Protokoll der Sitzung vom 15.11.2017

(Dr. Redmann [CDU]: Es ist auch gefragt worden, ob im Parlament abgestimmt wird!)

Daraufhin hat er wahrheitsgemäß gesagt, dass die Reise statt findet und dass es immer eine Reise wert ist, die Prignitz zu besuchen.

(Beifall SPD)

Er hat im Übrigen nicht gesagt, dass eine Abstimmung im Landtag stattfinden wird, sondern gesagt, dass der Landtag im November beraten wird. Da können Sie einmal sehen, wie pro gnostisch der Regierungssprecher war, denn diese Beratung findet ja gerade statt, zumindest wird das hier gerade themati siert.

(Dr. Redmann [CDU]: Gesetzentwürfe werden hier doch gar nicht beraten!)

- Er hat auch nicht über Gesetzentwürfe, sondern über die Ver waltungsstrukturreform geredet.

(Unruhe bei der SPD und der CDU)

Vielen Dank. - Die Frage 1064 (Ersatz für zerstörtes Einsatz fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Kloster Lehnin) wird

vom Abgeordneten Dr. Bernig für die Fraktion DIE LINKE ge stellt.

Am 5. September 2017 kam es auf der A 2 zu dem bekannten tragischen Unfall bei einem Rettungseinsatz der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kloster Lehnin. Zwei junge Feuer wehrleute verloren dabei ihr Leben. Das Feuerwehrfahrzeug erlitt dabei wahrscheinlich einen Totalschaden, sodass ein neu es beschafft werden muss. Die Gemeinde Kloster Lehnin kann das wirtschaftlich allein nicht leisten.

Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, die Gemeinde bei der Neubeschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs - und dabei liegt die Betonung auf gleichwer tig - zu unterstützen?

Es antwortet Herr Minister Schröter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Ab geordnete! Verehrter Herr Dr. Bernig, die Landesregierung hat bereits geholfen. Das verunfallte Fahrzeug war vom Typ HLF 16, und seit vergangener Woche wissen wir, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen wirtschaftlichen Totalschaden han delt. Die finanzielle Regulierung erfolgt über den Kommuna len Schadenausgleich. Um die Einsatzbereitschaft der freiwilli gen Feuerwehr in Kloster Lehnin aufrechtzuerhalten, haben wir der Gemeinde zunächst ein vergleichbares Fahrzeug aus dem Bestand unserer LSTE Eisenhüttenstadt ausgeborgt und jetzt verkauft. Das heißt, die Gemeinde Kloster Lehnin hat nunmehr im eigenen Fahrzeugbestand kein HLF 16, sondern ein LF 16. Es unterscheidet sich im Prinzip nur durch wenige Zurüstungsgegenstände, und es ist auch eine vergleichbare Fahrzeuggeneration, wenn auch nicht das gleiche Baujahr.

Darüber hinaus unterstützen wir diese freiwillige Feuerwehr durch die Zurverfügungstellung eines LF 8. Das ist ebenfalls ein Standardfahrzeug für unsere freiwilligen Feuerwehren.

Die Gemeinde Kloster Lehnin hat aufgrund des relativ hohen Alters des Fahrzeugbestandes nunmehr auch den Wunsch ge äußert, dieses Fahrzeug zu erwerben. Wir sind bereit, es zu ver kaufen. Gegenwärtig wird die Wertermittlung über ein Wert gutachten durchgeführt.

Darüber hinaus möchte die Gemeinde Kloster Lehnin ein neu es Fahrzeug erwerben. Sie prüft gegenwärtig, ob dies über eine zusätzliche Bestellung im Rahmen unserer Sammelbestellung erfolgen soll oder sie eher ein Vorführfahrzeug erwerben möchte. Hier ist die abschließende Prüfentscheidung noch nicht gefallen. Sicherlich wird dazu noch in diesem Jahr in der Gemeinde eine Entscheidung getroffen werden. Entsprechend dieser Entscheidung werden wir sehen, ob wir die Gemeinde beim Erwerb dieses zusätzlichen Fahrzeuges noch einmal un terstützen können. Die Einsatzbereitschaft ist allerdings jetzt schon dadurch wiederhergestellt, dass wir zwei Fahrzeuge aus dem Bestand des Landes - aus unserer Feuerwehrschule - zur Verfügung gestellt haben.

Vielen Dank. - Der Fragesteller zur Frage 1065 hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt, weil er ange geben hat, gerade mit Sitzungsleitung beschäftigt zu sein.

(Heiterkeit)

Das verschafft dem Abgeordneten Vida, der vorhin nicht anwe send war, die Gelegenheit, jetzt seine Frage 1062 (Direkte De mokratie vereinfachen auch ohne Kreisgebietsreform?) zu stel len. Bitte schön.

(Frau Vandre [DIE LINKE]: Das ist aber nett! - Bretz [CDU]: Das ist halt ein Präsident!)

