Protokoll der Sitzung vom 02.04.2014

Es betrifft zum anderen aber auch die Bestimmungen im Brandenburger IHK-Gesetz, wonach der Landesrechnungshof die IHK nicht prüfen darf. Eigentlich ein unglaublicher Sachverhalt, wenn man weiß, dass der Landesrechnungshof gemäß § 111 LHO grundsätzlich für die Überprüfung aller Kammern zuständig ist und dieses Prüfungsrecht - nebenbei bemerkt: ziemlich unbemerkt von der Öffentlichkeit - in den vergangenen Jahren auch in anderen Kammern, zum Beispiel der Architektenkammer, ausgeübt hat. Einzig und allein die Industrie- und Handelskammern sind ohne nachvollziehbaren Grund von diesem Prüfungsrecht landesrechtlich ausgenommen. Einzig und allein die Industrie- und Handelskammern stellen einen „prüfungsfreien Raum“ - das ist der Wortlaut des Landesrechnungshofs - unter den Brandenburger Körperschaften dar. Kann mir mal jemand erklären, warum? Gründe wurden im damaligen Gesetzgebungsverfahren nicht genannt. Rechtliche Bedenken können es jedenfalls nicht sein, denn seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. September 2009 ist gegen den erbitterten Widerstand der IHK Schwaben höchstrichterlich geklärt, dass den Landesrechnungshöfen ein Überprüfungsrecht der Kammern zusteht oder ihnen zugewiesen werden kann. Die Überprüfung der IHK Schwaben im Jahr 2010 hat übrigens umfassenden Reformbedarf aufgezeigt, der bundesweit - also auch außerhalb Schwabens - besteht und allerorten Aktivitäten ausgelöst hat. Das betrifft das Vergütungsniveau der Führungskräfte, Transparenz bei den Vorstandsgehältern oder den Wirtschaftsplänen, die Einhaltung von Vergabebestimmungen, insbesondere aber die Höhe der Rücklagen und die Bildung sogenannter Liquiditätsrücklagen.

Wenn ich das Ergebnis des Fachgesprächs meiner Fraktion zugrunde lege, dann zeigt sich, dass die Brandenburger Industrieund Handelskammern ein Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Was lässt man sich da nicht alles an Argumenten einfallen? Der Landesrechnungshof sei nicht kompetent, er habe nicht die notwendigen Kapazitäten und die geeigneten Fachleute. Alles Begründungen, die der Landesrechnungshof zurückgewiesen hat. Er hat die Fachkompetenz und die geeigneten Prüfer. Als letzte Begründung wird seitens der IHKs auf die eigene wirtschaftliche Fachkompetenz und die Existenz einer Prüfungseinrichtung

verwiesen. Nur: Die hausinterne Rechnungsprüfungsstelle für die IHKs mit Sitz in Bielefeld prüft die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die ordnungsgemäße Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit - also nichts anderes wie ein Rechnungsprüfer in der freien Wirtschaft. Mit der Arbeit eines Rechnungshofes, der sich fallweise Vorgänge von besonderem Interesse herausgreift und als Außenstehender unabhängiger und undogmatischer zu Werke geht, in persönliche oder organisatorische Loyalitäten nicht eingebunden ist, der primär die allgemeinen gesellschaftlichen Interessen und nicht die Interessen eines Verbandes vertritt, hat das wenig zu tun.

(Beifall B90/GRÜNE)

Die Zwangsmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern wird zunehmend skeptisch gesehen. So hält die EUKommission in einem Schreiben vom November 2012 die Pflichtmitgliedschaft für unvereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie, haben zuletzt Spanien und Griechenland auf freiwillige Kammermitgliedschaft umgestellt, hat das Bundesverfassungsgericht in der letzten Woche erstmals seit 52 Jahren zwei Klagen gegen die Zwangsmitgliedschaft angenommen.

Wer also die Industrie- und Handelskammern erhalten und zugleich die Interessen ihrer Mitglieder optimal wahren will, kommt um die Herstellung des Normalzustandes, nämlich die Streichung des systemwidrigen Prüfungsverbotes für den Landesrechnungshof im IHK-Gesetz, nicht herum.

Wer dagegen meint - aus welch falsch verstandener Rücksichtnahme auch immer -, die Industrie- und Handelskammern vor dem Landesrechnungshof schützen zu müssen, wird erleben, dass er damit einen weiteren Sargnagel für die spezifische Ausgestaltung des bundesdeutschen IHK-Rechts bereitgelegt hat.

