Protokoll der Sitzung vom 15.11.2017

Ich werbe ganzen Herzens für diesen Gesetzentwurf. Das ist ein gutes Ding. Was die Änderungsanträge betrifft, so hoffen wir auf die Antworten des Kollegen Kurth. - Danke.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Kurth.

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Aber hoffentlich zur Sa che - im Gegensatz zu dem Kollegen eben!)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste! Ich spreche - und will mich da noch einmal vergewissern - zum Gesetz zur Regelung der Amtszeiten der Landrätinnen und Landräte und nicht zu EGovernment, nicht zur Polizei und nicht zum BER. Ich hoffe, ich bin da beim richtigen Tagesordnungspunkt, Herr Vizepräsi dent.

(Genilke [CDU]: Sie sind für alles verantwortlich, Herr Kurth!)

- Das bin ich nicht.

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neu gliederung der Landkreise und kreisfreien Städte zurückgezo gen. Darüber und über die Frage, wie es jetzt weitergehen soll, haben wir heute bereits anlässlich der Aussprache zur Regie rungserklärung sowie bei Tagesordnungspunkt 3 ausführlich dis kutiert, bisweilen sachlich, bisweilen polemisch - Sie werden sich Ihr Urteil gebildet haben.

Verbunden mit der Frage, wie es jetzt weitergehen soll, ist auch die Frage zu beantworten, ob, und wenn ja, welche Beschlüsse der Vergangenheit aufzuheben oder zu ändern sein werden. Es war daher sachgerecht - ob jetzt zwingend zu loben, weiß ich nicht -, dass sich die Fraktionen sowie die fraktionslosen Abge ordneten unter anderem dazu Gedanken gemacht haben, wie mit dem vom Landtag unlängst beschlossenen Gesetz zur Re gelung der Amtszeiten der Landrätinnen und Landräte umzu gehen wäre.

Absicht des Amtszeitenregelungsgesetzes vom 10. Juli 2017 war es - ich will es in Erinnerung rufen -, die Anzahl der nach einer geplanten Kreisneugliederung übertretenden Landrätin nen und Landräte möglichst gering zu halten. Dies war insbe sondere mit Blick auf die daraus resultierenden finanziellen Verpflichtungen als sinnvoll und notwendig betrachtet worden. Der Landtag hatte deshalb beschlossen, die Amtszeiten der Landräte, deren Amtszeiten regulär vor den allgemeinen Kom munalwahlen enden würden, mit deren Zustimmung bis zum Ablauf des Tages vor den Kommunalwahlen 2019 gesetzlich zu verlängern - ein Weg, der übrigens auch von den befragten Experten in der Anhörung im Innenausschuss für sachgerecht befunden wurde.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, richtig ist: Der Anlass für dieses gesetzgeberische Handeln ist nunmehr quasi rück wirkend entfallen. Damit ist auch der Zweck des Amtszeitenre

gelungsgesetzes entfallen, und es besteht kein Grund mehr, die Amtszeit der Landräte zu verlängern und ihre Neuwahl hinaus zuschieben. Das Amtszeitenregelungsgesetz in seiner jetzigen Fassung wäre daher aufzuheben.

Nachvollziehbar ist - ich erwähne noch einmal: Ob das in der Tiefe zu loben ist, ist fraglich -, dass deshalb sowohl die CDUFraktion als zunächst auch der fraktionslose Abgeordnete Vida jeweils einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Amtszeitenre gelungsgesetzes eingebracht haben. Beide Entwürfe beschrän ken sich allerdings auf die schlichte Formulierung, wonach das Amtszeitenregelungsgesetz aufgehoben werden soll. Diese schlichte Formulierung wird der zwischenzeitlich eingetrete nen Situation in Bezug auf die Durchführung der aktuell be reits unmittelbar bevorstehenden Wahlen von Landräten jedoch nicht ausreichend gerecht.

