Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Fraktionen in diesem Hause bedanken, dass man bei der ureigensten Aufgabe, nämlich dem Umgang der Abgeordneten mit sich selbst, es dann doch geschafft hat, einen gemeinsamen Antrag zu dem Thema „Überprüfung der Abgeordneten“ zu erarbeiten. Das war angesichts der Atmosphäre am Anfang der Legislaturperiode bei Weitem keine Selbstverständlichkeit. Es ist natürlich grundsätzlich ein relativ ehrgeiziges Vorhaben, fünf Fraktionen mit fünf unterschiedlichen politischen Hintergründen zu einem Verfahrensvorschlag zu bewegen. Das haben wir geschafft. Wir haben im Hauptausschuss ein Gesetz erarbeitet, das zum einen unbefristet ist, zum anderen im Verfahren auch die Rechte der betroffenen Abgeordneten eindeutig klärt und das einen Vorschlag zur Wahl der Kommission mit einer Zweidrittelmehrheit vorsieht. Ich denke, dass die Kommission, die berufen werden wird, die breite Unterstützung des Hauses haben sollte.
Mir liegt sehr am Herzen, dass wir ein geordnetes Verfahren haben. Die Abgeordnetenrechte werden natürlich eingeschränkt - das hat auch die Anhörung ergeben -, mit gutem Grund. Wir müssen aber darauf achten, dass es wie bei allen Verwaltungsverfahren in einem Rechtsstaat Mitsprachemöglichkeiten und Informationsrechte für die von Verwaltungsakten betroffenen Personen gibt. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Wir haben uns nun selber einen Vorschlag erarbeitet, wie ein geordnetes Verfahren aussehen kann, was auch das Parlament Brandenburgs in die Lage versetzt, mit den gewonnenen Erkenntnissen der Kommission politisch umzugehen. Ich freue mich, dass das gelungen ist. Das ist sicherlich auch ein gutes Zeichen für den Arbeitsstil der Abgeordneten in den nächsten Jahren, wie ich hoffe. - Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Geywitz. - Wir kommen nun zum Redebeitrag der CDU-Fraktion. Herr Abgeordneter Senftleben, bitte.
Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es kommt nicht so häufig vor, dass wir, und dann auch noch alle gemeinsam, so viel Lob ernten, zumindest mehr, als es sonst der Fall ist. Wir haben in den letzten Tagen viel Lob geerntet,
weil wir uns auf einen Gesetzentwurf verständigt haben, der das darf man nicht vergessen und ist auch schon von meiner Kollegin Klara Geywitz angesprochen worden - erst nach einer Anhörung möglich war. Meine Fraktion hat im letzten Jahr noch geduldig die Anschuldigung ertragen, dass diese Anhörung nicht notwendig sei. Diese Anhörung hat gezeigt, dass unser Ansinnen bezüglich des Mandatsverzichts so nicht haltbar ist. Sie hat aber auch gezeigt, dass der Antrag von SPD, DIE LINKE und GRÜNE/B90 ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken hervorgebracht hat. Deswegen, glaube ich, kann man im Lichte dessen, was Verfassungsrechtler zu sagen hätten, an der Stelle betonen, dass keiner von beiden in der Form hätte glänzen können. Daher war es auch richtig, diese Anhörung durchzuführen.
Wie auch Herr Woidke es als Vorsitzender am nächsten Tag gesagt hat, haben wir es den Experten und Sachverständigen zu verdanken, deren Hinweise wir aufgegriffen haben, dass wir nun einen gemeinsamen Weg gehen. Es war in der Anhörung deutlich geworden, dass ein gemeinsamer, von allen fünf Fraktionen getragener Gesetzesentwurf wesentlich bessere Voraussetzungen dafür bietet, die Überprüfung der Abgeordneten auf Stasitätigkeit zu ermöglichen, als das der Fall gewesen wäre, wenn es eben keinen gemeinsamen Weg hier im Landtag geben würde. Die Wichtigkeit des Anliegens ist auch darin deutlich geworden, dass wir gesagt haben, dass es einen gemeinsamen Weg geben muss - vor allen Dingen auch deshalb, weil Brandenburg in den letzten Wochen durch ständig neue Stasienthüllungen nicht unbedingt das beste Bild vermittelt hat. Die Menschen in Brandenburg haben aber nun einmal ein Recht darauf, zu erfahren, wer sie im Landtag Brandenburg vertritt, wer für ihre Interessen da ist und wer in der letzten Zeit nicht offen und ehrlich Stellung zu seiner Vergangenheit bezogen hat.
