Protokoll der Sitzung vom 28.09.2016

Sehr ausführlich wird die Aus- und Fortbildung behandelt, und da geht es - wie ich finde, zu Recht - um die im Landesrech nungshofbericht 2014 kritisierten Mängel an der Landesfeuer wehrschule.

Frage 119 umfasst die Unterpunkte a bis m. Sehr gut finde ich die vereinzelte in Klammern gesetzte Mahnung: “Falls diese Informationen nicht vorhanden sind, bitte der Aufsichtspflicht nachkommen und diese ermitteln.“ Diese Mahnung ist sehr be rechtigt.

(Beifall B90/GRÜNE)

Leider flüchtet sich die Landesregierung bei der Antwort auf die Fragen 119e bis i in die lapidare Aussage, dass der Dienst stellenleitung diese Probleme nicht ausreichend bewusst gewe sen seien.

Sehr viele der vielschichtigen Problemlagen des Brand- und Katastrophenschutzes werden in dem gemeinsamen Entschlie ßungsantrag adressiert, sogar ein einheitliches und standardi siertes Berichtswesen, um endlich die Daten zu generieren, die für zukunftsfähige Konzepte so dringend benötigt werden. Die breite Zustimmung dazu setzt ein starkes Zeichen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt CDU)

Wir danken Ihnen. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht Minister Schröter. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Ab geordnete! Ein Gruß auch an die beiden Gäste! Zunächst möchte ich mich bei den Trägern des Brand- und Katastro phenschutzes bedanken, die für die Beantwortung der Frage zugearbeitet haben. Das ist für sie keine alltägliche Aufgabe,

sondern eine Aufgabe, die sie in besonderer Weise fordert. Ich gebe zu, dass mit der Beantwortung von Fragen auch Bewusst sein geweckt wird.

Frau Nonnemacher, bei aller - in Teilen berechtigten - Kritik: Ich glaube, dass die Beantwortung der Fragen, auch die Beant wortung der Großen Anfrage, viel Inhalt hat, viel Grund zur Nachfrage beinhaltet - für Sie und auch für mich -, aber eben auch Anlass zu neuen Überlegungen ist.

Ich will also zunächst denjenigen meinen Dank aussprechen, die die Zuarbeiten geleistet haben.

Nun, meine Damen und Herren, ist das Ihnen vorliegende Kon volut so umfangreich, dass man nur die wesentlichen Segmen te hervorheben und hier im Plenum noch einmal besonders würdigen kann. Lassen Sie mich eines vorwegschicken:

Wir haben uns in unserem Land - da meine ich nicht nur Bran denburg, sondern die Bundesrepublik Deutschland - an vieles gewöhnt. Vieles ist für uns ganz normal: Wir betätigen den Lichtschalter und es wird hell, wir drehen den Wasserhahn auf und es kommt Wasser heraus. - Das war nicht immer so. Für uns ist das nichts Besonderes mehr.

Es ist auch nichts Besonderes, die 112 zu wählen und zu wis sen, dass einem geholfen wird. Da kommen Menschen, die aus dem Schlaf gerissen werden, und sie fragen nicht danach, wem zu helfen ist, sondern kommen. Und sie tun das ehrenamtlich und zum Teil unter Einsatz ihrer Gesundheit oder sogar ihres Lebens. Das ist keine Selbstverständlichkeit.

(Beifall SPD, DIE LINKE und CDU)

Wir sollten häufiger daran denken, dass das Rückgrat des Brand- und Katastrophenschutzes ehrenamtlich tätige Frauen und Männer sind. Deshalb gilt es, das in jeder Situation, die es ermöglicht, zu würdigen. Ich will das an dieser Stelle nicht ver gessen und den Kameradinnen und Kameraden herzlichen Dank sagen, die stets und ständig zur Verfügung stehen, wenn es notwendig ist.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, mit dem Konzept „Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg si chern“ hat die Landesregierung bereits eine Reihe von Maß nahmen, Hinweisen und Empfehlungen für einen auch in der Zukunft leistungsfähigen Brand- und Katastrophenschutz nie dergeschrieben.

Es ist klar: Auch in den Jahren 2020, 2030 und 2040 werden unsere Feuerwehren zur Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung ausrücken müssen. Da wird sich vieles an Aus rüstung verändern; deshalb gilt es, die Anpassung und Fortbil dung stets zu aktualisieren. Das ist eine große Herausforderung für unsere Landesfeuerwehrschule, der sich die dortigen Aus bilder stellen müssen. Der entscheidende Punkt ist tatsächlich die gute Ausbildung unserer Kameradinnen und Kameraden. Und wenn immer weniger Menschen - das ist auch ein Befund in der Beantwortung - immer mehr und größere Verantwortung tragen müssen, gilt es, diese Menschen in besonderer Weise fortzubilden, damit sie den ständigen Veränderungen eines mo dernen Brandschutzes gewachsen sind.