Ich bedanke mich beim Vizepräsidenten und bitte für meine vorherige Abwesenheit um Entschuldigung.

Am 20. September 2017 wurde von Teilen der Regierungskoa lition angekündigt, dass „im Zuge der Kreisgebietsreform Vor schläge zum Ausbau der direkten Demokratie in Brandenburg in den Landtag eingebracht“ wurden - http://www.dielinkebarnim.de/politik/landespolitik/fuer_mehr_direkte_demokra tie. Hierbei werden wortidentische Vorschläge unterbreitet, die vor wenigen Monaten von der Regierungskoalition noch abge lehnt worden waren.

Die Tatsache, dass die laufende Volksinitiative „Wir entschei den mit!“ zur Vereinfachung der direkten Demokratie in Bran denburg inzwischen rund zwei Drittel der benötigten Unter schriften gesammelt hat, dürfte zu dieser begrüßenswerten An kündigung beigetragen haben. Da die Durchführung der Kreis gebietsreform von der Regierungskoalition abgesagt worden ist, ist zu klären, ob der Ausbau direktdemokratischer Elemente dennoch beabsichtigt bleibt.

Daher frage ich die Landesregierung: Verfolgt sie das angekün digte und wünschenswerte Ziel des Ausbaus der direkten De mokratie auch ohne Kreisgebietsreform weiter? Welche Maß nahmen sind geplant?

Es antwortet Herr Minister Schröter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Ab geordneten! Herr Vida, Sie nehmen Bezug auf eine Internet veröffentlichung der Linken im Landkreis Barnim vom 23. September 2017. Die dort angeführten fünf Vorschläge zur Änderung der Kommunalverfassung bezüglich Bürgerbe gehren und Bürgerentscheiden sowie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entstammen in der Tat dem Be schluss des Landtags zur Drucksache 6/4621, Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform. In diesem Be schluss wird die Landesregierung unter anderem aufgefor dert, die Elemente der Bürgerbeteiligung in der Kommunal verfassung auszubauen.

Ihnen ist bestimmt bekannt, dass der Gesetzentwurf zur Kreis neugliederung von der Landesregierung zurückgezogen wor den ist. Über den weiteren Bestand des Leitbildes wird ja unter dem folgenden Tagesordnungspunkt diskutiert und entschieden.

Ich will darauf hinweisen, dass Ihnen dazu ein Entschließungs antrag der Koalitionsfraktionen vorliegt, der einen Passus ent hält: „Der Landtag [wird] die Elemente der Bürgerbeteiligung [ausbauen]“. Dazu soll zeitnah die Kommunalverfassung ent sprechend dem Landtagsbeschluss Drucksache 6/4621-B geän dert werden.

Ohne der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt vorgrei fen zu wollen, Herr Vida, gehe ich davon aus, dass die Elemen te der Bürgerbeteiligung weiterentwickelt werden. Sie haben ja mit Ihrem Votum die Möglichkeit, dazu beizutragen, dass der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen eine große Mehrheit erhält.

(Beifall des Abgeordneten Domres [DIE LINKE])

Es gibt noch Nachfragen. - Herr Vida, bitte.

Ich danke Ihnen für die höfliche Antwort. Sie werden verste hen, dass das inhaltlich nicht befriedigend ist. Denn wenn Sie mich auffordern, dem Entschließungsantrag zuzustimmen, kann ich nur sagen: Die darin enthaltenen Forderungen haben wir bereits mit Anträgen aufgestellt. Sie wurden damals abgelehnt. Aber seis drum.

Wenn es Teil des Gesetzespakets gewesen ist, die direktdemo kratischen Elemente im Land Brandenburg zu erweitern, dann muss es in Ihrem Hause schon so weit gediehene Vorschläge, Maßnahmen und Überlegungen gegeben haben, die jetzt ohne Weiteres in Gesetzesform gegossen werden können, wenn auch nicht im Rahmen der Kreisgebietsreform. Deswegen werden Sie verstehen, dass der Hinweis auf einen Entschließungsan trag, der sagt: „Wir wollen in Zukunft etwas tun“, nicht befrie digend ist. Vielmehr ist die Frage: Welche Gesetzesvorhaben sind bereits in der Pipeline, sodass sie im Jahr 2018 realisti scherweise umgesetzt werden können - im Hinblick auf die Än derung des Wahlgesetzes, aber auch der Kommunalverfassung?

Herr Vida, eine Änderung der Kommunalverfassung ist niemals ohne Weiteres möglich. Dazu sind umfangreiche Anhörungen erforderlich und natürlich im Vorfeld auch ein intensiver Ge dankenaustausch mit den kommunalen Spitzenverbänden. Des halb wird es nicht hopplahopp gehen, diese Dinge vernünftig vorzubereiten, sondern wir werden dies mit Sorgfalt tun und noch in dieser Legislaturperiode zu einem Abschluss bringen.

