Vielen Dank, Herr Staatssekretär Gerber. - Wir sind damit am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Schlussabstimmung. Es liegt vor - erstens - die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, Drucksache 5/8179, Änderungsgesetz medienrechtlicher Vorschriften. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist diese Beschlussempfehlung mehrheitlich Folge geleistet worden. Sie ist damit verabschiedet.
Wir kommen - zweitens - zum Entschließungsantrag, Drucksache 5/8202. Das ist der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion ohne Titel. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen - drittens - zum Entschließungsantrag, Drucksache 5/8222, eingebracht von den Fraktionen SPD und DIE LINKE „Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung, Stärkung der Vertretung von Menschen mit Behinderung und von Seniorinnen und Senioren im Rundfunk“. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Bei einer deutlichen Anzahl von Enthaltungen ist dieser Antrag angenommen.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Christoffers, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur 1. Änderung des Brandenburger Vergabegesetzes eingebracht. Hintergrund ist die Regelung des Brandenburger Vergabegesetzes, dass eine Kommission eingesetzt worden ist, die regelmäßig die Höhe der Lohnuntergrenze überprüfen soll. Die Landesregierung ist der Empfehlung dieser Kommission, auf einen Stundensatz von 8,50 Euro zu gehen, gefolgt und legt Ihnen hier und heute den entsprechenden Gesetzentwurf vor.
Meine Damen und Herren! Wir werden mit Sicherheit eine Debatte erleben, in der die grundsätzlichen unterschiedlichen Auffassungen zur Frage einer Lohnuntergrenze und eines Mindestlohnes wieder hier im Parlament aufeinandertreffen. Insofern darf ich Sie vielleicht daran erinnern, dass die Frage eines einheitlichen bundesweiten Mindestlohnes auch zentraler Gegenstand der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD auf Bundesebene ist. Da aber noch nicht klar ist, wann und in welcher Form dieser Mindestlohn tatsächlich eingeführt wird, hat die Regelung im Brandenburger Vergabegesetz nichts an Aktualität verloren. Insofern ist diese Gesetzesänderung auch notwendig. - Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt: Es gab eine öffentliche Berichterstattung, dass die kommunalen Spitzenverbände nicht einbezogen worden sind. Ich habe den Wirtschaftsausschuss über die Sachlage noch einmal in einem Brief informiert. Nach meiner Kenntnis ist die Sitzung des Wirtschaftsausschusses von heute Abend
auf morgen verschoben worden. Da ich morgen auf der Europaministerkonferenz bin, kann ich an dieser Sitzung nicht teilnehmen, aber selbstverständlich wird mein Haus hier vertreten sein.
Das Wirtschafts- und Europaministerium hat mit Datum vom 20.09.2013 die kommunalen Spitzenverbände um eine Stellungnahme gebeten und eine Frist bis zum 08.10. gesetzt. Bis zu dieser Frist 08.10. lag keine Stellungnahme eines kommunalen Spitzenverbandes vor. Vom Landkreistag liegt bis heute keine Stellungnahme vor. Entsprechend der GGO, also der Gemeinsamen Geschäftsordnung, und der Richtlinie zur Beteiligung kommunaler Spitzenverbände ist diesen bei Gesetzesänderungen entsprechend der Bedeutung und der Komplexität eines Vorgangs eine angemessene Zeit einzuräumen. Die Bedeutung des Vorgangs, die Lohnuntergrenze von 8 Euro auf 8,50 Euro zu erhöhen, glaubten wir, über den Zeitraum dann auch ausgeschöpft zu haben.
Dass die Gesetzesänderung so komplex sein soll: Sie werden mir möglicherweise nachsehen, dass ich in dieser Debatte davon ausgehe, dass diese Änderung nun wirklich nicht komplex ist, sondern hier geht es mehr um den Grundsatzstreit, den wir zwischen Verbänden innerhalb der Wirtschaft, aber auch zwischen politischen Parteien sowie zwischen kommunalen Spitzenverbänden haben, ob dieses Gesetz notwendig ist oder nicht.
Die Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen haben sich damals aus zwei Gründen entschieden. Das Erste war die Frage der Rechtssicherheit für Vergabestellen und das Zweite war, mit einer Lohnuntergrenze ein Preisdumping bei der Umsetzung öffentlicher Aufträge zu verhindern. Insofern wird diese Debatte mit Sicherheit noch einmal deutlich machen, dass es hier Unterschiede politischer Natur gibt. Erstens.
Zweitens. Ich nehme zur Kenntnis, dass sich der Landtag entschieden hat, eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände vorzunehmen, sodass wir erst im Januar 2014 in die 2. Lesung gehen können. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, dass wir die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände entsprechend der GGO hier selbstverständlich ermöglicht haben.
Letzte Bemerkung von mir: Wir haben dem Wirtschaftsausschuss auch die Stellungnahmen des Städte- und Gemeindebundes übersandt. Ich gehe davon aus, dass zumindest die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses diese Stellungnahme zur Kenntnis genommen haben. Ich glaube nicht, dass der Umfang dieser Stellungnahme deutlich macht, dass der Anlass dieser Gesetzesänderung so komplex gewesen ist, dass die von uns gesetzte Frist nicht einhaltbar gewesen wäre. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Christoffers. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Homeyer hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Christoffers, Sie können hier zu diesem Gesetz reden, was Sie wollen, es ist und bleibt das, was es ist: ein Riesenmurks.
