Vielen Dank. - Wir sind am Ende der Aussprache, und ich schließe Tagesordnungspunkt 1, die Aktuelle Stunde.
- Da haben Sie Recht, Entschuldigung! - Wir sind also noch nicht dabei, Tagesordnungspunkt 1 zu schließen, sondern er ist wiedereröffnet, und wir kommen selbstverständlich zu den schon angekündigten Abstimmungen. Pardon!
Erste Abstimmung: Wir stimmen über den Entschließungsan trag der CDU-Fraktion „Weichen stellen für eine zukunftsfeste Mobilität im ganzen Land“ auf Drucksache 6/6872 ab. Wer diesem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltun gen? - Damit ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich ab gelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Jetzt Weichen für Infrastruktur und Angebotsausbau stellen - die Fortschreibung des Nahverkehrsplans für eine echte Verbesserung des SPNV in Brandenburg nutzen“ auf Drucksache 6/6879. Wer diesem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN folgt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstim men? - Enthaltungen? - Damit ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir starten mit der Dringlichen Anfrage 28 (Fertigstellung des BER in akuter Gefahr?). Der Abgeordnete Genilke hat das Wort.
Laut der aktuellen Presseberichterstattung mit der Überschrift „Bosch zweifelt, ob der BER je fertig wird“, von der „PNN“ vom 26. Juni dieses Jahres, hat eine für die Fertigstellung des Flughafens BER zentrale Baufirma kürzlich in einem Brief ge genüber der FBB eindringlich die Befürchtung geäußert, dass bereits „vorliegende Prüfberichte der Sachverständigen ihre Gültigkeit verlieren und durch die Sachverständigen zurückge zogen werden“. Es bestünde weiterhin „keine Grundlage für ei ne Finalisierung der Inbetriebsetzung der Brandmeldeanlagen.“
Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie bewertet die Lan desregierung als Gesellschafter der FBB die in der Pressebe richterstattung dargestellten Sachverhalte?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Genilke, für die Landesregierung hat die In betriebnahme des BER nach wie vor höchste Priorität. Insofern drängt sie auf allen Ebenen auch auf eine möglichst effiziente Zusammenarbeit zwischen der Gesellschaft, den Planern und den beteiligten Firmen, seien sie nun größer oder kleiner. Hin zu kommt das erhebliche Interesse der Medien und des politi schen Raums - wie wir ja auch heute feststellen können.
Angesichts dieses erheblichen Drucks auf alle Beteiligten gibt es durchaus gewichtige Tendenzen bei diesen, die eigene Posi
tion besonders zu dokumentieren, sei es aus Darstellungs- oder aus Rechtsgründen. In diesen Kontext wird auch der hier zitier te Schriftwechsel der Arbeitsebenen der Gesellschaften einge ordnet, der natürlich sehr ernst genommen werden muss, ande rerseits nicht überbewertet werden darf. Das ist eine Moment aufnahme in einer kontroversen Diskussion.
wie es im Übrigen auch aus dem zitierten Zeitungsartikel aus drücklich hervorgeht. Die mir vorliegende Erklärung des Un ternehmens lautet wie folgt:
„In engem Austausch mit der Flughafengesellschaft ar beiten wir mit Hochdruck daran, beauftragte Leistungen fertigzustellen. Alle Beteiligten sind gewillt und betrach ten es als gemeinsame Aufgabe, das komplexe Projekt mit vielen Besonderheiten zum Abschluss zu bringen.“
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ob nichts hinzuzufügen ist, sei dahingestellt. Ich nehme das mir zustehende Recht in An spruch, eine Nachfrage zu stellen.
Ich habe in Ihrer Aussage gelesen, dass Bosch ein Interesse da ran hat, am Flughafen weiterzuarbeiten - das teile ich absolut. Dennoch gibt es etwas, auf das Sie noch nicht eingegangen sind, nämlich den Vorwurf der 1 097 Behinderungssachverhal te, die dazu führen, dass sich Bosch als - wie ich sagen muss - für den Flughafen systemrelevante Firma veranlasst fühlt, Ih nen vorzuwerfen, Aktionismus zu betreiben, wovon sie nichts hält. Deshalb bin ich besorgt darüber, dass die Funktionstests parallel zu den Bauarbeiten laufen, was eindeutig darauf hin weist, dass es zu einer weiteren Bauzeitverlängerung kommt. Deshalb meine Frage nach den 1 097 Behinderungssachverhal ten und die Frage, ob Sie der Meinung sind, dass sowohl die Hälfte der Kosten zur Fertigstellung des Flughafens wie auch der Bauzeit erreicht ist.
Es gibt weitere Fragen, die wir sammeln. Dann können Sie sie zusammenhängend beantworten. Herr Vogel, bitte.
Herr Staatssekretär, Sie hatten gerade zitiert, dass Sie bemüht seien, die beauftragten Leistungen fertigzustellen. Nun ist aber die öffentlich und auch im Ausschuss regelmäßig diskutierte Frage, ob überhaupt konkrete Leistungen vereinbart sind. Es ist
ja immer die Rede davon, dass kein Werkvertrag existiert, in dem für einen bestimmten Zeitpunkt abrechenbare Leistungen abgefordert werden; gerade im Zusammenhang mit der Firma Bosch wurde häufig dargestellt, dass hier nach Stunden abge rechnet wird. Und ich erinnere mich, dass Herr Mühlenfeld sehr deutlich gesagt hat, dass er es erreicht habe, dass mehr Personal auf die Baustelle geschickt wird. Deshalb die Frage: Was sind denn diese beauftragten Leistungen?
