Kornelia Wehlan
Sitzungen
5/7
5/8
5/9
5/10
5/11
5/13
5/14
5/15
5/17
5/18
5/21
5/23
5/24
5/25
5/27
5/28
5/31
5/33
5/34
5/35
5/37
5/39
5/40
5/41
5/42
5/43
5/45
5/47
5/49
5/50
5/51
5/52
5/53
5/54
5/57
5/60
5/61
5/64
5/65
5/66
5/67
5/69
5/71
5/72
5/74
5/77
5/79
5/80
5/81
5/82
Letzte Beiträge
Schönen Dank, Herr Präsident. Mein Augenzwinkern war wirklich nur die Frage, ob ich noch drankomme.
Zum Sachverhalt Oberschule Baruth wollte ich nur fragen, wie die Landesregierung aktuell den Sachverhalt bewertet, besonders hinsichtlich der Möglichkeiten, im Interesse der Schülerinnen und Schüler gegenüber der Schule zu den aufgeworfenen Problemfällen tätig zu werden.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut zu wissen, dass über alle Fraktionen hinweg das wohl wichtigste Thema der Agrarpolitik, die landwirtschaftliche Bodenpolitik, hier eine solche Wertschätzung erfährt. Ich wage das auch mit aller Offenheit zu sagen: Es ist so auf der Grundlage eines Antrages der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Unsere Auffassung ist, dass die in Deutschland und auch in Brandenburg vorhandene breite soziale Streuung des Grundeigentums erhalten, das private Kleineigentum, das genossenschaftliche und das öffentliche Eigentum vor Ausverkauf geschützt werden soll, was deutlich mit der wichtigsten Frage der Agrarpolitik, der Bodenfrage, zusammenhängt.
Wir wissen dabei um die Probleme. Brandenburgs Landwirtschaftsbetriebe haben im Durchschnitt 74 % der von ihnen bewirtschafteten Fläche gepachtet. Die Bodenpreise sind vor allem in Ostdeutschland seit 2007 stark angestiegen. Die meisten Betriebe können einen Flächenkauf nicht mehr aus ihren landwirtschaftlichen Erträgen finanzieren. Die Ursachen dafür liegen auf der Hand. Boden ist zunehmend ein Spekulationsobjekt und dient als sichere Kapitalanlage für Konzerne, auch in Hinblick auf die Finanzkrise.
Auch die BVVG hat mit ihrer Privatisierungspolitik, die weniger auf eine gesunde Agrarstruktur als auf Gewinnmaximierung für den Bund ausgerichtet war, dazu beigetragen. Hinzu kommt ein Flächenfraß für außerlandwirtschaftliche Ziele wie Autobahnen, Versiegelung durch Industriebauten etc.
Die Linke sieht die Notwendigkeit, dieser Fehlentwicklung durch Reformen im Boden-, Genossenschafts- und Steuerrecht zu begegnen. Die Länder sollten durch eigene Gesetzgebung dafür sorgen, dass ortsansässigen Landwirten ein Vorteil beim Bodenkauf eigeräumt und der Erwerb durch Nichtlandwirte verhindert wird.
Leider fehlen gemeinsame Festlegungen der ostdeutschen Länder zum Schutz des Bodens. Das Grundgesetz und auch unsere Landesverfassung verbieten Missbrauch des Bodens. Doch Verfassungsgrundsatz ist noch nicht Gesetzgebung. Der Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dieses Thema aufgegriffen, und dafür ist ihnen ausdrücklich zu danken.
Bei der Anhörung im Fachausschuss wurde die Betroffenheit der Landwirte noch einmal sehr deutlich. Es wurde aber auch klar, wie schwierig die Problemlage ist. Das beginnt mit den Fragen: Was ist überhaupt landwirtschaftliches oder nichtlandwirtschaftliches Kapital? Wie kann es abgegrenzt werden? Für eine Agrargesellschaft kann es natürlich ganz wichtig sein, auf neues Kapital zurückzugreifen, etwa wenn ein Gesellschafter altersbedingt ausscheidet und ausgezahlt werden muss. Dagegen ist nichts zu sagen, wenn der Grundsatz beachtet wird, dass der Boden von Arbeitskräften vor Ort bearbeitet wird, dass die Wertschöpfung in der Region bleibt und der Agrarbetrieb hier verankert ist und am gesellschaftlichen Leben auf dem Land mitwirkt. Genau das ist nicht der Fall, wenn anonyme Kapitalgesellschaften Land von ferne bewirtschaften.
Wie aber grenzt man das juristisch ab? Wie kann man den Bodenmarkt zugunsten einer vielfältigen Agrarstruktur beeinflussen, ohne verfassungsrechtliche Grenzen zu überschreiten? Gibt es eine Möglichkeit, das wirkungsvoll über ein Landesagrarstrukturverbesserungsgesetz zu tun? Wenn ja, so unterstützt die Linke das ausdrücklich.
Deshalb ist es richtig, eine Arbeitsgruppe, in der Behördenvertreter und Landnutzerverbände zusammenarbeiten und die sich intensiv mit Lösungsmöglichkeiten befasst, zu bilden.
Mit dem Grundstücksverkehrsgesetz und dem Reichssiedlungsgesetz haben wir Bundesgesetze, die eine gesunde Agrarstruktur zum Ziel haben und in diesem Sinne auf den Bodenmarkt Einfluss nehmen. In Brandenburg wurde das Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz in den letzten Jahren nur zwischen zwei und siebzehn Mal pro Jahr angewendet, und das bei vielen tausend Grundstücksverkäufen pro Jahr. Ein nennenswerter Beitrag zur Lösung der Probleme ist das sicherlich nicht. Woran liegt das? Daran, dass die gesetzliche Grundlage nicht ausreichend ist, oder kann man auch den Vollzug verbessern? Zu dieser Frage haben wir in der Anhörung unterschiedliche Auffassungen gehört. Ich wünsche der Arbeitsgruppe viel Erfolg bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe und bin gespannt auf die Ergebnisse.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die letzte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft, die meine Unterschrift trägt. Ich möchte deshalb an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, mich insbesondere bei den Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen des Fachausschusses für die sehr sachliche, sehr förderliche Zusammenarbeit zu bedanken, die darauf gerichtet war, gerade auch zu solchen Themen wie dem eben behandelten - egal, ob sie von der Opposition oder den Koalitionsfraktionen kommen - fachpolitische Akzente zu setzen, die auch draußen eine notwendige Debatte beantworten bzw. kanalisieren helfen.
Vielen Dank Ihnen, und das über alle Fraktionen hinweg! Ich
wünsche viel Erfolg und noch weiterhin so gute Beschlussempfehlungen.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte voranschicken, dass es seit Februar, als das Volksbegehren
durch den Landtag mit großer Mehrheit angenommen wurde, keinen Monat gab, der verstrich, ohne dass auf Initiative der Oppositionsfraktionen bzw. der Koalitionsfraktionen der Druck auf die Landesregierung erhöht wurde, um dem Anwohnerschutz Rechnung zu tragen. Schauen Sie einfach nach: Wir haben jeden Monat Beschlüsse gefasst, die diesem Anliegen entsprechen.
Herr Vogel, Sie sagen, mit Ihrem Antrag wollten Sie den Druck für ein konsequentes Nachtflugverbot erhöhen. Deshalb soll der Landtag beschließen, dass Brandenburg den Landesplanungsvertrag mit Berlin kündigt, wenn die Hauptstadt nicht bis spätestens 15. Dezember ihren Widerstand gegen mehr Nachtruhe aufgibt. Im gleichen Atemzug werfen Sie der rot-roten Landesregierung vor, mit der Annahme des Volksbegehrens Wind aus den Segeln genommen und einen Volksentscheid verhindert zu haben. Sie sprechen in Ihrer Pressekonferenz von „bewusstem Manöver“ und gar „Betrug“. Das ist schlimm, Herr Vogel - auch gegen Ihre eigene Fraktion.
Ich darf Sie daran erinnern, dass durch Ihr Mittun in der Debatte mit den Vertretern des Volksbegehrens zum Wegfall bzw. zur Nachrangigkeit des Punktes 2 der Boden bereitet wurde, um das Volksbegehren überhaupt annehmen zu können. Sie und auch die Linke sind weder für ein Drehkreuz noch dafür, dass ein Standort außerhalb von Schönefeld vorgehalten wird, um nachts fliegen zu können. Was heißt hier also „Manöver“ oder gar „Betrug“?
Sie bewerten Ihr eigenes Engagement und Ihre Abstimmung zur Annahme des Volksbegehrens in dieser Art und Weise. Das ist enttäuschend und für die Koalitionsfraktionen weise ich das entschieden zurück.
Weder Sie noch ich können heute sagen, dass ein Volksentscheid erfolgreich gewesen wäre. Die Ergebnisse der Bundestagswahl zeigen, dass mit großem Abstand eine Partei gewählt worden ist, die die Wirtschaft deutlich priorisiert und nichts zum Nachtflugverbot für den stadtnahen Flughafen in Schönefeld in Ihrem Wahlprogramm geregelt hat. Es handelt sich hier immerhin um einen Verhandlungspartner, um die Gesellschafter Berlin und Bund. Im Übrigen ist letzterer die oberste Luftverkehrsbehörde und könnte das Nachtflugverbot selbst regeln.
