Protokoll der Sitzung vom 18.05.2017

Sie haben gesagt, Sie diskutierten schon lange über kostenlose Kita-Plätze. Das haben wir leider mitverfolgt, und ich frage mich: Wie lange soll diese Diskussion noch gehen? Diese Dis kussion über kostenlose Kita-Plätze muss irgendwann auch einmal zu Ergebnissen führen.

(Beifall AfD - Zuruf der Abgeordneten Alter [SPD])

Zu den Hilfsangeboten für Schwangere: Dazu haben wir ge schrieben:

„Um ungeborenes Leben zu schützen und Abtreibungen zu verringern, sollten nur noch jene Beratungsstellen staatlich gefördert werden, die neutral beraten.“

Das Wörtchen „neutral“ sollte an der Stelle mitzitiert werden, anstatt uns hier irgendetwas zu unterstellen.

Um noch einmal auf das Thema Gender-Mainstreaming zu rückzukommen, das hier von vielen aufgegriffen wurde: Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal in Ihr Nachbarland Österreich geguckt haben. Die Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek von der SPÖ hat eine Broschüre herausgegeben, in der es um die Durchführung der Steinigung, die eindeutig Nachteile für Frauen nachweise und nach Gender-Mainstreaming-Wissen schaft untersucht wurde, geht. Wie irre dieses Gender-Main streaming oder Ihre angebliche Wissenschaft ist,

(Lachen des Abgeordneten Königer [AfD])

kann man daran erkennen. Gucken Sie ins Internet, da finden Sie eine ganze Menge darüber, was Gender-Mainstreaming tat sächlich ist. Sie finden auch, dass es wissenschaftlich gar nicht belegt ist.

(Beifall AfD - Zuruf der Abgeordneten Große [DIE LIN KE])

Und dass wir hier unterschiedliche Familienbilder haben …

Frau Abgeordnete, Sie müssen zum Schluss kommen.

… haben wir heute festgestellt. Übrigens, Frau Bader, im 18. Jahrhundert waren die Frauen in der Oberschicht komplett emanzipiert und anerkannt.

(Beifall AfD - Lachen bei der SPD - Domres [DIE LIN KE]: Aha! - Frau Große [DIE LINKE]: Auweia!)

Wir sind am Ende der Rednerliste angelangt und kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen zunächst über den Überweisungsantrag ab. Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrags auf Drucksache 6/6566 „Brandenburg braucht eine zukunftsorien tierte Familienförderung“ an den Ausschuss für Arbeit, Sozia les, Gesundheit, Frauen und Familie. Wer dem Antrag folgt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthal tungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur direkten Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 6/6566 „Brandenburg braucht eine zukunftsorientierte Familienförderung“. Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist dem Antrag mehr heitlich nicht gefolgt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungs punkt 11 auf:

Weidetierhaltung mit Schutzjagden auf Problemwölfe sichern - Landesweit einheitliches Verfahren mit der Wolfsverordnung etablieren

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 6/6568

Wir beginnen die Aussprache. Zu uns spricht für die CDUFraktion die Abgeordnete Schier.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu allererst möchte ich mich beim Minister und bei Staatssekretä rin Frau Dr. Schilde ausdrücklich dafür bedanken, dass die Umweltministerkonferenz in Bad Saarow vor zwei Wochen einstimmig beschlossen hat, eine länderoffene Arbeitsgruppe unter der Federführung Brandenburgs einzurichten. Sie soll sich mit dem günstigen Erhaltungszustand des Wolfes sowie der Definition und dem Umgang mit Problemwölfen befassen.

