Protokoll der Sitzung vom 15.11.2017

Ansonsten können wir feststellen, dass der Gesetzentwurf schön und gut ist, aber durchaus noch einiges gemacht werden muss. Ich freue mich, dass alle Fraktionen in der vergangenen Woche im Innenausschuss übereinstimmend erklärt haben, dass sie be reit sind, an der Lösung dieses Problems mitzuwirken. Wir ha ben in Abweichung von den normalen Regeln des Landtages ein gemeinsames Vorgehen gewählt - das ist etwas Besonde res -, und ich hoffe, dass wir das jetzt auch durchhalten. Wir haben einen Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf ge schrieben. Dazu besteht noch Diskussionsbedarf. Wenn wir ge meinsam wirklich an der Lösung interessiert sind, dann sehe ich gute Voraussetzungen, dass wir morgen in 2. Lesung einen Beschluss fassen und damit eine Korrektur vornehmen kön nen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Nonnemacher.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat Ende Juni das Amtszeitenregelungsgesetz auf den Weg ge bracht, um für die Landratswahlen 2018 in von der Kreisge bietsreform betroffenen Landkreisen eine Übergangsregelung zu schaffen. Nach der Absage der Kreisgebietsreform Anfang November durch den Ministerpräsidenten und das Kabinett be steht folglich auch kein Bedarf an Übergangsregelungen. Mit dem Zurückziehen des Kreisneugliederungsgesetzes ist dem Amtszeitenregelungsgesetz die Grundlage entzogen. Das Ge setz ist folglich schnellstmöglich aufzuheben, um das ordentli che Wahlverfahren für die Direktwahl der Landräte und Land rätinnen einleiten zu können. Wie schon beim Amtszeitenrege lungsgesetz muss dabei erneut der § 122 des Landesbeamten gesetzes bemüht werden.

Es ist schon ein bewundernswerter Akt der Schnelligkeit, dass die CDU-Fraktion am 02.11.2017 - gerade noch fristwahrend - ein solches eilbedürftiges Auflösungsgesetz in den Landtag eingebracht hat.

(Petke [CDU]: So sind wir!)

Und es ist im Umkehrschluss höchst blamabel für die Regie rung und die Regierungsfraktionen, solche Aufräumarbeiten nicht selbst erledigt zu haben.

(Beifall B90/GRÜNE und CDU)

Über den Wortlaut der begleitenden Änderung des Landesbe amtengesetzes bestand letzte Woche im Ausschuss für Inneres und Kommunales noch keine Klarheit.

Die Koalitionsfraktionen haben inzwischen einen Änderungs antrag vorgelegt, der diese Änderungen in Verbindung mit der Aufhebung des Gesetzes regelt.

Da wir alle die dringende Notwendigkeit der Aufhebung des Ge setzes sehen, werden wir die schriftlichen Stellungnahmen der Spitzenverbände und den Änderungsantrag heute Abend in einer Sondersitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales beraten. Ich hoffe inständig, Herr Kollege Petke, dass wir in die ser Sondersitzung nicht die gesamte Geschichte des Scheiterns der Verwaltungsstrukturreform neuerlich aufarbeiten müssen,

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und DIE LINKE)

sondern das Gesetz morgen in 2. Lesung verabschieden kön nen. Zumindest hätten sich dann unsere Befürchtungen über den Einstieg in den Ausstieg von der Direktwahl der Landräte erübrigt. - Ich danke Ihnen.

(Beifall B90/GRÜNE sowie der Abgeordneten Dr. Red mann [CDU], Schülzke und Schulze [fraktionslos])

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht Minister Schrö ter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Ab geordneten! Nach der Entscheidung der Landesregierung, den Gesetzentwurf zur Kreisneugliederung zurückzuziehen, be steht kein Grund mehr, von den allgemeinen Wahlregelungen der Kommunalverfassung und des Kommunalwahlgesetzes ab zuweichen. Es ist schnellstmöglich zur allgemeinen Rechtslage zurückzukehren. Deshalb ist die Aufhebung des Amtszeitenre gelungsgesetzes richtig; ich unterstütze dies ausdrücklich.

