Vor sechs Jahren haben Sie mich zum Präsidenten des Landes rechnungshofes gewählt. Damit ist die Hälfte meiner Amtszeit nach der Sommerpause vorbei. Seit 2014 habe ich regelmäßig anlässlich der Debatte über unseren Jahresbericht im Plenum das Wort ergriffen. Im Sommer 2014 habe ich in meiner Rede für eine Altschuldentilgung geworben, die im Koalitionsvertrag verankert wurde. Die in der Vergangenheit angehäuften Schul den des Landes wurden und werden mittlerweile fast in jedem Jahr reduziert. Das sollte in guten Zeiten auch die Regel sein.
2015 habe ich für eine bessere Rechts- und Fachaufsicht in den Ministerien geworben. Hier stellen wir immer wieder Mängel und Nachlässigkeiten fest. Rechts- und Fachaufsicht ist und bleibt eine wichtige Aufgabe auch für die Leitungsebene in den Ministerien.
Im Jahr 2016 habe ich die regelmäßigen Verzögerungen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse in den Landesbetrieben kriti siert und für die Umsetzung der Schuldenbremse im Landes recht geworben.
(Beifall CDU sowie des Abgeordneten Dr. van Raem donck [AfD] und des Abgeordneten Vogel [B90/GRÜ NE])
Die Jahresabschlüsse sind mittlerweile pünktlich fertig. Ich hoffe, das bleibt auch in der Zukunft so. Ich bin zuversichtlich, dass die Umsetzung der Schuldenbremse im Landesrecht noch in diesem Jahr, spätestens aber in dieser Legislaturperiode ge lingen wird. Unser kürzlich vorgestellter Beratungsbericht soll dazu beitragen, dies möglichst im Konsens aller Fraktionen zu realisieren. Denn es geht um ein Gesetzgebungsverfahren, das weit in die Zukunft wirkt.
Im letzten Jahr, 2017, habe ich die immer stärker die Finanzlage des Landes belastenden Versorgungsausgaben thematisiert und Handlungsoptionen dargelegt. Das Problem ist der Landesre gierung und dem Parlament bewusst. Ich weiß, dass es hier kei nen Königsweg gibt. Wenn die Landesregierung einen solchen Königsweg aber auch nicht kennt, sollte vielleicht doch noch
einmal über den von uns vorgeschlagenen und auch vom Land Thüringen eingeschlagenen Weg einer fixen Altschuldentilgung pro eingestelltem Beamten nachgedacht werden.
Dieses Jahr, 2018, spreche ich einen inhaltlichen Aspekt unse res Jahresberichtes an, der nicht das Verhalten der Exekutive, sondern Ihr gesetzgeberisches Handeln betrifft. Sie als Parla ment und damit als Gesetzgeber sollten darauf achten, Ihren politischen Gestaltungsspielraum mit Blick auf die von Ihnen zu kontrollierende Landesregierung nicht zu sehr aus der Hand zu geben. Das geschieht oft schleichend.
Wir haben bei der Prüfung der Haushaltsrechnung wegen der teilweise unübersichtlich vielen Haushaltsvermerke auf die Ge fahr einer solchen Entwicklung hingewiesen. Die vielen Haus haltsvermerke ermöglichen es den Ministerien nämlich, von Haushaltsansätzen, die Sie vorgegeben haben, abzuweichen. Das fördert zwar die Flexibilität und erleichtert den Haushalts vollzug - die Nutzung dieser Instrumente ist der Regierung auch nicht vorzuwerfen - die Haushaltsaufstellung ist aber im mer noch das Königsrecht des Parlaments. Daher sollten Sie diese Entwicklungen im eigenen Interesse selbstkritisch im Auge behalten.
Das gilt auch für die Umsetzung der Schuldenbremse, um einen abschließenden Blick in die Zukunft zu werfen. Hier gibt es ebenfalls eine ganze Reihe von Regelungsstellschrauben, bei denen sowohl Regierung als auch das Parlament Entscheidun gen treffen können - Entscheidungen, die für das Land von be sonderer Tragweite sind; so zum Beispiel die Feststellung, ob eine besonders schwere Notlage oder eine Konjunkturkrise vor liegt, die ausnahmsweise die Aufnahme neuer Kredite zum Haushaltsausgleich rechtfertigt. Auch bei diesen Entscheidun gen sollten Sie sich - mit welcher Mehrheit, sei dahingestellt - von der Regierung nicht allzu viel Butter vom Brot nehmen lassen.