Wir haben zum ersten Mal ein, wie ich finde, geordnetes und damit auch nachvollziehbares Verfahren, die Abgeordneten auf eine Tätigkeit bei der Staatssicherheit zu überprüfen. Es ist auch wichtig zu betonen, dass wir gleichzeitig einen Weg gefunden haben, eine Kommission zu besetzen, ohne darüber im Landtag großartig zu debattieren, wie man heute nachlesen kann. Das zeigt auch, dass die Wahrheitsfindung mit Sicherheit durch die Kommission besser ermöglicht werden kann, als es vorher der Fall war.
Meine Damen und Herren, es war im Entwurf von SPD, DIE LINKE und GRÜNE/B90 vorgesehen, dass das Thema mit einer Drucksache beendet ist. Es ist in der Anhörung aber gesagt worden: Nein, es muss noch einmal unsere Aufgabe sein, hier im Landtag zu debattieren, um auch den Abgeordneten Gelegenheit zu geben, zu den sie betreffenden Vorgängen, Vorfällen oder auch Feststellungen Stellung zu beziehen. Daher haben wir nun auch hier im Landtag die Gelegenheit, festzuhalten, wie wir mit der Kollegin oder dem Kollegen umgehen, die bzw. der andere Angaben gemacht hat, als die Kommission festgestellt hat. Deshalb ist es wichtig, über diesen Sachverhalt innerhalb des Landtags noch einmal zu debattieren.
Eine weitere Änderung im Antrag der drei Fraktionen betraf den Punkt, dass wir das Gesetz nicht befristen, weil es ständig
neue Erkenntnisse gibt. Wir versetzen den Präsidenten in die Lage, wenn es im Laufe der Wahlperiode neue Erkenntnisse gibt, eine erneute Überprüfung vornehmen zu lassen. Allein 15 000 Säcke mit zerrissenen Unterlagen warten auch dank neuerer technischer Möglichkeiten in der Bundeszentrale noch auf ihre Bearbeitung. Es wird also vielleicht noch einiges ans Licht der Öffentlichkeit kommen, was bisher im Verborgenen blieb.
Abschließend, meine Damen und Herren, sei gesagt, dass wir als Fraktion sehr zufrieden sind. Wir haben mit dem heutigen Beschluss klare Verfahrensregeln, wir haben ein hohes Maß an Transparenz. Deshalb herzlichen Dank von unserer Fraktion an alle Beteiligten im Vorfeld.
Da Herr Fritsch momentan nicht am Platz ist, aber vertreten wird, an dieser Stelle noch einmal der Hinweis: Natürlich geht es auch darum, dass wir Spekulationen beenden können. Deswegen, meine Damen und Herren, können wir den Präsidenten bei dem Anliegen unterstützen, die Spekulationen zu beenden, auch im Fall der Akten, die ein paar Etagen unter uns, im Keller des Landtags, noch lagern sollen. Ob es nun 17 oder 12 Verdachtsfälle gibt, wir unterstützen den Präsidenten dabei, herauszufinden, was damals, 1990/91, wirklich gewesen ist. Deshalb, meine Damen und Herren, müssen wir neben dem heutigen Beschluss des Gesetzes und der Kommission auch dies regeln. Das wird eine Aufgabe des Landtags in den nächsten Tagen und Wochen sein. Dafür ist auch ein solcher gemeinsamer Weg, wie wir ihn heute beschritten haben, denkbar.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Senftleben. - Das Wort erhält nun die Fraktion DIE LINKE, der Abgeordnete Görke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir sind zufrieden, dass wir heute nach vielen Diskussionen und unterschiedlichen Ansätzen bei der Überprüfung der Abgeordneten eine von allen Fraktionen getragene Beschlussempfehlung annehmen können.
