Ich rufe die Anträge in den Drucksachen 6/1309, Neudruck, bis 6/1314, Neudruck, zur namentlichen Abstimmung auf. Wenn es Abgeordnete gibt, die differenziert abstimmen wollen, so können sie es deutlich machen, indem sie die entsprechende Drucksachennummer nennen. Ansonsten verfahren wir wie üblich. Ich bitte mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Hat jeder Abgeordnete Gelegenheit gehabt, seine Stimme abzugeben? - Ja. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.
Das Ergebnis ist wie eben: Mit Ja haben 11 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 73. Damit sind die sechs Anträge abgelehnt.
Transparenz für die Bürger - Bekanntgabe der in Betracht kommenden Standorte für die Errichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen und deren Außenstellen
Das nächste Mal bringe ich Ihnen ein bisschen Valium mit, Frau Mächtig, dann ist das vielleicht für Sie erträglicher.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der eine oder die andere wird sich fragen, was dieser Antrag denn jetzt schon wieder soll.
Was wir von der Fraktion der AfD Thema auf Thema aus dem Feld der Aufnahme von Asylbewerbern ins Plenum einbringen, hat nach sieben Monaten schon gute Tradition. Aber die Information über Planung und Betrieb von Außenstellen der Erstaufnahmeeinrichtung kann man sich doch auch über eine Kleine Anfrage beschaffen oder notfalls durch die Debatte in den Medien.
Warum also soll die Landesregierung Kapazitäten in der Verwaltung für eine fortzuschreibende Liste bereitstellen, die dann doch keiner liest? Nun, zum einen soll auch hier - wie schon bei TOP 13 ausführlich dargelegt - eine Bürgerbeteiligung vor der Entscheidung über einen Standort initiiert werden. Kleiner Tipp: Das bedeutet, dass die Bürger, bevor die politische Entscheidung fällt, Mitspracherecht haben.
Dieser Dialog mit den Bürgern kann aber nur entstehen, wenn bereits im frühesten Planungsstadium alle relevanten Informationen öffentlich sind. Oft herrscht bei den Bürgern vor Ort Unkenntnis darüber, ob eine Gemeinschaftsunterkunft oder doch eine Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung entsteht. Vielen Bürgern sind die Unterschiede zwischen diesen beiden Begrifflichkeiten nicht klar. Dabei unterscheiden sich Erstaufnahmeeinrichtungen von Flüchtlingsunterkünften in rechtlicher Grundlage, Funktion und verwaltungstechnischen Zuständigkeiten fundamental.
Es liegt mir fern, hier Eulen nach Athen zu tragen. Aber rufen wir uns noch einmal kurz ins Gedächtnis, dass laut § 47 Asylverfahrensgesetz Ausländer, die den Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes zu stellen haben, verpflichtet sind, bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis zu drei Monaten in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.
Die Erstaufnahmeeinrichtungen und ihre Außenstellen sind also Landeseinrichtungen, im Gegensatz zu den Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen, die von den Kreisen und kreisfreien Städten verantwortet werden. Das führt vor Ort gelegentlich zu Verwirrung. Auf einer Informationsveranstaltung der Linken in der Stadt Werder an der Havel beispielsweise berichtete eine ehrenamtliche Sprachlehrerin von ihren Erfahrungen mit Asylbewerbern in der Einrichtung in Ferch. Sie monierte, dass Asylbewerber, kaum, dass sie einige Worte Deutsch gelernt hätten, schon wieder in andere Einrichtungen verlegt würden. Auch das ist ein Kritikpunkt der Bürger, die bei diesen Versammlungen sind: Die können sich dort nicht integrieren, und die können auch nicht die Sprache lernen. Engerer Kontakt als Voraussetzung für vertrauensvolles Arbeiten sei so nicht aufzubauen. Unter den Besuchern gab es darüber einiges Erstaunen. Hier war fälschlich davon ausgegangen worden, dass es sich bei den Asylbewerbern um Personen handelte, die dem Landkreis Potsdam-Mittelmark bereits zugewiesen worden waren.
Hier setzt unser Antrag explizit an. Denn eine Erstaufnahmeeinrichtung und insbesondere ihre Außenstellen sind unter dem Gesichtspunkt ihrer Funktion ein Fremdkörper in jeder Ge
meinde. Steht bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen in Kreisen und kreisfreien Städten letztlich das Ziel der Integration der asylberechtigten, ja, auch der geduldeten Personen im Vordergrund, so dient der Aufenthalt in der EAE und deren Außenstellen der Ingangsetzung des eigentlichen Asylverfahrens. Hier bei den Bürgern der betroffenen Gemeinden Akzeptanz zu finden sollte vordringlichstes Ziel sein, bei allem verständlichen Interesse der Landesregierung, die von der Bundesgesetzgebung vorgeschriebenen Regelungen schnell und komplikationsfrei umzusetzen.
