Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine weitere An merkung: Die Brandenburger Geflügelhalter befinden sich in einem harten Wettbewerb mit ihren europäischen Berufskolle gen. Jede landes- oder bundesseitig vorangetriebene Weiterent wicklung muss sich letztlich am internationalen Markt behaup ten können. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag set zen wir ein deutliches Zeichen dafür, dass die Weiterentwick lung der Geflügelhaltung nur in enger Abstimmung zwischen Wirtschaft und Politik geschehen kann.
Deshalb fordere ich die Landesregierung auf, alle verfügbaren Erkenntnisse, die sich aus dem bestehenden bundesweiten Netzwerk gewinnen lassen, für Brandenburg nutzbar zu ma chen. Man sollte die freiwillige Vereinbarung der Wirtschaft, die auch unter Mitgestaltung der Wissenschaft und verschie dener Ministerien der Bundesrepublik Deutschland auf Län der- und Bundesebene gestaltet wurde, nicht missachten, son dern anerkennen, dass sich die Branche hierzulande durchaus oberhalb der europäischen Standards, die sich derzeit in der Entwicklung befinden, bewegt. Dazu brauchen wir entspre chenden wissenschaftlichen Vorlauf, und das wollen wir mit unserem Entschließungsantrag untersetzen. - Herzlichen Dank dafür.
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Der Kollege Benjamin Raschke - ich bin ihm dankbar, dass er die sen Tagesordnungspunkt nicht von der Liste genommen hat -
ist bereits darauf eingegangen: Die Haltung von Geflügel und insbesondere von Legehennen und Masthähnchen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Die in Brandenburg geneh migten Anlagen und Ställe weisen aktuell mehr als 12 Millio nen Tierplätze auf. Diese Zahl sagt jedoch nichts über das Tier wohl aus, über das wir nicht nur im Zusammenhang mit der Volksinitiative gegen Massentierhaltung, sondern vor einigen Wochen auch im Fachausschuss wiederholt intensiv diskutiert haben.
Die Kollegen der Grünen haben zusätzlich zur Großen Anfrage eine Kleine Anfrage mit Nachfragen zu Antworten des Mini sters gestellt. In Frage 13 der Kleinen Anfrage 1026 geht es um Verstöße gegen das Tierschutzrecht, die bei Kontrollen durch die Veterinärämter festgestellt wurden. Schaut man sich die Zahlen an, stellt man fest, dass es in den Jahren 2009 bis 2013 die meisten Verstöße in der Kategorie Gebäude und Unterbrin gung gab. Auch wenn die in der Tabelle aufgeführten Werte klein sind, handelt es sich meines Erachtens um Verstöße, die nicht sein müssen bzw. nicht sein dürfen.
Ich begrüße deshalb die Entscheidung des Ministers, dass in Brandenburg ab dem 1. Januar 2017 bei Stallneu- und -um bauten nicht mehr die Basisförderung, sondern nur noch die Premiumförderung angeboten wird. Diese Entscheidung, Herr Minister, war absolut richtig und überfällig, auch weil die Ba sisförderung von Betrieben in Brandenburg kaum in Anspruch genommen wurde. Die frei werdenden Fördermittel sind in der Premiumförderung besser aufgehoben.
Damit bin ich beim Entschließungsantrag der Grünen. Ziel des Antrages ist es, die Mindeststandards der Premiumförderung an den Vorgaben der EU-Verordnung auszurichten. Diesen An trag wird meine Fraktion ablehnen, denn hierbei handelt es sich um die höchsten Standards überhaupt. Ich persönlich er achte eine Ausrichtung an den EU-Vorgaben als durchaus wün schenswert, halte es aber derzeit für unrealistisch, konventio nelle Landwirtschaft mit ökologischer Landwirtschaft gleich zusetzen. Ich bin vielmehr dafür, das Tierwohl im konventio nellen Bereich gemeinsam mit dem Berufsstand zu verbessern.