Ich komme zum Schluss. Ich bedanke mich bei allen Mitarbei terinnen und Mitarbeitern meines Hauses für die Erstellung des Jahresberichts und bei den Abgeordneten des Ausschusses für Haushaltskontrolle sowie des Ausschusses für Haushalt und Fi nanzen und deren beiden Vorsitzenden, die Teile des Berichtes beraten haben. Mein Dank gilt auch dem Finanzminister und seiner Staatssekretärin und den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den betroffenen Ministerien und anderen Dienststellen des Landes.
Mit allen Beteiligten ist die Zusammenarbeit konstruktiv. Nur durch diese fruchtbare Kooperation ist es möglich, dass wir un sere Prüfungen durchführen und Ihnen den Jahresbericht recht zeitig zur Beratung vorlegen können. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Weiser, ich kann Ihnen versichern: Brandenburg verfügt nicht nur über ei nen sehr politischen Chef des Landesrechnungshofes, sondern auch über ein durchaus selbstbewusstes Landesparlament.
Der Haushaltskontrollausschuss hat sich in diesem Jahr mit den Rechnungen des Landtages, des Verfassungsgerichtes, des Lan desrechnungshofes sowie der Haushaltsrechnung und dem Ver mögensnachweis für das Haushaltsjahr 2015 beschäftigt. Es macht nicht jedem Spaß, nach einem Fehler in einer 805-seiti gen Zahlenkolonne zu suchen. Doch für die Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses - jedenfalls für die allermeisten - kann ich sagen: Wir machen das gerne und mit Freude!
Noch glücklicher bin ich, wenn keine Fehler zu finden und die Berichte so aufbereitet sind, dass sich zu jeder Zahl - vor allen Dingen bei den Ausgaben - eine sinnvolle Erklärung findet.
Das war auch in diesem Jahr so. Die Präsidentin des Landtages, der Beauftragte des Haushaltes des Verfassungsgerichtes, die Staatssekretärin des Finanzministeriums und der Präsident des Landesrechnungshofes standen den Mitgliedern des Ausschus ses Rede und Antwort.
Ich bitte Sie daher um die Bestätigung der Beschlussempfeh lung des Ausschusses für Haushaltskontrolle und damit um die Entlastung der Landesregierung, des Landtages, des Verfas sungsgerichtes und des Landesrechnungshofes.
Zurück zum Bericht des Landesrechnungshofes. Dieses Jahr stand der Jahresbericht 2017 auf der Tagesordnung. Der Lan desrechnungshof ist eine oberste Landesbehörde mit Verfas sungsrang. Er ist durchaus unbequem und verursacht Arbeit. Das ist aber gut so, schließlich prüft er im Auftrag der Bürgerin nen und Bürger des Landes die ordnungsgemäße und wirt schaftliche Verwendung von Steuermitteln.
Auch dieses Jahr sorgten die Berichte wieder für Schwung im Abgeordnetenleben. Ich durfte mich unter anderem mit zwei weiteren Kollegen mit der Stiftung „Großes Waisenhaus zu Potsdam“ beschäftigen und über den möglichen Stifterwillen von Friedrich Wilhelm I. rätseln. Da Rätseln nun einmal keine seriöse Abgeordnetentätigkeit ist, haben wir der Landesregie rung einen Prüfauftrag erteilt, um dem Ansinnen juristisch auf die Spur zu kommen.
Spannend ist dabei vor allem, dass jeweils Vertreter der Oppo sition und der Regierungskoalition einen Bereich bearbeiten und sich in einem konstruktiven Miteinander auf einen gemein samen Bericht einigen. So entstehen im Pingpong-Verfahren Empfehlungen für die geprüften Institutionen oder Landesbe
hörden. Die Beratungsleistung des Landesrechnungshofes ist enorm und hat in der Folge der Umsetzung bereits sehr viel bewirkt.
Es geht oft nicht nur um weniger Kosten, sondern um Effizienz und Prioritäten. Ein kritischer und kompetenter Blick von au ßen ist für jede staatliche Institution eine Bereicherung. Das trifft auch auf den Landtag zu.
