Der Ministerpräsident hat es heute in seiner Regierungserklä rung schon angekündigt: Für die Bereiche Feuerwehrinfra struktur sowie Sport- und Freizeitinfrastruktur sind die Pro gramme deutlich überzeichnet, sodass im Rahmen des Nach tragshaushaltes zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt wer den. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Die Frage 1068 (Grenzüberschreitende UVP oder SUP beim polnischen Oderausbau) wird vom Abgeordne ten Vogel gestellt.
Am 23. Juli 2015 genehmigte die Weltbank das polnische Od ra-Vistula Flood Management Project, also das Oder-WeichselHochwasserschutz-Managementprojekt. Im Rahmen dieses Projektes plant Polen, bis 2023 den Hochwasserschutz an Oder und Weichsel zu verbessern. Dieses Projekt wirft allerdings viele Fragen hinsichtlich der Verträglichkeit mit Natur und Umwelt auf, insbesondere weil der polnische Teil des Unteren
Bei mindestens zwei der Subkomponenten dieses Projekts müsste eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeits- bzw. Strategische Umweltprüfung erfolgen. Weil diese Maßnahmen erhebliche grenzüberschreitende Auswirkungen haben könn ten, sind sowohl das für den Umweltschutz zuständige Minis terium des hauptsächlich betroffenen Bundeslandes - das ist Brandenburg - als auch das Bundesumweltministerium zu in formieren.
In der Antwort auf unsere Kleine Anfrage, Drucksache 6/4619, vom Juli 2016 gab die Landesregierung aber an, ihr lägen zu diesen Maßnahmen noch keine offiziellen Informationen vor, die umfassend und detailliert genug sind, eine fundierte Beur teilung der Maßnahmen und eventueller negativer Auswirkun gen zu ermöglichen.
In der Zwischenzeit hieß es vom Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde, dass die polnische Seite nicht plane, eine grenz überschreitende SUP durchzuführen; zu einer UVP lägen keine Informationen vor.
Ich frage daher die Landesregierung: Wie positioniert sie sich im Hinblick auf eine grenzüberschreitende Umweltverträglich keits- bzw. Strategische Umweltprüfung der Maßnahmen im Rahmen des Odra-Vistula Flood Management Project?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bei der Oder handelt es sich um eine Bundeswasserstraße, so dass für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Gewässer und deren grenzüberschreitende Abstimmung die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zuständig ist. Sowohl der Landesregierung als auch der Bundesregierung liegt bis heute noch keine offizielle Beteiligung der polnischen Seite für eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeits- oder Strategi sche Umweltprüfung vor.
In den zuständigen Arbeitsgruppen der Deutsch-Polnischen Grenzkommission und der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung bekommen die Vertre ter Brandenburgs regelmäßig kurze Berichte zu den Projekten von polnischer Seite.
Insbesondere das von Ihnen erwähnte Projekt I A 3 im Unteren Odertal befindet sich demnach noch in einer sehr frühen kon zeptionellen Planungsphase. Im Oktober 2016 fand auf Initiati ve meines Hauses ein Fachgespräch der zuständigen Kollegen für Wasserwirtschaft und Naturschutz mit den Vertretern der Meliorationsverwaltung der polnischen Woiwodschaften West pommern und Lebuser Land statt. Im Ergebnis dieses Ge sprächs haben wir die polnische Seite darauf hingewiesen, dass das Land zu gegebener Zeit eine formelle Beteiligung an Pro jekten mit möglichen grenzüberschreitenden Auswirkungen erwartet.
Im September dieses Jahres wurde der uns bekannte Sachstand auch mit den Naturschutzverbänden erörtert, die sich für dieses Thema engagieren. Zu Beginn des Jahres 2018 werden Vertre ter der Abteilung Wasser- und Bodenschutz meines Hauses ein Gespräch mit der für die Umsetzung des deutsch-polnischen Abkommens über die gemeinsame Verbesserung der Situation der Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet vom Ju ni 2015 zuständigen Bundeswasserstraßenverwaltung führen. Ich denke, diese Zuständigkeit bleibt auch nach den Koaliti onsverhandlungen bestehen. Dabei wird neben den anstehenden Aufgaben in deutscher Verantwortung auch über den Austausch zum Kenntnisstand der polnischen Projekte zu reden sein.
