Protokoll der Sitzung vom 28.02.2013

(Beifall DIE LINKE und B90/GRÜNE)

Der Abgeordnete Lipsdorf spricht für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bezahle für mein Wasser heute schon - so viel dazu.

Der Richtlinienentwurf des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe zielt darauf ab, bei der Vergabe von Konzessionen durch die öffentliche Hand mehr Rechtssicherheit und Transparenz zu schaffen. Die Richtlinie besagt: Entscheidet eine Kommune, Konzessionen zu vergeben, soll sie dies europaweit tun. Dies dient der Rechtssicherheit.

Wir sind der Meinung: Auch im Bereich der Daseinsvorsorge zahlt sich ein freier Wettbewerb durch eine breite Angebotspalette und ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis aus, und so sieht es auch das Bundeswirtschaftsministerium.

Der Richtlinienvorschlag schlug hohe Wellen, und plötzlich war zu lesen: Die EU will eine Zwangsprivatisierung der Wasserversorgung. - Dies ist eben mitnichten so. Entgegen der Medienberichterstattung bleibt die Wahlfreiheit der Kommunen ausdrücklich gewahrt; Kommunen müssen ihre Wasserversorgung nicht privatisieren, sie können es aber tun, und das könnten sie schon seit geraumer Zeit. Nun wird mit der Richtlinie festgelegt, unter welchen Bedingungen diese Privatisierung zu erfolgen hat - wenn sie erfolgt -, nämlich in Form einer europaweiten Ausschreibung.

SPD, die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen in dem Richtlinienentwurf die Gefahr einer schleichenden Öffnung der Wasserversorgung für einen reinen Wettbewerbsmarkt und wollen, dass die Wasserversorgung nicht den Binnenmarktregelungen unterworfen wird. Gleichzeitig loben sie aber die Zielsetzung des Richtlinienentwurfs, das Vergaberecht von Dienstleistungskonzessionen europaweit transparenter zu gestalten. Die Wasserversorgung wollen sie dabei heraushalten, um die kommunale Selbstverwaltung zu stärken - das ist einfach widersprüchlich!

(Frau Hackenschmidt [SPD]: Eben nicht!)

- Dann ist nicht ganz klar, wie Sie kommunale Selbstverwaltung definieren.

Wenn ich die kommunale Selbstverwaltung stärken will, überlasse ich doch den Kommunen die Freiheit zu privatisieren ich sage ausdrücklich Freiheit und nicht Zwang.

(Frau Hackenschmidt [SPD]: Haben wir ja!)

- Ja, das können Sie doch machen, und wenn Sie ausschreiben, dann europaweit. Was ist das Problem daran?

Sie dürfen nicht nur die „Süddeutsche Zeitung“ lesen, sondern müssen auch einmal mit Brüssel telefonieren und vielleicht die aktuellen Entwürfe lesen. Dort steht geschrieben:

„Solange Unternehmen, die die Konzession ausführen, sich zu 100 % in der öffentlichen Hand befinden und zudem mindestens 80 % ihres Jahresumsatzes durch die Leistungen in der Gemeinde erbringen, sind sie von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen! Für Stadtwerke gilt die Ausschreibungspflicht nur dann, wenn sie bereits einen privaten Partner haben oder wenn sie als Mehrspartenunternehmen für Strom-, Gas- und Wasserversorgung das 80-%-Kriterium nicht erreichen.“

Aber auch dafür ist - ich betone - nun eine Regelung geschaffen worden, denn es besteht die Möglichkeit, die Wassersparte zumindest buchhalterisch von den anderen zu trennen. Also besteht hier schon die Möglichkeit, das herauszunehmen. Wir sehen keinen Bedarf, den ersten Punkt im Antrag der Fraktionen SPD, DIE LINKE und der Grünen stehenzulassen. Die genannten Regelungen sind ausreichend; sie differenzieren und lassen Freiheiten. Sie verhindern, dass Stadtwerke einen beträchtlichen Teil ihres Umsatzes auf dem freien Markt erwirtschaften, in einen unfairen Wettbewerb mit privaten Unternehmen treten.

Auch das Problem der interkommunalen Zusammenarbeit sehen wir mithilfe des Einsatzes unserer liberalen Kollegen denn die haben sich in der Tat in Brüssel dafür eingesetzt - im Europäischen Parlament geregelt. Kleine Kommunen, die gegen Bezahlung eine Dienstleistung, etwa die Wasserversorgung, von einer anderen Kommune erbringen lassen möchten, können dies in Zukunft auch weiterhin ohne eine Ausschreibungspflicht tun. Das heißt, die interkommunale Zusammenarbeit ist gewährleistet, und das ist heute schon völlig unbürokratisch machbar.