Vielen Dank. - Die Frage 1066 (Überarbeitung des Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung) wird von der Abgeord neten Schier gestellt.

Das Gesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung und in die sem Zusammenhang die Verbraucherinsolvenzfinanzierungs verordnung, insbesondere die Erhöhung der Fallpauschalen, sollen überarbeitet werden.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Sachstand der Über arbeitung?

Es antwortet Frau Staatssekretärin Hartwig-Tiedt.

Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Schier, zum 1. Januar 2017 haben wir eine Anpassung der Fallpauschalen zur Finan zierung der anerkannten Verbraucherinsolvenzberatungsstellen im Land Brandenburg durch eine Änderung der Verbraucherin solvenzfinanzierungsverordnung - Riesenwort! - vorgenom men. Nach den Berechnungen unseres Ministeriums sind wir damals davon ausgegangen, dass die Einnahmen um durch schnittlich 11 % erhöht werden, die Fallpauschalen sind also um 11 % angehoben worden.

Zur Verständigung über die Weiterentwicklung der Verbrau cherinsolvenzberatung im Land Brandenburg wurde die Ein richtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe zwischen dem MASGF und den auf Landesebene tätigen Spitzenverbänden der Träger der Verbraucherinsolvenzberatungsstellen verabre det. Sicherlich geht Ihre Frage auch darauf zurück, weil ja die se Träger weiter eine deutlich höhere Fallpauschale fordern.

Wir haben uns darauf verständigt, dass diese Arbeitsgruppe tagt, um alles auf den Tisch zu legen und dann zu schauen, ob die Fallpauschalen verändert werden müssen und, wenn ja, wann das geschehen soll.

Es gibt noch Nachfragen von Frau Schier.

Vielen Dank. - Frau Staatssekretärin, Sie sagten, zum Januar 2017 sind die 11 % in Kraft. Oder geht es generell darum, sie neu zu verhandeln?

Nein, diese 11 % haben alle erhalten. Wir geben insgesamt et wa 1,6 Millionen Euro dafür aus, aber wir haben auch niedrige re Fallzahlen. Die Kurve geht also nach unten.

Jetzt geht es darum, uns mit der Forderung der LIGA auseinan derzusetzen, die sagt, das reicht nicht. - Danke.

Vielen Dank. - Die Frage 1059 (Umsetzungsstand Kommuna les Infrastrukturprogramm Brandenburg) wird im Tausch mit der Frage 1067 vom Abgeordneten Wilke gestellt.

Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In meiner Frage geht es um das Kommunale Investitionspro gramm, das wir 2016 aufgelegt haben. Darin sind ungefähr 130 Millionen Euro vorgesehen, die der Bildungsinfrastruktur, der Feuerwehrinfrastruktur, den Sportstätten usw. zugutekom men sollen. Nun haben wir im Finanzausschuss erfahren, dass sich der Mittelabfluss in Teilen schwierig gestaltet und die Landesregierung vorhat, da nachzusteuern. Ich frage deshalb heute, inwieweit es gelungen ist, den Mittelabfluss für den Doppelhaushalt 2017/2018 zu verbessern.

Es antwortet Herr Minister Görke.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrter Herr Abgeord neter Wilke, Sie haben es richtig gesagt: Das Kommunale In vestitionsprogramm umfasst für die genannten Förderbereiche ein beachtliches Volumen von 130 Millionen Euro. Durch ein verstärktes Controlling und Berichtswesen, insbesondere im Bereich der Bildungsinfrastruktur, hat die Landesregierung da für gesorgt, dass die Anzahl der Bewilligungen jetzt deutlich gestiegen ist. Auch die Anpassung der Richtlinie hat sicherlich dazu beigetragen. Unter anderem haben wir darin den Eigenan teil der kommunalen Familie von 40 auf 25 % gesenkt, womit das Programm deutlich attraktiver geworden ist.

Insgesamt wurden im Rahmen des Kommunalen Investitions programms bis zum heutigen Tag 43,7 Millionen Euro bewil ligt. Bis zum Jahresende rechnet das Finanzministerium in Ab sprache mit den betroffenen Ressorts mit einem Bewilligungs volumen von 70,7 Millionen Euro, was einer Quote von 54,4 % entspricht. Nach der derzeitigen Antragslage werden die Mittel für alle vier Programmteile vollständig eingesetzt werden kön nen. Die höchsten Mittelabflüsse erwarten wir im Jahr 2018 sowie im Jahr 2019.

Der Ministerpräsident hat es heute in seiner Regierungserklä rung schon angekündigt: Für die Bereiche Feuerwehrinfra struktur sowie Sport- und Freizeitinfrastruktur sind die Pro gramme deutlich überzeichnet, sodass im Rahmen des Nach tragshaushaltes zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt wer den. - Vielen Dank.