Das war ja eben sozusagen der Weltuntergang, den wir wieder erlebt haben. Ich musste mich an meine Studienzeit erinnern. Das ist round about 20 Jahre her. Damals gab es in Eberswalde einen Professor. Den gibt es heute immer noch. Er ist heute einer der Präsidenten der zahlreichen Landesämter, die wir haben. Er hatte eine Lieblingsthese. Er sprach in seinen Vorlesungen immer von der Versteppung Brandenburgs - die Versteppung Brandenburgs, quasi der Weltuntergang. Wenn ich heute durch das Land fahre, dann habe ich eher den Eindruck, wir haben viel zu viel Wasser in der Landschaft. Von daher könnte man, was das Problem anbelangt, über manche Details reden, aber was soll‘s.
Dann haben wir immer noch B. B ist sozusagen die Lösung. Bei der Lösung kommt der Hit. Ich will nur auf eine Sache eingehen, auf § 6 - Klimaschutzplan. Lassen wir den Absatz 1 unberücksichtigt. Dabei könnten wir über die Nachhaltigkeitsstrategie reden. Dabei haben wir ja solche Prozesse. Am schönsten ist aber Absatz 2. Darin geht es darum:
„Der Klimaschutzplan wird erstmals im Jahr 2015 erstellt und danach alle fünf Jahre fortgeschrieben.“
Da haben wir sie wieder, die Fünfjahrespläne. Liebe Leute, was ihr eingebracht habt, ist Sozialismus pur.
- Genau. - Deshalb hat es mich auch überhaupt nicht gewundert, dass hier diese Sympathiebekundungen vorgetragen wurden. Klasse!
(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Keine Ahnung von Sozia- lismus! - Weitere Zurufe von der Fraktion DIE LINKE)
Dann haben wir noch C, die Alternativen. Die Alternativen, das ist ganz einfach: Man kann einfach sagen, es sei alternativlos. Nein, es gibt eine ganz einfache Alternative: Einfach einmal den Schalter hier oben anschalten, ein bisschen nachdenken, sich ordnungspolitische Grundsätze vergegenwärtigen, zu der Frage kommen: Was bringt uns nach vorn, wie können wir energiepolitische Fragen forcieren? Dann hätten wir vielleicht in der Tat Alternativen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ausnahmsweise will ich Albert Einstein zitieren. Der hat einmal gesagt:
Hier ist es genau umgekehrt. Das Ziel ist klar, aber der Weg, den die Grünen einschlagen wollen, ist absolut wirr. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir überweisen natürlich gerne. Ich kann mir zwar nicht vorstellen, wie wir diese Wirrnis in einer Ausschussbefassung lösen, nehmen aber auch diese Herausforderung gern an. Von daher gerne die Überweisung, aber glauben Sie ja nicht, dass wir auch nur eine Sekunde auf den Gedanken gekommen wären, diesem sozialistischen Gesetz zuzustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. - Wir setzen mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Frau Ministerin Tack, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Beyer, wir nehmen das Thema ernst. Das ist auch angeraten, denn die Frage nach einem Klimaschutzgesetz für unser Land ist meines Erachtens berechtigt. Wir beantworten sie sehr unterschiedlich - ich bin aber sehr nahe bei Frau Gregor-Ness und bei Frau Steinmetzer-Mann, das ist keine Frage -, denn der Zeitpunkt, liebe Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, zu dem Sie den Gesetzentwurf eingebracht haben, ist natürlich unpassend. Die Kollegen sind schon darauf eingegangen: Es sind noch drei Monate bis zur Sommerpause, bis zum Ende der Legislaturperiode. Ich finde, dieses Thema ist einfach zu ernst und wir sollten es auch in einer möglichen Gesetzesinitiative ernst nehmen.
Sie hatten genug Zeit, die fünf Jahre sind aber gleich um, und ich denke, es wird eine Aufgabe für die nachfolgende Legislaturperiode. Es ist ein Gesetz, das weit in die Zukunft reicht und mit nachhaltigen Konsequenzen verbunden ist. Da brauchen wir schon Zeit und kluge Ideen, um einen solchen Gesetzentwurf in der Öffentlichkeit zu diskutieren. Unzeit sage ich deshalb, weil es so aussieht, als eröffneten wir jetzt den Wahlkampf mit dem Klimaschutzgesetz - es ist mir einfach zu schade um das Thema.
Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich bin dafür, dass wir klare Klimaschutzziele im Land haben - und diese mit Maßnahmen untersetzen -, die zu gegebener Zeit auch gesetzlich geregelt werden. Das Land benötigt hier - Vorrednerinnen und Vorredner sind darauf eingegangen -, zumindest solange sich der Bund in der Sache Klimaschutz sehr zögerlich und sehr unentschlossen zeigt, eine verlässliche Basis, um die Brandenburger Ziele zum Klimaschutz zu erreichen, aber auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels tatsächlich untersetzen zu können.
Aber eine solche Basis zu schaffen braucht einen Prozess - liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen breit angelegter Beteiligung. Denn natürlich werden Maßnahmen - wenn wir uns und die Maßnahmen ernst nehmen -, mit denen anspruchsvolle Klimaschutzziele zu erreichen sind - und einen solchen Anspruch haben wir -, das Leben der breiten Öffentlichkeit berühren; es wird spürbare Maßnahmen geben.
Sie werden an mancher Stelle mehr Dynamik bei der Umsetzung von Bewährtem, an anderer Stelle auch Abkehr von Gewohntem erfordern, deshalb brauchen wir die breite öffentliche Debatte und den Prozess der Meinungsbildung. Beides - zumindest das sollten wir bei der Umsetzung der Energiestrategie 2030 gemeinsam gelernt haben - erfordert die Akzeptanz der Betroffenen, Akzeptanz, die nur durch Überzeugung zu erlangen ist. Dafür, liebe Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, ist die Zeit bis Juni dieses Jahres kein ausreichender Zeitraum, um für Akzeptanz zu werben und sie auch zu erreichen.
Wie ein solcher Partizipationsprozess - jetzt wollte ich gerade Herrn Beyer einbeziehen, aber der hat keine Lust mehr - zu führen ist, haben wir, glaube ich, bei der Erstellung des Entwurfs der Nachhaltigkeitsstrategie gemeinsam gut gestaltet. Wir haben diesen Entwurf in einem breiten öffentlichen Dialogverfahren gemeinsam erarbeitet. In dieser Strategie Frau Gregor-Ness hat darauf hingewiesen - finden wir die Idee und auch die Forderung nach einem Klimaschutzgesetz für Brandenburg, da haben wir auch dafür eine gute Basis.
Hinsichtlich der Inhalte eines solchen Gesetzes kann das Gesetz aus NRW hilfreich sein, das ist keine Frage. Das haben Sie im Wesentlichen so abgekupfert, um uns heute den Gesetzentwurf vorzulegen. Das kann man machen, aber ich glaube, in Brandenburg sind mancherlei andere Tatsachen festzustellen und Bedingungen zu benennen, als das in NRW der Fall ist.
So sehe ich im weiteren Ausbau der Nutzung der erneuerbaren Energien, in der Energieeinsparung und der Verbesserung der Energieeffizienz in der Wirtschaft, in der Verwaltung, im privaten Bereich - Sie haben davon gesprochen -, aber auch in einer verpflichtenden Vorbildwirkung des öffentlichen Bereichs eine Grundlage für eine gesetzliche Regelung.
Wir brauchen eine gründliche Analyse der bestehenden Klimaschutzpotenziale und vor allen Dingen Erfordernisse zur Anpassung der Klimafolgen, und das muss mit einem qualifizierten Monitoring begleitet werden, wenn wir gemeinsam etwas Sinnvolles in Sachen Klimaschutz und gesetzlicher Regelung erreichen wollen. Deshalb plädiere ich dafür. Es ist eine gute Idee - keine Frage - zum falschen Zeitpunkt eingebracht, und wir haben reichlich Zeit, uns in der nächsten Legislaturperiode dazu auszutauschen. Herr Scharfenberg nickt, also wird’s gemacht.
Vielen Dank, Frau Ministerin Tack. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Jungclaus fort. Sie haben noch 3:41 Minuten Redezeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich auf einige Punkte eingehen, die hier genannt worden sind. Es fiel zum einen der Vorwurf des falschen Zeitpunkts. Sicherlich hätten wir uns das Ganze auch früher gewünscht, aber ein Stück weit hatten wir uns in der ersten Zeit auch darauf verlassen, dass Ihre Versprechungen und die Ziele, die Sie gegeben und sich in Ihrer Energiestrategie - zunächst 2020 und dann 2030 - gestellt hatten, wenigstens ansatzweise erfüllt werden. Und wir haben uns, ehrlich gesagt, auch mehr aus dem Prozess der Nachhaltigkeitsstrategie erwartet.
