Beachtung des Datenschutzes und dass Familienangehörige meist wegen fehlender Vorsorgevollmachten nur ungenügend in die Betreuung einbezogen werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann diese Aussagen natürlich im Einzelfall nicht bewerten, aber sie haben mich sehr nachdenklich und im Einzelfall auch durchaus betroffen gemacht.
Ich denke, hier besteht dringend Handlungsbedarf, vor allem bezüglich der Vermeidung von Betreuung, der Schaffung von mehr Vorsorge und der Gewährleistung von mehr Hilfe zur Selbsthilfe, und zwar insbesondere in Richtung der Familien. Deshalb fordern wir auch unter Berücksichtigung der genannten Aspekte ein Gesamtkonzept.
Ich möchte auch darauf verweisen, dass die Bundesregierung bereits ein Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörden vorgelegt hatte, das im Bundestag beschlossen und im Bundesrat ohne Änderung angenommen wurde. Ich denke, der Handlungsbedarf ist erkannt, und dieses Gesetz ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.
Ich bin dem Haushaltskontrollausschuss außerordentlich dankbar dafür, dass er sich mit dem Bericht des Landesrechnungshofs befasst und sich insbesondere mit den kritischen Einlassungen und Erkenntnissen des Landesrechnungshofs auseinandergesetzt hat. In der Auswertung der Situation ist er zu fast gleichlautenden Ergebnissen gekommen, die wir Ihnen heute mit unserem Antrag vorlegen, der unsere Forderungen enthält. Von daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag bzw. um Überweisung an die Ausschüsse, damit wir hier tatsächlich im Sinne der Betroffenen mehr erreichen können, eine bessere Betreuung erreichen können. Noch einmal: Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen der CDU für diesen Antrag, weil er uns die Möglichkeit gibt, das Thema rechtliche Betreuung einmal in der Praxis zu beleuchten.
Der Landesrechnungshof hat unter anderem festgestellt, dass die Ausgaben für rechtliche Betreuung kontinuierlich zunehmen und dass gleichzeitig die Anzahl ehrenamtlicher Betreuer ebenso kontinuierlich abnimmt.
Ihr Antrag zielt nun darauf, durch finanzielle Unterstützung der Betreuungsvereine sowohl die Gewinnung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuer als auch die Etablierung von Vorsorgevollmachten zu verstärken.
Ich selbst habe als Vorsitzende des Betreuungsvereins Wittstock e. V. in den Jahren 2004 und 2005 nach Einstellung der
Landesförderung und daraufhin auch erfolgter Einstellung der Kofinanzierung durch unseren Landkreis vehement für eine weitere finanzielle Unterstützung gekämpft - leider erfolglos.
Erst mit dem Zweiten Betreuungsrechtsänderungsgesetz verbesserte sich die finanzielle Situation der Betreuungsvereine wieder, und zwar durch die Pauschalierung und die Tatsache, dass Betreuungsvereine die Mehrwertsteuer einbehalten durften. Unserem Verein geht es finanziell relativ gut, und wir haben die Gewinnung, Beratung und Begleitung unserer Ehrenamtler nie eingestellt. Dazu gehörten auch immer Veranstaltungen über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Ähnliches kann ich auch von den anderen Betreuungsvereinen in meinem Landkreis behaupten.
Leider ist die Besserstellung der Vereine in diesem Jahr gekippt worden. Auch die Berufsbetreuer dürfen jetzt die Mehrwertsteuer behalten. - Es ist mir unverständlich, was sich der Gesetzgeber dabei dachte.
Sie ahnen es vielleicht schon: So sehr ich eine finanzielle Förderung der Betreuungsvereine begrüßen würde, glaube ich doch nicht, dass wir damit allein das eingangs geschilderte Problem lösen könnten. Vielmehr glaube ich, dass hier ein Bündel von Maßnahmen nötig sein wird. Zudem müssen wir dabei unterscheiden, welche Möglichkeiten wir als Land haben und was andererseits nur bundesrechtlich verbessert werden kann.
Wenn ich einmal mit Letzterem anfange, so könnte zum Beispiel bundesgesetzlich geregelt werden, wie viel Betreuung ein Berufsbetreuer maximal führen darf und wer das kontrolliert.
