Direkte Demokratie ist nicht immer einfach, aber das gehört zum demokratischen Prozess, zur demokratischen Auseinan dersetzung dazu. Der stellen wir uns. Und wir werden mit viel Engagement für unsere Position kämpfen.
Es gibt Fragen vom Fragesteller und Zusatzfragen, die wir sammeln werden. - Herr Petke, Sie haben zunächst die Gele genheit. Bitte schön.
Herr Staatssekretär, Sie waren damals noch nicht in Ihrer jetzi gen Position, aber ich erinnere daran, dass sich dieser Landtag auf einen Antrag der CDU-Fraktion hin gegen eine Volksbefra gung zum Thema Kreisreform verhalten hat. Ich möchte kon kret nachfragen: Der Finanzminister, für den Sie ja hier ant worten müssen, hat in diesem SKB-Interview wörtlich gesagt: „So wie in der Schweiz, dass alle entscheiden.“ - Das ist nicht das, was momentan als Volksinitiative läuft, das ist etwas Ei genständiges. Wenn ein Mitglied der Landesregierung sagt: „so wie in der Schweiz, dass alle entscheiden“, würde das bedeu ten: Sie bringen das jetzt - nachdem Sie sich in der Regierung mal auf etwas verständigt haben - auf den Weg. Ob gelassen oder nicht - planen Sie, es nach Schweizer Vorbild zu machen?
Und zum Zweiten, Kollegin Mächtig, möchte ich fragen: Wol len Sie das Prinzip der Freiwilligkeit - was ja im zweiten Schritt der Reform sehr wohl vorgesehen ist - auf den ersten Schritt ausweiten, was die Landkreise und die kreisfreien Städ te betrifft?
Sehr geehrter Herr Kralinski, Sie sprechen ja im Namen der Landesregierung und haben eben eine Lanze gebrochen, indem Sie gesagt haben, dass Volksinitiativen und Volksbegehren von Ihnen in besonderer Weise wertgeschätzt werden. Dürfen wir nach den Äußerungen des Finanzministers davon ausgehen, dass sich die Kabinettskollegen bei diesem gegen die Kreisge bietsreform praktisch schon eingefädelten Volksbegehren ein tragen werden und sie damit zu denen gehören, die uns dem Ziel, dieses Volksbegehren bzw. die Volksbefragung zu ermög lichen - 80 000 Unterschriften sind nötig -, ein Stück weit nä her führen?
Herr Chef der Staatskanzlei, Sie haben deutlich gemacht, dass es der normale Prozess sei, der jetzt eingeleitet sei, und dass der Finanzminister nichts anderes gemeint habe als den Volks entscheid, der am Ende von Volksinitiativen und Volksbegeh ren steht. So habe ich Sie verstanden.
Kann ich also davon ausgehen, dass die Landesregierung das vernünftig begleiten und keine Schritte einleiten wird, die das verzögern bzw. verschleppen, denn irgendetwas muss der Fi nanzminister gemeint haben. Wenn er nicht das Schweizer Mo dell gemeint hat, obwohl er es gesagt hat, hat er zumindest die Möglichkeit eines Volksentscheides gemeint.
Um das zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass die Landesre gierung keine Steine in den Weg legt wie verzögernde Begut achtungen. Ist da Entsprechendes vorgesehen, oder wollen Sie sicherstellen, dass das zeitlich ordnungsgemäß abgewickelt werden kann? Oder wollen Sie, wie Sie in Aussicht gestellt ha ben - es gibt die Möglichkeit zu Verhandlungen mit der Volks initiative -, der Volksinitiative doch entgegenkommen und Kompromisse vorschlagen? Gibt es bei Ihnen bereits Planun gen dazu?
Ich kann sehr gern alles wiederholen; das möchte ich Ihnen aber ersparen. Wir sind in einem ganz normalen Prozess, der im Gesetz so vorgeschrieben ist. Eine Verzögerung, lieber Herr Vida, ist überhaupt nicht möglich, denn es sind Fristen festge setzt, die eingehalten werden.
Im Moment ist der Landtag am Zug. Wenn ich es richtig sehe, findet in der nächsten Woche eine Sitzung des Hauptausschus ses statt. Der Innenausschuss hat, glaube ich, sogar schon eine Anhörung festgesetzt. Es wird - davon gehe ich jedenfalls aus - Gespräche mit der Volksinitiative geben, und dann wird man sehen. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor: Man kann sich mit der Volksinitiative einigen. Wenn das nicht passiert, wird es ei ne Abstimmung im Landtag geben. Danach sehen wir weiter. Im Moment ist die Landesregierung überhaupt nicht am Zug.
