sehr lange und intensiv über das Geld und über Anliegen, die sinnvoll sind und viel Geld kosten, die wir uns nicht leisten können, diskutiert haben, kommen wir jetzt zu einem Gesetzentwurf, der für viele Bürgerinnen und Bürger im Land eine sehr große Verbesserung mit sich bringt, nämlich die Verbesserung des Rechtsschutzes gegenüber Aufgabenträgern und gegenüber Beitragsbescheiden und Abgabenbescheiden. Er kostet nicht einen Cent, sondern im Gegenteil, er wird sogar noch zu
Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf erreichen - wir haben ihn ja im Innenausschuss beraten; wir hatten dort eine Sachverständigenanhörung dazu -, dass die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden. Wir nehmen zur Kenntnis, dass rund 70 bis 80 % der Bürger ins Widerspruchsverfahren einsteigen, aber die wenigsten davon gehen damit vor Gericht und haben die Kraft, eine Klage durchzuziehen, wenn sie meinen, zu Unrecht veranlagt und von den Aufgabenträgern nicht rechtens behandelt worden zu sein. Wir sehen daher die Notwendigkeit, diese Musterverfahren verpflichtend einzuführen. Im Moment haben wir aufgrund des geringen Streitwertes - das haben auch die Sachverständigen und Richter dargestellt - eine relativ geringe Anwaltsvergütung, die Fälle sind aber so gelagert, dass bei der Überprüfung der Satzungen und auch der Kalkulationen ein unglaublich großer Prüfungsaufwand betrieben werden muss, der mit diesem Honorar gar nicht entgolten werden kann. Insofern wäre die verpflichtende Schaffung von Musterverfahren ein großer Schritt in die Richtung, den Bürgern endlich den Rechtsschutz zukommen zu lassen, der ihnen in unserem Rechtsstaat auch zustehen müsste. Wir können mit diesem Gesetzentwurf diesen Widerspruch auch auflösen.
Andere Länder sind da schon weiter; auch das hat die Anhörung gezeigt. Wir hatten einen Richter vom Landgericht Schwerin in der Anhörung, der in seiner Stellungnahme und in seinem Statement ganz klar gesagt hat, wie die Lage ist. Es ist eben so, dass erfahrungsgemäß Verfahren mit relativ geringem Streitwert geführt werden und eben nur niedrige Gerichtsgebühren und Anwaltskosten entstehen und aus gerichtlicher Sicht der Eindruck entsteht, dass sich die betroffenen Bürger zu Prozessgemeinschaften zusammenschließen und dann anteilig die Kosten des Musterverfahrens tragen können.
Wir haben im Rahmen der Ausschussberatungen weiterhin festgestellt, dass wir diese Verfahren in anderen Rechtsgebieten schon lange haben. Wir haben sie im Bereich des Zivilrechts, wir haben sie im Bereich des Steuerrechts, wir haben sie auch im Bereich des Kapitalmarktrechts. Wir haben auch festgestellt, dass die Bedenken der Koalitionsfraktionen gegenüber unserem Gesetzentwurf nicht zutreffend sind, dass etwa ein Verstoß gegen höherrangiges Recht befürchtet werden müsse. So besteht nicht einmal die Gefahr - weder was die VwGO angeht, noch was unsere kommunale Selbstverwaltung angeht.
Wir haben auch gesehen, dass die Regelungen, die wir vorschlagen, praktikabel sind. Wir haben zur Kenntnis nehmen können, dass es in Mecklenburg-Vorpommern einen wirklichen Befriedungseffekt auch in diesem langen Streit bezüglich der Altanschließerbeiträge gegeben hat. Das hat uns der Richter vom Landgericht Schwerin in seiner Stellungnahme ganz klar ins Stammbuch geschrieben. Es gibt eine Erleichterung für alle drei Seiten des Prozesses - für die Kläger, für die Beklagten, also auch für die Aufgabenträger, und eben für die Justiz.
Nach alldem bin ich erstaunt gewesen, dass unser Gesetzentwurf dann im Innenausschuss, als wir dort die letzte Beratung darüber hatten - Sie hatten ja genügend Zeit; wir hatten den Gesetzentwurf vor der Sommerpause eingebracht -, ohne jede Diskussion, ohne jeden Wortbeitrag von den Kollegen der SPD
und der Linken abgelehnt wurde. Wenn ich in Richtung des Kollegen Scharfenberg schaue, muss ich sagen: Von Ihrer Fraktion waren die ordentlichen Mitglieder des Ausschusses bei dieser wichtigen Frage gar nicht anwesend.
Es wundert mich, ehrlich gesagt, dass Sie, Herr Scharfenberg, obwohl Sie im Haus waren, nicht einmal an der Beratung und Abstimmung im Innenausschuss teilgenommen haben, obwohl Sie, als Sie noch in der Opposition waren, den Bürgern draußen jahrzehntelang etwas anderes erzählt haben. Diesen Vorwurf kann ich Ihnen heute nicht ersparen.