Meine Damen und Herren! Der Vorschlag der CDU-Fraktion und der Abgeordneten Schulze, Schülzke und Vida beschränkt sich allerdings auf die Aufhebung des Amtszeitenregelungsge setzes. Mehr war wahrscheinlich in der Kürze der Zeit auch nicht zu machen. Ich meine, dies greift ein wenig zu kurz. Der Vorschlag lässt außer Acht, dass nach dem Inkrafttreten des Amtszeitenregelungsgesetzes in einigen Landkreisen keine Festlegung eines Wahltermins erfolgt ist, die nach den allge meinen Vorschriften bereits nicht nur möglich, sondern auch geboten gewesen wäre. Nach § 74 Abs. 1 des Kommunalwahl gesetzes soll die Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfol gers innerhalb der letzten fünf Monate der Amtszeit der Amts inhaberin oder des Amtsinhabers stattfinden. Durch die Wahl eines möglichst frühen Wahltermins kann so ein Übergangs zeitraum zwischen den Amtszeiten vermieden werden. Denn innerhalb von fünf Monaten können eine Hauptwahl, eine ge gebenenfalls notwendige Stichwahl, und, wenn nötig, eine Wahl durch den Kreistag erfolgen. Hierbei gelten ja noch Aus schreibungsregeln.

In den betroffenen Landkreisen ist dies nunmehr nicht mehr zu gewährleisten. § 64 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes fordert eine Festlegung des Wahltermins spätestens am 102. Tag vor der Wahl. Nach der beabsichtigten Aufhebung des Amtszeiten regelungsgesetzes ist daher in den betroffenen Landkreisen nur die Festlegung von Wahlterminen in zeitlicher Nähe zum Ende der Amtszeit der jetzigen Amtsinhaber oder gar nach diesem Termin möglich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine möglichst ra sche Rückkehr zur allgemeinen Rechtslage bedeutet auch, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, dass die anstehen den Landratswahlen in gewohnter Weise stattfinden können. Im Sinne der Kontinuität der Amtsführung sind Übergangszeit räume, die nach den allgemeinen Rechtslagen regelmäßig ver meidbar sind, auch in diesen Fällen auszuschließen. Dies ist durch eine Übergangsvorschrift sicherzustellen. Eine solche sieht der Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und DIE LINKE vor. Ich bitte deshalb um Überweisung, und vielleicht schaffen wir es ja nach einer Anhörung, die tatsächlich nicht bis 02.42 Uhr dauern muss, das Gesetz morgen in 2. Lesung zu beschließen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. - Das Wort erhält noch einmal der Abgeordnete Petke von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um das Wahlrecht. Das ist ja nicht irgendetwas; es hat Verfassungs

rang. Ich habe einmal eine Diskussion im Landtag mitverfolgt, bei der es um die Verlängerung der Wahlzeit der kommunalen Ebene bis zur Europawahl ging. Das war, glaube ich, ein Drei vierteljahr, um das wir damals verlängert hatten, und ich weiß noch, wie hart wir in der damaligen Koalition darüber disku tiert haben, ob wir das machen sollen oder nicht.

Hier geht es um die Hauptverwaltungsbeamten, die Chef der Verwaltung sind. Die fertigen auch Bescheide - nicht nur posi tive, sondern auch negative -, und da besteht die Möglichkeit, dass jemand klagt.

Herr Minister, wir werden die Anhörung nicht wie beim letzten Mal - Sie waren ja auch gezeichnet; jetzt sind Sie es noch mehr - bis 02.45 Uhr machen; aber wir sollten wenigstens auf die Vorschläge beispielsweise des Städte- und Gemeindebun des eingehen.

