Vielen Dank, Frau Blechinger. - Wir kommen zum Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Die Abgeordnete Wöllert erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Frau Blechinger, ich bin wirklich erstaunt darüber, dass Sie als Mitglied der letzten Landesregierung Ihre eigenen Studien, die Sie in Auftrag gegeben haben, nicht kennen. Das ist keine Ihres ehemaligen Ministeriums, das ist eine des MASGF - eine äußerst aktuelle Studie aus dem Jahr 2009. Die haben Sie nicht benannt. Darin wurde all das untersucht, was Sie hier angemahnt haben. Eine Konsequenz dieser Studie ist unser heutiger Antrag, die Landesregierung damit zu beauftragen, konkrete Initiativen zu ergreifen und uns vorzulegen. Genau so ist das zu verstehen. Damit baut die neue Koalition durchaus auf dem auf, was Sie vorgearbeitet haben. Vor diesem Hintergrund hoffe ich, dass wir hier gemeinsam etwas Positives erreichen wollen. Das habe ich Ihren Worten auch so entnommen. Beim Inhalt und in der Sache sind wir gar nicht auseinander.
Da meine Kollegin Prof. Dr. Heppener das schon sehr weitreichend und gründlich ausgeführt hat, kann ich mich auf einige Schwerpunkte konzentrieren. Wir haben ein paar Punkte, bei denen wir es wichtig finden, dass Konsequenzen gezogen werden.
Der erste Punkt betrifft die Gleichstellung von Mann und Frau auch in der Arbeitswelt. Wer die Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ernst nimmt, muss auch berücksichtigen, dass erwerbstätige pflegende Angehörige - wie das hier schon gesagt wurde - in der Mehrzahl Frauen sind. Diese Frauen übernehmen vor allem die körpernahe Pflege, die mit einer besonderen körperlichen und psychischen Belastung einhergeht. Daraus resultiert bei diesen Pflegenden eine höhere Bereitschaft, die Erwerbstätigkeit zu unterbrechen oder einzuschränken. Daraus ergeben sich wiederum Nachteile für die Frauen, die neben ihrer Arbeit in der Pflege tätig sind. Hieraus ergeben sich dann die Handlungserfordernisse und Initiativen.
Als Zweites: Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels, aber auch der Situation in den Bereichen der Wirtschaft überhaupt - damit meine ich insbesondere kleine und mitteständische Unternehmen -, ist es von großer Bedeutung, Pflege und Erwerbstätigkeit im Interesse der Unternehmen besser unter einen Hut zu bekommen, um zum gegenseitigen Vorteil hier Vereinbarungen zu schaffen. Ich denke, das ist eine große Herausforderung, vor der wir stehen.
Drittens: Dazu sind die Rahmenbedingungen zu schaffen, die die verschiedenen Verantwortungsträger zusammenführt und durchaus auch mit dem Ehrenamt verbindet. Da gibt es schon gute Initiativen. Ich denke an das Projekt der ehrenamtlichen Pflegebegleitung. Hier sehe ich Möglichkeiten der Verknüpfung.
Viertens: Die Beziehungen zwischen den erwerbstätigen pflegenden Personen und ihren Unternehmen sind die Kernbeziehungen. Bei Defiziten in diesem Bereich entstehen grundsätzliche Probleme hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Die Initiativen der Landesregierung sollen deshalb Unternehmen, Dienstleister, Angehörige und Beschäftigte sowie regionale Akteure erreichen, und vor allem das Thema weiter in die Öffentlichkeit tragen. Das ist das Anliegen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wöllert. - Wir fahren mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Der Abgeordnete Beyer hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man den Antrag der Regierungsfraktionen auf den ersten Blick bewerten muss, dann würde man wahrscheinlich zu der Auffassung kommen: Er schadet nicht. - Warum also nicht? - Es lohnt sich allerdings immer, die Dinge näher zu betrachten.
Sie schreiben, dass die Landesregierung weitere Initiativen ergreifen solle, um die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Pflege und Berufstätigkeit zu verbessern. Leider schreiben Sie nicht, welche Initiativen die Landesregierung denn ergreifen soll, außer dass sie für ein verbessertes Informationsangebot sorgen solle. Das allein wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf aber nicht verbessern helfen.
Ich möchte auch in aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass uns die institutionelle Stellung der von Ihnen geforderten Pflegestützpunkte fraglich erscheint. Die dort angebotenen Informationen erhalte ich als Betroffener bereits heute bei den Pflegekassen, die gleichzeitig auch für die Leistungsbewilligung zuständig sind. Welcher Mehrwert wird also eigentlich geschaffen?
