Protokoll der Sitzung vom 13.12.2017

Drucksache 6/7753

Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion spricht Abge ordnete Prof. Dr. Liedtke zu uns.

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste! Das Ziel ist eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen staat licher oder staatlich anerkannter Hochschulen in Deutschland. 1998 verständigten sich Hochschulrektorenkonferenz und Kul tusministerkonferenz auf die länder- und hochschulübergrei fende Akkreditierung als System der externen Qualitätssiche rung nach europäischen Standards.

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2016 normiert der Staatsvertrag nun länderüber greifend sowohl inhaltliche als auch verfahrens- und organisa tionsbezogene Anforderungen. Die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studie nabschlüsse und die Mobilität im Sinne von § 9 Hochschulrah mengesetz sind hergestellt.

Den Gesetzentwurf hat der Ausschuss für Wissenschaft, For schung und Kultur in seiner 31. Sitzung am 16. November ab schließend beraten und bei Stimmenthaltung einstimmig ange nommen. Sein Bedauern bringt der Ausschuss darüber zum Ausdruck, dass von den 22 Mitgliedern des Akkreditierungsra tes nur zwei aus der Gruppe der Studierenden kommen.

Sollte die Landesregierung von der Möglichkeit Gebrauch ma chen wollen, per Rechtsverordnung weitere Kriterien oder be sondere Maßstäbe der Akkreditierung für bestimmte Studienbe reiche zu erlassen, so hat sie darüber frühzeitig zu informieren.

In der Organisationsstruktur der Hochschulen in Brandenburg stehen wir sehr gut da. Auf Grundlage des Brandenburgischen Hochschulgesetzes werden grundsätzlich alle Studiengänge akkreditiert. Mit unserer im letzten Plenum beschlossenen Ini tiative - sie heißt „Hochschulrahmenvereinbarung Brandenburg - Wissenschaft und Forschung brauchen gute Rahmenbedin gungen und langfristige Planungssicherheit“ - haben wir die Weichen in Richtung Sicherung und Entwicklung der Qualität in Studium und Lehre gestellt.

Ein weiterer wichtiger Baustein der modernen Hochschulsteue rung werden die Hochschulverträge sein. Dabei dürfen wir nicht vergessen, für wen wir das alles tun: für die Studenten. Mit der neuen Rechtsgrundlage sage ich einmal mehr: Studie ren in Brandenburg lohnt sich. - Bitte stimmen Sie zu!

(Beifall SPD und des Abgeordneten Domres [DIE LIN KE])

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Prof. Dr. Schierack für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Am 17.02.2016 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Ak kreditierung von Studiengängen in der bisherigen Form nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dass es dieses Urteil kaum in die Schlagzeilen schaffte, verwundert nicht. Für die meisten Menschen ist das Thema komplex, sehr trocken und viel zu weit weg. Selbst Studenten wissen oft nicht hinreichend über die Akkreditierung Bescheid.

Ende 1998 - darauf wurde eben hingewiesen - verabredeten die Kultusminister in der KMK die Gründung des Akkreditierungs rates. Er sollte parallel zur Einführung von Bachelor und Mas ter Vielfalt ermöglichen, Qualität sichern und Transparenz schaffen. Es geht also um Qualitätssicherung.

Die Umsetzung lief leider nicht wie geplant, das heißt, die Ak kreditierung zog sich in Deutschland hin, und als im Jahr 2016, also 18 Jahre später, die kommunalen Arbeitgeber einen Tarif vertrag - den bundesweit geltenden TVöD VKA - aushandelten, der die Akkreditierung berücksichtigte, merkten viele Men schen überhaupt erst, ob sie akkreditiert oder nicht akkreditiert waren, denn ohne Akkreditierung folgte auf einmal weniger Gehalt für die Angestellten an den Hochschulen. So konkret kann Akkreditierung an den Hochschulen wirken.

In Brandenburg sind die Hochschulen in diesem Bereich übri gens gut aufgestellt - bis auf eine Ausnahme: Außer bei der BTU sind alle Studiengänge an den Brandenburger Hochschu len akkreditiert oder befinden sich im Akkreditierungsverfah ren.