Ich beginne mit der Frage des Abgeordneten Vogel. Wir haben das Problem, das wir auch im Sonderausschuss vielfach erör tert haben, dass Leistungserbringung auf der Baustelle im Mo ment nicht unbedingt auf Basis von konkret definierten Werk verträgen erfolgt, sondern aufgrund von Anordnungen zur Er füllung von Leistungen. Insofern gibt es durchaus im Einzel nen definierte Aufgabenbereiche, aber eben nicht unter dem Schutz des Werkvertragsrechts mit den entsprechenden Mög lichkeiten von finalen und Erfüllungskonkretisierungen. Aber natürlich wird dort gearbeitet und geleistet, und natürlich ha ben wir Fortschritt. Der ist in der Tat allerdings lange nicht so, wie wir das gerne hätten, das muss ich hier nicht noch einmal betonen.
Zur Frage des Abgeordneten Genilke: Im Grunde gilt dasselbe. Wir haben eine sehr komplexe Situation auf der Baustelle, wir haben darüber im Sonderausschuss mehrfach diskutiert.
Wir sind nicht so weit, dass wir das komplexe System von Pla nungen der Flughafengesellschaft, der externen Planer und der Baufirmen zusammenbringen können. Jetzt haben wir diese Momentaufnahme aus dem Schriftwechsel; der ist - wenn ich das richtig sehe - schon einen Monat alt. Die Flughafengesell schaft hat darauf geantwortet. Wir werden im Sonderausschuss das Thema weiter diskutieren. Aber für mich bleibt es dabei, dass wir eine Momentaufnahme haben und es darum geht, den Flughafen baldmöglichst fertigzustellen. Ein Verzug gegenüber Terminplänen vermag ich im Moment nicht zu sehen, denn wir diskutieren ja gerade, wie Ihnen bekannt ist, diese Terminpläne im Zusammenwirken mit den Firmen. Wir werden sehen, wel che Ergebnisse dann festzustellen sind.
Vielen Dank. - Bevor ich zur nächsten Fragestellerin komme, möchte ich Gäste begrüßen, zum einen Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Gymnasiums Falkenberg (Elster) und zum anderen eine Besuchergruppe des Städte- und Gemeinde bundes Brandenburg. Herzlich willkommen hier bei uns im Plenarsaal!
Die Frage 952 (Bundesteilhabegesetz) wird von der Abgeord neten Lehmann für die SPD-Fraktion gestellt.
Das Bundesteilhabgesetz ist im Dezember 2016 im Bundestag verabschiedet worden. Damit dieses Gesetz in Reformstufen ab 2017 in Kraft treten kann, sind die Bundesländer angehal ten, entsprechende Ausführungsgesetze zu erlassen. Vermehrt sind nun Mitte des Jahres 2017 örtliche Sozialhilfeträger und Wohlfahrtsverbände an Landtagsabgeordnete herangetreten und haben den aktuellen Stand der Erarbeitung eines Ausfüh rungsgesetzes für Brandenburg nachgefragt. In einigen Bun desländern sind die Erarbeitungsprozesse für die Landesaus führungsgesetze bereits abgeschlossen.
Ich frage die Landesregierung: Wann können und dürfen wir in Brandenburg mit solch einem Ausführungsgesetz rechnen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Lie be Frau Lehmann, das Bundesteilhabegesetz ist ein umfangrei ches Artikelgesetz, und die Inhalte treten in Stufen und unab hängig von landesrechtlichen Ausführungsgesetzen in Kraft. Aufgabe der Länder - und das ist der Zusammenhang mit Ihrer Frage - ist es, in diesem Rahmen die für die Durchführung die ser nun reformierten Eingliederungshilfe zuständigen Träger zu bestimmen und in diesem Zusammenhang auch die Fragen zu den Bereichen Finanzen, Organisation und Aufsicht zu klären. Das ist das, was wir in dem Ausführungsgesetz regeln müssen.
Bisher sind im Land Brandenburg die Landkreise und kreis freien Städte die Träger der Eingliederungshilfe. Wir haben ja nach dem SGB XII in Brandenburg den sogenannten Branden burger Steuerungskreis. Dort sind Vertreter meines Hauses und des LASV, und es sind alle Landkreise und kreisfreien Städte vertreten. Dieser Brandenburger Steuerungskreis hat eine Ar beitsgruppe eingesetzt mit dem Ziel, sich zu diesen Fragen zu verständigen, möglichst einvernehmliche Lösungen zu finden, die dann die Grundlage für dieses Ausführungsgesetz sein kön nen.
Des Weiteren hat man sich dort verständigt, weitere Arbeits gruppen - auch mit Vertreterinnen und Vertretern der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, die ja ebenfalls im Steuerungskreis sitzen - zu den Themen Bedarfsermittlung und Rahmenverträ ge zur Erbringung von Leistungen einzurichten.
Auch da ist das Ziel, sich möglichst einvernehmlich zu ver ständigen. Das kann dann Grundlage für die Rechtsverordnung der Landesregierung sein.
Wir müssen in diesem Verfahren viele Akteure beteiligen. Wir nehmen das sehr ernst. Neben den Kommunen und der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände ist der Landesbehindertenbeirat einzubeziehen. Er ist auch über den aktuellen Sachstand unter richtet worden und wird weiterhin regelmäßig einbezogen.
Die Gesetzgebungsverfahren zur Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe sind in den einzelnen Bundesländern - da haben Sie Recht - sehr unterschiedlich. Das ist auch davon ab
hängig, welche landesrechtlichen Regelungen es vorher gege ben hat. Es ist insbesondere für Stadtstaaten etwas leichter, weil sie keine kommunale Ebene haben. Es ist unterschiedlich zu handhaben - auch in Abhängigkeit davon, wie strikt das Konnexitätsprinzip angewandt und verarbeitet worden ist.