(Beifall der Abgeordneten von Halem [B90/GRÜNE])

Die Arbeit des Landesrechnungshofes hat sich in all den Jahren seit seinem Bestehen bewährt; sie dient dem Wohle Brandenburgs. Er ist nicht nur willens, sondern auch personell und fachlich in der Lage, seine Tätigkeit auf die Industrie- und Handelskammern auszudehnen. Positive Beispiele aus anderen Bundesländern ermuntern dazu, es ihnen gleichzutun.

Wir bitten daher, der Überweisung in die entsprechenden Ausschüsse zuzustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Wir setzen mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Der Abgeordnete Kosanke spricht.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich gehe nicht davon aus, dass wir es bei den Kammern mit Zwangsvereinigungen zu tun haben, die vor allem die Beiträge ihrer Mitglieder verprassen und die demnächst wegen Verstoßes gegen EU-Recht sowieso aufgelöst werden, auch weil Spanien, Italien und Griechenland das so wollen. Wir sollten nicht

versuchen, die Teile unserer Argumentation jeweils so zusammenzusetzen, dass diese immer passt.

(Zuruf des Abgeordneten Jungclaus [B90/GRÜNE]) und von der CDU: Hauptsache, es sind immer Randgruppen!)

- Vielen Dank. Es ist schön, dass Sie sich Dinge merken, die Leute gesagt haben, als sie sich versprochen haben. Noch schöner wäre es, wenn Sie sich auch um die Angelegenheiten kümmern würden, bei denen es wirklich um etwas geht.

Wenn man die Kammern nicht mag, kann man versuchen, sie abzuschaffen oder ihre Mitgliederstruktur zu zerschlagen. Stellt man fest, dass das nicht klappt, kann man versuchen, sie so weit wie möglich zu ärgern. Mit einem solchen Versuch haben wir es hier zu tun. Der Landesrechnungshof hat sich aus meiner Sicht keinen Gefallen getan, als er vorschnell sagte, er habe ganz viel Lust darauf und auch die nötige Zeit, diese Aufgabe zu übernehmen. Das zeugt nicht unbedingt von der Neutralität, die ein unparteiischer Prüfer aufweisen muss.

In unserem Land gibt es verschiedene Kammern, unter anderem drei Industrie- und Handelskammern. Eine davon hat momentan Probleme. Zur Selbstverwaltung der Wirtschaft gehört aber auch Selbstkontrolle. Wenn es zu einer Schieflage gekommen ist, muss man den Leuten die Möglichkeit geben, die Probleme selbst auszuräumen. Aber nein - da kommen die Grünen mit einem Gesetzentwurf daher und argumentieren: Es ist einmal etwas passiert. Daher müssen wir der IHK - letztlich allen IHKs - die Möglichkeit nehmen, ihre Probleme selbst zu analysieren und zu lösen. - Dem werden wir nicht zustimmen.

Ich kann für die SPD-Fraktion klar sagen: Wenn es darum geht, die Kammern in Brandenburg bei ihrer Selbstverwaltung und Selbstkontrolle zu unterstützen und ihnen zu diesem Zweck die Möglichkeit zu geben, auch auf die Ressourcen des Landesrechnungshofes zurückzugreifen, können wir gern darüber reden, aber - wie Max Weber einmal sagte - ohne Zorn und Eifer, das heißt ab Oktober dieses Jahres. Jetzt, in den letzten Monaten dieser Legislatur und damit in absoluter Eile eine solche Debatte zu eröffnen wird dem guten Ruf unserer Kammern nicht gerecht.

Hier wird ein Einzelfall, der ärgerlich ist und von den zuständigen Gremien ausgewertet werden muss, benutzt, um gegen die Kammern in unserem Land Politik zu machen. Dazu sagen wir: Nicht immer, wenn etwas schiefgelaufen ist, muss man gleich mit einem zu großen Schwert kommen. Ich wüsste auch nicht, dass der Landesverband der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN inzwischen vom Landesrechnungshof überprüft wird. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE - Vogel [B90/GRÜNE]: Das wäre vielleicht sinnvoll!)

Wir setzen mit dem Beitrag des Abgeordneten Burkardt fort. Er spricht für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kosanke, wenn man den Kammern Übles will, dann sollte man ihnen solche Freunde wünschen.

(Beifall CDU und B90/GRÜNE)

Das Kind ist in den Brunnen gefallen - oder: das Auto gegen den Baum gefahren. Eine Kammer bildet Pensionsrückstellungen für einen, der ehrenamtlich tätig ist. Ich bin fast vom Hocker gefallen, als ich das las. Ich habe über 20 Jahre lang Verbandsarbeit gemacht, weiß also, wovon ich rede. Eine mehrtägige Präsidiumssitzung findet statt - auf Malta. Es gibt InHouse-Geschäfte im familiären Umfeld.