Sie bemängeln, dass im Landesplanungsvertrag keine Flugzeiten bzw. Flugverbotszeiten enthalten sind. Sie wollen auch deshalb kündigen, um das zu verändern. Hallo? Dazu gibt es doch gerade das Volksbegehren! Durch den Landtag wurde die Landesregierung beauftragt, Verhandlungen mit dem Land Berlin zu führen zwecks Aufnahme einer Formulierung - Herr Schulze hat ja den ersten Teil noch einmal dargelegt -, keinen planmäßigen Nachtflug in Schönefeld stattfinden zu lassen.
Ihr O-Ton aus der Pressekonferenz, Herr Vogel, Brandenburg sei bei einer Kündigung frei, ohne Rücksicht auf Berlin seine Entwicklung selbst zu gestalten, hat mich dann vollends umgehauen.
Bisher waren die Grünen im Landtag als die Pro-Partei für ein gemeinsames Bundesland Berlin-Brandenburg erkennbar. Heute wollen Sie die Abgrenzung und einen eigenen Weg von Brandenburg; das wichtigste und umfassendste Planungsdokument beider Länder wollen Sie kündigen. Das ist Kraftmeierei, die Verhandlungen behindert und die Brandenburger Verhand
lungsführer lächerlich macht. Denn Sie und ich wissen doch genau - übrigens auch Berlin und der Bund -, dass der Planfeststellungsbeschluss auch bei einer Kündigung des Landesplanungsvertrags fortbesteht. Nur, dazu sagen Sie nichts. Auch dazu nichts, dass eine Kündigung frühestens im Januar 2017 rechtskräftig werden würde; nichts dazu, dass ein neuer Landesentwicklungsplan Brandenburg dann erstellt werden müsste, der mit Erarbeitung, Anhörung, Auslegung, Abwägung und Inkraftsetzung frühestens 2019 wirksam werden würde; nichts dazu, dass weder die Kündigung des jetzigen Vertrags noch eine Neufestsetzung eines Landesentwicklungsprogramms Brandenburgs die Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses ändern würde.
Deshalb war es richtig, dass der Landtag bereits im Februar auf Initiative der Koalitionsfraktionen beschlossen hat, dass es nicht bei der bloßen Annahme des Volksbegehrens bleiben kann und die Landesregierung sich beim Bund und beim Land Berlin als Mitgesellschafter der Flughafengesellschaft dafür einsetzt, dass die Betriebszeiten für planmäßige Flüge verkürzt werden. Sie haben doch die Gutachten der Wissenschaftlichen bzw. Parlamentarischen Dienste des Bundestages bzw. des Landtags Brandenburg gelesen. Auf Antrag des Flughafenbetreibers kann trotz bestandskräftiger Zulassung ein Nachtflugverbot sofort eingeführt werden. Das ist der Weg und dafür dienen auch die Verhandlungen mit Berlin. Ihr Antrag wird dieser Aufgabe nicht im Geringsten gerecht.
Aus Pressemitteilungen geht hervor, dass der Berliner Senat die Mittel für den VBB drastisch kürzen will.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie, dass diese Kürzungen drastisch eingreifen würden und die Gesellschafteranteile demnach für 2014 mit einem Rückgang um 13 %, im Jahr 2015 um 32 % und im Jahr 2017 um sogar 61 % zu verzeichnen wären, und wie wird dies insbesondere vor dem Hintergrund des finanzpolitischen Zusammenwirkens beider Länder in Zusammenarbeit mit dem VBB gesehen?
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag behandelt ein wichtiges Thema. Ich denke, dass das Thema Erhalt - nicht Neubau! - der Landesstraßen in seiner Grundsätzlichkeit unbedingt eine neue Schwerpunktsetzung mit den Haushaltsdebatten ab 2015 erfahren muss und auch erfahren wird. In der Tat ist die Finanzierung unseres man kann wohl berechtigt sagen: riesengroßen - Landesstraßennetzes ein sichtbares Problem. Wir haben hier eine große Hypothek übernommen, vor allem weil jahrelang der Neubau von Straßen favorisiert wurde.
- Ich komme noch dazu, lieber Herr Senftleben; hören Sie schön zu.
Der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ wurde, wie Sie wissen, unter Rot-Rot formuliert. Das hat auch eine gefühlte Nähe zur Formulierung in Ihrem Entschließungsantrag, verehrter Herr Jungclaus, Neubaumaßnahmen auf das absolute Mindestmaß zu reduzieren. Ich bin sehr froh, dass selbst Herr Beyer sich heute von Neubaumaßnahmen distanziert hat.
Es ist bereits Regierungspolitik in Brandenburg, dass mit öffentlichen Mitteln geförderte Vorhaben im Bereich der Infrastruktur bereits im Vorfeld auf ihre Demografiefestigkeit und langfristige Wirkung hin zu überprüfen sind, damit absehbare,
spätere Anpassungsstrategien vermieden werden können, da wir wissen, dass diese auch nicht billig zu haben sind.
Ihr Antrag, verehrter Herr Genilke, widerspricht dieser Herangehensweise und hätte überdies in die Debatte zum Doppelhaushalt 2013/2014 gehört. Da aber war weder in der Fachdebatte im Einzelplan 011 von Ihnen solcherart zu lesen noch in den Haushaltsdebatten im Landtag. Die Zahlen, die Sie bemühen, waren damals wie heute keine anderen und wurden im Übrigen bereits zur Begründung des Antrages der FDP-Fraktion für den Haushalt 2013/2014, 10 Millionen Euro mehr Zuführung an den Landesbetrieb für Straßenwesen einzuplanen, angeführt. Der FDP-Antrag wurde ausführlich debattiert - daran darf ich erinnern - und, wie das Protokoll aussagt, bei einigen Enthaltungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Nun kommen Sie heute wie Kai aus der Kiste und versuchen pünktlich zu den Bundestagswahlen, noch ein wenig Lobbypolitik zu betreiben.
Die entscheidende Frage, nämlich die Finanzierung Ihres Straßenbauprogramms, lassen Sie offen. Ich bin schon ein wenig erstaunt, dass Sie, Herr Beyer, das mit der allgemeinen Steuerfinanzierung so durchgehen lassen. Sie haben es sich eigentlich viel schwerer gemacht und für Ihre Deckungsquellen, die Sie damals gefunden hatten, um die 10 Millionen Euro für den Schwerpunkt Landesstraßen zusammenzukratzen, haben Sie hier im Landtag derbe Kritik erhalten. Sie haben damals vermittelt, Zuführungen an den Landesbetrieb zulasten der Mittel für die Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen, dann zulasten der Mittel für nachhaltige Bildung, bei europarechtlich vorgeschriebenen Naturschutzmaßnahmen wollten Sie hineingreifen, ja sogar zulasten der Zuschüsse an soziale Einrichtungen für die Altenpflegeausbildung hatten Sie gedacht. Da staune ich, dass Sie das der CDU so durchgehen lassen, wo Sie selbst derbe Kritik einstecken mussten. Das deutliche Nein ist auch wesentlich in der Frage der Finanzierbarkeit begründet gewesen.
Sie werden verstehen, Herr Genilke, dass wir Ihnen das mit der Finanzierung nicht so durchgehen lassen wollen, weil Sie über die aktuelle Situation und auch die Hypotheken sehr wohl im Bilde sind. Im Übrigen fordern Sie überall dort, wo Sie keine Verantwortung tragen - wie beispielsweise in Schleswig-Holstein und hier in Brandenburg -, Sonderprogramme für Straßenbau in einer Größenordnung von hunderten Millionen Euro. Jedoch dort, wo Sie selbst in der Verantwortung sind, passiert nichts dergleichen - still ruht der See.
Ich möchte an dieser Stelle, lieber Herr Senftleben, weil Sie da auch in besonderer Verantwortung waren, nur einmal auf den Bericht des Landesrechnungshofs verweisen, der eine Unterfinanzierung für die bauliche Erhaltung der Fahrbahnbefestigungen im Zeitraum 2004 bis 2008 feststellte und damals einen Nachholbedarf zur Erneuerung des vorhandenen Landesnetzes von fast 25 Millionen Euro ausmachte.
Auch daraus, Herr Genilke, resultiert ein enormer Rückstau, von dem Sie sprachen und den wir in Zeiten knapper Kassen nicht ad hoc heilen können. Sie wissen überdies um das strukturelle Defizit von fast einer Viertelmilliarde Euro und auch Ih
rer Verantwortung beim Anwachsen dieses Defizits. Auch hier hat erst Rot-Rot gegengesteuert. Nun fordern Sie hier einfach einmal aus dem Stegreif ein Umsteuern, was die allgemeinen Steuereinnahmen angeht. Da meinen wir, das ist mehr als unseriös.
Nur noch einen Satz!