An die gleiche Adresse gehört die Forderung nach gesetzlich ermöglichter genereller Vertretung durch Ehegatten und/oder auch Kinder und Eltern, wenn es zum Beispiel nur um die Bereiche Gesundheit und Wohnen geht. Das würde vielen Familien helfen und gleichzeitig die öffentlichen Kassen entlasten.
Das, was wir im eigenen Revier regeln können, ist zum Beispiel der immer rigider werdende Umgang der Sozialbehörden mit allen Arten von Betreuern. Wenn zum Beispiel, wie gerade erst in meinem Verein vorgefallen, eine ehrenamtliche Betreuerin, die seit über 20 Jahren bis zu drei Betreuungen in ihrer Freizeit führt - Sie hat immer gut geführt, und das neben ihrer vollen Arbeitszeit -, vom Sozialamt einen Bescheid bekommt, dass sie 5 000 Euro Schadensersatz selbst zahlen soll, weil sie vergessen hat, einen Wohngeldantrag zu stellen, dann ist das für sie natürlich ein riesiger Schreck, und mit der Übernahme einer erneuten Betreuung darf man hier wohl nicht mehr rechnen.
Das ist kein Einzelfall, und mit gutem Gewissen kann man kaum einen wirklich ehrenamtlichen Betreuer werben - wirklich ehrenamtlich im Sinne von „für fremde Personen“.
Auch die Rechtspfleger haben es in 20 Jahren nicht gelernt, zwischen Berufsbetreuern und ehrenamtlichen Betreuern zu unterscheiden.
Zusätzlich kann man noch konstatieren, dass die Mehrzahl neuer Betreuungsfälle im Laufe der Jahre immer komplexer geworden sind und - was anscheinend niemandem aufgefallen
ist - dass wir einen nicht unerheblichen Zuzug von Betreuten aus Berlin haben, weil in Brandenburg die Unterbringungsplätze immer noch preiswerter, sehr viel preiswerter sind. Die Plätze werden dann natürlich von der dortigen Sozialbehörde bezahlt, aber die Betreuung geht an unsere Amtsgerichte und unsere Landeskasse über.
Zum Schluss möchte ich auch noch etwas an der Aktualität der Daten des Landesrechnungshofs zweifeln. Ich komme ja aus einem Landkreis mit einer der höchsten Betreuungsquoten pro Einwohner in der gesamten Bundesrepublik. Die Daten des laufenden Jahres zeigen erstmals einen Rückgang von 20 % an Sachverhaltsaufnahmen durch unsere Betreuungsbehörde, und der wird ausschließlich auf das endlich eintretende Wirken der Vorsorgevollmachten zurückgeführt, die bei uns durch Behörde, Vereine und auch Anwälte und Notare kontinuierlich beworben werden.
Sie sehen, es gibt viel zu diskutieren, und darum freue ich mich, dass auch meine Fraktion einer Überweisung des Antrags an die Ausschüsse zustimmt. Allerdings beantragen wir, den Antrag federführend an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgrund eines Prüfberichts des Landesrechnungshofs befassen wir uns heute mit dem Thema Betreuung. Das Ergebnis des Landesrechnungshofs ist nicht überraschend. Seit Jahren steigen die Zahlen im Bereich des Betreuungsrechts bundesweit, aber auch in Brandenburg kontinuierlich an. Die Steigerung der Fallzahlen und der Rückgang der ehrenamtlichen Betreuung sind die Hauptgründe für die Steigerung der Kosten im Bereich der rechtlichen Betreuung. Hierauf hat die Bundesregierung zuletzt mit dem Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörden reagiert. Dieses Gesetz tritt auf Wunsch der Länder erst am 1. Juli 2014 in Kraft. Wesentliche Inhalte dieses Gesetzes sind die Stärkung des Grundsatzes der Erforderlichkeit mit dem Ziel der Vermeidung der Bestellung eines Betreuers, die verpflichtende Anhörung der Betreuungsbehörde vor Bestellung eines Betreuers, die Schaffung und Einhaltung qualifizierter Kriterien für den Bericht der Betreuungsbehörde, die entsprechende Konkretisierung der Aufgaben der Betreuungsbehörden sowie die Wahrnehmung der Aufgaben durch qualifizierte Fachkräfte.
