Wir werden dem selbstverständlich zustimmen und hoffen bzw. freuen uns darüber, mit der nun vorliegenden Regelung eine Lösung gefunden zu haben, der auch die FREIEN WÄHLER zustimmen können, sodass wir das Defizit, das bisher bestand, heilen und in Zukunft in einer anderen Art und Weise miteinan der arbeiten und umgehen. - Vielen Dank.
Danke schön. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Domres für die Fraktion DIE LINKE fort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt das Sprichwort: Was lange währt, wird end lich gut. - Ich denke, dass wir heute mit dem Fraktionsgesetz und morgen mit der Änderung der Geschäftsordnung einen Fehler bereinigen, den wir zu Beginn der Wahlperiode gemacht haben. Daher bin ich sehr froh und werbe ausdrücklich für die beiden Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Präsidentin, das Fraktionsgesetz so zu gestalten, dass wir endlich die Ar beitsbedingungen haben, die wir brauchen.
Wir haben die Änderungsanträge gemeinsam erarbeitet, und ich hoffe, dass es damit jetzt im Landtag in einem geordneten Verfahren weitergehen kann. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Her ren! Liebe Gäste! Die Änderung des Fraktionsgesetzes - es ist schon gesagt worden - ist durch die Klage der FREIEN WÄH LER vor dem Landesverfassungsgericht nötig geworden.
Wir haben von vornherein nicht verstanden, dass man die FREIEN WÄHLER so benachteiligt und ihnen eine solch ge ringe finanzielle Ausstattung zugebilligt hat. Mittlerweile ist der Erkenntnisprozess in diesem Hause dank des Urteils doch entsprechend gediehen. Wir haben trotzdem nicht verstanden, dass es am Anfang dieses Gezerre gab und man den FREIEN WÄHLERN im Hauptausschuss nur eine relativ geringe finanzi elle Ausstattung zugestehen wollte - ich erinnere an die 50 % -, was dann nicht geklappt hat. Wir hatten von vornherein 65 % vorgeschlagen. Insofern können wir diesen Vorschlägen zu stimmen.
Ich möchte aber anmerken, dass der Weg, dass man diese Än derungen - zumindest die heute eingereichten - wieder einmal ohne die Alternative für Deutschland eingebracht hat, nicht der richtige ist. Der Kollege Vogel hat gestern bei einer anderen Angelegenheit den Brandenburger Weg betont. Ich möchte hier klar anmerken, dass Gesprächsverweigerung absolut undemo kratisch ist. Denken Sie darüber einmal nach.
Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Nonnemacher für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Seit der konstituierenden Sitzung des Parlaments in der 6. Wahlperiode im Oktober 2014 wurde intensiv über den Gruppenstatus der Abgeordneten von BVB/FREIE WÄHLER und seine konkrete Ausgestaltung im Fraktionsgesetz und der Geschäftsordnung gerungen. Wir alle betraten dabei Neuland.
Im März 2015 wurde von vier Parlamentarischen Geschäfts führern ein Gesetzentwurf zur Änderung des Fraktionsgesetzes vorgelegt, wodurch in einem Abschnitt 4 die Bildung von Gruppen und die ihnen zustehenden Leistungen neu geregelt wurden.
Leitgedanke der damaligen Neuregelung war, dass damit eine Unterstützung der Zusammenarbeit der Gruppenmitglieder in Abgrenzung zur Arbeit der organisierten Körperschaft Fraktion gewährt werden sollte. Diesen Gedanken hat das Verfassungs gericht in seinem Urteil vom 22.07.2016 verworfen und als verfassungswidrig erklärt. Dem trägt der vorliegende Gesetz entwurf Rechnung. Oppositionszuschlag und Beitrag für Mit glieder müssen natürlich gleich sein. Zentral ist aber die Höhe des Grundbetrages, die sich zwischen dem festgestellten glei chen Zweck, nämlich der gemeinsamen Verfolgung politischer
Ziele und dem realiter geringeren Ausgabenbestand der Grup pe im Vergleich zu Fraktionen bewegen muss.
Wegen der sehr unterschiedlichen Arbeitsabläufe und Schwer punktsetzungen in den Fraktionen ist eine allgemeingültige Modellrechnung, wie viel Prozent der Fraktionsgelder auf wel che Aufgabe entfallen, sicher nicht zu erstellen. Die Ausfüh rungen im besonderen Teil der Begründung entsprechen aber auch unseren Analysen.
Ich begrüße sehr, dass jetzt auch mit den FREIEN WÄH LERN eine Einigung auf einen Grundbetrag von 65 % der Fraktionsfinanzierung gefunden werden konnte, der einen An teil für die Erstellung von externen Gutachten enthält. Der Gruppe wird mit diesem geänderten Fraktionsgesetz aus drücklich auch das Recht auf Rücklagenbildung zugesprochen und wegen der Nachzahlungen eine Übergangsregelung zu den Rücklagen geschaffen. Ich denke, das ist insgesamt eine sehr gute Lösung.
Ich denke, ein kleiner kritischer Rückblick oder vielleicht ein bisschen Selbstkritik, wie sie auch Dr. Redmann geäußert hat, tut uns allen gut. Ich möchte das für unsere Fraktion betonen. Schon in der Anhörung im Hauptausschuss am 14. Januar gab es entsprechende Hinweise. Zumindest die Abschläge beim Oppositionszuschlag und beim Beitrag pro Mitglied hätten als problematisch angesehen werden können. Aber ich denke, wir haben jetzt eine gute und großzügige Lösung für alle gefunden, und ich freue mich über den Konsens.
Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Ich habe versprochen, dass ich mich heute mäßige. Herr Lüttmann, Sie haben gesagt, ich hätte hart verhandelt. Sie wären enttäuscht von mir, wenn ich es nicht gemacht hätte.
