Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Mächtig, mit dem Schulbehördenreformgesetz haben wir die Voraussetzungen für eine professionelle und zukunftssichere Schulaufsicht geschaffen; wir haben mehrfach darüber diskutiert, auch in vielen Ausschusssitzungen hat uns das Thema beschäftigt.
Wir entlasten den Landeshaushalt, indem wir mit der Reform der staatlichen Schulämter die Zielzahlen der Personalbedarfsplanung erreichen und Standorte reduzieren. Die Frage nach den Kosten steht natürlich in einem direkten Zusammenhang mit dem Nutzen der Reform; es geht ja nicht nur darum, Geld zu sparen. Ausgehend vom Haushalt 2014 mit insgesamt 313 VZE werden wir bis zum 31.12.2018 einen Personalabbau bis auf 264 VZE umsetzen. Das heißt, wir werden mit der Umsetzung der Schulbehördenreform einen Beitrag leisten, dass bis Ende 2018 insgesamt 49 VZE abgebaut werden können.
Wenn Sie das in Relation zu 50 000 Euro pro Stelle jährlich setzen, erhalten Sie das Volumen, um das die Personalausgaben verringert werden. Wir haben mit dem Schulbehördenreformgesetz eine konstruktive Lösung gefunden, um die Qualität der Schulaufsicht trotz sinkender Schülerzahlen langfristig zu halten, denn die Anzahl der Schulräte wird eben nicht reduziert. Diese Einsparungen werden nicht durch die Schulräte erbracht.
Den Einsparungen auf der Seite der Personalkosten stehen Sachkosten - wie für Mobiliar, Computer oder Telefonanlagen und natürlich auch Mietkosten gegenüber, wie sie auch bisher für die staatlichen Schulämter im Haushalt erforderlich waren.
Für den Hauptsitz des Landesschulamtes sowie für die Regionalstelle in Neuruppin werden Liegenschaften neu angemietet. Da können wir noch keine konkreten Zahlen nennen. Dafür werden aber die Liegenschaften in Perleberg, Wünsdorf und Eberswalde aufgegeben.
Sie haben schon die Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gordon Hoffmann angeführt. Ich habe darin auch zu den Kosten der Schulämter Stellung genommen. Gegenwärtig stehen wir hier in Verhandlungen über die Liegenschaften mit Potsdam und Neuruppin. Wie gesagt: Es gibt noch keine konkreten Zahlen. Die Kosten für das Landesschulamt sind aber in jedem Fall für den laufenden Haushalt und in den Haushaltsanmeldungen gesichert. Wenn uns nach Abschluss der Mietverträge hier genauere Zahlen vorliegen, kann ich Sie gern noch einmal informieren.
Vielen Dank. - Wir kommen damit zur Frage 1607 (Unver- ständliche Aussagen des stellvertretenden Ministerpräsidenten Dr. Markov zum rbb).
Die „Märkische Allgemeine Zeitung“ berichtete in ihrer Ausgabe vom 25. April 2014 von einer Parteiveranstaltung der Lin
ken in deren Kreisgeschäftsstelle in Oranienburg. Im Beitrag wird Minister Dr. Markov mit den Worten: „Der rbb ist ein verlogener Nachrichtensender“ zitiert. Des Weiteren sprach Minister Dr. Markov laut „MAZ“ mit Blick auf den rbb von: „verlogener Berichterstattung auf ‚Bild‘-Zeitungsniveau“.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie Inhalt, Art und Weise der Aussage des stellvertretenden Ministerpräsidenten Dr. Markov?
(Lachen der Abgeordneten Richstein [CDU] - Senftleben [CDU]: Ja, unglaublich! Das fällt in die Zuständigkeit des Innenressorts?! - Gegenruf der Abgeordneten Mächtig [DIE LINKE] sowie Unruhe bei der Fraktion DIE LINKE - Senftleben [CDU]: Soll doch Markov selbst antworten!)
dass Sie, sehr geehrte Kollegin Richstein, nicht bei der Parteiveranstaltung der Linken dabei waren.
Ich selbst war auch nicht dabei, genauso wenig wie die Mitglieder der Landesregierung. Die kennen das genauso nur aus der Tageszeitung.