Da unsere Erkenntnisse aus all diesen Aktivitäten bezüglich der möglichen Umweltauswirkungen nicht ausreichend sind, kann ich jetzt auch keine konkrete Aussage dazu machen. Da für bitte ich um Verständnis. Ich versichere Ihnen aber, dass wir gemeinsam mit dem Bund an diesem Thema dranbleiben. Ich darf in diesem Zusammenhang auch sagen, dass es in die ser Frage eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Bundesum weltministerium und dem Bundesverkehrsministerium gibt.
Vielen Dank. - Die Frage 1069 (Cottbuser Ostsee in Sulfat- prognose einbezogen?) der Abgeordneten Schinowsky wird vom Abgeordneten Raschke gestellt.
Wir hatten hier als Landtag einen Masterplan beschlossen. Dementsprechend sollte eine Sulfatprognose in Auftrag gege ben werden. Diese ist dem Vernehmen nach nun wohl fertig. Wir haben jetzt die Sorge, dass in dieser Sulfatprognose etwas vergessen wurde - nämlich der Cottbuser Ostsee. Diese Sorge begründet sich darin, dass gerade ein Planfeststellungsverfah ren zum Vorhaben „Gewässerausbau Cottbuser Ostsee“ statt findet. Hierzu werden im Zeitraum vom 4. Dezember 2017 bis 12. Januar 2018 die entsprechenden Unterlagen ausliegen. Da bei geht es unter anderem um die Frage, wie viel Sulfat der Cottbuser Ostsee emittieren wird. Da mit einer endgültigen Planfeststellung jedoch nicht vor Ende 2018 zu rechnen sein wird, fragen wir uns: Wie passt das zusammen, wenn die Sul fatprognose jetzt fertig ist, das Planfeststellungsverfahren für den Cottbuser Ostsee aber erst Ende 2018 abgeschlossen ist?
Ich frage deswegen die Landesregierung: Wie stellt sie sicher, dass in der Sulfatprognose die zukünftigen Entwicklungen am Cottbuser Ostsee berücksichtigt werden?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Grundsätzlich ist mit einer Ausleitung aus dem Cottbuser Ost
see aufgrund der Flutungsdauer nicht vor 2022 zu rechnen. Bei sehr trockenen Verhältnissen könnte der See sogar erst 2025 vollständig geflutet sein. Dennoch wurde der Cottbuser Ostsee im Sulfatprognosemodell berücksichtigt.
Im Modell erfolgt die Ausleitung, wie von der LEAG für das Planfeststellungsverfahren beantragt, aus dem See über den Schwarzen Graben in den Hammergraben. Mithilfe des Sulfat prognosemodells wurden verschiedene Szenarien mit unter schiedlichen Rahmenbedingungen berechnet. Je nach Szenari um unterscheidet sich die angenommene Sulfatkonzentration im See.
Die nächste Frage der Abgeordneten Schinowsky, die Fra ge 1070 (Flutungstermin Cottbuser Ostsee), wird ebenfalls vom Abgeordneten Raschke gestellt.
Frau Schinowsky hatte damit eine zweite Frage verbunden. Wenn das Planfeststellungsverfahren zum Cottbuser Ostsee im nächsten Jahr beendet ist, die LEAG jetzt aber bekräftigt hat, dass sie bis Ende 2018 den Ostsee fluten möchte, fragen wir uns: Wie passt das zusammen?
Ich frage stellvertretend für Frau Schinowsky die Landesregie rung: Welche Folgen in finanzieller bzw. planungsrechtlicher Hinsicht hätte eine Verschiebung des von der LEAG anvisier ten Flutungstermins im November 2018 für das Land, wenn es bis dahin keinen Planfeststellungsbeschluss geben sollte?
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Raschke! Ich habe nicht da mit gerechnet, dass diese Frage jetzt noch an die Reihe kommt.
Dass am 1. November 2018 mit der Flutung des Cottbuser Ost sees begonnen werden soll, ist der Landesregierung nicht be kannt gegeben worden. Tatsache ist, dass das Bergbauunter nehmen LEAG derzeit ein Planfeststellungsverfahren zum Ost see durchläuft, nach dessen Entscheidung die Flutung planmä ßig begonnen werden kann.