Die Antwort auf die Frage, ab wie vielen Wölfen der günstigste Erhaltungszustand erreicht ist, ist insofern von Bedeutung, als damit einerseits die Frage geklärt wird, zu welcher Population die Wölfe in Deutschland gehören. Andererseits muss aber auch beantwortet werden, ob wir den Artenschutz weiterhin statisch denken oder es nicht langsam an der Zeit ist, bedrohte Arten zu schützen und Arten, die sich aufgrund des strengen Schutzes positiv entwickelt haben, so zu regulieren, dass ein vernünftiges Miteinander von Mensch, Nutztierhaltung und Artenschutz in unserer Kulturlandschaft möglich ist, ohne den günstigen Erhaltungszustand erneut zu gefährden. Diese Auf gabe ist zweifelsohne keine leichte, und beim Wolf wird sie sehr langfristig sein.

Doch auch kurzfristig und unter Anerkennung des derzeitigen strengen Schutzstatus der Wölfe in Deutschland lassen sich mit

Blick auf den Umgang mit Problemwölfen bereits heute Maß nahmen ergreifen, die wir zum Schutz der Weidehaltung neben Prävention und Schadensausgleich mit unserem Antrag aufzei gen.

Das Umweltministerium arbeitet derzeit an der Fortschreibung des Managementplans für den Wolf für die Zeit nach 2017. Pa rallel dazu wird eine Wolfsverordnung - analog zur Biberver ordnung - erarbeitet. Sie soll Maßnahmen zur Vergrämung, zum Fang und zur Entnahme von Wölfen mit problematischem Verhalten gegenüber Menschen ermöglichen. Dass wir damit eine schnelle und landeseinheitliche Vorgehensweise ermögli chen, ist absolut richtig und findet unsere volle Unterstützung. Das hat auch der Wolf in Rathenow gezeigt, der sich nicht nur mehrmals in der Stadt aufhielt, sondern auch den Menschen ziemlich nahekam.

Auf der anderen Seite stehen aber auch die Weidetierhalter vor großen Herausforderungen. Auch sie darf die Politik im Um gang mit Problemwölfen nicht alleine lassen. Genau aus die sem Grund muss die Wolfsverordnung des Landes Maßnahmen zum Umgang mit Problemwölfen gegenüber Nutztierhaltern beinhalten. Wir können und dürfen nicht bis zur nächsten Um weltkonferenz im November - hier in Potsdam - und auf den Bericht zum Umgang mit Problemwölfen warten. Die betroffe nen Landwirte und Weidetierhalter verlangen jetzt Antworten und geeignete Maßnahmen. Das hat auch das letzte Wolfsple num eindrucksvoll gezeigt, und die Stimmung auf dem Land, das wissen wir, ist schlecht.

Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie in der Wolfs verordnung genaue Tatbestände definiert, die eine zügige und landesweit einheitliche Entnahme von Wölfen mit problemati schem Verhalten gegenüber Nutz- und Weidetieren ermögli chen. Die Verordnung muss also genau festlegen, ab wann ein Wolf ein Problemwolf ist, zum Beispiel dann, wenn Wölfe Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Das machen sie näm lich, wenn sie es einmal können, immer wieder. Wo der Min destschutz und damit die Prävention zur Abwehr von Wolfs übergriffen scheitern oder Gefahr in Verzug ist, muss die Wolfsverordnung die Möglichkeiten des Artenschutzrechts der FFH-Richtlinie vollständig ausschöpfen. Dazu gehört auch die Entnahme von Wölfen durch sogenannte Schutzjagden.

Wie diese Schutzjagden europarechtskonform auf der Grundla ge des Artikels 16 der FFH-Richtlinie umgesetzt werden kön nen, zeigt unser Antrag. Auf der Basis eines aussagekräftigen Monitorings und eines Populationsmodells ist zunächst der tat sächliche Zuwachs an Wölfen in Brandenburg zu ermitteln.

(Beifall CDU)

Auf der Grundlage dieses bekannten Zuwachses kann dann ei ne Zahl von Tieren durch die Oberste Naturschutzbehörde be stimmt werden, die der Population im Zuge von Schutzjagden entnommen werden darf, ohne die positive Bestandsentwick lung der Wölfe hin zu einem günstigen Erhaltungszustand der Art zu gefährden. Diese ermittelte Quote ist sozusagen das mögliche Maximum, um nicht Obergrenze zu sagen.