- Ja, den wollen Sie nicht hören! Aber Ihre Verfahrensweise in Bezug auf diesen Antrag wäre auf der kommunalen Ebene gar nicht möglich. Dort sind Sie nämlich laut Gemeindehaushaltsverordnung verpflichtet, Deckungsreserven anzugeben oder einen Finanzplan aufzuzeigen. Lieber Herr Senftleben, das ist unseriös!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Jungclaus, ich frage mich ernsthaft, was die Menschen draußen von der heutigen Debatte und diesen Verklausulierungen, von irgendwelchen Anforderungen, Vorsätzen und Möglichkeiten halten sollen. Ich glaube, Sie kommen mit Ihrer Denke nicht durch.
Die CDU will mit ihrem Antrag durch eine unverzügliche Entscheidung am zukünftigen Flughafen Willy Brandt ein Nachtflugverbot von 23 bis 6 Uhr und gleichzeitig weitere Kapazitätsentwicklungen des Flughafens ermöglichen. Zu diesem zweiten Teil haben sich die Grünen gar nicht geäußert. Wo sind Sie inhaltlich geblieben?
Im Übrigen haben Sie während der Debatte im Februar mit Ihrem Entschließungsantrag einen völlig anderen Sachverhalt draufgesetzt und dafür gesorgt, dass dieser unsägliche Antrag in den Ausschuss kommt - bitte erinnern Sie sich einmal daran!
Im ersten Teil geht es um Lärmschutz durch mehr Nachtruhe, im zweiten Teil um Lärmbelastung durch weitere Kapazitätsentwicklungen. Das ist ein Widerspruch in sich - wie Ihre gesamte Flughafenpolitik, verehrte Damen und Herren der CDU. Sie haben sich damit erneut zwischen zwei riesengroße, harte Mühlensteine begeben: den der Oppositionspolitik hier im Land Brandenburg und den Ihrer wirtschaftstreuen Regierungspolitik in Berlin und im Bund.
Das Volksbegehren wurde am 27. Februar 2013 durch den Landtag angenommen. Mit der Annahme des Volksbegehrens ist die Landesregierung aufgefordert, alles zu tun, um für mehr Nachtruhe im Umfeld des BER zu sorgen. Darüber hinaus, Herr Jungclaus, wurde die Landesregierung im Februar in einem Beschluss aufgefordert, weitere Maßnahmen zu prüfen. Herr Dombrowski, Sie hätten es Ihren drei Kollegen gleichtun sollen, die das Volksbegehren unterstützt haben. Stattdessen brachten Sie zeitgleich einen Antrag ein, um halbwegs das Gesicht zu wahren.
Nein, es gibt keinen Grund, den Beschluss des Landtages zur Annahme des Volksbegehrens aufzuweichen. Jedes Aufweichen der Position Brandenburgs führt zu einer Bestärkung derer, die an Initiativen für Nachtruhe und mehr Akzeptanz in der Region nicht interessiert sind. Im Übrigen, lieber Herr Dombrowski, spricht es nicht für Verhandlungsgeschick, wenn Kompromisse öffentlich diskutiert werden. Damit hängt man die Latte noch tiefer und bereitet den Weg dafür, beim Status quo zu landen. Oder ist es das, was Sie wollen?
Die Empfehlung des Fachausschusses sagt deutlich: Der Landtagsbeschluss zur Annahme des Volksbegehrens gilt! - Nun ist auch klar, dass die Landesregierung vor Ende dieses Jahres einen umfassenden Bericht über konkrete Ergebnisse zur Umsetzung des Volksbegehrens und der Maßnahmen für mehr Ruhe in der Nacht vorlegen soll.
Lassen Sie mich auf Ihre Aussage zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses durch die planerlassende Behörde einge
hen. Sie haben sich mit dem Gutachten viel Mühe gemacht; das erkenne ich an. Aber ich möchte an dieser Stelle auch sagen, dass es seit Januar und Februar zwei wissenschaftliche Ausarbeitungen des Deutschen Bundestages gibt, die genau diesen Sachverhalt reflektieren. Bei Ihnen steht nichts Neues drin, sondern es ist nur einseitig reflektiert, was Sie - sozusagen - ans Licht der Öffentlichkeit bringen.
Natürlich ist ein Widerspruch bzw. ein Änderungsvorbehalt des Planfeststellungsbeschlusses möglich, Herr Dombrowski. Das wurde im Übrigen von der Planungsbehörde nie verneint. Ich erinnere an die Debatten und Papiere dazu - in unserem Fachausschuss und auch hier im Landtag. Sie vermitteln aber den Eindruck, als wenn alles mit einem einzigen Federstrich getan sei. Das ist mitnichten so - und das wissen Sie auch.
Ich zitiere aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages:
„Grundsätzlich hat der Eintritt der Bestandskraft zur Folge, dass die Zulassung durch die Behörde nicht mehr entzogen werden kann. Hierdurch soll der Begünstigte... geschützt werden. Eine risikoarme und ökonomische Planung ist für ihn nur möglich, wenn er sich auf die Zulassung verlassen kann.“
Weiter heißt es:
„Ohne Antrag des Flughafenbetreibers besteht für die zuständige Behörde nur in engen Grenzen die Möglichkeit, trotz bestandskräftiger Zulassung, ein Nachtflugverbot einzuführen.“
Das Gutachten setzt fort:
„Diese engen Grenzen müssen Grundrechtsrelevanz haben.“
Das hat also nichts mit einem einfachen Federstrich zu tun, Herr Dombrowski, schon gar nicht, weil es noch um weitere Fragen geht, die auch im Rahmen der Anhörung debattiert wurden, die Sie jetzt hier einfach mal so mit einem Geschmäckle von SPD und Linken versehen wollen. Hallo? Ich erinnere an Herrn De Witt von der gleichnamigen Rechtsanwaltsgesellschaft, der auf die Eingriffsmöglichkeiten von Herrn Ramsauer von der CDU
als Aufsichtsbehörde - sprich: Bundesauftragsverwaltung - hinwies, wenn durch einen Planänderungsbeschluss ein rechtskräftiges Nachtflugverbot aufgehoben wird.
- Ja, das ist angenommen. Angenommen!
Sie tun hier so, als ob das Hirngespinste sind. Sagen Sie mal, lesen Sie keine Zeitung? Köln-Wahn wurde doch widergespiegelt! Ich zitiere jetzt aus eben diesem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, wo es um den größten Flughafen Deutschlands ging, wo der Planfeststellungsbeschluss erarbeitet, aufgestellt wurde und in Vorbereitung war. Es gibt ein Schreiben des Bundesverkehrsministers:
„Für den Fall, dass der Planfeststellungsbeschluss ein absolutes Nachtflugverbot in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr vorsehen sollte, weise ich daher vorsorglich darauf hin, dass es nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Bund bei der Prüfung des Beschlusses sein Bundesinteresse an einem nächtlichen Flugbetrieb im Rahmen des § 31 Abs. 2 Nr. 4 in Verbindung mit § 6 Abs. 3 Luftverkehrsgesetz erklärt.“
So viel dazu. - Dann gibt es noch das Argument, das nicht von der Hand zu weisen ist und auch in diesem Gutachten steht:
„... zum notwendigen Ausgleich des durch den Bestand der Genehmigung und späteren Änderung erlittenen Vermögensnachteils.“
Dieser ist nicht von der Hand zu weisen.
Es macht einen Unterschied, ob eine Planbehörde einfach etwas aufhebt oder ob es die FBB auf Antrag macht. Das hat Auswirkungen auf die Frage, wer dann für diesen Ausgleich eintritt: das Land Brandenburg oder möglicherweise die drei Gesellschafter.
Im Übrigen haben wir zum Widerruf auf Antrag bereits eine Beschlusslage im Landtag. Ich habe manchmal das Gefühl: Wir lesen nicht einmal mehr unsere eigenen Beschlüsse durch,
bevor wir neue fassen, geschweige denn, dass wir ein Vierteljahr danach um diese Beschlüsse noch wissen. Ich zitiere aus dem Februarbeschluss:
„Der Landtag ist der Auffassung, dass es allerdings nicht bei der bloßen Annahme des Volksbegehrens bleiben kann... Deshalb wird die Landesregierung gebeten, sich beim Land Berlin und dem Bund als Mitgesellschaftern der Flughafengesellschaft dafür einzusetzen, dass die Betriebszeiten für planmäßige Flüge verkürzt werden.“
Das mündet natürlich in der Konsequ enz in einen Änderungsantrag.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin anders als Herr Jungclaus sehr froh, dass sich der Fachausschuss in seiner letzten Sitzung dazu verständigt hat, auch die aktuelle Diskussion aufzunehmen, nämlich den Umgang mit dem OVG-Beschluss. Das ist seine Aufgabe, wessen denn sonst? Also sagen Sie mal! Das ist doch nicht nur die Aufgabe einer Fraktion - das ist Aufgabe eines Fachausschusses, das gehört in die Zuständigkeit eines Fachausschusses!
