Sieglinde Heppener
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Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Der Bericht umfasst das ganze Spektrum des Familien- und Kinderpolitischen Programms und er zieht eine umfassende Bilanz; der Minister hat das bereits demonstriert. Ich möchte doch sagen: Er zeigt Brandenburg als eine besonders kinderfreundliche Region. Inwieweit wir die beste Region werden, wird sich erst noch herausstellen müssen. Der Bericht dokumentiert, dass Familienpolitik einen langen Atem braucht. Schnell messbare Wirkungen staatlicher und kommunaler Maßnahmen sind auf die Situation von Familien bezogen eher die Ausnahme.
Um langfristig zu spürende Verbesserungen zu erreichen, ist eine kontinuierliche konsistente Politik für Familien und Kinder nötig. Die Eltern-Kind-Zentren und die Eltern-Kind-Gruppen, die Lokalen Bündnisse für Familie, die kita-integrierte kompensatorische Sprachförderung, die Elternbriefe, der Familienpass, die Familienferien und vor allem die „Netzwerke Gesunde Kinder“ haben sich in neun Jahren durchgesetzt und ihre Wirkung bewiesen. Der Minister sprach schon davon. Diese vorsorgende Familien- und Kinderpolitik muss fortgesetzt werden, und ich bin sicher, sie wird auch fortgesetzt.
Wir werden neue Schwerpunkte setzen müssen. Zum Beispiel müssen die familienfreundlichen Unternehmen hervorgehoben werden. Es wird auch Neues unterstützt werden, wie etwa die stärkere Zuwendung zu Kindern und Jugendlichen beim Übergang zur Schule und von der Schule zur Ausbildung. Das muss hinzukommen. Eigentlich haben wir uns vor allen Dingen auf die kleinen Kinder konzentriert.
Der Bericht betont, dass die Familienorientierung von Arbeitsund Wirtschaftspolitik große Chancen für Unternehmensansiedlungen und Fachkräftesicherung bietet. Andererseits erleichtert eine familienorientierte Arbeits- und Wirtschaftspolitik jungen Frauen und jungen Männern die Entscheidung für eine Familie. Familienfreundlichkeit ist ein Standortvorteil für die Unternehmen. Der mit dem Sozialpartnerdialog gegebene Handlungsrahmen zum Beispiel für familienfreundliche Arbeitszeitmodelle muss für Lösungen zur Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie, und zwar von Frauen und Männern, auch in kleinen und mittleren Unternehmen ausgeschöpft werden. Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht eben nicht nur die Frauen an. Es geht um Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit. Hier meine ich, dass Familien- und Gleichstellungspolitik besser miteinander verknüpft werden müssen. Das gilt auch für die beiden Maßnahmenpakete - das Gleichstellungspolitische sowie das Familien- und Kindermaßnahmenpaket.
Ein wachsender Pflegebedarf verlangt darüber hinaus einen starken familiären, generationsübergreifenden Zusammenhalt. Familie, Erwerbstätigkeit und Pflege in Übereinstimmung zu bringen stellt Familienpolitik vor Herausforderungen, für die wir intelligente Lösungen finden müssen. Familie - das sind alle Formen des auf Dauer angelegten privaten Zusammenlebens mit Kindern. Kinder finden familiäre Geborgenheit im Zu
sammenleben mit Ehepartnern, mit gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern, mit alleinerziehenden Müttern und Vätern, in Patchwork- und Regenbogenfamilien.
Zwischen diesem unserem Familienverständnis und unserem Familien- und Kinderprogramm besteht da noch eine Lücke, die geschlossen werden muss. Das gilt auch für die stabilisierende und entlastende Rolle der Großeltern, die mehr als bisher ebenfalls eine Rolle für die Familienbildung spielen sollten. Wir haben uns mit Familienbildung viel beschäftigt. Aber hier im Raum sitzt auch noch eine Frau, die das genauso tut, und zwar Monika Schulz-Höpfner. Deshalb will ich jetzt ein wenig Zeit sparen und das, was ich zur Familienbildung sagen wollte, hier nicht ausführen. Ich denke, ich stimme da mit Monika Schulz-Höpfner überein.
Der Minister hat zur Geschichte ausgeführt und an das Jahr 2005 erinnert, als Dagmar Ziegler das Programm im Rahmen einer Klausurtagung vorstellte. Es war die erste Klausurtagung, an der ich als Abgeordnete der SPD teilgenommen habe. Ich freue mich, dass wir das, was wir uns dort ausgedacht und worüber wir auch gestritten haben, nun erfolgreich umsetzen konnten. Ich war auch erstaunt, dass es dort manchmal nur um Cents ging, die mehr oder weniger ausgegeben werden durften. Ich freue mich, dass so viel daraus geworden ist. Ich bin mir sicher, wir werden dieses Programm, dieses Maßnahmenpaket weiterführen. Wir werden von der sehr familienfreundlichen Region, die wir sind,
zum familienfreundlichsten Land zumindest in Europa werden. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste dort oben! Das ist nun nicht die erste Attacke, die die FDP-Fraktion gegen die Rentenpläne der Bundesregierung reitet - wir haben uns hier auch schon über die Mütterrente auseinandergesetzt. Ich habe aber von dem, was Herr Büttner in vielen Worten zu Beginn sagte, nichts in dem Antrag gefunden, der heute hier zur Debatte steht.
Ich möchte aber im Hinblick auf die Erörterung, die er vorangestellt hat, und unsere gestrige Debatte über Seniorenpolitik noch einmal sehr davor warnen bzw. auffordern, dass wir auch in der Rentenfrage die Generationen nicht gegeneinander ausspielen sollten. Ich halte das für schädlich und verhängnisvoll.
Wenn ich den Antrag richtig verstanden habe, geht es hier um zwei Dinge, mit denen die Landesregierung beauftragt werden, für die sie sich einsetzen soll. Die FDP-Fraktion fordert von der Landesregierung eine Änderung des SGB VI in zwei Fragen. Einmal soll Beschäftigten im Rentenalter - die älter als 65 sind - mit Inkrafttreten der jetzigen geplanten Rentenreform der Bundesregierung die Beschäftigung dadurch erleichtert werden, dass die Pflicht der Arbeitgeber zur Zahlung von Beiträgen in die Arbeitslosen- und Rentenversicherung erlassen wird. Das ist das eine, was sie fordert.
Das Zweite, was im Antrag gefordert wird, ist, dass unbefristete Beschäftigungsverhältnisse von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rentenalter - besser gesagt: mit ihrem Eintritt in das Rentenalter - entfristet werden sollen, dass also in dem Moment, in dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ins Rentenalter eintreten, unbefristete Arbeitsverhältnisse entfristet werden können.
Das SGB VI sieht da andere Dinge vor. Zu der ersten Forderung: Bezieherinnen und Bezieher einer Regelaltersrente sind in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei gestellt. Die Arbeitgeber hingegen sind bei der Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern zur Abführung des Arbeitgeberanteils verpflichtet. Diese Regelung verfolgt ganz eindeutig ein arbeitsmarktpolitisches und wettbewerbspolitisches Ziel, nämlich dass die Beschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern nicht billiger zu machen ist als die Beschäftigung von jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der FDP geht es hier ganz eindeutig darum, die Kosten für die Arbeitgeber zu senken, damit Rentnerinnen und Rentner billige Arbeitskräfte werden, und das ist wohl nicht das, was wir für die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmerinnen und -nehmern brauchen.
Die zweite Forderung sieht so aus: Ja, es gibt in Tarif- und Arbeitsverträgen Festlegungen, dass Arbeitsverhältnisse mit dem Eintritt ins Rentenalter, mit Erreichen der Regelaltersgrenze beendet sind. Aber in all den Fällen, für die diese tarif- oder arbeitsvertraglichen Regelungen nicht gelten, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht beenden, wenn der Beschäftigte ins Rentenalter kommt. Über die Tatsache, ob er aufhört zu arbeiten oder nicht, entscheidet allein die Arbeitnehmerin, der Arbeitnehmer. Eine erleichterte Befristungsmöglichkeit des Alters wegen würde genau das bewirken, was wir mit der Überprüfung der Altersgrenzen verhindern wollen, nämlich Altersdiskriminierung. Das wäre eine eindeutige Diskriminierung wegen des Alters, weil man sagt: Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze kann man nicht mehr unbefristet arbeiten. Man muss dieses Arbeitsverhältnis befristen, und dann kann der Mensch entlassen werden oder nicht.
Bin ich schon fertig?
Dann muss ich mir leider sparen, all das zu wiederholen, was aber auch dazu führt - wir haben gestern davon gesprochen.
Es geht um die Arbeitsbedingungen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und es geht darum, zu sagen und zu fragen: Ist die Weiterarbeit ein Fluch oder ein Segen für Rentnerinnen und Rentner? - Und wir müssen fragen: Warum arbeiten ältere Menschen weiter? - Aber das ist ein anderes Thema, mit dem wir uns, denke ich, auch noch einmal beschäftigen werden. Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Freunde von „SPD 60 plus“! Liebe Gäste vom Seniorenrat des Landes Brandenburg! Ich begrüße auch die anderen Gäste herzlich. Die Seniorenpolitischen Leitlinien der Landesregierung wurden 2007 erstmalig vorgelegt und 2011 evaluiert. Das Maßnahmenpaket 2011 bis 2014 schafft Rahmenbedingungen für Teilhabe der Seniorinnen und Senioren am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und bürgerschaftlichen Leben und ermöglicht eine selbstverantwortete Lebensführung bis ins hohe Alter.
Dies ist inzwischen angekommen; der Herr Minister hat schon darauf hingewiesen. 2010 kannten 88,6 % der befragten Kommunalverwaltungen und 94,4 % der Seniorenvertretungen die Leitlinien. 78 % aller Befragten bestätigten, Anregungen für ihre Arbeit bekommen zu haben. Eigene Seniorenpolitische Leitlinien oder ähnliche Dokumente bestätigen ihre motivierende Wirkung unter regionalen bzw. kommunalen Voraussetzungen. Der Bericht bestätigt den bis Jahresende 2013 abgeschlossenen Maßnahmen überwiegend positive Ergebnisse.