Die Grünen verlangen, dass bei der Premiumförderung eine Tierplatzobergrenze eingeführt wird. Eine Obergrenze gibt es indirekt schon heute, nur wird sie nicht an den Tierplatzzahlen festgemacht, sondern die Förderung ist gemäß der Richtlinie auf ein förderfähiges Investitionsvolumen von 2 Millionen Eu ro begrenzt.
Verehrte Damen und Herren, bereits in der Debatte zur Volksinitiative gegen Massentierhaltung hatte ich gesagt, dass Maß nahmen zum Tierschutz und für das Tierwohl weiter verbessert werden müssten. Das gilt auch für den Bereich der Geflügel haltung. Ich plädiere nach wie vor dafür, Maßnahmen gemein sam mit den Tierhaltern umzusetzen, denn bei der Einführung neuer Haltungssysteme und tierschutzgerechterer Methoden können und sollten wir die Landwirte nicht außen vor lassen.
Damit bin ich beim gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Landesre gierung sollte gerade in der Geflügel- und Schweinehaltung den Aufbau eines Netzwerkes von Demonstrationsbetrieben zur Verbesserung tierschutzrelevanter Haltungsbedingungen unterstützen und gemeinsam mit dem Berufsstand vorantrei ben. Die Deutsche Geflügelwirtschaft hat sich mittlerweile da zu verpflichtet, ab dem 1. August 2016 auf das Schnabelkürzen
und ab dem 1. Januar 2017 auf das Einstallen schnabelge kürzter Junghennen zu verzichten. Das kann nur gelingen, wenn neue Erkenntnisse in Demonstrationsbetrieben erprobt und dann umgesetzt werden, wenn die Praxistauglichkeit nach gewiesen wurde.
Zudem hatten wir uns bereits in der Diskussion um die Volksinitiative dafür ausgesprochen, die Tierschutz-Nutztierhaltungs verordnung zu novellieren und sie um Regelungen zur Puten haltung zu ergänzen. Dazu stehen wir nach wie vor, wohl wis send, dass mittlerweile eine freiwillige Branchenvereinigung der Geflügelwirtschaft vorliegt, die dazu dient, zu tiergerechte ren Haltungsformen zu kommen. Nur ist es mit der Freiwillig keit so eine Sache: Solange es keine verpflichtenden Anforde rungen gibt, bleiben solche Übereinkünfte freiwillig. Meiner Auffassung nach steht das dem im Grundgesetz verankerten Tierschutz entgegen.
Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Entschließungs antrag. Den Antrag der Koalitionsfraktionen lehnen wir ab, weil darin wieder einmal nur eine Prüfung gefordert wird - da für brauchen wir aber, ehrlich gesagt, keinen Landtagsbe schluss. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! In diesem Jahr hat der Zentralver band der Deutschen Geflügelwirtschaft das erste Mal einen Geflügelatlas herausgebracht. Darin heißt es, Ostdeutsche wür den mehr als Westdeutsche und junge Menschen mehr als äl tere Geflügel essen. Die Befragung ergab weiter, dass 94 % der Brandenburger Gesundheitsaspekte als wichtiges Kriterium für den Kauf von Geflügelfleisch ansehen - der Bundesdurch schnitt liegt bei 92 %. Man kann das als Aufforderung verste hen: Kauft mehr Geflügel!
Die Zahlen in der Geflügelhaltung bestätigen diesen Trend. Mit 13 Millionen Tierplätzen sind wir nach zwischenzeitlichem Tief wieder etwa auf dem Niveau des Jahres 1990. Eine derar tige Erholung in der Tierplatzzahl haben wir bei keiner anderen Nutztierart zu verzeichnen.
Schauen wir uns die Versorgung in Brandenburg an: Ein Blick in den Agrarbericht zeigt, dass der Selbstversorgungsgrad bei Hühnereiern ca. 160 % und bei Geflügelfleisch sogar 210 % beträgt. Wenn man Berlin einbezieht, ergibt sich immerhin noch ein Selbstversorgungsgrad von 66 bzw. knapp 90 %. Das sind verglichen mit anderen Nutztierarten Spitzenwerte. Die Tierhaltung steht unter sehr intensiver Beobachtung. Einerseits ist die Tierhaltung ein wichtiger Teil der regionalen Wertschöp fung im ländlichen Bereich, andererseits nehmen aber die Kon flikte und Probleme zu.
