Protokoll der Sitzung vom 28.08.2013

bereits jetzt erreichen oder überschreiten, ergeben sich keine Veränderungen.

Wir haben außerdem das Familienzuschlagsrecht reformiert. Das war eine lange Debatte. Ich denke, es wird auch im Ausschuss eine lange Debatte dazu geben. Wir wollen diese Veränderungen ab 1. Januar 2015 einführen. Das bedeutet: Wir werden insbesondere Familien mit Kindern besser fördern. Wir machen das, indem der Verheiratetenzuschlag wegfällt.

(Burkardt [CDU]: Das ist eine Logik! - Zuruf des Abge- ordneten Senftleben [CDU])

- Sie müssen bis zum Ende abwarten. Dann sind Sie an der Reihe zu reden und können hier erzählen, was Sie wollen. - Für das erste Kind erhöhen wir den Betrag auf 140 Euro. Für das zweite Kind erhöhen wir diesen Betrag auf 140 Euro. Für das dritte Kind erhöhen wir diesen Betrag auf 310 Euro.

Wir erhöhen die Grundgehälter bzw. die Anwärterbezüge um die Hälfte des bisherigen Verheiratetenzuschlags. Dessen Hälfte beträgt 57,62 Euro. Wir lassen die Ausgleichszulagen dauerhaft. Das heißt, es gibt keine Abschmelzung. Das bedeutet, dass die Betroffenen faktisch nicht weniger Geld haben, dass wir es aber anders zuteilen. Ich glaube, es ist richtig, wie wir das machen.

Im Beamtenversorgungsrecht wird es Vorteile und Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte geben. Wir verbessern die Situation von kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten. Das ist für uns eine ganz wichtige Sache, die sehr lange debattiert worden ist. Es fallen bestimmte privilegierende Regelungen beim Hinzuverdienst weg; das gehört auch dazu. Wir haben noch einige Änderungen eingeführt: Einführung eines Unfallsterbegeldes, Wegfall der Altersgrenze des 17. Lebensjahres bei der Berücksichtigung von ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten und Einschränkung bei der Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit. Sie beträgt drei Jahre. Zukünftig wird sie 885 Tage betragen. Das ist ein Paket, das wirklich modernisiert und teilweise überholte Dinge abschafft. Wir führen jetzt auch Normen in brandenburgisches Recht ein, die uns vorgegeben worden sind.

Ich bitte Sie um interessante Debatten im Ausschuss und natürlich um Zustimmung. - Danke schön.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Der Abgeordnete Lakenmacher setzt für die CDU-Fraktion fort.

Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Finanzminister, es wurde heute schon mehrfach betont: Mit dem Besoldungs- und Versorgungsrecht zeigen wir nicht nur, was uns der tägliche Dienst unserer Beamten hier in Brandenburg wert ist. Wir stellen uns damit auch dem Föderalismuswettbewerb um die besten Führungs- und Fachkräfte im öffentlichen Dienst. So stellt sich die Frage: Wie fällt das Urteil zu dem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf aus? Werden wir als das Land, das derzeit seine Beamten am zweitschlechtesten bezahlt und besoldet - das wissen Sie - und am viertschlechtes

ten versorgt, dadurch attraktiver? Ist das Ausdruck der Wertschätzung der Beamten hier bei uns in Brandenburg? Ich habe daran erhebliche Zweifel.

Das, was an diesem Gesetz neu ist, ist zum großen Teil, wie Sie erwähnt haben, bundesdeutscher Standard oder schlicht die Umsetzung von Vorgaben und Rechtsprechungen des Europäischen Gerichtshofs. Das, was wirklich neu und eine eigene Idee ist, ist nach meinem Dafürhalten halbherzig geraten, so die von Ihnen eben angesprochene Stärkung des Leistungsprinzips.

Darunter versteht Ihr Gesetzentwurf vor allem die Einführung von Leistungsstufen und Leistungsprämien. Wie hoch diese dann für die Beamten ausfallen werden, kann man sich in Anbetracht der Ergebnisse der Verhandlungen zur Übernahme des Tarifergebnisses für die Angestellten auch für die Beamten ausmalen, nämlich ungenügend.

Den Mut zu einem konsequenten Umbau der Laufbahn nach dem Leistungsprinzip kann ich hier nicht erkennen. Das wäre dann der Fall gewesen, wenn Sie zum Beispiel eine durchgehende Leistungslaufbahn eingeführt hätten. Dazu empfehle ich einen Blick in das Bundesland Bayern.

(Zuruf von der SPD: Ach!)

Das hätte übrigens auch sehr viel soziale Durchlässigkeit bedeutet. Aber ich denke, so viel soziale Durchlässigkeit wollten Sie dann doch nicht. Das war Ihnen dann doch zu revolutionär.

(Frau Muhß [SPD]: Von Bayern lernen heißt siegen ler- nen!)

