Sehr geehrter Herr Präsident! Da die Präsidentin im Anmarsch war, habe ich überlegt, wen ich hinter mir richtig anspreche. Verehrte „wechselnde“ Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Besucher! Im Septemberplenum 2018 fand die 1. Lesung des Ersten Geset zes zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung statt. Das hört sich mächtig kompliziert an, aber hinter diesem ersten Änderungs gesetz verbergen sich zwei Schwerpunkte: erstens die Festle gung im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Linken. Aber - zweitens - auch ein Beschluss des Landtages vom 25.09.2015 zur Stärkung der Mitwirkungsrechte kleinerer Kommunen in den Regionalversammlungen stand zur Debatte und wurde mit diesem Gesetzentwurf schwerpunktmäßig umgesetzt.
In den Gesetzentwurf wurde zu letzterem Teil ein sehr ausge wogener Vorschlag - das hat sich im Laufe der Debatte um die ses Gesetz gezeigt - aufgenommen: Von bisher 62 werden zu künftig 162 Gemeinden, Ämter und Gemeindeverbände in den Regionalversammlungen vertreten sein. Damit werden drei Viertel der Landesfläche in der Regionalversammlung tatsäch lich abgebildet. Bisher sind im Regionalrat nur Gemeinden und Gemeindeverbände mit mindestens 10 000 Einwohnern vertre ten, zukünftig werden ihm Gemeinden oder Gemeindeverbän de mit mindestens 5 000 Einwohnern angehören.
Nach erfolgter Anhörung im Fachausschuss, aber auch intensi ver Beratung dieses Gesetzentwurfs in der Enquetekommission und in den einzelnen Fraktionen besteht unserer Ansicht nach hinsichtlich der Einwohnerzahl zur Entsendung von Regional räten kein Änderungsbedarf. Sondern wir finden, dass die 5 000-Einwohner-Grenze eine sehr ausgewogene Größenord nung ist; damit ist im Wesentlichen eine breitere Beteiligung der kleineren Kommunen gesichert.
Andererseits ist ebenso gesichert, dass die eigentlichen Trä ger der Regionalplanung - die Kreise und kreisfreien Städte - ihre Aufgabe erfüllen können, und gleichzeitig - auch das war Bestandteil der Anhörung - sichern wir die Handlungs- und Arbeitsfähigkeit der Regionalversammlungen, die im Gesetzentwurf mit derzeit maximal 60 Mitgliedern benannt wurden. Auch die mittels unseres Gesetzentwurfs aktuali sierte Stellvertreterregelung sichert genau diese Arbeitsfä higkeit.
Den Landkreisen ist es bisher schon möglich - vielleicht wird zukünftig sogar besondere Sensibilität bei der Entsendung geeigneter Vertreter aufgewandt -, dafür zu sorgen, dass auch die derzeit nicht in der Regionalversammlung vertretenen kleineren Kommunen tatsächlich mit einer Stimme sprechen
An meinen Ausführungen, liebe Kollegen der CDU-Fraktion und auch teilweise der Fraktion der Grünen, merken Sie, dass wir Ihre Auffassung zur Größenordnung der Einwohnerbeteili gung nicht teilen und auch Ihren Anträgen nicht zustimmen werden.
Im Weiteren haben wir § 2c hinzugefügt, der Ausnahmen vom Moratorium konkretisiert, indem wir Eignungsgebiete festge legt haben, wobei wir uns explizit darauf bezogen haben, dass in den Windenergiegebieten, für die bereits B-Pläne für Son dergebiete für Windkraftanlagen bestehen, obwohl der Regio nalplan Wind seine Wirksamkeit durch Gerichtsbeschluss ver liert, weiterhin die B-Pläne für Windkraftanlagen gelten, die Windkraftpläne weiterhin ihre Wirksamkeit entfalten und so mit keine besondere Ausnahmeerlaubnis dafür erforderlich ist.
