Protokoll der Sitzung vom 25.09.2013

Ich freue mich aber auch, dass nach der Befassung mit dem Thema im Ausschuss beim ursprünglichen Antrag einiges weggefallen ist. Dieser war schlichtweg mit dem Arten- und dem Bundesnaturschutzgesetz nicht vereinbar. Weggefallen ist zum Beispiel die Behauptung, die Zerstörung von Feuchtgebieten und Uferverbauung würde sich nicht nachteilig auf die Biberpopulation auswirken, und schließlich auch die vollumfängliche Entschädigung von Betroffenen aus Geldern des Naturschutzfonds - Frau Steinmetzer-Mann hat die diversen Punkte schon aufgeführt.

Wir begrüßen in der Beschlussempfehlung besonders die Punkte 2 und 3, mit denen Beratungsmöglichkeiten zur Konfliktminimierung sowie Präventionsmaßnahmen gefördert werden sollen. Diese Punkte gehören unserer Ansicht nach ganz nach oben auf die Prioritätenliste, da hierdurch an der einen oder anderen Stelle Probleme mit dem Biber von vornherein verhindert werden können. Auch den vierten Punkt, die Einrichtung eines Akzeptanzfonds zur Entlastung von Gewässerunterhaltungsverbänden und Betroffenen, sehen wir als guten Kompromiss an. Punkt 1 - sicherlich der strittigste in der Beschlussempfehlung - können wir insoweit unterstützen, als gewährleistet wird, dass von der Ausweisung besonders gefährdeter Gebiete tatsächlich nur im Einzelfall Gebrauch gemacht werden kann, sofern erhebliche wirtschaftliche Schäden oder Gründe der öffentlichen Sicherheit vorliegen. So sieht es auch § 47 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz vor. In unseren Augen stellt sich das besonders in den Fällen dar, in denen die unteren Naturschutzbehörden schon in der Vergangenheit regelmäßig Ausnahmegenehmigungen erteilt haben und es mit der Ausweisung eines besonders gefährdeten Gebietes vor allem zu einer Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung kommt.

Wie im Ausschuss dargelegt, sehen wir eine Beteiligung der Fachbehörde hierbei als Grundvoraussetzung an, damit zukünftig eine einheitliche Auslegung der noch zu erarbeitenden Rechtsverordnung gewährleistet wird. Auch wenn dieser Punkt nun mit dem Argument, das sei ja selbstverständlich, nicht Eingang in den Beschlusstext fand, wurde es ausdrücklich im Protokoll vermerkt, was dann so auch die Zustimmung aller fand.

So, wie es die Vollzugshinweise Biber bereits vorsehen, darf von einer Tötung nur als allerletzte Möglichkeit - sozusagen im Notfall - Gebrauch gemacht werden. Das muss auch für die Zukunft gelten. Wir erwarten, dass das Umweltministerium verantwortungsvoll mit diesem Antrag umgeht, und werden auf jeden Fall den Entwurf der Rechtsverordnung aufmerksam begleiten. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE und vereinzelt SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Wir kommen nun zum Beitrag der Landesregierung. Frau Ministerin Tack, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Vorrednerinnen und Vorredner haben es schon gesagt: Wir hatten eine sehr interessante Anhörung im Ausschuss und danach eine sehr

interessante Diskussion dazu, und wir haben heute die Tatsache, dass es eine einvernehmliche Beschlussempfehlung zum Managementplan „Das Zusammenleben von Mensch und Biber neu organisieren“ gibt, und das ist auch gut so.

Diese Empfehlung, meine Damen und Herren, zeigt einen guten Weg auf, die Thematik - das Zusammenleben mit dem Biber zukünftig neu und weitergehend zu regeln, und ich will an dieser Stelle noch einmal sagen: Er bedeutet eine Weiterentwicklung der Handlungsbefugnisse, die bereits 2010, Herr Beyer, von der Landesregierung durch Vollzugshinweise vorgegeben wurden Herr Jungclaus hat sich soeben auch noch einmal völlig richtig darauf bezogen. Die hier angeregte Verordnung hat das Potenzial, den Vollzug des Artenschutzrechtes bei den zuständigen unteren Naturschutzbehörden zu erleichtern, was uns wichtig ist.

Probleme mit dem Biber treten regional auf und können auch am besten vor Ort gelöst werden. Das verdeutlichten auch die Experten in der Anhörung. Deshalb werden wir - das ist zugesagt, Herr Beyer - eine Rechtsverordnung auf den Weg bringen, die die Landkreise ermächtigt, per Allgemeinverfügung besonders gefährdete Gebiete festzulegen. In diesen Gebieten dürfen dann ohne weitere Einzelfallgenehmigung durch zuvor von den Landkreisen bestimmte Personen Eingriffe zur Schadensabwehr durchgeführt werden. So ist es im Wesentlichen jetzt bereits geregelt.