Es ist bereits abzusehen, dass auch für die nächste Zeit ein Anstieg bei den Asylbewerberzahlen zu erwarten ist, allein in Potsdam-Mittelmark von 750 auf 1 000. Damit wird auch das Land Brandenburg zusätzlich Erstaufnahmekapazitäten bereitstellen müssen. Schon heute unterhält das Land Außenstellen in Eisenhüttenstadt, Frankfurt (Oder), Ferch und nutzt auch das Flughafenasyl am Flughafen Schönefeld dafür.
Die Alternative für Deutschland lobt die Landesregierung ausdrücklich dafür, dass sie in Person des Innenministers Schröter nunmehr im Vorfeld der Planung für eine Außenstelle in der Gemeinde Doberlug-Kirchhain den Dialog mit den Bürgern sucht.
Da sind wir uns auch nicht zu schade, einmal zu sagen: Gut gemacht! Soweit bekannt, wird es auch in der Planung für die zweite Erstaufnahmeeinrichtung in Wünsdorf Gespräche mit den Anwohnern geben. Dies ist aber erst der erste Schritt in die richtige Richtung, hin zu einer auch ergebnisoffenen Diskussion vor Ort. Und damit die Landesregierung auch auf diesem Wege bleibt, manchmal widerwillig, aber stetig weitergeht, werden wir die Landesregierung weiterhin nerven, piesacken und zur Weißglut treiben. Da können Sie sicher sein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben schon beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt über die vermeintlichen Transparenzbestrebungen der AfD gesprochen. Dies hier schließt sich nahtlos an.
Die Unterbringung von Flüchtlingen stellt unser Land und die Kommunen vor große Herausforderungen. Gemeinsam gelingt es uns derzeit, diese Herausforderungen zu bewältigen. Dafür von hier aus ein herzliches Dankeschön an all diejenigen, die den Menschen, die vor Hunger, Terror und Krieg flüchten, ein gutes Willkommen in Brandenburg bereiten, die helfen, wo immer es geht, und Unterbringung und Betreuung organisieren,
seien es die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen oder die vielen ehrenamtlich Aktiven, die es eben nicht
Die steigenden Flüchtlingszahlen machen es erforderlich, die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen zu erhöhen. Mit Eisenhüttenstadt, Frankfurt (Oder) und Ferch halten wir aktuell ca. 1 700 Plätze vor. Mit Doberlug-Kirchhain und Wünsdorf kommen in diesem Jahr bzw. Anfang des nächsten Jahres weitere Plätze hinzu, sodass wir dann ca. 3 000 Flüchtlinge in der Erstaufnahme unterbringen können.
Wenn sich die Flüchtlingszahlen weiterhin so entwickeln, wie es sich derzeit abzeichnet, wird es eine weitere Erhöhung der Plätze in der Erstaufnahme geben müssen. Die Landesregierung wird deshalb auch weiterhin mögliche Standorte prüfen. Eine solche Prüfung umfasst viele einzelne aufeinanderfolgende Schritte. Es ist zu prüfen, ob ein Standort grundsätzlich geeignet ist, zu wann dieser mit welchem Aufwand ertüchtigt werden kann und ob die geplante Nutzung baurechtlich möglich ist, ob und wie gesundheitliche Versorgung und Betreuung der Menschen sichergestellt werden kann. Bei solch einer Prüfung zeigen sich die verschiedensten Probleme, und diese zeigen sich eben nicht sofort, sondern erst im Fortgang der Prüfung. Da kann es dann auch passieren, dass, obwohl ein Gebäude bis vor kurzem genutzt wurde, es zur Flüchtlingsunterbringung nicht oder nur unter großem Aufwand genutzt werden kann, Umbaumaßnahmen notwendig werden, veränderte Brandschutzbestimmungen zu beachten sind usw. In Ferch zum Beispiel waren zusätzliche Notausgänge zu schaffen, und es gab Probleme mit der Abwasseranlage.
Das sieht man eben nicht sofort, wenn man eine Liegenschaft als grundsätzlich geeignet erachtet. Deshalb ist es der richtige Weg, erst zu prüfen und dann zeitnah und umfassend zu informieren. Für den Fall, dass all diese Dinge geklärt sind, wird die Landesregierung wie bisher auch die Verwaltung, die Politik und die Bevölkerung umfassend und zeitnah unterrichten.