Klargestellt wurde auch, dass Ausnahmen möglich sind, wenn in einem schlüssigen, den Gesamtraum betrachtenden Plan konzept bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Gleichzeitig wurde noch einmal deutlich gemacht: Wenn sich Planungsregi onen dafür entscheiden, keine Teilpläne Wind mehr zu erarbei ten, sondern das mit einem integrierten Regionalplan umsetzen und der integrierte Regionalplan noch nicht erstellt ist, aber die Möglichkeit besteht, dass der Teilplan Wind innerhalb von zwei Jahren beschlossen wird, ist die mit diesem Gesetzent wurf festgelegte Frist von zwei Jahren erfüllt und damit das Gesetz zur Anwendung gekommen.
Ich bitte Sie daher, der Empfehlung des Fachausschusses zu folgen und dem Gesetzentwurf mit den entsprechenden Ände rungen zuzustimmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Bevor der nächste Redner ans Pult tritt, möchte ich Gäste begrüßen: Mitglieder des Heimat vereins Lebus und Seniorinnen und Senioren aus der Gemein de Oberbarnim. Ihnen allen ein herzliches Willkommen hier im Plenarsaal!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es im Grunde um zwei Dinge. Erstens: Wird ein Teilregionalplan Windenergie durch eine rechtskräftige Entscheidung des OVG unwirksam? Soll während der Neuaufstellung des Teilregionalplans die Ge nehmigung raumbedeutsamer Windenergieanlagen für die Dauer von zwei Jahren unzulässig sein? Zweitens - meine Vorredne rin hat es bereits angesprochen - geht es um die Absenkung der Einwohnergrenze für die Mitgliedschaft von Hauptverwal tungsbeamten der amtsfreien Gemeinden und Gemeindever bände in der Regionalversammlung von 10 000 auf 5 000.
Das Ziel des Gesetzentwurfs, die Mitwirkungsrechte kleiner Kommunen in der Regionalversammlung zu stärken, greift die seit vielen Jahren von Städten, Gemeinden und Ämtern vorge tragenen Forderungen auf - aber eben nicht konsequent. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg spricht sich seit Jah ren dafür aus, allen gemeindlichen Hauptverwaltungsbeamten eine geborene Mitgliedschaft zu ermöglichen. Die Zahl 5 000 für die Festlegung der Einwohnergrenze ist - genauso wie vor her 10 000 - vollkommen willkürlich und aus der Luft gegrif fen.
Die Befragung der Mitglieder des Städte- und Gemeindebun des hat gezeigt, dass es in Brandenburg bestimmte Regionen gibt, in denen besonders viele Konflikte, zum Beispiel mit der Windkraftnutzung, auftreten, die Einwohnerzahlen der betrof fenen Gemeinden aber in der Regel unter 5 000 liegt. Die Ar gumentation von SPD und Linken sowie der Landesregierung, Regionalversammlungen würden durch eine zu große Zahl an Regionalräten arbeitsunfähig werden, kann ich - mit Verlaub - nicht nachvollziehen. Die Zahl 60 wurde gerade genannt. Da muss man mir einmal sagen, warum eine Regionalversamm lung mit bis zu 60 Mitgliedern arbeitsfähig und sie es mit 70 Mitgliedern nicht mehr ist. Das ist eine völlig aus der Luft gegriffene Begründung.
Gremien dieser Größe stellen übrigens kein Novum dar. Es gibt viele andere arbeitsfähige Gremien, die mehr als 100 stimmbe rechtigte Vertreter haben, zum Beispiel der Kommunale Ver sorgungsverband. Daran sind alle beteiligt: Gemeinden, Land kreise, Verbandsgemeinden, Ämter usw. Wenn der Kommunale Versorgungsverband seine Mitgliederversammlungen abhält, haben alle Sitz- und Stimmrecht, natürlich.
- Wenn Sie etwas sagen wollen, Herr Innenminister, können Sie gern nach vorne kommen. - In Mecklenburg-Vorpommern gibt es den Zweckverband Elektronische Verwaltung. Natür lich sind fast alle Gemeinden des Bundeslandes dabei. Wenn die Vertreter sich treffen, sind es weit mehr als 100. Wenn es ordentlich organisiert wird, wenn es einen Vorstand und Aus schüsse gibt, kann man in solchen Gremien sachgerecht arbei ten, ohne dass es zu einer Blockade kommt.
