Meine Damen und Herren, der Präsident des Landesfischerei verbandes, Gernot Schmidt, sagte im „Märkischen Fischer“ im Vorfeld zu unserer heutigen Debatte:
„Es bleibt zu hoffen, dass die Regierungsfraktionen von SPD und DIE LINKE den CDU-Antrag unterstützen oder einen ebenbürtigen Antrag vorlegen.“
Heute nun können wir feststellen, dass das, was Sie vorgelegt haben, nicht ansatzweise ebenbürtig ist. Sie richten sich mit Selbstverständlichkeiten an die Landesregierung. Natürlich er warte ich von einem Minister, dass er sich für einen Interessensausgleich zwischen Fischerei und Naturschutz einsetzt. Na, was denn sonst? Das ist seine Pflicht und seine Verantwortung diesem Land gegenüber. Ich frage mich also: Warum richten Sie Forderungen, die Selbstverständlichkeiten sind, an die Lan desregierung? Vielleicht geht es Ihnen, liebe Kollegen von der Koalition, mittlerweile wie vielen Land-, Forst- und Fischerei wirten, die sehen, dass im Hause Vogelsänger nichts mehr so läuft, wie es laufen sollte und man es - eigentlich - auch erwar ten könnte.
Ich bin skeptisch, was die Prüfung eines Schadensausgleichs fonds betrifft. Wer es als Agrarminister nicht schafft, den Land wirten pünktlich ihre Fördergelder auszuzahlen, wird es viel leicht auch nicht schaffen, in diesem Land dafür zu sorgen, dass diejenigen, die in und von der Natur leben, auch in Zu kunft noch so wirtschaften können, dass die Betriebe eine Zu kunft haben.
Ich will ein Beispiel aus der Anhörung aufgreifen: In Schacks dorf im Landkreis Spree-Neiße stellten drei Teichwirtschaften
im Januar einen Fördermittelantrag über 500 000 Euro, um Vorsorgemaßnahmen gegen den Biber treffen zu können. Der Antragsteller machte darauf aufmerksam, dass der Antrag un vollständig sei und man um Hilfe seitens der ILB bitte. Die ILB bestätigte den Eingang des Antrags und schrieb, dass man sich mit dem Betrieb in Verbindung setzen werde, um die noch offenen Fragen rechtzeitig zu klären. Als die Antragsfrist abge laufen war, erhielt der Antragsteller wieder Post von der ILB. Diesmal schrieb sie, dass der Antrag unvollständig sei und man ihn wegen der verstrichenen Antragsfrist doch bitte zurückzie hen solle.
Doch die Begründung wurde noch absurder. Bevor man über haupt Präventionsmaßnahmen gegen Biberschäden fördern könne, müsse man Maßnahmen nach der Biberverordnung er greifen. Herr Minister, ich frage Sie ernsthaft, ob man zunächst wirklich alle Biber vergrämen oder abschießen muss, bevor man versucht, präventiv gegen Schäden vorzugehen. Das schreibt die ILB dem Antragsteller; so soll sie - nach Ihrer Ver ordnung - verfahren.
Was ist das mittlerweile für ein Unsinn? Sie fördern doch nach Ihrem 7-Punkte-Biberprogramm Präventionsmaßnahmen mit bis zu 700 000 Euro in dieser Förderperiode. Ich frage Sie: Wie viel Geld ist denn mittlerweile bewilligt worden?
Aber die Geschichte geht noch weiter. Weil nicht gefördert wurde, sackte der Traktor des Betriebes in ein Biberloch, was einen Sachschaden von mehreren Tausend Euro verursachte.
Sie sehen, der erfolgreiche Artenschutz in den letzten Jahren und die positive Entwicklung des Bibers, aber auch des Kor morans führen zu immer mehr Problemen. Deshalb ist es so wichtig, dass das europäische Artenschutzrecht angepasst wird. Die Kormoran- und die Biberverordnung des Landes sind der zeit die einzige Möglichkeit, zu handeln, und beide helfen uns nicht viel weiter. Jeder weiß auch, dass gerade die Vergrämung und auch der Abschuss von Bibern innerhalb von Schutzgebie ten nicht möglich sind. Genau dafür, dass sie nicht angewendet werden kann, wurde diese Verordnung auch gemacht.
Deshalb kann ich es absolut nicht verstehen, dass Sie als Agrarminister in der Umweltministerkonferenz im Juni Ihre Hand dafür gehoben haben, dass es keinerlei Veränderungen bei der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie geben soll. Kolle gin Schwarzenberg, die sagte, wir hätten null Einfluss, möchte ich sagen: Damit, dass das Land Brandenburg seinen Einfluss nicht geltend macht, mögen Sie Recht haben, aber das kann man ändern.
Wie kann ein Agrarminister so eine Entscheidung treffen, wenn ihm die Probleme im Land bekannt sind? Ich darf auch sagen: Wir haben keine Freude daran, wenn unser Agrarminister auf der Landesbauerntagung ausgebuht wird, weil die Landwirte unzufrieden sind, weil die Fördermittel nicht rechtzeitig ausge zahlt werden. Das häuft sich mittlerweile. Ich finde, dass unse re Situation so ist, dass Sie eingreifen müssen. Wenn Ihnen die Koalitionsfraktionen jetzt einen Antrag vorlegen - den Sie be grüßen -, in dem Sie letztendlich aufgefordert werden, Ihren
Herr Minister, ich darf Sie bitten: Führen Sie Ihr Amt so aus, wie wir es erwarten. Es reicht nicht aus, den Fischern zu sagen: Ich liebe doch alle Fischer! - Wenn Sie bei den Landwirten sind, dann lieben Sie die Landwirte. Wenn Sie bei den Forst wirten sind, dann lieben Sie die Forstwirte usw. Das reicht nicht aus. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will das nicht zu lange ausdehnen, obwohl ich noch drei Minuten Redezeit habe. Aber zu dieser Mitleidsgeschichte muss ich noch etwas sagen.
