Protokoll der Sitzung vom 21.03.2013

Fragestunde

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Wir beginnen mit der Frage 1256 (Bundesmittel für Betriebskos- ten von Kinderbetreuungseinrichtungen), gestellt vom Abgeordneten Günther von der SPD-Fraktion. Bitte, Herr Günther.

Wir sind ja nun glücklicherweise übereingekommen, den Ausbau der Kindertagesbetreuung über das bisher vereinbarte Maß

hinaus zu fördern. Neben der Förderung von Investitionskosten beabsichtigt der Bund auch, sich mit Zuschüssen zu den Betriebskosten der Einrichtungen an dieser gemeinsamen Aufgabe zu beteiligen. Demnach soll es sowohl - wie man hört Betriebskostenmittel für die Schaffung neuer Betreuungsplätze als auch einen dauerhaften Zuschuss zum Betrieb von bereits bestehenden Betreuungseinrichtungen geben.

In diesem Zusammenhang interessiert mich, nach welchem Modus die Landesregierung plant, diese Betriebskostenzuschüsse an die Kreise und kreisfreien Städte weiterzuleiten.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Günther. - Für die Landesregierung wird Frau Ministerin Dr. Münch antworten.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Günther, das Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege ist seit dem 21. Februar 2013 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird der Bund dem Bedarf an Plätzen für diese Altersgruppe gerecht werden, der bundesweit nicht mehr mit 35 % Versorgungsquote, sondern mit 39 % angenommen wird. Dafür werden in allen Bundesländern insgesamt weitere 30 000 Plätze in den Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege erforderlich. Mit dieser zusätzlichen Förderung erhält Brandenburg 16,5 Millionen Euro an Investitionsmitteln - wir sprachen gestern bereits darüber -, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Kontingente zugeteilt werden.

Bis zum 15. März waren die befürworteten Anträge an die Investitionsbank des Landes Brandenburg weiterzuleiten. Derzeit verschaffen sich meine Mitarbeiter einen Überblick über die Ausschöpfung der Kontingente. Wenn Restmittel aus diesen 16,5 Millionen Euro übrig sein sollten, werden diese an die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt, die einen höheren Bedarf angemeldet haben. Die zusätzlichen Betriebskosten, nach denen Sie fragen - gedeckt über einen erhöhten Anteil der Länder am Umsatzsteueraufkommen -, betragen für das Land Brandenburg in diesem Jahr unter 1 Million Euro und ab 2014 bis zu 2 Millionen Euro. Davon erhalten die Kommunen bereits 20 % über die Verbundquote im Finanzausgleich.

Mein Vorgänger Holger Rupprecht hat hier auf eine ähnliche mündliche Anfrage der Abgeordneten Schulz-Höpfner am 25. Februar 2010 geantwortet, dass die östlichen Bundesländer an den Bundeszuschüssen partizipierten, obwohl sie bereits eine erhöhte Versorgungsquote hatten, und es deshalb einen qualitativen Ausbaubedarf gab. Mit der Verbesserung des Personalschlüssels hat sich das Land Brandenburg seit Beginn der Legislatur schon in erheblichem Maß für eine qualitative Entwicklung der Kindertagesbetreuung engagiert. Das heißt, wir setzen jährlich rund 38 Millionen Euro für die Personalschlüsselerhöhung für das Land ein und geben damit deutlich mehr aus, als uns durch die indirekten Betriebskostenzuschüsse des Bundes bereits zufließen. An dieser Tatsache ändern auch die erneuten 2 Millionen Euro an Zuschüssen nichts, die jetzt perspektivisch dazukommen.

Der Bund seinerseits hat sich dafür entschieden, den Ländern seinen Beitrag zu den laufenden Kosten der Kindertagesbetreuung nicht in Form zweckgebundener Zuweisungen zur Ver

fügung zu stellen, weil er eben keine Vorgaben für die Ausgestaltung der internen Finanzierungsbeziehungen, die auch von Land zu Land sehr unterschiedlich sind, machen wollte.