Zur Empfehlung zu Punkt 4 - das reicht weiter als Ihr Antrag! Deswegen haben wir gefragt: Können Sie nicht mitgehen noch dazu, wo wir Ihren Änderungsantrag eingearbeitet haben? Das ist eine Verfahrensweise, die mich wirklich ein bisschen abschreckt, zumal Sie mich einmal gefragt haben: Was kann man tun, damit man mehr sachlichen Konsens befördern kann? So nicht, so nicht, Herr Jungclaus! Da muss man nämlich auch einmal für die Sache kämpfen und sich einbringen und an einer bestimmten Stelle sagen: Okay, ich erkenne die Arbeit an. Da mache ich mit.
Ich habe schließlich meinen Antrag als Änderung eingebracht.
Der erste Punkt zu Punkt 4 ist:
Der Beschluss des Landtages erneuert, dass der planfestgestellte Schallschutz am BER realisiert wird. Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes ist klar: In Innenräumen darf es tagsüber nicht lauter als 55 Dezibel werden.
Zweitens wird deutlich gesagt, dass der Landtag die Auffassung der Landesregierung unterstützt, den Streit nicht weiterzuführen und auf die Anwohner zuzugehen. Die Umsetzung des Schallschutzprogramms darf nicht durch weitere rechtliche Schritte verbaut werden.
Drittens hat der Landtag die Erwartung an die Landesregierung, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die erforderlichen finanziellen Mittel für den Schallschutz bereitzustellen.
Viertens erwartet der Landtag das auch von den anderen Gesellschaftern.
Fünftens müssen jetzt endlich merkliche Erfolge bei der baulichen Umsetzung des Schallschutzprogramms erreicht werden. Hier muss die FBB im Interesse der Betroffenen deutlich mehr Fahrt aufnehmen und der baulichen Realisierung des Schallschutzes zumindest die gleiche Priorität einräumen wie der Inbetriebnahme des BER.
Gucken Sie sich Ihren Antrag an! Der ist gut und richtig, aber er ist kürzer gefasst.
Lieber Herr Vogel, Ihr Antrag mit der Bundesratsinitiative, der damals für dieses Hickhack gesorgt hat, auf einen Antrag der CDU hin, der einen völlig anderen Sachverhalt hatte - und heute kritisieren Sie, dass sich ein Fachausschuss mit allen Sachverhalten beschäftigt -, der ist nicht abstimmungsfähig, den kann man nur mit Nein beantworten. Warum? Sie haben sich, als Sie ihn vom Januar haben aufleben lassen, nicht einmal die Mühe gemacht, die Aufgabenstellung zu aktualisieren. Hier steht:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, noch im I. Quartal 2013 eine Initiative … einzubringen.“
I. Quartal 2013? Also hallo! Ein bisschen ernster sollten wir uns nehmen!
Ich möchte zumindest sagen, dass ich Ihren zweiten Teil nicht so verstanden habe, dass Sie damit eine Standortsuche verbinden.
Das ist von Ihnen jetzt so ausgesprochen worden. Insofern ist es in der Art und Weise auch eine neue Information für mich, wie die Kapazitätsentwicklung für den Flughafen BER durch die CDU gesehen wird.
Zum zweiten Sachverhalt, zum Vorwurf gegen den Ministerpräsidenten, möchte ich Sie auf die heutige Pressemitteilung
hinweisen. Sie werden vielleicht wahrgenommen haben, dass die Ministerriege ein wenig gelichtet ist in Anbetracht eines gegenwärtig viel größeren Problems als das, das wir gerade bereden - Hochwasser. Deswegen möchte ich zumindest auf Ihre Unterstellung reagieren und dem die Presseerklärung von Herrn Platzeck entgegensetzen:
„Ein erfolgreicher Flughafen braucht ein friedliches Miteinander im Umfeld. Deshalb appelliere ich an die Mitgesellschafter des BER - den Bund und das Land Berlin -, Verantwortung für die vom Fluglärm betroffenen Menschen zu übernehmen und die Entscheidung der Richter zu akzeptieren. Ich werde für diese Position weiter werben, trotz des Widerstandes der anderen Partner.
Die Menschen im Flughafenumfeld müssen endlich Klarheit haben. Deshalb bin ich dafür, die Rechtsstreitigkeiten jetzt zu beenden. Brandenburg, Berlin und der Bund haben eine unteilbare Verantwortung für den neuen Flughafen.
Unbeschadet der juristischen Verfahrensfragen ist mir aber besonders wichtig: Der Stillstand bei der baulichen Umsetzung des Schallschutzes muss ein Ende haben, die Flughafengesellschaft muss hierbei deutlich mehr Fahrt aufnehmen. Ziel ist es, dass baulicher Schallschutz für alle betroffenen Häuser oder Wohnungen auch wirklich umgesetzt wird. Darin bin ich mir mit Hartmut Mehdorn einig.“
Das Wort „unsäglich“ nehme ich zurück. Trotzdem möchte ich sagen, dass ich mich bemüht habe, dass wir uns einvernehmlich trennen, nämlich auf der Ebene, dass ein Fachausschussantrag eine Chance hat, hier ein überzeugendes Quorum zu bekommen.
Auf meine Frage, ob Sie sich vorstellen könnten, mit dieser Maßgabe den Antrag zurückzuziehen, haben Sie mir gesagt, dass Sie diesen Antrag bestehen lassen wollen, um der CDU auch die Möglichkeit zu geben, sich zu diesem Sachverhalt zu verständigen. Dem sind wir entgegengekommen, indem wir gesagt haben: Wir wollen, dass über den 4. Punkt auch namentlich abgestimmt wird, damit es diese Möglichkeit gibt. In dem Sinne hatten wir uns eigentlich bestätigt gefühlt, Ihrer Bitte entsprochen zu haben.
Das Stichwort ist gefallen - radikaler Umbau der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung durch die Bundesregierung -, und deshalb gleich konkret die Frage: Welche Position vertreten Sie verehrte Vertreter der Landesregierung, insbesondere Herr Vogelsänger - gegenüber der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, insbesondere im Hinblick auf die Brandenburger Interessen?
Frau Präsidentin! Das ist das Angenehme hier im Haus: dass durch alle Fraktionen hinweg eine große Fassungslosigkeit und Enttäuschung spürbar war, die nicht nur die Ringer betroffen, sondern auch die vielen Ringer-Enthusiasten ergriffen hat. Insofern fühlen wir uns in dieser Angelegenheit denen sehr nah, die draußen konkret von dem Problem betroffen sind, insbesondere - Frau Richstein hat es ausgeführt - die Ringer-Hochburgen in Luckenwalde, Potsdam und Frankfurt (Oder).
Aus diesem Grund gehören die Fragestellungen von den Betroffenen in den politischen und bürgerschaftlichen Raum, die hoffentlich nicht beantwortet werden müssen. Die Fragen sind folgende: Wie geht es mit der Sportförderung weiter, wenn Olympisches Ringen nur noch bis 2016 stattfindet? Was ist mit den Zuwendungen durch den Deutschen Olympischen Sportbund? Wie sollen wir unserem Ringer-Nachwuchs dieses Olympia-Aus erklären? - Schließlich wurde er in mühsamer Kleinarbeit langsam wieder an die Weltspitze herangeführt.
Für einen Sportler ist es das Größte, Olympia zu erreichen. Wie sollen wir damit umgehen, wenn den Jungen und Mädchen mit der Entscheidung eine große sportliche Perspektive genommen wird? - Als Ringer-Mutter kann ich sehr gut nachempfinden, wenn der höchste sportliche Anreiz fehlt, um sich fünfmal in der Woche und mehrmals täglich zu schinden. Am Wochenende geht es dann zusätzlich noch zum Wettkampf. Diese Fragen bleiben heute unbeantwortet. Ich hoffe sehr, dass wir sie auch in Zukunft nicht beantworten müssen.
468 Mitglieder gehören dem 1. Luckenwalder Sportclub an. Drei fest angestellte Trainer und mehrere Übungsleiter auf Honorarbasis betreuen sie. 66 Kinder und Jugendliche gehen zur „Eliteschule des Sports“, also zur Friedrich-Ludwig-Jahn-Schule in Luckenwalde. Erst fünf Tage vor der Information, dass Ringen künftig nicht mehr olympische Disziplin sein wird, wurde diese Schule mit dem Titel „Eliteschule des Sports“ geehrt.
Durch die Stadt wird ein Internat betrieben, die Trainingshallen stehen den Sportlern unentgeltlich zur Verfügung und die Betriebs- und Unterhaltungskosten übernimmt die Stadt. Eine sehr kleinteilige Sponsorengemeinschaft versucht - ich bin seit 15 Jahren dabei -, die sehr aufwändige Trainings- und Wettkampfsportart der Nachwuchsringer zu unterstützen.
In Luckenwalde hat Ringen eine 100jährige Tradition. Viele Familien sind mit diesem Sport groß geworden und eng mit
ihm verwurzelt. Meine Brüder waren auch Vize und Dritter der DDR-Meisterschaften im Kinder- und Jugendbereich und haben ihre ersten Ringergriffe - wohl bemerkt sehr sanft - an ihrer Schwester ausprobiert. Ja, damals wäre ich auch gern - ich oute mich jetzt - Ringerin geworden. Das ist nun schon 40 Jahre her. Im Übrigen sind die Ringer, lieber Herr Rupprecht, sexy, und zwar nicht nur die Jungs, sondern auch die Mädels.
