Herr Minister, bis wann will Ihr Haus eine Auskunft für die Brandenburger erarbeiten, die sich jetzt - aus meiner Sicht zu Recht - Hoffnungen machen, dass ihnen aufgrund einer ähnlich gelagerten Fallkonstellation die gezahlten Beiträge rückerstat tet werden? Sie haben zwar eine Reihe von Maßnahmen ge schildert, die Sie abarbeiten wollen; es geht aber auch um den Zeithorizont.
Können Sie uns - auch im Hinblick auf die eben geführte Dis kussion zum Nachtragshaushalt - Auskunft darüber geben, welches Volumen die in Rede stehenden Rückzahlungen mög licherweise insgesamt in Euro umfassen?
Herr Minister, Sie haben zunächst betont, welche Gerichte - auch das Landesverfassungsgericht - eine andere Auffassung vertreten haben als nun das Bundesverfassungsgericht. Würden Sie mir und allen Anwesenden bitte erklären, ob Sie es genauso sehen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts alle Gerichte und Behörden auch dieses Landes bindet?
Sie haben an die Abgeordneten gerichtet gesagt, Ihr Rat in die ser Sache sei, keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen. Welchen Rat erteilen Sie denn den Bürgern, denen von den
Verbänden in pflichtschuldiger Erfüllung der Direktiven noch nach Veröffentlichung des Beschlusses des Bundesverfas sungsgerichts Bescheide über 10 000 oder 20 000 Euro gesen det wurden - mit Postzustellungsurkunde vom 31. Dezember? Welchen Rat erteilen Sie den Menschen in diesem Land?
Die letzte Frage stellt Herr Liebehenschel; dann ist der Mini ster in der Lage, die Fragen gebündelt zu beantworten.
Ich finde es zwar schön, dass die Kommunalaufsichten sich am 27. Januar treffen; aber ich denke, dass das Innenministerium in der Pflicht ist, und frage deswegen: Sieht das Innenministe rium den verfassungsmäßigen Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber bestandskräftigen Beitragsbescheiden verletzt, wenn Beiträge aus Bescheiden bis zum Jahr 2000, bei denen die vier jährige Frist bis zur Festsetzungsverjährung nicht eingehalten wurde, zurückgezahlt werden, und dies die Typengrenze von 10 % aller Beitragsforderungen überschreitet? Beziehungswei se sind dann zwingend die Verbrauchsgebühren zu splitten - das heißt: nach Beitragszahlern und Nichtbeitragszahlern?
Meine Frage bezieht sich auch auf die Rückzahlungsansprü che, von denen Sie gerade sagten, dass sie noch nicht genau zu beziffern seien. Es geht also um das Datum. Ich denke aber, da wir schon länger über das KAG und die Beiträge reden, kön nen Sie uns auch eine Zahl, einen ungefähren Rahmen nennen, in dem sich das bewegt. Daran schließt sich die Frage an, ob sich das Land in einer finanziellen Einstandspflicht sieht und wenn ja, über welche Mittel über das Schuldenmanagement hi naus.
Frau Präsidentin, die erste Frage von Herrn Vida habe ich nicht richtig verstanden. Es ging um eine Einschätzung der verschie denen Urteile. Ich weiß nicht genau, was ich da einschätzen soll, Herr Vida.
Herr Minister, Sie haben sowohl in der Presseerklärung als auch heute lang und breit dargestellt, dass die Verwaltungsge richte Brandenburgs das anders gesehen haben und das Bun desverfassungsgericht nun eine andere Auffassung hat. Ich will von Ihnen als Leiter der Innenbehörde dieses Landes wissen: Gehe ich recht in der Annahme, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts alle Behörden und alle Gerichte auch dieses Landes binden? Das ist aus Ihren Ausführungen nicht ganz klar geworden; vielleicht können Sie das klarstellen.
Vielen Dank. - Ich beantworte die Fragen, beginnend mit Ih rer, Herr Vida. Selbstverständlich haben wir jetzt ein Urteil, das die vorangegangenen Urteile korrigiert. Ich gehe davon aus, dass sich das Oberverwaltungsgericht in Cottbus bei sei ner mündlichen Beratung am 11. Februar 2016 an diesem Ur teil orientieren und zu einer neuen Entscheidung über die bei den in Rede stehenden Klagen kommen wird. Allerdings - deshalb habe ich das betont - kam die Entscheidung des Bun desverfassungsgerichtes für uns überraschend, weil alle ande ren Urteile anders aussahen und die Tendenz klar in eine ande re Richtung wies.
Zwei Fragen kann ich zusammenfassend beantworten. Zur un gefähren Größenordnung der in Rede stehenden Anschlussbei träge: Hier könnte ich nur spekulieren, denn es ist völlig offen, wie die einzelnen Aufgabenträger reagieren werden. Ein be standskräftiger Bescheid muss nicht, kann aber zurückgezahlt werden, wenn nach pflichtgemäßem Ermessen geprüft wurde, wie man die Gebührengerechtigkeit am besten herstellen kann und wie das Gesamtfinanzierungskonzept dann wieder auszu gleichen ist. Deshalb kann ich, bevor ich die Dinge mit den entsprechenden Aufgabenträgern nicht ausgewertet habe, nicht einmal ansatzweise irgendeine Zahl nennen - die wäre am En de nicht belastbar.