Aufgrund der zweiten Planergänzung, die allen von diesem Vorhaben Betroffenen im Dezember 2017 als zweite Tektur er neut zur Stellungnahme bereitgestellt wird, ist die Einhaltung des Zeitplans ambitioniert. Bisher liegen der Landesregierung aber noch keine geänderten Zeitpläne vor.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass der tatsächliche Beginn der Flutung nicht nur vom Planfeststellungsbeschluss abhängt,
sondern vor allem von der Wasserführung der Spree. Nur wenn die Bedürfnisse aller anderen Wassernutzer der Spree befrie digt sind, kann mit der Flutung begonnen werden.
Frau Schinowsky würde sicherlich nachfragen: Was tun Sie, um den ambitionierten Zeitplan einzuhalten? Höre ich etwa aus dem letzten Punkt heraus, dass Sie eventuell den Zeitplan da durch steuern werden, dass Sie erst die anderen Nutzer der Spree berücksichtigen wollen?
Planfeststellungsverfahren sind formalisierte Verfahren, auf die politischerseits nur schwer oder auch mit Kritik von anderen Seiten Einfluss genommen werden kann. Insofern kann ich hier eine Beschleunigung auf politischem Wege nicht zusi chern.
Die Frage 1071 (Veröffentlichung Sulfatprognose) der Abge ordneten Schinowsky wie auch alle weiteren ausstehenden Fra gen werden vom Abgeordneten Raschke gestellt.
Wir haben schon gehört, dass eine Sulfatprognose erstellt wer den sollte. Wir haben aus einer Pressemitteilung des Senats von Berlin vom 10.07.2017 erfahren, diese Sulfatprognose lie ge schon vor und werde derzeit geprüft.
Ich frage die Landesregierung: Wann und wo wird diese Sulfat prognose der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Raschke, mit der Fer tigstellung der Unterlagen wird bis Ende des Monats Novem ber gerechnet. Anschließend werden beide Dokumente im In ternet veröffentlicht.
Die Frage 1072 (Mobile Hühnerställe) wird ebenfalls vom Ab geordneten Raschke gestellt. Bitte schön.
In Niedersachsen - dort ist man etwas weiter als bei uns - kön nen Hühnerställe mit bis zu 1 000 Tieren künftig ohne Bauge nehmigung aufgestellt werden. Damit soll laut Landesregie rung Niedersachsen die tiergerechte Geflügelhaltung gefördert werden. Der Niedersächsische Landtag hat dem Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt. Damit - das ist der Vorteil - entfallen
Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt sie, damit mo bile Hühnerställe auch in Brandenburg ohne Baugenehmigung errichtet werden können?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, auch mobile Hühnerställe mit bis zu 1 000 Hühnern berühren wegen der Emissionen die Belange des Nachbarschaftsschut zes. Brandenburg und die allermeisten anderen Bundesländer haben sich deshalb für die Genehmigungspflicht solcher mobi len Tierhaltungsanlagen ausgesprochen.
Um den bürokratischen Aufwand aber möglichst gering zu halten, muss für mobile Hühnerställe zum Beispiel für ein be stimmtes Gelände, das ja größer sein kann als für das einma lige Aufstellen benötigt, nur eine Genehmigung erteilt wer den. Das Versetzen des beweglichen Stalles ist dann ohne weitere Genehmigung möglich. Die Belange des Nachbar schaftsschutzes und des Immissionsschutzes werden in einem solchen Verfahren dann für das gesamte Gelände vorbeugend geprüft.
Dieses Thema steht auch immer wieder auf der Agenda der Bauministerkonferenz und der entsprechenden Arbeitsgrup pen. Die obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder haben sich letztlich aus den schon genannten Gründen mehrheitlich dage gen ausgesprochen, die Musterbauordnung zu ändern und mo bile Hühnerställe genehmigungsfrei zu stellen.
Wie wir hier bei den Änderungen der Bauordnung für uns ver einbart haben, hält sich Brandenburg an die Musterbauordnung und wird deswegen diese Ställe nicht genehmigungsfrei stel len.