Ich habe Ihnen hier noch einmal die grundlegenden Überlegungen dargestellt. Aber ob die gegenüber den Gesamtausgaben geringfügige Erhöhung der Mittel für den Ausbau der Kindertagesbetreuung für die unter 3-Jährigen Anlass gibt, jetzt anders zu entscheiden, als wir es vor drei Jahren getan haben darauf bezog sich die Argumentation, die ich Ihnen gerade vorgestellt habe -, werde ich mit meinem Kollegen Finanzminister in den nächsten Wochen besprechen und Ihnen dann darüber Auskunft geben. - Danke.

Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Münch. Es gibt Nachfragebedarf beim Fragesteller. Bitte, Herr Günther.

Frau Ministerin, mir ging es darum, dass Sie diese Mittel für eine Aufgabe, die uns allen sehr am Herzen liegt, den Trägern zielgerichtet zur Verfügung stellen. Über eine Verbundquote wäre das nicht gewährleistet, denn das hieße ja, dass es sozusagen in die allgemeine Finanzmasse einginge. Wie können Sie es anstellen, dass Sie diese Mittel der Aufgabe dann auch zielgerichtet folgen lassen?

Ich habe Ihnen schon gesagt, dass ich darüber mit dem Kollegen Finanzminister verhandeln werde. Aber auch das Geld, das in die Verbundquote für die Kommunen eingeht, erfordert letzten Endes Prioritätensetzungen der beteiligten Kommunen. Ich gehe davon aus, dass die Kindertagesbetreuung zu den prioritären Aufgaben gehört, genauso wie wir uns im Land Bildung als Priorität gesetzt haben. Insofern widerspricht das eine dem anderen nicht. Aber ich werde Ihnen nach den Verhandlungen abschließend Auskunft erteilen.

Es gibt noch weiteren Fragebedarf. Frau Abgeordnete Lieske, bitte.

Frau Ministerin, Sie haben zu den Mitteln für die zusätzlichen Betriebskosten, die vom Bund an die Länder gezahlt werden, ausgeführt, dass 20 % - wie eben schon von Herrn Günther nachgefragt - über die Verbundquote gehen und ab dem Jahr 2014 2 Millionen Euro für diese Betriebskosten an das Land Brandenburg gezahlt werden. Sie haben zu Recht auch erwähnt, dass der qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung damit unterstützt werden soll. Welche über den Personalschlüssel hinausgehenden Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zur Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung damit zu unterstützen?

Frau Lieske, wir haben ja bereits dargestellt, dass wir - daran waren Sie auch beteiligt - im Bereich der Anrechnungsmög

lichkeiten für die Praktikantenanleitung, für die Anleitung von Quereinsteigern und Ähnliches bereits eine Menge Geld zusätzlich zur Verfügung stellen. All dies sind Maßnahmen zur Erhöhung der Qualität, und natürlich findet sich dies auch ganz entschieden im Betreuungsschlüssel wieder. Wie wir mit diesen künftigen 2 Millionen Euro genau umgehen werden - ich wiederhole es -, darüber werde ich abschließend mit Herrn Markov sprechen, und wir werden natürlich die verschiedenen Argumentationsstränge, die ich versucht habe, Ihnen darzulegen, einfließen lassen. Ich kann Ihnen dazu heute noch kein abschließendes Ergebnis mitteilen.

Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Münch. - Ich sehe keinen weiteren Fragebedarf. Wir kommen zur Frage 1257 (Zukunft des Märkischen Jugendchores). Diese Frage kommt von der Fraktion DIE LINKE. Der Abgeordnete Krause übernimmt es, sie zu stellen.

