Protokoll der Sitzung vom 10.04.2019

Aber das schaffen Sie ja eh nicht.

(Schröder [AfD]: In fünf Minuten sollen wir das machen!)

Das sind Ihre Lösungen, die Sie hier anbieten, null, niente, wie auch die Redebeiträge in dem Ausschuss, in dem ich Mitglied bin.

(Zurufe von der AfD)

Wortmeldungen im Infrastrukturausschuss von Ihnen: null in den letzten anderthalb Jahren. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, DIE LINKE sowie vereinzelt SPD)

Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht Ministerin Schneider für die Landesregierung.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Ich will darauf verweisen, dass diese Gesetzesänderung so wohl einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag als auch dem Auftrag des Landtages vom 25. September 2015 nach kommt. Dass sie jetzt kommt, ist gut und richtig; denn wir ste hen vor der Kommunalwahl und dieses Gesetz ist wichtig, um nach der Kommunalwahl die Regionalen Planungsgemein schaften neu aufzustellen. Innerhalb dieser Legislaturperiode wäre es nicht möglich gewesen, Änderungen vorzunehmen. Deswegen ist es wichtig, dass das jetzt zum Abschluss kommt.

Die zwei Punkte, die schon angesprochen worden sind, die die ses Gesetz beinhaltet: Die Änderung der Mitwirkungsrechte kleinerer Kommunen - das war auch der Auftrag aus dem Landtagsbeschluss - von 10 000 Einwohner auf 5 000 Einwoh ner ist aus meiner Sicht eine gute Balance zwischen der Hand lungsfähigkeit der Träger der Regionalplanung, der Kreistage und des Landkreistages im weiteren Sinne und mehr direkter Beteiligung kleinerer Gemeinden, aber auch der Arbeitsfähig keit der Regionalen Planungsgemeinschaften. Ich will auch da

rauf verweisen, dass gerade die Träger der Regionalplanung dagegen waren, diese Zahlen noch weiter abzusenken, indem sie berechtigterweise darauf aufmerksam gemacht haben, dass sie ihrem Auftrag auch nachkommen können müssen.

Der zweite Punkt, die Planungssicherung durch Einführung des § 2c, ist wichtig, weil die Debatte um Windeignungsgebie te eine heiß umstrittene ist, es immer wieder Klageverfahren gibt, die Regionalpläne angegriffen werden, und wir, um Wild wuchs im Land zu vermeiden, die Planung auch sichern kön nen müssen. Zwei Jahre gibt es dann den gesetzlichen Geneh migungsstopp, der aber auch kein abrupter Abbruch des Aus baus der Windenergie ist, sondern: Durch Ausnahmen bestehen weitere Möglichkeiten zur Errichtung von Anlagen. Das ist wichtig, um auch hier in die Balance zu kommen.

Insgesamt ist die Gesetzesänderung aus unserer Sicht verhält nismäßig. Sie schafft durch entsprechende Regelungen einen Ausgleich und ist eine gute Grundlage für die Fortführung der Regionalplanung, die im Übrigen integrierte Regionalpläne er stellen soll. Sie sind auch alle dabei. Viele haben bereits einen Aufstellungsbeschluss gefasst, weil der Landesentwicklungs plan auch die entsprechende Auftragslage schafft. Und wir werden auch - das will ich hier auch noch einmal sagen - dabei bleiben, die Entprivilegierung nach § 35 weiterzuverfolgen, nicht, weil wir einen Stopp wollen, sondern weil wir einfach auch hier wollen, dass mehr kommunale Mitspracherechte durchgesetzt werden können. Es gibt gerade die Bund-LänderArbeitsgruppe, die mit diesem Ziel arbeitet, und ich hoffe, dass sie gute Ergebnisse erzielt.

(Beifall SPD)

Vielen Dank. - Wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der CDU-Frak tion auf Drucksache 6/11147 ab, es geht um die Änderung des Artikels 1 Nummer 8 im Buchstaben a. Wer dem Änderungs antrag der CDU-Fraktion folgt, den bitte ich um ein Handzei chen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthal tungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Landes planung auf Drucksache 6/11070, „Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung“. Wer dieser Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses folgt, den bitte ich um ein Hand zeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei wenigen Ent haltungen wurde mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 6/9580 mit dem Titel „Windenergie: Planung und Beteiligung stärken. Konflikte zwischen Gemeinden verhindern.“ Wer diesem Ent schließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungs punkt 7 auf:

Zweites Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes des Landes Brandenburg

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 6/10009

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft

Drucksache 6/11026

Es ist vereinbart worden, hierzu keine Debatte zu führen. Da mit kommen wir direkt zur Abstimmung.