Warum müssen wir uns darum kümmern? Die IHK ist - bei allen Selbstverwaltungsrechten, die ihr eingeräumt werden - eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist nicht eine bloße Wirtschaftsvereinigung oder ein Berufsverband.

(Beifall B90/GRÜNE)

Eine IHK nimmt öffentliche Aufgaben wahr. Sie wird getragen von einer Pflichtmitgliedschaft und nimmt Pflichtbeiträge der Kammermitglieder ein; diese können im Streitfall sogar von den Vollstreckungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte beigetrieben werden. Ich betone: Die Kammern werden von allen Seiten öffentlich gestützt und erfüllen öffentliche Aufgaben. Deswegen ist es auch Aufgabe der öffentlichen Hand, sich darum zu kümmern, was dort passiert.

(Beifall CDU und B90/GRÜNE)

Herr Kosanke, die von Ihnen vorgenommene feinsinnige Gleichsetzung der Forderung nach Prüfung der Kammern durch den Rechnungshof mit dem aktiven Eintreten gegen die Kammern ist doch blanker Unsinn. Die Tatsache, dass die Kammern öffentlich getragen werden - sie agieren in einem von der öffentlichen Hand gesetzten Rahmen -, macht ihre Prüfung notwendig. Eine solche Prüfung dient doch dazu, sie auf dem rechten Weg zu halten, und nicht etwa dazu, sie in ihren Selbstverwaltungsmöglichkeiten einzuschränken oder sie gar zu vernichten.

Natürlich prüfen die Kammern durch die Prüfungsstelle in gewissem Umfang sich selbst. Ich habe versucht, mich in kurzer Zeit dazu sachkundig zu machen. Innerhalb von vier Tagen - in einem atemberaubenden Tempo, das ich mir gelegentlich auch von dieser Landesregierung wünsche - bekam ich vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag die notwendigen Auskünfte über die Rahmenbedingungen, unter denen die Prüfung stattfindet. Sie unterscheidet sich im Grunde in nichts von dem, was wir mit einer Prüfung durch den Landesrechnungshof erreichen würden.

Gleichwohl bin ich voll dabei, wenn es um die Überweisung geht. Dieser Antrag, den die Grünen eingereicht haben, gehört in den Ausschuss für Haushalt und Finanzen - meinethalben auch in den Ausschuss für Wirtschaft -, damit wir intensiv darüber nachdenken können, ob es sich bei den Ereignissen bei der IHK in Potsdam um einen Unfall handelt, der halt mal passiert, egal wer prüft, oder ob wir aus diesem Unfall lernen können - lernen müssen -, welche Vorkehrungen wir zu treffen haben, damit sich ein solcher Unfall nicht wiederholen kann. Deswegen ist der Antrag der Grünen ein naheliegender, logischer Reflex. Wir müssen uns gemeinsam darüber austauschen.

Ich will an dieser Stelle noch ein Wort an die Industrie- und Handelskammern in Brandenburg richten, an die IHK Potsdam in Sonderheit: Das, was dort stattfindet - Herr Kollege Vogel sagte es schon -, hat mit Transparenz wirklich nichts zu tun.

(Beifall CDU und B90/GRÜNE)

Wer sich den im Amtsblatt veröffentlichten Wirtschaftsplan anschaut, liest fünf Zahlen, mit denen dargetan werden soll, wie Einnahmen und Ausgaben in der Summe aussehen.

Die IHK tut sich auch keinen Gefallen, wenn sie nicht der Frage nachgeht, wer alles beteiligt war und wer möglicherweise weggeschaut hat. Wer Institutionen dieser Art kennt, weiß, dass es nahezu unmöglich ist, dass einer allein, für sich entscheidet. Das geht nur mit höchster krimineller Intensität, vorbei an allen Zuständigkeiten. Dieser Frage muss nachgegangen werden; sie ist aber noch nicht einmal von der IHK selbst aufgeworfen worden.

Wenn im Übrigen ein schlichter Rechtsanwaltsbrief ausreicht, um zu bewirken, dass nicht einmal intern die Fakten in vollem Umfang auf den Tisch gelegt werden, dann, so glaube ich, sind die dort Verantwortlichen noch weit davon entfernt zu erkennen, wo sie eigentlich hingekommen sind. Es darf und muss der Hinweis gegeben werden, dass dies die Position der Kammern in dem nach über 50 Jahren zum ersten Mal wieder beim Bundesverfassungsgericht anstehenden Streit darüber, ob die Pflichtmitgliedschaft gesetzlich dekretiert werden darf, nicht verbessert; das liegt auf der Hand.