Der Märkische Jugendchor, der am Karl-Friedrich-SchinkelGymnasium Neuruppin angesiedelt ist, wirkt als Kulturbotschafter für das Land Brandenburg in der gesamten Welt, wo er mit erfolgreichen Konzerten unser Land engagiert vertritt. Über den Landeschorwettbewerb hat sich dieser Chor mehrmals für den Deutschen Chorwettbewerb qualifiziert und dort regelmäßig vordere Plätze belegt. Er leistet, wie gesagt, gute und engagierte Arbeit. Dies ist möglich, da die Chorleiterin bzw. der Chorleiter Abminderungsstunden für die Chorarbeit erhält. Diese sollen aber im kommenden Schuljahr gestrichen werden.

Ich frage die Landesregierung: Wie gedenkt sie die gute und qualifizierte Arbeit des Chores auch in Zukunft sicherzustellen? - Danke.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Krause. - Für die Landesregierung antwortet wiederum Frau Ministerin Dr. Münch.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Krause, ich stimme Ihnen zu, dass ein so erfolgreicher Schulchor wie der Märkische Jugendchor am Karl-FriedrichSchinkel-Gymnasium Neuruppin erhalten werden sollte. Ich muss aber hinzufügen, dass es auch an vielen anderen Grundschulen und weiterführenden Schulen Chöre und Ensembles gibt, die von Lehrkräften und Kooperationspartnern geleitet und als Arbeitsgemeinschaften angeboten werden. Oft sind es Musikschullehrkräfte, Künstler oder Ehrenamtliche, die sich als Kooperationspartner für diese Arbeitsgemeinschaften einsetzen. Das heißt, all das funktioniert, auch ohne dass man in jedem Fall mehrere Abminderungsstunden zur Verfügung stellt. Fast immer entstehen dadurch kontinuierliche Angebote, um die musikalische Bildung an den Schulen und die musische Bildung generell zu stärken.

Für die Chor- und Ensembleleitung können aus dem Pool für Förder-, Teilungs- und Wahlunterricht Lehrerwochenstunden genutzt werden; dafür sind sie auch da. Darüber entscheidet die

Schulleitung im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses der Lehrkräfte über das Profil und das Programm der Schule sowie über die konkreten Vorhaben für das jeweilige Schuljahr.

In § 7 des Brandenburgischen Schulgesetzes ist die Selbstständigkeit der Schulen hinsichtlich dieser Entscheidungen verankert. Das ist mir übrigens sehr wichtig; denn ich als Ministerin möchte nicht in Schulentscheidungen eingreifen müssen. Das ist auch nicht notwendig.

Zum konkreten Fall: Für das Schuljahr 2013/2014 wurde das Schinkel-Gymnasium - wie alle anderen Schulen im Schulamtsbereich Perleberg - vorab nur mit den Stunden nach der Stundentafel ausgestattet, um den regulären Unterricht abzudecken. Es ist ein normales Vorgehen seitens der Schulämter, dass zunächst die Pflichtstunden abgedeckt werden. Das staatliche Schulamt hat darüber hinaus eine Stellenreserve zurückgehalten und wird nach Beantragung und Abwägung aller anderen Bedarfe an zusätzlichen Angeboten noch vor Schuljahresbeginn entscheiden, ob und wenn ja, in welchem Umfang Stunden für die Chorarbeit am Schinkel-Gymnasium zur Verfügung gestellt werden können. Ich gehe davon aus, dass das auch der Fall sein wird. - Danke.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keinen weiteren Fragebedarf. - Wir kommen demzufolge zu Frage 1258 (Notstand an der Pilotschule für Inklusion in Müllrose), gestellt durch Frau Abgeordnete Blechinger von der CDU-Fraktion. Bitte sehr.

In einem offenen Brief hat die Elternschaft sich über den Notstand an der Grund- und Oberschule Müllrose beklagt. Dort sind seit vier Wochen acht der insgesamt 40 Lehrer krank. Seitdem wird in den Klassenstufen 5 und 6 täglich jeweils eine Klasse vollständig nach Hause geschickt. Die Grundschule ist gleichzeitig Pilotschule für Inklusion. Würden die ihr für Inklusion zur Verfügung gestellten 41 Lehrerstunden nicht zur Abminderung des Unterrichtsausfalls eingesetzt, müssten pro Woche zwei Klassen je Ausfalltag zu Hause bleiben.

Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie soll unter diesen Bedingungen Inklusion erfolgreich umgesetzt werden?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Blechinger. - Auch diese Frage beantwortet Ministerin Dr. Münch.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Blechinger, an der Grund- und Oberschule Müllrose - Sie haben es korrekt dargestellt - kam es im März zum Ausfall von 229 Wochenstunden aufgrund der Erkrankung von sechs bis elf Lehrkräften. Das hat dazu geführt, dass jede Woche 86,5 Stunden kompensiert werden mussten. Kurzfristige Hilfe aus anderen Schulen und aus Schulen der Region war aufgrund des dort ebenfalls hohen Krankenstandes nicht möglich. So konnte die Schulleitung die Stunden nur mit den eigenen Lehrkräften abdecken.

Wie wir heute auch der Presse entnehmen konnten, wird seit Beginn dieser Woche keine Schulklasse mehr nach Hause geschickt, weil einige Lehrkräfte sich wieder zurückgemeldet haben und Unterrichtsausfall seither in großen Teilen nicht mehr stattfindet.

Eine solche Situation - das wissen wir alle - ist absolut nicht der Normalfall an einer Schule; dennoch ist sie in keiner Weise zufriedenstellend. Eine Erkrankungswelle, die dazu führt, dass der Großteil des Kollegiums akut erkrankt - der Schulleiter hat Auskunft darüber gegeben, dass es sich um akute Viruserkrankungen handelt, wie sie im Moment grassieren -, lässt sich auch mit der Vertretungsreserve nicht auffangen. Deshalb greift das Vertretungskonzept, über das jede Schule des Landes verfügt und das auch von den Gremien dieser Schule beschlossen wurde.

Das Vertretungskonzept sieht in einer solchen Ausnahmesituation den Wegfall der Teilungs- und Differenzierungsstunden vor, aber auch die Kürzung von Randstunden und die Umwidmung von AG-Stunden aus dem Ganztagsbetrieb zu Unterrichtsstunden, um ein Maximum an kontinuierlichem Unterricht in den Pflichtstunden zu gewährleisten. Bei erhöhtem Bedarf im Grundschulbereich erfolgt an dieser Schule außerdem ein Transfer von Stunden aus der Sekundarstufe I.

Der Schulleiter hat angemessen und verantwortungsvoll auf diese schwierige Situation reagiert. Er hat zudem ausgeführt, dass er Fortbildungen und Ähnliches sofort gestoppt habe, um das gesamte verfügbare Potenzial in die Gewährleistung des Unterrichts zu stecken.

Wenn jetzt aus dieser konkreten Ausnahmesituation - ich betone: Ausnahmesituation - die Frage abgeleitet wird, wie unter diesen Bedingungen Inklusion erfolgreich umgesetzt werden soll, dann halte ich es nicht für redlich, diese Dinge miteinander zu verknüpfen. Sie wissen, dass Inklusion in jeder Stunde steckt und in jeder Entscheidung über Lernaktivität, Lernumgebung und Lernmethode eine Rolle spielt. Inklusiver Unterricht bedeutet, die Schülerinnen und Schüler individuell zu unterrichten. Das erfordert eine besondere Unterrichtsmethode und eine grundsätzliche Haltung auch gegenüber dem Schüler.

Die für das Projekt „Inklusive Grundschule“ zusätzlich ausgereichten 41 Lehrerwochenstunden - Sie haben es bereits ausgeführt - sind vorhanden, um die Möglichkeiten der Individualisierung zu erweitern. Wenn vorübergehend und aufgrund von Besonderheiten des Einzelfalls - ich habe es Ihnen geschildert Lehrkräfte fehlen, stellt das selbstverständlich nicht den Grundsatz der Inklusion an dieser Schule infrage.