Das, was im Entwurf Ihre eigene Idee war, ist im Ergebnis nach unserer Auffassung eine Mogelpackung, um auf Kosten der Beamten hier schlicht und ergreifend Geld zu sparen, das dann an anderer Stelle sinnlos verschwendet wird, zum Beispiel bei der Mobilitätsprämie, für die mit diesem Gesetz jetzt erst eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen wird. Ihr selbstproklamierter Schwerpunkt - Sie und Herr Bernig haben ihn vorhin genannt - ist die Abschaffung des sogenannten Verheiratetenzuschlages. Aber das Geld aus diesem Zuschlag fließt eben keineswegs in Gänze zu den Familien. Die Hälfte wird - das haben Sie erwähnt - auf das Grundgehalt aller Beamten aufgeschlagen. Aber wenn Sie meinen, dass die Beamten in Brandenburg zu wenig verdienen, warum erhöhen Sie dann nicht offiziell die Bezüge und übernehmen zum Beispiel das Tarifergebnis eins zu eins für die Beamten? Das wäre ein richtiger Schritt und konsequent gewesen. Was Sie hier machen, sind Tricksereien auf dem Rücken der Beamten.

(Beifall CDU)

Die Abschaffung des Verheiratetenzuschlages wird damit begründet, dass das Alleinverdienerehemodell in Brandenburg angeblich nicht mehr Lebenswirklichkeit sei.

(Kretzschmar [DIE LINKE]: So ist es aber!)

Wissen Sie, was Lebenswirklichkeit in Brandenburg ist, hätte ich gern über eine solide Datenerhebung dargelegt bekommen. Aber das bleiben Sie uns schuldig. Das ist Ihre Lebenswirklichkeit. Fakt ist, dass es sich ein verheirateter Lehramtsreferendar aus Potsdam zukünftig zweimal überlegen wird, ob er in

Brandenburg bleibt, wenn er in Sachsen, Thüringen oder Mecklenburg-Vorpommern 100 bis 120 Euro mehr Besoldung erhält. Wenn ein junger Lehrer dann verheiratet ist und ein Kind hat oder das Paar ein Kind erwartet, dann stellt es sich so dar, dass er nach der Geburt des Kindes sogar im sparsamen Mecklenburg-Vorpommern 204,13 Euro statt 140 Euro wie in Brandenburg erhält. Herr Minister, das ist kein modernes Besoldungsrecht. So vertreiben Sie die Beamten eher aus Brandenburg, als dass Sie sie hier halten.

Zudem bezweifle ich, dass Ihre Neuregelungen auch verfassungsrechtlich, gerade in Anbetracht des Alimentationsprinzips, Bestand haben können, denn das Grundgehalt ist nun einmal die amtsangemessene Alimentation des Beamten und der Familienzuschlag ein gesonderter Zuschlag, mit dem der Beamte seinen rechtlichen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen soll. Ich bin gespannt, wie Sie uns in den Ausschüssen erklären wollen, wie wir in Brandenburg mit den von Ihnen entworfenen Regelungen im öffentlichen Dienst wettbewerbsfähig bleiben, und ich bezweifle, dass wir im Föderalismuswettbewerb so erfolgreich Nachwuchs gewinnen können. Im Gegenteil, mit diesen Plänen wird eine dauerhaft qualitätssichernde Landesverwaltung gefährdet, deswegen lehnen wir sie ab. Der Überweisung in die Ausschüsse stimmen wir natürlich zu. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Die Abgeordnete Muhß spricht für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen, Kollegen und Gäste! Angesichts der Tatsache, dass beamtenrechtliche Regelungen heute mehrere Tagesordnungspunkte einnehmen und man im Ausschuss noch sehr viele Gelegenheiten haben wird, über die behandelten Gesetzentwürfe zu sprechen, möchte ich mich bei diesem Gesetz eher kurzfassen.

Im Wesentlichen wird mit diesem Gesetz schließlich auch die vorhandene Rechtslage nicht umgestaltet, sondern nur in einer leichter durchschaubaren Regelung zusammengefasst werden. Die mit diesem Gesetzentwurf vorgenommenen inhaltlichen Rechtsänderungen scheinen mir jedoch allesamt weitgehend begrüßenswert. Mit dem Gesetz - der Minister sagte es bereits wird die Pauschalierung der Besoldung nach Lebensalter aufgegeben, dafür eine sachgerechtere Berücksichtigung von Erfahrungsstufen vorgenommen, und nebenher werden auch Forderungen der EU umgesetzt.

