Protokoll der Sitzung vom 26.06.2014

Es ist die letzte verkehrspolitische Frage, die mich als mündliche Anfrage erreicht, ansonsten bekomme ich viele Fragen von Abgeordneten aus den Wahlkreisen. Jeder will neue Radwege und neue Bahnverbindungen haben. Das ist klar. Dafür habe ich Verständnis. Wir wollen ja noch viel tun. Mich erreichen auch viele Anfragen von Bundestagsabgeordneten. Wenn sich die Bahn aus dem Fernverkehr zurückzieht, habe ich die herzliche Bitte an die Bundestagsabgeordneten - Eigentümer der Deutschen Bahn ist der Bund -, darauf Einfluss zu nehmen. Jeder hat seine entsprechende Verantwortung. Ich komme dem auch immer gern nach. Bei jedem Gespräch mit Herrn Grube werde ich immer darauf hinweisen und fragen, was bezüglich des Fernverkehrs ist.

Die Strecke ist deshalb interessant: Uns ist es nach zwei Jahrzehnten Kampf gelungen, dass die Strecke Berlin - Rostock

ausgebaut wurde. Trotzdem nutzt der Fernverkehr diese Stecke nicht. Es gibt nur ein zusätzliches ICE-Zugpaar am Wochenende. Das ist eindeutig zu wenig. Für diese Nutzung durch den Fernverkehr ist die Stecke nicht ausgebaut worden.

Die Deutsche Bahn argumentiert, dass es kein zusätzliches Potenzial gebe. Gregor Beyer hatte gestern einen anderen Eindruck vermittelt, wonach die Züge voll sind, insbesondere die Regionalexpresszüge. Das Potenzial sehe ich schon. Die Deutsche Bahn weist auf die Konkurrenz durch die Fernbuslinien hin. Das mag so sein. Aber die Deutsche Bahn ist selbst Hauptanbieter in diesem Bereich. Insofern braucht man sich über die Konkurrenz gar nicht so zu wundern.

Dem Land Mecklenburg-Vorpommern fällt es derzeit schwer, zusätzliche Produkte zu finanzieren. Deshalb gibt es bedauerlicherweise diese Abbestellung.

Ich freue mich übrigens, dass eine Finanzpolitikerin die Anfrage gestellt hat. Ich komme jetzt auf die Finanzen zu sprechen. Die Gelegenheit muss ein Fachminister einfach nutzen.

Der Warnemünde-Express war schienengebundener Personennahverkehr. Die Haltepunkte sind: Berlin Hauptbahnhof - Berlin-Gesundbrunnen - Oranienburg - Fürstenberg/Havel - Neustrelitz - Waren - Rostock Hauptbahnhof. Trotzdem würde ich mir Fernverkehr, auch direkten Fernverkehr, zwischen Berlin und Rostock wünschen. Wir haben diese Leistung bis 2014 vertraglich fixiert. Brandenburg hat 13 208 Zugkilometer bestellt. Die Kosten für das Land Brandenburg betragen 128 000 Euro. Das ist ein erheblicher Kostenbeitrag, aber wir hätten das weiterbestellt.

Jetzt muss ich allerdings aufpassen - nicht dass ich wieder viel Post bekomme. Denn der eine oder andere Abgeordnete könnte auf die Idee kommen: 128 000 Euro hat der Vogelsänger jetzt übrig. Wie sieht es denn mit meinem Wahlkreis aus? - Da muss ich Sie enttäuschen. Die Gelder sind für 2015 schon verplant

(Genilke [CDU]: Oh! Oh!)

- ja, das ist ärgerlich -, unter anderem für Zusatzbestellungen für die Bundesgartenschau. Wir versuchen, die Mittel effektiv einzusetzen.