Für die Konzipierung und erfolgreiche Realisierung der Maßnahmen war von entscheidender Bedeutung, dass sie von einer straff geführten Projektgruppe begleitet wurden, an der alle Ressorts der Landesregierung in ihrer jeweiligen Zuständigkeit sowie der Städte- und Gemeindebund und der Seniorenrat des Landes Brandenburg beteiligt waren. Wollen wir in unserer alternden Gesellschaft bei Wohnen, Mobilität, Bildung, Gesundheit und Pflege auch zukünftig vorankommen, müssen die verantwortenden Ressorts effektiver zusammenarbeiten.
Die jeweiligen Zuständigkeiten des Landes und der kommunalen Daseinsvorsorge sind klar abzustimmen. Seniorinnen und Senioren, Seniorenrat und Seniorenbeiräte sind als Spezialisten ihrer eigenen Lebenszustände zu beteiligen. Das gilt in besonderem Maße für die Einheit von Senioren- und Pflegepolitik. Aktives Altern kann dazu beitragen, Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder hinauszuzögern und Lebensqualität auch bei gesundheitlicher Beeinträchtigung zu erhalten. Altern ist eben keine Kette des unausweichlichen Verlustes der körperlichen und geistigen Kräfte. Aber die Alten brauchen gleichermaßen Rahmenbedingungen für ein selbstbestimmtes aktives Leben und für Lebensumstände mit bestehendem oder drohendem Hilfe- und Pflegebedarf.
Der Abschlussbericht der Brandenburger Fachkräftestudie Pflege geht davon aus, dass eine gelingende Pflegepolitik vor Ort auch immer eine funktionierende Seniorenpolitik voraussetzt. Das gilt auch für das Wohnen. Alle wissen: Ältere Menschen wollen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Häuslichkeit und sozialen Gemeinschaft leben. Wohnqualität ist Lebensqualität. Die Wohnung wird im Alter immer mehr zum Lebensmittelpunkt. Alle wissen es, aber es reicht nicht, das nur zu wissen. Wir brauchen mehr Druck auf ressortübergreifendes Herangehen, klugen Einsatz von Fördermitteln für barrierefreien Um- und Neubau, Abbau von Hemmnissen nach dem Grundsatz „So viel Schutz wie nötig, so viel Selbstbestimmung wie möglich“. Da, so denke ich, haben wir noch sehr viel zu tun.
Die sozialen und wirtschaftlichen Aufgaben müssen zukünftig von weniger und zunehmend von älteren Menschen bewältigt werden. Mit der Zielstellung des Maßnahmenpakets, realistische Vorstellungen über das Alter zu entwickeln, wurden die in Brandenburger Rechtsvorschriften festgeschriebenen Altersgrenzen überprüft. Im Ergebnis schätzte eine ressortübergreifende Projektgruppe 16 davon als überarbeitungsbedürftig ein. In den Ressorts gelang eine zunehmende Sensibilisierung dafür, dass sowohl Altershöchst- als auch Altersmindestgrenzen Menschen überall dort ausgrenzen und diskriminieren, wo von einem erreichten oder noch nicht erreichten Lebensalter pauschal auf das Fehlen von Fähigkeiten geschlossen wird.
So weit - so gut. Das Eigentliche steht uns aber noch bevor. Die Überprüfung Brandenburger Gesetze und Verordnungen hinsichtlich diskriminierender Altersgrenzen muss im weiteren Gesetzge
bungsverfahren zur Abschaffung dieser Altersgrenzen führen. Das ist sicher ein Prozess, der einen langen Atem braucht und der an Schwierigkeiten gebunden ist, aber wir müssen diesen Weg gehen. Viel wäre schon gewonnen, wenn sich die Landesregierung entschließen könnte, zukünftig einen Alters-Check in die Liste der Prüfkriterien für Kabinettsvorlagen aufzunehmen.
Lebensqualität im Alter setzt voraus, dass die Lebenschancen der Älteren und die Zukunftschancen der Jüngeren nicht gegeneinander ausgespielt werden. Angesichts einschneidender Veränderungen der Bevölkerungsstruktur ist dies eine große Herausforderung. Seniorenpolitik bleibt wichtig, Leitlinien und abrechenbare Maßnahmen bleiben nötig. Es muss klar sein, wer wann was zu tun hat und welche Mittel dazu nötig sind. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte, wenn wir über diesen Bericht reden, doch etwas prinzipieller an ihn herangehen. Es ist die Maßnahme Nr. 1 des Seniorenpolitischen Maßnahmenpakets. Dieses Maßnahmenpaket dient dem aktiven Altern in Brandenburg. Es kommt nicht so sehr darauf an, ob man sich alt fühlt oder noch nicht so alt ist, ob man reif ist oder noch nicht reif ist, sondern wir haben in Brandenburg Gesetze und Rechtsvorschriften, die überprüft werden. Die Maßnahme fordert, alle Rechtsvorschriften in Brandenburg dahin gehend zu überprüfen, ob sie diskriminierende Altersgrenzen haben oder nicht, und zwar diskriminierende Altersgrenzen
nach oben und nach unten, das heißt, ob jemand nicht mehr oder noch nicht für eine Funktion, eine Aufgabe befähigt ist.
Wir mussten feststellen, dass mit der Festlegung einer Altersgrenze pauschal von einem erreichten Lebensalter auf eine Fähigkeit, die man hat oder nicht hat, geschlossen wird. Das ist diskriminierend. Das ist nicht Gleichbehandlung. Es sind - ich will die Zahl nennen - fast 300 identifiziert worden, weil dort die Begriffe „Alter“, „Lebensalter“, „jünger“, „älter“ vorkamen. Davon sind dann ca. 80 überprüft und diskutiert worden. 16 sind übrig geblieben - das sind Gesetze, in denen diskriminierende Altersgrenzen zu finden sind.
Die als Maßnahme Nr. 1 formulierte Aufgabe ist erfüllt. Wir haben überprüft. Wir haben sozusagen festgemacht, was da ist. Aber es ist nicht erfüllt, dass schon ein Gesetz geändert worden ist. Das ist eine Aufgabe, die vor uns steht. Es war nicht so leicht, wie das jetzt nach der Rede des Ministers vielleicht aussieht. Es war ein harter Auseinandersetzungsprozess, der auch sehr aufwendig war. Eine Projektgruppe, in der alle Ressorts der Landesregierung mitarbeiteten, hat sich mehrmals, ungefähr fünf Mal im Jahr, zusammengesetzt, hat den Stand diskutiert, hat Gesetze diskutiert und hat sich darüber verständigt, was diskriminierend und was nicht diskriminierend ist. Wir haben im Laufe der Zeit tatsächlich etwas festgestellt, was nicht vorhanden war, als wir begannen: dass man für diese Frage sensibel wurde. Es wurde klar: Ja, wenn man pauschal von einem erreichten Lebensalter auf eine Fähigkeit schließt, dann ist das diskriminierend. Im ersten Papier von Ressorts stand zur Begründung einer Altersgrenze noch diese wunderschöne Formulierung: Bekanntlich lassen mit dem 65. Lebensjahr die geistigen und körperlichen Kräfte nach. - Bum!
Nun saß ich ja immer dabei.
Das hat sich gewandelt. Wir sind aber wirklich erst dann einen Schritt weiter, wenn diese Sensibilisierung in allen Häusern der Landesregierung zu Konsequenzen führt, und zwar dergestalt, dass bestehende Rechtsverordnungen geändert werden und bei künftigen Gesetzesvorhaben sofort darauf geachtet wird. So wie wir jetzt alles, wie man so sagt, gendern, so wie man jetzt guckt, ob die Geschlechter tatsächlich gleichgestellt sind, werden wir künftig alle Gesetze daraufhin überprüfen, ob sie diskriminierende Altersgrenzen enthalten.
Wir reden immer so schön von dem Tiger. Ich möchte sagen: Mit der Maßnahme Nr.1, diesem Bericht und dem Abschluss der Identifizierung von diskriminierenden Altersgrenzen ist der Tiger gesprungen. Nun wollen wir auch, dass er gut landet. Schönen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste aus Barnim! Der Antrag der FDP wendet sich gegen das mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbarte Rentenkonzept der Bundesregierung, das im Bundestag nun zur Debatte steht. Bekanntlich ist die FDP nicht mehr im Bundestag vertreten.
Der FDP-Antrag macht das Rentenkonzept der Bundesregierung nun zum Debattengegenstand des Landtages und fordert tatsächlich von der Landesregierung, sich den Rentenplänen entgegenzustellen.
Die Brandenburger FDP fürchtet nichts weniger als eine ungerechtfertigte Belastung für die kommenden Generationen, einen einseitigen Bruch des Generationenvertrages. Der Generationenvertrag unseres beispielgebenden Rentensystems
sieht im Kern vor, dass die Rente für die gegenwärtigen Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher von den gegenwärtig im Berufsleben stehenden Rentenversicherten erarbeitet wird. Wird dieser Generationenvertrag tatsächlich gebrochen, wenn wir in unserem reichen Land mehr Rentengerechtigkeit für die Menschen durchsetzen, die die Rente für die Generationen vor ihnen aufgebracht haben? Gerade sie haben dem Generationenvertrag entsprochen. Sie haben Kinder geboren und erzogen. Das heißt, sie haben die heutigen Beitragszahlerinnen und -zahler, deren Interessen nun der FDP so am Herzen liegen, geboren, großgezogen und ausgebildet. Sie haben die Grundlagen für unsere heutige gute wirtschaftliche Entwicklung gelegt.
Die verbesserte Anerkennung von Kindererziehungszeiten, eine abschlagsfreie Rente ab 63 für langjährig Versicherte, höhere Renten für Erwerbsgeminderte und mehr Geld für RehaLeistungen werden den Rentnerinnen und Rentnern nicht geschenkt. Sie sind Wertschätzung für geleistete Arbeit.
