Leider - das ist die traurige Erkenntnis - sind zuletzt im Februar dieses Jahres alle Versuche, für die vom Tagebau Betroffenen Verbesserungen zu erreichen und die Beweislastumkehr auch für Tagebaugeschädigte gelten zu lassen, an der Ablehnung von CDU/CSU und FDP gescheitert.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wie heißt es so schön? Steter Tropfen höhlt den Stein. Es ist auch in der Politik so, dass Beharrungsvermögen und stetiger Druck zum Erfolg führen. Deshalb hat die Koalition den Entschließungsantrag eingebracht. Wir lassen uns von einer schwarz-gelben Blockadepolitik nicht entmutigen; ich bin mir sicher, dass die Beweislastumkehr kommen wird.
Ebenso muss es zur Normalität werden, dass die Interessen der betroffenen Menschen und der Umwelt stärkere Berücksichtigung finden sowie mehr Transparenz und Beteiligung im Verfahren hergestellt werden. Deshalb bin ich den Grünen dankbar, dass sie mit ihrem Antrag die Grundlage für die heutige Debatte geschaffen haben.
Ich werbe ausdrücklich um Zustimmung für unseren Entschließungsantrag - auch deswegen, weil er weiter geht. Wir wollen es nicht bei der Streichung des Wortes „untertägig“ belassen, sondern auch die Schutzregelung für Randbetroffene von Berg
Darüber hinaus wollen wir die Verbesserung von Information und Beteiligung bei der Genehmigung von Projekten nach dem Bundesberggesetz erreichen, um damit mehr Transparenz für die Betroffenen herzustellen.
Meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, uns reicht Ihre begrüßens- und unterstützenswerte Initiative, die Sie dem rot-grünen Koalitionsvertrag in NRW entnommen haben, bei Weitem nicht aus. Zumindest wir Linke wollen mehr als nur dafür zu sorgen, dass insbesondere die Grünen in NRW ihren Koalitionsvertrag umsetzen. Außer dass Frau Niels bei jeder Gelegenheit darauf hinweist, was im Koalitionsvertrag von NRW steht, ist mir nicht bekannt, dass eine entsprechende Initiative im Bundesrat angekommen ist. Diesbezüglich waren wir Brandenburger bisher im Bundesrat immer einsame Vorkämpfer.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wir erwarten mit Spannung den Ausgang der Prüfung des Bundesverfassungsgerichtes zur Frage, ob Grundeigentümer beim Braunkohletagebau besser geschützt werden müssen. Konkret geht es um die Fortsetzung bzw. Erweiterung von Garzweiler II. Frau Niels, wie irdisch auch grüne Positionen werden können, wenn man in einer Regierung ist, zeigt die schriftliche Stellungnahme der rot-grünen Landesregierung zum Verfahren. Dort heißt es unter anderem, dass die Regierung der versorgungssicheren Stromerzeugung auf der Basis heimischer Braunkohle ein überwiegendes öffentliches Interesse beigemessen hat. Der Linken in Brandenburg würden die Grünen eine solche Stellungnahme nicht durchgehen lassen.
Abschließend möchte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag werben - insbesondere auch bei der CDU. Herr Bretz hat glücklicherweise angekündigt, dass sie zustimmt. Ich hoffe auch - dazu hat er nichts gesagt -, dass Sie auf die Abgeordneten Ihrer Bundestagsfraktion Einfluss ausüben, damit die Blockadehaltung endlich aufgegeben wird. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will den Anfangsgedanken von Herrn Bretz - aber auch nur diesen! aufgreifen. Wir als FDP-Fraktion unterstützen den Denkanstoß von Bündnis 90/Die Grünen und werden auch dem Entschließungsantrag der SPD und der Linken zustimmen - allerdings in der Erwartung, dass dann in absehbarer Zeit den betroffenen Menschen im Braunkohlerevier geholfen werden kann. - Danke schön.
Der Beifall ist verdient, herzlichen Dank. - Herr Minister Christoffers spricht jetzt für die Landesregierung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Bretz, wissen Sie, ich bedaure außerordentlich, dass Sie heute einen Tagesordnungspunkt zurückgezogen haben. Das war der zu den Strompreisbremsen.
Dann hätte man möglicherweise anhand dieser Diskussion deutlich machen können, warum es gegenwärtig etwas schwierig ist, Jahreszahlen und Jahresdaten und möglicherweise auch Ursachen zu benennen, warum sich bestimmte Elemente der Energiewende weiter verzögern werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf vielleicht darauf hinweisen, dass die Koalition in Umsetzung ihres Koalitionsvertrages bereits 2010 den Versuch unternommen hat, die Bundesratsinitiative mehrheitsfähig zu machen und soziale und ökologische Kriterien in das Bundesbergrecht aufnehmen zu lassen. Wir haben keine Mehrheit bekommen.