Nun noch einmal zum Verfassungsgericht: Es hatte moniert, dass wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Stu diengängen anderen Akteuren überlassen worden sind. Hier wurde ein hochkomplexes, für die Hochschulen enorm wichti ges Verfahren einfach ausgelagert. Viele Betroffene bemängel ten die Intransparenz und die fehlende demokratische Kontrolle der Verfahren, und immer wieder kam bei Betroffenen das Ge fühl auf, dass manche Entscheidungen auf teilweise merkwür digen Grundlagen beruhten.

Auf der Basis des Urteils musste eine neue Rechtsgrundlage in der Form eines Staatsvertrages zwischen den 16 Ländern ge schaffen werden, und der vorliegende Entwurf des Studienak kreditierungsstaatsvertrages setzt nun die entsprechenden ein heitlichen Vorgaben fest, regelt neu die Besetzung des Akkreditierungsrates, um die erforderliche Mehrheit der Wis senschaft in fachlich-inhaltlichen Fragen zu gewährleisten - was eigentlich selbstverständlich sein sollte.

Die Verfahren zur Bewertung der formalen und der fachlichinhaltlichen Akkreditierungskriterien werden in dem Vertrag nun auch getrennt. Ob aber die vorliegende Lösung jetzt die beste ist, sei dahingestellt. Es gibt sicherlich viele Kritikpunkte, aber der Staatsvertrag stellt jetzt jedenfalls eine Verbesserung gegenüber dem Status quo dar, und das ist ja schon ein Fort schritt. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht die Abgeordnete Vandre für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ur sprünglich war gar nicht vorgesehen, dass wir am heutigen Tag noch einmal eine Debatte zum Thema Akkreditierungssystem führen. Unsere Fraktion hat sich aber dafür ausgesprochen, zu diesem Tagesordnungspunkt noch eine Debatte zu führen, weil wir finden, dass das Akkreditierungssystem einen wesentlichen Aspekt von Studium und Lehre darstellt, da er nämlich die Fra ge des Qualitätsmanagements betrifft; das ist gerade angespro chen worden.

Was heißt Qualitätsmanagement in dem Zusammenhang? Es heißt im Kern, dass es den Studierenden ermöglicht wird, inner halb der vorgeschriebenen Regelstudienzeit auch tatsächlich die Credit Points zu absolvieren, die sie absolvieren müssen, um einen Abschluss zu erzielen. Es geht also darum: Ist die Studienaufteilung so erfolgt, dass es auch möglich ist, inner halb der Zeit zum Abschluss zu gelangen? Es geht also um die Studierbarkeitsgarantie und auch um die Sicherung von Studie rendenmobilität und um deren regelmäßige Überprüfung. Wir wollen, dass das Qualitätsmanagement einen Beobachtungs- und Lernprozess auf hohem Niveau darstellt.

Herr Schierack hat bereits ausgeführt, dass die Überarbeitung des Staatsvertrages zum Akkreditierungssystem aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils notwendig geworden ist. Wir hatten uns erhofft, dass im Rahmen dieser Überarbeitung auch das Qualitätsmanagementsystem als solches überdacht und grundsätzlich überarbeitet wird. Diese Chance wurde von den Ländern leider verpasst, weil die Kritik an den bisherigen Re gularien zum Akkreditierungssystem lediglich in den Vor- und Nachteilen der bisher angewandten System- und Programmakkreditierung verhaftet geblieben ist. Es wurden lediglich eine neue Ebene eingezogen und die formale und die inhaltliche Ak kreditierung voneinander getrennt. Im Wesentlichen ist damit also die Chance verpasst worden, Qualitätsmanagement auch im Zuge der Bologna-Reform grundsätzlich zu überdenken und zu überprüfen, wie die Interessen der Studierenden in den Fo kus gerückt werden können. Nichtsdestotrotz ist die Kritik des Bundesverfassungsgerichts jetzt ausgeräumt.

Frau Liedtke hat bereits angeführt, dass sich auch die Zusam mensetzung des Akkreditierungsrates verändert hat. Besonders kritisch ist dabei aber nicht nur, dass lediglich zwei Studieren den der Zugang dazu ermöglicht wird, sondern auch, dass der Vorschlag dieser beiden Studierenden jetzt durch die Hoch schulrektorenkonferenz erfolgt und nicht mehr aus einem Ak kreditierungspool, was bisher grundsätzlich auch mit Weiterbil dungsmöglichkeiten einherging. Die Studierenden waren durchaus sehr vorbereitet, wenn sie ihrer Aufgabe nachkamen. Es steht zu befürchten, dass das in Zukunft nicht mehr der Fall sein wird.