Die Rentnerinnen und Rentner haben sie sich verdient.
Lassen Sie mich hinsichtlich der gerechten Anerkennung vielfältiger Leistungen von Menschen noch ein Wort zur Mütterrente sagen. Erziehungszeiten für die ab 1992 geborenen Kinder sind bisher rentenrechtlich umfassend anerkannt. Nicht so jedoch für die Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben. 1992, eine willkürlich gesetzte ungerechte Grenze.
Haben diese Mütter, ob in Ost oder West, weniger für den Erhalt des Lebens und der Gesellschaft geleistet? Auch vor 1992 haben Frauen Kinder geboren, sie betreut und aufgezogen, Kinder, die zu Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern wurden und werden. Das waren Zeiten, in denen die Familienarbeit, die Sorge für die Kinder sowohl für die Mütter im Westen, aber auch für die Mütter im Osten trotz eines hohen Grades der Erwerbstätigkeit und der Kinderbetreuung noch weitgehend alleinige Sache von Frauen war. Altersarmut ist vor allem weiblich. Gegenwärtig besteht zwischen den Durchschnittsrenten von Männern und Frauen eine Differenz von 460 Euro in den alten und 294 Euro in den neuen Bundesländern. Die Ursachen von Altersarmut liegen selbstverständlich nicht ausschließlich und in erster Linie im Rentensystem. Die Mütterrente und die anderen im Koalitionsvertrag begründeten Rentenvorhaben können und werden Altersarmut nicht verhindern, können sie aber lindern. Wichtig ist die Wertschätzung von Lebensleistung.
Eine Gerechtigkeitslücke wird nun angegangen. Ab 1. Juli 2014 soll nun auch die Erziehungsleistung von vor 1992 geborenen Kindern mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt in der Alterssicherung berücksichtigt werden. Im Westen würde sich die Rente der Mütter monatlich um gut 28 Euro, im Osten um knapp 26 Euro erhöhen. Diese Mütter sind dadurch immer noch schlechter gestellt; denn für ein ab 1992 geborenes Kind gelten drei Entgeltpunkte.
Und der angestrebten Angleichung der Renten Ost an die Renten West dient der immer noch unterschiedliche Wert eines Entgeltpunkts wahrlich auch nicht.
Generationengerechtigkeit und soziale Sicherheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels für Junge und Alte verlangen mehr, als das Rentensystem leisten kann und leisten muss. Die Lastenverteilung zwischen den Generationen muss vorausschauend ausbalanciert werden. Damit sind Aufgaben gestellt, die vor Wirtschaft, Bildung und Infrastruktur insgesamt stehen. Generationensolidarität ist ein hohes Gut. Der Antrag
macht den verhängnisvollen Versuch, sie infrage zu stellen, indem er die Leistungen von Jungen und Alten gegeneinander aufrechnet. Wir lehnen ihn ab.
Alljährlich am 25. November findet der von den Vereinten Nationen deklarierte Internationale Tag zur Beseitigung jeder Form von Gewalt gegen Frauen statt. Weltweit wird zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Kinder aufgerufen.
Nach wie vor werden Frauen von ihren gegenwärtigen oder ehemaligen Partnern körperlich, seelisch oder sexuell misshandelt. Im Land Brandenburg wurden im Jahr 2012 laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2 570 Frauen Opfer häuslicher Gewalt. Diese Zahlen sind gegenüber dem Vorjahr zwar leicht zurückgegangen, bleiben aber dennoch auf hohem Niveau. Sicherlich auch deshalb suchen viele Frauen Schutz in entsprechenden Einrichtungen.
Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt sie zur Bekämpfung häuslicher Gewalt?
Verehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Mit dem Koalitionsvertrag verabredeten SPD und Linke, sich uneingeschränkt für die Gleichstellung von Frauen und Männern einzusetzen, bei der Geschlechtergerechtigkeit voranzukommen und strukturelle Benachteiligungen von Mädchen und Frauen abzubauen.
Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg von 1994 bedurfte dringend der Novellierung. Um auf dem Weg zu einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern voranzukommen, musste seine Durchsetzungsfähigkeit erhöht werden. Zudem mussten Regelungen aufgenommen werden, die die im
mer noch vorhandene deutliche Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen und bei der Besetzung von Landesgremien angehen.
Die Novellierung wurde unter intensiver Beteiligung der Frauenverbände und in vielen persönlichen Gesprächen erarbeitet und erstritten. Divergierende Interessen und unterschiedliche Perspektiven mussten akzeptiert werden, Kompromisse wurden gefunden.
Das novellierte Gesetz ist das Ergebnis eines langen Diskussionsprozesses. Das Gesetz enthält keine konkreten landesrechtlich einheitlichen Regelungen zur Stellung, zur Kompetenz und zu den Arbeitsaufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Die Erwartungen der Frauen und gleichstellungspolitischen Aktivistinnen erfüllt dieses Gesetz damit nicht.
Hier bleiben Problemfelder, die bei der dringend anstehenden Novellierung der Kommunalverfassung angepackt werden müssen. Es bleibt zu fragen: Bieten die Änderungen des Gleichstellungsgesetzes und des Brandenburgischen Hochschulgesetzes, die uns heute vorliegen, trotz alledem eine ausreichende rechtliche Grundlage, um in der Gleichstellungspolitik voranzukommen?
Ich möchte optimistisch an die Sache herangehen - das liegt in meiner Natur, und ich verfüge auch über genügend Erfahrungen -, weshalb ich meine: In das Gesetz sind vor allem in Bezug auf die Zielvorgaben in den Gleichstellungsplänen - Sicherung der Wirkungsbedingungen der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen, quotierte Besetzung von Führungspositionen durch Frauen - wesentliche Regelungen aufgenommen.
Im Ergebnis der Anhörung stellten wir diese noch einmal auf den Prüfstand. Es ging uns um Eindeutigkeit und Klarheit der Regelungen und damit um die Erhöhung der Verbindlichkeit des Gesetzes. Deshalb die Änderungen. So muss der Gleichstellungsplan gemäß § 5 auch Maßnahmen zur Personalentwicklung für die Übernahme von Führungspositionen enthalten. Für die Ausschreibung von Stellen und Funktionen gemäß § 7 gilt, dass für alle Bereiche, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sie besonders aufzufordern sind, sich zu bewerben, und dass - wenn nach der ersten Ausschreibung keine geeignete Bewerbung einer Frau vorliegt - diese Stelle erneut ausgeschrieben werden muss.
Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Querschnittsaufgabe der Landesregierung. Die Landesgleichstellungsbeauftragte ist im Sinne dieser Aufgabe tätig. Sie wird künftig auf der Grundlage eines Beschlusses der Landesregierung bestellt.
Regelungen für die Gestaltung von Arbeitsbedingungen unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung sind hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ergänzt worden. Dies gilt für Arbeitszeit und Arbeitsort, § 19, und auch dafür, dass in der Familie und im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten bei der Qualifikation zu berücksichtigen sind, § 9. Zudem ist den Beschäftigten in Eltern- und Pflegezeit die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zu ermöglichen.
Im Sinne der Konsequenz des Landesgleichstellungsgesetzes halten wir es auch für notwendig, Paragrafen, die die Bestellung, die Kompetenzen und die Tätigkeit der zentralen und dezentralen Gleichstellungsbeauftragten an den Hochschulen regeln, gleichzeitig mit dem Landesgleichstellungsgesetz zu beschließen. Das betrifft insbesondere die Möglichkeit, dezentrale Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin auch in der Verwaltung zu wählen. Auch Studentinnen sind wählbar.
Wir haben einen zusätzlichen Paragrafen aufgenommen: Insbesondere Frauen sind Opfer sexueller Gewalt. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist nicht nur eine verabscheuungswürdige Form der Diskriminierung von Frauen, sie ist nach diesem Gesetz als Dienstpflichtverletzung zu ahnden.
Es geht um tatsächliche Gleichstellung. Die rechtlich verankerte Gleichstellung von Frauen und Männern ist das eine, die gelebte solidarische Geschlechtergerechtigkeit muss hinzukommen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Aus den Unfallzahlen der Jahre 2009 und 2010/2011 konnte bezüglich der Zahl der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Seniorinnen und Senioren der Schluss gezogen werden, dass von einem gehäuften Auftreten von Seniorenunfällen in Bran
denburg nicht gesprochen werden kann. Aktuelle Presseberichte weisen nun darauf hin, dass eine stetig wachsende Zahl von Seniorinnen und Senioren, die im Straßenverkehr verunglücken und dabei verletzt werden, Anlass zur Sorge gibt.
Ich frage die Landesregierung: Wie hoch ist die aktuelle Zahl der Verkehrsunfälle, an denen ältere Menschen, also Menschen über 65 Jahre, als Verursacher oder Opfer beteiligt sind?
Schönen Dank, Herr Minister, auch für die auch für mich sehr positiven Zahlen. Aber ich möchte Sie doch noch fragen, wie Sie das Ganze bewerten, auch die Diskussion, die da durch die letzten Veröffentlichungen aufgemacht wurde. Denn wenn dort von einem deutlichen Anstieg die Rede ist, heißt das Zweifel an der Fahrtüchtigkeit und der Verkehrstüchtigkeit von älteren Menschen. Zu ihrer Lebensqualität gehören Mobilität, Selbstbestimmung, Freiheit, das Führen eines Fahrzeugs. Das heißt, wenn Zweifel mit diesen Zahlen verbunden werden - wie es hier geschehen ist -, erfolgt eine Diskriminierung älterer Menschen. Dazu hätte ich gern Ihre Stellungnahme.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Es gibt das Sprichwort: Was lange währt, wird gut. - Es hat lange gedauert. Der Entwurf des LGG liegt nun dem Landtag vor. Ob er gut ist oder besser werden kann, wird die weitere parlamentarische Arbeit im Verfahren zeigen. Gerade wegen der Zeit, die wir auf diesen Entwurf warten mussten, kann ich mich mit dem Vorschlag von Monika Schulz-Höpfner nicht ganz einverstanden erklären, dass wir das nun noch hinausziehen sollten.