Unabhängig davon möchte ich auf zwei Punkte aufmerksam machen. Die von Bündnis 90/Die Grünen erwähnte einfache Streichung von „untertägig“ reicht nicht aus, weil mit der Streichung Schäden durch Wasser, das wieder ansteigt, nicht erfasst würden. Insofern ist das, was möglicherweise in der Koalitionsvereinbarung von Nordrhein-Westfalen steht, so nicht zureichend. Deswegen ist der Vorschlag, den die Koalitionsfraktionen eingebracht haben, wie und was real ausgestaltet werden muss, damit Schäden tatsächlich erfasst sind, wenn eine Beweislastumkehr eingeführt wird - was wir ausdrücklich befürworten -, zu prüfen.
Und Frau Niels, da gebe ich Ihnen ebenfalls Recht: Egal, wie man zur Kohle steht - die Frage der Beweislastumkehr ist unabhängig von Positionierungen zum Status der Energiewende in der Bundesrepublik Deutschland definiert. Ich darf Ihnen nach den Gesprächen, die wir geführt haben, sagen: Der aktive Bergbaubetreiber hier in Brandenburg kann mit einer solchen Situation sehr gut umgehen, was die Beweislastumkehr betrifft. Es wird schwieriger für die LMBV. Das liegt daran - das hatten wir im vorhergehenden Tagesordnungspunkt schon -, dass bei der Regulierung von Schäden verschiedenes Bergrecht greift.
Unabhängig davon - ich glaube, ich bin nicht dafür bekannt, dass ich Versprechen abgegeben habe, die ich nicht einhalte -: Wenn wir heute vereinbaren, dass auf Antrag der Koalitionsfraktionen eine Bundesratsinitiative vorbereitet werden soll, dann wird sie auch kommen. Aber, meine Damen und Herren, ich würde sie nicht vor der Bundestagswahl befürworten; denn wir werden vor der Bundestagswahl keine Mehrheit bekommen. Wenn wir uns fraktionsübergreifend darauf einigen können, dass wir eine Änderung des Bergrechts wollen, sollten wir uns darauf verständigen, die etwas politischen Aufgeregtheiten im Umfeld der Bundestagswahl hinter uns zu lassen und nach der Bundestagswahl mit einer Bundesratsinitiative zu starten. Vielen Dank.
Das Wort erhält noch einmal die Abgeordnete Niels, die für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht.
Ich finde, das ist ein großartiger Entschließungsantrag, weil er weitergeht als unser Antrag, Frau Hackenschmidt. Ich hatte die Beweislastumkehr deswegen beantragt, weil wir im Landtag auch schon andere Themen zum Bergrecht behandelt haben und ich mir Zustimmung bezüglich dieses einen Detailproblems erhofft habe.
Ich bin sehr froh darüber und finde es auch gut, Herr Christoffers, dass Sie sagen, Sie packen da einfach noch mehr hinein und warten die Bundestagswahl ab. Das kann ich unterstützen.
Was ich Ihnen, Kollege Domres, ans Herz legen möchte, ist ein sehr gutes Stück Literatur, und zwar meine heutige Rede zu diesem Tagesordnungspunkt.
Was die Stellungnahme zu Garzweiler angeht: Die SPD ist in der Mehrheit. Sie haben dort eine sozialdemokratische Ministerpräsidentin. Das zum Punkt 1, Nachholbedarf, Politik und Regieren in Deutschland.
Zum Punkt 2: Der Bundesrat hat eine andere politische Mehrheit als der Bundestag; deswegen erhoffe ich mir von einer Bundesratsinitiative noch einmal einen ganz anderen Schub, was das Bergrecht angeht.
Ich danke allen Vorrednerinnen und Vorrednern und freue mich, dass Herr Christoffers jetzt richtiggehend öffentlich dargelegt hat, dass man sich auf sein Wort verlassen kann. Insofern traue ich mich auch, diese Debatte erhobenen Hauptes in der Lausitz wiederzugeben,
Meine Damen und Herren, damit ist die Rednerliste erschöpft, und wir kommen zu den Abstimmungen, als Erstes über den Antrag in Drucksache 5/7367 von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Wer dem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist bei drei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zum Entschließungsantrag der Koalition, Drucksache 5/7410 - Neudruck. Wer dem Entschließungsantrag folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen angenommen.
