Protokoll der Sitzung vom 21.01.2010

Zudem währte die DDR 40 Jahre. Die Hälfte dieser Zeit, nämlich 20 Jahre, sind seit ihrem Ende vergangen. Das ist Zeit genug, um Menschen die Möglichkeit zu geben, sich zu ändern und mit ihrer Vergangenheit zu brechen; denn auch wer früher einmal Schuld auf sich geladen haben mag, dem muss die Chance zugestanden werden, diese Schuld durch sein Leben danach zu tilgen. Hier liegen die Wurzeln für Versöhnung.

Dass es dabei nicht unseren Maßstäben entspricht, dass in diesen 20 Jahren außer Manfred Stolpe kein einziger Brandenburger Politiker eine Tätigkeit als IM ohne Druck zugegeben hat, brauche ich nicht extra zu betonen. Es ist auch nicht allein das Versagen der Linken, ein politisches Klima geschaffen zu haben, in dem eine solche Auseinandersetzung - allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz - offensichtlich nicht oder nicht ausreichend stattgefunden hat. Auch die anderen regierenden Parteien, allen voran die SPD, haben ihren Teil dazu beigetragen.

Nichtsdestotrotz sind für eine differenzierte Bewertung viele Kriterien nötig. Da es nicht nur um eventuelle Stasimitarbeit einzelner Abgeordneter geht, sondern um die grundlegende Frage der Transformation vom DDR-Regime in die Bundesrepublik, schlagen wir die Einrichtung einer Enquetekommission vor. Wir wollen dabei keine Rückschau um der Rückschau willen, nicht das Abqualifizieren einzelner Personen. Wir wollen eine Rückschau für die Zukunft. Wir wollen mit Blick in die Zukunft gemeinsam mit der Bevölkerung darüber diskutieren, welche Ansprüche wir an das Verhalten von einzelnen Abgeordneten, an Landtag und Landesregierung stellen. Welche Form von Verantwortungsbewusstsein erwarten wir, und welche Form erwartet die Öffentlichkeit? Welche moralischen Maßstäbe legen wir alle an die handelnden Personen und damit auch an uns selbst? Wann beginnt für uns Versöhnung? Wie viel Transparenz erwarten wir von Landesregierung und Abgeordneten?

Absolute Wahrheit ist ein Trugschluss in diesem Leben. Geschichte wie Gegenwart sind immer persönlicher Wertung unterworfen. Je nachdem, wer diese Wertung vornimmt, wird sie unterschiedlich ausfallen. Wenn wir uns aber mit Blick auf die Zukunft unser demokratisches System sichern, das heißt aufrechterhalten und stärken wollen, dann brauchen wir eine solche Auseinandersetzung über unterschiedliche Wertvorstellungen, die Rückschau für die Zukunft, und wir müssen sie so öffentlich wie möglich führen. - Danke.

(Beifall GRÜNE/B90 sowie vereinzelt DIE LINKE und FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete von Halem. - Da die Landesregierung auf einen Redebeitrag verzichtet, sind wir am Ende der Rednerliste angekommen und kommen zur Abstimmung. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/326, Elftes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengeset

zes. Für die Zustimmung zum Gesetz ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Deshalb bitte ich alle Abgeordneten, durch deutliches und längeres Handaufzeigen ihr Abstimmungsverhalten zu signalisieren. Wer dieses Gesetz verabschieden möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Ich bitte die Schriftführer zu zählen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieses Gesetz ist einstimmig angenommen worden.

(Allgemeiner Beifall)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Bauberufsrecht

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/242

1.Lesung

Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Wir können demzufolge gleich zur Abstimmung kommen. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Drucksache 5/242 an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft. Ich bitte Sie um Ihr Votum. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Gesetzentwurf ist einstimmig überwiesen worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesellschaft und Wirtschaft für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sensibilisieren

Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 5/280

Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt die Fraktion der SPD. Die Abgeordnete Prof. Dr. Heppener hat das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Durchsetzung wirksamer Rahmenbedingungen für diejenigen, die neben ihrer Berufstätigkeit Pflegebedürftige in ihrer Häuslichkeit betreuen, stellt Forderungen an Politik und Wirtschaft, an Land, Kommunen, Gewerkschaften und Pflegedienstleister. Wir werden das für pflegende berufstätige Angehörige so dringend Notwendige im Großen und im Kleinen jedoch nur erreichen, wenn wir die gesellschaftliche Öffentlichkeit mehr und besser dafür sensibilisieren. Sollen Pflege- und Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung möglichst vieler Interessen vereinbar werden, müssen wir dieses Thema zunächst und vor allem öffentlich machen.