Der vorliegende Gesetzentwurf hat in einigen Punkten mehr Verbindlichkeit, größere Klarheit und konkretere Formulierungen. Es wurde schon genannt: Der Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes wird auf privatrechtliche Unternehmen, an denen das Land mehrheitlich beteiligt ist, ausgedehnt. Sein Ziel der Gleichstellung und seine Regelungen gelten richtigerweise insbesondere für den Bereich der Vorstands- und Geschäftsführerpositionen. Der Verbindlichkeit der Gleichstellungspläne, zu deren Aufstellung alle Dienststellen verpflichtet sind, wird mehr Aufmerksamkeit gewidmet und ihr Mindestinhalt wird fixiert. Das macht sie vergleichbar, und ihre Erfüllung ist besser zu kontrollieren.
Weiter werden die für die Gleichstellung maßgeblichen Vorschriften des Brandenburgischen Hochschulgesetzes an das Landesgleichstellungsgesetz angepasst. Minister Baaske hat schon auf die Diskrepanz zwischen der Zahl der promovierten und anderen Frauen und der Zahl der Professorinnen hingewiesen.
Die Aufgaben und Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten sowie ihre Unabhängigkeit werden vom Gesetz bestimmt. Ihre Stellung, das Klagerecht und Schutz vor Kündigung, Versetzung und Abordnung gelten nun auch für die Stellvertreterinnen. Zur Klarheit der Formulierung gehört, dass der Dienststellenbegriff konkretisiert wird. Der Begriff „Beschäftigte“ wird klarer gefasst, und vor allem wird die Unterrepräsentanz von Frauen auf Führungsebenen klar und eindeutig bestimmt.
Minister Baaske hat schon auf die Zahlen hingewiesen. Auch hier muss ich anmerken, dass sich eine Reihe von Zahlen auf den Gleichstellungsbericht von 2007/2008 bezieht; wir haben immer noch keinen neuen. Aber auch die Zahlen, was die Anzahl der Frauen in Abteilungsleitungen und Referatsleitungen angeht, sprechen dafür, dass wir hier keinen Schritt weitergekommen sind. Auch die verabredeten Gleichstellungspläne ha
ben nicht zur signifikanten Erhöhung des Anteils weiblicher Führungskräfte beigetragen.
Mit der Novellierung des LGG musste angesichts dieser Zahlen der Tatsache ins Auge gesehen werden, dass sich die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen nicht von selbst durchgesetzt hat und sich auch nicht von selbst durchsetzen wird.
Auch verabredete Gleichstellungspläne haben - ich sagte es schon - nicht zu der von uns gewünschten Entwicklung geführt.
Der Gesetzentwurf legt nun eine Mindestquote für den Frauenanteil in der jeweiligen Besoldungsgruppe innerhalb einer Laufbahn, in einer Entgeltgruppe, in Funktionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben fest. Wenn der Frauenanteil an diesen Positionen nicht mindestens 50 % beträgt, müssen sich bewerbende Frauen, die gegenüber den sich für diese Stellen bewerbenden Männern gleichwertig qualifiziert sind, diesen Männern vorgezogen werden. Wir wollen tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst erreichen und damit auch Vorbild für die gesamte Gesellschaft sein.
Muss da die Quotierung im Auswahlverfahren für die Einstellung und für den beruflichen Aufstieg nicht konsequenter durchgesetzt werden? Müssen bei Unterrepräsentanz von Frauen die Verantwortlichen nicht auch gezwungen werden, Frauen zu werben und beizeiten zu fördern?
Soll in der Konsequenz nicht alles beim Alten bleiben, darf die Führungsposition nicht schließlich doch mit einem männlichen Bewerber besetzt werden, muss sie also unbesetzt bleiben, sodass beim Kabinett nicht immer wieder die Situation auftritt, dass ein Herr Soundso benannt wird und nicht eine Frau Soundso. Dann hat der Platz im Gremium eben frei zu bleiben, bis man eine Frau gefunden hat.
Habe ich etwa schon fünf Minuten lang gesprochen?
Das war eigentlich mein anderes Anliegen. Dann bin ich genauso tieftraurig wie die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die hohe Hoffnungen in diesen Gesetzentwurf gesetzt haben und die so enttäuscht sind. Ich denke, wir müssen uns anstrengen, damit wir bei ihrer Rechtsstellung, bei der Feststellung ihrer Rechte und Pflichten in den Hauptsatzungen auch noch zu Empfehlungen und Lösungen kommen.
Ich freue mich auf die Arbeit im Ausschuss. - Schönen Dank.
Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Ursula Nonnemacher, es gibt jetzt eigentlich keine Fragen mehr. Ich muss gar nicht mehr erläutern, weshalb sich meine Fraktion dem Antrag, der ursprünglich von den Grünen kam, so bedingungslos angeschlossen hat.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich mit ihren Mitteln dafür einzusetzen, dass diese EU-Initiative unterstützt und durchgesetzt wird. Die EU-Kommissarin Viviane Reding hat sie in den Auseinandersetzungen im vorigen Jahr angekündigt.
Sie sagte am 1. März:
„Wenn die Wirtschaft bis Ende 2011 keine Fortschritte macht, müssen wir auf EU-Ebene über Schritte nachdenken, wie sie bereits in Frankreich, Spanien und Norwegen im Gesetzblatt stehen. Ich möchte erreichen, dass bis zum Jahre 2015 30 % und bis zum Jahre 2020 40 % der Aufsichtsräte der börsennotierten Unternehmen auf Europas Binnenmarkt weiblich sind.“
Diese Fortschritte sind eben nicht eingetreten. Aber - Frau von Halem hat die Zahlen bezüglich des Verhältnisses bei Dissertationen, Promotionen, Habilitationen und berufenen Hochschulprofessoren schon genannt -: 60 % aller Absolventen von Wirtschaftsstudiengängen sind heute Frauen. Wir haben also genug Frauen, die Führungspositionen in der Wirtschaft übernehmen können. Wir haben gut ausgebildete Frauen!
Aber Frauen sind nicht nur in besser bezahlten Berufen und Branchen unterrepräsentiert, sondern auch auf den höheren Stufen der Karriereleiter. Christine Bergmann hat es einmal so formuliert:
„Insbesondere Geld, gesellschaftliche Akzeptanz, Ungebundenheit und Macht sind auch heute noch so ungleich verteilt, dass wir schlechterdings nicht behaupten können, Frauen rivalisierten unter den gleichen Bedingungen.“
Recht hat sie!
Zahlen wurden schon genannt. Das, was in Deutschland erreicht worden ist, sind 15,6 % weibliche Aufsichtsratsmitglieder. Noch schlimmer ist die Lage bei den Vorständen. Nach einer DIW-Studie von 2010/11 sind es 3,2 % bei den 200 umsatzstärksten Wirtschaftsunternehmen, 3,2 % bei den DAXUnternehmen. Nimmt man die 30 DAX-Konzerne und die 100 größten Unternehmen, sinkt der Frauenanteil auf 2,2 %. Das heißt, von 490 Vorstandsmitgliedern in diesen Unternehmen sind gerade 11 weiblich.
Frau Nonnemacher sprach schon davon, dass die 2001 geschlossene Vereinbarung der Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft gescheitert ist. Auch die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen in Deutschland brachte keine spürbare Erhöhung des Frauenanteils an den Führungskräften der Unternehmen.
Ich hätte nie gedacht, dass ich in dem Zusammenhang einmal einen Mann zitieren könnte und würde - Olaf Henkel, Expräsident des BDI -, von dem ich nie geglaubt hätte, dass er Folgendes gesagt hat:
„Es ist ein Armutszeugnis für die deutsche Wirtschaft, dass Frauen in den Aufsichtsräten meist von der Arbeitnehmerseite kommen.“
Glückwunsch den Gewerkschaften!
„Wenn sich nichts ändert, muss der Gesetzgeber nachhelfen.“
Und tatsächlich: 63 - 72 % der weiblichen Aufsichtsräte vertreten die Arbeitnehmerseite, die Arbeitnehmerinnenseite. Der Frauenanteil auf der Anteilseignerseite beträgt zwischen 2 und 5 %, und die gehören dann meist noch zur Eigentümerfamilie. So sieht das mit den Frauen aus.
Von der „gläsernen Decke“ ist schon gesprochen worden. Wir haben eine von den Männern geprägte Unternehmenskultur. Wir haben eine traditionelle Sicht auf die Aufgabenverteilung.
Vor einiger Zeit kauften wir ein Oberhemd für meinen Mann. Es war ein kleiner Zettel daran, auf dem stand:
„Die klugen Ideen unserer Ingenieure und die fleißigen Hände unserer Näherrinnen haben Ihnen dieses Produkt zur Verfügung gestellt.“
Das ist etwas, was sich durch die Jahrhunderte zieht. Da sieht man doch immer noch das Bild: Die treusorgende Frau, die das Feuer der Höhle bewahrt,
und den Mann, der draußen jagt und Kriege führt.
Viele sagen - und leider gehören auch Frauen dazu -: Ja bitte, es muss doch nach der Leistung gehen und nicht nach der Quote. - Bilden wir uns wirklich ein, dass es in unserer modernen Wirtschaft nach der Leistung geht und nicht nach dem Geschlecht?
Na gut!
Und wenn wir die Quote nicht kriegen, wird sich da auch nichts ändern. - Ich danke Ihnen.
Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist ein Antrag vorgelegt worden. Mit diesem wird die Landesregierung aufgefordert, Ferienzuschüsse für Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen organisatorisch und konzeptionell neu zu ordnen. Ich begreife nicht, warum diese beiden Fragen - Frau Schulz-Höpfner hat alles über den Inhalt und die Notwendigkeit der Familienbildung, niederschwellig und auch auf anderen Gebieten, gesagt - nun zusammengebracht werden mit der Veränderung der Vergabepraxis.