Wir fordern also auch in Ihrem Antrag eine klare Formulierung für die interkommunale Zusammenarbeit. Stimmen Sie einfach unserem Änderungsantrag zu, oder verweisen Sie ihn - wie Frau Richstein das schon angeregt hat - in den Ausschuss, damit wir dort noch einmal darüber reden können. - Danke schön.

Frau Nonnemacher setzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Gewährleistung einer sicheren und hochwertigen Versorgung mit dem Lebensmittel Nr. 1, dem Wasser, und die Bewahrung der Handlungsfähigkeit unserer Gemeinden durch gut aufgestellte kommunale Unternehmen - für diese Ziele steht meine Fraktion. Auch wir begleiten deshalb zusammen mit den bündnisgrünen Fraktionen in den anderen Bundesländern, im Bundestag und im Europäischen Parlament die Diskussion über die Schaffung einer EU-Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen sehr aufmerksam. Diese Debatte zeigt uns eindringlich, dass europäische Politik große Auswirkungen bis auf die kommunale Ebene hat.

Man mag der EU-Kommission zugutehalten, dass sie etwas Sinnvolles gewollt hat: Mehr Transparenz im Vergaberecht bei den Dienstleistungskonzessionen herzustellen und Korruption zu verhindern sind sicherlich ehrenwerte Anliegen. Mit den bisher vorgelegten Richtlinienentwürfen schießt die Kommission aber über das Ziel hinaus und verkennt die Struktur der Daseinsvorsorge, insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland und in Brandenburg. Diese Richtlinie würde weit in die grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung eingreifen. Die Kommunen haben das Recht, selbst zu entscheiden, wie sie ihren Auftrag zur Daseinsvorsorge wahrnehmen wollen. Die Richtlinie sieht aber bisher noch vor, dass die Ausschreibungspflicht von Dienstleistungen an strikte Kriterien für die Organisationsform der kommunalen Unternehmen gebunden wird. Die im Wesentlichen von den Kommunen verantwortete Trinkwasserversorgung sorgt durch ihre auf Nachhaltigkeit angelegte Struktur für hohe Qualitätsstandards des Trinkwassers.

Eine Privatisierung der Trinkwasserversorgung hat in Deutschland bisher nur selten stattgefunden. Wo sie stattgefunden hat, waren Verteuerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher wie zum Beispiel hier in Potsdam oder Berlin und der dringende Wunsch nach schneller Rekommunalisierung der Wasserversorgung das Ergebnis. Deshalb sind die Vorschläge, die sogenannte In-House-Vergabe an kommunale Unternehmen als Alternative zur Ausschreibung nur unter sehr restriktiven Bedingungen zu erlauben, nicht akzeptabel, da sie weit an der Realität vorbeigehen.

Die geforderte europaweite Ausschreibung und der Wettbewerb mit großen multinationalen Konzernen würde damit einer Privatisierung durch die Hintertür Vorschub leisten.

An dieser Stelle scheint sich der zuständige Kommissar Banier unter dem Druck zunehmender öffentlicher Proteste inhaltlich etwas zu bewegen, wie Äußerungen von letzter Woche belegen. Dies ist ein erster wichtiger Erfolg, insbesondere der europäischen Initiative „Wasser ist ein Menschenrecht“, der ersten europäischen Bürgerinitiative nach den Regeln des Lissaboner Vertrags überhaupt, die über eine Million Unterzeichner gefunden hat.

Eine offene Baustelle im Richtlinienentwurf, auch nach dem Einlenken des Kommissars bei der Frage der Stadtwerke, ist weiterhin der Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit. Wir fordern, dass klargestellt wird, dass die horizontale Kooperation öffentlicher Stellen über Gemeinden und Ländergrenzen hinweg nicht durch die Richtlinie beschnitten wird. Wenn eine größere Kommune eine öffentliche Aufgabe für eine kleinere übernimmt und dafür finanziell entschädigt wird, darf dies nicht automatisch zu einer Ausschreibungspflicht führen.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion hat den vorliegenden Antrag mit eingebracht, weil wir wollen, dass für unsere Kommunen aus Brüssel sinnvolle und das Gemeinwohl fördernde Vorschläge kommen. Dazu brauchen wir in Deutschland einen breiten politischen Konsens. Diesen gibt es parteiübergreifend auf kommunaler Ebene. Dieser Konsens muss aber auch in der Bundesregierung ankommen. Es kann nicht sein, dass der Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler alle Entscheidungen des Bundestags und des Bundesrats missachtet und auch den Koalitionspartner ausbremst, um bei den Verhandlungen in Brüssel seine Agenda von Deregulierung und Privatisierung zum Schaden unserer Kommunen umzusetzen.