Von den heute rund 85 000 nach Sozialgesetzbuch Pflegebedürftigen in Brandenburg werden gut drei Viertel zu Hause ge

pflegt. Mehr als 21 000 erwerbstätige Brandenburger - in der Mehrheit Brandenburgerinnen - erbringen neben ihrer beruflichen Tätigkeit physisch und psychisch anstrengende Betreuungs- und Pflegeleistungen. Die Zahl der Pflegebedürftigen über 80 Jahre wird sich bis 2020 verdoppeln. Demgegenüber wird die Zahl der erwerbsfähigen Menschen im Alter bis 65 Jahre, die ambulante Pflege leisten können, um 14 % abnehmen. Damit verringert sich die Chance, von Angehörigen in häuslicher Umgebung gepflegt und betreut zu werden, in den nächsten elf Jahren um die Hälfte. Wir wollen dem wachsenden Pflegebedarf auch künftig nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ begegnen und Pflege bürgernah organisieren.

Ohne wirksame Unterstützung der Erwerbstätigen und der Unternehmen, ohne bessere wohnortnahe Angebote und Beratungsmöglichkeiten auch auf dem Lande, werden wir dieses Ziel schwerlich erreichen. Die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen müssen überprüft und eventuell angepasst werden.

Daten und Vorschläge enthält eine im Auftrag des MASGF 2009 vorgelegte Studie. Sie gibt Einblicke in Lebenssituationen und in den Arbeitsalltag von erwerbstätigen pflegenden Angehörigen. 500 repräsentativ ausgewählte Brandenburger Unternehmen wurden befragt, wie sie übernommene Pflegeverantwortung ihrer Beschäftigten mit den Anforderungen ihres Unternehmens in Übereinstimmung bringen.

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zeigt sich als vielschichtiges Problem. Es erfordert Lösungen unterschiedlicher Dimensionen. Hier möchte ich nennen:

Erstens: eine auf die Arbeits- und häusliche Situation der pflegenden Angehörigen orientierte Zeitsouveränität. Nach der Studie nutzen nur wenige pflegende Beschäftigte die ihnen nach Gesetz möglichen Freistellungen. Der Nutzen dieser Auszeit wäre für sie größer und die Freistellung für die Unternehmen akzeptabler, wenn die Beschäftigten die zur Pflege verfügbare freie Zeit selbst einteilen könnten. Nach Pflegeweiterentwicklungsgesetz steht pflegenden Erwerbstätigen eine zehntägige bezahlte Orientierungsfreistellung zu. Diese Freistellung zur Einleitung und Organisation der Pflege sollte auch tageweise in Anspruch genommen und auf ein Jahr verteilt werden können. Diese Entzerrung der Orientierungsfreistellung lässt das Gesetz bisher nicht zu.

Zweitens: Brandenburg hat ein breites Beratungsnetz. Zur Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Pflege wird noch zu wenig beraten. Keiner der für die Studie befragten Pflegedienste informierte unter diesem Aspekt über die gesetzlichen und finanziellen Voraussetzungen, Zusatzleistungen und regionalen Beratungs- und Angebotsstrukturen, die zu einer Entlastung von pflegenden Beschäftigten beitragen.

Beschäftigte Unternehmen klagen vielfach über ein Informationsdefizit. Die Vielfalt möglicher Regelungen kann so nicht ausgeschöpft werden. Das betrifft auch Pflegeausbildung und Gesundheitsförderung pflegender Angehöriger. Die in den Landkreisen und kreisfreien Städten neu eingerichteten Pflegestützpunkte und ihr - wie wir hoffen - zukünftig engeres Netz müssen zum Abbau dieser Informationsdefizite entscheidend beitragen.

Drittens: Etwa drei Viertel der pflegenden Angehörigen sind Frauen. Erwerbstätige Frauen nehmen die Doppelbelastung auf

sich und sind eher bereit, ihre Erwerbsarbeit einzuschränken, zu unterbrechen oder ganz aufzugeben. Frauen sind damit mehrfach benachteiligt. Sie haben oft schon eine wegen Kindererziehung unterbrochene Erwerbsbiografie. Pflegezeit bedeutet für sie ein zusätzliches Einkommensrisiko, auch für ihre Alterssicherung. Älteren pflegenden Angehörigen gelingt nach Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit ihr Wiedereinstieg ins Berufsleben schwer. Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass nahezu alle Befragten eine Gleichstellung und Gleichbehandlung von Beschäftigten, die Kinder erziehen, und Beschäftigten, die Angehörige pflegen, ansprechen.