Die Ferienzuschüsse ermöglichen und erleichtern Familien mit Kindern den Aufenthalt in Familienferienstätten. Hinsichtlich der Forderung des Antrags, Familienerholung mit Familienbildung zu verbinden, ist mir wichtig zu betonen: Familienferien nicht irgendwo, sondern dort, wo die Angebote auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnitten sind. Familienferien sind Teil des Familienpolitischen Maßnahmenpaketes, also unserer
familienpolitischen Zielstellung, und werden jährlich mit 300 000 Euro aus Landesmitteln finanziert.
Frau Schulz-Höpfner hat auch auf die wunderbare Sache hingewiesen, dass die Stiftung „Familien in Not“ aus Anlass ihres 20. Jahrestages 20 Familien zu einem Ferienaufenthalt eingeladen hat. Das waren wunderbare Tage, Frau Schulz-Höpfner hat sie beschrieben, auch ich bin begeistert von diesen Tagen. Aber die Stiftung weiß auch, dass dies nur unter großen Anstrengungen durchgeführt werden konnte. Und wenn wir das weiter so tun wollen, muss man überlegen: Haben wir die Kräfte, um das durchzusetzen?
Im Jahr 2010 wurden Ferienzuschüsse für 1 221 Familien gewährt. Tatsächlich verringerte sich die Zahl der Familien, die so einen Zuschuss bekommen haben, von 2011 zu 2012 um 90 bewilligte Anträge. Es ist tatsächlich zu fragen: Wie kommt es, dass von 2011 bis 2012 die abgerufenen Mittel von 300 000 Euro um mehr als 45 000 Euro unterschritten wurden? Diese Zahlen haben alle schon Eingang in die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Frau Schulz-Höpfner gefunden.
Ich möchte aber hier noch einmal sagen: Hinter diesen Zahlen stehen umsorgte, entspannte Ferientage. Das Wichtigste an diesen Ferien ist doch, dass Eltern - es können natürlich auch Großeltern sein - und Kinder Spaß und Freude miteinander teilen, dass die Eltern in den Ferien mehr Zeit für ihre Kinder zum Miteinanderreden, Miteinanderspielen und zum Toben haben. Ist nicht eine entspannte, ungezwungene Atmosphäre in der Familienerholung zugleich Familienbildung? Müssen wir diese Tage mit einem auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnittenen Angebot erst durch niederschwellige Angebote der Familienbildung - wie Frau Schulz-Höpfner sagte: Erziehungshilfen, Medienkompetenz, Gesundheitsförderung - aufwerten? Es handelt sich bei denen, die eine Förderung für diese Familienferien bekommen, immer um einkommensschwache Familien. Brauchen diese à priori Familienbildung? Wenn man diesen Antrag aufmerksam liest - er hat ja diese zwei Teile -, dann stellt man fest, dass er natürlich vor dem Hintergrund der seit mindestens einem Jahr geführten Diskussion steht. Um diesen Anlass geht es eigentlich, nämlich um das veränderte Vergabeverfahren für die Ferienzuschüsse.
Tendenziell haben sich die Zuschüsse verringert, und wir müssen fragen: Wie kommt das? Ich halte es aber für zu früh, hier über Vor- und Nachteile dieser Umstellung endgültige Schlüsse zu ziehen.
Das Vergabeverfahren lag bisher voll in den Händen der Familienverbände. Sie informieren vor Ort, und mit ihrer persönlichen Beratung haben sie den unmittelbaren Kontakt zu den Familien. Seit 2012 werden nun die rein bürokratischen, formalen Seiten dieses Vergabeverfahrens - also die Beantragung, die Bewilligung, der Nachweis - vom LASV erledigt. Sicher aber ist, dass die niedrigschwellige, regionale, aufsuchende, bedarfsorientierte, präventive und nicht diskriminierende Begleitung, Beratung und Unterstützung von Familien und damit eine qualifizierte Tätigkeit der Familienverbände unerlässlich und unersetzbar ist. Diese Aufgabe müssen und werden die Familienverbände nach wie vor erfüllen.
Auf der letzten gemeinsamen Sitzung der familienpolitischen Sprecherinnen der Fraktionen mit den Familienverbänden ha
ben die Familienverbände diese ihre Aufgaben noch einmal formuliert.
Der Antrag lenkt dankenswerterweise die Aufmerksamkeit auf die Familienbildung, das ist der zweite Teil des Antrages. Familien haben nach § 16 Jugendhilfegesetz Anspruch auf Bildungsangebote, und sie brauchen sie auch. Das Leben mit Kindern ist vom ersten Tag an eine Kette von Herausforderungen. Wir brauchen Bildungsangebote - ganz besonders an den Schnittpunkten des Lebens mit Kindern - zur Erweiterung der Erziehungskompetenz und zur Bewältigung von Konfliktsituationen für alle Familien, aber auch für Familien in schwierigen Situationen.
Im Auftrag des MASF und in Trägerschaft des Hauses der Familie e. V. Guben wurden von der Uni Gießen - ich zitiere den etwas sperrigen Titel - „Wissenschaftliche Grundlagen und Materialien für die Entwicklung eines konsistenten Modells der Familienbildung im Land Brandenburg“ - vorgelegt. Ein sehr sperriger Titel, aber wenn man in diesem dicken Bericht das ist der gleiche, von dem du sprachst, Monika - liest, dann stellt man fest, dass er hochspannend ist, weil eine sehr detaillierte Evaluierung der Formen und Angebote von Familienbildung im Landkreis Potsdam-Mittelmark und in Frankfurt (Oder) unternommen wird. Es ist sehr beeindruckend, die Vielfalt dessen zu erfahren, was in Brandenburg auf dem Gebiet der Familienbildung bisher schon getan wird.
Es ist nach meiner Meinung - und nach der Meinung der Koalition - an der Zeit, gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort, der Landesarbeitsgemeinschaft Familienbildung und der Familienwissenschaft danach zu fragen, was wirklich bei den Familien ankommt, wie und wo wir unsere Kräfte bündeln, welche Angebote wir verstetigen müssen und können, aber auch, auf welche wir verzichten können. Das sollten wir gründlich tun und uns die dazu nötige Zeit nehmen.
Im Januar erhielt der Sozialausschuss eine Information des MASF über die Weiterentwicklung der Familienbildung im Land Brandenburg. Im IV. Quartal wird der Ausschuss auf der Grundlage einer umfassenden Berichterstattung darüber diskutieren. Ich bin sehr dankbar, dass der Antrag von Frau SchulzHöpfner auf die Bedeutung der Familienbildung hinweist. Aber Anlass und Anspruch des heute vorliegenden Antrages greifen meiner Meinung nach zu kurz. Ich denke, dass uns die Verquickung grundsätzlicher Fragen der Familienbildung mit dem Vergabeverfahren von einer umfassenden Diskussion unseres Weges auf dem Gebiet der Familienbildung ablenken wird. Deshalb werden die Koalitionsparteien diesen Antrag ablehnen.
Ich bin aber sicher: Über die Fragen, wie Familienbildung angesichts gesellschaftlicher Veränderungen, vielfältiger Formen des familiären Zusammenlebens und der differenzierten Lebenslagen aussehen muss und was wir uns angesichts unserer finanziellen und personellen Ressourcen auch leisten können, werden wir noch trefflich streiten. Alle Fraktionen wollen das Beste für die Familien. Was das Beste für sie ist, darüber streiten wir immer noch und immer gewaltiger. Aber dieser Streit wird sich sehr lohnen, und ich freue mich auf unsere Diskussion im Ausschuss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, mit dem Familien- und Kinderpolitischen Programm und dem Maßnahmenpaket der Landesregierung haben wir uns schon in der 42. Plenarsitzung befasst. Ich musste aber feststellen, dass es formal vom Landtag nicht zur Kenntnis genommen worden ist.
Erinnern wir uns an diese Sitzung. Minister Baaske stellte in dieser Sitzung die eindringliche Frage:
„Tun wir denn alles, was notwendig ist, um auch freundlich genug zu Kindern und freundlich genug zu Familien zu sein?“
In dieser Sorge und hinsichtlich der notwendigen Maßnahmen, Frau Schulz-Höpfner, sind sich wohl alle Fraktionen einig.
Selbstverständlich haben wir unterschiedliche Sichten über Umfang und Wirksamkeit einzelner Maßnahmen und darüber, wie konkret sie heute gefasst sein können und müssen.
In ihrer Stellungnahme für das Fachgespräch im Sozialausschuss betonte die Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände, dass es notwendig sei, das im Programm erklärte Ziel, Brandenburg zu einer besonders kinder- und familienfreundlichen Region in Europa zu gestalten, genau zu definieren. Diese Forderung greifen wir mit unserem Entschließungsantrag auf.
Wirksame Familienpolitik verlangt das Wirken aller beteiligter Partner auf bundes-, landes- und kommunaler Ebene, der Wirtschaft und der Sozialpartner. Dazu brauchen diese unterschiedlichen Akteure eine verständlich formulierte, aber unmissverständlich verabredete gemeinsame Zielstellung. Diese formuliert unser Antrag in allgemeiner Kürze.
Die Brisanz dieser kurz und eingängig formulierten Ziele wird offenkundig, wenn die zur Verfügung stehenden personellen, sachlichen und finanziellen Mittel und das Primat ihres Einsatzes zur Realisierung dieser Ziele abzuwägen sind. Kinder brauchen Schutz und Zuwendung. Kinder kosten Kraft, Zeit und Geld. Eltern wissen das. Auch wir sollten dies wissen und uns bei den Haushaltsberatungen daran erinnern. Kinder sind unsere Zukunft in unserer alternden Gesellschaft. Wir haben zu wenig Kinder und nicht zu viele Alte. Dadurch wird Kinderund Familienfreundlichkeit zur existenziellen Frage. Es müssen wieder mehr Kinder geboren werden, und die, die wir haben, müssen wir - das heißt die Familie und die Gesellschaft gut behüten.
