Die Empfehlung des Fachausschusses sagt deutlich: Der Landtagsbeschluss zur Annahme des Volksbegehrens gilt! - Nun ist auch klar, dass die Landesregierung vor Ende dieses Jahres einen umfassenden Bericht über konkrete Ergebnisse zur Umsetzung des Volksbegehrens und der Maßnahmen für mehr Ruhe in der Nacht vorlegen soll.
Lassen Sie mich auf Ihre Aussage zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses durch die planerlassende Behörde einge
hen. Sie haben sich mit dem Gutachten viel Mühe gemacht; das erkenne ich an. Aber ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass es seit Januar und Februar zwei wissenschaftliche Ausarbeitungen des Deutschen Bundestages gibt, die genau diesen Sachverhalt reflektieren. Bei Ihnen steht nichts Neues drin, sondern es ist nur einseitig reflektiert, was Sie - sozusagen - ans Licht der Öffentlichkeit bringen.
Natürlich ist ein Widerspruch bzw. ein Änderungsvorbehalt des Planfeststellungsbeschlusses möglich, Herr Dombrowski. Das wurde im Übrigen von der Planungsbehörde nie verneint. Ich erinnere an die Debatten und Papiere dazu - in unserem Fachausschuss und auch hier im Landtag. Sie vermitteln aber den Eindruck, als wenn alles mit einem einzigen Federstrich getan sei. Das ist mitnichten so - und das wissen Sie auch.
„Grundsätzlich hat der Eintritt der Bestandskraft zur Folge, dass die Zulassung durch die Behörde nicht mehr entzogen werden kann. Hierdurch soll der Begünstigte... geschützt werden. Eine risikoarme und ökonomische Planung ist für ihn nur möglich, wenn er sich auf die Zulassung verlassen kann.“
„Ohne Antrag des Flughafenbetreibers besteht für die zuständige Behörde nur in engen Grenzen die Möglichkeit, trotz bestandskräftiger Zulassung, ein Nachtflugverbot einzuführen.“
Das hat also nichts mit einem einfachen Federstrich zu tun, Herr Dombrowski, schon gar nicht, weil es noch um weitere Fragen geht, die auch im Rahmen der Anhörung debattiert wurden, die Sie jetzt hier einfach mal so mit einem Geschmäckle von SPD und Linken versehen wollen. Hallo? Ich erinnere an Herrn De Witt von der gleichnamigen Rechtsanwaltsgesellschaft, der auf die Eingriffsmöglichkeiten von Herrn Ramsauer von der CDU
als Aufsichtsbehörde - sprich: Bundesauftragsverwaltung - hinwies, wenn durch einen Planänderungsbeschluss ein rechtskräftiges Nachtflugverbot aufgehoben wird.
Sie tun hier so, als ob das Hirngespinste sind. Sagen Sie mal, lesen Sie keine Zeitung? Köln-Wahn wurde doch widergespiegelt! Ich zitiere jetzt aus eben diesem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, wo es um den größten Flughafen Deutschlands ging, wo der Planfeststellungsbeschluss erarbeitet, aufgestellt wurde und in Vorbereitung war. Es gibt ein Schreiben des Bundesverkehrsministers:
„Für den Fall, dass der Planfeststellungsbeschluss ein absolutes Nachtflugverbot in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr vorsehen sollte, weise ich daher vorsorglich darauf hin, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Bund bei der Prüfung des Beschlusses sein Bundesinteresse an einem nächtlichen Flugbetrieb im Rahmen des § 31 Abs. 2 Nr. 4 in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Luftverkehrsgesetz erklärt.“
So viel dazu. - Dann gibt es noch das Argument, das nicht von der Hand zu weisen ist und auch in diesem Gutachten steht:
„... zum notwendigen Ausgleich des durch den Bestand der Genehmigung und späteren Änderung erlittenen Vermögensnachteils.“
Es macht einen Unterschied, ob eine Planbehörde einfach etwas aufhebt oder ob es die FBB auf Antrag macht. Das hat Auswirkungen auf die Frage, wer dann für diesen Ausgleich eintritt: das Land Brandenburg oder möglicherweise die drei Gesellschafter.
