Protokoll der Sitzung vom 20.11.2013

Die Vertreter verschiedener Bürgerinitiativen, Grundstücksnutzer usw. haben für eine möglichst kurze Frist plädiert, was ich nachvollziehen kann. Ich meine, es waren auch welche dabei, die sich für eine rückwirkende Verjährung ausgesprochen haben. Das kann ich auch irgendwie verstehen, aber das widerspricht den rechtlichen Situationen hier bei uns im Land Brandenburg, was Beitragsgerechtigkeit und dergleichen angeht. Das möchte ich nicht weiter ausführen.

Zwischen diesen beiden Extremen müssen wir heute eine begründete Abwägung treffen, zwischen dem langen Zeitraum oder dem möglichst kürzeren Zeitraum. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist für mich ein gerade noch vertretbarer Kompromiss.

Die 10 Jahre Ablaufhemmung ist ein bisschen, glaube ich, aus dem Thüringer Raum übernommen; Thüringen hat auch zehn Jahre Ablaufhemmung, sie endet, glaube ich, mit ihrer Verjährung aber erst 2021. Die haben eine ganz lange Frist vereinbart, weil sie sagen: Wir brauchen so lange, um rechtssichere Verhältnisse zu schaffen. - Das wollen wir nicht, wir wollen den Bürgern entgegenkommen und möglichst schnell Klarheit haben. Deshalb sagt der Gesetzentwurf: 10 Jahre Ablaufhemmung wegen der Unsicherheit nach der Wende und 15 Jahre Verjährung. - Das heißt, im Oktober 2015 würden alle solche Ansprüche verjähren, was für die Aufgabenträger, die noch nicht so weit sind, eine straffe Aufgabenstellung ist - das muss ich einmal sagen. Es ist ja nicht gewollt, dass die verjähren, und ich verstehe jeden, der betroffen ist und sagt: Hoffentlich habe ich Glück. - Aber das kann ja nicht Politik sein. Politik kann ja nicht sein …

(Genilke [CDU]: Wir sind doch nicht zuständig für jeden Aufgabenträger!)

(Zuruf des Abgeordneten Genilke [CDU])

- Sie hätten bei der Anhörung dabei sein sollen.

Bitte keine Zwiegespräche! Herr Richter hat das Wort.

Da ist in allen Einzelheiten begründet worden, warum das so ist. Es wäre gut gewesen, wenn Sie da gewesen wären, dann würden Sie das verstehen.

(Genilke [CDU]: Ich würde das auch nicht verstehen, wenn ich da gewesen wäre!)

Der Gesetzentwurf sagt, 2015 ist Schluss, und dem Gesetzentwurf wollen wir zustimmen.

Ich verhehle auch heute nicht - das sage ich ganz offen - meine Sorge, dass wirklich alle Verbände das rechtssicher schaffen es sind noch zwei Jahre. Wenn es nicht geschafft wird, werden wir uns hier im Plenum wiedersehen und sagen: Ach Gott, jetzt müssen wir Kommunen abfinden, die für ihre Verbände einspringen müssen. - Sie, Herr Genilke, sagen dann: Ich hätte es noch kürzer gemacht. - Dann hätten wir am Ende noch mehr Forderungen auf der kommunalen Ebene gehabt.

Wir wollen dem Gesetzentwurf, so wie er ist, zustimmen. Wir halten ihn für einen Kompromiss, und ich sage trotzdem: Es ist eine straffe Aufgabe für die Verbände, die noch nicht durch sind.

(Beifall SPD und vereinzelt DIE LINKE)

Der Abgeordnete Goetz setzt für die FDP-Fraktion fort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Richter, Verjährung ist immer ungerecht, das ist Bestandteil dieses Rechtsinstituts.

(Richter [SPD]: Aber man muss das doch nicht planen!)

Wenn Sie es nicht haben wollen, können Sie sagen: Ich will gar keine Verjährung haben. - Dann sagen Sie im Bundestag Bescheid, schaffen Verjährung in sämtlichen Bereichen ab, und dann wäre sie weg. Ansonsten schafft Verjährung immer Rechtssicherheit, die man eben gerade in Thüringen nicht herbeiführt. Aber die könnten Sie haben mit der Verjährung.