Mithilfe der klar beschriebenen Tatbestände, ab wann ein Wolf ein Problemwolf ist, ist es den Unteren Naturschutz- und Jagd behörden dann möglich, innerhalb der Quote Schutzjagden auf den Problemwolf zu genehmigen. Um dem Artenschutzrecht

der FFH-Richtlinie sowie der Rechtsprechung des Europäi schen Gerichtshofes zu entsprechen, muss für jede einzelne Entnahme von Problemwölfen innerhalb der Quote anschlie ßend eine Erfolgskontrolle durchgeführt und die ganze Ent scheidungskette dokumentiert werden.

Das Instrument der Schutzjagden hat sich auch in anderen eu ropäischen Ländern wie Schweden und Finnland bewährt. Ob wohl auch dort der günstige Erhaltungszustand der skandinavi schen Wolfspopulation bislang noch nicht erreicht ist, billigt die EU-Kommission dieses Vorgehen ausdrücklich. Auch der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil aus dem Jahr 2007 die Vereinbarkeit der Schutzjagden in Finnland mit dem Gemeinschaftsrecht nicht bemängelt. Vielmehr schrieben die Richter Finnland ins Stammbuch, dass bei jeder einzelnen Ent scheidung für oder gegen eine Entnahme eine Beurteilung des Erhaltungszustands der Art zugrunde zu legen ist und der Er folg der Maßnahme dokumentiert werden muss.

Sie sehen, das Verfahren ist ziemlich aufwendig. Das ist der Einordnung des Wolfs in die Anhänge II und IV der FFHRichtlinie - also einmal den Lebensraum und einmal den Ar tenschutz betreffend - geschuldet, weshalb wir als CDU seit Langem dafür plädieren, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs zu definieren und ihn - wenn dieser erreicht ist - in den Anhang V aufzunehmen. Schutzjagden auf Problemwölfe nach dem beschriebenen Verfahren sind aber derzeit möglich, das gestatten uns das Europäische Artenschutzrecht und der stren ge Schutzstatus des Wolfs.

Dennoch sollten wir den Weg mit der Wolfsverordnung gehen. Es kann nicht sein, dass wir ausschließlich auf Prävention und den Bau von wolfssicheren Hochsicherheitszäunen setzen, die sowieso überwunden werden. Auch die schnelle Entnahme von Problemwölfen muss in Zukunft zum Schutz der Menschen, aber auch der Weidetiere möglich sein. Wir brauchen die Schä fer und Mutterkuhhalter, auch um unsere Verpflichtungen zum Erhalt ökologisch wichtiger Lebensräume - wie Dauergrünland oder Trockenrasen - zu erfüllen.

(Beifall CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, ich habe einen Rundumschlag gemacht. Ich finde es wichtig, auf der ei nen Seite die Art bzw. den Wolf und auf der anderen Seite Mensch und Tierhalter vor Schäden zu schützen. Das ist unsere Aufgabe. Ich denke, es ist eine gute Sache, wenn wir unseren Antrag in den Ausschuss überweisen und dort darüber diskutie ren, wie wir weiter vorgehen wollen. - Ich bedanke mich fürs Zuhören.

(Beifall CDU)

Wir danken Ihnen. - Wir setzen die Aussprache mit dem Bei trag des Abgeordneten Folgart fort. Er spricht für die SPDFraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kol legen! Liebe Gäste! Ja, der Wolf, liebe Roswitha Schier: In hochentwickelten Zivilgesellschaften mit einem hohen Grad an