Nicht zufrieden bin ich, Herr Kollege Senftleben, mit Ihrer Interpretation bzw. Ihrer Aussage, wenn Sie keine Anhörung beantragt hätten, wäre kein verfassungsmäßiges Prüfverfahren entstanden. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal Folgendes richtigstellen; Sie können es bitte im Protokoll nachlesen. In der Anhörung wurde nur ein Gesetzentwurf als nicht verfassungsgemäß disqualifiziert, und zwar der der CDU. Das ist Ihnen von den Verfassungskollegen bzw. Verfassungsrichtern Pestalozza und Prof. Wesel ins Stammbuch geschrieben worden.
Im Unterschied dazu sind die Änderungen, die in Abstimmung mit den Fraktionen vorgenommen wurden, einer ganz anderen Qualität unterlegen und hatten sachliche Gründe, um dann auch eine rechtssichere Verfahrensweise zu verabreden. Insofern bitte ich Sie, dies hier einfach zur Kenntnis zu nehmen. Im selben Zusammenhang steht auch Ihre Interpretation hinsichtlich der Drucksache. Sie wissen ganz genau: In dem Moment, da der Landtag ein Dokument zur Drucksache macht, können
Sie nach der Geschäftsordnung alles benutzen, was eine Fraktion an Instrumenten hat, und damit natürlich auch eine Diskussion anstrengen.
Deswegen bedurfte es auch nicht Ihrer verschiedenen Manöver, bestimmte Fragen wie „Aberkennung“ oder „parlamentsunwürdiges Verhalten“ schon in diesem Beschlusstext zu verankern.
Insofern glaube ich, dass wir jetzt, nachdem Sie sich auch davon verabschiedet haben, auf einem guten Weg sind zu einem rechtsstaatlichen, zu einem gesetzlichen Verfahren, das diesem Haus gut zu Gesicht steht. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Görke. Das Wort erhält für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Teuteberg, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Anhörung der Experten vor gut einer Woche vor dem Hauptausschuss war richtig, und sie hat in der Sache ein wesentliches Ergebnis gebracht.
Kein Abgeordneter mit Stasi-Vergangenheit kann auch zur Niederlegung seines Mandats gezwungen werden. Das mögen die einen bedauern und die anderen befürworten. Aber Klarheit hat die Anhörung jedenfalls gebracht. Sie hat vor allem auch dazu geführt, dass wir jetzt diese gemeinsame, fraktionsübergreifende Linie gefunden haben.
Es ist höchste Zeit, dass der Landtag in dieser Frage und damit wir als Abgeordnete und Volksvertreter die volle Souveränität zurückgewinnen und wir mit dieser Souveränität unser Mandat ausüben können. Daher ist es auch richtig, dass wir eine Überprüfungskommission mit Zwei-Drittel-Quorum wählen, sodass sich dabei auch alle Landtagsabgeordneten wiederfinden können.
Ebenso wichtig erscheint mir der Aspekt, in welchem Sinne und mit welchen Vorzeichen wir mit den Unterlagen und Informationen der Birthler-Behörde umzugehen haben. Immer noch scheint es so zu sein, dass die eigentlichen Opfer hinter den vermeintlich angeprangerten Tätern zurückstehen. In der Vergangenheit war diese Debatte in Brandenburg verzerrt, und damit ist jetzt zum Glück Schluss. Insofern ist es nach wie vor richtig, die Stimme auch der Opferverbände zu hören, was wir in der letzten Woche getan haben und auch in Zukunft zu diesem Thema tun sollten.