Ich frage mich, ehrlich gesagt, auch, wenn Sie sich schon nicht einmal zu Wort gemeldet haben und noch nicht einmal in der Lage waren, einen Änderungsantrag zu unserem vorliegenden Gesetzentwurf auf den Tisch zu legen, mit welchen inhaltlichen Einwänden Sie den Bürgerinnen und Bürgern Ihre heutige Ablehnung erklären und vor allem auch uns hier erklären werden, warum Sie diesem Gesetzentwurf bei der gleich folgenden Abstimmung nicht zustimmen werden. Ich bin sehr gespannt auf Ihre Redebeiträge, auf Ihre Argumente. Wir haben im Mai nächsten Jahres Kommunalwahlen, wir haben im Herbst Landtagswahlen, und ich wünsche Ihnen viel Glück dabei, den Bürgerinnen und Bürgern draußen im Land Ihre heutige Ablehnung zu erklären. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wichmann. - Wir setzen mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Der Abgeordnete Richter hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zielt auf eine gesetzlich zwingende Einführung von Musterverfahren im KAG ab. Wir haben im Plenum bereits zweimal darüber diskutiert - im August 2012 und im April dieses Jahres. Es gab dann eine Überweisung an den Innenausschuss und eine Anhörung. Die Meinungen über die Anhörung sind - wie immer - sehr geteilt, aber das ist ja oft so. Wir haben Meinungen in die eine Richtung und genauso schwerwiegende Meinungen in die andere Richtung. Das hängt immer von der jeweiligen Interessenwahrnehmung ab.
Auf den ersten Blick scheint die Einführung von Musterverfahren im KAG ein sinnvolles Instrument zu sein, um Kosten zu sparen und Rechtsfrieden herzustellen. Das muss man sich aber auch noch einmal genauer anschauen. Die CDU stellt in ihrem Gesetzentwurf selbst fest: Die Möglichkeit, dass die Beteiligten ein oder mehrere Verfahren als Musterverfahren führen, ist jetzt schon gegeben - auch ohne diesen Gesetzentwurf. Ja, das stimmt, diese Möglichkeit ist jetzt schon gegeben, aber sie wird selten wahrgenommen.
Jetzt muss man sich die Frage stellen: Warum ist das so? - In der Anhörung wurden dafür einige Gründe genannt. Ein Grund ist der, dass es - bis auf Satzungsfragen; darin stimme ich Ihnen zu - offensichtlich sehr schwer ist, völlig vergleichbare Sachverhalte zu identifizieren und dann auch durchzuhalten. Denn
wir haben im Innenbereich und im Außenbereich B-Plan-Gebiete, beplante Gebiete, unbeplante Gebiete, Gewerbeansiedlungen, Wohngebiete usw. mit sehr unterschiedlichen Regelungen. Also ganz gleiche Sachverhalte zu finden und das dann auch durchzuhalten ist nicht so ganz einfach.
„a) Ist wegen der Gültigkeit einer Abgabensatzung ein Verfahren bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, einem obersten Bundesgericht oder beim Europäischen Gerichtshof anhängig und wird der Widerspruch hierauf gestützt, ruht das Widerspruchsverfahren insoweit bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss.“
Eine solche Regelung würde bedeuten, dass die Widerspruchsverfahren von Gesetzes wegen ruhen - ohne weitere Feststellung.
Nun kann man das ja so machen. Aber andererseits muss ich sagen: Es wollen vielleicht gar nicht alle, die sich einmal dazu entschlossen haben, fünf Jahre warten, bis sie eine Entscheidung haben. Vielleicht will der eine oder andere ja auch gleich eine Entscheidung haben, müsste dann aus der Gemeinschaft wieder ausscheiden.
Die Bedenken, die ich habe, sind, dass damit eventuell das Recht der Bürger auf rechtskräftige Entscheidungen zumindest beeinträchtigt wird.
„wenn bei den genannten Gerichten, den Verwaltungsgerichten des Landes, dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg oder dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren wegen einer Rechtsfrage anhängig ist, die in einem Widerspruchsverfahren entscheidungserheblich ist.“
Das müsste der Widerspruchsführer erst einmal wissen. Er müsste die Übersicht über die Rechtsverfahren im ganzen Land haben, damit er das auch einschätzen kann.
Hier stellt sich das gleiche Problem: Sobald eine Rechtsfrage bei einem der genannten Gerichte geklärt wird, würde das Widerspruchsverfahren von Rechts wegen automatisch ruhen.
Darüber hinaus stellt sich in diesen beiden Konstellationen das Problem, dass die Widerspruchsführer - wie gesagt - erst einmal die Kenntnis von diesen anderen Verfahren haben müssen.