Im Jahr 2004 wurde Ringen für die Frauen olympisch. Nun haben wir den Fakt, dass alles infrage steht. In den Jahren 1993/ 1994 wurden noch 4 Millionen DM aufgewandt, um die Ringer-Trainingshallen neu- und umzugestalten. Künftig steht infrage, überhaupt eine Grundversorgung über die Sportförderung zu ermöglichen. Damit ist - das muss deutlich gesagt werden - Spitzensport nicht mehr realisierbar. Wer die Illusion hat, noch etwas aufrechterhalten zu können, hat eine unerfüllbare Hoffnung.
Bei Olympia 2012 in London gingen 344 Ringer und Ringerinnen auf die Matte. Dabei wurden im Freistil - lieber Herr Rupprecht, Ihrer favorisierten Sportart - in elf Gewichtsklassen Medaillen verteilt.
Nick Matuchin vom 1. Luckenwalder Sportclub war unter ihnen, und 2008 wurde der gebürtige Wittener Mirko Englich, den wir gemeinsam mit Frankfurt (Oder) eingemeindet haben hätte ich beinahe gesagt -, Silbermedaillengewinner in Peking.
Ja, die Entscheidung der Exekutivkommission muss von der IOC-Vollversammlung im September in Buenos Aires bestätigt werden; dieser Schritt soll jedoch angeblich nur noch eine Formfrage sein. Ich denke, wir sollten hier alle Kräfte bündeln und auch über das Land Brandenburg hinaus deutlich machen, dass dem nicht so ist. Länder, in denen Ringen weit verbreitet ist und eine große Tradition hat wie Aserbaidschan, Georgien, Iran, Kasachstan, Russland, Türkei, die Ukraine und die USA stehen im Kampf für Olympia an unserer Seite. Die USA und der Iran Seit‘ an Seit‘ - schon dieses Signal zeigt, wozu Ringen gut ist.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Erstmals hat ein Volksbegehren die notwendige Zahl an Unterstützerinnen und Unterstützern erreicht. Das große Engagement der Bürgerinnen und Bürger und die deutlichen Signale für Ruhe in der Nacht bewerten wir sehr positiv. Das, Herr Dombrowski, ist gelebte Demokratie. Es war richtig, dass der Landtag Brandenburg im letzten Jahr die Zugangsbedingungen für Volksbegehren verbessert hat.
Die Absicht der Koalition, das Volksbegehren anzunehmen, hat bereits im Vorfeld zu heftigen Reaktionen geführt. Befürworter und Kritiker stehen sich unversöhnlich gegenüber.
Wie die brandenburgische CDU derzeit agiert, ist entlarvend, Herr Dombrowski! Sie hätten gern eine Kampagne, in der Sie alles verrühren können, was sich irgendwie gegen Rot-Rot in Stellung bringen lässt.
Das Letzte, was Sie dabei im Sinn haben, ist die Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner, die es zu schützen gilt. Wenn Sie sagen, Sie hätten heute etwas gelernt, kann ich nur sagen: Gelernt ja, aber verstanden haben Sie es nicht!
Sie wissen nicht einmal, dass Exekutive und Legislative heute anders organisiert sind als in der DDR. Das ist nicht alles eins, es gibt ein Grundgesetz und eine Verfassung des Landes Brandenburg.
Die Aufgaben für Exekutive und Legislative sind genau beschrieben, und das ist auch gut so.
Herr Senftleben, wo man im Landtag Brandenburg pragmatisch eine Basis für gemeinsames Handeln finden müsste, werden Sie wieder als Blockierer tätig. Diesen Vorwurf müssen Sie sich öffentlich machen lassen.
Das Vakuum der Nichtinbetriebnahme des BER erzeugt einen zusätzlichen Sog, der die Feuer der alten Auseinandersetzung auflodern lässt. Schönefeld im Ballungsraum Berlin ist der falsche Standort für einen Flughafen dieser Größenordnung.
Alle drei damaligen Entscheidungsträger - Bund, Berlin und Brandenburg; Herr Dombrowski, Sie waren nicht unbeteiligt werden heute mit aller Kraft daran erinnert: Ja, bei der Standortentscheidung haben sich die Interessen des Bundes und des Landes Berlin gegen die damalige Meinung, auch gegen die Bedenken des Landes Brandenburg durchgesetzt. Jetzt zeigt sich, welche Kraft hinter den Bedenken der brandenburgischen Politik damals stand und heute steht. Das Volksbegehren ist ein deutliches Signal für die Ausweitung des Nachtflugverbots auf die gesetzlich definierte Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr und für einen umfassenden Schutz vor Lärm. Es ist auch eine starke Stimme für eine neue volkswirtschaftliche Bewertung von Gesundheit im Verhältnis zu Wirtschafts- und Wachstumsfragen.
Die Forderungen - vor allem aus Berlin - an die brandenburgische Koalition laufen darauf hinaus, das zu ignorieren. Das ist nicht hinnehmbar und wird so auch nicht funktionieren. Alle Anschuldigungen und die Polemik gegen Brandenburg, gegen den Ministerpräsidenten
sind nicht mehr und nicht weniger, Herr Dombrowski, als der Versuch, sich selbst aus der Mitverantwortung für die entstandene Situation zu nehmen. Das werden die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zulassen, da bin ich mir ganz sicher. Sie haben der brandenburgischen Landesregierung klar den Auftrag zu Verhandlungen mit Berlin gegeben.
Deswegen behandelt heute der Landtag diesen Beschlussantrag.
Letzten Endes geht es nicht nur um die Perspektive des BER, sondern auch um die Fähigkeit unseres demokratischen Systems, mit Konflikten um Großprojekte und mit Fehlern, die dabei gemacht wurden, Herr Senftleben, umzugehen. Es geht darum, gemeinsam eine Lösung zu finden. Zu reden ist natürlich auch über Maßstäbe für vermeintliche Fehler und ihre Bewältigung. Schönefeld ist - in seiner Größe und seiner Nähe zur Stadt ein problematischer Standort. Und weil das so ist, fordert das Umweltbundesamt das Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr.
- Frau Präsidentin!
- Nein, ich möchte nur die zwei Minuten haben, die Sie jetzt hier brauchen.
Sie haben die Stellungnahme des Umweltbundesamts vernommen. Es hat die brandenburgische Entscheidung bejaht und unsere Position damit gestärkt. Für das Umweltbundesamt steht ein weiterer oder anderer Standort nicht in Rede. Es geht um die Benennung der Kriterien für den Flughafenbetrieb in Schönefeld:
„Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung belegen, dass insbesondere nächtlicher Lärm belastend für die Betroffenen ist und zu Gesundheitsschädigungen führen kann. Das Umweltbundesamt empfiehlt grundsätzlich für stadtnahe Flughäfen ein Ruhen des regulären Flugbetriebes von 22 Uhr bis 6 Uhr. Dies gilt auch für den Flughafen BER. Dabei würde durch ein solches Ruhefenster auch dem Umstand Rechnung getragen, dass viele Bürgerinnen und Bürger nach den Unterlagen der Planfeststellung davon ausgegangen sind, dass sie nicht durch Fluglärm des Flughafens BER betroffen sein werden.“
Diese beiden Punkte eröffnen eine neue Qualität und zwingen uns, uns mit diesen Fragen zu beschäftigen. Die Gesundheit der Anwohner ist an diesem stadtnahen Flughafen mit dem Nachtflugverbot zu schützen!
Und es geht um das Wiederlangen von Vertrauen in Politik und Verwaltungshandeln, von Vertrauen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger nämlich, die nach dem Beschluss zur Planfeststellung erst aus der Flugroutendiskussion ihre Betroffenheit vermittelt bekommen haben. Aus diesen übergeordneten Erwägungen erfolgt die Annahme des Volksbegehrens. Darum geht es auch den Vertretern des Volksbegehrens - das haben unsere Gespräche mit ihnen und die vertrauensbildenden Maßnahmen der Grünen für eine Kompromisslösung deutlich gezeigt. Dafür gilt Ihnen, Herr Vogel, unser Dank. Auch dadurch ist es der Linken möglich, zuzustimmen.
Der Beschluss des Landtags, den Bau einer dritten Start- und Landebahn in Schönefeld abzulehnen, unterstützt dieses Anliegen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Rot-Rot in Brandenburg hat sich klar entschieden - und das in dem Wissen, dass die Bürgerinnen und Bürger im Land wie auch die eigenen Anhängerinnen und Anhänger bei den Abwägungen um Fluglärm und notwendiger Nachtruhe durchaus zerrissen sind. Schon deswegen erweisen sich Ihre schrillen Populismusvorwürfe, Herr Dombrowski, als ziemlich unsinnig, und sie offenbaren: Wer den Respekt vor der freien und demokratischen Willensbildung von Menschen als Populismus denunziert, stellt seine eigene demokratische Reputation infrage.
Ich würde Sie wirklich darum bitten, darüber einmal nachzudenken.
