Protokoll der Sitzung vom 30.04.2015

Wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Die AfD-Fraktion hat namentliche Abstimmung beantragt. Es geht um den Antrag in Drucksache 6/1193. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Namentliche Abstimmung)

Hat jemand seine Stimme nicht abgeben können? - Dann haben Sie jetzt die Gelegenheit. Bitte schön.

(Die Abgeordneten Augustin, Bommert und Burkardt [CDU] geben ihr Votum ab. - Burkardt [CDU]: Wir alle hier sagen Ja.)

Einen kleinen Moment. Der Geräuschpegel im Saal ist mittlerweile sehr hoch, und das ist für die Schriftführer nicht so einfach. Ich bitte Sie, Ihren Namen laut und deutlich zu sagen und das Abstimmungsvotum bekanntzugeben.

(Die Abgeordneten Bommert [CDU], von Halem [B90/ GRÜNE] und Gossmann-Reetz [SPD] geben ihr Votum ab.)

Noch einmal die Frage: Haben jetzt alle ihre Stimme abgeben können? - Herr Schulze.

(Abgeordneter Schulze [BVB/FREIE WÄHLER Gruppe] gibt sein Votum ab.)

Jetzt ein letztes Mal:

(Zuruf von der CDU: Die Abstimmung muss wiederholt werden!)

Wer hat seine Stimme noch nicht abgegeben? - Frau Münch und Herr Folgart, bitte.

(Die Abgeordneten Dr. Münch und Folgart [SPD] geben ihr Votum ab.)

Ich bitte Sie für die nächste Abstimmung um mehr Disziplin.

(Petke [CDU]: Zählt ihr jetzt so lange, bis das Ergebnis stimmt?)

Ich bitte um Ruhe für die Auszählung.

- Wir sind nicht „ihr“. Wenn Sie uns ansprechen möchten, dann kommen Sie bitte nach vorne und wenden sich an das Präsidium.

Ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt: Mit Ja haben 35 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 46. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.

(Abstimmungslisten siehe Anlage 831)

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion in Drucksache 6/1273. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Damit ist auch dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Sicherheitspartner in Brandenburg

Antrag der Fraktion der AfD

Drucksache 6/1194

Wir eröffnen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Jung.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Alternative für Deutschland steht für das ausschließliche staatliche Gewaltmonopol. Insofern sehen wir diese Sicherheitspartnerschaften kritisch und haben sie schon immer kritisch gesehen. Aber die Bürger, insbesondere die Arbeitnehmer und die Mittelschicht, die - zumindest nach einer OECD-Studie - im Vergleich der OECD-Staaten die höchsten Steuern zahlen, haben einen Anspruch darauf, dass der Staat, die Polizei, dieses staatliche Gewaltmonopol durchsetzt und sie nicht gezwungen sind, durch Sicherheitspartnerschaften, durch, ja, was man so landläufig als Bürgerwehren bezeichnet, dafür zu sorgen, dass der Schutz ihres Eigentums durchgesetzt wird.

Die Sicherheitspartner sind ein Element der seit 1995 im Land Brandenburg betriebenen kommunalen Kriminalitätsverhütung. Verglichen mit den Konzepten der anderen Bundesländer hat Brandenburg sich für eine Lightversion vornehmlich in den 24 grenznahen Gemeinden entschieden. Ihre Ausrüstung besteht aus einer Fotokamera, einer Taschenlampe, einer Warnweste und aus Schreibutensilien. Auf Antrag können sie ein Funktelefon erhalten. Dazu zählt weiterhin eine Legitimationskarte.

In Brandenburg gibt es 70 Sicherheitspartnerschaften mit 420 Sicherheitspartnern. Aufgrund einer steigenden Zahl von

Diebstahls- und Einbruchsdelikten und einer leider abnehmenden Polizeipräsenz vor Ort liegt die Reduzierung vorhandener Sicherheitspartnerschaften nicht im Interesse der Landesregierung. Vielmehr soll eine Neubelebung der Kooperation erreicht werden, bei der die Polizei, Kommunen und Bürger sich gemeinsam um die Sicherheit in der Nachbarschaft kümmern.

Die AfD wird sich weiterhin für mehr Polizei in Brandenburg einsetzen, damit die Sicherheitspartner nicht mehr gebraucht werden. Aber solange die Landesregierung darauf besteht, Zivilisten statt Polizisten auf die Straße zu schicken, sollen die Sicherheitspartner mehr Rechte bekommen und insbesondere eine höhere Entschädigung für ihren Dienst an der Gesellschaft, an den Mitmenschen. Die Sicherheitspartner riskieren …

Herr Abgeordneter, es ist eine Zwischenfrage angemeldet worden. Möchten Sie die zulassen?