In einer Anhörung im AIL wurde deutlich, dass die Windeig nungsgebiete genau in den Regionen entstehen, deren Vertreter eben nicht am Tisch sitzen. Bei den 41 Ämtern und amtsfreien Gemeinden, für die die aktuelle Fassung des Gesetzes keinerlei Veränderung bringt, weil sie zu wenige Einwohner haben, sind die Auswirkungen des Regionalplans besonders spürbar. Auch nach der neuen Rechtslage wären beispielsweise die Gemein den Groß Pankow (Prignitz), Gumtow, Plattenburg sowie die Ämter Lenzen-Elbtalaue, Meyenburg und Putlitz-Berge nicht in der Regionalversammlung vertreten, obwohl dort besonders viele Standorte für Windanlagen ausgewiesen sind. 62,59 % der Fläche des Landkreises Prignitz bleiben eben nicht vertre ten.
Gerade diese Kommunen fühlen sich von der einwohnerstärke ren Region in der Regionalversammlung dominiert. Die Ab senkung von 10 000 auf 5 000 Einwohner wird im ländlichen Raum erneut wahrgenommen als: Wir bleiben wieder einmal außen vor. - Daher der Änderungsantrag der CDU, diesen Schwellenwert aufzuheben. Andernfalls werden in vielen Re gionen die Konflikte nicht entschärft, sondern fortgeführt. Ein
Verzicht auf die Einwohnergrenze würde zur Akzeptanz der Regionalplanung in Brandenburg beitragen, übrigens nicht nur bei Windkraftanlagen, sondern auch bei anderen Regionalpla nungen. Und wie es im Ausschuss auch der Städte- und Ge meindebund gesagt hat: Wenn für die zusätzlichen gemeindli chen Regionalräte Ausgleichsmandate für den Kreis gewährt werden, ist diese Zahl, das heißt die Differenz, zu verdoppeln, dann wären es im Normalfall …
Ich möchte gern zu Ende ausführen. - … 10 bis 12 Personen mehr. Dass dadurch die Regionalplanung in Brandenburg nicht mehr arbeitsfähig sein soll, ist für mich nicht nachvollziehbar. - Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Christoffers für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich, bevor ich zum Inhalt des Gesetzentwurfs und der Diskussion dazu komme, deutlich machen, worüber wir heute entscheiden. Wir fassen das Gesetz zur Regionalplanung an und entsprechen damit der wachsenden Bedeutung Regionaler Planungsge meinschaften, vor allem ihrer inhaltlichen Tätigkeit. Denn die Festlegung, dass integrierte Regionalpläne zu erstellen sind, ist aus meiner Sicht ein sehr großer Fortschritt, weil wir sowohl bei der Infrastruktur als auch bei der Wohnraumentwicklung, der Bodenschatzsicherung und eben der Windkraft vor einer Reihe von neuen Herausforderungen stehen, die, wie ich glau be, mit diesem Gesetz besser umgesetzt werden können, als es vorher der Fall war.
Insofern unterstreiche ich an dieser Stelle, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften und die Regionalplanung einen be deutenden Beitrag zur Entwicklung des Landes leisten. Ich fin de, diese ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht nur mit einem Dan keschön zu versehen, sondern muss auch gewürdigt werden, was auch geschieht.
Zum vorliegenden Gesetzentwurf und vor allem zur Diskussi on, die wir dazu hatten: Lassen Sie mich zunächst auf den An trag der CDU, die Einwohnergrenze aufzuheben, eingehen. Herr Genilke, ich komme aus der Regionalen Planungsgemein schaft Uckermark-Barnim. Bei uns hat die kleinste Gemeinde zwei Regionalräte. Ich finde, es liegt in der Verantwortung von Kreistagen, zu entscheiden, wie eine ausgeglichene Berück sichtigung der Gemeinden in ihrer Region erfolgt.
