Protokoll der Sitzung vom 10.04.2019

(Beifall der Abgeordneten Schade [AfD])

Denn anders ist es nicht zu erklären, dass Sie Ihre Gesetzesini tiative erst jetzt auf den Weg gebracht haben, wo die Pannen planung im Bereich der Windkraft offensichtlich wurde. Den noch begrüße ich den Schritt - wenn auch nicht mit Überzeu gung -, dass künftig alle amtsfreien Gemeinden mit einer Ein wohnerzahl von mindestens 5 000 in der Regionalversamm lung mit Stimmrecht vertreten sein sollen. Wir sind der Mei nung, sämtliche Gemeinden sollten hier Stimmrecht besitzen. Aber das wurde dann doch anders beschlossen.

Traurig ist auch, dass es der Landesregierung bei all diesen Maßnahmen nicht darum geht, die Demokratie in den Kommu nen zu stärken, sondern die Interessen der Windkraftlobby zu bedienen. Auch die im Gesetzentwurf angepeilten weiteren rechtlichen Stärkungen des Windkraftausbaus machen die Sa che nicht besser und sind Ausdruck einer einseitigen Motivati on, die hinter dem Gesetzentwurf zu stehen scheint.

Meine Damen und Herren, die Grünen setzen mit ihrem Ent schließungsantrag unverhohlen sogar noch einen drauf. Unter dem fadenscheinigen Titel „Windenergie: Planung und Beteili gung stärken. Konflikte zwischen Gemeinden verhindern.“ verbirgt sich im Grunde ein Lobbypapier, das vom Bundesver band für Windenergie hätte stammen können.

(Vogel [B90/GRÜNE]: Was?)

Denn im Grunde geht es den Grünen doch nur darum, die Pri vilegierung des Windenergieausbaus beizubehalten. Die in Ih rem Antrag angesprochenen Konflikte zwischen den Gemein den sind dabei nur Makulatur, um zumindest den Anschein ei ner bürgernahen Politik zu erwecken.

Wenn es Ihnen wirklich um die schwächeren Gemeinden gin ge, die durch den Windenergieausbau in Konkurrenzsituatio

nen nach dem „Du-oder-ich-Prinzip“ getrieben werden, müss ten Sie den Windenergieausbau eigentlich komplett ablehnen. Denn das ist immer noch die sicherste Methode, um derlei Streitigkeiten zu vermeiden.

(Zuruf der Abgeordneten Mächtig [DIE LINKE])

Auch die Begründung Ihres Antrags lasse ich nicht gelten, vor allem, wenn ich Dinge lese wie:

„Die Landesaufgabe eines sozial, ökologisch und wirt schaftlich gestalteten Klimaschutzes kann ohne den wei teren Ausbau der Windenergie nicht gelingen.“

Vielmehr müsste es heißen: Die Landesaufgabe eines sozial, ökologisch und wirtschaftlich gestalteten Klimaschutzes kann mit dem weiteren Ausbau der Windenergie nicht gelingen.

Denn es ist weder sozial, wenn ärmere Menschen unter stei genden Energiekosten zu leiden haben, noch ist es ökologisch, wenn unsere Wälder der Windindustrie geopfert werden,

(Vereinzelt Beifall bei der AfD - Zuruf von der Fraktion B90/GRÜNE)

wie es aktuell überall zu beobachten ist. Die Windenergie, mei ne Damen und Herren, auch noch als wirtschaftlich darzustel len, ist blanker Hohn. Das gilt vor allem im Hinblick auf die vielen Tausend Beschäftigten in der Lausitz, die derzeit wegen grüner Ideologien vom Jobverlust bedroht sind. Die Braunkoh le ist immerhin ein Rohstoff, der Arbeit und Wohlstand für eine ganze Region geschaffen hat und noch immer schafft. Die Windkraft hingegen vernichtet Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen, senkt die Lebensqualität vieler Menschen und trägt zur Erhöhung der Energiepreise bei. Ist das Ihre Auffassung von Wirtschaftlichkeit? Ich glaube, kaum.