Deswegen, meine Damen und Herren, stellt sich in diesem Zusammenhang für uns schon die Frage, inwieweit sich durch das Inkrafttreten des Bundesgesetzes Mitte kommenden Jahres die Forderungen der CDU-Fraktion nicht schon erledigt haben und ob es dieses Antrags überhaupt bedurft hätte.
Bevor die Landesregierung ein eigenes Konzept erarbeitet, in dem die einzelnen von der CDU-Fraktion geforderten Punkte aufgegriffen werden, plädieren wir dafür, die Einführung und
Wirkung des genannten Bundesgesetzes abzuwarten und gegebenenfalls am Ende der Legislaturperiode in den zuständigen Ausschüssen eine erste Einschätzung vorzunehmen, um hieraus bei Bedarf erste Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Aber selbstverständlich werden wir heute trotzdem, wenn es von Ihnen so gewünscht ist, der Überweisung an die zuständigen Ausschüsse zustimmen. Wir können uns darüber unterhalten. Es wäre aus unserer Sicht nur sinnvoller gewesen, das später zu machen.
Aber lassen Sie mich kurz auf die derzeit zwischen Justiz- und Sozialministerium geteilte fachliche Zuständigkeit eingehen. Im Interesse der Betroffenen, der Hilfebedürftigen, deren Angehörigen, aber auch der Betreuungsbehörden sowie der vielen ehrenamtlich tätigen Personen halten wir es für angebracht, die Kompetenzen für dieses Thema in einem Ministerium zu bündeln. Hierdurch ließe sich nicht nur die generelle Bearbeitung dieses Themas vereinfachen, sondern auch die Finanzierung der Betreuungsvereine genauso wie die Erhebung notwendiger Statistiken würden erleichtert.
Wir Liberalen sind davon überzeugt, dass die Ausführung des zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft tretenden Gesetzes signifikant verbessert würde, wenn sich die Landesregierung intern darüber im Klaren wäre, welches Ministerium bereit ist, die Verantwortung für dieses sensible Thema zu übernehmen. Den Betroffenen wäre es auf jeden Fall zu wünschen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heutige Antrag der CDU thematisiert kein neues Problem. Auch in diesem Haus haben wir uns schon mehrmals mit der Problematik befasst; ich verweise auf die Aktivitäten meiner Fraktion in der vergangenen Legislaturperiode. Damals brauchte das CDU-geführte MdJ sogar einen Nachtragshaushalt, um den stark gestiegenen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Eine Kleine Anfrage der SPD aus dem Oktober 2011 beschäftigte sich ebenso mit dem Thema.
Wir stehen - und das sollte allen klar sein - vor einer bundesweiten Herausforderung. Der Bedarf an rechtlicher Betreuung das haben die Vorredner bereits gesagt - ist in den vergangenen Jahren in allen Bundesländern stark angestiegen. Ich möchte Ihnen ein paar Zahlen aus dem Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Beobachtung der Kostenentwicklung im Betreuungsrecht nennen: In den Jahren 2004 bis 2008 hatten wir in Sachsen-Anhalt beispielsweise Steigerungen von 13,5 auf 24,5 Millionen, in Baden-Württemberg von 24,3 auf 42,5 Millionen, in Rheinland-Pfalz von 17,3 auf 29,1 Millionen Euro.
Wir stehen somit vor einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung. Offensichtlich funktionieren Familien und Hilfe im privaten Umfeld nicht mehr wie noch vor 20 Jahren. Die starke Zunahme von psychischen Erkrankungen tut ein Übriges. Wenn
auch nicht die Hauptursache, so spielt die zunehmende Überalterung der Gesellschaft auch eine Rolle.
Dazu und zu den anderen Aspekten hatten wir in der vergangenen Woche eine intensive Debatte im Rechtsausschuss. Den Vorwurf, die Richter an den Amtsgerichten würden leichtfertig Menschen in die Betreuung schicken, habe ich bei meinen Recherchen nicht bestätigt gefunden. Aus der Stadtverwaltung Cottbus wurde mir das Gegenteil berichtet.