Ich habe mich mit Mecklenburg-Vorpommern darauf verständigt, beim RE 3 und RE 5 einen zusätzlichen - fünften - Wagen einzusetzen. Das ist auch eine Verbesserung der Verbindung. Ab 2015 werden wir eine zusätzliche Spätverbindung - das habe ich gestern vergessen zu sagen - zwischen Berlin und Neustrelitz haben. Der Hauptteil liegt dabei auf Brandenburger Territorium. Trotzdem bleibt der Rückzug der DB Fernverkehr ein strategischer Fehler.

Der Streckenausbau hat aber nicht nur dem Fernverkehr genutzt. Ich möchte einmal die Fahrtdauer nennen. Auf der Strecke von Fürstenberg/Havel ist man früher nur bis Friedrichstraße gekommen. Die Fahrtdauer betrug im Jahre 2006 82 Minuten. Jetzt brauchen wir von Fürstenberg zum Hauptbahnhof 59 Minuten. Das ist eine Einladung auch zurück von Berlin Richtung Fürstenberg/Havel.

Es steht immer einer in der besonderen Kritik; das ist Herr Mehdorn. Ich möchte jetzt etwas Ungewöhnliches tun - ich möchte ihn einmal loben. Das kommt selten vor. Auch bei den

Parlamentariern kommt das selten vor. Der Berliner Hauptbahnhof ist mit sein Werk. Wir profitieren von diesem neuen Hauptbahnhof und dem Nord-Süd-Tunnel. So fair muss man sein. So fair muss man sogar im Wahlkampf sein.

(Zuruf des Abgeordneten Jungclaus [B90/GRÜNE])

Das war eine richtige und gute strategische Entscheidung.

Den Abgeordneten wünsche ich immer gute Fahrt nach Warnemünde, nach Strahlsund - auch Mecklenburg-Vorpommern ist eine Reise wert. - Herzlichen Dank.

Es gibt Nachfragen. Bitte.

Ich habe geantwortet!

(Zuruf: Das stimmt! Das hat er gemacht! - Heiterkeit)

Herr Minister, Sie haben gerade erklärt: Wenn es um Infrastrukturfragen geht und Herr Büttner nicht im Raum ist, interessieren Herrn Büttner Infrastrukturfragen nicht.

Nun stelle ich fest: Der Ministerpräsident und der stellvertretende Ministerpräsident sind auch nicht im Raum.

(Minister Vogelsänger: Ach ja!)

Würden Sie meine Schlussfolgerung teilen, dass auch den stellvertretenden Ministerpräsidenten und den Ministerpräsidenten Infrastrukturfragen im Land Brandenburg nicht interessieren?

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Die Frage ist nicht zulässig! - Zuruf von der CDU: Die Frage ist zulässig!)

Herr Goetz, ich fühle mich in meiner Arbeit als Infrastrukturminister durch den Ministerpräsidenten Dr. Woidke sehr gut unterstützt. - Herzlichen Dank.

Herzlichen Dank. - Wir sind damit bei der Frage 1643 (Gesetz- liche Begrenzung von Dispozinsen), die die Abgeordnete Weber stellt.

Nach wie vor berechnen Banken in der Höhe kaum nachvollziehbare Dispozinsen, die von der allgemeinen Zinsentwicklung abgekoppelt sind. Dies geht vor allem zulasten finanziell schwächerer Kunden. Bereits 2012 hat sich der Landtag für eine bundesgesetzliche Begrenzung von Zinsen für Dispositionskredite ausgesprochen. Presseberichten zufolge hat sich die Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und -minister kürzlich erstmals mehrheitlich für eine derartige gesetzliche Begrenzung ausgesprochen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Regelungen und Verfahrensweisen schlägt die Verbraucherschutzministerkonferenz vor, um eine Deckelung der Dispozinsen zu erreichen?