Der Staatsvertrag - das haben wir in unserer Beschlussempfeh lung ausgeführt - ist nur der Beginn, denn jetzt geht es darum,

das Ganze mit der Musterrechtsverordnung bzw. mit Verord nungen der Länder zu untersetzen. Wir als Ausschuss haben gesagt, dass wir darüber informiert werden wollen. Das ist der richtige Ansatzpunkt, um zu hinterfragen: Welche Anforderun gen an Gutachterinnen und Gutachter und welche Qualifizie rung von Gutachterinnen und Gutachtern müssen eingeführt werden, um im Sinne der Studierenden Qualität zu gewährleis ten, die für unsere Studiengänge in Gänze gut ist? - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Für die AfDFraktion spricht der Abgeordnete Kalbitz.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kol legen! In aller Kürze: Der vorgelegte Gesetzentwurf erfüllt nicht die notwendigen Voraussetzungen für ein vernünftiges System zur Sicherung der Qualität der Hochschullehre. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich erklärt, dass der Gesetzgeber wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung nicht weitgehend anderen Akteuren überlassen darf, sondern diese unter Berücksichtigung der Freiheit der Lehre selbst tref fen muss.

Nun mag der vorliegende Gesetzentwurf den formalen Vorga ben des Bundesverfassungsgerichts Genüge tun, ein System, welches die Freiheit und die Qualität der Lehre sicherstellt, wird daraus aber noch lange nicht. Schon im Artikel 1 des vor gelegten Entwurfs des Staatsvertrages heißt es, die Sicherung und Entwicklung der Qualität in Studium und Lehre sei vorran gig Aufgabe der Hochschulen. Offen bleibt, ob damit private oder staatliche Hochschulen gemeint sind und wie sich diese Aufgaben differenzieren. In beiden Fällen ist es jedoch Unfug, denn die Sicherstellung der Entwicklung und Qualität der frei heitlichen Lehre ist hoheitliche Aufgabe des Staates - Aufgabe des Staates in Kooperation mit den dafür qualifizierten Unter gliederungen unter staatlicher Kontrolle, also unter Kontrolle des Volkes und den durch das Volk demokratisch legitimierten Gliederungen, der Verwaltung.

Genauso ist es auch in § 8 des Hochschulrahmengesetzes for muliert. Artikel 1 des vorliegenden Gesetzentwurfes verwässert diese klare Regelung. An einem ganz zentralen Punkt der Si cherung der Qualität der freiheitlichen Lehre versagt Ihr Ge setzentwurf, also gleich zu Beginn.

Tatsächlich prädestiniert der Aufbau des vorgelegten Staatsver trages ein vor allem teures und überdimensioniertes System zur Akkreditierung, das weder effizient noch effektiv sein wird. Es macht eher den Eindruck von organisierter Verantwortungslo sigkeit, wo jeder die Verantwortung auf den nächsten schiebt und am Ende wieder keine Zuständigkeit bestand - wie immer also in einem aufgeblähten Verwaltungsapparat. Aber von RotRot ist wenig anderes zu erwarten.

Bezogen auf die Ziele der Qualitätssicherung der freien Lehre ist dieser Gesetzentwurf also weder effizient noch effektiv. Den

von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zum Akkreditierungssystem lehnen wir daher ab. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Das Wort erhält die Abgeordnete von Halem; sie spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern ist schon mehrfach erwähnt worden, worum es bei diesem Staatsvertrag geht: um Gleichwertigkeit von Studienabschlüssen, um die Wahrung von Qualitätsstandards, die man durchaus infrage stellen kann, und um Internationalisierung, die sich auch in Brandenburg ziem lich rasant entwickelt.

Wir fanden vernünftig, was da auch unter grüner Beteiligung zwischen den Ländern erarbeitet wurde, und haben uns deshalb der Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen angeschlos sen.

Aber: Der vertragliche Rahmen lässt bewusst Spielräume, zum Beispiel durch eine Experimentierklausel zur Akkreditierung. Da wird es interessant sein, ob und wie Brandenburg diese zu künftig nutzen wird.

