Vielen Dank, Herr Abgeordneter Krause. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Herr Abgeordneter Vogel, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, das Land hätte eine Vorbildfunktion in Sachen Energieeinsparung in seinen Landesliegenschaften, aber, Herr Bretz, es hat eben aktuell keine Vorbildrolle. Genau das ist auch das Ergebnis des Berichts des Landesrechnungshofes, für den ich mich auch ausdrücklich bedanke, und genau das ist auch die Grundlage für diesen Beschluss, der im Haushaltskontrollausschuss einstimmig gefasst wurde. Dafür danke ich wiederum allen Kolleginnen und Kollegen im Haushaltskontrollausschuss.
Ich möchte darauf hinweisen, dass sich der Landesrechnungshof nicht zum ersten Mal mit dem Thema Energieverbrauch in Landesliegenschaften auseinandergesetzt hat. Er hatte bereits im Prüfbericht 2009 ausführlich über eine frühere Prüfung - in den Jahren 2004 bis 2006 - Bericht erstattet und festgestellt, dass das jährliche Einsparpotenzial bei den Energiekosten bis zu 1,8 Milliarden Euro betragen könne.
Daraufhin forderte der Landtag im Jahr 2010 das Finanzministerium auf, die notwendigen Ressourcen für ein entsprechendes Energiemanagement beim BLB bereitzustellen. Wenn man diesen Bericht liest, muss man feststellen: Es ist nichts passiert. Dieser Aufforderung wurde offenkundig nicht nachgekommen.
Es wurden demnach Ziele festgelegt, die man gar nicht erreichen konnte. So muss man es wohl nachträglich interpretieren. Von daher hoffen wir, dass dann, wenn dieser einstimmige Beschluss des Haushaltskontrollausschuss zur Wirkung kommt, tatsächlich das erforderliche Personal - wo ist der Finanzminister?, da drüben - beim BLB eingesetzt und damit dem Problem abgeholfen wird.
Der Landesrechnungshof hat sich aber nicht nur abstrakt mit dem Thema auseinandergesetzt, sondern er hat sich auch einzelne Beispiele angeguckt und ganz gravierende Probleme festgestellt, insbesondere, dass es eben keine ganzheitliche Betrachtung der Frage der Energieeinsparung in Gebäuden gibt.
Beispiel Polizeipräsidium Potsdam, für das ein Energiekonzept erstellt wurde, das tatsächlich einen ganzheitlichen Ansatz hatte: Die Hauptaussage war, dass vor allem die noch unsanierten Gebäudehüllen für die teilweise erheblichen Energieverluste verantwortlich sind. Dennoch wurde in demselben Jahr nicht etwa die Gebäudehülle, sondern die vorhandene Wärmeerzeugungsanlage saniert. Der BLB veranlasste die Installation von vier neuen erdgasbefeuerten Brennwertkesseln. Das ist natürlich nicht Sinn der Sache gewesen, sondern wenn man Energieeinsparung betreiben will, muss man ganzheitlich an die Sache herangehen. Die Ergebnisse der Studie wurden übrigens ignoriert.
Ein anderes Beispiel, was - das muss ich wirklich sagen - dem Fass den Boden ausschlägt: Bei einem Vergleich der Energieverbrauchswerte verschiedener Polizeiinspektionen stellte sich heraus, dass die Polizeiinspektion in Bernau den mit Abstand höchsten Energieverbrauch aufweist, obwohl das Gebäude erst im Jahr 2006 errichtet wurde. Das neuste Gebäude hat also den höchsten Energieverbrauch! Daran kann man feststellen, dass doch einiges im Argen liegt.
Für sechs der Gebäude, die vom Landesrechnungshof untersucht wurden, fertigte der BLB Energieausweise. Drei Energieausweise, darunter - man höre und staune - auch der für die Polizeiinspektion in Bernau, enthielten keine Modernisierungsempfehlungen. Das heißt, wir sind noch ziemlich am Anfang. Wenn der Bericht des Landesrechnungshofes und der Beschluss des Haushaltskontrollausschusses dafür sorgen, dass Abhilfe geschaffen wird, dann ist das ausdrücklich zu begrüßen. Insofern danke ich für die Debatte und hoffe, dass der Finanzminister einige Anregungen für seine Arbeit mitnimmt. Recht herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Vogel. - Wir setzen mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Herr Minister Görke, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So ändern sich die Perspektiven, und das ist auch gut so.
Sehr verehrte Mitglieder des Haushaltsausschusses und des Haushaltskontrollausschusses! Liebe Mitglieder dieses Landtags! Sie können sich sicher sein, dass es keine Abstriche an den Empfehlungen gibt, die der Haushaltsausschuss und der Haushaltskontrollausschuss in dieser einvernehmlichen Form miteinander verabredet haben.
Es ist richtig, die öffentliche Verwaltung hat eine Vorbildwirkung, gerade in dieser zentralen Frage. Herr Bretz, Sie haben es vorhin auf den Punkt gebracht.
Deshalb werde ich diese Strategie, die begonnen hat, auch konkretisieren - natürlich mit der Zielstellung, eine klimaneutrale Landesverwaltung entsprechend der Energiestrategie des Landes anzupeilen und damit natürlich auch einen Beitrag zur Konsolidierung dieses Landeshaushalts zu leisten.