Aus brandenburgischer Sicht ist es schon unglaublich, in welchem Ausmaß sich Berlins Regierender Bürgermeister im Ton vergreift, seit in seinem Nachbarland das erfolgreiche Volksbegehren gegen Fluglärm zum bestimmenden politischen Faktor geworden ist. Nein, Brandenburg ist nicht der Vorhof Berlins, in den man lästige Flughäfen - aber nicht zu fern! - entsorgt und dessen Bürgerinnen und Bürger samt ihrer Landesregierung ansonsten zu kuschen haben. Wer als Aufsichtsratsvorsitzender auf ganzer Linie gescheitert ist, sollte der Öffentlichkeit
und seinem Nachfolger Maßregeln ersparen, wie man Landespolitik und Verantwortung für das Gelingen des BER zusammenbringt.
Und nun kommt noch der Vorwurf, Matthias Platzeck verhalte sich nicht, wie er es als Aufsichtsratsvorsitzender tun müsse, sondern wie ein Landesvater. Hallo? Die Linke war unter anderem deswegen für den Politiker Platzeck an der Spitze des Aufsichtsrats, weil er neben der ökonomischen eben auch seine politische und soziale Kompetenz als unverzichtbar einbringt und wir es auch so unterstützen.
Ohne ein Mindestmaß an Akzeptanz in seinem Umfeld wird der BER nicht erfolgreich sein.
Das ist die gemeinsame Position von SPD und Linken. Herr Bretz, dazu können Sie eine andere Auffassung haben; ich glaube, Ihr Nachbar hat sie nicht. Ich werbe auch um Ihre Zustimmung für diesen Antrag zur Annahme des Volksbegehrens.
In der Gemeinde Plessa wurden in der zurückliegenden Zeit umfangreiche Analysen und Planungen zur Sicherung und zum dauerhaften Betrieb des erfolgreichen und beliebten Kulturhauses Plessa erarbeitet. So wurden mit kompetenter Unterstützung eine Potenzialanalyse und eine Finanzierungsplanung erarbeitet sowie eine weitreichende regionale Unterstützung und Zusammenarbeit der kulturellen und politischen Akteure vor Ort organisiert.
Insgesamt wären für das Projekt Mittel in Höhe von 4,75 Millionen Euro aufzubringen. Eine Förderung könnte für die Hüllensanierung als auch die Denkmalsicherung im Innenbereich infrage kommen. Allerdings fehlen der Gemeinde die notwendigen Eigenanteile. Sie wissen vielleicht, dass die Gemeinde von der Einwohnerzahl her sehr klein ist.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie das Projekt Plessa, besonders hinsichtlich der Möglichkeiten, die Gemeinde Plessa bei der Sanierung des Kulturhauses, das als wichtiges regionales kulturpolitisches Projekt in der Region gilt und als Denkmal funktionstüchtig erhalten werden sollte, zu unterstützen?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin meinem Ausschusskollegen Beyer sehr dankbar, dass er eine Diskussion aus dem Fachausschuss aufgegriffen hat und wir durch den Antrag der FDP-Fraktion die Möglichkeit erhalten, uns zu diesem Sonderausschuss zu verhalten.
Die nochmalige Verschiebung des Eröffnungstermins des Flughafens BER zeigt die Komplexität der Aufgabe, bezogen auf dieses große Infrastrukturprojekt. Zu erörtern sind Fragen aus den Bereichen Baufortschritt, planfestgestellter Lärmschutz, Gesundheitsschutz, Finanzierung und Folgekosten, auch im Zusammenhang mit der erneuten Verschiebung des Eröffnungstermins. Wir brauchen eine umfassende Information im Zusammenhang mit dem Inhalt und den Auswirkungen der Beschlüsse von Aufsichtsrats- und Gesellschaftersitzungen.
Die Zerstückelung des Themas BER in fünf Ausschüsse - es sind nicht nur vier, Herr Beyer -, nämlich die Ausschüsse für Wirtschaft, Infrastruktur, Gesundheit, Finanzen und den Hauptausschuss, gehört abgeschafft. Zu oft wurde in der Vergangen
heit in diesen Fachausschüssen durch immer neue Hiobsbotschaften vom Flughafen die normale Ausschussarbeit überlagert. Es fand eine viel zu kleinteilige Diskussion statt, bezogen auf die jeweilige Ressortzuständigkeit.
Aus Sicht der Linken ist der Sonderausschuss ein geeignetes Instrument, um dafür zu sorgen, dass der Landtag eigenständige Handlungsfähigkeit bewahrt und seiner Funktion neben und in Unterstützung der Landesregierung gerecht wird. ParteienHickhack mag zwar zu einem großen Teil für die Öffentlichkeit interessant sein, aber unter dem Strich bringt es dem Flughafen nichts - und der betroffenen Region gleich gar nichts.
Der Landtag bringt mit dem Sonderausschuss klar zum Ausdruck, dass wir keine rückwärtsgewandte Fehlersuche, sondern eine aktiv unterstützende, nach vorn auf das Gelingen des Projektes ausgerichtete Vorgehensweise verfolgen.
Wie wichtig das ist, zeigt die Ankündigung der FBB vom letzten Freitag, zu prüfen, ob die Sanierung der Nordbahn in Schönefeld vorgezogen werden kann. Dabei sind nicht nur rechtliche, finanzielle und betriebliche Aspekte zu berücksichtigen. Bekannt ist, dass laut Planfeststellung die Inbetriebnahme der neuen Südbahn mit der Schließung des Flughafens Tegel verbunden ist. Auch ein erneutes Vorsprechen bei der EU-Kommission für den sich abzeichnenden finanziellen Mehrbedarf ist notwendig. Ursprünglich war die Sanierung der Nordbahn im laufenden Betrieb mit 140 Millionen Euro veranschlagt. Diese können schon lange nicht mehr aus der Portokasse der FBB bezahlt werden. Erweiterungsgedanken erschließen sich für mich persönlich nicht - die aktuelle Finanzlage ist noch nicht klar, und es gibt Folgekosten, die vom erneut verschobenen Termin für die Eröffnung des BER abhängen.
In den letzten Tagen, auch in der Sondersitzung, ist viel über einen Neubeginn gesprochen worden, der sich vor allem durch Veränderungen bei der FBB selbst und das Agieren des Aufsichtsrates ausweisen soll, um zügig zu akzeptablen Ereignissen und vor allem auch Ergebnissen am Flughafen zu kommen. Dies muss in der Verantwortung, die der Landtag trägt, in geeigneter, qualitativ neuer Weise reflektiert werden. Deswegen begrüße ich es, dass die CDU die Einsetzung eines Sonderausschusses nun, nach einer Woche Bedenkzeit, mitträgt. Schade ist allerdings, dass sich die Grünen diesem Konsens nicht anschließen wollen - zumindest nach meinen Informationen; das kann sich ändern, sie sind ja gleich dran.
Ich persönlich verbinde damit auch die Erwartung, dass es gelingen kann, Brandenburger Interessen deutlicher zu artikulieren und Signale an die FBB zu senden. Herr Ramsauer hat sich in seiner Weihnachtsbotschaft zur Verschiebung des Eröffnungstermins nicht an den möglicherweise bestehenden Konsens gehalten, im Zusammenhang mit dem Flughafen von Parteien-Hickhack abzusehen. Nun kommt der Bumerang zurück und es werden Details darüber öffentlich, dass Herr Ramsauer als einziger Gesellschafter schon vor dem Jahreswechsel Bescheid wusste.
Viel schlimmer ist aber, dass Herr Ramsauer allem Anschein nach öffentlichkeitswirksam eine Sonderkommission bei sich
im Haus installiert hat und diese bisher über eine Alibiveranstaltung nicht hinausgekommen ist. Das macht mich im Nachgang zur Hauptausschusssitzung, in der auf Ihren Wunsch Vertreter anwesend waren, sehr nachdenklich.
Auch die Hinterzimmergespräche mit dem neuen Technik-Chef lassen für die Linke Fragen offen. Herr Amann sollte sich auf seinen Arbeitsauftrag konzentrieren, den er seit Sommer des vergangenen Jahres hat, und nicht weiter unsere Geduld strapazieren - schließlich war er es, der den nun wiederholt abgesagten Termin vorgab.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem heutigen Beschluss des Landtages zur Übergabe des Volksbegehrens in den zuständigen Fachausschuss beginnt nun die parlamentarische Debatte, und damit steht auch die Zeitschiene fest. In der März-Sitzung des Landtages wird über das Volksbegehren abgestimmt. Bis dahin haben auch die Fraktionen die Möglichkeit, ihre Abstimmungspositionen zu erörtern, denn in die Stellungnahme des Landtages werden sowohl die Mehrheits- als auch die Minderheitenmeinungen einfließen.
Ein wichtiger fachlicher Erörterungstermin steht mit der Anhörung der Sachverständigen, der Vertreter des Volksbegehrens, fest und wird den Ausschuss im Februar beschäftigen. Die CDU hat ihre Auffassung zum Volksbegehren bereits formuliert und möchte sie heute zur Abstimmung stellen - ein untaugliches Vorgehen, das ich deutlich kritisiere. Sie, Herr Dombrowski, negieren vollkommen das Verfahren im Volksabstimmungsgesetz. Nicht Sie, die CDU, sind Verfahrensbevollmächtigte.