Vor einigen Tagen hat der Landesrechnungshof seinen Bera tungsbericht über die mögliche Ausgestaltung einer Schulden bremse für das Land Brandenburg vorgelegt. Ich muss sagen: Anfänglich war ich etwas irritiert, dass der Landesrechnungs hof immer wieder auch dieses Thema angemahnt hat, denn ich dachte: Das ist im Kern keine Frage der Haushaltskontrolle, sondern eine zutiefst politische Fragestellung.
Natürlich ist der Landesrechnungshof nicht nur dazu da, die Erbsen zu zählen, sondern gerade auch auf strukturelle Verwer fungen hinzuweisen und Verbesserungen im großen Gesamt system des Haushaltes zu empfehlen. Deswegen freue ich mich, dass unser Landesrechnungshof nicht nur eine begleitende, nachgelagerte Rechnungsprüfung durchführt, sondern explizit auch den Anspruch hat, uns zu empfehlen, wie wir uns in Zu kunft inhaltlich krisensicher aufstellen.
Ab dem 1. Januar 2020 gilt für die Länder das strikte Neuver schuldungsverbot, das heißt, die Landeshaushalte sind dann grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Den Ländern steht es frei, von Ausnahmeregelungen des Arti kels Gebrauch zu machen. Die Ausnahmen beziehen sich auf konjunktur- oder - Herr Weiser erwähnte es - notlagenbedingte Kreditaufnahmen.
Brandenburg hat diese landesgesetzliche Regelung noch nicht getroffen. Doch Brandenburg hat seit sieben Jahren einen aus geglichenen Haushalt und Kredite und Altschulden abgebaut. Es ist daher keine Frage - wie schon mein Fraktionskollege Uwe Schmidt gesagt hat -, dass die Schuldenbremse rechtzeitig vor dem Jahr 2020 umgesetzt wird.
Die SPD-Fraktion möchte mit Ihnen gemeinsam eine breite parlamentarische Mehrheit für die Verankerung der Schulden bremse im Landesrecht finden. Der Bericht des Landesrech nungshofs mit seinen klaren Handlungsempfehlungen wird da her bei den weiteren Beratungen eine große Hilfe sein.
Zur Kenntnisnahme steht ebenfalls der Bericht der Präsidentin gemäß § 22 unseres Abgeordnetengesetzes. Auch hier geht es um möglichst viel Transparenz. In diesem Bericht sind sämtli che Leistungen, die an Abgeordnete, ehemalige Abgeordnete und deren Hinterbliebene gezahlt werden, aufgelistet. Dazu zählen die Diäten, die Ausgaben für die Wahlkreisbüros, die IT-Ausstattung, aber auch die Alters- und Hinterbliebenenver sorgung. Es wird aufgezählt, wer für welches Amt welche Zula gen erhält und wie viel Geld die Mitarbeiter der Abgeordneten erhalten. Dieser Bericht ist öffentlich, Bürgerinnen und Bürger sollen und dürfen ihn einsehen und sich ihr eigenes Bild ma chen. Das ist gut. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An fang Mai beriet der Ausschuss für Haushaltskontrolle über den Jahresbericht 2017 und befasste sich dabei mit den Beiträgen des Rechnungshofs zur Haushaltsrechnung 2015 und zur Haus haltslage. Wir haben dazu etwas von den Vorrednern gehört, ich möchte einige Punkte ergänzen.
Es wurde zur Kenntnis genommen, dass die Verschuldung des Landes am Kreditmarkt zum Ende des Jahres 2015 insgesamt 16,65 Milliarden Euro betrug. Der Refinanzierungsbedarf die ser Kreditverpflichtung beträgt in den kommenden fünf Jahren 9,7 Millionen Euro, das heißt, fast 60 % der Gesamtschulden werden fällig. Von der Regierung wird immer wieder betont, dass sie keine neuen Schulden aufgenommen hat und die Ver schuldung in kleineren Bereichen abgebaut worden ist.