Ich gebe auch all jenen Recht, die sagen, dass der Brand- und Katastrophenschutz enger mit dem Zivilschutz verzahnt wer den muss, der ja in der Verantwortlichkeit des Bundes ist. Hier gilt es, auch die Bundes- und Landesorganisationen eng zuein ander zu bringen. Wir werden auch darüber nachdenken müs sen, wie wir den Rückgang an ehrenamtlichen Helfern, an eh renamtlichen Feuerwehrleuten durch hauptamtliche Kräfte kompensieren können.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle wissen, wie hochmotiviert unsere Feuerwehrleute sind. Sie haben aber in der Regel nicht nur einen Beruf, sondern auch eine Familie. Wir reden vielfach über die Vereinbarkeit von Familie und Be ruf. Wir müssen, so meine ich, auch darüber nachdenken, wie Familie, Beruf und Ehrenamt wieder besser vereinbart werden können. Deshalb freue ich mich, wenn öffentliche Arbeitgeber bei Ausschreibungen darauf hinweisen, dass bei gleicher Eig nung von Bewerbern denen Vorrang gewährt wird, die in soge nannten Blaulichtorganisationen tätig sind.

(Beifall SPD sowie vereinzelt DIE LINKE)

Die anstehenden Fragen bedürfen, wie gesagt, vor allem auch der engen Abstimmung mit den Trägern des Brand- und Katas trophenschutzes.

Ich freue mich, dass wir die Dinge hier in einer sehr sachlichen Diskussion beleuchten und - so sehe ich das - als Mehrheit im Plenum gemeinsam darangehen wollen, den Brand- und Katas trophenschutz in Brandenburg zukunftsfest zu machen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Ihnen, aber auch mit den Kommunen, den freiwilligen Feuerwehren, den Berufsfeu erwehrleuten und allen, die sich für den Brand- und Katastro phenschutz engagieren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksam keit.

(Beifall SPD und DIE LINKE sowie des Abgeordneten Wichmann [CDU])

Vielen Dank. - Wir sind am Ende der Aussprache. Damit ist die Antwort der Landesregierung - Drucksache 6/4496 - auf die Große Anfrage 16 der CDU-Fraktion zur Kenntnis genommen.

Wir haben noch über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und B90/GRÜNE auf Drucksa che 6/5167, Neudruck, abzustimmen: Die Veränderungspro zesse im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes im Land Brandenburg erfolgreich bewältigen. - Wer diesem Ent schließungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist dem Entschließungsantrag einstimmig gefolgt worden.

(Vereinzelt Beifall)

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungs punkt 8 auf:

Neunter Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über bestimmte Maß nahmen der Datenerhebung auf Grund des Branden burgischen Polizeigesetzes

Bericht der Landesregierung

Drucksache 6/5086

Herr Innenminister Schröter eröffnet die Aussprache. - Sie ha ben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Ab geordneten! Nach dem Brandenburgischen Polizeigesetz muss das Innenministerium nunmehr dem Landtag einmal im Jahr einen Bericht über bestimmte Maßnahmen der Datenerhebung durch die Polizei vorlegen. Der Bericht für 2015 liegt Ihnen nun vor. Gegenstand des Berichts sind, grob gesagt, die Video überwachung öffentlicher Plätze und Straßen, der Einsatz tech nischer Mittel zur Wohnraumüberwachung, Eingriffe in die Telekommunikation, die Datenerhebung durch Bestandsdaten auskunft sowie durch die anlassbezogene automatische Kenn zeichenfahndung.

Wie Sie dem Bericht entnehmen können, findet an vier Stand orten - Potsdam, Erkner, Frankfurt (Oder) und Guben - eine Videoüberwachung statt. Der Einsatz technischer Mittel zur Standortermittlung eines Mobilfunktelefons erfolgte in vier Fällen. In 245 Fällen sind durch Auskunftsersuchen bei den Anbietern von Telekommunikationsdiensten Verkehrsdaten er hoben worden - in aller Regel, um zur Gefahrenabwehr den Standort eines Mobiltelefons zu ermitteln. Das geschah vor al lem bei Suizidgefahr und zur Suche nach Vermissten. Die an lassbezogene automatische Kennzeichenfahndung wurde in 105 Fällen eingesetzt.