Im Übrigen haben wir zum Widerruf auf Antrag bereits eine Beschlusslage im Landtag. Ich habe manchmal das Gefühl: Wir lesen nicht einmal mehr unsere eigenen Beschlüsse durch,
bevor wir neue fassen, geschweige denn, dass wir ein Vierteljahr danach um diese Beschlüsse noch wissen. Ich zitiere aus dem Februarbeschluss:
„Der Landtag ist der Auffassung, dass es allerdings nicht bei der bloßen Annahme des Volksbegehrens bleiben kann... Deshalb wird die Landesregierung gebeten, sich beim Land Berlin und dem Bund als Mitgesellschaftern der Flughafengesellschaft dafür einzusetzen, dass die Betriebszeiten für planmäßige Flüge verkürzt werden.“
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin anders als Herr Jungclaus sehr froh, dass sich der Fachausschuss in seiner letzten Sitzung dazu verständigt hat, auch die aktuelle Diskussion aufzunehmen, nämlich den Umgang mit dem OVG-Beschluss. Das ist seine Aufgabe, wessen denn sonst? Also sagen Sie mal! Das ist doch nicht nur die Aufgabe einer Fraktion - das ist Aufgabe eines Fachausschusses, das gehört in die Zuständigkeit eines Fachausschusses!
Zur Empfehlung zu Punkt 4 - das reicht weiter als Ihr Antrag! Deswegen haben wir gefragt: Können Sie nicht mitgehen noch dazu, wo wir Ihren Änderungsantrag eingearbeitet haben? Das ist eine Verfahrensweise, die mich wirklich ein bisschen abschreckt, zumal Sie mich einmal gefragt haben: Was kann man tun, damit man mehr sachlichen Konsens befördern kann? So nicht, so nicht, Herr Jungclaus! Da muss man nämlich auch einmal für die Sache kämpfen und sich einbringen und an einer bestimmten Stelle sagen: Okay, ich erkenne die Arbeit an. Da mache ich mit.
Der Beschluss des Landtages erneuert, dass der planfestgestellte Schallschutz am BER realisiert wird. Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes ist klar: In Innenräumen darf es tagsüber nicht lauter als 55 Dezibel werden.
Zweitens wird deutlich gesagt, dass der Landtag die Auffassung der Landesregierung unterstützt, den Streit nicht weiterzuführen und auf die Anwohner zuzugehen. Die Umsetzung des Schallschutzprogramms darf nicht durch weitere rechtliche Schritte verbaut werden.
Drittens hat der Landtag die Erwartung an die Landesregierung, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die erforderlichen finanziellen Mittel für den Schallschutz bereitzustellen.
Fünftens müssen jetzt endlich merkliche Erfolge bei der baulichen Umsetzung des Schallschutzprogramms erreicht werden. Hier muss die FBB im Interesse der Betroffenen deutlich mehr Fahrt aufnehmen und der baulichen Realisierung des Schallschutzes zumindest die gleiche Priorität einräumen wie der Inbetriebnahme des BER.
Lieber Herr Vogel, Ihr Antrag mit der Bundesratsinitiative, der damals für dieses Hickhack gesorgt hat, auf einen Antrag der CDU hin, der einen völlig anderen Sachverhalt hatte - und heute kritisieren Sie, dass sich ein Fachausschuss mit allen Sachverhalten beschäftigt -, der ist nicht abstimmungsfähig, den kann man nur mit Nein beantworten. Warum? Sie haben sich, als Sie ihn vom Januar haben aufleben lassen, nicht einmal die Mühe gemacht, die Aufgabenstellung zu aktualisieren. Hier steht:
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wehlan. - Frau Abgeordnete Wehlan, Sie haben die männlichen Kollegen der Oppositionsfraktionen derart angeregt, dass es drei Kurzinterventionen gibt. Die erste Kurzintervention kommt vom Kollegen Dombrowski.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! - Hier leuchtet schon die rote Lampe, ich habe noch gar nicht angefangen.