Die Koalitionsfraktionen haben daher einen weitreichenderen Änderungsantrag eingereicht, der auch berücksichtigt, dass das reguläre Wahlverfahren mit den im Kommunalwahlgesetz ver ankerten Vorgaben und Fristen in einigen unmittelbar bevorste henden Landratswahlen objektiv nicht mehr eingehalten wer den kann. Dieser Änderungsantrag wird im Anschluss an das heutige Plenum - der Kollege Petke hat es in Aussicht gestellt - im Ausschuss für Inneres und Kommunales diskutiert werden.

Konkret betroffen ist die Landratswahl im Landkreis Ober spreewald-Lausitz, wo die Amtszeit des Landrates bereits am 12.02.2018 regulär endet. In Elbe-Elster wäre die Durchfüh rung einer regulären Landratswahl nur mit sehr wenig Vorlauf möglich. Aber auch in den Landkreisen Barnim, OstprignitzRuppin, Uckermark und Spree-Neiße könnte es im Falle des Scheiterns der Direktwahl und infolge der sich anschließenden Zeitabläufe für die Wahlen durch die Kreistage zu einem Ende der Amtszeit des Landrates ohne geregelte Nachfolge kom men. Wir schlagen deshalb vor, die Amtszeiten derjenigen Landräte, in deren Landkreisen die fristgerechte Durchführung der Wahl vor Ablauf der Amtszeit des Landrates nicht beendet werden könnte, bis zum Ablauf des Tages vor Beginn der Fol geamtszeit zu verlängern - vorausgesetzt, sie sind dazu bereit.

Die von uns vorgeschlagene Regelung stellt sicher, dass für die Zeit der Durchführung der Direktwahlen sowie bei deren even tuellem Scheitern auch für den Zeitraum der sich anschließen den Wahlen durch den Kreistag oder die Kreistage die unter brechungsfreie Vertretung des Landkreises durch einen Land rat gegeben ist. Die Verlängerung soll dabei maximal sechs Monate betragen. Diese Fristsetzung soll jedoch nicht dazu einladen, die Frist unbedingt auszuschöpfen. Es geht vielmehr darum, die notwendigen zeitlichen Freiräume zu schaffen, um ein geordnetes, nicht übereiltes Wahlverfahren zu ermöglichen, in dessen Verlauf auch ausreichend Zeit für die Aufstellung und Bewerbung von Kandidatinnen und Kandidaten gegeben ist.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Überweisung des vorliegenden Ge setzentwurfes an den Ausschuss für Inneres und Kommunales, um ihn dort zusammen mit dem Änderungsantrag der Koaliti onsfraktionen diskutieren zu können. Und wenn wir unsere Fragen präzise und knapp formulieren, Herr Kollege Petke, und nicht 9 Minuten und 42 Sekunden brauchen, wie Sie sonst ja immer etwas ausschweifender formulieren, dann schaffen

wir es, dass die Sitzung vor morgen früh um 02.42 Uhr zu En de ist. Davor ist mir nicht bange. - Danke schön.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank. - Für die AfD-Fraktion spricht der Abgeordnete Königer. - Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren Abgeordnetenkollegen! Sehr geehrter Herr Petke, da Sie hier schon ankündigen, Jamaika daraus machen zu wollen: Das ist hier nicht möglich, weil ich hier beim besten Willen keine gel be Fraktion sehe - hier wäre es nur Tansania. Ich freue mich aber darauf, wenn die Grünen ganz gerne bei den Roten und den Tiefroten mitmischen würden - das Thüringer Modell ist hier vielleicht auch möglich.

Vor wenigen Wochen hat unsere Fraktion hier am allerschärfs ten an Ihrem Gesetz Kritik geübt, das wir eigentlich als über flüssig betrachtet haben und mit dem Sie ziemlich undemokra tisch die Amtszeiten von Landräten sinnlos verlängern wollten. Ich zitiere mich einmal selbst aus der Rede zum 47. Plenum:

(Zurufe von den Fraktionen DIE LINKE und B90/GRÜ NE)

„Dass der Kreistag die Wahl des Landrats übernehmen soll, ist für die AfD nicht nur schlichtweg inakzeptabel, es ist auch undemokratisch. Die Bürger in unserem Bun desland sollten ein Recht darauf haben, ihren Landrat di rekt zu wählen. Die jetzige Regelung führt jedoch dazu, dass in Teilen unseres Landes erst 2027 wieder ein Land rat durch die Bevölkerung direkt legitimiert wird“.