Unser Antrag legt wert auf die Verständigung über ein Familienbild, das die Veränderungen abbildet, die sich im Zusammenleben mit Kindern, Eltern, Großeltern, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie Alleinerziehenden vollzogen haben. Deshalb heißt es dort:
„Familie ist dort, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern dauerhaft Verantwortung übernehmen, unabhängig von der jeweils gewählten Form des Zusammenlebens.“
Sie alle brauchen Anerkennung, Verständnis, spürbare tätige Freundlichkeit dort, wo sie leben, und von denen, mit denen sie vor Ort zusammenleben.
Unsere gestrige Aktuelle Stunde zeigte, welche eminent praktisch-politische Relevanz einem an der Realität orientierten Familienbild innewohnt. Auch in Brandenburg stoßen Regenbogenfamilien noch immer auf Vorurteile, müssen um Akzeptanz und Anerkennung ringen, suchen vor Ort Beratungs- und Informationsangebote und müssen letztlich doch noch auf Berliner Projekte ausweichen.
Eigentlich möchte ich gern zu Ende kommen.
Der Satz, dass wir starke Kinder und starke Familien brauchen, ist schnell dahingesagt. Das Familien- und Kinderpolitische Programm und das Maßnahmenpaket haben den Anspruch, Brandenburger Familienpolitik in der Einheit von Unterstützung für die Familie, ihre Wertschätzung durch die Gesellschaft und die gesellschaftlichen Anforderungen an die Familie zu gestalten. Diesen Ansatz unterstützt unser Antrag. Wir wollen, dass die Verantwortung, die Menschen innerhalb der Familie füreinander und zugleich nach außen für die Gesellschaft tragen, gleichermaßen Anerkennung finden. Eigenverantwortung und Zuwendung gehören zusammen. Geben wir dem Familien- und Kinderpolitischen Maßnahmenpaket der Landesregierung die Zeit und die Wirkungskraft, bei den Familien anzukommen.
Die Berichterstattung 2014, Frau Schulz-Höpfner, wenn wir wissen, was gelaufen ist, wenn wir wissen, was wir erreicht haben, ist keine Wahlpropaganda, sondern drückt unsere Verantwortung gegenüber den Familien aus. - Ich danke sehr.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! In ihrem Antrag fordert die CDU-Fraktion die Landesregierung auf, im Rahmen des Seniorenpolitischen Maßnah
menpakets ein Konzept zur Unterstützung der Gründung von Seniorengenossenschaften zu entwickeln. Wir haben gehört, was Monika Schulz-Höpfner dazu ausgeführt hat. Man kann sagen: Das ist ein beachtenswertes und sehr sympathisches Anliegen. Es basiert auf der schönen Binsenweisheit, dass wir Alten mehr werden, länger leben und länger fit bleiben.
Wir haben schon viel vom Nutzen der Selbsthilfe und der Zusammenarbeit gehört. Ich möchte dem noch einen Akzent hinzufügen, indem ich daran erinnere, dass sich in den letzten 40 Jahren das Verhältnis zwischen Lebensarbeitszeit und Lebenszeit insgesamt sehr geändert hat. Angesichts einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 77 Jahren für Männer und 82 Jahren für Frauen sowie einer Lebensarbeitszeit von 37,5 Jahren stehen alten Menschen nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Arbeitsprozess noch viele schöne Jahre zur Verfügung, in denen sie die Möglichkeit haben, sich in die Gemeinschaft einzubringen. Wir sollten gemeinsam überlegen: Wie gehen wir mit diesen geschenkten Jahren um? Wie nutzen wir die Potenziale, die Erfahrungen, das Wissen und das Können der Alten für das Gemeinwesen? Vor dem Hintergrund der Rentenentwicklung sollten wir auch danach fragen, welche Möglichkeiten des Hinzuverdienstes beim Älterwerden es gibt.
Wir sollten darüber diskutieren, wie wir Möglichkeiten bzw. Formen finden können, das Ehrenamt mit wirtschaftlicher Tätigkeit zu verbinden. Es ist durchaus möglich, für die Gemeinde, in der wir Alten leben, tätig zu sein und dabei auch etwas für uns selbst zu tun. Jeder weiß: Es altert sich besser, wenn man weiß, dass man gebraucht wird. Wenn man gebraucht wird, kann man auch etwas für die Gemeinschaft tun.
Seniorengenossenschaften sind dabei wichtig; sie können jedoch nicht alles sein. Der Vergleich mit dem, was jetzt schon in der Bundesrepublik möglich ist, zeigt: Es gibt auch Wohngemeinschaften, die von alten Menschen, die aus dem Arbeitsprozess ausgeschieden sind, gemeinsam errichtet und geführt werden. Dabei wird mit einem Träger bzw. der Stadt zusammengearbeitet. Das sind sicherlich andere Formen als Genossenschaften.
Ich erinnere an das wunderbare Projekt, das die AWO in Teltow in Gang gesetzt hat. Es funktioniert wunderbar nach dem Motto: „Junge Alte helfen alten Alten.“ Junge Alte gehen zum Beispiel zu Menschen, die das Haus nur noch selten verlassen, reden mit ihnen, lesen ihnen vor oder sind einfach nur für sie da. Das hilft ihnen, alt zu werden, und den jungen Alten ist das Lebensinhalt.
Es wäre besser, wenn wir uns auf den Weg machen und diskutieren würden, wie wirtschaftliche Tätigkeit, Selbsthilfe und Ehrenamt sinnvoll miteinander verbunden werden können. Es stellt sich die Frage: Reicht da der Begriff des Ehrenamtes überhaupt noch aus? Müssen wir nicht vielmehr von bürgerschaftlichem Engagement sprechen, das dieses aufhebt oder verbindet?
Also: Wo liegen Hindernisse für diese Selbsthilfe, Selbstorganisation? Gibt es Landesverordnungen - wir kennen das Beförderungsgesetz -, die direkt daran hindern, dass alte Menschen für die Gemeinschaft tätig sind? Wir müssen klären: Wer kann sich beteiligen? Wie können wir Land und Kommunen unterstützen? Wie können das Land und die Kommunen da unterstützend tätig sein, eventuell durch Qualifizierungsangebote?
Ich glaube, dass der Antrag hier schon ein bisschen zu kurz greift, und er ist meiner Meinung nach auch unnötig. Das Kabinett hat das Maßnahmenpaket beschlossen, und wir haben eine Entschließung angenommen, in der auch nachvollzogen wird, dass wir im Herbst in den Ausschüssen darüber beraten, wie weit wir gekommen sind.
In diesem Sinne halte ich diesen Antrag auch für unnötig. Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte doch noch einmal darauf hinweisen, dass wir mit diesem brandenburgischen Lebenspartnerschaftsanpassungsgesetz - ein so sperriger Titel für eine solch
tolle Sache des Humanismus und der Gleichberechtigung von Menschen - einen bedeutsamen Schritt auf dem Weg gehen, Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zu beseitigen.
Am Ziel sind wir doch noch nicht. Der Staat schafft die rechtlichen Voraussetzungen. Gesellschaftliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ist mehr. Toleranz, Verständnis und Solidarität mit Menschen, die ihr privates und familiäres Zusammenleben anders planen und gestalten, sind nicht durch Gesetz zu verordnen. Wir müssen sie im Alltag gemeinsam leben, und zwar dort, wo die Menschen sind.
Das vorgelegte Artikelgesetz spannt einen weiten Bogen. Deshalb ist es nicht verwunderlich - Frau Schulz-Höpfner hat darauf hingewiesen -, dass die Beschäftigung mit diesem, so viele einzelne Gebiete umfassenden Gesetzentwurf in der Anhörung und in den Gremien auch nach rechtlichen Regelungen fragte, für die die Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe noch nicht oder nicht vollständig thematisiert war. In diesem Zusammenhang musste die Frage nach der versorgungsrechtlichen Gleichstellung in den berufsständischen Versorgungswerken beantwortet werden. Der Gesetzentwurf der Landesregierung formuliert bisher lediglich die Verpflichtung zur Gleichstellung. Die Zielstellung und die Logik des Anpassungsgesetzes verlangen jedoch, auch hier konkrete Regelungen zu treffen. Da sind wir anderer Meinung als die CDU, so für die rückwirkende Gleichstellung und für die Verjährungsfristen bei der Anmeldung von Versorgungsansprüchen.
Dankenswerterweise wandte sich die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hierzu an den Parlamentarischen Beratungsdienst. Auf dessen Stellungnahme beruhte ein gemeinsamer Antrag der vier Fraktionen im Fachausschuss, der sich nun in der Beschlussempfehlung des Ausschusses wiederfindet. Die CDU-Fraktion konnte sich dem, wie wir gehört haben, leider nicht anschließen.
Ich meine, dass wir mit den vom Ausschuss empfohlenen zusätzlichen Änderungen zum Gesetzentwurf der Landesregierung einer ebenso komplizierten wie wichtigen Materie gerecht werden. Hinterbliebene aus eingetragenen Partnerschaften sollen auch in den Versorgungswerken hinsichtlich der von ihren Lebenspartnern erbrachten Leistungen und gezahlten Beiträgen den Hinterbliebenen aus einer Ehe gleichgestellt werden. Es ist Anerkennung des Zusammenhalts und der gegenseitigen Sorge von Menschen, gleichgültig, ob sie in einer Ehe oder in einer Lebenspartnerschaft lebten.
Zweifellos wird damit der Kreis der Versorgungsberechtigten erweitert. Das Mehr an Leistungsberechtigten reduziert die Höhe der von allen angesparten und erwirtschafteten Leistungen. Aber Lebenspartner wie Eheleute haben diese Leistungen erbracht. Zudem: Die rückwirkende Gleichstellung beseitigt einen im Sinne des Bundesgesetzes und der europäischen Rechtsprechung verfassungswidrigen Zustand der Ungleichbehandlung der Lebenspartner gegenüber Eheleuten.