Mit 18,4 Millionen Euro, die wir in den Jahren 2011 und 2012 für Wärme und Strom in unseren Liegenschaften ausgegeben haben - Tendenz steigend -, können wir uns nicht zufriedengeben. Deshalb glaube ich, dass wir mit den Nutzern - Sie sehen, gegenwärtig sind meine Kollegen noch nicht am Platz; einige sind da -
ins Gespräch kommen müssen; denn die Nutzer sind auch entscheidend für die Umsetzung dieser Zielstellung. Natürlich müssen wir auch mit dem BLB ins Gespräch kommen. In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen sagen, dass ich mit dem Schreiben zur Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltjahr 2015 schon eine gesonderte Veranschlagung der Netto-Kaltmieten und der Betriebs- und Nebenkosten veranlasst habe.
Wir werden im BLB schon in diesem Jahr die Personalstruktur verändern und, wie zugesichert, drei Nachwuchsstellen besetzen, und zwar mit Mitarbeitern, die über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Auch das dient der Untersetzung der Zielstellung, die Energiestrategie und die Strategie, die der Haushaltskontrollausschuss und der Haushaltsausschuss empfohlen haben, umzusetzen.
Insofern würde ich mich freuen, wenn wir im Juni gemeinsam über die Ergebnisse diskutieren könnten. Wir sind auf dem Weg. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Görke. - Wir sind damit am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung.
Es liegt vor die Beschlussempfehlung in Drucksache 5/8398, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haus
haltskontrolle zum Bericht des Landesrechnungshofes über die Prüfung des Energiemanagements für Landesliegenschaften. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt worden; sie ist angenommen.
Mittelstand und Handwerk entlasten - Rücknahme der Regelung zur vorfristigen Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge forcieren!
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion. Herr Abgeordneter Beyer, Sie haben das Wort.
(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Also, so spät ist es auch nicht! Das Volk arbeitet noch, Herr Beyer! - Weitere Zurufe)
- genau -, da es auf der Tagesordnung, wenn ich es richtig sehe, der letzte Punkt ist, zu dem wir debattieren wollen. Und dann haben Sie gleich solche Vorbehalte, Frau Kollegin Mächtig.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will es in der Tat nicht ausufern lassen. Ich denke, wir legen Ihnen heute einen Antrag vor, der von erheblicher Bedeutung nicht nur für die brandenburgische Wirtschaft, sondern generell für die deutsche Wirtschaft ist. Wie es unter mittelständischen Unternehmern, unter Handwerkern üblich ist, will ich keine ewig langen Worte machen, sondern den Sachverhalt kurz und knapp erklären.
Es geht um die Vorverlegung des Termins für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Ich denke, die meisten von Ihnen kennen das Problem. Die Vorverlegung des Termins, an dem die Sozialversicherungsbeiträge in den Unternehmen fällig werden, gilt ja seit dem Jahr 2006.
Seitdem müssen Betriebe den Krankenkassen monatlich bis zum fünftletzten Bankarbeitstag melden, wie viel Lohn die Mitarbeiter am Monatsende voraussichtlich bekommen werden. Das ist natürlich etwas widersinnig, denn jeder, der ein
klein wenig ein Unternehmen und die Fragen der Personalbuchhaltung kennt, weiß, dass im Laufe eines Monats sich allerhand ändern kann: a) wenn beispielsweise nach Stunden abgerechnet wird - das weiß man dann natürlich erst am Monatsende -, b) wenn sich Änderungen in Beschäftigungsverhältnissen ergeben, sei es dadurch, dass Arbeitsverträge enden oder sich die Konditionen, beispielsweise die Vergütung, ändern. Das führt dazu, dass man das Ganze am Monatsende korrigieren muss. Auf gut Deutsch gesagt: Sie müssen den ganzen Vorgang zweimal in die Hand nehmen. Das ist eine widersinnige Arbeitsbelastung. Wir alle wissen auch, wie es damals dazu gekommen ist: Es ging um die Erhöhung der Liquiditätsreserve. Aber es belastet eben die brandenburgische Wirtschaft.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir Ihnen einen kurzen, knappen Antrag vorgelegt, der darauf abzielt, zu einer Bundesratsinitiative zu kommen. Diesen Antrag - das sage ich ganz offen - haben wir uns nicht groß selbst ausgedacht, er ist schon in mehreren Landesparlamenten in sehr ähnlicher, teilweise in fast gleicher Form gestellt worden. Das soll kein Hinderungsgrund sein. Und ich bin auch ganz hoffnungsfroh, da ich in einer Rede, die der Linken-Abgeordnete im Thüringer Landtag, Jörg Kubitzki, gehalten hat, lesen konnte, dass er dem FDP-Antrag, also dieser Regelung, die hier die FDP vorschlägt, zustimmen werde. Ich bin ganz gespannt, wie sich die brandenburgische Linke hier, im Landtag zu Brandenburg, verhält. Ich glaube, das Problem ist relativ klar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben heute hier die einmalige und große Chance, etwas zu kreieren - es gern auch erst in den Ausschuss zu überweisen -, womit es tatsächlich zu einer erheblichen Entlastung der brandenburgischen Wirtschaft kommen könnte. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. - Wir setzen mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Kosanke, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Worum es in diesem Antrag sachlich geht, hat der Kollege Beyer gerade beschrieben, wobei ich mich wundere, dass Kollege Tomczak das nicht für Sie gemacht hat.
Ich will kurz mitteilen, worum es politisch geht: Im Jahre 2005 wurde unter Rot-Grün beschlossen, die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge vorzuverlegen. Es ist schon öfter so gewesen, dass Sozialdemokraten, wenn sie in Regierungsverantwortung kommen oder sind, wegräumen müssen, was andere vorher verbockt haben. Davor haben wir uns nie gescheut. Das wurde gemacht, weil es notwendig war, und es ist ja völlig …