Dr. Scharfenberg, Sie fragten, wie wir das gemacht haben. Wir haben nicht ganz so überrascht, wie Sie es vielleicht waren, zur Kenntnis genommen, dass der Ministerpräsident die Kreisge bietsreform beerdigt. Dann haben wir das in die Wege geleitet und verwaltungsintern in unserer Fraktion abgearbeitet.

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Verwaltungsintern in Ihrer Fraktion?)

- Na ja, das muss ja beschlossen werden. Das ist nicht wie bei Ihnen, dass wir da irgendwo im Ausland anrufen,

(Heiterkeit DIE LINKE - Domres [DIE LINKE]: Mos kau!)

sondern bei uns muss das in der CDU-Fraktion beschlossen werden.

(Domres [DIE LINKE]: Wir rufen in Moskau an!)

Ich bin der Kollegin Nonnemacher sehr dankbar, dass sie das betont hat. Denn wir haben das nicht gemacht, damit ich in meinem politischen Leben noch erleben darf, dass Herr Dr. Scharfenberg einem CDU-Gesetzentwurf zustimmt - das ist ja eine Neuerung.

(Dr. Scharfenberg [DIE LINKE]: Das habe ich schon mal gemacht! - Gegenruf von der CDU: Wann denn?)

- Wann?

(Dr. Scharfenberg [DIE LINKE]: Bei der Kennzeichnung von Polizeibeamten! - Heiterkeit und Beifall SPD, B90/ GRÜNE sowie vereinzelt CDU)

- Herr Dr. Scharfenberg, damals war ja der jetzige Ministerprä sident - solange er es noch ist - Innenminister. Der Gesetzent wurf ist so verändert worden, dass Sie über ein Jahr gebraucht haben, ihn zu verabschieden. Aber dass Sie jetzt einem CDUAntrag zustimmen - darüber freue ich mich.

Diese Fragen müssen jedenfalls beantwortet werden; ich wollte nur Kollegin Nonnemacher unterstützen. Natürlich hätten wir erwartet, dass diejenigen in der Landesregierung, die aus nach vollziehbaren Gründen - wie sie selber sagen - nicht an der Sit zung des Innenausschusses teilgenommen und beschlossen ha ben, die Kreisreform zu beerdigen, das einzige Gesetz, das sie durchgebracht haben - ein Wahlgesetz -, aufheben. Und man darf sich schon die Frage stellen, warum weder die Staatskanz lei noch das Ministerium des Innern und für Kommunales noch Ihre beiden Fraktionen auf diese Idee gekommen sind. Manche in Brandenburg denken: Wahlrecht ist dann okay, wenn die SPD gewinnt. - Das ist nicht so; das sieht unsere Landesverfas sung nicht vor.

(Lachen des Abgeordneten Genilke [CDU])

Das ist klares Recht. Acht Jahre und Direktwahl wollen wir auch auf der Ebene der Landkreise einführen. - Ich freue mich auf die Sitzung!

(Beifall CDU)

Vielen Dank. - Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs „Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Regelung der Amtszeiten der Landrätinnen und Landräte vor den allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2019“, Drucksache 6/7569 - Neudruck -, eingebracht von der CDU und den fraktionslosen Abgeordneten Schulze, Schülzke und Vida, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Wer stimmt diesem Überweisungsantrag zu? - Gibt es Gegenstim men? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisung einstimmig zugestimmt worden. Wir wünschen den Mitgliedern des Innenausschusses eine angenehme Bera tung und allen anderen einen schönen Parlamentarischen Abend. - Nein, noch nicht! Halt, halt! Ich war schon voller Vor freude auf den Innenausschuss.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungs punkt 10 auf:

Beschlüsse zu Petitionen

Übersicht 10 des Petitionsausschusses gemäß § 12 des Petitionsgesetzes

Drucksache 6/7589

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Damit ist die Übersicht 10 des Petitionsausschusses zur Kenntnis genommen.

Jetzt kann ich tatsächlich die Plenarsitzung schließen und wir können uns auf alles andere freuen. - Bis morgen um 10 Uhr!

Ende der Sitzung: 19.59 Uhr