Bei der Überprüfung muss eines ganz klar sein: Es geht nicht in erster Linie darum, die Täter vor möglichen Anschuldigungen zu schützen, sondern die Opfer zu ihrem Recht kommen zu lassen.
Auch hier hat die Anhörung wertvolle Hinweise gebracht. Die Abwägung zwischen der Freiheit des Mandats der Abgeordne
ten und dem Schutz der Opfer mag in der Vergangenheit im Ergebnis zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen geführt haben. Aber das darf nicht dazu führen, dass es jetzt allein nur noch zu der Feststellung kommt, ob jemand für die Stasi tätig war oder nicht. Die entscheidende Frage ist doch: Wie gehen wir mit möglicherweise hinzukommenden Stasifällen um? Welche Konsequenz hat es heute für einen gewählten Volksvertreter, einen Teil seiner eigenen Vergangenheit der Öffentlichkeit, den Wählern verschwiegen zu haben?
Deshalb sollte - erstens - die Kommission in jedem Fall zunächst einen Kriterienkatalog zur Bewertung aller Einzelfälle erarbeiten und vorlegen. Zu Maßstäben und Bewertungskriterien konnte bisher auch in anderen Bundesländern kein einheitliches Vorgehen hergestellt werden. Deutlich wurde: Jeder Einzelfall muss auch einzeln betrachtet werden. Wir brauchen aber wirklich vergleichbare Maßstäbe, sowohl im Hinblick auf das eigentliche Ausmaß des Handelns in der DDR als auch im Hinblick auf die Vita und die persönliche Entwicklung jedes einzelnen Mandatsträgers seitdem.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Akten der Birthler-Behörde allein im Zweifel nicht ausreichend sind, um im Namen der SED begangenes Unrecht aufzudecken. Deshalb ist es richtig, dass die Kommission die Befugnis erhält, Recherchen auch über die Angaben der Birthler-Behörde hinaus anstellen zu können. Wir sollten die Kommission mit allen Befugnissen ausstatten, die es ihr ermöglichen, in der öffentlichen Debatte über dieses wichtige Thema, über die Aufarbeitung der DDR-Geschichte, eine gewichtige Rolle zu spielen. Deswegen ist es gut, dass die Kommission in jedem Fall zu möglichen Stasifällen Stellung nimmt. Dazu gehört auch, dass diese Fälle nach belastbaren Kriterien zu beurteilen sind, das heißt Kriterien, die auch offengelegt werden und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sind. Es muss Schluss sein mit unterschiedlichen Messlatten für die Beurteilung von begangenem Unrecht.
Zweitens: Welche Konsequenz wird außer der moralischen Ächtung die Überprüfung von Abgeordneten tatsächlich haben? Einen Verlust des Mandats kann es aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geben. Aber durch die öffentliche Debatte hier im Landtag bei gleichzeitiger Anhörung der Betroffenen steigt zumindest der Rechtfertigungsdruck und damit die Wahrscheinlichkeit, freiwillig auf das Mandat zu verzichten.
Klar ist also: Wir brauchen externen Sachverstand, um zu einer unabhängigen und umfassenden Einschätzung der Einzelfälle zu kommen. Aber das Recht, im Namen des Volkes auch darüber offen zu debattieren, können und sollten wir uns nicht nehmen lassen. Die Wählerinnen und Wähler in Brandenburg haben bei der letzten Wahl mit aller Deutlichkeit dafür gesorgt, dass das Spektrum an demokratischen Parteien hier größer und damit vielfältiger geworden ist. Diesen Wählerauftrag sollten wir auch als Chance begreifen und zur gemeinsamen Aufarbeitung von Vergangenem, aber auch als Zeichen für die zukünftige Auseinandersetzung nutzen. Die fraktionsübergreifende Abstimmung über diesen vorliegenden Gesetzentwurf ist daher ein ermutigendes Zeichen. In diesem Sinne unterstützen wir auch den gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Teuteberg. - Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der Abgeordneten von Halem, GRÜNE/ B90, fort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die viel zitierte Versöhnung ist ein edles Ziel. Versöhnung wird dann möglich, wenn von Unrecht Betroffene denjenigen verzeihen, die ihnen Unrecht zugefügt haben, wenn die Opfer bereit sind, sich die Beweggründe der Täter anzuhören, sie nachzuvollziehen, und bereit sind, zu verzeihen. Versöhnung kann vom Täter, der die Taten bereut, angeregt werden; aber um Versöhnung zu erreichen, muss das Opfer dazu bereit sein. Da spielt das Opfer eine entscheidende Rolle.