Der Angehörte aus Mecklenburg-Vorpommern, Herr Rechtsanwalt Beutin, der eine Reihe solcher Fälle bearbeitet hat, führte dazu aus, dass es hieran oft scheitert, dass diese Kenntnis von vielen anderen Verfahren gar nicht da ist.
Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass im Gesetzentwurf der CDU-Fraktion im Gegensatz zu der Regelung in Mecklenburg-Vorpommern noch eine zusätzliche Hürde enthalten ist. Ein wesentlicher Unterschied zu der Regelung in Mecklenburg-Vorpommern ist, dass nach Auffassung der CDU-Fraktion laut ihrem Gesetzentwurf im Land Brandenburg ausschließlich der Widerspruchsführer und nicht auch die abgebende Körperschaft - wie in Mecklenburg-Vorpommern - jederzeit die Verfahrensruhe beenden kann.
In Mecklenburg-Vorpommern sind beide Verfahrensbeteiligten gemeinsam Herren des Verfahrens. Indem den kommunalen Aufgabenträgern keine Möglichkeit zur Beendigung der Verfahrensruhe eingeräumt wird, wird ihnen die Hoheit über ihr eigenes Widerspruchsverfahren entzogen. Das beschränkt die Aufgabenträger in ganz erheblicher Weise in ihrer Gestaltungsfreiheit - das sollten wir nicht tun.
Abschließend möchte ich auf einen Tatbestand hinweisen: Durch den Eintritt einer Verfahrensruhe wird nicht etwa der Ablauf der Zahlungsverjährung gehemmt oder unterbrochen. Das bedeutet, dass der Ablauf der Verjährung droht, weil das eine Verfahren ruht und ein anderes betrieben wird, auf das sich das ruhende Verfahren bezieht. Ohne eine ausdrückliche Aussetzung der Vollziehung würde also Verjährung eintreten.
Unabhängig von der Frage des ruhenden Widerspruchsverfahrens müssten die kommunalen Aufgabenträger in jedem Einzelfall die Frage der Vollziehung und deren Aussetzung prüfen und entsprechend umsetzen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, in die Verjährung zu kommen. Man muss beide Verfahren im Zusammenhang sehen - den nächsten Tagesordnungspunkt auch, dessen Wirkung nach Ihrer Lesart 2014 enden soll. Die Verfahren dauern drei Jahre, sie laufen alle in die Verjährung. Das steht, glaube ich, eigentlich dahinter - ich spekuliere ein bisschen, das gebe ich gerne zu -: die Hoffnung, dass die Verfahren so lange ruhen, bis die Verjährung eingetreten ist. Das heißt, von den Widerspruchsführern wird vermutlich nicht in erster Linie die rechtskonforme Anwendung einer rechtswirksamen Beitragskalkulation eingefordert, sondern insbesondere bei den sogenannten Altanschließern wird die Beitragserhebung grundsätzlich abgelehnt, und es werden Wege gesucht, das anders zu regeln.
Die meisten Anzuhörenden - das klang vorhin anders - haben geraten, eine solche verpflichtende Regelung in Brandenburg nicht ins Gesetz aufzunehmen. Das können Sie gerne nachlesen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Richter. - Wir setzen mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort; Herr Abgeordneter Goetz hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag strebt die CDU-Fraktion - letztlich, um Kosten zu mindern - an, dass bei Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichen Beitragsschuldverhältnissen heraus eine Aussetzung erfolgt. Wie es immer so ist, wenn solche
Anträge gestellt werden: Die CDU findet den Antrag gut; klar, es ist ihr eigener. Rot-Rot findet ihn blöd; das wundert mich auch nicht, der Antrag kommt ja von der CDU. Es ist die gleiche Begründung für unterschiedliche Verhaltensweisen. Wie so oft in der Realität liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen.
Richtig ist: Es gibt bereits Musterverfahren. Mein eigener Verband - es ist nicht mein Verband; ich wohne dort -, der Wasserund Abwasserzweckverband „Der Teltow“, führt Musterverfahren durch. Es geht also problemlos, Kollege Richter. Die machen das freiwillig, weil sie pfiffig sind. Sie haben Beitragsbescheide erlassen - im Regelfall Ende des vorigen Jahres -, massenhaft Widersprüche kassiert - wie in anderen Bereichen auch; das ist ganz normal - und dann typische Fälle herausgesucht, die sie weiterbearbeiten wollten. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass nicht klar war, ob überhaupt verfassungskonforme Situationen geschaffen werden - auch hier im Landtag. Das geschieht nicht, wie wir nachher sehen werden; aber dazu kommen wir noch. Zweitens wollten sie prüfen, ob ihre Satzung wirksam ist, und drittens, ob es je nach Wohngebiet, Grundstück, Geschossanzahl usw. unterschiedliche Beitragsschuldverhältnisse gibt - bis zur tatsächlichen Erschließung, soweit sie gewährleistet ist.