Wer den Kammern Gutes will, der sagt ihnen: Leute, beachtet endlich die Gesetze! Geht in die Offensive! Schafft Transparenz! Dann könnt ihr uns auch davon überzeugen, dass die derzeitige Struktur die richtige ist.

Darüber wollen wir im Ausschuss reden. Hier zu signalisieren, es gebe dazu keinen Anlass, ist so etwas von weltfremd. Aber nicht jeder, der das Wort „Wirtschaft“ in seinem Etikett führt, versteht etwas davon. - Danke schön.

(Beifall CDU und B90/GRÜNE)

Der Abgeordnete Loehr setzt fort. Er spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Gäste! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die bundesweit erste und nach meiner Kenntnis auch bislang einzige abgeschlossene Prüfung einer IHK durch einen Landesrechnungshof fand in den Jahren 2010 und 2011 bei der IHK Schwaben statt. In der Pressezusammenfassung zum Jahresbericht 2011 des Bayerischen Obersten Rechnungshofs sind die Prüfungsfeststellungen zur IHK Schwaben unter der Überschrift „Mehr Wirtschaftlichkeit, mehr Transparenz - Prüfung war überfällig“ zusammengefasst.

Wie Ihnen bekannt, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Expräsidenten der IHK Potsdam. Nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung ist Victor Stimming im November 2013 als IHK-Präsident zurückgetreten. Vor diesem Hintergrund stellen die Grünen in ihrem Gesetzentwurf zur vermeintlich richtigen Zeit die Frage, ob die Kontrolle und Aufsicht im Rahmen der Selbstverwaltung der brandenburgischen IHKs ausreichend ist. Nach den Regelungen des Landesrechnungshofs unterstützt dieser im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben den Landtag und die Landesregierung bei ihren Entscheidungen. Nach Ansicht des Landesrechnungshofs gehört also auch die Beratung einer Fraktion zum Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben.

Ich allerdings habe diesbezüglich so meine Bauchschmerzen, wenn ein unabhängiges Organ wie der Landesrechnungshof so unverblümt für die Erweiterung seiner Prüfungskompetenzen im Rahmen eines Fachgesprächs der Grünen wirbt. Bitte, verstehen Sie mich nicht falsch. Auch meine Fraktion sieht großen Reformbedarf beim Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern. So ist seit Jahren die gesetzlich geregelte Zwangsmitgliedschaft heftig umstritten. Ausbildungsbetriebe beklagen ungerechtfertigt hohe Prüfungsgebühren. Die Linke fordert zudem seit langem eine stärkere politische Neutralität der Kammern sowie die Befreiung von IHK-Beiträgen für Kleinst- und Kleinbetriebe bis zu 30 000 Euro Gewerbebeitrag. Aber wie Sie wissen, handelt es sich hier um ein Bundesgesetz, und es liegt außerhalb der Regelungskompetenzen des Landtags.

Bevor wir jedoch das bestehende Landesgesetz ändern und damit die Kompetenzen des Landesrechnungshofs erweitern, wollen wir den offiziellen Bericht der IHK Potsdam abwarten, den das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten angefordert hat. In Auswertung dieses Berichts sollten wir dann entscheiden, was zu tun ist, um die Pflichtmitglieder besser zu schützen und um Vertrauen zurückzugewinnen.

Herr Vogel, Sie haben sich bisher stets von Ihren Oppositionskollegen durch Ihre sachliche Art unterschieden, zum Beispiel in der Debatte um ausgereichte Fördermittel für Odersun. Deshalb habe ich mich schon über die Sätze in der Begründung zum Gesetzestext nicht nur gewundert, sondern auch ein wenig geärgert:

„Die Überprüfung der IHK Augsburg …“

- Sie sagten vorhin richtigerweise: der IHK Schwaben

„brachte dabei Probleme von bundesweiter Bedeutung ans Licht, die in vielen Kammern auch außerhalb Bayerns zu Satzungsänderungen führten.“

(Vogel [B90/GRÜNE]: Ja!)

Es ist davon auszugehen, dass ein entsprechendes Prüfrecht auch in Brandenburg zu Ergebnissen führen kann, deren Konsequenzen weit über den Einzelfall hinausgehen.