Am vergangenen Donnerstag wurde in der KMK eine Muster verordnung zum Staatsvertrag als Vorbild für die jeweils in den Ländern zu erlassenden Verordnungen beschlossen. Darin gibt es einen ländergemeinsamen Teil und die Möglichkeit für eine individuelle Ausgestaltung. In den Stellungnahmen zu dieser Musterverordnung wurden Vorschläge laut, die die Landesre gierung in der Praxis und bei der Übersetzung in Landesrecht aus unserer Sicht beherzigen sollte:

Erstens - ein Punkt, den wir schon in die Beschlussempfehlung aufgenommen haben - die Studierenden, die im Akkreditie rungsrat ja nur mit zwei Stimmen vertreten sind, was wir be dauern, und angemessenen Zugang zum vorgesehenen Be schwerdesystem reklamieren.

Zweitens: Mehrere Träger öffentlicher Belange haben ange merkt, dass im neuen Akkreditierungsprozess durchaus Chan cen zu einem besseren Qualitätsmanagement an den Hochschu len eröffnet werden, die es aber jetzt auf Länderebene auch zu nutzen gilt.

Drittens: Der Bund der Arbeitgeber erinnerte in dem Zusam menhang daran, dass der Akkreditierungsrat nicht zu einem Na delöhr im Prozess werden dürfe und - um das zu vermeiden - seine Geschäftsstelle durch die Länder ausreichend finanziert werden müsse.

Das sind drei Punkte. So weit, so gut. Ich denke, wir werden das Thema im Ausschuss weiterhin aufrufen, um diese Aspekte zu vertiefen. Fürs Erste stimmen wir dem Vertragswerk zu. - Danke.

(Beifall B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht Ministerin Dr. Münch.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin nen und Vorredner haben sich schon zu den Einzelheiten des Staatsvertrages bzw. zum Anlass geäußert. Die heutige 2. Le sung macht es uns möglich, rechtzeitig zu ratifizieren und so gemeinsam mit den anderen Ländern die Akkreditierung auf neue rechtliche Beine zu stellen. Das ist wichtig. Das Bundes verfassungsgericht hat in seiner Entscheidung ausdrücklich ge sagt, dass Akkreditierung als Mittel der Qualitätssicherung zu lässig und geeignet ist. Entscheidend ist, dass der Staat selbst handelt.

Es gab eine Frist - Ende dieses Jahres. Es bestand in der KMK zwischen allen Ländern Einvernehmen, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung ist und eine länderübergreifende Befassung mit den Auswir kungen der Entscheidungen auf das Akkreditierungssystem sinnvoll und geboten ist.

Dem Zweck der rechtssicheren Neuregelung dient der Ihnen vorgelegte Staatsvertrag. Das vom Gericht geforderte hoheitli che Element wird sichergestellt, indem der Akkreditierungsrat die Entscheidungen selbst trifft und die Agenturen nur noch vorbereitend tätig sind. Die formalen Kriterien werden aber weiterhin durch die Agenturen geprüft, dadurch wird das Ver fahren auch entlastet.

Wichtig ist mir an der neuen Regelung auch, dass die strukturel le Mehrheit der Wissenschaft gesichert ist. Frau Vandre und an dere Vorrednerinnen haben schon geäußert, dass sie sich mehr Studierende im Rat wünschen. Das können wir so schnell nicht ändern. Aber ich denke, dass sich die derzeit vorgesehenen zwei Studierendenvertreter unter den insgesamt nur 23 Mitgliedern Gehör verschaffen können und dass sie auch gehört werden.

Eine Musterrechtsverordnung - Frau von Halem hat schon darauf hingewiesen - wurde in einer länderoffenen Arbeitsgruppe, an der Brandenburg auch teilgenommen hat, erarbeitet, und ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, sie im KMK-Plenum in der letzten Woche zu beschließen. Diese Fassung basiert auf einem intensiven Ausarbeitungsprozess der Länder und spiegelt an einigen Stellen Kompromisse wider, Frau von Halem, die im Sinne einer für alle Länder tragfähigen Lösung gefunden wer den mussten.

Die Rechtsverordnung enthält Näheres zu den formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien der Akkreditierung, zu Verfahrensabläufen und zur Zusammensetzung der Gremien. Der Verpflichtung der Länder wird Rechnung getragen, durch die Gleichwer tigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie von Studienabschlüssen die Möglichkeit eines Hoch schulwechsels zwischen den Ländern zu gewährleisten.