Ich hoffe auf eine breite Mehrheit für diesen gemeinsamen Antrag als Signal für die neuerliche Befassung des Themas im Bundesrat. Es besteht die Möglichkeit, diese Richtlinie im weiteren Verfahren noch deutlich zu verändern. Daran sollten wir heute mitwirken, im Interesse von Umwelt, von Bürgerinnen und Bürgern und der kommunalen Selbstverwaltung. - Danke.

(Beifall B90/GRÜNE, DIE LINKE sowie vereinzelt SPD)

Minister Christoffers spricht für die Landesregierung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin dem Landtag außerordentlich dankbar dafür, dass der vorliegende Antrag offensichtlich auf eine fraktionsübergreifende Unterstützung rechnen kann.

Um was geht es? In Umsetzung der Binnenmarktakte I wurde am 20.12.2011 eine Grundsatzentscheidung getroffen. Zu diesem Zeitpunkt waren Konzessionen vom Vergaberecht getrennt. Mit der vorgelegten Richtlinie wurde beides zusammengeführt. Dass die Zusammenführung in dieser Richtlinie dazu geführt hätte, dass unter anderem auch Rettungsdienste - das war der erste Entwurf - einer europaweiten Ausschreibung unterliegen sollten, hat sehr frühzeitig zu einer Diskussion darüber geführt, ob und inwieweit der eingeschlagene Weg tatsächlich richtig ist.

Am 2. März 2012 hat der Bundesrat, auch auf Mitinitiative von Brandenburg, den Antrag auf Subsidiaritätsrüge gestellt, weil hier zu tief in nationale Befugnisse eingegriffen worden ist. Am 30. März 2012 hat er, ebenfalls auf Mitinitiative Brandenburgs, eine Stellungnahme verfasst, aus der deutlich hervorgeht, dass diese Richtlinie nicht notwendig ist. Am 11. Dezember 2012 geht die Antwort der Kommission auf die Frage der Wasserversorgung nicht ein - die Beantwortung war abgefordert, aber sie hat nicht geantwortet.

Am 1. März, also morgen, entscheidet der Bundesrat über Länderanträge, die die Forderung zu Regelungsausnahmen innerhalb dieser Richtlinie aufmachen. Nach den Vorabsprachen und Vorabstimmungen gehe ich davon aus, dass es eine sehr breite Zustimmung zu den vorliegenden Anträgen im Bundesrat geben wird. Am 21.03. wird die Europaministerkonferenz in Brüssel sich des gleichen Themas annehmen und dazu hoffentlich eine Beschlussvorlage zu einer mehrheitlichen Entscheidung bringen, die den gleichen Kontext hat wie das, was im Bundesrat passiert.

Meine Damen und Herren, das Land Brandenburg hat sich also sehr frühzeitig in diese Diskussion eingebracht, weil sich natürlich ein paar Grundsatzfragen stellen. Richtig ist, dass in der bis jetzt laufenden Diskussion in den Artikeln 11, 11 a und 15 der Richtlinie ein paar Veränderungen erreicht worden sind. Diese Artikel beziehen sich auf Inhousegeschäfte, auf Vergabeverfahren und regeln Übergangsfristen. Aber sie schaffen keine Rechtssicherheit, sondern ein kompliziertes Geflecht von Ausnahmeregelungen, die dazu führen würden, dass wir aufgrund der hohen Rechtsunsicherheit auch mit Klageverfahren zu rechnen hätten.

Deswegen ist die politische und inhaltliche Forderung, weitere Ausnahmen in diese Richtlinie aufzunehmen und die Wasserversorgung aus diesem Kontext auszuschließen, die aus meiner Sicht einzig richtige politische Konsequenz, um zu verhindern, dass erneut ein Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge in eine Situation kommt, in der dann vor Gericht - also in rechtlichen Auseinandersetzungen - geklärt werden muss, wie eine Richtlinie auszulegen ist. Das schafft für niemanden Sicherheit, und für die Frage der Wasserversorgung und für die öffentliche Daseinsvorsorge schon gar nicht.

