischen Hemmnisse abbauen. Wie sieht es die Landesregierung, dass die ILB für ihre Fördermittelanträge von Unternehmen derzeit Originalrechnungen verlangt? Wie verhält sich diese Anforderung zu den Aufbewahrungspflichten, die das deutsche Steuerrecht vorgibt?

Herr Bommert, vielen Dank für die Frage. Sie gibt mir die Möglichkeit, das zweite, sehr breit debattierte Problem anzusprechen.

Erstens informiere ich Sie, dass der Finanzminister bzw. das MdF das Einverständnis für einen Vorschlag gegeben hat, den wir hier im Parlament schon einmal diskutiert haben, dass nämlich bei Aufträgen im Bereich Technologie eine 50 000-Euro-Bagatellgrenze eingeführt wird, die es uns ermöglicht, in diesem Bereich, was öffentliche Aufträge betrifft, unbürokratischer zu agieren, als es bisher der Fall war.

Der zweite Punkt: Die Prüfung der Originalbelege ist uns seitens der Prüfbehörde auferlegt worden. Es haben sich mehrere Akteure an mich gewandt, um auf das Verfahren aufmerksam zu machen, das außerordentlich kompliziert ist - um das so deutlich zu sagen. Deswegen wird es ein Gespräch zwischen der IHK, einzelnen Unternehmen der ILB und mir geben, um zu prüfen, was wir ab 2014 in Übereinstimmung auch mit dem europäischen Regelwerk vereinfachen können, damit es eine handhabbare Auslegung gibt, die es uns ermöglicht, Fördertatbestände so unbürokratisch wie möglich umzusetzen.

Eine letzte Bemerkung, Herr Kollege Bommert: Ich bin seit 1994 im Landtag und habe seitens der Europäischen Union schon oft die Ankündigung erlebt, dass man unbürokratischer vorgehen wolle. Das Ergebnis jeder dieser Ankündigungen war, dass es komplizierter - ich will nicht sagen: bürokratischer

geworden ist. Insofern bin ich sehr gespannt, wie sich dieser selbst gewählte Ansatz der Europäischen Union in den Durchführungsbestimmungen niederschlagen wird. - Vielen Dank.

Viel Erfolg bei den Verhandlungen und gute Nerven!

Wir kommen zur Frage 1206 (Förderung des ländlichen Raums ab 2014), gestellt vom Abgeordneten Dr. Luthardt.

Der Europäische Rat hat sich am 7. und 8. Februar auf den mehrjährigen Finanzrahmen für die Förderperiode 2014 bis 2020 verständigt.

Ich frage die Landesregierung: Welche Auswirkungen wird diese Entscheidung - die Zustimmung durch das Europäische Parlament vorausgesetzt - auf die Höhe und den Kofinanzierungsanteil der ELER-Mittel für den ländlichen Raum in Brandenburg haben?

Welche Auswirkungen, Herr Vogelsänger?

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als Vorbemerkung muss ich sagen, dass die laufende Förderperiode für den ländlichen Raum, für die Landwirtschaft, sehr erfolgreich ist. Wir befinden uns in der Situation, dass die ersten Fördertöpfe ausgeschöpft sind. Ich halte das für gut; wir sind 2013 am Ende der Förderperiode 2007 bis 2013, und dann ist das so. Das zeigt, wie wichtig die Mittel der Europäischen Union für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum sind.

Herr Abgeordneter Dr. Luthardt, bei Parlamentariern bin ich immer ein wenig vorsichtiger.

(Lachen bei der Fraktion DIE LINKE)

Das ist nun einmal so. Das Europäische Parlament hat dem noch nicht zugestimmt. Die drei größten Fraktionen - Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberale -, die 70 % der Abgeordneten ausmachen, haben Änderungen und die Absicht, sich dort einzubringen, angekündigt. Ich habe als Erstes die Aufgabe, dafür zu kämpfen, dass das nicht zulasten der Landwirtschaft und des ländlichen Raums geht, und in dieser Hinsicht bin ich auch optimistisch. Auch Ministerpräsident Platzeck war diesbezüglich in Brüssel.

