Protokoll der Sitzung vom 28.06.2017

Hier wollen wir möglichst alle Problemkonstellationen vorher diskutieren, damit wir dieses Gesetz einvernehmlich durch den Landtag bringen können. Wann genau das abschließend der Fall sein wird, kann ich Ihnen heute leider noch nicht sagen.

Ich darf Ihnen aber sagen: Im Zusammenhang mit dem Bun desversorgungsgesetz beabsichtigt der Bundesgesetzgeber, in einem „Omnibus-Verfahren“ Änderungen am Bundesteilhabe gesetz vorzunehmen, insbesondere Änderungen bei der Ter minsetzung. Bislang sollten die neuen Träger der Eingliede rungshilfe bis zum 01.01.2018 bestimmt werden. Dieser Ter min soll - so dieses Gesetz so beschlossen wird - auf den 31.12.2019 verschoben werden, da Brandenburg nicht das ein zige Bundesland mit zeitlichen Umsetzungsschwierigkeiten ist, sondern viele Flächenländer haben zeitliche Schwierigkei ten mit diesem Umsetzungsverfahren.

Ich darf Ihnen, wenn es gestattet ist, auch sagen, dass ich mor gen Nachmittag leider nicht an der Sitzung des Landtages teil nehmen kann, weil ich auf Einladung des Bundesarbeitsminis teriums als Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonfe renz nach Berlin eingeladen bin, um uns dort bezüglich des Umsetzungsstandes zum Bundesteilhabegesetz zu verständi gen. Ich kann gern im Nachgang im Ausschuss berichten.

(Beifall DIE LINKE)

Es sind Zusatzfragen angezeigt. - Frau Abgeordnete Lehmann, bitte.

Vielen Dank, Frau Ministerin, für die ausführliche Beantwor tung. Es ist ein guter Sachstand, wie ich finde. Vor allem ist wichtig, dass jetzt die örtlichen Sozialhilfeträger und Wohl fahrtsverbände miteingebunden sind. Das ist sehr gut.

Ich habe eine Nachfrage zur unabhängigen Beratungsstelle, die nach diesem Gesetz auch zum 01.01.2018 eingerichtet werden soll. Können Sie dazu vielleicht etwas sagen?

Hierzu bin ich von unterschiedlichen Stellen angeschrieben worden. Das war auch Thema in dieser Brandenburger Kom mission. Das ist eine sehr wichtige Vorgabe aus dem Bundes teilhabegesetz. Wir wollen das möglichst im Einvernehmen miteinander regeln.

Ich weiß, dass man in der ersten Sitzung aufgrund der Fülle der zu regelnden Gegenstände nicht bereits alles abarbeiten konnte und man sich auf weitere Arbeitsgruppen verständigt hat. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir eine gemeinsame Lösung fin den.

Es ist im Interesse der Betroffenen, dass sie eine unabhängige Beratung haben, die mit einem großen Vertrauen ausgestattet

ist. Deshalb brauchen wir möglichst schnell, aber auch mög lichst einvernehmlich eine gemeinsame Lösung.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 953 (Beräumung der Vorsperre der Talsperre Spremberg von Eisenhydroxidschlamm), die der Abgeordnete Nowka von der CDU-Fraktion stellt.

Die Vorsperre Bühlow der Talsperre Spremberg ist zum Schutz der Talsperre sowie aufgrund verschiedener Konditionierungs maßnahmen gegen die Verockerung der Spree ein Absatzbe cken für Eisenhydroxidschlamm. Zuständig für die Beräumung der Vorsperre ist das Land Brandenburg. Eine Lotung des Vor staubeckens im März 2017 hat einen Füllstand von rund 120 000 Kubikmetern Sedimentfracht bei einem Gesamtfas sungsvolumen von 300 000 Kubikmetern ergeben.

Nach Einschätzung von Fachleuten verliert die Vorsperre ihre Schutzfunktion gegenüber der Talsperre zunehmend, wenn mehr als 50 % des Beckenvolumens mit Sedimenten und Ei senhydroxidschlamm ausgefüllt sind. Das wird bei der jährlichen Sedimentfracht, die zu erwarten ist, im Laufe der nächs ten zwölf Monate der Fall sein.