- Nein, nein, die fachliche Erörterung erfolgt mit den bevollmächtigten Vertretern des Volksbegehrens und ihren Sachverständigen. Sie drängeln sich in eine Rolle, die Ihnen nicht zukommt und die Sie auch nicht haben.
Nicht Sie bestimmen den Inhalt eines Kompromisses, sondern die Verfahrensbevollmächtigten, die Vertreter des Volksbegehrens.
Die Grünen verstehe ich nun gleich gar nicht. Die hopsen nun mit einer bundespolitischen Komponente drauf, die sie deutlich
im Umgang mit dem Volksbegehren bei Rot-Rot kritisiert haben, und weihen den Antrag der CDU damit in einer Weise, die dem Anliegen nicht gerecht wird. Das sage ich an dieser Stelle.
Mit Ihrer namentlichen Abstimmung werden Sie dazu beitragen, dass nun beides in die Ausschüsse verwiesen wird. Aber das Verfahren nehmen Sie von den Bevollmächtigten - den Vertretern des Volksbegehrens - weg.
Das erfolgreiche Volksbegehren auf Ausweitung des Nachtflugverbots am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg in Schönefeld ist ein starkes Signal der Bürgerinnen und Bürger. Das unterstützt die Linke. Gemeinsam mit der SPD prüfen wir derzeit alle rechtlichen bundes- und landespolitischen Möglichkeiten sehr ernsthaft.
Es geht beim Volksbegehren um nicht mehr und nicht weniger als die Gesundheit von Menschen, und wir sind uns bewusst, dass der Landtag Brandenburg daran gemessen wird, wie er mit diesem Fakt umgeht. Nicht zuletzt wird das Auswirkungen auf die Akzeptanz des größten Infrastrukturprojekts Ostdeutschlands in der von Fluglärm betroffenen Region haben. Aber nicht nur dort - das Volksbegehren in Brandenburg ist ein Erfolg für alle Fluglärmgegner bundesweit, in Schönefeld wie beispielsweise auch in Frankfurt am Main.
Nun kommt heute Ihr Antrag, Herr Vogel, in dem Sie noch einmal die Forderung von Rot-Rot aufgreifen, dass das Nachtflugverbot für alle Flughäfen einheitlich geregelt werden muss. Ja, nur über eine einheitliche Regelung würden vergleichbare Flughäfen auch gleichbehandelt. Nachtflüge, die immer zulasten der direkt betroffenen Anwohner gehen, sind dann kein Standortvorteil mehr.
Ich wundere mich schon sehr, denn, Herr Vogel, dass wir mit dem bundeseinheitlichen Nachtflugverbot einen Verschiebebahnhof der Verantwortung betreiben - weg von Rot-Rot, hin zum Bund -, war der Vorwurf an den Ministerpräsidenten, als Sie ihn in der Öffentlichkeit zerrissen haben. Sie haben ja noch nicht einmal mitbekommen, dass der Landtag bereits seit Juni 2012 eine Beschlusslage zu diesem Thema hat.
Das bundeseinheitliche Nachtflugverbot war noch nie so günstig auf Bundesebene zu regeln. In gut einem halben Jahr haben wir Bundestagswahl. Bürgerinnen und Bürger, Flughafenanwohner können danach ihre Wahlentscheidung ausrichten. In Anbetracht des Eröffnungstermins hat der neue Bundestag dann genügend Zeit, das Thema Nachtflugverbot für Schönefeld, Frankfurt und andere stadtnahe Flughäfen im Bund gesetzlich zu regeln.
Herr Vogel, ich bin echt sauer.
Die Grünen haben nicht nur die Standortfrage verkackt - das muss man hier einmal deutlich sagen -, ja, Sie haben in Ihrer
Regierungszeit von 1998 bis 2005, also zeitgleich mit der Diskussion zum Planfeststellungsbeschluss
Ihre Verantwortung nicht wahrgenommen. Ja, ich habe gelesen! Ich habe gelesen, dass der BUND dieser Haltung Ihres damaligen Bundesministers, Herrn Trittin, deutlich kritisch gegenüberstand.
Der O-Ton besagte, nicht in die Planungen von Schönefeld eingreifen zu wollen, deswegen wollte er das Lärmschutzgesetz in dieser Weise nicht ändern. Das Nachtflugverbot durfte nicht hinein, er wollte nicht in die Planungen eingreifen.
Diese Durchsichtigkeit lasse ich Ihnen nicht durchgehen. Oder haben Sie vor, diese Frage in Ihrem Bundeswahlprogramm wieder nicht anzugehen und dies zu regeln?
Mein Mann staunt immer, wie die Männer hier im Landtag mich sozusagen zur Höchstform auflaufen lassen,
weil ich eigentlich immer ruhig und sachlich bin - Sie haben es wieder geschafft.
Herr Vogel, was mich an der Debatte einfach stört: Da, wo Sie für sich beanspruchen, sachlich zu sein, kritisieren Sie Parteienhickhack, wenn Sie sich nicht mit Argumenten auseinandersetzen wollen.
Ja, und vor allen Dingen, wenn es dann auch ein bisschen schwierig für das eigene Handeln wird. Was sich dahinter verbirgt, ist einfach: In diesem Landtag haben beim Thema BER alle Fraktionen ihre Unschuld verloren.
Wenn Sie hier heute Ihren Beitrag von damals als so niedlich darstellen, dann kann es ja sein, dass Sie sich damals nicht mehr zugetraut haben oder die Rolle für Sie eben so war, wie sie war.
Das Problem ist aber, wie Sie hier Ihre Aktivität, Ihre Initiative begründen. Sie haben uns sehr hemdsärmlig von gestern zu heute ihr „Antragsblättel“ untergeschoben und sind nicht bereit, darüber zu reden, dass das Ihre einzige Initiative ist, die heute bei der Debatte „Umgang mit dem Volksbegehren“ zur Diskussion steht. Das war mein Hintergrund. Die bundespolitische Komponente ziehen Sie heute, wo Sie diese noch vor drei Wochen dem Ministerpräsidenten vorgeworfen haben.
Das ist unlauter und das macht man nicht. Das gehört sich nicht.
Im Übrigen, Herr Vogel, wenn Sie nun wirklich nur einmal gucken wollten, wie sich die Rot-Roten hier verhalten, dann sage ich einfach: Ihre Initiative braucht man nicht. Denn Ihnen dürfte nicht entgangen sein, dass es genau zu diesem Sachverhalt eine Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz gibt.
Im Übrigen sind die Nordrhein-Westfalen dieser Initiative beigetreten. Es braucht Ihre Initiative nicht. Es brauchte eigent
lich nur eine Initiative, dass wir ebenso dieser Initiative beitreten.
Ich habe deutlich gemacht, dass es, wenn sich ein Tagesordnungspunkt um das parlamentarische Verfahren mit den Bevollmächtigten des Volksbegehrens gegenwärtig befasst, untauglich ist, an Punkten anzudocken, die sich in der Entscheidungsgewalt der Debatte, in der Anhörung von Sachverständigen im Umgang mit dem Volksbegehren befinden. Das ist mein Kritikpunkt an Ihrer laxen Art:
Da gucken wir mal, ob wir Rot-Rot - das waren ja Ihre Worte in eine besondere Zwangslage bringen. - Das ist unlauter. Wenn Sie so rechtschaffen sind, dann müsste Ihnen Ihre Kritik von vor drei Wochen so wichtig sein, dass Sie das Verfahren, das heute durch den Landtag auf den Weg gebracht wird, nicht in dieser Art und Weise strapazieren - eigentlich.
Herr Genilke, ich möchte noch einmal deutlich sagen, dass ich Ihrer Auffassung widerspreche, Sie seien sozusagen „Verfahrensbevollmächtigter“ für die Suche nach einem Kompromiss. Insofern ist Ihr Antrag heute abzulehnen.
Dann noch etwas zum Inhalt: Verehrte Grünen, in Ihrem Entschließungsantrag widersprechen Sie dem Antrag der CDUFraktion mit seinen zwei Punkten in der Sache nicht. Ihnen geht es um ein konsequentes Nachtflugverbot, aber zu dem Punkt „kapazitive Entwicklung und Wirtschaftlichkeit des Flughafens“ verhalten Sie sich in Ihrem Entschließungsantrag nicht. Sie haben einen völlig anderen Aspekt zum Anlass genommen, um Rot-Rot vorzuführen. Es kann nicht sein, Herr Vogel, dass Sie in dieser Art und Weise, die an dieser Stelle wirklich nicht sachgerecht ist, versuchen, die Meinungsbildung zu beeinflussen.
Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag wird ein kleiner Teil der Diskussion über den Landesnahverkehrsplan 2013 bis 2017 - die Fahrgastfreundlichkeit im ÖPNV - in den Landtag gebracht.
Sie thematisieren die Fragen hinsichtlich Zugbegleiter, Ausstattung von Bahnhöfen, Fahrkartenautomaten und Fahrkarten für den Regionalverkehr, Herr Genilke. Diese Stichworte sind zu jeder Zeit - besonders natürlich im Winter - gut und richtig.