Viertens: Die Vereinbarung von Pflege und Berufstätigkeit ist eine große Herausforderung für die Unternehmen und geht nicht ohne sie. Die Lösung dieses mit der demografischen Entwicklung einhergehenden unumgänglichen Problems birgt für die Unternehmen Risiken und Chancen. Wenn immer mehr Beschäftigte neben ihrer Berufstätigkeit über einen langen Zeitraum durch die Betreuung und Pflege von Familienmitgliedern zusätzlich belastet sind, werden die Arbeits-, Organisations- und Wertschätzungsprozesse der Unternehmen entscheidend beeinflusst. Arbeit muss neu organisiert, Vertretungslösungen müssen gefunden werden. Die Übernahme von Pflege kann die Leistungsfähigkeit des Beschäftigten beeinträchtigen. Sollten keine tragfähigen Lösungen für die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege gefunden werden, ist eine Verschärfung der Fachkräftesituation im Lande mittelfristig unausweichlich. Unternehmen werden sich der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf absehbar eher öffnen, je klarer durch Betriebsvereinbarungen mit dem pflegenden Beschäftigten die Belastung für das Unternehmen planbar geregelt ist. Diese Vereinbarungen sollten Beratungs- und Qualifizierungsleistungen von Pflegediensten einbeziehen. Es gibt interessante, für beide Seiten kostenneutrale Vereinbarungen, in denen festgelegt ist, mit welchen Maßnahmen der Pflegedienst die zeitlichen Anforderungen der Unternehmen und die Pflegeanforderungen der Angehörigen miteinander verbinden kann.

Fünftens: Die lokalen Bündnisse für Familie müssen sich den Forderungen nach Vereinbarkeit von Beruf und Pflege stärker öffnen und ihr Netzwerk für die Mobilisierung auch solcher regionaler Ressourcen wie das Ehrenamt - ich denke hier auch an die Pflegebegleiter, die Freiwilligenagenturen und die Nachbarschaftshilfe - nutzen. Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege und Familienförderung gehören zusammen. In das auditberufundfamilie und in den Wettbewerb „Familienfreundlicher Betrieb“ sind Kriterien der erreichten Vereinbarung von Beruf und Pflege einzubeziehen.

Es kann festgestellt werden, dass Unternehmen mit einer familienorientierten Personalpolitik eher für das Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sensibilisiert sind. Sie nutzen Vereinbarkeitsregelungen zur Unternehmensbindung der Beschäftigten. Zugleich weisen Unternehmen darauf hin, dass Familienfreundlichkeit als Unterscheidungsmerkmal ein Wettbewerbsvorteil für sie ist.

Wir verstehen den Antrag als notwendigen, wenn auch ersten Schritt. Viele Akteure mit guten Ideen und vielfältige Lösungen sind gefragt. Voraussetzung sind gesellschaftliches Verständnis und gesellschaftliches Engagement.

Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen. - Schönen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Prof. Dr. Heppener. - Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Die Abgeordnete Blechinger erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete der Koalitionsfraktionen, Sie haben in Ihrem Antrag die Situation durchaus realistisch beschrieben. Noch werden gut drei Viertel aller pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreut. Es ist sicher jedem klar, dass die zur Verfügung stehenden Pflegeeinrichtungen nicht einmal ansatzweise den Bedarf decken könnten, wenn diese häusliche Pflege in Größenordnungen wegbrechen würde. Allerdings sind die Erkenntnisse nicht neu, und ich kann auch in Ihrem Antrag keine neuen Ansätze erkennen. Sie haben in Ihrem Redebeitrag, Frau Prof. Heppener, einige genannt, aber im Antrag sind die so nicht wiederzufinden.

Denn dass es in erster Linie Informationsdefizite oder der Mangel an Sensibilität in Unternehmen sind, die zu mangelnder Unterstützung der pflegenden Beschäftigten führen, lässt sich so aus der Studie allein nicht ableiten. Es gibt in Deutschland relativ wenig Untersuchungen dazu. Häufig ist auch die Anzahl der Befragten so gewählt, dass man daraus keine Allgemeinschlüsse ziehen kann.