Das sagt uns Verbraucherschutzministerin Tack.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Karin Weber, das sage ich Ihnen sehr gern, denn ich hatte von Ihnen ja den Auftrag, Initiativen auszulösen, damit wir hier zu einer besseren Lösung kommen. Sie sind in der Vergangenheit bzw. in der Amtszeit der vorangegangenen Bundesregierung daran gescheitert, dass die CDU-geführten Länder und auch Frau Aigner nicht bereit waren, sich auf eine gesetzliche Regelung einzulassen. Frau Aigner - Sie werden sich erinnern - hat damals darauf gesetzt, dass die Banken die Dispozinsen freiwillig senken. Das haben sie natürlich nicht getan.

Wir sind überzeugt, dass wir bei Dispo- und Überziehungskrediten unbedingt einen besseren Verbraucherschutz brauchen; das ist überfällig. Dafür reicht die derzeitige Rechtslage allerdings nicht aus. Sie wissen, dass die Banken und Kreditinstitute bei der EZB ihr Geld bei einem beachtenswert niedrigen Leitzins von 0,15 % sehr preiswert einkaufen können. Obwohl sich der Wert auf dem historischen Tiefpunkt befindet, wird den Kundinnen und Kunden im Durchschnitt ein Dispozinssatz von 10,7 % abverlangt. Ich finde, das ist eine Unverhältnismäßigkeit, die es zu korrigieren gilt. Die Banken und Kreditinstitute erzielen damit sehr hohe Gewinne, vor allem auf Kosten von Kundinnen und Kunden mit geringem Einkommen - Erwerbslose, Geringverdiener -, die darauf angewiesen sind, mit dem Dispokredit umzugehen, weil sie nicht über Rücklagen verfügen. Das trifft in erster Linie Menschen in Risikosituationen, die von Krisen wie Arbeitslosigkeit und Krankheit betroffen sind.

Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat im Mai einen, denke ich, guten Beschluss fassen können. Nur der Berliner Verbraucherschutzsenator Heilmann konnte sich nicht anschließen, ansonsten sind alle Länder hinsichtlich dieses Beschlusses mit im Boot. Er lautet folgendermaßen: Ab Mai haben die Banken sechs Monate Zeit, um flächendeckend eine Korrektur der Dispo- und Überziehungskredite vorzunehmen. Wir wissen nicht, inwieweit sie den Beschluss umsetzen werden, aber ich gehe davon aus, dass es nicht erfolgversprechend sein wird. Nach Ablauf der sechs Monate ist die Bundesregierung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu erlassen, die die Banken zur Korrektur verpflichtet. Der zuständige Bundesminister Maas zeigt sich da sehr aufgeschlossen, und ich gehe davon aus, dass das zum Tragen kommt.

Zum Zweiten sollen die Banken gesetzlich aufgefordert werden, Kundinnen und Kunden, die ihr Konto dauerhaft überziehen müssen, weil ihre finanzielle Situation sie dazu zwingt, Alternativen anzubieten. Ich finde, diese flankierenden Maßnahmen sind wichtig, genauso wie geregelt werden soll, dass den Kundinnen und Kunden als weitergehende Maßnahme eine anbieterunabhängige Schuldnerberatung angeboten wird.

Drittens haben wir beschlossen, dass die Verbraucherschutzministerkonferenz die Bundesregierung auffordert, Prüfungen

vorzunehmen, wie die Kreditwirtschaft stärker in die Finanzierung einer unabhängigen - das Wort betone ich - Schuldnerberatung einbezogen werden kann, um ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Herr Vogel hat Nachfragen.

Frau Ministerin, es ist ein ernstes Anliegen, und es muss dringend etwas unternommen werden. Nun haben wir in Brandenburg ja ein öffentlich-rechtliches Bankensystem: die Sparkassen. In meinem Wahlkreis führen sie 70 % aller Einlagen und Konten. Es stellt sich die Frage, ob nicht die Möglichkeit besteht, die Sparkassen in die Verantwortung zu nehmen, sodass sie mit gutem Beispiel vorangehen und von sich aus eine freiwillige Begrenzung der Dispokredite vornehmen.