Sie, Herr Genilke, haben sich mit Ihrem Bundestagsabgeordneten Herrn Koeppen an die Kreistage in Brandenburg gewandt, diese Initiative bitte zu unterstützen.
Der VBB hat Ihnen am 22. November auf die von Ihnen gestellten Fragen geantwortet - die Antwort ist uns über unser Ausschuss-Mailfach zugegangen - und Ihnen die rechtliche Situation sowie den genauen Arbeitsstand geschildert, der sich an vielen Stellen von Ihrem Kenntnisstand, wie Sie ihn in Ihrem heutigen Diskussionsbeitrag dargelegt haben, deutlich unterscheidet.
Ich habe den VBB-Brief in meinen Kreis eingespeist, weil er wesentliche Punkte Ihrer Sichtweise vom Kopf auf die Füße stellt. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass wir das Thema „Tarifangebote, Fahrgastinformation und elektronisches Ticket“ in unseren Entschließungsantrag aufgenommen haben.
Lieber Herr Beyer, ich mag Sie ja,
wenn Sie immer so forsch und sachlich daherkommen, was immer auch mit ein wenig Selbstironie und Humor verbunden ist. Aber dieser eine Punkt, von dem Sie meinen, ihn notwendigerweise aus dem Sammelsurium herausgreifen und mit einem Quorum des Landtags verbinden zu müssen, kommt sehr forsch daher. Wenn man alle Züge im SPNV mit Fahrkartenautomaten ausstatten und dies künftig „im Rahmen der Bestellung bei Ausschreibungen und Vertragsgestaltungen mit Verkehrsunternehmen“ deutlich fixieren will, frage ich mich: Wo ist diesbezüglich das Wie Ihres hier eingeforderten hilfreichen Mittuns gegenüber der Landesregierung? Insofern: Ganz so forsch geht es an dieser Stelle sicherlich nicht.
Ich verstehe zum Teil die Kritik, weshalb man die Diskussion über einen Entschließungsantrag zum Landesnahverkehrsplan in den Landtag holt. So ganz verstehe ich es jedoch nicht: Auf der einen Seite fordern Sie als Oppositionsfraktion immer, wir sollten ein noch so kleines Wattebäuschchen, das Sie uns zupusten oder zurollen, aufgreifen und ernst nehmen. Auf der anderen Seite sind Sie - obwohl wir es ernst nehmen und es die höhere Weihe der Diskussion zum Landesnahverkehrsplan im Landtag Brandenburg erhält - damit aber auch nicht zufrieden und ärgern sich vielmehr, dass wir es so handhaben.
Nun möchte ich noch etwas zum Entschließungsantrag sagen. Frau Kircheis hat die Situation mit den Fahrkarten und all den damit zusammenhängenden Problemen sehr dezidiert skizziert. Sie sehen, dass wir in unserem Entschließungsantrag viel grundsätzlicher und auch weitergehend die notwendigen Fragen zum Gesamtsystem des ÖPNV thematisieren. Es ist ein Unterschied, ob ein Landtag ein Quorum über zehn Schwerpunkte vermittelt, die künftig die Landesregierung bei der Umsetzung des Landesnahverkehrsplanes zu berücksichtigen hat, oder ob im Rahmen einer Benehmensherstellung eines Ausschusses die Landesregierung den freundlichen Vorschlag beachten kann, aber so richtig der Druck dann doch erst durch das Landesparlament erfolgt.
In der Beratung haben wir auch gemerkt, dass viele Fragen und Anregungen, die uns im Fachgespräch, aber auch in den Stel
lungnahmen bewegt haben, Aufnahme in den Landesnahverkehrsplan gefunden haben. Uns war es wichtig, die zehn Schwerpunkte an dieser Stelle noch einmal dezidiert an die Landesregierung zu tragen.
Die Lampe am Rednerpult blinkt schon wieder kräftig. Bei der Vorbereitung meiner Rede kann ich immer nicht so gut abschätzen, wie viel ich in fünf Minuten einbringen kann. Daher bin ich nun auch noch nicht so richtig bei der Vorstellung unseres Entschließungsantrages angelangt. Dennoch möchte ich Sie - Gott bewahre - nicht überstrapazieren und zumindest noch die Chance haben, Ihnen für die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage alles Gute zu wünschen.
Die zehn Schwerpunkte sind wichtig, was an dieser Stelle gesagt werden muss. Ich gehe davon aus, dass der Minister bei der Umsetzung des Landesnahverkehrsplans nicht eine kühle, sondern eine sichere Hand beweist. All das, was über den Fachausschuss und die Beratung dazu an Druck oder auch an freundlich gemeinten Hinweisen notwendig ist, werden wir gern tun. Insofern bedanke ich mich als Ausschussvorsitzende auch besonders bei Ihnen, verehrte Herren der Schöpfung, für die gute Atmosphäre in unserem Fachausschuss. - Ihnen und Ihren Familien alles Gute!
Nach dem Bundesverkehrswegeplan soll der Ausbau der Bahnstrecke Berlin-Dresden erfolgen, und zwar für eine Geschwindigkeit von 200 km/h. Gemeinden im Landkreis Elbe-Elster wie Doberlug-Kirchhain, Sonnewalde und das Amt Elsterland haben nun die Sorge, dass sie für ihre Übergänge und Bahnhalte den nach Eisenbahnkreuzungsgesetz notwendigen Ausbau nicht finanzieren können. Es besteht die Gefahr, dass Bahnhalte wegfallen und damit ländliche Regionen wie beispielsweise der seit 1899 bestehende Bahnhof Rückersdorf durch den Ausbau abgehängt werden könnten. Die Streckenanrainerkommunen begrüßen den Ausbau, fordern jedoch wie auf sächsischem Territorium die Begrenzung der Geschwindigkeit auf 160 km/h, was für die gesamte Stecke lediglich acht Minuten Zeitdifferenz bedeuten würde.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie den dargelegten Sachverhalt, vor allem hinsichtlich der Möglichkeiten zur Unterstützung der Kommunen?
Dem Landkreis Teltow-Fläming wurde vom Ministerium mitgeteilt, dass sich der Baufortschritt an der B 101 wegen andauernder Rechtsstreitigkeiten weiter verzögern werde. Ich frage die Landesregierung, wie der aktuelle Stand zu den andauernden Rechtsstreitigkeiten ist, insbesondere hinsichtlich der Fertigstellung der B 101, und erwarte, dass man heute einen konkreten Terminplan zur Fertigstellung der B 101 vorlegt; denn diese sollte schon 2007 erfolgt sein.
Wie der Presse zu entnehmen war, wollen Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt die Privatisierung der ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen auf 30 Jahre strecken. Gleichzeitig sollen die Verkaufslose auf maximal 10 ha begrenzt werden, um die Erwerbsmöglichkeiten für ortsansässige Betriebe zu verbessern. Das geht aus dem sogenannten Treuhändermodell hervor, das die beiden Länder mit der Unterstützung von Sachsen und Thüringen dem Bund vorgelegt haben.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie diesen Vorschlag, besonders im Hinblick auf die in den Medien vermittelte fehlende Unterstützung von Brandenburg?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ihr Antrag, Herr Dombrowski und Herr Vogel, ist eingebracht; er schaut auf die Dinge, die waren, die zurückliegen und die Sie am Köcheln halten wollen. So weit, so gut, das kann man tun, als Opposition sicherlich mit großer Deutlichkeit, vor allem, wenn man sich zufrieden zeigt mit der Nabelschau und sich nur mit dem Blick zurück auf das konzentriert, was schief gelaufen ist.
Herr Dombrowski, was den finanziellen Mehrbedarf angeht, über den Ihr Kollege gerade deutlich kritisch gesprochen hat, so ist vieles davon auch in Ihrem Tun bzw. Nichttun begründet, insbesondere bei Ihren Kollegen in Berlin und im Bund. Hier fehlt Ihr Blick zurück, beispielsweise beim Schallschutz - wir werden noch konkreter, Herr Bretz -, der seit dem Jahr 2004, dem Jahr der Planfeststellung, unterfinanziert war, also beginnend im Jahr 5 Ihrer zehnjährigen Regierungszeit. Und nun endlich, mit den Entscheidungen der Landesregierung im Sommer dieses Jahres für ein planfestgestelltes Schallschutzniveau, wird er entsprechend dem Brandenburger Anteil ausfinanziert, vorbehaltlich der Entscheidung hier im Landtag. Dem Finanzminister der Landesregierung sei an dieser Stelle Dank gesagt.
Es ist eine Entscheidung für die Bewohnerinnen und Bewohner, die nämlich künftig mit diesem Großflughafen zu tun und zu leben haben.
Sie wissen, Herr Dombrowski, dass Kleine Anfragen und unsere Fachdebatten im Ausschuss die Herangehensweisen der FBB mit 6 x 55 dB offengelegt haben. Und trotzdem wissen wir, dass nicht diese Debatten und auch nicht der Landtagsbeschluss zur Umsetzung des planfestgestellten Schallschutzniveaus zur Rücknahme des Klarstellungsantrages und zum Umdenken in Berlin und Bund gesorgt haben; der Antrag von