Es ist zweifellos erforderlich, dass die untere Schulaufsicht die Schule in ihrem Bemühen, den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten, weiterhin unterstützt. Ich gehe davon aus, dass es auch zu personeller Unterstützung kommt. Das war in dem konkreten Fall nicht möglich, da die benachbarten Schulen unter einer ähnlichen Erkrankungswelle zu leiden hatten. Ich werde mich weiterhin regelmäßig über diesen Fall unterrichten lassen. Wie wir Meldungen vom heutigen Tage entnommen haben, scheint aber das Schlimmste an dieser Schule überstanden zu sein, sodass dort wieder regulärer Unterricht stattfinden kann. - Danke.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt Nachfragebedarf. Zunächst erhält die Fragestellerin, Frau Abgeordnete Blechinger, das Wort.

Wir haben in der Vergangenheit mehrfach beklagt, dass die Vertretungsreserve - erstens - zu gering ist, um bestimmte Problemlagen abzufedern, und dass sie - zweitens - so genutzt wird, wie Sie es in Ihrem Beitrag geschildert haben: Förderund Teilungsunterricht, aber eben auch Inklusionsstunden fallen aus.

Ich frage Sie deshalb: Welche Ressourcen stehen dem Schulamt Frankfurt (Oder) zur Verteilung bei solchen Problemlagen zusätzlich zur Verfügung? Welche Zuweisung hat die Schule in dieser Problemlage vom Staatlichen Schulamt Frankfurt (Oder) zusätzlich bekommen?

Frau Ministerin, bitte.

Frau Blechinger, wir haben schon unzählige Male darüber berichtet, dass wir insgesamt 3 % Vertretungsreserve haben. Diese sitzt selbstverständlich nicht im Schulamt und wartet auf ihren Einsatz, sondern sie ist in den Schulen, also vor Ort, und wird gerade in Form von Teilungsunterricht und Zusatzangeboten eingesetzt.

In dem konkreten Fall dieser Schule waren von insgesamt 40 Lehrkräften acht - das sind 20 % - erkrankt. Wie ich schon ausgeführt habe, kann die Vertretungsreserve einen solchen Ausfall nicht kompensieren. Zwar wurden zwei Lehrkräfte von benachbarten Schulen zugewiesen; aber auch dort gab es eine ähnliche Erkrankungssituation. Die Probleme sind in diesem Fall schlicht und einfach der Erkrankungswelle geschuldet, die übrigens auch in anderen Landesteilen und Berufsbereichen Auswirkungen hat. Noch einmal: Das war eine Ausnahmesituation, die - Gott sei Dank! - beendet zu sein scheint.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Frau Ministerin, es gibt weiteren Fragebedarf. Herr Abgeordneter Hoffmann, bitte.

Frau Ministerin, Sie sprachen davon, dass das kein Normalfall an einer Schule, sondern eine absolute Ausnahmesituation sei. Mir kommt das allerdings durchaus bekannt vor. Ich denke dabei an die Pilotschule in Groß Warnow; dazu habe ich bereits zwei Kleine Anfragen gestellt. Am Ende haben sich die Eltern dort aufgrund des Unterrichtsausfalls gewünscht, dass die Klassen 5 und 6 im Nachbarkort beschult werden. Man wollte also freiwillig längere Fahrtwege in Kauf nehmen, weil die Zustände an dieser Schule absolut nicht tragbar waren.

Das wirft die Frage auf, ob es sich bei der Situation in Müllrose tatsächlich um eine absolute Ausnahme handelt oder ob nicht an vielen Schulen im gesamten Land ähnliche Zustände anzutreffen sind. Wie wollen Sie damit umgehen, Frau Ministerin? Wie viele ähnliche Fälle gibt es? Wenn die Inklusionsschulen schon heute nicht ausreichend ausgestattet sind - kann vor diesem Hintergrund das Inklusionsprojekt überhaupt ernst genommen werden? Wie soll es umgesetzt werden, damit es am Ende erfolgreich sein kann?