Der Finanzminister versucht natürlich, es als seinen Erfolg zu verkaufen, dass wir in dieser guten finanziellen Situation sind. Gelegentlich kommt dabei der Vergleich mit der Zeit, als die CDU mit der SPD - 10 Jahre - regiert hat. Da werden zwei Sa chen vollkommen außen vor gelassen: Zum einen kann ich mich nicht erinnern, dass wir den Finanzminister gestellt ha ben. Finanzminister werden in Brandenburg seit langer Zeit von der SPD und jetzt von der Linken gestellt. Zum anderen waren wir damals in einer ganz anderen Situation: Wir hatten eine Finanzkrise, eine Euro-Krise, eine Krise der Weltwirt schaft. Brandenburg ist in einer vergleichbar guten finanziellen Situation wie die anderen 15 Länder. An dieser Stelle muss ich sagen: Das liegt nicht an der SPD. Sie kriegen nicht einmal die Schuldenbremse hin. Seit vier Jahren wird vom Kollegen Bretz und anderen in vielen Ausschüssen darauf hingewiesen - Herr Weiser hat das eben deutlich gemacht.
Jetzt gibt es einen entsprechenden Vorschlag des Landesrech nungshofs. Sie haben noch ein paar Monate Zeit. Ich erinnere mich schmerzhaft an die letzte Diskussion im Ausschuss für Haushalt und Finanzen, wo Sie sogar eine Auszeit nehmen mussten und wir Ihnen das Angebot gemacht haben, mit Ihnen gemeinsam diese Schuldenbremse, wenn sie in die Verfassung kommen soll, zu entwickeln; Sie brauchen auch die Stimmen der Opposition, um die Verfassung zu ändern. Sie konnten sich nicht darauf verständigen. Von der Linken kam sogar der Ein wurf, dass es gut ist, dass wir das bis jetzt nicht verabschiedet haben, weil die anderen Länder, die das schon getan haben, jetzt plötzlich in einer schlechteren Situation seien.
Für mich erschließt sich diese Logik nicht. Aber, Kollege Chri stoffers, Ihr Wort ist in der Welt. Ich glaube, Sie sprachen von September oder Oktober dieses Jahres - nicht des nächsten Jahres, da wird ja schon ein neuer Landtag gewählt -, wo Sie einen ent sprechenden Vorschlag zur Schuldenbremse einbringen wollen.
- Ja, wir werden sehen, wir warten das ganz in Ruhe ab. Sie ändern das Polizeigesetz - das hat der Innenminister heute hier zum wiederholten Male angekündigt -, Sie ändern seit mehre
ren Jahren die Regelungen zur Schuldenbremse oder bauen sie in unsere Verfassung ein oder erarbeiten ein Gesetz. Wir als Opposition haben die nötige Geduld, die man bei der rot-roten Landesregierung auch haben muss. Wir haben unsere entspre chenden Vorschläge immer eingebracht.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Entwicklung der Investiti onsquote. Wir waren damals bei ungefähr 10 %. Wir haben also auf der einen Seite steigende Konsumausgaben und auf der an deren eine Investitionsquote, die sehr stark gesunken ist. Es ist an dieser Stelle auch keine Besserung zu erwarten.
Die wirtschaftliche Situation ist also gut, was der Landesregie rung natürlich finanziell zugutekommt. Wir können aber fest stellen, dass wir, was die Frage betrifft, was man daraus machen könnte, finanziell noch lange nicht da sind, wo wir hingehören. Wir haben das heute beim Schüler-BAföG gespürt. Ich erinnere mich noch an die Aussage des damaligen Schulministers Baas ke, der uns bei einer Haushaltsberatung im Haushalts- und Fi nanzausschuss wörtlich sagte - Kollege Hoffmann hat es hier zitiert -: Natürlich bleiben bei 19 000 Lehrern am Ende des Jah res 20 Millionen übrig. - Das hat er damals so gesagt.
Insofern nehme ich den Hinweis des Rechnungshofpräsidenten Weiser sehr ernst, dass Sie mit Ihrer Mehrheit immer mehr Ver antwortung an die Regierung delegieren und wir als Parlament sozusagen im Kernrecht des Landtags fast Verantwortung an die Regierung abgeben, weil wir ihr ermöglichen, alles und je des zu tun, ohne uns zu fragen, ohne dass wir tatsächlich Ein fluss nehmen. Das ist keine gute Entwicklung. Und wir werden uns immer dagegen wehren, dass es auf diesem falschen Weg weitergeht. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.