Zum Thema Schweiz verhält es sich relativ einfach. In der Schweiz stimmen am Ende die Bürger ab. Wenn es zu einem Volksentscheid kommen sollte, wie es im Volksabstimmungs gesetz und im Übrigen auch in der Verfassung vorgesehen ist - die Gesetzgebung erfolgt entweder durch Volksentscheid oder durch den Landtag -, werden die Brandenburgerinnen und Brandenburger darüber abstimmen. Dann werden wir sehr of fensiv für unsere Position werben.
Wir kommen zur Frage 767 („Identitäre Bewegung“ auf dem Vormarsch?), die die Abgeordnete Gossmann-Reetz stellt. Bit te.
Bisher galt die „Identitäre Bewegung“ in Brandenburg als Randphänomen innerhalb der rechten Szene, die kaum bekannt ist und nur wenige Unterstützer hat. Seit einiger Zeit treten ihre Mitglieder nun neben Internetaktivitäten zunehmend durch or ganisierte Flashmobs in Erscheinung. Der mediale Höhepunkt war letztes Jahr die vorübergehende Besetzung des Branden burger Tors. In Birkenwerder und in Hohen Neuendorf sind in den vergangenen Wochen vermehrt Aufkleber der „Identitären Bewegung“ mit der Kampagne „Gegen den großen Austausch“ aufgetaucht.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Welche aktuellen Erkenntnisse hat sie über die Aktivitäten der „Identi tären Bewegung“ im Land Brandenburg?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Ab geordnete! Frau Gossmann-Reetz, die sogenannte „Identitäre Bewegung“ Berlin-Brandenburg ist weiterhin hauptsächlich in Berlin tätig. Sie hat dort im vergangenen Jahr mehrere öffent lichkeitswirksame Aktionen durchgeführt, an denen auch Per sonen aus Brandenburg teilnahmen. Die „Identitäre Bewe gung“ hat in Brandenburg etwa 20 Mitglieder. Hinzu kommt eine nicht näher bezifferbare Anzahl an Sympathisanten.
Die Aktivitäten der Gruppierung in Brandenburg nahmen im Jahr 2016, gemessen an den Aktivitäten im Jahr 2015, leicht zu. So beteiligten sich an einigen Demonstrationen gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung auch Personen der „Identitären Bewegung“. Gelegentlich fanden kleinere Propa gandaaktionen auch im Land Brandenburg statt.
Das IB-Sommercamp Berlin-Brandenburg 2016 fand im Sep tember 2016 unbemerkt von der Öffentlichkeit im Oderbruch statt. In puncto Bekanntheitsgrad konnte die „Identitäre Bewe gung“ 2016 allerdings deutlich zulegen. Bundesweit wurden neue Mitglieder gewonnen. Gleichwohl stellt die Organisation nach wie vor kein Massenphänomen dar. In der rechten Szene des Landes Brandenburg ist die „Identitäre Bewegung“ eher ein Randphänomen. Mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen auch im Land Brandenburg muss allerdings gerechnet werden.
Herr Innenminister, ich teile Ihre Auffassung bezüglich der „Identitären Bewegung“ nicht, weil nach meiner Wahrneh mung die Aktivitäten in Brandenburg durchaus massiv zuge nommen haben.
Ich möchte ein Beispiel anführen, zu dem ich eine Frage an Sie habe: Am Mittwoch vergangener Woche fand eine Veranstal tung bei der Landeszentrale für politische Bildung in Potsdam statt. Mir wurde zugetragen, dass auf dem Podium dieser Ver anstaltung unter anderem der Verfassungsschutz vertreten war. Während der Veranstaltung stellte sich heraus, dass auch Per sonen und Aktivisten sowohl vom „Freien Netz Potsdam“ als auch von der „Identitären Bewegung“ Berlin-Brandenburg zu gegen waren und die Veranstaltung nutzten, um ihre rassisti schen Positionen nach außen zu tragen.
Deswegen möchte ich Sie fragen: Welches Konzept hat die Landesregierung in Bezug auf den Umgang mit Personen auf solchen Veranstaltungen, die diese Veranstaltung nutzen, um ihre rassistischen Positionen zu verbreiten?
Zu der von Ihnen benannten Veranstaltung liegen mir zurzeit keine konkreteren Informationen vor. Ich kann Ihnen aber sa gen: Diejenigen, die vom Verfassungsschutz dort auf dem Po dium Rede und Antwort stehen, sind durchaus in der Lage, auf solche Argumente entsprechend zu reagieren und Gegenargu
Wir kommen zur Frage 768 (Abfluss der Mittel beim Kommu nalen Investitionsprogramm des Landes), die der Abgeordnete Petke stellt.