Diesbezüglich kann ich Ihnen noch sagen: Das Jagdrecht ist in diesem Fall völlig ungeeignet. Der Ausschuss hat meines Erachtens ausgewogene Empfehlungen ausgesprochen, in der die Tötung von Bibern zur Schadensabwehr als letzte Möglichkeit in einer breiten Palette von Maßnahmen vorgesehen ist. Zuvor ist jedoch zu prüfen, meine Damen und Herren, ob es keine anderen erfolgversprechenden Maßnahmen gibt, mit denen ein gleicher Effekt der Schadensabwehr erzielt werden kann. Insofern wird eine ordentliche Prüfung vorgenommen, bevor die Tötung von Bibern ins Auge gefasst wird.

Der aktuell günstige Erhaltungszustand des Bibers ermöglicht es uns, gezielte Managementmaßnahmen durchzuführen. Diese müssen allerdings auf die Bereiche beschränkt werden, in denen es tatsächlich erforderlich ist, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden einzugreifen; denn - das will ich ganz dick unterstreichen, meine Damen und Herren - der Biber ist und bleibt ein streng geschütztes Tier.

(Folgart [SPD]: Der Elbe-Biber!)

- Genau. Wir haben also schon viel gelernt in der Anhörung. Auch im Protokoll ist noch einmal nachzulesen, um welche Art des Bibers es sich handelt.

Meine Damen und Herren, wir werden den Vollzugsbehörden hierzu weitere Unterstützung anbieten und diesen Prozess durch Informationen für die Öffentlichkeit weiterhin unterstützen. Das zu sagen ist mir sehr wichtig, Herr Beyer; denn es gab in den Zeitungen bereits sehr viel Unsinn und unrealistische Aussagen zu lesen.

Insofern danke ich auch für die Unterstützung des zuständigen Ausschusses bei der Verankerung von notwendigen Maßnahmen zur Beratung, zur Konfliktminderung und zur Prävention in der Förderrichtlinie für die nächste EU-Förderperiode. Da haben Sie bereits eine gemeinsame Unterstützung zugesagt.

Nun möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die Möglichkeiten, die die ILE-Richtlinie eröffnet, auch in Zukunft wie bisher - bei der Prävention von Schäden durch wildlebende Tierarten weiter genutzt werden sollten.

Das Thema Entschädigung hat hier auch schon eine Rolle gespielt. Ich will noch einmal daran erinnern: Der Biber ist eine von vielen wildlebenden Tierarten bei uns in Brandenburg,

(Dombrowski [CDU]: Der Wolf auch!)

also Teil unserer Natur, worauf wir auch sehr stolz sind, Herr Dombrowski. Dass gleich in diesem Zusammenhang wieder nach dem Staat und nach finanzieller Entschädigung gerufen wird, halten wir für überflüssig. Diesbezüglich haben sich die Kollegen bereits positioniert. Schließlich sieht zum Beispiel auch das Bundesnaturschutzgesetz aus gutem Grund keine Entschädigungspflichten vor. Insofern sollten wir auch keine eigene Haushaltsverpflichtung mit Landesmitteln eingehen.

Eine Entschädigungsregelung ist für den Biber nicht erforderlich, da wir beim Biber Zugriffsmöglichkeiten haben, die uns grundsätzlich ermöglichen, Schäden rechtzeitig abzuwehren. Gleichwohl - das sichere ich hier zu - werden wir Möglichkeiten prüfen, dass wir aus den bestehenden Förderinstrumenten die Mehraufwendungen, die bei der Gewässerunterhaltung entstehen, finanzieren, Frau Lieske, damit es auch im Oderbruch eine Unterstützung geben wird und wir das hier zur Anwendung bringen können.

Abschließend, meine Damen und Herren: Information der Betroffenen, Förderung von Präventionsmaßnahmen und eine konstruktive Arbeit in den betroffenen Landkreisen, um Schäden zu vermeiden, sind die gemeinsam erarbeiteten realistischen Lösungsansätze, die das zuständige Umweltministerium gern unterstützen will. Zudem will das Umweltministerium natürlich auch die Verabredung einhalten. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Tack. - Wir sind damit am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Es liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz unter dem Titel „Das Zusammenleben von Mensch und Biber neu organisieren - Managementplan für den Biber erarbeiten!“ in der Drucksache 5/7913 vor. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? Enthaltungen? - Dies sehe ich nicht. Damit ist sie einstimmig angenommen.