Wir jedenfalls lehnen Ihren Antrag entschieden ab. Zum Ge setzentwurf der Landesregierung werden wir uns der Stimme enthalten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Jungclaus für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen Abgeordnete! Verehrte Gäste! Herr Schröder, bei einer Partei, die in ihrem Wahlprogramm von Windeinzugsgebieten redet, habe ich wirklich Schwierigkeiten, irgendeine Kompe tenz zu verorten.

(Beifall DIE LINKE und des Abgeordneten Vogel [B90/ GRÜNE])

Auch wenn Sie es immer wieder anders zu suggerieren versu chen: Einer repräsentativen Emnid-Umfrage aus dem Herbst des vergangenen Jahres zufolge befürworten 93 % der Befrag ten den Ausbau der erneuerbaren Energien. Dass sie ausgebaut werden müssen, ist längst nicht mehr strittig. Das Wie hinge gen wird auch hier anhaltend intensiv diskutiert.

So war der Ausgangspunkt des vorliegenden Gesetzentwurfs im Kern die Akzeptanz der Windenergie.

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Frage des Abgeordneten Schröder zu?

Am Ende; er hat ja gerade ganz viel geredet.

Ich befürchte allerdings, dass die Akzeptanz genauso wenig dadurch hergestellt wird, die Einwohnergrenze für die Teilnah me an der Regionalversammlung von 10 000 auf 5 000 zu sen ken, wie durch das Moratorium in § 2c. Da gibt es wesentlich geeignetere Instrumente - etwa die Servicestelle Windenergie oder die vorgezogene Beteiligung von Bürgerinnen und Bür ger, wie sie in Schleswig-Holstein praktiziert wird.

Mit dem neuen Gesetz sollen ja im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: die planerische Gestaltung des Landes Bran denburg bei der Windenergie sicherstellen sowie die Mitwir kung kleinerer Kommunen stärken.

Was die Mitwirkungsrechte kleinerer Kommunen in den Regi onalversammlungen angeht, sind aktuell Gemeinden mit min destens 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern in der Regio nalversammlung vertreten. Zusätzlich entsenden die Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen Regionalräte.

Im Gesetzentwurf ist nun die Absenkung der Grenze auf 5 000 vorgesehen. Nach Aussage der Landesregierung wären drei Viertel der Landesfläche von dieser Regelung gedeckt.

Wir haben lange und kontrovers über die 5 000er-Regelung diskutiert - vor allem über die Praktikabilität -, und uns letzt lich gegen eine Grenze ausgesprochen. Um alle Kommunen gleichermaßen zu beteiligen, wollen wir, dass alle Ämter und amtsfreien Gemeinden - auch die, die weniger als 5 000 Ein wohner haben - Mitglied der Regionalversammlung werden, und wir sind im Gegensatz zur CDU der Auffassung, dass dies nicht ausschließlich Hauptverwaltungsbeamte sein müs sen.

Was die ungesteuerte Errichtung von Windenergieanlagen an geht, so waren wir inhaltlich mit dem Vorschlag der Landesre gierung einverstanden - auch wenn wir ihn sprachlich gern konkretisiert hätten. Nun haben aber SPD und die Linke selbst bereits umfangreiche Änderungen an § 2c vorgenommen.