Hinsichtlich des Rückwirkungszeitpunkts 1. Januar 2005 bei den Versorgungswerken schließen wir uns der verfassungsrechtlichen Begründung des Beratungsdienstes an. Zu diesem Zeitpunkt traten die berufsständischen Versorgungswerke an die Stelle der gesetzlichen Rentenversicherung.
Hinsichtlich der Beamtenversorgung, des Beamtenversorgungsergänzungsgesetzes und des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes, ist die Rückwirkung auf den 1. August 2001 als Termin des Inkrafttretens des Bundesgesetzes festzusetzen.
Auch für die nötige gesetzliche Klärung von Verjährungsfristen und Übergangsregelungen konnten sich die vier Fraktionen den Vorschlägen des Parlamentarischen Beratungsdienstes anschließen.
Ich möchte mich für den Rat und die Hilfe herzlich bedanken. Es war so vieles zu bedenken, aber es ist der Mühe wert. Es geht um Anerkennung, Gleichstellung und Gleichbehandlung der verschiedenen Formen des Zusammenlebens von Menschen in der Partnerschaft und in der Familie. Da schmerzt es, dass Lebenspartnerschaften und Ehepaare bei Adoptionen noch immer nicht gleichgestellt sind und die sexuelle Identität durch das Grundgesetz nicht geschützt ist.
Wenn wir heute das Brandenburger Gesetz beschließen, haben wir immerhin einen großen Schritt getan. - Ich danke Ihnen.
Im Jahr 2008 hat das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft an die Kommunen Potsdam, Luckenwalde und Ca
lau Fördermittel in Höhe von jeweils 10 000 Euro für Pilotprojekte zum Thema „shared space“ ausgegeben. Im Rahmen von „shared space“ - also geteilter Raum - sollen sich alle Verkehrsteilnehmer selbstorganisiert im öffentlichen Verkehrsraum bewegen. Niemand soll Vorrechte haben. Verkehrsschilder, Fußgängerinseln, Ampeln und andere Barrieren sollen kaum noch nötig sein.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand der Umsetzung dieser drei Pilotprojekte?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Minister hat schon darauf hingewiesen, dass das Programm vorliegt. Ich habe schon darauf gewartet. Ich freue mich sehr, dass wir es jetzt haben.
Der Minister hat auch die Highlights genannt, die wir mit dem vorangegangenen Gesetz geschaffen haben wie die „Netzwerke Gesunde Kinder“, die Eltern-Kind-Zentren und die ElternKind-Gruppen, die Lokalen Bündnisse für Familie, die Elternbriefe, die Familienferien, die kita-integrierte kompensatori
sche Sprachförderung. Also all das, was in dem vorhergegangenen Maßnahmenpaket vorhanden war, haben wir wieder aufgenommen, und damit haben wir es verstetigt. Das sind Zusammenhänge, auf die unsere Familien bauen können und auf deren Vorhandensein wir auch stolz sind.
Wenn wir heute das von der Landesregierung Vorgelegte zur Kenntnis nehmen, enthebt uns das nicht unserer eigenen Verantwortung gegenüber Kindern und Familien. Es wird nötig sein, die Diskussion in den Fachausschüssen weiterzuführen. Für die Umsetzung der Maßnahmen in praktische Politik sind kluge Vorschläge gefragt. Einiges ist vielleicht auch kritisch zu befragen. Vielleicht ist es auch nötig, bei den Akteuren vor Ort Verständnis für den in Teilen schwer lesbaren Text zu wecken und ihnen zu helfen, die Richtung der Familienpolitik im Zusammenhang von Zielstellungen, Schwerpunkten und Themenschwerpunkten zu erfassen.
Kinder- und Familienpolitik sind keine isolierten Politikfelder, sondern sie sind mit allen anderen Bereichen der Politik aufs engste verbunden. Im Programm heißt es:
„Familienpolitik aus einem Guss erfordert über den Dialog aller Politikbereiche hinaus nicht nur das gesellschaftliche Verständnis für Familien mit Kindern, sondern auch das Zusammenwirken mit Kommunen, Unternehmen, freien Trägern, Berufs-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Kirchen - kurzum das enge Zusammenspiel des gesamten Gemeinwesens.“
Deshalb reicht es nicht, wenn für die Maßnahmen lediglich die verantwortlichen Ministerien stehen. Der Kreis der Akteure ist weiter und muss verbindlich benannt werden.
Wir sind in den Haushaltsberatungen, Frau Schulz-Höpfner, und wir sind ja hier der Souverän. Also muss der Finanzbedarf einer Reihe von im Jahre 2012 zu realisierender Maßnahmen, der noch nicht ausgewiesen ist, in diesen Haushaltsberatungen beachtet werden. Für eine Reihe von Maßnahmen, zum Beispiel für ein familien- und kinderfreundliches Wohnumfeld, begann die Realisierung schon 2009/2010 oder im Rahmen der Förderperiode 2007 bis 2013. Interessant wäre auch, hier darzustellen, was erreicht ist.
Wir haben uns mit unserem Familien- und Kinderpolitischen Programm ehrgeizige Ziele gestellt. Die Koalition hat hier klare politische, gesellschaftliche und finanzielle Prioritäten gesetzt; aber ein Großteil der Handlungskompetenz und damit auch der Verantwortung liegt beim Bund. Das Programm stellt einen Zusammenhang zwischen dem Teilhabe- und Bildungspaket der Bundesregierung und der Kinderarmut her, bei der Mangel an Einkommen immer Verlust an gesellschaftlicher Teilhabe bedeutet. Ich kann diesen Zusammenhang nur schwer sehen und möchte mich der Einschätzung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 26. September 2011 anschließen, in dem es heißt:
„Mit kleinkarierten Gutscheinsystemen, komplizierten Zuständigkeitsregelungen und verwaltungsaufwändigen Abrechnungsverfahren kann den Menschen ganz offensichtlich nicht geholfen werden. Wir brauchen einfache und intelligente Lösungen.“
Wir können uns nur für die Mühen all derer bedanken, denen es vor Ort gelingt, das Beste aus diesem Teilhabepaket für die Kinder herauszuholen.
Wir leben in einer Zeit gesellschaftlicher Umbrüche und großer Veränderungen im gesellschaftlichen Zusammenleben. Die Zahlen hat der Minister auch genannt. Die niedrige Geburtenrate und die Tatsache, dass die Lebenserwartung der Menschen kontinuierlich steigt, lässt immer mehr Alte immer weniger Kindern gegenüberstehen.
Wenn sich auch vieles verändert - es bleibt dabei: Kinder sind unsere Zukunft. Unsere Zukunftsfähigkeit hängt davon ab, wie wir die Voraussetzungen schaffen, dass sie gesund und in sozialer Sicherheit und Geborgenheit aufwachsen, dass sie Chancen für Bildung und Entwicklung ihrer Individualität haben und ihren Platz in der Gesellschaft finden. Zukunft braucht starke Kinder, und diese brauchen starke Familien in einem starken sozialen Zusammenhalt, der alle gesellschaftlichen Lebensbereiche umfasst, und zwar dort, wo die Familien leben.
Das Programm „Familien und Kinder haben Vorrang!“ liegt vor. Der Minister sagte: Ohne Kinder ist alles nichts. Ich kann nur sagen: Besseres als Kinder ist nicht zu machen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Frau Blechinger hat diesen Antrag vorgestellt. Ich habe diesem Antrag entnommen, dass Familien, wenn sie den termingemäß anstehenden Vorsorge- und Früher
kennungsuntersuchungen ihrer Kinder durch Kinderärzte trotz wiederholter Einladung durch die Gesundheitsämter fernbleiben, Leistungen für einkommensschwache Familien aus dem familienpolitischen Maßnahmenpaket wie Familienferien, Mobilitätsticket oder Familienpass nicht in Anspruch nehmen können.
Ich akzeptiere das Anliegen dieses Antrags. Er ist ja getragen von der Sorge um die Kinder, getragen von der Beunruhigung, dass eine zunehmende Zahl der Kinder an Entwicklungsauffälligkeiten leidet, und auch getragen von der Furcht, dass gerade die gefährdeten Kinder diese Untersuchungen nicht nutzen. Er ist weiterhin getragen von der Feststellung, dass das mit dem Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz 2008 installierte zentrale Einladungs- und Rückmeldewesen bis jetzt nur zu einer unwesentlichen Steigerung der Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen geführt hat.
Auch wenn wir dieses Anliegen, diese Sorge und diese Furcht teilen, wird meine Fraktion diesen Antrag ablehnen. Er ist ja als Prüfungsauftrag formuliert, ob ein Modellprojekt initiiert werden könnte. Aber für mich ist eine solche Koppelung mit dem Maßnahmenpaket, mit den Zielen unserer Familien- und Kinderförderung nicht vereinbar. Wir setzen auf Hilfe und Information, Bildung und Überzeugung. Wenn Familien, die eine finanzielle oder geldwerte Unterstützung dringend brauchen, nun diese Hilfe vorenthalten wird, dann ist das eine Sanktion, die überdies in erster Linie die Kinder treffen würde.
Gerade als wir begannen, darüber nachzudenken, wie man etwas beim Kinderschutz verbessern kann, und dann mit dem Gesundheitsgesetz auf das Einladungs- und Meldewesen kamen, sind wir - damals noch mit Ihnen - durch das Land gefahren und haben geguckt, was man machen kann. Eines stand fest: Sanktionen gehen nicht. Die Untersuchungen sind freiwillige Untersuchungen, sie sind keine Pflichtuntersuchungen. Da kann man das Fernbleiben der Eltern nicht durch Sanktionen ahnden. Das widerspricht sicherlich nicht nur meinem Gerechtigkeitsgefühl.