Für die meisten wird sich durch die Regelung ohnehin nicht viel ändern, da mit dem Alter bekanntlich auch die Erfahrung steigt. Allerdings muss dabei sichergestellt werden, dass auch Berufserfahrung vor der Verbeamtung angerechnet wird, denn der öffentliche Dienst ist darauf angewiesen, dass er auch ältere Bewerberinnen und Bewerber einstellt, die auch außerhalb des Landesdienstes bereits Erfahrungen gesammelt haben. Unser Personalkörper braucht ebenfalls den einen oder anderen Quereinsteiger, der ein Leben außerhalb des öffentlichen Dienstes hinter sich hat. Externe Erfahrungen erweitern den Horizont.

Ich begrüße aber ausdrücklich - im Gegensatz zu Herrn Lakenmacher -, dass der bisherige Verheiratetenzuschlag in Form ei

nes Familienzuschlages modifiziert wird, denn er entsprach zunehmend nicht mehr der Lebensrealität einer modernen Zeit, und ich glaube auch nicht, dass sich ein Verfassungsgericht an ein Rechtsbild klammern wird, das nicht mehr dem Leben der Menschen in Brandenburg entspricht.

Der Ersatz des Verheiratetenzuschlages durch einen Familienzuschlag ist eine - sogar relativ späte - Reaktion darauf, dass heute auch die Ehefrau eines Beamten durchaus gerne arbeiten geht und nicht mehr der alleinigen Alimentationsnotwendigkeit des Ehegatten unterfällt. Das Gleiche gilt übrigens auch andersherum.

(Beifall DIE LINKE und des Abgeordneten Vogel [B90/ GRÜNE])

In Brandenburg war die Alleinverdienerehe ohnehin nie das, was Sie glauben. Sie war auch bei unseren Beamten nie die typische Lebensform.

(Senftleben [CDU]: Was glaube ich denn? - Weiterer Zu- ruf des Abgeordneten Senftleben [CDU])

Herr Senftleben, verlagern Sie Ihre Fragen bitte in den Ausschuss.

Das mag in Bayern anders sein, bei uns ist es nicht so. Es soll ja auch Paare geben, die ohne Trauschein zusammenleben wollen. Oder manche sind vielleicht verheiratet, leben aber nicht zusammen. Hier würde eine Beibehaltung des Verheiratetenzuschlages sogar ungerechte Lösungen bewirken.

Frau Muhß, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Danke, nein.

Für meine Partei gilt schon lange, dass Familie vorrangig dort ist, wo Kinder sind. Schließlich dient - entgegen dem katholischen Kirchenrecht - auch nicht mehr jede Ehe der Zeugung von Nachwuchs. Wir stärken daher als Gesetzgeber lieber die Familie statt der Ehe. Schließlich steht nicht nur die Ehe, sondern auch die Familie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.

(Beifall DIE LINKE und des Abgeordneten Vogel [B90/ GRÜNE])

Mit der vorgesehenen Bestandsschutzregelung wird schließlich auch niemand schlechtergestellt und keine bestehende Beamtenehe benachteiligt. Ich halte auch die Beibehaltung der Leistungszulagen für sachgerecht.

(Unruhe bei der CDU-Fraktion)

Sie werden nach einem transparenten und fairen System gewährt. Wir bezahlen schließlich unsere Beamten nicht wegen ihres Status, sondern dafür, dass sie ihren Dienst für die Ge

meinschaft leisten. Beamtinnen und Beamte sind und bleiben Dienstleister der Gemeinschaft. Zudem wird mit der Aufnahme einer Verjährungsregelung für Besoldungsansprüche eine wichtige Rechtslücke geschlossen. Dass gerade im öffentlichen Dienst keine klaren Verjährungsregeln bestehen, hat schon zu sehr vielen Rechtsstreitigkeiten geführt.

Ansonsten sollten wir aus meiner Sicht die Detaildiskussion getrost der Debatte in den Ausschüssen überlassen. - Ich bedanke mich für Ihre - in Teilen mangelhafte - Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Die volle Aufmerksamkeit des Plenums gehört nun der Abgeordneten Vogdt. Sie spricht für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahr 2006 sind im Rahmen der Föderalismusreform den Ländern - damit auch dem Land Brandenburg - die Gesetzgebungskompetenzen, unter anderem für die Gestaltung des Besoldungs- und Versorgungsrechts, zugefallen. Im Jahr 2006! Sieben Jahre sind seitdem vergangen. Ist ein Gesetz, das so lange auf sich warten lässt, deshalb besser? Ich bin davon nicht so wirklich überzeugt.

Auch bei diesem Gesetzentwurf besteht aus der Sicht unserer Fraktion ein Verbesserungsbedarf. Die durch die Föderalismusreform gewonnenen Gestaltungsspielräume für eine zukunftsorientierte Anpassung des Dienstrechtes lassen Sie leider ungenutzt.

Zu begrüßen sind die in § 43 vorgesehenen Leistungsprämien und Leistungszulagen. Was unserer Ansicht nach nicht geht, ist, dass diese Prämien bzw. Zulagen wieder nur nach Kassenlage gewährt werden sollen. Warum arbeiten Sie nicht mit einem festen Budget?