Ich denke, dass wir erstens im Ausschuss - wo Sie nicht dabei waren, als die Anhörung stattfand - sehr deutlich gehört haben, wo und warum es den Fischern auf der Seele brennt und wie es zurzeit läuft. Ich denke auch, dass ich hier deutlich dargestellt habe, womit wir uns in den nächsten Tagen beschäftigen wer den. Wir werden natürlich über den Arbeitskreis und den Aus schuss entsprechenden Druck machen, damit die Dinge, die aufgeschrieben worden sind, umgesetzt werden. Nicht zuletzt war es unser Koalitionspartner, der diese Anhörung im Aus schuss angesetzt hat; wir haben gemerkt, dass es den Fischern auf der Seele brennt. Mit Mitleid hat das also bei Weitem nichts zu tun.
Abgesehen davon - ich habe das hier schon so oft gesagt -: Als Förster kennt man nicht nur die Probleme der Waldbesitzer im Land, sondern auch die aller anderen, die sich mit der Natur und dem Boden beschäftigen. - Danke.
Vielen Dank. - Wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Ich stelle zuerst den Antrag der CDU-Fraktion auf Drucksache 6/4218, Nachhaltige Fischerei und Fisch zucht in Brandenburg endlich sichern und nicht durch übertrie benen Artenschutz weiter gefährden, zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen zur zweiten Abstimmung. Ich stelle den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE auf Druck sache 6/4559, Brandenburger Fischereiwirtschaft weiterentwi ckeln und Potenziale für Fischerei und Fischzucht nutzen, zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltun gen? - Damit ist diesem Antrag mehrheitlich gefolgt worden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Liebe Gäste! Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention - kurz Präventionsgesetz genannt - verabschie det. Ein zentraler Aspekt dieses Gesetzes ist, dass sich auf der Grundlage einer nationalen Präventionsstrategie die Sozialver sicherungsträger mit den Ländern und unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit sowie der kommunalen Spitzenver bände auf eine konkrete Art der Zusammenarbeit bei der Ge sundheitsförderung, insbesondere bei den Kommunen, zu ver ständigen haben. - So weit, so trocken.
Interessanter ist die Tatsache, dass die gesetzliche Krankenver sicherung mit dem Präventionsgesetz verpflichtet wurde, ihre Ausgaben pro Versicherten deutlich zu erhöhen und hierbei vor allem die Aufwendungen gezielt in den sogenannten Lebens welten, also in Kindertagesstätten, Schulen, in Betrieben und erstmals auch im Pflegebereich, einzusetzen.
Ausgehend von den Zahlen von 2015, wird sich das Finanzvo lumen in diesem für uns interessanten Bereich etwa verzehnfa chen. Das sind nach Auskunft des Sozialministeriums etwa 3,5 Millionen Euro pro Jahr - wohlgemerkt, es handelt sich um Beitragsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung und wird auch durch diese verwaltet. Es steht also nicht der Politik zur freien Verfügung.
Das Land Brandenburg, vertreten durch Ministerin Golze, ist jedoch seit Jahresbeginn dabei, eine Landesrahmenvereinba rung mit den Trägern der Sozialversicherung abzustimmen und hoffentlich auch schnellstmöglich abzuschließen. Diese Vereinbarung wird die Grundlage der künftigen Zusammenar beit auf Landesebene sein. Hier besteht also der Anknüpfungs punkt politischer Verantwortlichkeit zu der Frage, wie die zur Verfügung gestellten Kassengelder zukünftig verwendet wer den.
In den Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventi onskonferenz heißt es zur Verantwortung von Landespolitik unter dem Ziel „Gesund aufwachsen“:
„Länder und Kommunen, auch in ihrer Rolle als Einrich tungsträger, gestalten maßgeblich die Entwicklung eines förderlichen Umfeldes für ein gesundes und sicheres Auf wachsen. Es liegt auch in ihrer Verantwortung, für die Si cherheit und Gesundheit der Zielgruppen in den Lebens welten zu sorgen.“
„Die Träger der Nationalen Präventionskonferenz sehen einen besonderen Bedarf bei der Ermöglichung ausrei chender Bewegung und gesunder Verpflegung in Schulen und Kitas sowie bei der Resilienzförderung und Gewalt prävention. Diese Aufgaben betreffen die Gesetzgebung (z. B. Verankerung der Prävention und Gesundheitsförde rung in den Schul- und Kita-Gesetzen) , die Lehrplange staltung (z. B. Schulsport, Gesundheitskompetenz) und die Haushaltspolitik (z. B. Bereitstellung ausreichender Ressourcen für gesunde Schul- und Kita-Verpflegung).“
Das Land Brandenburg hat zu dieser Bundesrahmenempfeh lung vom Februar 2016 sein Benehmen erklärt. Wir Parlamen tarier dürfen also davon ausgehen, dass die Landesregierung den genannten Grundsätzen folgen will.
Damit ist es jetzt aber auch an uns als Gesetzgeber, die Präventi on in Brandenburg mit entsprechenden Regelungen zu stärken.