Aus dieser Verantwortung sollte man sie nicht entlassen, denn es gibt nun einmal die kommunale Hoheit, und die Kreise sind Träger der Regionalplanung. Richtig war, dass wir im Gesetz die geborene Mitgliedschaft für Gemeinden mit mindestens 5 000 Einwohnern verankert haben; das war schlicht und er greifend zwingend. Weitere Sachverhalte bzw. Probleme könn te man beispielsweise über interkommunale Zusammenarbeit lösen.
Herr Genilke, ich verstehe eines nicht: Sie haben ein Konzept vorgelegt, das zeigen soll, dass die interkommunale Zusam menarbeit möglicherweise alle Probleme dieses Landes löst. Warum setzen Sie nicht auch in diesem Fall darauf, dass Kom munen ihre Eigenverantwortung wahrnehmen können und die Träger der Regionalplanung, also die Landkreise, verantwor tungsbewusst zu handeln haben und handeln können?
Zweitens: Ich glaube, es ist ein Fehler, so zu tun, als hätten kommunale Vereinigungen bzw. Institutionen wie die von Ih nen genannten die gleichen Aufgaben wie die Regionalpla nung.
- Oder ähnliche. - Es gibt schon heute die Möglichkeit, Aus schüsse zu bilden. Auch in unserer Regionalen Planungsge meinschaft gibt es Ausschüsse. Das ist nichts Neues. Aber wenn Sie ehrenamtlich Tätige zwingen, in einem Gremium tä tig zu sein, in dem allein vom Umfang her Interessenabwägun gen nicht oder nur sehr schwer zustande zu bringen sind, sage ich Ihnen voraus, dass es Beratungen der Regionalräte oder Regionalversammlungen mit einer Länge von zwei bis drei Ta gen geben wird.
Außerdem, Herr Genilke, gibt es nicht nur die Prignitz. Sie ha ben einen Änderungsantrag eingebracht, der die Zusammenset zung nach Maßgabe des Gesetzes vorsieht. Die Gesamtzahl der Regionalräte soll sich nach den Maßstäben des vorliegenden Gesetzentwurfs richten. Das werden wir in der Prignitz aller dings niemals umsetzen können. Wenn man Ihrem Antrag folg te, hätte man etwa 110 Regionalräte.
Insofern glaube ich, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzent wurf eine Variante gefunden haben, den Bedarf zu decken, eine Interessenabwägung zu ermöglichen und zugleich den Emp fehlungen der Enquetekommission - die eine Reihe von Dis kussionen dazu geführt hat - zu entsprechen.
Wir werden zu diesem Gesetzentwurf und auch zur Regional planung in der nächsten Legislaturperiode mit Sicherheit in ei nen Abwägungsprozess treten. Ich finde, zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist das ein ausgewogener Entwurf, und wir sollten ihn hier und heute auf den Weg bringen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Schröder für die AfD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Sehr verehrte Gäste! Das Oberverwaltungsgericht BerlinBrandenburg hat den Regionalplan „Havelland-Fläming 2020“ mitsamt seinen Festlegungen für die Windenergie für unwirk sam erklärt. Aus Furcht, dies könnte einen Dominoeffekt auf andere Regionalpläne hervorrufen, wurde nun von der Landes regierung der vorliegende Gesetzentwurf eingebracht. Ihr of fensichtliches Ziel: Investoren schützen und den Windkraftaus bau weiter voranbringen.
Dabei wurden viele Dinge in einen Topf geworfen, die nicht unbedingt zusammengehören. Denn die Stärkung der demo kratischen Teilhabe kleiner Kommunen und der Windkraftaus bau sind sicherlich Themen, die nicht unbedingt miteinander verbunden sind. Die Herangehensweise der Landesregierung zeigt aber, wie sie Regionale Planungsgemeinschaften sieht. Für Sie, meine Damen und Herren von Rot-Rot, ist die Regio nalplanung nicht mehr als ein willfähriges Instrument, um den Ausbau der Windenergie voranzutreiben.
Dass die Regionalen Planungsgemeinschaften eigentlich dazu dienen sollten, die ländliche Entwicklung in Brandenburg zu stärken, ist für Sie hier nur noch Beiwerk.