Nein. - Die Sicherheitspartner riskieren alltäglich während der Nachtpatrouillen Leib und Leben, um die Einwohner ihrer Städte und Dörfer zu schützen. Rechtlichen Schutz, sollten sie angezeigt werden, haben sie nicht.

Von einer Bezahlung kann man bei den Sicherheitspartnern auch nicht sprechen. Umgerechnet sind es mittlerweile etwas über 25 Euro im Monat - das hat doch wohl nur symbolischen Charakter. Trotzdem hat sich gezeigt: Das beherzte Eintreten der Bürger trägt Früchte. Dafür sind wir sehr dankbar und das finden wir auch gut. Die Kriminalität sinkt dort, wo Sicherheitspartner ihren Dienst für die Allgemeinheit verrichten. Sie sollten angemessen - in Höhe von 8,50 Euro steuerfrei pro Stunde - entlohnt werden. Auch sollte ihre Anzahl nicht auf 10 Personen pro Sicherheitspartnerschaft begrenzt werden.

Jetzt können Sie einwenden: Oh, das ist populistisch. - Schöner wäre es natürlich, man würde Sicherheitsfirmen damit beauftragen. Dann würden Sie sich letztendlich auch dafür einsetzen, dass sie den Mindestlohn erhalten. Das ist - davon gehe ich einmal aus - bei unserer rot-roten Regierung angezeigt. Insofern entspricht das, was wir gegenüber den Sicherheitspartnern fordern, doch letztlich nur dem Mindestlohn.

(Bretz [CDU]: Was reden Sie da eigentlich, Herr Kolle- ge? Das ist Stuss, was Sie da quatschen! - Beifall CDU, SPD, DIE LINKE und B90/GRÜNE)

In Zukunft sollten die Bedingungen der Sicherheitspartnerschaften so sein, dass diese Leute nicht riskieren, jedes Mal, wenn sie einen Verdächtigen festnehmen, einer Anzeige wegen Freiheitsberaubung oder gegebenenfalls sogar Körperverletzung ausgesetzt zu sein. Wir kennen das Jedermannsrecht, das es nach der Strafprozessordnung gibt. Aber es wird letztendlich immer gestritten, was sich auf frischer Tat ergeben hat. Nacheile ist mit Sicherheit kein Jedermannsrecht. So ist es zumindest. Außerdem sind mehr Rechte für die Sicherheitspartner notwendig, etwa das Recht zur Identitätsfeststellung einschließlich des Anhaltens und Verbringens zur Polizeidienststelle. Ich appelliere daher,

(Zuruf von der SPD)

ein Zeichen zu setzen und die Bedingungen für die Sicherheitspartner zu verbessern. Es müssen ja nicht die 8,50 Euro sein, es langt ja, wenn Sie zumindest über die momentan gezahlten 25 Euro hinausgehen. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Koalitionsfraktionen spricht der Abgeordnete Dr. Scharfenberg zu uns.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich stimme nicht so oft mit Herrn Bretz überein, aber er hatte mit seiner Zwischenbemerkung einfach Recht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Ich habe nach dem Lesen dieses Antrags

(Dr. Gauland [AfD]: Schöne Koalition!)

eigentlich gedacht: Jetzt haben sie es geschnallt. Es hat ja lange genug gedauert, bis die AfD den Unterschied zwischen Bürgerwehren und legitimierten Sicherheitspartnerschaften verstanden hat. Die Tatsache, dass die Antragsteller jetzt auf den Begriff „Bürgerwehr“ verzichten, den sie bisher als Synonym für Sicherheitspartnerschaften verwendet haben, ist aber der einzige Vorzug dieser parlamentarischen Initiative.

Der Antrag ist offensichtlich als Vehikel für eine Fundamentalkritik an der Polizeireform gedacht. Die AfD entwickelt daraus die waghalsige Konstruktion, dass möglichst viele Sicherheitspartnerschaften gebildet werden müssten, um eine angeblich unzureichende Polizeiausstattung auszugleichen.

(Schröder [AfD]: Das Gegenteil ist der Fall!)

Sie malen das Bild von Brandenburg, dass es hier keine Sicherheit gebe

(Galau [AfD]: Gibt es denn Sicherheit?!)

und Sicherheitspartnerschaften diese Aufgabe leisten müssten. Und das stimmt einfach nicht!

(Beifall DIE LINKE)

Das ist ein völlig falsches Bild.