Jetzt wird es noch schwieriger, Herr Dr. Luthardt. Sie fragen nach der EU-Beteiligung an der Förderung. Die Papiere werden von meinen Mitarbeitern intensiv studiert. Es gibt Fördersätze von 63 %, von 75 % und von 80 %; man kann das noch gar nicht genau zuordnen. Ich bin froh, dass das Horrorszenario - eine nationale Kofinanzierung in Höhe von 50 %; da hätten wir uns das eine oder andere völlig sparen können - vom Tisch scheint. Das ist ein Riesenerfolg und ich möchte mich bei den Regierungschefs bedanken, die am 7./8. Februar darüber verhandelt und einen Kompromiss gefunden haben. Das ist zu begrüßen. Wäre das nicht passiert, stünden wir 2014 vor

noch mehr Schwierigkeiten - und das Jahr 2014 wird für uns alle ohnehin schwierig genug. Eine Förderperiode fängt immer mit Schwierigkeiten an.

Es wird mehr Bündelung zwischen ELER, ESF und EFRE geben müssen. Das geht nicht anders, weil wir weniger Mittel zur Verfügung haben. Wie groß für Deutschland und Brandenburg das Budget im Bereich ELER, im Bereich Landwirtschaft ist, wissen wir noch nicht; da gibt es noch einigen Klärungsbedarf.

Neben der Bündelung der Fonds wird es neue Wege geben, die Brandenburg in dieser Förderperiode zum Teil schon beschreitet. Wir haben im Bereich EFRE einen revolvierenden Fonds in der nachhaltigen Stadtentwicklung eingerichtet. Das halte ich für richtig, denn 2020/21 kommt die nächste EU-Förderperiode; da wird Brandenburg wahrscheinlich noch weniger Geld bekommen. Herr Folgart, wir haben dasselbe im Bereich der einzelbetrieblichen Förderung vor.

Damit bin ich bei der einzelbetrieblichen Förderung, Herr Dr. Luthardt. Diese 63 %, 75 % oder 80 % sagen nicht alles aus. Es gibt bei der einzelbetrieblichen Förderung Förderprogramme mit 75 % EU-Mitteln, 15 % Bundesmitteln und 10 % Landesmitteln. Andere Programme sehen 75 % EU-Mittel und 25 % Landesmittel vor. Meine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass wir möglichst auch die Kombination mit Bundesmitteln hinbekommen.

Ich will einige konkrete Zahlen aus der alten Förderperiode nennen, weil sie eine deutliche Sprache sprechen, und beziehe mich dabei auf den ILE-Leader-Bereich. 370 Millionen Euro sind schon in dieser Förderperiode in diesem Bereich eingesetzt.

Für die Einrichtung der Grundversorgung - Kinderbetreuung, Dorfgemeinschaft, Sport und andere Maßnahmen - sind es 81 Millionen Euro. Für den ländlichen Tourismus - der Kollege Christoffers hat eine sehr positive Bilanz gezogen - sind es rund 85 Millionen Euro. Für die Dorfentwicklung sind es rund 56 Millionen Euro. Für Maßnahmen an kirchlichen Gebäuden sind es rund 28 Millionen Euro. Darauf bin ich besonders stolz. Ich bin bei der einen oder anderen Einweihung in Anwesenheit der Bevölkerung dabei. Was wir in diesem Bereich an Kulturgut - damit an Lebensqualität - gerettet haben, lässt sich sehen. Lassen Sie uns deshalb weiter für eine gute Förderperiode der EU von 2014 bis 2020 für den ländlichen Raum kämpfen. - Herzlichen Dank.

Es gibt Nachfragen. Herr Dr. Luthardt, bitte.

Herr Vogelsänger, Sie sprachen von der möglichen Bündelung der drei Fonds, die ich für sehr sinnvoll halte. Welche konkreten Vorstellungen gibt es dazu in Ihrem bzw. anderen Ministerien?

Herr Dr. Luthardt, sehen Sie es mir nach: Wir sind noch in Gesprächen mit den Kollegen. Man kann beispielsweise Maßnahmen beim Europäischen Sozialfonds mit Bildungsmaßnahmen im ländlichen Raum koppeln. Man kann EFRE-Maßnahmen das betrifft Infrastrukturmaßnahmen, beispielsweise den ländlichen Wegebau - mit ELER-Mitteln kombinieren. Aber ich sage offen: Wir sind am Anfang und wollen erst sehen, wie viele

Mittel wir zur Verfügung haben, welche Förderbedingungen und Kombinationsmöglichkeiten mit Bundesmitteln es gibt. Weil ich eine außerordentlich gute Zusammenarbeit mit meinen Kollegen Christoffers und Baaske habe, bin ich mir sicher, dass wir auch für Ihren Wahlkreis gute Förderpakete hinbekommen.

Herr Genilke möchte auch nachfragen.

Sehr geehrter Herr Minister, ich nehme wohlwollend zur Kenntnis, dass es innerhalb der Regierung Gespräche gibt - das ist doch schon einmal eine Aussage!