Herr Petke, zu Ihrer ersten Nachfrage: Wir werden den Bürge rinnen und Bürgern gar keine Antwort geben,
Die Aufgabenträger haben das Verfahren mit den Bürgerinnen und Bürgern zu vereinbaren. Im Übrigen gibt es Aufgabenträ ger, die dieses Problem nicht haben, weil sie entweder eine an dere Veranlagungsart festgesetzt haben, nämlich alle Investiti onen über die Mengengebühr zu refinanzieren
in diesem Fall hat man überhaupt keine Probleme -, oder offen sichtlich rechtzeitig die Korrekturen an ihren Satzungen vorge nommen haben. Die Problemfälle treten in einigen Regionen, aber nicht flächendeckend auf und haben auch etwas mit Ent scheidungen von kommunalen Verantwortungsträgern zu tun, die jetzt natürlich gezwungen bzw. aufgefordert sind, sich mit diesem Problem vernünftig auseinanderzusetzen.
Mein Rat an alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger wie auch Aufgabenträger: Jetzt bitte nicht in Aktionismus verfallen! Bit te, bevor man handelt, prüfen, abwägen und dann vernünftig agieren, um - jetzt bin ich bei der nächsten Frage - zumindest Gebührengerechtigkeit in den jeweiligen Verantwortungsbe reichen zu organisieren.
Was heißt das? Wir werden natürlich prüfen, ob man eine un terschiedliche Gebühr erheben kann, wenn man Bürger hat, die auf der einen Seite Anschlussbeiträge zahlten, aber auf der an deren Seite im Zweckverband oder Territorium auch mit einer Mengengebühr belastet werden. Kann man da ein Splitting durchführen? Das muss rechtlich geprüft werden. Fest steht al lerdings: Je komplizierter die Kalkulation einer Gebühr ist, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, innerhalb der Kal kulation einen Fehler zu haben. Das könnte neue Probleme aufwerfen.
Finanzielle Einstandspflicht des Landes: Das ist nicht endgül tig geprüft. Ich gehe davon aus, dass wir dies noch einmal in tensiv - auch durch externen Sachverstand - prüfen werden, und dann kann ich Ihnen auch auf diese Frage eine Antwort geben. Meiner Ansicht nach gilt zunächst einmal das kommu nale Abgabenrecht, und das geht von einer Aufgabenfinanzie rung nach dem Kostendeckungsprinzip aus. Also gilt es, zu nächst einmal kostendeckende Gebühren zu erheben. Das heißt, zunächst sind die Verbände in der Pflicht, neu zu kalku lieren, wenn erhebliche Deckungslücken entstehen.
Es gibt auch dabei viele unterschiedliche Fallkonstellationen. Wenn sich ein Verband entschließt, alles zurückzuzahlen, ent steht eine Deckungslücke. Manche Verbände können die De ckungslücke durch Kreditaufnahme schließen und die Refinan zierung der Kredite dann über die Mengengebühr wieder ein nehmen. Ich kann mir vorstellen, dass es Verbände gibt, die nicht dazu in der Lage sind, deren Aufgabenträger, die Ge meinden, aber dafür einstehen und eine Zwischenfinanzierung vornehmen können. Es mag auch Verbände geben, deren Ge meinden die Deckungslücke nicht ausgleichen können.
All das, meine Damen und Herren, muss jedoch vernünftig ge prüft werden. Ich gehe davon aus, dass wir Ende des ersten Quartals 2016 bei dem Thema mehr Sicherheit haben werden. Das setzt aber voraus, dass insbesondere diejenigen, die die Urdaten haben - das sind nun einmal die Aufgabenträger -, ver nünftig mitwirken, um uns in die Lage zu versetzen, vernünftig zu unterstützen. - Ich denke, damit habe ich die aufgeworfenen Fragen abgearbeitet.
Vielen Dank. - Vor dem Hintergrund, dass wir morgen unter Tagesordnungspunkt 12 ausreichend Gelegenheit haben, das Thema zu bearbeiten, schließe ich die Beantwortung der Frage an dieser Stelle.
Wir kommen zu Frage 405 (Luftverschmutzung in Potsdam), gestellt von der Abgeordneten Tack von der Fraktion DIE LIN KE.
Das Umweltministerium hat einen Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Potsdam erarbeitet. Trotzdem - offensicht lich mangelt es noch an der Umsetzung der Maßnahmen - sind
2015 in Potsdam, insbesondere auf der B1, Abschnitt Zeppelinstraße, erneut die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten worden. Wegen der anhaltenden Überschreitung der Grenz werte seit dem vergangenen Jahr gibt es nun ein Vertragsverlet zungsverfahren gegen Deutschland.