Insofern bin ich froh, dass es in den bisherigen Gesprächen, die wir als Landesregierung geführt haben, einen länderübergreifenden Konsens gibt, und ich hoffe, dass der auch bis zum Schluss tragen wird. Denn wir müssen damit rechnen, dass dazu Ende April eine Entscheidung in Brüssel gefällt wird. Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, das, was wir politisch mehrheitsfähig quer durch alle Parteien in der Bundesrepublik Deutschland haben, dann auch so weit zu tragen, dass der entsprechende Ausschuss - und da bitte ich auch alle Parteien um ihre Mitwirkung - des Europäischen Parlaments eben auch seine Entscheidung korrigiert. Denn der Ausschuss des Parlaments hat im ersten Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie zugestimmt.

Vor diesem Hintergrund sollten wir alle noch einmal unsere europäischen Kontakte intensivieren und deutlich darauf hinweisen, dass auch der vorliegende Entwurf nicht den Gegebenheiten und der Verfasstheit der öffentlichen Daseinsvorsorge und der Wasserversorgung in Deutschland entspricht.

Dass wir darüber hinaus noch andere Probleme mit dieser Richtlinie haben - Hafendienstleistung usw. -, ist ein Punkt, der sich gegenwärtig ebenfalls in Bearbeitung befindet. Aber, meine Damen und Herren, ich finde, mit dem Antrag macht der Landtag deutlich, dass er die bisherige Position der Landesregierung unterstützt, und ich hoffe, dass sowohl im Bundesrat und in der EMK, aber dann auch im Europäischen Parlament Entscheidungen getroffen werden, die dem gemeinsamen Anliegen entsprechen. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Das Schlusswort hat noch einmal Frau Hackenschmidt für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegin Richstein, hier zu sagen, es wäre falsch, gut oder schlecht - ich finde - der Minister hat es gerade noch einmal deutlich gemacht -, diese Richtlinie ist noch in der Pipeline, und wir müssen die Belange der Menschen ernst nehmen.

Wenn Sie sagen: Hier sind hauptsächlich Gewerkschaften und kommunale Unternehmen unterwegs: Ja, ich denke, die kommunale Selbstverwaltung ist für Deutschland ein hohes Gut und ich stehe dazu. Ich bin selbst Kommunalpolitikerin und andere hier im Saal auch. Und wir möchten, dass wir an dieser Stelle ganz deutlich machen, dass wir diese Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit einem kommunalen und einem Landesmandat deutlich nach vorn tragen und hier auch ihre Interessen vertreten.

Herr Lipsdorf, ja, Sie haben im Prinzip die Begründung noch einmal vorgelesen, es steht hier alles drin! Wir wissen das, wir haben nicht mit Brüssel telefoniert, aber wir haben die Richtlinie studiert, und es steht darin, dass es voraussichtlich Ausnahmen gibt. Aber es geht darum, dass die Richtlinie noch nicht vom Eis ist, dass die Kuh noch mittendrauf steht, und ich finde es wichtig, hier ein Signal - und zwar fraktionsübergreifend nach Brüssel und in die Gremien zu senden. Ich denke, dass dadurch deutlich gemacht wird, dass uns das Gut der Daseinsvorsorge und der kommunalen Selbstverwaltung ganz wichtig ist und dass wir mit anderen Mitteln an der Stelle gegen Korruption vorgehen müssen. Na klar, das wollen wir, und das werden wir sehen.

Als letzter Satz: Wenn Sie sagen: Sie hätten es in den EU-Ausschuss einbringen können - da sind andere Fraktionen auch vertreten, das hätte auch jeder andere einbringen können. Also bitte! Wir haben den Antrag eingebracht. - Danke schön.

(Beifall SPD)

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Debatte und kommen zu den Abstimmungen. Als Erstes stimmen wir über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion ab, Drucksache 5/6910. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ohne Enthaltungen ist der Antrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Wir stimmen über den Antrag auf Drucksache 5/6875 von SPD, die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ohne Enthaltungen ist der Antrag mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Wir schließen Tagesordnungspunkt 7 und kommen zum Tagesordnungspunkt 8:

Unterstützung des Handwerks durch Einführung einer Meistergründungsprämie

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 5/6868

Der Abgeordnete Bommert eröffnet die Debatte für die CDUFraktion.