Mit dem Haushalt 2015/2016 hat der Landtag die haushalteri schen Grundlagen für das Kommunale Investitionsprogramm des Landes im Umfang von 130 Millionen Euro beschlossen. Mit diesem Programm sollen vor dem Hintergrund des Investi tionsstaus in der Infrastruktur Brandenburgs die kommunale Bildungsinfrastruktur mit 80 Millionen Euro, die kommunale Verkehrs- und Feuerwehrinfrastruktur mit 35 Millionen Euro und die kommunale Freizeit- und Sportinfrastruktur mit 15 Millionen Euro gefördert werden.
In der Haushaltsdebatte im März 2015 sagte Finanzminister Christian Görke zur Bedeutung dieses Programms:
„Ziel dieses ehrgeizigen Programms ist neben einer stei genden Investitionstätigkeit eine nachhaltige Verbesse rung der landesweiten Strukturen und damit natürlich auch der unmittelbaren Lebensqualität der Brandenburge rinnen und Brandenburger. […] Wir helfen damit den Kommunen und Vereinen, der Feuerwehr vor Ort und vielen anderen. Wir helfen konkret dort, wo die Branden burgerinnen und Brandenburger es merken, nämlich da, wo sie leben und arbeiten.“
Ich frage die Landesregierung: Wie viele Mittel in wie vielen Einzelfördermaßnahmen in den einzelnen Programmteilen Bil dung, Verkehr, Feuerwehr, Sport sind bisher und wann abge flossen?
(Bretz [CDU]: Aha! - Zuruf: Nicht der Staatssekretär! - Genilke [CDU]: Die Halsschmerzen sind vorbei!)
Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Petke, wir ha ben im Haushaltsjahr 2016 erstmals Ausgaben und Verpflich tungsermächtigungen für das Kommunale Investitionspro gramm - KIP genannt - getätigt.
Ich sage Ihnen ganz klar und habe das schon im Haushaltsaus schuss formuliert - deshalb bedanke ich mich für die Frage, Herr Petke -: Ich selbst bin mit dem Umsetzungsstand dieses Programmes nicht zufrieden. Insbesondere vor dem Hinter grund unserer eigenen Erwartung, die Sie richtig formuliert und mich zitiert haben, ist der aktuelle Mittelabfluss bei einem Ansatz von 27,5 Millionen Euro sehr überschaubar.
Ich möchte in dem Zusammenhang sagen und es auch als Bot schaft für die kommunale Familie betonen: Die vom Landtag bereitgestellten Mittel sind nicht verloren. Sie werden zusam men mit den veranschlagten Mitteln, die Sie im Dezember für den Doppelhaushalt 2017/2018 freigegeben haben, bedarfsge recht bewilligt und ausgereicht.
Ich komme jetzt zu den Details, die Sie in Ihrer Anfrage erbe ten haben, und beziehe mich dabei auf den Stichtag 23.02.2017. Im Bereich der Bildungsinfrastruktur liegen jetzt 28 Anträge mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 79 Millionen Euro vor. Jedoch sind noch keine Mittel abgeflossen, weil unter an derem das vom Landtag erst im Dezember beschlossene Pro gramm „Inklusive Schule“ in die Bescheidung einbezogen werden muss.
Der zweite Punkt: Im Bereich ÖPNV sind es 14 Einzelvorha ben mit einem Investitionsvolumen von 10,9 Millionen Euro. Mit den Vorhaben wurde im letzten Jahr begonnen bzw. ein Vorhaben ist in diesem Jahr beschieden worden; der Mittelab fluss beträgt hier 335 000 Euro.
Die größte Anzahl von Förderanträgen gibt es im Bereich Feu erwehr: 61 Anträge mit einem Investitionsvolumen von 71 Millionen Euro. Das Programm ist damit deutlich über zeichnet. Bislang gibt es hier noch keinen Mittelabfluss, weil die abschließende Meinungsbildung mit dem Feuerwehrver band im Februar noch andauerte. Nach der eben erfolgten Rücksprache mit meinem Kollegen, dem Innenminister, erwar tet auch er, dass die Bewilligungen und Mittelabflüsse im Jahr 2017 greifen werden.
Im Bereich Sport- und Freizeitinfrastruktur sind bisher rund 385 000 Euro abgeflossen. Insgesamt liegen 16 Anträge mit ei nem Investitionsvolumen von 6,4 Millionen Euro vor.
Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich stel le zusammenfassend fest: Der Umsetzungsstand des KIP ist nicht zufriedenstellend. Der Investitionsbedarf in der kommu nalen Familie ist groß; das belegt die starke Überzeichnung ge rade der Programme für Bildungsinfrastruktur und Feuerwehr. Damit bestätigt sich auch meine Aussage, die Sie richtigerwei se zitiert haben.