Zweitens möchte ich darauf hinweisen, dass das Einladungsund Rückmeldewesen 2008 eingeführt wurde. Es ist selbstverständlich, dass in knapp zwei Jahren noch keine fundierte, für weitergehende Schlussfolgerungen belastbare Bewertung seiner Auswirkungen auf Kinderschutz und Kindergesundheit vorgenommen werden kann. Die hier schon in Rede stehende Evaluation bestehender Instrumente und Vorschriften zur Kindergesundheit und zum Kinderschutz hat betont voreilige Schlussfolgerungen vermieden. Eine solche Schlussfolgerung im Sinne Ihres Antrages jetzt schon zu ziehen bedarf einer breiteren Datenbasis, das heißt die Beobachtung über mindestens noch zwei oder drei Jahre hinweg. Auch sollten wir dem mit zwei Jahren noch jungen Verfahren des Einladungs- und Meldesystems doch genügend Zeit geben. Die Berichte zeigen ja, dass es bei den Kinderärzten Unsicherheiten im Umgang damit gibt und dass es die vielfältigsten Gründe für Eltern gibt, mit ihren Kindern nicht zu diesen Untersuchungen zu kommen. Man kann nun nicht von vornherein sagen: Dieses System funktioniert nicht, deshalb muss man Sanktionen haben.
Mit Sanktionen entbindet man die Eltern von ihrer Entscheidung, sich an den freiwilligen Untersuchungen zu beteiligen.
Wir brauchen nicht Sanktionen, sondern gezielte Information, Beratung und Familienförderung. Damit haben wir uns erst kürzlich im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpaket beschäftigt. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, ich habe meine Schwierigkeiten mit den „jungen Alten“, den „alten Alten“ und den noch älteren Alten.
Das ist doch gerade das, was wir in unserer Zeit erreicht haben: dass Altsein nicht an der Chronologie, nicht an der Zahl der Jahre festgemacht wird, die jemand auf dem Buckel hat.
Wir wissen: Es gibt viele Individuen, und jeder wird auf seine besondere Art alt. Ich habe gerade in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ ein Interview gelesen, das mit der 100-jährigen Enkeltochter von Scholem Alejchem geführt worden ist. Da hat jemand, der auch noch keine Ahnung von unserem modernen Altenbild hatte, sie gefragt, warum sie so jung geblieben sei. Darauf sagte sie: Ich bin zu beschäftigt, um alt zu werden. Wenn ich einmal Zeit habe, werde ich mich hinsetzen und alt werden. Aber jetzt habe ich zu viel zu tun.
An diese Menschen, die viel zu viel zu tun haben, um alt zu werden - in der letzten Seniorenwoche wurden auch Zahlen genannt, 874 Veranstaltungen mit 45 000 Besuchern -, wendet sich das Maßnahmenpaket. Ich bin sehr froh, dass wir das haben.
Wir haben uns in der Aktuellen Stunde über die große Bedeutung der Seniorenpolitik in unserem Land Brandenburg unterhalten. Seit Vorstellung der Leitlinien haben wir sehr viel in diesem Bereich geschaffen. Jetzt müssen wir uns hinsetzen und dafür sorgen, so viel wie möglich aus den einzelnen Maßnahmen herauszuholen. Wir müssen die personellen und finanziellen Ressourcen, die in dem Maßnahmenpaket ebenfalls aufgerufen werden, so wirksam wie möglich einsetzen und regelmäßig überprüfen, ob und wie das mit den einzelnen Maßnahmen anvisierte Ziel auch unter ganz besonderen, sich ändernden Bedingungen zu verwirklichen ist.
Deshalb ist klar: Wenn wir das Maßnahmenpaket umsetzen wollen, müssen wir es weiterentwickeln. Es muss ein offenes Maßnahmenpaket sein, weil sich die Voraussetzungen für seine Realisierung von den Akteuren, den finanziellen Mitteln und den Zielstellungen her ändern werden. Das setzt so, wie wir es in unserem Entschließungsantrag vorgesehen haben, den ständigen Dialog um dieses Maßnahmenpaket voraus.
Schon jetzt muss man bei einzelnen Maßnahmen genauer hinschauen, ob sie in ihren Zielstellungen genau genug formuliert sind. Ich denke an die Maßnahme 31 - „Bündnis gesund älter werden im Land Brandenburg“; hier muss sicherlich noch „Futter bei die Kühe“.
Ich denke auch: Gerade mit Rücksicht auf unsere heutige Aktuelle Stunde und des dramatischen Anstiegs der Zahl der Arbeitslosen über 50 Jahre müssen wir in Bezug auf das, was wir in den Leitlinien „Erwerbstätigkeit ermöglichen“ nennen und
wozu wir in den Maßnahmen den Schwerpunkt „Arbeiten“ setzen, auch schauen, was dafür getan werden muss, um ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Erwerbstätigkeit zu halten bzw. sie ihnen zu ermöglichen.
Ich habe aber, was den Dialog und die Umsetzung des Maßnahmenpakets angeht, eigentlich gar keine Bange. Da möchte ich erstens nennen: Von Anfang ist bei uns Seniorenpolitik Politik mit und für Seniorinnen und Senioren. Der Brandenburger Seniorenrat - davon war schon die Rede -, aber auch die Seniorenbeiräte vor Ort und die Seniorenorganisationen sind an der Ausarbeitung des Maßnahmenpakets beteiligt worden, und die Wünsche und Forderungen der Seniorinnen und Senioren finden sich in den Schwerpunkten des Maßnahmenpaketes wieder.
Monika Schulz-Höpfner hat schon den ganzen Komplex dieser Wünsche - angefangen von Wohnen über gesundheitliche Versorgung, Pflege bis hin zu Mobilität - genannt. Ich freue mich schon: Nachdem wir gestern über „Jung und mobil“ diskutiert haben, wird Jörg Vogelsänger jetzt ein Projekt „Alt und mobil“ realisieren.
Das sind Forderungen, die gestellt werden und die wir im Maßnahmenpaket finden.
- Na gut. - All diese Fragen haben wir in unserem Entschließungsantrag niedergeschrieben. Ich finde, dass es wichtig ist, dass wir in den Fachausschüssen auch ressortbezogen zum Maßnahmenpaket Stellung nehmen. Und, bitte schön, Monika, das Maßnahmenpaket gilt von 2011 bis 2014, und da möchte ich nicht erst im Oktober, sondern schon im April 2014 hören: Wie ist es denn insgesamt gelaufen, was haben wir erreicht und wie muss es weitergehen? - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Büttner, ich will Ihnen die Kompetenz in der Seniorenpolitik nicht absprechen. Dazu habe ich keine Veranlassung, und ich hätte für eine solche Behauptung auch keine Beweise. Aber das, was Sie hier zur Einbeziehung der Seniorinnen und Senioren im Land Brandenburg in die Ausarbeitung des Maßnahmenpakets und die Erarbeitung der Leitlinien sagten, zeugt von Illusionen Ihrerseits. In Brandenburg leben 400 000 Menschen, die über 65 Jahre alt sind. An der Seniorenwoche - ich sagte es bereits - haben 45 000 Seniorinnen und Senioren teilgenommen. Nicht nur in der diesjährigen Seniorenwoche, sondern auch schon in den Seniorenwochen der Jahre 2007 bis 2010 wurde über die Leitlinien diskutiert.
An der Erarbeitung des Entwurfs der Leitlinien und des Maßnahmenpakets haben sich die Seniorenbeiräte der Landkreise und kreisfreien Städte mit Stellungnahmen, die an uns gerichtet waren und die wir verarbeitet haben, beteiligt; wenn ich „wir“ sage, dann meine ich den Seniorenrat. In den Landkreisen und kreisfreien Städten wurde mit den örtlichen Seniorenbeiräten diskutiert.
Nun mache ich mir keine Illusionen, dass jeder und jede Einzelne den Text kennt. Der Minister sagte es bereits: Wir müssen weiterhin Öffentlichkeitsarbeit leisten. Das tun wir mit den fünf Regionalkonferenzen. Dort geht es uns aber schon darum, das Maßnahmenpaket vor Ort umzusetzen. Die 40 Maßnahmen umfassen Vorhaben, die von der Landesregierung in Bewe
gung gesetzt werden. Fast jede vierte wird vom Seniorenrat oder den Seniorenbeiräten in Bewegung gesetzt, aber das ist vor allem eine Aufgabe der Landesregierung.
Seniorenpolitik muss vor Ort stattfinden, oder sie wirkt nicht. Daher müssen wir mit den Regionalkonferenzen auch damit beginnen, die Kommunen einzubeziehen. Wenn man sich die Arbeit der einzelnen Seniorenbeiräte in Städten und Gemeinden anschaut, stellt man fest, dass sich dort Initiativen entwickeln. Meine Sorge ist eher, dass wir nicht jede kennen. Der Erfahrungsaustausch muss intensiviert werden, man muss voneinander Kenntnis haben. Es passiert aber schon sehr viel in unserem Land. Auch die 100-Jährigen - wir haben schon fast 1 000 im Land - haben oft keine Zeit, um alt zu werden. - Schönen Dank.
Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitstreiter! Das Thema unserer Aktuellen Stunde ist auch das Motto der diesjährigen Brandenburgischen Seniorenwoche - der 18. -, die morgen in Luckenwalde eröffnet wird. Generationensolidarität ist für die Alten im Lande kein leeres Wort; sie ist geübte Praxis. Ob innerhalb oder außerhalb der Familie - das Zusammenleben mit Kindern und Jugendlichen ist den Alten wichtig.
Begegnungen, gemeinsame Veranstaltungen von Alten und Jungen prägen nicht nur die Seniorenwoche. Die älteren Frauen und Männer in der freiwilligen Feuerwehr engagieren sich beim Aufbau der Jugendwehren, motivieren und geben ihre Erfahrungen weiter. Das Gleiche geschieht in den Heimat- und Kulturvereinen. Alte und Junge treiben gemeinsam Sport. Seit Jahren bewähren sich - und sind von allen geliebt - die Oma-undOpa-Tage in den Kitas. Im Rahmen einer Vereinbarung „Senioren für Junioren“ mit dem Bildungsministerium helfen die Älteren in den Schulen vor Ort bei den Hausaufgaben, leiten Ar