Eine Videoüberwachung gefährdeter Objekte, eine Wohnraum überwachung, die Ermittlung spezifischer Kennungen von Mobiltelefonen, die Unterbrechung oder Verhinderung von Telekommunikationsverbindungen sowie Bestandsdatenabfra gen haben im Berichtszeitraum nicht stattgefunden. Sie sehen also: Unsere Polizei hat auch im Jahr 2015 sehr zurückhaltend von den genannten Befugnissen Gebrauch gemacht. Dies un terstreicht ein weiteres Mal, dass wir uns jederzeit und auf al len Feldern auf unsere Polizei verlassen können und die Mittel - wie gesagt - sehr zurückhaltend eingesetzt werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD sowie vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Kosanke für die SPD-Fraktion fort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit dem neunten Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über bestimmte Maßnahmen der Datenerhebung aufgrund des Bran denburgischen Polizeigesetzes. Bisher hat das Ministerium die sen Bericht regelmäßig vor dem Ausschuss für Inneres und Kommunales gehalten und dort über die Maßnahmen der soge nannten verdeckten und offenen Datenerhebung berichtet. Wie der Minister bereits ausführte, haben wir mit dem Elften Ge setz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes fest

gelegt, dass dieser jährliche Bericht nunmehr vor dem Landtag zu erstatten ist.

Herr Minister, ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei Ihnen für Ihren Bericht bedanken. Ich möchte mich aber auch bei unserer Polizei dafür bedanken, dass sie das, was in dem Bericht erwähnt wird, getan hat; denn es hat dazu geführt, dass Menschen geholfen werden konnte. Und ich möchte mich dafür bedanken, dass diese Hilfsmaßnamen so durchgeführt worden sind, dass Menschen nicht im Übermaß in ihren Bür gerrechten beeinträchtigt wurden. Das, denke ich, kann man diesem Bericht entnehmen.

Der Stimmung im Saal kann man entnehmen, dass es vielleicht auch sinnvoll gewesen wäre, diesen Bericht im Ausschuss zu halten. Das meine ich nicht als Vorwurf. Es ist durchaus so, dass bestimmte fachlich spezielle Geschichten auch weiter in den speziellen fachlichen Gremien behandelt werden könnten. Vielleicht muss man darüber noch einmal nachdenken. Im Ausschuss besteht auch die Möglichkeit, sich noch einmal aus führlich über bestimmte Details, die in diesem Bericht genannt werden, zu unterhalten.

Wir hatten heute eine Presseberichterstattung über sprunghaft gestiegene Zahlen von Taten im Bereich der öffentlichen Vi deoüberwachung, was zumindest folgende Fragen aufwirft: Brauchen wir die Videoüberachtung? Funktioniert sie über haupt? Macht sie noch Sinn? Diese Fragen muss man betrach ten und darf auch nicht zu schnell auf sie antworten. Insofern freue ich mich, dass hier schon Zustimmung zur Überweisung signalisiert wurde.

Wir werden uns all das im Ausschuss ansehen und können Ihnen allen, wenn wir hier wieder in die Debatte einsteigen, berichten, was wir herausgefunden haben. Vielleicht unterhal ten wir uns an der Stelle dann auch noch einmal darüber, ob dieser Bericht nicht doch einfach nur in den Ausschuss gehört. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Lakenmacher fort. Er spricht für die CDU-Frak tion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie bereits meine Vorredner sagten: Der vorliegende Bericht be leuchtet Maßnahmen der Datenerhebung nach dem Polizeige setz. Diese Maßnahmen führen einerseits zu Eingriffen in die Grundrechte bei den betroffenen Menschen. Andererseits gibt es jedoch auch ein Sicherheitsinteresse der Bürger, dem der Staat durch effektive Gefahrenabwehr gerecht werden muss.

Die Brandenburger Polizistinnen und Polizisten nutzen die Mittel der Datenerhebung regelmäßig im Rahmen ihrer recht lichen Befugnisse, und eines verdeutlicht der Bericht ganz klar: Sie wägen dabei sorgfältig ab und beschränken diese ver hältnismäßigen Grundrechtseingriffe durch eine ordnungsge mäße Ermessungsausübung.

An lediglich vier Standorten im Land wird die Videoüberwa chung eingesetzt. Viele Maßnahmen der Datenerhebung wur den gar nicht eingesetzt, so die Wohnraumüberwachung, die Ermittlung spezifischer Kennungen von Mobiltelefonen und die Unterbrechung oder Verhinderung von Telekommunikati onsverbindungen.

In nur drei Fällen fand eine Telekommunikationsüberwachung statt. Hier wurde dann aufgrund eines Falls auch die Konse quenz gezogen, zukünftig vor Antragstellung bei dem zustän digen Richter Beschäftigte des Stabsbereiches Recht einzube ziehen. Dies zeigt deutlich: Die Selbstkontrolle in der Bran denburger Polizei funktioniert.