Es war also eine ausgewogene Regelung gefragt. Der Kompro miss sieht nun vor, dass innerhalb von zwei Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine Erwerbstätigkeit oder Beschäf tigung ganz oder teilweise untersagt werden kann. Für die Dauer einer vollständigen Untersagung muss Übergangsgeld gewährt werden. Mit dieser Regelung betreten Sie Neuland. Deshalb ist es sehr wichtig und auch sehr zu begrüßen, dass die gesetzlichen Regelungen fünf Jahre nach Inkrafttreten des Ge setzes evaluiert werden sollen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abge ordneten, ich denke, mit dem vorliegenden Entwurf haben Sie insgesamt sehr angemessene und ausgewogene Regelungen gefunden. Ich möchte Sie deshalb um Ihre Zustimmung bitten und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich schließe damit die Aussprache und wir kommen zu den Ab stimmungen. Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag „Anfügung von vier Sätzen an Art. 1 § 7 Abs. 2“ in der Drucksache 6/3007 - Neudruck - der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Zur Abstimmung steht die Beschlussempfehlung und der Be richt, Drucksache 6/2971, einschließlich Korrekturblatt, Drit tes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ministerge setzes. Ich darf Sie fragen: Wer möchte dieser Beschlussemp fehlung zustimmen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen; daher kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer stimmt der Be schlussempfehlung und dem Bericht in der Drucksache 6/2960 zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.
Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausfüh rung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU der Fraktion DIE LINKE der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Bereits im April dieses Jahres haben wir uns mit der Situation unbeglei teter minderjähriger Flüchtlinge beschäftigt. Seitdem ist ei niges passiert und die bundesgesetzlichen Rahmenbedin gungen haben sich grundlegend geändert.
Am 1. November 2015 ist das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kin der und Jugendlicher in Kraft getreten. Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern vor allem bei der Zuständigkeit für die landes interne Verteilung der Kinder und Jugendlichen sowie bei der Gesundheitsuntersuchung landesgesetzlichen Spielraum gege ben. Diesen wollen wir mit dem Gesetzentwurf ausgestalten.
Meine Damen und Herren, ich war nicht überrascht, dass die AfD, noch bevor sie den Gesetzentwurf kannte, eine Presse mitteilung dazu unter dem Titel „AfD-Fraktion lehnt Integrati on ab dem ersten Tag ab“ herausgab. Nebenbei bemerkt war diese Erklärung bar jeder Kenntnis. Das macht aber vor allem deutlich, dass es Ihnen nicht um Problemlösungen, sondern um Stimmungsmache geht.
Deshalb bin ich froh, dass dieser Gesetzentwurf als gemein samer Entwurf der vier demokratischen Fraktionen dieses Landtags eingebracht wird;
zeigt es doch, dass sich die große Mehrheit in diesem Haus be wusst ist, welch große Aufgabe in den kommenden Monaten auf die Jugendhilfe in Brandenburg zukommt und dass diese nur gemeinsam zu bewältigen ist.
Meine Damen und Herren, aufgrund der weltweiten Fluchtbe wegung und der steigenden Flüchtlingszahlen suchen derzeit
auch deutlich mehr unbegleitete Minderjährige bei uns Zu flucht. Dies hat sich bisher aufgrund der Verpflichtung zur so fortigen Inobhutnahme bundesweit auf einige wenige Kommu nen konzentriert. In Brandenburg hatten wir bisher jährlich ca. 100 unbegleitete Kinder und Jugendliche unterzubringen, zu versorgen und zu begleiten. Mit der neuen Regelung auf Bundesebene ist mit einem deutlichen Anstieg auf 1 500 bis 2 000 pro Jahr zu rechnen. Das bedeutet, dass alle Jugendämter gemeinsam mit den Trägern vor Ort entsprechende Strukturen aufbauen müssen.
Die fachgerechte Unterbringung, Betreuung und Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge stellen besondere fachliche Anforderungen an den Kinder- und Jugendschutz und benötigen eine starke Jugendhilfe mit spezialisiertem Personal und fachlich versierten Strukturen. Darüber hinaus kommt es darauf an, dass wir von der Landesebene aus die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, vor allem hinsichtlich der fach lichen Begleitung der Jugendhilfeträger, der Aus- und Fortbil dung von Fachkräften und der Standards für die Unterbringung und Versorgung.
Meine Damen und Herren, unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche sind in erster Linie Kinder und Jugendliche - Kinder und Jugendliche, die Krieg und Vertreibung, Hunger, Elend und Ausgrenzung erlitten und die oft eine lebensgefähr liche Flucht überlebt haben. Sie brauchen unseren besonderen Schutz, gerade weil sie den Schutz ihrer Eltern nicht oder nicht mehr haben. Diese Kinder und Jugendlichen haben wichtige Bezugspersonen verloren, und es ist für ihre Entwicklung exis tenziell wichtig, dass die wenigen Bindungen, die geblieben sind oder gerade neu aufgebaut werden, nicht auch noch verlo ren gehen.
Es ist unsere Aufgabe, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diesen Kindern und Jugendlichen - wie allen anderen Kin dern und Jugendlichen in Brandenburg - das Recht auf Kind heit gegeben und ein bestmöglicher Start ermöglicht wird. Da zu gehören ein kindgerechtes Verständnis und eine liebevolle Betreuung in der Jugendhilfe und in noch zu gewinnenden Pflegefamilien, eine schnelle Integration in das Bildungssystem sowie eine bestmögliche gesundheitliche Versorgung in klusive der Behandlung von erlittenen Traumata, von psychi schen Belastungen. Dazu gehört auch die Eröffnung von Aus bildungschancen und Perspektiven für die anschließende Integration in das Erwerbsleben.