Das ist ein guter Vorschlag. Den haben wir im Übrigen schon mehrmals im Parlament diskutiert. Einige von uns - ich nicht sitzen in Verwaltungsräten der Sparkassen, und ich finde es eine gute Idee, die Initiative zu ergreifen und die Sparkassen aufzufordern, mit gutem Beispiel voranzugehen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Ich begrüße neue Gäste, Schülerinnen und Schüler des Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasiums aus dem schönen Prenzlau. Eure Kollegen waren gestern schon hier. Euch ein herzliches Willkommen und viel Spaß an der Sitzung!

(Allgemeiner Beifall)

Wir setzen mit der Frage 1644 (Medizinische Hochschule Brandenburg), gestellt vom Abgeordneten Prof. Dr. Schierack, fort.

Am 4. Juni fand ein Expertengespräch zur Gründung einer „Medizinischen Fakultät Fontane“ im Ministerium statt.

Ich frage die Landesregierung: Mit welchem Ergebnis ist dieses Expertengespräch zu Ende gegangen?

Herr Staatssekretär wird antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schierack, die Landesregierung unternimmt verschiedenste Anstrengungen, um eine gute Gesundheitsversorgung im Land Brandenburg zu gewährleisten. Ich nenne aus meinem Ressort die neu geschaffenen Studienangebote zu Gesundheit und Pflege in der Lausitz. Wir begleiten daher auch sehr intensiv

die Initiative, eine privat getragene und privat finanzierte Medizinische Hochschule, insbesondere am Standort Neuruppin, aufzubauen.

Die von Ihnen erwähnte Expertenanhörung diente dazu, bestehende Schwächen zu analysieren und Optimierungspotenzial aufzuzeigen. Insgesamt wurden 12 Expertinnen und Experten angehört, die jeweils zur Hälfte vom Ministerium und von der Initiative benannt worden waren. Ich nenne beispielhaft folgende Themenbereiche, die mit den Experten diskutiert wurden: Welchen Beitrag kann diese Medizinische Hochschule zur Gewinnung von Nachwuchskräften in der Medizin leisten? Wie wird an dieser Hochschule die Qualität in Forschung und Lehre gesichert? Wie werden die Berufungsverfahren organisiert? Wie wird der Modellstudiengang organisiert, der die Lehre möglichst praxisnah ermöglichen soll? Wie findet Lehre an mehreren Standorten, also an verschiedenen Krankenhäusern, statt? Welchen Stellenwert hat für diese Medizinische Hochschule die Forschung, und wie wird Drittmittelfähigkeit gewährleistet? Wie tragfähig ist das Konzept in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht? Welche Möglichkeiten der Kooperation mit den öffentlichen Hochschulen, beispielsweise mit der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam oder mit den Gesundheitswissenschaften an der BTU Cottbus-Senftenberg, gibt es?

Die Anhörung diente insofern nicht dem Zweck, ein konkretes Ergebnis zu erzielen, sondern der vertieften Erörterung dieser von mir genannten Einzelaspekte. In diesem Sinne war die Anhörung sehr erfolgreich. Es ist eine Vielzahl an neuen Hinweisen zur Qualifizierung des Konzepts daraus hervorgegangen. Es gibt einen Erkenntnisgewinn sowohl aufseiten des Ministeriums als auch aufseiten der privaten Initiative. Die Erkenntnisse aus der Anhörung werden im Fall einer positiven Bescheidung in den Anerkennungsbescheid einfließen. Das Ministerium hat vor, sehr bald darüber zu entscheiden. - Vielen Dank.

Vielen Dank. Es gibt Nachfragen.

Herzlichen Dank für die Beantwortung. - Konkret nachgefragt: Sie sagten, es werde bald entschieden. Können Sie eine genauere Angabe machen, wann die Anerkennungsbescheidung den Initiatoren möglicherweise zugutekommt?