Meine Damen und Herren, es braucht Transparenz und es braucht frühzeitige Einbeziehung aller - der Nachbarinnen und Nachbarn, der Akteurinnen und Akteure aus Politik und Gesellschaft. Es braucht aber keine Phantomdebatten überall im Land zu möglichen ungeprüften Standorten, auch wenn das der selbsternannten Alternative für Deutschland ideologisch in den Kram passen würde.
Im Antrag wird gefordert, dass monatlich alle Standorte für die Erstaufnahme von Flüchtlingen bzw. ihre Außenstellen veröffentlicht werden - und dies nicht nur hinsichtlich fertig geplanter oder in Planung befindlicher Standorte, sondern aller in Betracht kommender Standorte.
Gerade in diesem Punkt wird deutlich, worum es Ihnen geht: Nicht Transparenz zur Planung ist Ihr Begehr, Sie wollen weiter Angst schüren und daraus Ihr politisches Kapital schlagen,
und das auf dem Rücken der Flüchtlinge. Ich kann mir bestens vorstellen, was im Land passiert, wenn jeder auch nur im Entferntesten infrage kommende Standort auf einer solchen von der Landesregierung veröffentlichten Liste ungeprüft auftauchen würde. Ich kann mir auch gut vorstellen, wie Sie mit genau dieser Liste durch das Land ziehen und versuchen, Unsi
cherheit, Ängste und Ressentiments in der Bevölkerung zu schüren. Was Sie hier fordern, hat nichts mit Transparenz zu tun. Was Sie hier fordern, hat nur ein Ziel: Verunsicherung in der Bevölkerung.
Es ist schlimm genug, dass Sie es mit Polemik und dem Bedienen fremdenfeindlicher Klischees bis in dieses Haus geschafft haben, aber erwarten Sie bitte nicht, dass wir Sie bei diesem Tun auch noch unterstützen! Deswegen lehnen wir diesen Antrag selbstverständlich ab.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, ich finde es offen gestanden ein bisschen schade, dass Sie zu diesem Tagesordnungspunkt, zu diesem unterirdischen Antrag einen Entschließungsantrag eingebracht haben, der es schon wert ist, dass man länger über ihn redet.
Ich mache es deshalb an der Stelle kurz: Runder Tisch klingt immer erst einmal gut und sympathisch, und ich finde Ihren Ansatz, dass wir die Herausforderungen, die durch die zunehmende Zahl der bei uns Zuflucht suchenden Menschen entsteht, nur gesamtgesellschaftlich lösen können, völlig richtig. Auch ist es völlig richtig, dass Kommunikation und Beteiligung die Voraussetzungen für Akzeptanz sind. Ich habe aber den Eindruck, dass Sie in Ihrem Antrag den von Ihnen geforderten Runden Tisch auch ein wenig überfrachten. Er soll Beratung über strategische Fragen der Flüchtlingspolitik, Erarbeitung von Handlungsempfehlungen, Organisation des Dialogs mit Bürgerinnen und Bürgern, Organisation von Gipfeln mit Betroffenen und Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten zu Streitigkeiten leisten.
Das alles sind Aufgaben, die stehen - das ist unbestritten -, sie werden zu einem guten Teil jedoch bereits durch bestehende Strukturen in Brandenburg bearbeitet, beispielsweise durch die Kommunen, Vereine und Verbände - RAA, Aktionsbündnis, mobile Beratungsteams, FAZIT, Opferperspektive e. V. - oder auch durch lokale Initiativen. Es kommt tatsächlich darauf an, hier für eine bessere Koordinierung zu sorgen, und genau deshalb hat die Landesregierung die Koordinierungsstelle für all diese Fragen geschaffen. Diese kann dann auch die von Ihnen geforderten Funktionen aufnehmen und im Gegensatz zu dem von Ihnen geforderten Runden Tisch die Koordination der bereits bestehenden und arbeitenden Strukturen übernehmen.
Die Landesregierung hat außerdem angekündigt, weitere Flüchtlingsgipfel durchzuführen, und wir waren uns, meine ich, in der Auswertung vor allem des Gipfels mit der Zivilgesellschaft einig, dass dieser in Form und Inhalt den Bedürfnissen der Akteure nach Information, Austausch und Debatte angemessen Rechnung getragen hat. Es ist gut, wenn wir diese Flüchtlingsgipfel verstetigen und wenn weitere stattfinden.