Ich frage die Landesregierung: Mit welchen Maßnahmen will sie die Umsetzung des Luftreinhalteplans in Potsdam unterstüt zen, um die Luftverbesserung für die Bevölkerung voranzu bringen und die drohende Strafzahlung zu verhindern?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Das Land ist für die Aufstellung des Luftreinhalteplans zu ständig. Darin sollen Maßnahmen beschrieben werden, die ge eignet sind, die europaweit geltenden Grenzwerte für die Luft schadstoffe, zum Beispiel Stickstoffdioxid oder Feinstaub, einzuhalten. Das ist eine große Aufgabe. Die Umsetzung der Maßnahmen muss die Stadt selbst in ihrer Zuständigkeit meistern - damit ist das ein wichtiges Thema für die Stadtverordne tenversammlung, für die Stadtverwaltung und selbstverständ lich auch für die Bürgerinnen und Bürger.
Auf der Grundlage einer aktualisierten Ursachenanalyse sind in den aktuellen Entwurf der zweiten Fortschreibung des Luft reinhalteplans weitere - ergänzende - Maßnahmen zur Verbes serung der Luftqualität aufgenommen und ist mit Fachleuten, Vertretern der Stadtverwaltung, Lokalpolitikern und der inte ressierten Öffentlichkeit diskutiert worden. Anregungen, die sich daraus ergeben haben, sind in die Planung eingeflossen. Die öffentliche Vorstellung und Diskussion des Planentwurfs wird Ende Februar oder Anfang März erfolgen.
Dieser aktuelle Entwurf des Luftreinehalteplanes sieht - wie es in einem Plan so ist - kurzfristig, mittelfristig und langfristig umzusetzende Maßnahmen im Potsdamer Stadtgebiet vor. Ich will einige Beispiele nennen. Zu den vorgeschlagenen und von der Stadt kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen gehören un ter anderem die Taktverdichtung der Buslinien 580 und 631 und die weitere Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungs konzepts. Das wird auch nicht jedem Freude bereiten, aber es ist eine notwendige Maßnahme. Jeder kann einen Beitrag lei sten.
Zu den mittel- und langfristigen Maßnahmen zählen unter an derem die Umsetzung des Radwegeverkehrskonzepts - also auch das Umland ist gefragt -, die Verlängerung der vorhan denen Busspur zwischen Geltow und Potsdam und die weitere Umsetzung des Park-and-ride-Konzepts.
Ich wünsche den Stadtverordneten, der Stadt Potsdam und den Bürgern viel Erfolg bei der Umsetzung und hoffe, dass wir bei diesem wichtigen Thema weiterkommen.
Das Umweltministerium hat diesen Luftreinhalteplan erarbei tet und erwartet damit natürlich von der Stadt Potsdam und von Potsdam-Mittelmark, dass die Maßnahmen umgesetzt werden. Nun läuft das schon seit längerer Zeit. Sie haben von der Qua lifizierung des Plans gesprochen. Meine Frage wäre: Wie kann die Landesregierung unterstützen? Es betrifft zwei Gebietskör perschaften, die Landeshauptstadt und Potsdam-Mittelmark. Vielleicht kann man den Prozess durch Moderation etwas be fördern, damit es letztendlich nicht zu der Strafzahlung kommt. Aber die Leute erwarten auch eine bessere Luftqualität in der Landeshauptstadt. Vielleicht könnte man noch einmal mit dem Oberbürgermeister und dem Landrat in die Bütt gehen.
Ich schätze den Oberbürgermeister und den Landrat sehr. Es gibt mitunter unterschiedliche Interessenlagen; ich sehe hier gemeinsame: Es geht um die Lebensqualität in der Region Potsdam, also nicht nur in Potsdam, sondern auch in PotsdamMittelmark. Ich bin optimistisch, dass beide diese große He rausforderung annehmen. Aber es reicht nicht, wenn die beiden sie annehmen, auch die Bürger müssen sie annehmen, und der Luftreinhalteplan muss natürlich auch in den Gebietskörper schaften und in den Vertretungen, im Kreistag und in der Stadt verordnetenversammlung, diskutiert werden.
Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 406 (Faire Milchliefer verträge gesetzlich durchsetzen!), die der AfD-Abgeordnete Schröder stellt.
In einem Schreiben des Präsidenten des Deutschen Bauern bundes Kurt Klamroth an den Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt sowie die Agrarminister und Staatssekretäre der Län der in Auswertung des „Runden Tisches Milch“ werden in fünf Punkten klare Forderungen für Milchlieferverträge, die im Agrarmarktstrukturgesetz verbindlich festgelegt werden sollen, gestellt. Diese Forderungen würden die Erzeuger mit ihren Marktpartnern gleichberechtigt behandeln und zu Transparenz und verlässlichem Handeln zwingen.
Ich frage die Landesregierung: Herr Minister, beabsichtigt die Landesregierung, sich in absehbarer Zeit in einer Bundesratsinitiative für verbindliche Vorgaben zur Ausgestaltung von Milchlieferverträgen - wie im EU-Milchpaket vorgeschrieben - einzusetzen, um die Marktposition der Milchbauern in Bran denburg zu verbessern?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Das kann ich kurz machen: Mit diesem Thema hat sich die Amtschefkonferenz - also die Staatssekretäre - am 13. und