Dieser Druck auf die Tierhaltung hat ein Umdenken bewirkt. Im Juli dieses Jahres - mein Vorredner hat es gesagt - hat die Geflügelwirtschaft den Ausstieg aus dem routinemäßigen Schnabelkürzen zum 1. August 2016 besiegelt. Gleichzeitig
verzichtet die Geflügelwirtschaft ab dem 1. Januar 2017 auf die Einstallung schnabelgekürzter Junghennen. Diese freiwilli ge Selbstverpflichtung der Geflügelwirtschaft ist Bestandteil einer Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Ein Grund für diese Selbstverpflichtung ist sicherlich auch die Diskussion, die im öffentlichen Raum geführt wird. Das auf Bundesebene etablierte Netzwerk „Demonstrationsbetriebe im Bereich Tierschutz“ kann und soll eine große Hilfe sein, um wis senschaftliche Erkenntnisse schnell in die Praxis zu überführen.
Für die Putenmast wurden bisher auf nationaler Ebene keine speziellen Rechtsvorschriften erlassen. Zurzeit gelten bundes einheitliche Eckwerte zur Haltung von Mastputen, ebenfalls auf Basis einer freiwilligen Vereinbarung mit der deutschen Geflügelwirtschaft, die ständig weiterentwickelt worden sind. Die Liste der Unterzeichner ist sehr lang. Darunter finden sich neben einer ganzen Reihe von Universitäten auch Tierschutz organisationen und Landwirtschaftsministerien verschiedener Länder wie Niedersachen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpom mern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Die Vereinbarung ist auch deshalb sehr wichtig, weil insbeson dere Betriebe betroffen sind, die eine hohe Zahl an Tierplätzen haben, aber nicht als landwirtschaftliche, sondern als gewerb liche Unternehmen geführt werden und damit auch keine För derung zum Umbau von Stallanlagen erhalten.
Deshalb finde ich den im Erschließungsantrag geforderten Wissenstransfer zwischen Landwirten, Forschung, Lehre und gewerblichen Unternehmen richtig; dies kann der Umsetzung dieser Selbstverpflichtung nur dienlich sein.
Aus Sicht der Linken sind Selbstverpflichtungen zwar eine wichtige und richtige Maßnahme, aber sie allein werden nicht ausreichen. Eine einheitliche, rechtlich verbindliche Regelung auf Bundesebene und auf europäischer Ebene bleibt die Forde rung.
Übrigens: Der Bundesrat hat am 06.11.2015 der Bundesratsini tiative des Landes Nordrhein-Westfalen „Verordnung zur Än derung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung“ zuge stimmt, auf Bundesebene eine verbindliche gesetzliche Rege lung für die Putenhaltung zu schaffen. Brandenburg hat dieser Initiative ebenfalls zugestimmt.
Das verstärkt die Forderung nach einheitlichen europäischen Regelungen; denn das nur auf Bundesebene zu regeln, reicht nicht aus.
Betriebe mit hohem Tierbestand sind schwierig - nicht so sehr in Bezug auf konkrete Haltungsbedingungen und Betriebsführung, aber insofern, als hinsichtlich der Belastungen von Luft, Wasser und Boden irgendwann eine kritische Grenze erreicht wird. Die Linke hat sich deshalb auf Bundesebene dafür eingesetzt, Bela stungskriterien für die Obergrenzen von Tierzahlen festzulegen. Das ist etwas anderes, als ohne weitere Rahmenbedingungen Bestandsobergrenzen für Nutztierhaltung festzulegen.