Wenn ich dann höre, Frau Ministerin, dass Sie so stark darauf setzen, sage ich: Da bin ich bei Ihnen, nur dann möchte ich, dass die Ziele, die in der Nachhaltigkeitsstrategie auftauchen, verbindlich sind. Davon sind wir momentan noch ziemlich weit entfernt.
Ich kann es auch nicht nachvollziehen und halte es für ein Armutszeugnis für uns Parlamentarier, dass wir uns hier im Februar hinstellen und mit dem Verweis darauf, dass die Legislaturperiode im Oktober beendet sei, sagen: Das schaffen wir nicht mehr.
Wir haben die Zeit. Wir haben die Zeit, eine Anhörung zu machen, die Zeit, abschließende Beratungen durchzuführen, erst recht, wie Sie es im Infrastrukturausschuss immer aufführen. Insofern wäre die Zeit, das durchzunehmen, allemal da, und dies ist ein absolut vorgeschobenes Argument.
Wir haben ja gerade die Erfahrung aus NRW und Baden-Württemberg, wo übrigens nicht nur mit der SPD, sondern auch - in Baden-Württemberg - mit Zustimmung der CDU, der man ja nicht Wirtschaftsfeindlichkeit unterstellen kann -, ein entsprechendes Gesetz verabschiedet wurde. Insofern bin ich froh, dass CDU und FDP an der Stelle angedeutet haben, dass sie der Überweisung zustimmen.
Wir sind doch sehr weit davon entfernt, in eine Blackbox zu schauen. Wir haben die Erfahrung, und wir hatten im Vorfeld
zu diesem Antrag zu einem Fachgespräch in unsere Fraktion eingeladen, wo ich mich sehr gefreut hätte, wenn aus den anderen Fraktionen, wenn schon keine Abgeordneten, so doch wenigstens Referenten da gewesen wären. Das war leider nicht der Fall. Dann hätten sich einige der Fragen, die Sie jetzt hier gestellt haben, vielleicht erledigt.
Am meisten enttäuscht bin ich aber von der SPD-Fraktion. Da kam nur wieder die Leugnung des Problems. Da kamen all die Probleme, die damit zusammenhängen, da kam nichts Eigenes, keine eigenen Ideen, da kamen keine Alternativen zur Abstimmung und letztendlich haben Sie ja auch schon angedeutet, dass Sie sich vor der Diskussion in den Ausschüssen drücken wollen. Alles in allem muss man - wie auch schon beim ÖPNV heute Mittag - festhalten: Ein halbes Jahr vor der Wahl bleibt die Koalition von SPD und die Linke sich treu: kraftlos, mutlos, ideenlos. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Wir sind damit am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Bevor wir dies tun, begrüße ich ganz herzlich Bürgerinnen und Bürger aus Groß Kreutz und Kloster Lehnin. Seien Sie herzlich willkommen!
Ich komme zur Abstimmung. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 5/8523, Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Brandenburg, an den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - federführend -, an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie, an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft, an den Ausschuss für Wirtschaft und an den Hauptausschuss.
Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Es gibt keine. Mit knapper Mehrheit ist der Antrag nicht überwiesen worden, die Überweisung ist abgelehnt.
Wir kommen demzufolge zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 5/8523, Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Brandenburg. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Es gibt keine. Das Gesetz ist damit mit deutlicher Mehrheit in 1. Lesung abgelehnt worden.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Holzschuher, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vorhin haben wir über Fortschritte bei den kommunalen Strukturen und den Möglichkeiten der Kommunen, sich zu betätigen, gesprochen. Jetzt geht es um die Fortentwicklung im Bereich der Landesverwaltung durch ein Gesetz, das diese Landesverwaltung weiter modernisieren soll, ein Artikelgesetz mit mehreren sehr unterschiedlichen Regelungsgehalten, aber, wie ich denke, durchaus auch ein wichtiges Gesetz, das vor allen Dingen auch die Effektivität der Verwaltung weiter steigern soll.
Ich will einige Teile kurz erwähnen, um die es geht. Zum einen heben wir Dinge im Haushaltssicherungsgesetz von 2003 auf, die sich aufgrund des effektiven Handelns der Landesregierung in den vergangenen Jahren schlichtweg erledigt haben und die deswegen nicht mehr im Gesetz auftauchen müssen. Es werden notwendige Anpassungen im Landesorganisationsgesetz an die praktischen Entwicklungen der letzten Jahre getroffen, und es geht um die Straffung von Vorschriften sowie eine Konzentration derselben auf wesentliche Regelungsgegenstände.