„Auf dieser Veranstaltung sind eine Vielzahl von Themen angesprochen worden, auf die ich in freier Rede geantwortet habe. Die in dem Artikel zitierten Passagen kann ich aus meinem Erinnerungsvermögen heraus so wörtlich nicht bestätigen. Sinngemäß habe ich aber erstens gesagt, dass sich meiner persönlichen Meinung nach die Sendung ‚Brandenburg aktuell‘ in ihrer Berichterstattung Richtung Boulevard bewegt. Das finde ich schade, weil die ‚Bild‘-Zeitung die Sparte des Boulevardjournalismus ausreichend abdeckt.“
„Zweitens habe ich sinngemäß gesagt, dass ‚Brandenburg aktuell‘ nachweislich nicht immer exakt berichtet hat. Im Hintergrund hatte ich dabei die Aussage von ‚Brandenburg aktuell‘, ich hätte einen Prozess verloren. Nachweislich habe ich einen solchen Prozess überhaupt nicht geführt,“
„und ‚Brandenburg aktuell‘ hat dies dann auf der Grundlage meiner Forderung in einer Gegendarstellung korrigiert.“
„Wenn dies missverständlich als Pauschalkritik am gesamten Sender rbb verstanden worden ist, dann bedaure ich dies. Vielmehr handelte es sich um eine Meinungsäußerung zu einem konkreten Format.“
Herr Minister, Sie haben Recht, wir waren alle nicht da. Deswegen stelle ich ja heute die Frage, ob es sich wirklich so verhalten hat.
Geben Sie mir Recht, dass es durchaus ein Unterschied ist, ob eine Privatperson eine solche Äußerung tätigt oder sich auch nur in diese Richtung äußert oder ob es der stellvertretende Ministerpräsident des Landes Brandenburg tut? Immerhin spricht er hier über einen Sender, der einen öffentlich-rechtlichen Sendeauftrag hat,
Zum Zweiten: Wenn der Minister und stellvertretende Ministerpräsident hier falsch wiedergegeben wurde - warum hat er sich dann nicht öffentlich dazu geäußert, um das klarzustellen?
(Zurufe von der Fraktion DIE LINKE: Hat er doch! Das wurde nicht zur Kenntnis genommen! - Entschuldigung, er hat sich nicht öffentlich geäußert, denn die Äußerung, die er gegenüber dem rbb gemacht hat, ist nir- gendwo zu finden. (Frau Mächtig [DIE LINKE]: Aha! - Widerspruch bei der Fraktion DIE LINKE)
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, genau deshalb ist es auch gut, dass Sie diese Frage gestellt haben: damit diese Erklärung, die dem rbb vorliegt, jetzt auch öffentlich ist und damit geklärt wird, dass die Landesregierung auch das System des öffentlich
Vielen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 1608 (Rechtssi- cherheit für Brandenburger Hochschulen durch Schaffung ei- nes Hochschulzulassungsgesetzes?!), die der Abgeordnete Lipsdorf stellt.
Brandenburg ist das einzige deutsche Bundesland, welches über keine gesetzliche Regelung für das Zulassungsverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen an Hochschulen verfügt. Brandenburg verfügt aktuell nur über eine Hochschulvergabeverordnung - HVV -, in der die Vollregelung durch Rechtsverordnung dem zuständigen Mitglied der Landesregierung überlassen wird. Jedoch bedarf die Regelung über die Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen einer konkreten gesetzlichen Grundlage.
Die jetzige Situation führt zu Rechtsunsicherheit an den Hochschulen, da erhebliche Prozessrisiken durch Zulassungsstreitigkeiten drohen und die Folgen bei Negierung der HVV für die Zulassungsverfahren in den kommenden Semestern nicht absehbar sind.
Ich frage die Landesregierung: Besteht nach ihrer Auffassung eine formalrechtlich genügende Grundlage für das Zulassungsverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Lipsdorf, ich beantworte Ihre Frage mit Ja. Aber ich sage Ihnen natürlich noch mehr dazu:
Wir reden an dieser Stelle über Einschränkungen des Zugangs für Studieninteressentinnen und Studieninteressenten zu den brandenburgischen Hochschulen. Dieses Thema ist durchaus geeignet, auch bei den zuständigen Fachministerien ambivalente Gefühle zu wecken. Einerseits ist es natürlich schön, wenn Studieninteressierte kommen - das ist ein Beleg für das Interesse und auch die Attraktivität unserer Hochschulen -, andererseits können wir nur so viele Interessenten ausbilden, wie wir seriös eine Versorgung für die Lehre haben. Gerade für sehr nachgefragte Fächer wie BWL müssen deswegen Grenzen gesetzt werden, die auch gerichtsfest und rechtssicher sind.