Antrag der Fraktion der CDU der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Zunächst einmal: Pharmatests sind notwendig und ethisch vertretbar, wenn sie die rechtlichen Maßstäbe und gesellschaftsethischen Grundsätze beachten. Wenn sie also die Deklaration von Helsinki von 1964 beachten, können sie ethisch vertretbar sein. Viele Patienten - das sage ich auch - sind auf Arzneimitteltestreihen angewiesen oder profitieren von innovativen Medikamenten. Doch das ist nicht das heutige Thema. Worüber wir heute diskutieren, sind Arzneimitteltests an Patienten in der ehemaligen DDR, die nach verschiedenen Erkenntnisquellen - in einer Geheimsitzung von führenden DDR-Politikern mit westlichen Pharmakonzernen vereinbart wurden. Nach diesen Erkenntnissen sollen Ärzte in der DDR gegen westliche Devisen noch nicht zugelassene Medikamente an Patienten ohne entsprechende Aufklärung, Einverständnis oder Kenntnis des Patienten getestet haben.
Wie schwierig sich die Aufklärung der damaligen Geschehnisse gestalten könnte, zeigt die Unübersichtlichkeit der Erkenntnisse. So liegen über Medikamententests in Brandenburg vor 1989 laut Ministerium angeblich keine Angaben vor. Allerdings waren ab 1989 in Brandenburg zwölf Tests mit zwölf Wirkstoffen an 300 Patienten geplant. Medien hingegen berichten über Medikamententests an 50 000 DDR-Bürgern. Dabei sind mindestens sechs Brandenburger Kliniken betroffen: Cottbus, Potsdam, Frankfurt (Oder), Neuruppin, Beelitz und Bad Saarow. Bei den getesteten Arzneien soll es sich vor allem um Krebs- und Blutdruckarzneien gehandelt haben. Auch an frühgeborenen Babys sind nach Angaben des „Spiegel“ neue Medikamente wie zum Beispiel Epo ausprobiert worden.
Alle Landesbehörden sollen im November 1991 vom damaligen Gesundheitsministerium eine Liste von 160 klinischen Prüfungen erhalten haben, die mit Genehmigung des früheren DDR-Gesundheitsministeriums vorgenommen worden sind. 147 Tests waren Anliegen von Arzneimittelherstellern außerhalb der DDR. Diese Tests wurden den Angaben zufolge vom 1. Januar 1989 bis zum 2. Oktober 1991 genehmigt. Laut „Spiegel“ haben allein Bayer und Novartis 600 medizinische Studien in mehr als 50 Kliniken durchgeführt und pro Studie bis zu ca. 800 000 DM gezahlt. Weitere Auftraggeber für diese Studien sollen unter anderem die Unternehmen Merck, Sandoz, CibaGeigy und Hoechst gewesen sein.
Meine Damen und Herren, jeder Einzelfall muss genau betrachtet werden. Viele der damals getesteten Medikamente sind
heute noch im Einsatz und aus dem Therapiestandard nicht mehr wegzudenken. Sie haben ihren positiven Nutzen durchaus bewiesen. Andere Medikamente haben womöglich wegen ihrer starken Nebenwirkungen oder ihres nicht nachgewiesenen Nutzens nie eine Zulassung erhalten.
Zu klären ist der Vorwurf, dass mehrere Testreihen wegen Todesfolgen abgebrochen werden mussten. In jedem Fall ist es jedoch zutiefst menschenverachtend, wenn Patienten gegen ihren Willen und ohne Aufklärung zum Test herangezogen worden sind, insbesondere, wenn ihnen trotz schwerer Erkrankung ein Placebo gegeben oder ihr Tod billigend in Kauf genommen wurde.
Wenn Arzneimittelprüfungen in den 80er Jahren in der DDR nicht aus medizinischen, sondern aus rein wirtschaftlichen Interessen durchgeführt wurden, wenn nicht der mögliche Nutzen, sondern die pure finanzielle Gier des DDR-Systems Ärzte zu klinischen Studien bewegte, dann ist das, meine Damen und Herren, ein Skandal.
Erschütternd erscheinen mir insbesondere Hinweise auf offenbar konspirative Verhandlungen zwischen DDR-Funktionären und Pharmakonzernmanagern aus dem Westen. Wenn das stimmt, klingt das sehr nach vorsätzlicher Missachtung medizinethischer Grundsätze unter Umgehung der zuständigen Kontrollbehörden. Hier ist natürlich auch die Rolle der Pharmaindustrie zu beleuchten.