Das haben die Mitarbeiter meines Verbandes gemacht und alle anderen, die auch widersprochen hatten, angeschrieben und gefragt: Seid ihr damit einverstanden, dass euer Verfahren jetzt ruht und wir exemplarisch einige wenige weitere Verfahren über die Verwaltungsgerichte bis zur letztlichen Entscheidung bringen? Fast alle - von großen Wohnungsgesellschaften bis hin zu vielen kleinen Eigentümern, die natürlich zunächst zahlen mussten - waren damit einverstanden. Ihre Verfahren liefen aber weiter und eine Verjährung konnte nicht eintreten, weil schon gezahlt wurde; in einem solchen Fall spielt Vollstreckungsverjährung keine Rolle mehr. Sie wollten nur eine später kostengünstige, für sie akzeptable Entscheidung. Das ist doch eine saubere Lösung.
Eine Reihe von Verbänden ist weniger pfiffig und zieht das Ding auf Biegen und Brechen durch. Sie erlassen Widerspruchsbescheide und treiben die Leute massenhaft vor die Gerichte. Sie kalkulieren, dass Oma Müller aus der Wiesenstraße möglicherweise dieses Prozessrisiko nicht eingehen wird, weil sie bereits 5 000, 6 000, 7 000 Euro zahlen musste und nicht weitere 3 000 Euro Verfahrenskosten nachschießen kann. Möglicherweise ist aus prozessökonomischen Erwägungen heraus nicht mehr jeder Beitragsschuldner in der Lage, sein Recht durchzusetzen. Das ist die Konsequenz der gegenwärtigen Rechtslage bei den dümmeren Verbänden und Ver- und Entsorgern - dümmer deshalb, weil die Konsequenzen auf sie zurückfallen werden.
Erste Konsequenz: Ab Rechtshängigkeit sind bereits gezahlte Beiträge zu verzinsen. Wenn das Geld gezahlt worden ist, beim Verband liegt und drei, vier oder fünf Jahre später - wir kennen doch die Dauer von Verwaltungsgerichtsverfahren - die Entscheidung kommt, dass das so nicht ging und Geld zurückgezahlt werden muss, dann sind die gezahlten Beiträge zu verzinsen - und zwar mit 6 % pro Jahr, ein halbes Prozent pro angefangenem Monat. Wo kriegt man heute schon 6 %? Als Beitragsschuldner würde ich sagen: Nehmt doch bitteschön mein Geld, legt das dorthin; in fünf Jahren kriege ich es mit 30 % Zinsen wieder! - Für den Einzelnen ist das doch toll. Wie blöd kann man als Verband sein, sich auf solch ein Risiko einzulassen?
Obendrauf kommen die Verfahrenskosten, die im Einzelfall bei 2 000, 3 000 oder 4 000 Euro liegen mögen. Da mag ein Verband sagen: Was ist das schon? - Aber in der Masse werden auf die Verbände allein wegen der Verfahrenskosten Beträge im sechs- bis siebenstelligen Bereich zukommen. Für große Vermieter wie Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften, die im Regelfall 1 000, 3 000 oder sogar 5 000 Wohnungen verwalten, sind das, wenn sie vollständig widersprochen haben, erhebliche Kostenrisiken - sowohl aufgrund der Zinsen als auch der Verfahrenskosten. Es kann doch nicht in deren Interesse sein, sehenden Auges auf eine Insolvenz - die es am Ende nicht werden wird, weil die Kommunen dahinterstehen -, auf eine Zahlungsunfähigkeit zuzulaufen, weil Rückzahlungen plus Verzinsung usw. erfolgen müssen.
Der Antrag der CDU ist nicht das Gelbe vom Ei. Er löst das Problem nicht, aber er mindert die Risiken für alle Beteiligten und ist deswegen ein Schritt in die richtige Richtung. Er trägt zu mehr Rechtssicherheit und Zufriedenheit bei. Deshalb wird ihm die FDP-Fraktion zustimmen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetz. - Bevor der Abgeordnete Dr. Scharfenberg für die Linksfraktion ans Rednerpult tritt, begrüße ich herzlich Schülerinnen und Schüler der SpreeOberschule Fürstenwalde. Seien Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine kämpferische CDU setzt sich für Musterverfahren ein und erweckt damit den Eindruck, etwas für Altanschließer tun zu wollen denn vor diesem aktuellen Hintergrund diskutieren wir ja. Meine Damen und Herren von der CDU, das ist alles andere als glaubwürdig, aber das ist Ihnen ja auch egal. Sie blenden völlig aus, dass Sie als Regierungspartei nichts dafür getan haben, dass die spezifischen Sichtweisen und Probleme der Altanschließer Berücksichtigung finden.