Zur Sache selbst: Wir haben in Brandenburg ein Kommunalabgabengesetz, das das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bricht. Wir haben also hier in Brandenburg verfassungswidriges Landesrecht. Manche wissen das schon etwas länger, manche wollten es nicht wissen, aber spätestens seit der Bayernentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sollte für jeden klar sein, dass unser Kommunalabgabengesetz wegen seiner Unbestimmtheit, wegen der ewig weiteren Heranziehung von Beitragsbescheiden das Grundgesetz verletzt. Da sind wir uns, glaube ich, einig, da ist ja auch kein Unterschied mehr, ist ja auch einhellig.

Unser Auftrag müsste also sein, jetzt grundgesetzkonformes Abgabenrecht für Brandenburg zu schaffen. Das ist die Aufgabe dieser Landesregierung, das ist auch die Aufgabe dieses Landtags, der wir uns zu stellen hätten. Leider passiert das so nicht. Der Handlungsauftrag ist also klar, und wir erleben, dass an diesem Handlungsauftrag vorbeigehandelt wird. Ich will

nicht die Reden vom vorigen Mal wiederholen, in denen ich darauf hingewiesen habe, dass wir nach wie vor auch teilweise sehr lang zurückliegende Erschließungsarbeiten für Beitragsbescheide heranziehen. Da kann der Innenminister sagen: Das stimmt alles gar nicht. Wir bescheiden nur das, was nach 1990 errichtet worden ist. - Das ist falsch, das belegt bereits eine kleine Kontrollüberlegung: Wir sagen ja, dass die Beitragsbescheide bzw. die Beitragserhebungen eigentlich gar keine Eigentumseingriffe sind, weil im Grunde nur Eigentum abgeschöpft wird, Mehrwert abgeschöpft wird, der ohne Zutun des jeweiligen Beitragsschuldners, des Grundstückseigentümers erst geschaffen worden ist. Er hat durch den Anschluss irgendetwas bekommen, sein Grundstück ist wertvoller geworden, dafür kann er nichts, das greifen wir wieder ab. Das ist die verfassungsrechtliche Begründung für diese Beitragsbescheide, die da gegenwärtig ergehen.

Dieser Mehrwert für das Grundstück, wenn man den annehmen wollte, ist aber für jeden gleich. Der ist für den, der auf der grünen Wiese in einem Neubaugebiet ein neues Haus errichtet, genauso groß wie für denjenigen, der irgendwo in der Altstadt ein Grundstück hat, das seit 200, 300 oder 400 Jahren im Familienbesitz ist und seit langer Zeit über Generationen hinweg angeschlossen ist, und der auch Beitragsbescheide zu zahlen hat. Der Vermögenszuwachs ist durch den vorhandenen Anschluss also für beide gleich. Aber der Neuanschließer, der jetzt kommt, profitiert auch von den Anlagen, die schon vor 1990 da waren. Er nutzt die Gesamtversorgungsanlage - genauso ist das auch bei dem Altanschließer, der schon länger da ist. Nur der Altanschließer hat im Zweifel vor 100 Jahren schon einmal für das, was schon länger da ist, gezahlt. So ist das mit den Rohren, die da im Boden liegen: Die liegen 100 Jahre und länger. Sie sind nach wie vor da, es wird neu angeschlossen.

Deswegen: Wenn man sagen wollte, wir erhöben nur Beiträge für das, was bei den Altanschließern neu gemacht worden ist, müsste man zwangsläufig zu differenzierten Beiträgen kommen. Einige Verbände tun das auch, viele tun das aber eben nicht. Das heißt, Sie bzw. wir als Landesgesetzgeber schaffen mit der gegenwärtigen Regelung die Voraussetzung dafür, dass sich auch Verbände verfassungswidrig verhalten, indem sie alle über einen Kamm scheren und die Altanschließer für irgendwelche Einrichtungen, die schon 100 Jahre oder länger irgendwo im Boden liegen und weiter genutzt werden, noch einmal bezahlen lassen. Das ist die gegenwärtige Situation, vor der wir stehen und mit der hier gearbeitet wird. Deswegen wäre Differenzierung die Lösung, die dem Ansatz entspräche, wenn man denn sagen wollte: Wir veranlagen, wir bescheiden nur das, was nach 1990 errichtet worden ist. - Leider ist die Realität eine andere.