In Brandenburg habe ich manchmal den Eindruck gewonnen, es solle umgekehrt funktionieren. Der Ministerpräsident postuliert Versöhnung, um zu erläutern, warum er sich zur Sicherung der eigenen Macht mit der SED-Nachfolgepartei verbündet. Versöhnung als Postulat von der Täterseite - das hat für mich einen schalen Beigeschmack.
Mangelndes Fingerspitzengefühl zeigt sich auch in anderen Punkten. Bei der Wahl der Stasibeauftragten waren die Opferverbände nicht eingeladen. Als Sitz der Stasibeauftragten ist die Lindenstraße vorgeschlagen worden. Hat sich jemand ausgemalt, was es für Menschen, die dort inhaftiert waren, bedeuten kann, an diesen Ort zurückkehren zu müssen, um Rat einzuholen?
Zur Anhörung zu dem Gesetz zur Stasiüberprüfung der Abgeordneten letzte Woche war Ulrike Poppe nicht eingeladen worden. Dass sie am Ende doch noch dort saß, war nur ein Zufall. Ich hätte mir da einen anderen Umgang gewünscht.
Aber nun zur Sache. Dass der vorliegende Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf aus der konstituierenden Sitzung von allen fünf Parteien unterstützt wird, freut uns sehr. Das ist für uns als kleinste Oppositionspartei natürlich ein Riesenerfolg. Durch die Debatte, die Diskussion mit den anderen Parteien und die Anhörung hat der Antrag an Format gewonnen. Ich möchte den Beteiligten dafür gern Dank aussprechen.
Wir wollen eine Überprüfungskommission, die möglichst qualifiziert eventuelle Tätigkeiten für die Staatssicherheit einordnet und darüber öffentlich berichtet. Jegliche Form der Bewertung oder gar die Abgabe von Handlungsempfehlungen hingegen ist nicht Aufgabe der Kommission, sondern obliegt der Öffentlichkeit und muss im Landtag debattiert werden. Abgesehen davon, dass wir schon immer der Rechtsauffassung waren, dass die zwingende Aberkennung des Mandats, wie sie der CDU-Entwurf wollte, verfassungswidrig ist, gibt es noch einen - aus meiner Sicht ebenso wichtigen - politischen Grund, diesen Automatismus abzulehnen. Wählten wir dieses Prozedere, müssten die entsprechenden Personen zurücktreten, und die Öffentlichkeit erführe nur vollendete Tatsachen. Es gäbe keine
Diskussion, kein Sich-Messen unterschiedlicher Werthaltungen. Nein, nur die Einbeziehung der Öffentlichkeit kann unserem Anliegen gerecht werden.
Wir wollen gern einen differenzierten Blick. IM ist nicht gleich IM. Es gibt große Unterschiede in der Art der Tätigkeit, ihrer Dauer sowie den Umständen, die zur Anwerbung und auch zur Beendigung geführt haben.
Zudem währte die DDR 40 Jahre. Die Hälfte dieser Zeit, nämlich 20 Jahre, sind seit ihrem Ende vergangen. Das ist Zeit genug, um Menschen die Möglichkeit zu geben, sich zu ändern und mit ihrer Vergangenheit zu brechen; denn auch wer früher einmal Schuld auf sich geladen haben mag, dem muss die Chance zugestanden werden, diese Schuld durch sein Leben danach zu tilgen. Hier liegen die Wurzeln für Versöhnung.