Ein paar Sätze zur Ökohaltung: Der Anteil ökologisch gehal tener Legehennen beträgt ca. 10 %. Das ist natürlich ausbaufä hig. Aber auch in Ökoanlagen wurden schon Missstände be klagt und Proteste von Bürgerinitiativen laut. In der Ökohaltung
sind die Kriterien hinsichtlich Tierwohl und Umweltbelastung deutlich strenger als bei anderen Haltungsformen. In Ihrem Ent schließungsantrag greifen Sie die Forderung der Volksinitiative auf und gehen sogar darüber hinaus, da sich die Mindeststan dards an der EU-Ökoverordnung orientieren sollen. Mit der Be schränkung auf die Prämienförderung ab 2017 haben wir, denke ich, eine wichtige Forderung der Volksinitiative erfüllt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Worüber debattieren wir heute? Wir debat tieren über einen Antrag der Grünen, über dessen Vorlage ich sehr froh bin, und natürlich auch über die Große Anfrage. Sie hat doch einiges offenbart; dazu komme ich noch. Wir debat tieren über Themen, die unter der großen Überschrift „Massen tierhaltung“ stehen können. Ich weiß, dass es hier im Raum nicht jedem gefällt, dass ich diesen Begriff verwende, aber er beschreibt den Zustand der Geflügelhaltung in Brandenburg am besten. Ich bin nicht der Meinung von Herrn Folgart, dass es einem Hühnchen, einem Hähnchen oder einer Pute völlig egal ist, ob es mit wenig Platz am Boden, im Freien oder in einem Käfig auszukommen hat. Das alles hat mit Tierwohl nichts zu tun.
Ich will auf den Antrag der Grünen in Drucksache 6/2954 nä her eingehen, insbesondere auf die Bundes-Immissionsschutz verordnung. Die Grünen haben in ihrem Antrag festgelegt, wo ran sich die Bestandsobergrenzen orientieren sollen. Das ist vom Prinzip her gut gemeint. Allerdings ist es nicht konse quent, weil sich die geforderten Bestandsobergrenzen an der 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung für ein förmliches im missionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren mit Öffent lichkeitsbeteiligung orientieren sollen, also dem Verfahren, das mit dem Buchstaben G gekennzeichnet ist.
Ich will das kurz erläutern; es ist ein ziemlich trockenes The ma, aber vielleicht sollte man es wissen: Es gibt zwei Verfah rensarten, Verfahrensart G - die von den Grünen präferierte - mit Öffentlichkeitsbeteiligung - wie im Antrag gefordert -, und es gibt die Verfahrensart V, das vereinfachte Genehmigungs verfahren. Während das vereinfachte Verfahren eine definitive Tierplatzobergrenze enthält, erlaubt das Verfahren mit Öffent lichkeitsbeteiligung eine Obergrenze plus X. Ein Beispiel: Truthühnerhaltung. Nach Verfahren G können 40 000 und mehr Plätze beantragt werden, nach Verfahren V hingegen nur 15 000 bis 40 000 Truthühnermastplätze. Will man also Tier platzobergrenzen erreichen, ist es durchaus sinnvoll, sich an der Verfahrensart V und nicht an der Verfahrensart G zu orien tieren.
Außerdem müssten die Obergrenzen für die Tierhaltungsplätze je Standort definiert werden - das gehört auch dazu - und nicht
je Stall. Das hatte ich bereits in früheren Redebeiträgen gefor dert. Die erneute Diskussion beweist, dass die alte AfD-Forde rung nach der Definition von Massentierhaltung nach wie vor aktuell ist. Und das, meine Damen und Herren, sagen nicht nur die AfD und ich als Person, sondern das habe ich auch schon aus dem Kreis der Landwirte vernommen. - So viel zunächst zum Antrag der Grünen. Zur Großen Anfrage habe ich eine Feststellung zu treffen, die ich am Ende der Ausführungen noch kundtue.
„Wir treten für eine regionalverträgliche, tierartgerechte und flächengebundene Tierhaltung ein und unterstützen die Ziele der Tierwohlinitiative des Bundes.“
Nun die Realität - die Beantwortung der Großen Anfrage der Grünen-Fraktion durch die Landesregierung:
„Wie viele Legehennen, Mastputen, Mastenten und Mast hähnchen werden in Brandenburg pro Jahr unter Einbe ziehung des Umlaufes gehalten?“
„Zur Anzahl der pro Jahr gehaltenen Legehennen, Mast puten, Mastenten und Masthähnchen gibt es keine statis tischen Erhebungen.“