Prophetisch habe ich dann genau hier an dieser Stelle dazu auf gefordert, dieses Gesetz sein zu lassen.

(Domres [DIE LINKE]: Prophetisch auch noch!)

Ich hätte nie gedacht, dass meine Gebete so schnell erhört wer den würden, und mich würde es interessieren, was für eine Rolle rückwärts Sie hier in diesem Saal veranstaltet hätten, wenn die Kreisgebietsreform erst im nächsten Frühjahr zurück genommen worden wäre, wenn schon die ersten Landräte ihre Amtszeit verlängert hätten.

Landräte sollen also in Zukunft dank der CDU gewählt werden wie bisher. Das ist sehr lobenswert. Dass Rot-Rot dann noch ei nen Änderungsantrag zu einem eigentlich perfekten Gesetzesan trag hinterherschiebt, ist mir völlig unverständlich. Sie waren doch schon so ehrlich und haben zugegeben, dass Ihr gesamtes Reformvorhaben ziemlicher Mist ist. Dann hätten Sie sich auch gleich dem Antrag der anderen Fraktionen anschließen können.

Ich frage mich sowieso schon lange, wie tief Sie noch in den Umfragen absacken müssen, um zu begreifen, dass man die AfD durch Ausgrenzung immer stärker macht.

(Beifall AfD)

Mich nimmt es auch nicht wunder, dass sich niemand mit uns auf eine Drucksache schreiben lassen möchte, und da ich ja vorhin eine Dankesrede gehalten habe, möchte ich eine Bitte anschließen: Fangen Sie um Himmels willen nicht damit an - wir wollen ja schließlich nach den nächsten Wahlen noch den Stuhl in der Mitte hinter mir besetzen können.

Unsere Fraktion hat an dieser Stelle schon einmal angeregt, die Hürden für die direkten Wahlen im Hinblick auf die Beteiligung etwas zu senken. Der Wille des Volkes ist der AfD wichtiger als allen anderen Fraktionen zusammengenommen, wie es scheint. Wir können ja im nächsten Jahr im Ausschuss einmal darüber diskutieren. Worüber wir aber nicht mit Ihnen diskutieren wer den, ist die Einhaltung von demokratisch zustande gekommenen Entscheidungen - sei es durch Volksentscheide, die ja dem Re gierenden SPD-Oberbürgermeister Berlins ziemlich offenkundig schnurzegal sind, sei es durch vom Kreistag gewählte Landräte, weil das Quorum leider nicht ganz erreicht worden ist.

Wie darf ich mir denn das eigentlich vorstellen, wenn da ein mal ein AfD-Kandidat antritt und dieser AfD-Kandidat auf grund seiner fachlichen und persönlichen Eignung von den Kreistagsmitgliedern in geheimer Wahl auch noch gewählt wird? Läuft das dann so ab wie bei der Wahl des ersten AfDBürgermeisters Detlev Frye vor wenigen Tagen?

(Zurufe von der SPD und der Fraktion DIE LINKE)

Hier haben Sie sich kein Ruhmesblatt ausgestellt, meine Da men und Herren! Es habe seitens der Kreisvorsitzenden Bettina Fortunato Versuche gegeben, mit den Kommunalpolitikern zu reden. Wie können die es auch wagen, Ihren Befehlen hier nicht zu folgen? - Kommunalpolitik richtet sich nun einmal nicht nach dem Parteibuch, Frau Kollegin!

Und einer von der CDU setzt noch einen drauf: Leider könne man nicht von Potsdam aus durchgreifen - so ließ es der Ge nosse, äh, der Kollege Bretz verlautbaren.