Herr Minister, wenn man sich die Chronik dieses Gesetzes anschaut, dann stellt man fest: Sie haben viel Schrift produziert, Sie haben angekündigt, die Fristen wurden nicht eingehalten, Sie haben ein Gesetz erlassen, das so dünn ist, und Sie haben so viele Durchführungsbestimmungen produziert. Die Kommunen, insbesondere der Städte- und Gemeindebund, regen sich in ihrer Presseerklärung und auch in ihrer Stellungnahme zu Recht auf, dass Sie jetzt entgegen der Vorschriften und dessen, was Sie sich selbst als Normen gesetzt haben, noch bevor die Koalitionsverhandlungen in Berlin beendet sind, 8,50 Euro durchsetzen wollen. Darum geht es doch in Wirklichkeit.
Herr Minister, vor zwei Jahren haben Sie gegen den massiven Widerstand das Brandenburgische Vergabegesetz eingeführt, und seitdem hat sich doch bestätigt, was Ihnen Kammern, Verbände und letztlich auch wir damals schon prophezeit haben. Es ist ein Bürokratiemonster geworden. Wenn man mit Bürgermeistern, mit Gemeindevertretungen, mit Stadtverordnetenversammlungen spricht: Alle schlagen die Hände über dem Kopf zusammen.
Meine Damen und Herren, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es klingt doch schon fast wie ein Treppenwitz, wenn in diesen Tagen selbst das „Neue Deutschland“ darüber berichtet, dass sich immer weniger Brandenburger Unternehmer um öffentliche Aufträge bemühen.
In Ihrer Denkart hat das ja sicherlich überhaupt nichts mit dem ausufernden Bürokratieaufwand und den übersichtlichen Vergabekriterien des Gesetzes zu tun. Im Gegenteil heißt es nun von der Vergabestelle: Wir möchten daher alle Unternehmen in Brandenburg ermuntern, sich stärker an Vergabeverfahren der öffentlichen Hand zu beteiligen.
Meine Damen und Herren, da kann man doch nur noch den Kopf schütteln. Was kommt denn als Nächstes? - Vielleicht der Zwang zur Beteiligung an Aufträgen, die sich wirtschaftlich nicht rechnen?
Nun wollen Sie, obwohl noch nicht einmal die von Ihnen selbst festgeschriebene Evaluierung des Vergabegesetzes stattgefun
den hat, die Lohnuntergrenze von 8 Euro auf 8,50 Euro fortentwickeln. - Das finde ich auch nett: fortentwickeln. „Fortentwickeln“ ist nichts anderes als eine Erhöhung. Das geht mit Kosten einher, und zwar auch für das Land und für die Kommunen.
Gegen das Ergebnis der angeblich unabhängigen Lohnfindungskommission, die von einem Staatssekretär aus dem Arbeitsministerium geführt wird und an dem wichtige Akteure wie der Städte- und Gemeindebund nicht beteiligt sind, laufen auch wieder völlig zu Recht die kommunalen Spitzenverbände, jene Körperschaften also, die es als Erste betrifft und die das Leben in der Fläche unseres Landes repräsentieren, Sturm. So schreibt der Städte- und Gemeindebund. Habe ich nicht erfunden; das darf ich Ihnen kurz vorlesen:
„1. Wegen der daraus resultierenden Mehrkosten für die kommunalen Haushalte lehnen wir die vorgeschlagene Änderung ab.
Schließlich ist bislang auch nicht belegt, dass die Ziele des Gesetzes bei den Beschäftigten tatsächlich auch angekommen sind.“
An diesen Punkten ist einmal mehr ersichtlich, meine Damen und Herren von der rot-roten Landesregierung und von den sie tragenden Fraktionen, dass das von Ihnen ausgedachte Vergabegesetz ein riesiges Bürokratiemonster geworden ist, das an den Bedürfnissen der Unternehmen vorbeigeht, die Schwierigkeiten der Kommunen in dem Land völlig ignoriert. Ihnen mag das egal sein, den Menschen im Land Brandenburg ist es das nicht.
Ich frage mich: Wer kontrolliert und prüft diesen Bürokratiewahnsinn? - Sie hatten doch zwingend prüfen müssen, wie sich in den letzten zwei Jahren die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Brandenburg eigentlich entwickelt haben. Auch das ist eine Frage, deren Beantwortung doch entscheidend für eine Änderung des Mindestlohnes gewesen wäre. Dazu hätte man es aber wirklich prüfen müssen. Dies setzt eine substanziierte und nachvollziehbare Tatsachenermittlung voraus. Die, meine Damen und Herren, hat aber nicht stattgefunden. Sie hat null stattgefunden, Herr Christoffers.
Ohne eine sachgerechte Überprüfung der Wirkungsweise des Gesetzes soll es aber keine Lohnuntergrenze geben und kann auch nicht angehoben werden. Dass Sie jetzt auch noch versuchen wollen, dass der Städte- und Gemeindebund keine Gelegenheit zur Anhörung erhält,
(Frau Stark [SPD]: Stimmt doch nicht! Ist doch nicht wahr! - Zuruf der Abgeordneten Mächtig [DIE LINKE])
zeigt doch nur eines: Sie wollen aus rein ideologischen Gründen mit dem Kopf durch die Wand. Deshalb haben Sie, meine
(Bischoff [SPD]: Welche Blamage denn? Hier handelt es sich um ein parlamentarisches Verfahren! - Zuruf der Ab- geordneten Stark [SPD])
Eines darf ich Ihnen jetzt schon sagen: Wenn Sie glauben, dass Sie damit durchkommen, meine Damen und Herren, dass der Städte und Gemeindebund Ihnen gegenüber eine schriftliche Stellungnahme abgibt und es damit gut ist, dann irren Sie sich. Wir werden eine ordentliche Anhörung fordern, und dann können die auch ordentlich Stellung nehmen.