arbeitsteilig organisierten, ja spezialisierten Abläufen im Ar beits- und Gesellschaftsleben ist es geradezu normal, dass zwei Extrempole aufeinanderschlagen, so will ich es einmal sagen. Das war und ist nicht nur beim Thema Wolf der Fall, auch beim Thema Grüne Gentechnik haben wir uns hier in diesem Hohen Haus damit auseinandergesetzt. In der Debatte um das Für und Wider dieser Biotechnologie verglich ich seinerzeit den gesellschaftlichen Exkurs dazu mit der Situation um die Bewertung von Bayern München: Entweder man liebt den FC Bayern oder man mag ihn eben nicht, um nicht zu sagen, man hasst ihn. Es gibt eigentlich nichts dazwischen.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Ähnliches können wir auch in der Diskussion um die Rück wanderung des Wolfs in Brandenburg bzw. in Deutschland feststellen. Die eine Seite sagt: Der Wolf gehört von Natur aus in unsere Fauna, da ist Platz, da ist Luft nach oben. Die andere Seite - die Landwirte, die Weidetierhalter, die Schäfer - sagt: Der Wolf gehört nicht mehr in unsere Kulturlandschaft. - Mir sagte einmal ein Bauer in Märkisch-Oderland: Den Wolf hat es hier 150 oder sogar mehr Jahre nicht gegeben, und es hat ihn wirklich niemand vermisst.

Lassen Sie mich noch eine kleine Geschichte erzählen. In mei ner langjährigen Funktion als Vizepräsident des Deutschen Bauernverbands hatte ich vor einigen Jahren an einem turnus gemäßen Treffen des Verbands der Berufsjäger Deutschlands teilnehmen dürfen. Darin sind einige Hundert Berufsjäger or ganisiert. Auf meine Frage, wie dieser Verband die Rückwan derung des Wolfs bewertet, sagte der Präsident: Wir sagen offi ziell erst einmal gar nichts zum Thema Wolf. Wir sind uns aber sehr sicher, dass uns dieser eines Tages auf dem Silbertablett angetragen wird.

Meine Damen und Herren, nun zum vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion. Meine Fraktion wird diesen Antrag unterstüt zen bzw. ihn an den Fachausschuss überweisen, damit wir dort inhaltlich weitermachen können. Denn - und das hat Roswitha Schier schon erwähnt - viele Dinge, die im Antrag genannt sind, werden durch die Landesregierung bereits umgesetzt oder sind in Vorbereitung. Das ist gut so. Einen Wolfsmanagement plan hat das Land bereits seit über fünf Jahren und arbeitet da mit erfolgreich, wie ich meine. Seit der Einführung dieses Plans bestehen bereits umfangreiche Definitionen, in welchen Fällen ein Wolf in seinem Verhalten als für den Menschen pro blematisch einzustufen ist. Die rasante Entwicklung der Wolfspopulation führte nicht zuletzt zu der Entscheidung, dass Minister Vogelsänger im Rahmen der Evaluierung dieses Wolfsmanagementplans einen weiteren Managementbaustein - auch darauf wurde schon hingewiesen - setzen wird, nämlich eine Wolfsverordnung. Auch das ist gut so.

In dieser Wolfsverordnung werden neben dem Schutz des Menschen vor Problemwölfen selbstverständlich auch Maß nahmen und Vorgehensweisen festgelegt werden, die dem not wendigen Schutz der Weidetiere gerecht werden. Auch der Umgang mit verletzten Wölfen soll, nicht zuletzt aus Gründen des Tierschutzes, in dieser Wolfsverordnung geregelt werden.

Die Landesregierung, das bitte ich zu bedenken, betritt mit die ser Wolfsverordnung bundesweit juristisches Neuland. Des halb freue ich mich sehr darüber, dass das Haus Vogelsänger, lieber Jörg, diese Initiative ergriff und nicht zuletzt auch die

letzte Umweltministerkonferenz in Bad Saarow zu dem Ergeb nis hin begleitete, dass eine bundesweit einheitliche Regelung zum Beutetier Wolf, in der schnellstmöglich klare Vorgaben zum Umgang mit dem Raubtier geschaffen werden sollen, er arbeitet wird. Herzlichen Dank dafür.

(Beifall SPD und CDU)

Dazu zählen die Ressortchefs vor allem Fragen zum Umgang mit Problemwölfen, des Managements sowie der Schadensre gulierung.