Derzeit laufen zwar öffentliche Ausschreibungen zur Beräu mung der Vorsperre sowie ihrem Zulaufbereich. Wann die Beräumung tatsächlich ausgeführt wird und wie viele Kubik meter Sedimentfracht entnommen werden, ist jedoch unklar. Klar ist, dass sich auch der Freistaat Sachsen an den Beräu mungskosten beteiligen wird, da der Eisenhydroxidschlamm überwiegend aus Sachsen und somit aus dem Südraum der Spree antransportiert wird.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele Kubikmeter Eisenhydroxidschlamm werden durch eine Beräumung der Vorsper re Bühlow wann entnommen, um die Schutzfunktion des Vor staubeckens weiterhin zu gewährleisten und die Talsperre Spremberg sowie die Spree vor Sedimenteintrag durch Eisen hydroxid zu sichern?

Vielen Dank. - Die Frage beantwortet Minister Vogelsänger. Bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Die Problemsituation ist dargestellt. Insofern kann ich mir Ausführungen dazu sparen.

Mit großer Erleichterung und Freude kann ich Ihnen mitteilen, dass der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohle sanierung am 27. Juni 2017 die Finanzierung eines Großver suchs sowie anteilig der Beräumungsmaßnahme ab 2018 in Höhe von insgesamt etwa 2,5 Millionen Euro genehmigt hat. Insofern haben wir die entsprechenden Voraussetzungen.

Die zwischen Landesamt für Umwelt sowie Lausitzer und Mit teldeutscher Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH - LMBV -

abgestimmte Zeitplanung sieht vor, dass im Laufe des Jahres 2018 mindestens 30 000 Kubikmeter Schlamm aus der Vor sperre entnommen werden, sodass das Schlammvolumen in der Vorsperre auf jeden Fall nicht mehr zunimmt. Die Maßnah me ist auf mehrere Jahre angelegt.

Ich komme auf den Großversuch zu sprechen. Im Rahmen des Großversuchs soll die kontinuierliche Beräumung und Entwäs serung des Schlamms mit Geotubes getestet werden. Das sind geotextile Entwässerungsschläuche, die Schlämme von Klar wasser trennt. Das ist ein neues, kostensparendes Verfahren. Das soll damit erprobt werden. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Gibt es noch Zusatzfragen, Herr Nowka? - Ja, dann bitte, Herr Nowka.

Ich habe verstanden, dass es im Prinzip ab 2018 mit einer wei teren Beräumung losgeht. Aber 30 000 Kubikmeter sind nur 10 % des Gesamtfassungsvolumens. Es liegt dort bereits ein Stoffeintrag, der 120 000 plus x Kubikmeter umfasst. Das heißt: Mit der jetzt von Ihnen avisierten Beräumung würden wir uns gerade einmal so in dem Bereich bewegen, dass Eisen hydroxidschlamm nicht in den Stausee überläuft.

Dazu kann ich Ihnen sagen, dass das bereits der Fall ist. Wir haben in den Uferzonen der Hauptsperre inzwischen wieder Eisenhydroxidablagerungen. Das heißt: Wir müssen davon ausgehen, dass man wesentlich größere Mengen entnehmen muss. Können Sie zu diesen Mengenvolumen irgendwelche Aussagen treffen?

Herr Minister, einen Moment bitte. - Es gibt weitere Zusatzfra gen. Bitte, Herr Abgeordneter Raschke.

Unsere Fraktion hat im März genau dazu ein Fachgespräch durchgeführt. Da wurden schon ein paar Sachen erwähnt. Der Minister hat es jetzt ausgeführt. Daran schließt sich die Frage an:

Meine erste Frage lautet: Wohin kommt der Schlamm, der da herausgenommen wird? Der Altdöberner See ist vom Tisch. In der Zeitung war zu lesen, dass es bei Plessa eine Deponie ge ben soll. Können Sie uns etwas über die Deponie berichten? Wann geht es los mit der Planung und Genehmigung? Wenn im Laufe des Jahres 2018 30 000 Kubikmeter herausgeräumt wer den sollen, dann müssen die irgendwohin.

Meine zweite Frage lautet: Sie haben gesagt, es soll mit Geotu bes entwässert werden. Das ist so ähnlich wie bei dem Pilot projekt der Spree-Beräumung. Da gab es die berechtigte Kritik, dass nicht beprobt wurde. Auch beim Schlamm in Welzow gab es Fragen zur Beprobung des Schlamms; hier die Frage nach Arsen.

Wie ist das hier? Wird der Schlamm beprobt, wenn er in den Geotubes ist? Wird das Wasser auch beprobt?

Vielen Dank. - Herr Minister, Sie haben das Wort.