Richtig ist auch, dass die gegenwärtige rechtswidrige Situation seit 2004 besteht - da hat die Linke Recht, die CDU war mitverantwortlich. Diese Änderung des Kommunalabgabegesetzes ist 2004 in Kraft getreten - mit der Einfügung des Wortes „rechtswirksam“ -, die eine bis dahin gegebene klare Rechtslage - auch höchstverwaltungsgerichtlich hier in Brandenburg entschieden - veränderte, indem nicht auf irgendeinen Versuch der Inkraftsetzung einer Satzung abgehoben wurde, sondern letztlich darauf, dass eine rechtswirksame Satzung erlassen sein musste. Das ist für viele Verbände schwierig - ganz klar.

So erleben wir eben, dass, wenn jetzt mit langen Verjährungsfristen - bis 2015 - gearbeitet wird - egal, wie Sie das differenzieren, es sind am Ende 25 Jahre -, auch weiterhin Leute in

dritter, vierter Generation herangezogen werden, deren Grundstück schon vor Ewigkeiten angeschlossen worden ist - in gleicher Weise wie auch Neuanschließer. Sie können es beim besten Willen und unter keinem möglichen Gesichtspunkt als gerecht erachten, auf diese Weise vorzugehen.

Natürlich regen sich viele Altanschließer darüber auf, das ist doch ganz klar. Die gucken in ihre Unterlagen und stellen fest: Mein Großvater hat 1928 für dieses Grundstück schon einmal bezahlt. Der durfte bauen, hatte eine Bauauflage der damaligen Gemeinde, die besagte, dass da ein Bordstein, eine Straße und Wasser sein und für Abwasser vorgesorgt werden müsse. Das hat er damals alles gemacht. Da wurden Grundschulden zugunsten der Gemeinde eingetragen - 500 oder 600 Goldmark, was auch immer -, die sind auch bedient und umgesetzt worden, und jetzt kommt ihr noch einmal und wollt noch einmal dieses Geld. - Das ist so beim besten Willen nicht hinnehmbar.

Das Problem, das dahinter steht, ist natürlich - wir haben es vorhin bei der Debatte des CDU-Antrags schon kurz besprochen -, dass Sie mit der Art und Weise, wie Sie vorgehen, Tausende Brandenburger vor die Gerichte treiben werden. Genau das ist der Erfolg Ihres Gesetzentwurfs, wie er durchgebracht wird, weil sich die Beitragsschuldner dieses Herangehen natürlich nicht gefallen lassen werden. Man muss kein Hellseher sein, um festzustellen, dass auch die neue Praxis mit einer 25-jährigen Verjährungsfrist, die Sie vorgelegt haben, am Ende - auch wenn sie 2015 enden sollte - eine verfassungswidrige Praxis ist, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts anhand des Bayernurteils auch wieder nicht gerecht wird, denn diese Zeit ist viel zu lang.

Meine Zeit ist leider um, sodass ich Schluss machen muss. Ich hätte bei dieser Angelegenheit viel mehr zu sagen. Ich habe nur noch eines: Ich lade die CDU zu einer Musterklage ein - Sie wollen doch Musterklagen. Wir als FDP-Fraktion würden diesen Gesetzentwurf, wenn er denn durch ist, gern vor das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg bringen. Das können wir jedoch nicht allein, dazu sind wir zu wenige. Machen Sie als CDU-Fraktion mit, gemeinsam bringen wir das Ding vor das Landesverfassungsgericht und haben dann eine Musterklage, die allen Beteiligten hilft. Dazu lade ich Sie herzlich ein. - Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Der Abgeordnete Scharfenberg setzt für die Linksfraktion fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem in 2. Lesung vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung kommt das Land Brandenburg den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nach, das in seiner Entscheidung vom März 2013 die auch in Brandenburg mögliche Praxis einer zeitlich unbegrenzten nachträglichen Veranlagung von Beitragspflichtigen gerügt hat. Ich und wir alle wissen, dass sich mit diesem höchstrichterlichen Urteil große Hoffnungen der sogenannten Altanschließer im Land Brandenburg verbinden, doch noch aus der vom Landesgesetzgeber festgelegten und wiederholt von Gerichten festgestellten Pflicht zur Beteiligung an Herstellungsbeiträgen entlassen zu werden. Dafür hat sich die Linke in der vergangenen Wahlperiode bekanntlich mit Vehemenz ein