(Zurufe von der CDU)

Sehr geehrter Herr Bretz! Da Sie schon Generalsekretär sind, können Sie ja zusammen mit der Kollegin Fortunato im Falle der Wiederholung gemeinsam für Abhilfe sorgen. Wenn diese wider borstigen, demokratisch gewählten kommunalen Mandatsträger in Lebus noch einmal wagen sollten, ohne Ihren Befehl direkt, geheim und frei eine andere Entscheidung zu treffen, als Ihnen hier vorschwebt, schicken Sie doch einfach einmal ein paar Be triebskampfgruppen los, die in Ihrem Sinne für Ordnung sorgen!

Nein, sehr geehrte Kollegen von den Altparteien, Sie brauchen sich künftig keine Tricksereien mehr einfallen zu lassen, um für Sie unpassende Wahlergebnisse nachträglich zu kassieren. Sie brauchen auch keine mit Steuergeldern gepeppelten Spre cher von irgendwelchen Aktionsbündnissen ins Rennen zu schicken, die Achtungszeichen setzen wollen, damit wir nicht das Image einer normalen Partei bekommen. Das, liebe Kolle gen, haben wir nämlich schon: in 14 Landtagen und mit 5,9 Millionen Wählerstimmen bei der Bundestagswahl.

Jetzt kommt der Skandal: Die AfD würde in geheimer Abstim mung auch Landratskandidaten der Linken ihre Stimme geben können.

(Domres [DIE LINKE]: Danke, brauchen wir nicht!)

Also wenn es da geeignetes Personal gäbe … Aber da wird es ja bei beiden Regierungsparteien schnell dunkel in der Mane ge. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Dr. Scharfenberg.

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Er spricht dann mal zum Thema!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Königer, Sie haben von dem Thema offensichtlich gar nichts verstanden. Das habe ich Ihren Ausführungen entnommen.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE - Königer [AfD]: Doch! Demokratie - davon haben Sie noch nie was verstan den!)

Ansonsten möchte ich es nicht versäumen, der CDU für die Einbringung des Gesetzentwurfs zu danken. Mehr will ich da zu nicht sagen, denn ich finde, Herr Petke, Sie haben sich aus reichend selbst gefeiert.

(Heiterkeit und vereinzelt Beifall - Frau Lieske [SPD]: Jeder feiert sich selbst am besten!)

Was ich bemerkenswert finde, ist Folgendes: Sie haben darauf abgestellt, dass ein einzelner Mitarbeiter von Ihnen diesen Ge setzentwurf geschrieben hat. Wenn man sich einmal die zeitli chen Abläufe hernimmt, dann ergibt sich, dass der Gesetzent wurf in der zweiten sitzungsfreien Woche entstanden sein muss. Es sei denn, Sie hatten langfristig strategisch schon et was in die Schublade gelegt?! Wenn das Zweite der Fall sein sollte, dann verstehe ich nicht, warum Sie nicht an alles ge dacht haben; denn ein Aufhebungsgesetz zu machen ist keine große Übung. Also schließe ich daraus, dass Sie den Gesetzent wurf nach der Erklärung des Ministerpräsidenten geschrieben haben, in Ihrer Fraktion zu einer Sondersitzung zusammenge kommen sind und den Entwurf eingereicht haben. Das finde ich bemerkenswert. Das ist hoher Einsatz.

Ansonsten können wir feststellen, dass der Gesetzentwurf schön und gut ist, aber durchaus noch einiges gemacht werden muss. Ich freue mich, dass alle Fraktionen in der vergangenen Woche im Innenausschuss übereinstimmend erklärt haben, dass sie be reit sind, an der Lösung dieses Problems mitzuwirken. Wir ha ben in Abweichung von den normalen Regeln des Landtages ein gemeinsames Vorgehen gewählt - das ist etwas Besonde res -, und ich hoffe, dass wir das jetzt auch durchhalten. Wir haben einen Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf ge schrieben. Dazu besteht noch Diskussionsbedarf. Wenn wir ge meinsam wirklich an der Lösung interessiert sind, dann sehe ich gute Voraussetzungen, dass wir morgen in 2. Lesung einen Beschluss fassen und damit eine Korrektur vornehmen kön nen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.