Ich fange bei den 120 000 Kubikmetern an. 120 000 Kubikme ter beträgt jetzt die Ablagerung. Ich habe gesagt, dass das auf mehrere Jahre angelegt ist. So ehrlich muss man miteinander umgehen. Es kann nicht sofort beseitigt werden.

Ich vergleiche das ein Stück weit mit der Ausbaggerung im Spreewald. Da hat man 25 Jahre nicht ausgebaggert. Ich habe entschieden, dass damit jetzt an mehreren Stellen begonnen wird. Aber die 25 Jahre holt man nicht sofort auf.

Ich bin zunächst einmal froh, dass diese 2,5 Millionen Euro genehmigt wurden - das ist eine Größenordnung - und die Vor aussetzungen vorliegen. Herr Abgeordneter Raschke, dann wä ren die ganzen anderen Dinge in der Ausschreibung geklärt. Ich gehe von einer sachgerechten Entsorgung aus. Ich gehe auch davon aus, dass das entsprechend dokumentiert wird. Das können wir dann gern auch im Fachausschuss debattieren.

Weitere Zusatzfragen sind nicht geplant, kein Dialogverfahren. Vielen Dank, Herr Minister.

Wir kommen zur Frage 954 (Elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete). Frau Abgeordnete Fortunato, bitte.

Seit einem Jahr gibt es die elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete. Wir haben die Einführung der elektronischen Ge sundheitskarte von Anfang an unterstützt, weil Geflüchtete so einen direkten Zugang zur medizinischen Versorgung erhalten und die teilweise entwürdigende Beantragung von Behand lungsscheinen beim örtlichen Sozialamt wegfällt. Nach und nach sind immer mehr Landkreise und kreisfreie Städte der Rahmenvereinbarung beigetreten und nutzen die Vorteile der Gesundheitskarte. Die Verwaltungen werden von erheblichem Aufwand entlastet.

Medienberichten zufolge verbleiben fünf Landkreise - ich glaube, jetzt sind es nur noch zwei -, die der Vereinbarung noch nicht beigetreten sind, darunter der Landkreis Märkisch-Oder land. Hier entscheiden nach wie vor Mitarbeiter des Sozialam tes, ob eine behandlungswürdige Erkrankung eines Geflüchte ten vorliegt oder nicht.

Am 15. Juni 2017 gab es einen Erfahrungsaustausch mit Ver treterinnen und Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städ te, Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Bran denburg.

Ich frage die Landesregierung: Zu welchen Ergebnissen hat der Erfahrungsaustausch geführt?

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Golze.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, dieser Erfahrungsaustausch sollte zum einen al len an diesem Verfahren Beteiligten dienen, um sich über die Umsetzung, über offene Fragen, über eventuelle Schwierigkei ten auszutauschen. Zum anderen sollte er aber auch den Land kreisen, die bisher der Rahmenvereinbarung noch nicht beige treten sind, dienen, um sich aus erster Hand über das Umset zungsverfahren zu informieren und darüber zu diskutieren.

Den Erfahrungsberichten aus den bisher beigetretenen Kom munen war zu entnehmen, dass zwar die Übergangszeit sehr arbeitsintensiv war, weil ja erst alle Daten eingepflegt, die Kar ten ausgegeben werden mussten und so weiter, aber die Versor gung selbst jetzt als deutliche Vereinfachung für die Verwal tung empfunden wird. Die Zusammenarbeit mit den Kranken kassen wurde übereinstimmend als reibungslos und lösungsori entiert beschrieben. Alle haben begrüßt, dass es feste An sprechpartner gibt, dass man sich nicht durchtelefonieren muss, dass offene Fragen ganz schnell geklärt werden. Auch sind die Mitarbeiter in den Sozial- und Gesundheitsämtern der Kommunen entlastet worden. Entlastung erfährt ebenfalls der Öffentliche Gesundheitsdienst. Sie haben es selbst beschrie ben: Sozialamtsmitarbeiter, die über gesundheitliche Fragen entscheiden mussten, haben im Zweifelsfall oft den Öffentlichen Gesundheitsdienst, den Amtsarzt/die Amtsärztin, einge schaltet. Diese Gutachtertätigkeit fällt nunmehr weg und es werden damit Kapazitäten frei.

Ein wichtiges Thema - das ist auch ein Ergebnis dieser Runde - ist die Sprachmittlung. Das ist natürlich nicht nur im Gesund heitsbereich so, aber auch hier müssen wir dranbleiben. Die Ärzteschaft und auch die Krankenhäuser sowie die Apotheker schaft haben übereinstimmend von einer großen Entlastung durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte be richtet.