gesetzt. Wir konnten uns mit unserem Vorschlag jedoch nicht durchsetzen, mit einer Stichtagsregelung eine nachträgliche Veranlagung der Altanschließer zu verhindern. Das wäre zu diesem Zeitpunkt 2008/2009 möglich gewesen.

Ich erinnere an Folgendes: Die 2004 im Rahmen des 2. Kommunalen Entlastungsgesetzes in das KAG aufgenommene Ergänzung einer Voraussetzung einer rechtswirksamen Satzung sollte nach damaligem Verständnis nicht rückwirkend sein. Das hat zum Beispiel der Landeswasserverbandstag - weil ich Herrn Pencereci sehe - in seiner damaligen Stellungnahme zu diesem Gesetz bemerkt. Auch das damals von Herrn Schönbohm geleitete Innenministerium war noch 2005 der Auffassung, dass Altanschließer nicht mehr veranlagt werden sollen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gehört aber zur Wahrheit auch wenn es für manche bitter ist -: Heute, fünf Jahre später ist eine solche Stichtagsregelung nicht mehr möglich.

So ist 2009 das KAG durch SPD und CDU geändert worden. Aufgenommen wurde die klare Regelung, dass Altanschließer mit Herstellungsbeiträgen zu veranlagen sind, wenn solche erhoben werden. Das Landesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr in einer Grundsatzentscheidung die bisherige Rechtsetzung und die umfangreiche Rechtsprechung zusammengefasst und bekräftigt, dass Altanschließer im Land Brandenburg an Herstellungsbeiträgen zu beteiligen sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund und auch unter Betrachtung der Entscheidung des OVG in der vergangenen Woche ist klar, dass die Verantwortung im Umgang mit den Altanschließern jetzt bei den Verbänden liegt. Sie entscheiden darüber, ob sie Altanschließer wie Neuanschließer behandeln und eine volle Veranlagung vornehmen. Das ist - so ist es leider - die sicherste Variante. Die Verbände können aber auch - und dafür möchte ich zum wiederholten Mal ausdrücklich werben - differenzierte Herstellungsbeiträge erheben, nach denen Altanschließer weniger zahlen müssen.

Herr Abgeordneter, möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?

Ich möchte jetzt gerne zu Ende sprechen. - Ein weiterer zulässiger Weg ist die Umstellung auf das Gebührenmodell, was allerdings voraussetzt, dass ein solcher Verband die entsprechende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hat. Es gibt Verbände, die diesen Weg gegangen sind und noch gehen wollen, aber es sind nicht viele. Die harten Auseinandersetzungen in Bernau und einigen anderen Orten zeigen, dass die Altanschließer nicht lockerlassen und um eine Berücksichtigung ihrer besonderen Situation kämpfen.

Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie die Verbände ermutigt, ihren Spielraum der alternativen Modelle auszuschöpfen. Dabei ist eine qualifizierte Beratung durch die untere und die obere Kommunalaufsicht sehr hilfreich, und die Bereitschaft ist ja grundsätzlich vorhanden. Wir erfahren jedoch immer wieder von Beispielen, in denen die Kommunalaufsicht vor differenzierten Beiträgen oder einer Umstellung auf Gebühren warnt. Dafür haben wir kein Verständnis, und ich denke, hier ist noch einiges zu tun.

Mit dem Sechsten Änderungsgesetz zum KAG legen wir ausgehend von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fest, dass die Forderungen gegenüber Altanschließern definitiv 2015 verjähren. Es ist gut, dass sich die Koalitionspartner darauf einigen konnten, die gesetzliche Verjährungshöchstfrist auf 15 Jahre - und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, auf 20 Jahre - festzulegen. Damit wird endlich ein Schlusspunkt gesetzt und Rechtssicherheit geschaffen. Das ist ein knapper, überschaubarer Zeitrahmen, der die Verbände nach unserer Einschätzung nicht überfordert.