(Beifall)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13, ein offensichtlich weniger harmonisch gewünschtes Thema, auf:

Bildungsauftrag erfüllen: Brandenburgs Schüler lernen richtig schreiben

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 5/7902

Zweitens liegt Ihnen der Entschließungsantrag der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/7990 vor. Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Herr Abgeordneter Hoffmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deutschland gilt als Land der Dichter und Denker. Bei den Dichtern fallen uns sofort Namen wie Goethe und Schiller ein. Sie sind in der ganzen Welt für ihre Werke bekannt. Natürlich genießen ihre Werke in der Welt nicht deshalb so viel Anerkennung, weil Goethe und Schiller die orthografischen, also Rechtschreibregeln so gut berücksichtigt und angewandt haben, sondern aufgrund ihrer Inhalte. Deshalb gehören diese Werke auch heute noch zum Kanon dessen, was als Literatur in der Schule behandelt wird.

Damit man dorthin kommt, muss man aber zunächst einmal in der Grundschule die deutsche Sprache in Wort und Schrift richtig beherrschen lernen. Das braucht man nicht nur dafür, um sich später mit Literatur befassen zu können, sondern das braucht man auch in jeder Situation des Alltags.

Zum Beherrschen der deutschen Sprache gehört untrennbar die richtige Rechtschreibung. Dass man das in der Schule lernt, weiß eigentlich jedes Kind. Aber seit einiger Zeit steht die Methode „Lesen durch Schreiben“ des Schweizer Reformpädagogen Jürgen Reichen gleichermaßen im Fokus und in der Kritik.

Herr Reichen ging davon aus, dass sich Kinder die Schriftsprache selbst erarbeiten können - genauso, wie sie auch selbst laufen und sprechen lernen. Dafür gibt es bei dieser Methode eine Anlauttabelle, wonach jedem Buchstaben ein Bildchen zugeordnet ist. Unter anderem steht das F für Fisch und das I für Igel.

(Folgart [SPD]: B für Biber!)

So sollen sich die Kinder die einzelnen Wörter - gemäß den entsprechenden Buchstaben - vom Hören her zusammensuchen.

Der Reformpädagoge Reichen sah darin den großen Vorteil, dass die Kinder frei von Ängsten, frei von Zwängen, frei von Druck und frei von Erfolgsdruck ihre eigene Kreativität ausleben können und sich lustvoll mit Sprache auseinandersetzen.

Damit man ihnen die Lust an der Sprache nicht verdirbt, darf man sie auch nicht korrigieren - frei nach dem Motto: Auch Ratschläge sind Schläge. Sie können also so falsch schreiben, wie sie wollen - man darf nichts dazu sagen.

(Heiterkeit bei der CDU)

Das führt dazu, dass die Kinder auch wirklich mit Freude schreiben. Jedoch werden sie zunächst einmal zu Rechtschreibanarchisten erzogen.

(Günther [SPD]: Anarchismus!)

Vertraut man den Befürwortern der Methode, dann löst sich dieses Problem später von selbst. Schaut man allerdings in die aktuellen Erkenntnisse der Bildungswissenschaften, so sieht man: Daran gibt es erhebliche Zweifel. Vor allem, wenn man Erfahrungsberichte persönlich Betroffener hört - nicht nur von

den Eltern, sondern auch von den Kindern, die nach dieser Methode unterrichtet wurden -, macht einen das sehr nachdenklich.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, es ist vollkommen klar: Auch wir wollen natürlich kreative und lustvoll lernende Kinder, aber wir wollen auch, dass die Schule ihren Auftrag erfüllt. Bei der Vermittlung der deutschen Sprache muss eine ordentliche Rechtschreibung nach wie vor Auftrag der Grundschule sein.

(Beifall CDU)

Das ist kein Selbstzweck, sondern es ist einfach so, dass Kinder, die gut schreiben können, auch besser lesen. Sie können Wörter und Texte schneller erfassen. Auch nicht ganz unwichtig ist, dass derjenige, der den Text lesen soll, davon profitiert, wenn der Text richtig geschrieben ist; denn auch der Leser kann dann den Text schneller erfassen.

(Beifall CDU)

Das hat sich keiner ausgedacht, sondern es ist essenziell wichtig, um an dieser Gesellschaft teilhaben zu können.

Der Kollege Wichmann - er ist persönlich betroffen - und ich wollten wissen, wie groß dieses Problem ist und wo es auftritt. In einer Kleinen Anfrage an die Regierung wollten wir erfahren, an welchen Schulen nach dieser Methode unterrichtet wird. - Die Landesregierung antwortete: Das wissen wir nicht; das ist uns wegen der Methodenfreiheit eigentlich auch egal. Sie garantiert, dass wir das nicht erfahren müssen.

(Zurufe aus der SPD und der Fraktion DIE LINKE)