Die Aussage des Landesrechnungshofs unter der Ziffer 6.3, wonach die Ablehnung einer Betreuung keine Berücksichtigung bei der Personalbedarfsberechnung findet, entspricht nicht den Tatsachen, denn die Anzahl der vermiedenen Betreuungen fließt in die Berechnung der Fallzahlen ein. Ob sie allerdings eine adäquate Berücksichtigung - also dem tatsächlichen Aufwand entsprechend - findet, bedarf meines Erachtens weiterer Prüfung.
Richtig ist: Wir müssen bei diesem Thema das Verhältnis von ehrenamtlicher und hauptamtlicher Betreuung auf den Prüfstand stellen. Bis 2003 wurden die ehrenamtlichen Betreuungsvereine mit dem Ziel gefördert, die ehrenamtlichen Betreuer zu stärken, zu schulen und - wo es notwendig ist - zu unterstützen. Diese Förderung wurde durch die damalige Landesregierung ab 2003 mit der Begründung eingestellt, dass nunmehr hinreichende Bedingungen geschaffen worden seien.
Jetzt, 10 Jahre später, zeigt sich, dass die Einstellung dieser Förderung zu einer Stärkung der hauptamtlichen Betreuung führte. Zudem sind die Anforderungen an Betreuung durch die Bundesgesetzgebung in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Auch wenn noch etwa die Hälfte aller Betreuungen ehrenamtlich erfolgt, wird deutlich, wohin der Trend geht.
Gestatten Sie mir noch zwei formale Hinweise: Die CDU stellt hier einen Antrag zum Nachtragshaushalt, somit hätte er eigentlich in die gestrige Debatte gehört. Die Deckungsquelle für die beantragten 750 000 Euro erscheint uns sehr zweifelhaft. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Äußerung des Finanzministers im Juni 2013 zum Thema Zensus. Wie hoch der leichte Anstieg an Zuweisungen in absoluten Zahlen sein wird, ist gegenwärtig nämlich noch nicht absehbar. Voraussichtlich erst 2014, nachdem die Berechnungen innerhalb der Länder abgeschlossen sind, können Aussagen zu konkreten Zahlungsansprüchen getroffen werden.
Ich komme zum Schluss. Wir halten es für erforderlich, über die Verzahnung von ehrenamtlicher und hauptamtlicher Betreuung nachzudenken und dabei die notwendigen Bedarfe, Möglichkeiten und Grenzen unter Einbeziehung der Betreuungsvereine und der Vertreter des Landesverbandes der hauptberuflichen Betreuer zu diskutieren. Deshalb stimmen wir der Überweisung des Antrags in die zuständigen Ausschüsse - federführend in den Sozialausschuss, mitberatend in den Rechtsausschuss - zu. - Vielen Dank.
Die Abgeordnete Nonnemacher setzt fort. - Nein, es gibt eine Kurzintervention, die hat natürlich Vorrang.
Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Kollege, ich will nur klarstellen: Ich habe niemandem etwas vorgeworfen, sondern ich habe lediglich davon berichtet, was mir in der Praxis bzw. meinem Büro begegnet ist. Sie können davon ausgehen - das habe ich vorhin gesagt -, dass es viele Menschen waren, die mir da gegenübersaßen und diese Dinge berichteten. Ich habe das weder bewertet noch sonst irgendetwas, sondern ich habe extra darauf verwiesen, dass ich das im Einzelfall nicht werten kann.
Wenn das jedoch in so großer Zahl berichtet wird, muss man ein Augenmerk darauf legen; das würde ich in meiner Verantwortung als Volksvertreterin jedenfalls so sehen. Es ist tatsächlich so, dass wir eine Vielzahl von Familien haben, in denen der notwendige Familienzusammenhalt nicht mehr vorhanden ist, oder die weit auseinandergerissen sind usw. - das kennen wir alles. Aber genauso gibt es immer noch eine Anzahl von Familien, in denen diese Strukturen richtig gut funktionieren. Dann hat für mich immer die Familie Vorrang vor einer Betreuung durch Dritte.