Im Übrigen: Um beispielsweise vorhandene Informationsdefizite zu beheben, erschien bereits im Februar 2008 eine Broschüre des damaligen MASGF, die allen vorliegen müsste, mit dem Titel „Beruf und Pflege vereinbaren - Informationen für Arbeitgeber und Beschäftigte“, die sehr viele Hinweise enthält, sodass Informationsdefizite eigentlich gar nicht in dem Maße auftreten könnten. Außerdem wurde 2008 auf Bundesebene das Pflegeweiterentwicklungsgesetz verabschiedet, in dem ein Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige seit 1. Januar des Jahres 2009 festgelegt ist. Seit Juli 2008 gibt es die Freistellung für Pflegende. Insofern ist die Frage, ob in der Studie von September schon berücksichtigt wurde, dass es diese Regelungen gibt und auch, dass es dazu entsprechende Informationen gibt.

Im Pflegeweiterentwicklungsgesetz sind weitreichende Möglichkeiten für pflegende Berufstätige festgeschrieben. Zum Beispiel bei einer längeren Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung können Berufstätige bis zu sechs Monate Pflegezeit in Anspruch nehmen.

Dabei können die Beschäftigen zwischen der vollständigen und der teilweisen Freistellung von der Arbeit wählen. Die notwendige sozialversicherungspflichtige Absicherung während der Pflegezeit ist gewährleistet, und der Arbeitgeber darf das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung bis zur Beendigung der Pflege nicht kündigen.

Damit sind schon erhebliche Verpflichtungen für den Arbeitgeber festgeschrieben, die gerade für kleine und mittlere Unternehmen mit erheblichen Belastungen für den Betrieb verbunden sind, insbesondere bei Unternehmen, die termingebundene Leistungen zu erbringen haben. Diese Regelungen werden sicher im Einzelfall den individuellen Erfordernissen bei zeitaufwendigen und psychisch belastenden Pflegeleistungen nicht im

mer entsprechen. Aber sie lassen sich auch nicht beliebig ausweiten, da sonst die Gefahr besteht, dass das Verständnis des Arbeitgebers und der Kollegen eher geringer wird, wenn die Regelungen zu ihren Lasten gehen. Wir haben ähnliche Probleme bei Regelungen im Zusammenhang mit Frauen mit kleinen Kindern. Ich empfehle Ihnen, einmal auf eine Polizeiwache mit einem hohen Frauenanteil zu gehen und zu hören, wie die Stimmung bei den männlichen Kollegen ist, die den Nachtdienst allein durchführen müssen, weil viele Frauen für solche Aufgaben ausscheiden. Es könnte also die Gefahr bestehen, dass durch weitergehende Regelungen ein weiteres Einstellungshindernis für Frauen entsteht, weil - wie Frau Prof. Dr. Heppener gesagt hat - 73 % der hauptsächlich Pflegenden weiblich sind. Es kann aber nicht in unserem Interesse sein, hier ein weiteres Einstellungshindernis aufzubauen.

Ich denke, um hier Verbesserungen erreichen zu können, ist erst einmal eine Analyse des Ist-Zustandes erforderlich. Wo sind die Bedürfnisse der Pflegenden noch nicht ausreichend berücksichtigt? Was sind die konkreten Erschwernisse bei der täglichen Absicherung der Pflegeleistungen? Wie werden die bestehenden Angebote genutzt? - Sie haben gesagt: relativ wenig. Was sind die Gründe dafür? - Da müsste man die Pflegenden und nicht die Arbeitgeber fragen. Gibt es tatsächlich Informationsdefizite? Werden die Möglichkeiten der Heim- und Telearbeit ausreichend genutzt? Man könnte diesen Fragenkatalog beliebig fortsetzen.

Insofern ist die Zielrichtung dieses Antrags für mich nicht ganz klar. Denn der Antrag enthält keine konkreten Beschlüsse. Öffentlichkeitsarbeit und Vermittlung von Erfahrungen erscheinen uns zu allgemein. Natürlich sind die professionellen Unterstützungs- und Beratungsangebote für die Pflegenden ebenso wichtig wie das Verständnis des Arbeitgebers. Aber das letzte kann man auf jeden Fall nicht beschließen.

Ich denke, der weitere Ausbau der Pflegestützpunkte wird dazu beitragen, dass den Angehörigen professionelle Hilfe zuteil wird, auch wenn wir uns wünschen würden, dass der Aufbau der Pflegestützpunkte schneller voranginge.

Ich komme zum Ende. Ich möchte noch ganz kurz auf die Studie „Familienpflege und Erwerbstätigkeit“ des Instituts für Soziologie in Mainz verweisen, die allerdings aufgrund der geringen Zahl der für ihre Erarbeitung Befragten keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erhebt.

Kollegin Blechinger, Sie haben die Redezeit deutlich überschritten. Ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

Wir werden eine Anhörung beantragen, um Antworten auf diese Fragen zu bekommen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU sowie vereinzelt FDP)