Meine Damen und Herren, wir beenden heute eine verfas sungswidrige Regelung, die der Landtag seinerzeit geschaffen hat. Sie wissen, wir haben schon damals, im Frühjahr 2015, auf Kompromisse gedrungen und Vorschläge unterbreitet. Leider ist es zu dieser Regelung gekommen, gegen die wir dann kla gen mussten. Wir empfanden das als sehr unangenehm, weil die Argumentation immer war: Das ist alles Neuland, das konnten wir nicht kennen. - Es war kein grünes Ufo, das ir gendwie im Garten des Landtages gelandet ist. Eine Gruppe ist kein Exot. Herrn Schulze kannten Sie schon lange, der war wahrlich kein grünes Ufo von uns. Insofern hätte man ein biss chen damit rechnen und sich schon damals ein bisschen anpas sen können. Nun gut.
Der Punkt ist: Wir sind ein ebenbürtiger, wenn auch nicht gro ßer Teil des Landtages. Das wurde zunächst - leider verfas sungswidrig - nicht so gesehen.
Tatsache ist, dass uns durch die Entscheidung des Landesver fassungsgerichts, die, wie ich finde, sehr ausgewogen war, kla re Leitlinien genannt wurden, was geht, was nicht geht, was man machen kann und was man nicht fordern kann. Es ist be dauerlich, dass 40 % der Wahlperiode vergehen mussten - das möchte ich kritisch anmerken -, bis wir diese Regelung schaf fen konnten. Die PDS im Bundestag war damals ab dem ersten Tag mit der doch guten Lösung bedacht worden.
Ich freue mich aber, dass nach dieser langen Zeit und intensi ven Diskussion eine Kompromisslösung gefunden werden konnte, die dazu führt, dass wir unsere Arbeit im Landtag ope rativ und strukturell auf ein Maß heben können, dass wir eben bürtig und auf Augenhöhe mit Ihnen zusammenarbeiten kön nen.
Ich glaube, es war ein Erkenntnisprozess, den alle durchlaufen haben. Am Ende dieses Erkenntnisprozesses steht, dass die de mokratische Teilhabe jedem gebührt. Manche müssen sie sich ein bisschen härter erkämpfen, so ist das manchmal. Aber wir haben das nicht nur für uns erkämpft, sondern für den Landtag, dass er erkennt, welche Geheimnisse die Landesverfassung in sich birgt, die dazu führt, dass jeder fair und gleichberechtigt mitwirken kann. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage der von der Präsidentin sehr gut gesteuerten Verhandlungen und Gespräche werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen und kritisch-konstruktiv mit Ihnen arbeiten. Das verspreche ich. - Vielen Dank.
Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe BVB/FREIE WÄHLER auf Drucksache 6/5407 ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltun gen? - Damit ist dem Änderungsantrag einstimmig gefolgt worden.
Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/5411. Wer diesem Ände rungstrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Hand zeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist dem Antrag einstimmig so zugestimmt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Präsidentin auf Drucksache 6/5343, „Zweites Gesetz zur Än derung des Fraktionsgesetzes“, unter Berücksichtigung der eben angenommenen Änderungsanträge. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist das Gesetz einstimmig beschlossen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Zunächst namens der CDU-Fraktion ganz herzlichen Dank an die Landesregierung für die umfassende Zusammenstellung der Informationen. Ich denke, das darf an dieser Stelle gesagt werden. Vielen Dank dafür!
Es ist gut, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir heute über die Steuerverwaltung im Land Brandenburg reden. Warum tun wir das? Weil ich uns kurz vor Augen führen möch te, wie wichtig eine gut funktionierende Steuerverwaltung für das Gemeinwohl, für eine Gesellschaft ist, weil die Steuerver waltung neben der Polizei nicht nur der Kernbereich der Exe kutive ist, sondern weil gesellschaftliches und politisches Zu sammenspiel nur funktionieren kann, wenn man eine gute und motivierte Steuerverwaltung hat. Deshalb ist es richtig, dass wir uns diesem Tagesordnungspunkt an der Stelle widmen.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass unser deutsches Steu errecht ein sehr kompliziertes ist und wir darauf angewiesen sind, eine insgesamt gute Steuerverwaltung zu haben, weil eine schwache Steuerverwaltung - das möchte ich an den Anfang meiner Vorbemerkungen stellen - auch falsche Anreize setzen würde. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir dürfen niemals zulassen, dass der Spruch „Der Ehrliche ist der Dum me“ zum Leitsatz wird. Deswegen müssen wir auch als Legis lative ein originäres Interesse daran haben, dass wir eine her vorragende, eine supergute Steuerverwaltung in Brandenburg haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich eini ge wenige Aspekte aus der Großen Anfrage herausnehmen und separat beleuchten. Da möchte ich den gesamten Bereich der Mitarbeitersituation, also der Bediensteten im Rahmen der bran denburgischen Steuerverwaltung, herausgreifen. Ich möchte eingangs dazu sagen, dass nach Lehrern und Polizei die Steuer verwaltung der drittgrößte Personalkörper in der Landesregie rung ist. Das ist bemerkenswert.
Ich möchte - ohne dass ich das wertend meine oder eine Grup pe gegen eine andere stellen möchte - an dieser Stelle - hoffent lich im Namen des gesamten Hauses - einmal feststellen, dass die Steuerbediensteten aus meiner Sicht zu Unrecht nicht im Fokus stehen, wie zum Beispiel Polizisten und Lehrer, und wir uns trotzdem den Interessen der Bediensteten stellen müssen. Ich denke, es ist auch an der Zeit, ein Dankeschön für die flei ßige Arbeit, die in den brandenburgischen Steuerverwaltungen jeden Tag geleistet wird, auszusprechen.