Zu dem CDU-Änderungsantrag muss ich erstens sagen: Wahrscheinlich nehmen Sie den selbst nicht richtig ernst. Warum bringen Sie diesen Antrag jetzt in das Plenum ein, und warum haben Sie das nicht in den Ausschuss eingebracht, wenn Sie es denn ernst gemeint haben? Zweitens: Sie haben wie ich an der Anhörung teilgenommen, und Sie haben zur Kenntnis nehmen können, welche Gründe dafür sprechen, den Zeitraum bis 2015 zu wählen. Das haben Sie doch auch zur Kenntnis genommen. Wir werden uns deswegen dafür aussprechen, den Regierungsentwurf anzunehmen. - Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Goetz hat eine Kurzintervention angemeldet.

Kollege Dr. Scharfenberg, da Sie meine Zwischenfrage nicht wollten, muss es eben auf diese Weise sein.

Sie beziehen sich auf das Landesverfassungsgericht und erklären, das Landesverfassungsgericht segne ab, was gegenwärtig passiere. Das ist bei einer Entscheidung so, na klar, aber dass man es so machen kann, heißt noch nicht, dass man es auch so machen muss. Das Landesverfassungsgericht ist doch nicht der Gesetzgeber dieses Landes, das sind wir hier im Hause. Das Landesverfassungsgericht überprüft nur, ob das, was wir gemacht haben, als Gesetz in irgendeiner Lesart der Landesverfassung und im Zweifel auch dem Grundgesetz entspricht, mehr tun die nicht. Das heißt, die haben einen weiten Ermessensspielraum und sagen: Beweg dich! - Das ist es, was wir getan haben - innerhalb dieses Spielraums, den wir als Landesgesetzgeber haben. Mehr wird dort nicht entschieden.

Wenn man zu besseren Erkenntnissen kommt - und das ist eigentlich unsere Sache als Landesgesetzgeber -, zu der Erkenntnis, es anders machen zu wollen, dann kommt es für uns nur darauf an, dass wir eine andere, bessere, neue Lösung finden, die ebenfalls verfassungskonform ist. Dagegen hat das Landesverfassungsgericht überhaupt nichts. Insofern ist die Berufung auf das Landesverfassungsgericht in diesem Fall völlig daneben. Sie geht fehl, weil es natürlich auch anders ginge. Wenn man das nicht will, kann man sich gerne darauf berufen, wie Sie das tun, und sich hinter dem Landesverfassungsgericht zu verstecken versuchen. Tatsächlich gelingt das Verstecken eben nicht. Es ist unsere Entscheidung, die wir hier treffen, auch Ihre.

(Beifall FDP und B90/GRÜNE)

Herr Wichmann hat eine Kurzintervention angemeldet.

Herr Präsident, ich möchte nur ganz kurz sprechen, weil mich Herr Scharfenberg direkt angesprochen hat.

Herr Scharfenberg, wenn es nach uns gegangen wäre, hätten wir uns die Zeit genommen, die zweite Anhörung, die wir durchgeführt haben - und es kommt nicht so oft vor, dass man zwei Anhörungen zu einem Gesetzentwurf durchführt -, in Ruhe auszuwerten und dann im weiteren parlamentarischen Verfahren auch die Möglichkeit zu eröffnen, daraus noch Rückschlüsse zu ziehen. Wenn Sie sich aber dafür entschieden haben - das hatten Sie in der Hand, Sie haben die Mehrheit hier im Haus -, dieses Gesetzgebungsverfahren in einem derartigen Eiltempo noch im November durch den Landtag zu bringen, sodass es eigentlich gar nicht möglich war, die vielen schriftlichen Stellungnahmen und die vielen Argumente, die in der Anhörung vorgetragen wurden, überhaupt noch in der Ausschussberatung für einen Änderungsantrag zu berücksichtigen, dürfen Sie uns nicht vorwerfen, dass wir unseren Änderungsantrag fristgemäß erst nach der Innenausschusssitzung zu diesem Gesetzentwurf eingebracht haben.