Das alles wird nur gelingen, wenn alle Beteiligten in erster Li nie das Kindeswohl und die Kindesinteressen im Blick haben. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf beginnen wir diese Ar beit erst, und ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Die Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge verdient zu Recht unsere besondere Aufmerksam keit. Wir sprechen hier über eine sehr heterogene Gruppe; denn
jedes der Kinder und jeder der Jugendlichen hat seine eigene, persönliche Geschichte; Frau Johlige hat es bereits erwähnt. Es sind die Erfahrungen von Krieg und lebensbedrohlichen Lagen sowie die Erinnerung an die Flucht. Diese Kinder und Jugend lichen eint, dass sie dies alles erleben mussten, als sie noch nicht volljährig waren.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Anfang letzter Wo che das Christliche Jugenddorf in Seelow besucht, um mit eini gen dieser Jugendlichen ins Gespräch zu kommen. Es sind sechs junge Männer aus Afghanistan, vier aus Syrien. Ich habe mit ihnen gesprochen; sie schilderten mir ihr persönliches Erle ben. Ein 17-jähriger Junge ist aufgrund von Stammeskriegen aus Afghanistan geflohen. Seine Freundin hat ihn mit nach Hause genommen. Es waren verfeindete Clans, und es gab kei nen Ausweg mehr. Die Brüder seiner Freundin, deren Vater, deren Onkel haben ihm nach dem Leben getrachtet, sodass sei ne eigene Familie sagen musste: „Flieh, damit dein Leben nicht bedroht wird.“ Im Jugenddorf Seelow habe ich einen 16-jährigen syrischen Jungen kennengelernt, der miterleben musste, wie seine gesamte Familie bei Anschlägen ums Leben gekommen ist. Diese Geschichten zu hören, auch noch von den Betroffenen selbst, macht immer wieder betroffen, und manch einer täte gut daran, sich auch einmal im persönlichen Ge spräch solche Erfahrungen anzuhören.
Was mich sehr bewegt und fasziniert hat, war die Euphorie die ser jungen Menschen, die ihren neuen Lebensort kennenlernen wollten, die mit vollem Ehrgeiz die deutsche Sprache lernen wollten, die alles daran gesetzt haben, sich einzubringen. Inso fern kann ich Herrn Minister Baaske nur Recht geben: Es sind wirklich tolle junge Menschen dabei. Das Einzige, was ich nicht immer erwähnen und anpreisen würde, ist das hohe Po tenzial als Schwiegersöhne; denn wir reden immer noch über Minderjährige. Aber das nur am Rande.
Frau Johlige hat es schon ausgeführt: Die bundesgesetzlichen Änderungen haben es notwendig gemacht, ein Ausführungsge setz auch auf Landesebene herbeizuführen. Auch ich bin dank bar, dass die einreichenden Fraktionen in der gebotenen Eile gemeinsam eine Lösung dafür finden konnten. Die besondere Schutzwürdigkeit dieser Gruppe wird herausgestellt. Das Kin deswohl hat Vorrang.
Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge unterzubringen und zu integrieren ist natürlich auch mit Kosten verbunden. Aber gera de hier können wir unter Beweis stellen, wo Integration an setzt. Gerade diese Gruppe von Beginn an zu fördern wird uns und unser Land bereichern. Sie bereichern uns mit ihrem Ein satz; wer mit ihnen spricht, wird es erfahren.
Natürlich kommen auch große Herausforderungen auf die ver schiedenen Träger zu: auf die Kommunen, auf die Jugend ämter. Die Fragen sind nicht zu überhören. Wir müssen sie im Detail noch klären. Es gibt Fragen zur Unterbringung in Gast familien, zu Vormundschaften und zur Kostenverteilung.
Der Ausschuss ist das richtige Forum, um dies weiter zu disku tieren. Deshalb stimmt die CDU-Fraktion der Überweisung selbstverständlich zu. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Gäste! Beim vorliegenden Gesetzentwurf fällt jedem Betrach ter bereits auf dem Deckblatt ins Auge: Einzig die AfD-Frakti on fehlt als Antragsteller - aber nicht, weil wir den Inhalt des Antrages rundheraus ablehnen, Frau Johlige, sondern weil wir von den hier herumsitzenden bunten Blockparteien und -frakti onen einfach nicht gefragt werden.
(Frau Johlige [DIE LINKE]: Das steht in Ihrer Pressemit teilung aber anders! - Domres [DIE LINKE]: Das wollen wir gar nicht haben!)
Wir sind uns einig, dass Brandenburg eine Neuregelung bei dem Thema unbegleiteter Minderjähriger benötigt. Das ergibt sich zwingend aus der aktualisierten Bundesgesetzgebung. Über das Wie lässt sich auch mit der AfD-Fraktion streiten. Dass wir - gerade in der Asylpolitik - einen anderen Ansatz ha ben, muss in einer Demokratie erlaubt sein. Aber gerade dieses demokratische Grundrecht auf freie, abweichende Meinungs äußerung stellen die Vertreter aller anderen Fraktionen in die sem Haus infrage.