Gleiches Gesetz, anderes Thema: Wir hätten die aktuelle De batte zum Regionalplanungsgesetz auch gern dazu genutzt, Anpassungen jenseits der Windenergie vorzunehmen. Ein Bei spiel sind die integrierten Regionalpläne. Die Regionalen Pla nungsgemeinschaften sind gemäß Raumordnungsgesetz inzwi schen verpflichtet, integrierte Regionalpläne mit Festlegungen zur Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur zu erstellen. Hier zu werden durch den neuen Landesentwicklungsplan allen Re gionalen Planungsgemeinschaften umfangreiche Aufträge er teilt. Diese gehen fachlich und von den Steuerungswirkungen her weit über die in den Teilregionalplänen derzeit ausgewiese nen Windeignungsgebiete hinaus. Die Ministerin und die Re gierungsfraktionen weisen des Öfteren auch darauf hin, im Ge setz aber wird dieser Tatsache wiederum keine Rechnung ge

tragen. So bleibt nach wie vor der Eindruck bestehen: Regio nalplanung ist gleich Windplanung.

Das wird daher in der kommenden Legislatur sicherlich noch einmal Thema werden.

Heute liegt erneut unser Entschließungsantrag zum Thema Ent privilegierung der Windenergie vor. Die Einführung der Privile gierung hatte das Ziel, die Energiewende überhaupt zu ermög lichen. Würde die Privilegierung abgeschafft, wäre der Ausbau der Windenergie bei uns niemals zu erreichen.

Im Umweltausschuss des Bundesrates hat der Brandenburger Antrag glücklicherweise keine Mehrheit gefunden. Trotzdem hält die Landesregierung an ihrem Vorhaben fest, die Wind energie zu entprivilegieren. Wir halten dies für den völlig fal schen Weg und bitten daher um Zustimmung zu unserem Ent schließungsantrag. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE)

Der Abgeordnete hat sich zu einer Kurzintervention ument schieden. Daher denke ich, dass sich die Frage erledigt hat. Sie können dann darauf reagieren. Das Wort für die Kurzinterven tion erhält der Abgeordnete Schröder.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gerade haben wir von Herrn Jungclaus gehört, wie er sich über das mokiert hat, was wir im Wahlprogramm stehen haben. Er sprach davon, dass es Windeinzugsgebiete nicht gäbe und wir das fälschli cherweise irgendwo niedergeschrieben hätten. Da kann ich Ih nen nur raten: Schauen Sie bei Google nach, geben Sie dort ein: Windeinzugsgebiete. Sie werden sehr viele Institutionen finden, die damit arbeiten.

(Jungclaus [B90/GRÜNE]: Erklären Sie es doch! Verwei sen Sie nicht auf Google! Erklären Sie es!)

Das fängt beim Bundesgerichtshof an, das geht über andere In stitute, die alle diese Einzugsgebiete entsprechend definieren und bezeichnen. Natürlich gibt es auch Windeignungsgebiete. Aber Sie können uns nicht vorwerfen, dass wir hier fehlerhaft gehandelt hätten. Das ist nicht der Fall. Revidieren Sie bitte, was Sie gerade gesagt haben!

(Beifall AfD)

Herr Abgeordneter Jungclaus, Sie können auf diese Kurzinter vention reagieren.

Herr Schröder, Sie hätten jetzt die Gelegenheit ergreifen kön nen, dem Plenum zu erklären, was ein Windeinzugsgebiet ist und was das in Ihrem Wahlprogramm macht. Die Gelegenheit haben Sie genauso versäumt

(Galau [AfD]: Sagen Sie doch mal konkret, an welcher Stelle das bei uns steht!)

wie vorhin Frau Schade. Als ihr eine Frage gestellt wurde, hat sie auf Herrn Homeyer verwiesen. Das ist Ihre Art, mit Lösun gen umzugehen.

(Galau [AfD]: Was ist denn das für ein Unsinn!)

Sie haben eben auch wieder nur gesagt, was mit der Windener gie nicht geht,

(Zuruf von der AfD)

Sie haben wieder nicht gesagt, was Ihre Lösungen sind. Hätten Sie doch mal erklärt, wie Sie sich die Stromversorgung nach haltig vorstellen: Mit Atomenergie oder mit Braunkohle bis in alle Ewigkeit?

(Zuruf von der AfD)

Aber das schaffen Sie ja eh nicht.