Gegen Ende der Veranstaltung haben drei der bisher fünf noch nicht beigetretenen Landkreise erklärt, dass ein Beitritt bevor stehe, beim Landkreis Elbe-Elster zum 1. Oktober 2017; das Beitrittsschreiben ist inzwischen in meinem Hause eingegan gen. Auch der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat sich dem Beitritt in einem Prozess genähert. Es gibt inzwischen einen Kreistagsbeschluss und uns ist dort gesagt worden, dass dieser auch umgesetzt werde. Auch der Landkreis Spree-Neiße hat dort mitgeteilt, dass die Einführung geplant sei, ein konkreter Termin konnte jedoch noch nicht genannt werden. Somit sind es nur noch die Landkreise Märkisch-Oderland und Ostprig nitz-Ruppin, die der Rahmenvereinbarung bisher nicht beitre ten wollen.

Für mich war noch wichtig, dass alle Beteiligten bei diesem Erfahrungsaustausch gesagt haben, dass die elektronische Ge sundheitskarte für sie eine Vereinfachung, eine Entlastung ist - die Sozialämter der Kommunen, die Gesundheitsämter der Kommunen, die Amtsärztinnen und Amtsärzte der Kommunen, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die Apothekerinnen und Apotheker, die Krankenhäuser und nicht zuletzt natürlich die Betroffenen, die die ihnen zustehenden medizinischen Leistungen nun einfacher bekommen können. Insofern ist es jetzt an uns und an allen am Verfahren Beteiligten, auf die bei

den verbliebenen Landkreise zuzugehen und sie zu ermuntern, sich an diesem erfolgreichen Verfahren zu beteiligen. - Danke schön.

Es wurden Fragen angekündigt. Herr Abgeordneter Jungclaus, bitte.

Vielen Dank, Frau Ministerin Golze, für die Ausführungen. Sie sagten gerade, es sei an allen Beteiligten, auf die verbleibenden Landkreise zuzugehen und sie zu ermuntern. Das mag bei Kreisen, die Zweifel oder Bedenken haben, durchaus ein pro bates Mittel sein. Aus den von Ihnen angesprochenen Kreisen nehme ich eher erbitterten Widerstand wahr. Beispielsweise hat der SPD-Landrat Gernot Schmidt, als unsere Fraktion ei nen entsprechenden Antrag in den Kreistag eingebracht hat, gesagt, es sei egal, wie darüber abgestimmt werde, er werde das auf keinen Fall umsetzen. So viel zu der Lage zumindest in unserem Kreis. Insofern würde mich interessieren, welche Möglichkeiten Sie über das Zugehen auf die Kreise und das Ermuntern hinaus sehen, damit in Brandenburg in allen Krei sen die elektronische Gesundheitskarte eingesetzt werden kann.

Ich setze momentan noch auf die Kraft des Arguments. Das hat in den vergangenen Monaten sehr gut funktioniert. Wie wir jetzt sehen, sind es nur noch zwei Landkreise, wovon einer lei der nicht einmal in der Runde vertreten war, es war aber nicht Märkisch-Oderland. Bisher haben sie sich dadurch überzeugen lassen, dass die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Landkreisen ihnen ihre Befürchtungen, ihre Vorbehalte neh men konnten und dass es für alle eine Vereinfachung ist. Ich glaube, dass den beiden verbliebenen Landkreisen die Argu mente ausgehen werden, die dagegen sprechen, es sei denn, es sind Überzeugungen, die ich mir zwar nicht erklären kann, die aber irgendwo ihre Ursache haben werden. Hier gibt es ver schiedene Akteure, die helfen können. Sie haben eben selbst den Kreistag angesprochen. In Oberspreewald-Lausitz hat ein Kreistagsbeschluss eine Mehrheit gefunden. Hier können alle demokratischen Parteien helfen, dazu beizutragen, den Landrat davon zu überzeugen. Letzten Endes - ich sage das ganz vor sichtig - ist die Versorgung von Geflüchteten den Landkreisen als Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen worden. Ich sehe es aber als die Ultima Ratio, von einem Weisungsrecht Gebrauch zu machen, kann es aber nicht endgültig und für alle Zeiten ausschließen, weil ich als Landesregierung auch ein gro ßes Interesse daran habe, ein einheitliches Prinzip zu verfolgen,