Interessant wird der Text dann aber wirklich in der Begründung. Denn da zeigt sich die eigentliche Zielrichtung des Antrags. Sie schreiben:
„Die Pflegestützpunkte können zum Abbau von Informationsdefiziten einen wichtigen Beitrag leisten. Unternehmen können in den vernetzten Strukturen rund um die Pflegestützpunkte als Kooperationspartner wirken.“
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Linken, Ihnen geht es nicht um den Ausbau der Informationsangebote. Ihr Anliegen besteht darin, mit den Geldern der Unternehmen die von Ihnen initiierte Kopfgeburt künstlich am Leben zu erhalten. Die Pflegestützpunkte sind die Totgeburt der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die dafür abgewählt worden ist.
Ihr Konzept hieß immer nur: staatliche Lösungen statt Lösungskompetenz der Betroffenen. So hatten die Pflegestützpunkte nur ein Ergebnis: Sie kosten Geld...
Herr Abgeordneter, ich habe eine Frage. Sie sagten gerade, die Gelder der Unternehmen sollten in die Pflegestützpunkte flie
ßen. Wissen Sie, wie die Pflegestützpunkte finanziert werden, und können Sie mir einen Pflegestützpunkt nennen, der von einem Unternehmen finanziert wird?
- Darauf gehe ich noch in aller Deutlichkeit ein. Es kommt darauf an, zu welchen Folgen dieses Modell führt, und das werde ich auch darlegen.
Die Pflegestützpunkte sind die Totgeburt der damaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, die dafür auch abgewählt wurde.
So hatten die Pflegestützpunkte nur ein Ergebnis: Sie kosten Geld, das für die Pflegebetten gebraucht wird, ohne Leistungsverbesserungen zu erbringen.
Die Pflegestützpunkte sind ein bürokratisches Monstrum, indem nicht zur Entscheidung Befugte in Konkurrenz zu den leichter erreichbaren Hotlines stehen, die über Leistungsansprüche beraten sollen. Die Leistungsbewilligung verbleibt ohnehin bei den Kassen. Damit ist der Weg zu einem Pflegestützpunkt einer, den sich die Betroffenen letztendlich sparen können.
Ihre Ausführungen in der Begründung, die Unternehmen könnten Kooperationspartner der Pflegestützpunkte werden, lassen nur einen Schluss zu: Das Geld, das Sie unnötigerweise den Pflegekassen entziehen, soll bei den Unternehmen eingetrieben werden, und die Unternehmen sollen für Ihre Staatspflege gleichzeitig in die Pflicht genommen werden.
ohne dabei die jeweilige betriebliche Situation zu berücksichtigen. Es ist immer das gleiche Motto bei Ihnen: Alles gleichmachen und die individuellen Gesichtspunkte ausblenden!
Sie verweigern damit den Unternehmen die Möglichkeit auf betriebliche Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitern, da Sie jegliche Motivation für interne, passgenaue Lösungen nehmen. Sie stochern in Ihrem Antrag im dichtesten Nebel,
da Sie auch nicht die Analyse der Pflegeinitiative Brandenburg berücksichtigen, die den Beschäftigten rät, das direkte Ge
Einem Antrag, der statt für die Betroffenen substanzielle Verbesserungen zu sichern, lediglich die Sicherung der überflüssigen Pflegestützpunkte vorsieht, können wir als FDP nicht zustimmen.
Auch Ihr Ansatz bei der Novellierung des Pflegezeitgesetzes, das Sie nun auf Brandenburg herunterbrechen wollen, ist unausgegoren. Sie wollen einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegezeit von bis zu sechs Monaten auch für Betriebe mit weniger als 15 Mitarbeitern ermöglichen. Welches Brandenburger Kleinunternehmen kann sich eine solche Regelung leisten! Wie erklären Sie dem Glaser und seinen beiden Gesellen - als Beispiel -, dass er ein halbes Jahr lang die Kosten für die berufliche Freistellung seines Mitarbeiters zu tragen hat? Gehen Sie, verehrte Kollegen, dann persönlich zum Bäcker und erklären ihm, wie er diese Mehrleistung abfedern soll!
Jedes Unternehmen hat eine andere Mitarbeiter- und somit Arbeitsstruktur, und in diese greifen Sie mit der Neuregelung des Pflegezeitgesetzes ein.
Dass Sie damit besonders die berufliche Position der pflegenden Angehörigen schwächen, ist Ihnen entweder nicht bewusst oder wird von Ihnen bewusst negiert.
Wir als FDP-Fraktion werden jedenfalls nicht tatenlos zusehen, wie Sie besonders die beruflichen Chancen der älteren Arbeitnehmer einschränken. In der Pflege braucht es nicht mehr Staat im Sinne neuer staatlicher Reglementierung und staatlicher bzw. quasi-staatlicher Institutionen, sondern mehr individuelle Freiheit sowohl der Pflegebedürftigen als auch der Anbieter,