Wir stimmen über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft auf Drucksache 6/11026 ab. Es geht um das Zweite Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes. Wer der Be schlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses folgt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Auch keine. Damit ist der Antrag einstimmig angenommen. Es ist festzustellen, dass das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet wurde.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe Tagesordnungs punkt 8 auf:

Erstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 6/10401

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie

Des Weiteren liegen Änderungsanträge der Fraktionen BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, DIE LINKE und AfD vor.

Zu guter Letzt liegt Ihnen dazu ein Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE auf Drucksache 6/11143 vor.

Ich eröffne die Aussprache. Zu uns spricht der Abgeordnete Barthel für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wirtschaft wird von Menschen getragen,

und zwar maßgeblich von engagierten, motivierten Beschäftig ten in den Unternehmen. Sie sind das größte Kapital jedes Un ternehmers, die Basis des wirtschaftlichen Erfolgs einzelner Betriebe ganzer Branchen. Daran wird sich auch nichts im Rahmen der Globalisierung oder der Digitalisierung der Wirt schaft ändern.

Leider ist es trotz dieser Binsenweisheit nicht selbstverständ lich, dass sich im Alltag wirtschaftlicher Erfolg von Unterneh men angemessen in der Lohntüte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter widerspiegelt. Eigentlich sind die Tarifpartner da für zuständig, diesen solidarischen Ausgleich zu sichern. Wir wissen aber um die geringe Tarifbindung in Brandenburg. Dort muss es aus unserer Sicht ein Umdenken geben, denn nur gut entlohnte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern den unter nehmerischen Erfolg.

Und dann gibt es noch die Unternehmen, die ihre Geschäfts modelle auf Dumpinglöhnen aufbauen. Sie werden von den - wie ich sagen möchte - ehrlichen Kaufleuten argwöhnisch be obachtet. Hier ist der Staat gefordert, entsprechende Regelun gen zu treffen, damit sich Dumpinglöhne nicht durchsetzen. Deshalb steht das Thema Mindestlohn heute erneut auf der Ta gesordnung. Zumindest der Staat muss bei der Vergabe seiner Aufträge dafür sorgen, dass die ausführenden Unternehmen Mindestlöhne zahlen. Der Staat muss sein Steuerungspotenzial nutzen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn in Brandenburg künftig bei 10,50 Euro pro Stunde liegt, und das ist gut so. Mir ist bewusst, dass diese Lohnuntergrenze noch nicht vor Altersarmut schützt. Mindestens 13 Euro pro Stunde - das haben verschiedene Untersuchungen ergeben - sind dafür notwendig.

Wir sehen deshalb die aktuelle Anpassung als einen Schritt in die richtige Richtung und fordern die Landesregierung mit un serem Entschließungsantrag auf, sich auf Bundesebene für ei nen Mindestlohn einzusetzen, der eine Rente oberhalb der Grundsicherung gewährleistet.

(Beifall SPD und des Abgeordneten Domres [DIE LINKE])

Was wir als Land selbst regeln können - auch das haben wir in den Entschließungsantrag aufgenommen -, ist, einen einheitli chen Mindestlohn im Wirtschaftsraum Berlin-Brandenburg zu erreichen. Aus meiner Sicht ist dafür aber noch ein sehr dickes Brett zu bohren.

Abschließend möchte ich auf einen Punkt unseres Entschlie ßungsantrages eingehen: Die öffentliche Hand sollte nicht nur für eine gerechte Entlohnung stehen, sondern auch in Sachen Nachhaltigkeit Maßstäbe setzen. Das ist eine Aufgabe, die bei der Überarbeitung des Vergabegesetzes in der nächsten Legis laturperiode mit Sicherheit ansteht.

Heute geht es in erster Linie um die Anhebung der Mindestver gütung. Brandenburg war Treiber bei der Einführung des Min destlohnes auf Bundesebene. Mit der Gleitklausel wird Bran denburg auch in Zukunft Vorreiter für eine gerechte und ange messene Entlohnung sein.

Ich bitte, dem Gesetzentwurf sowie unserem Entschließungs antrag die Zustimmung zu geben. - Danke.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Wir setzen die Aussprache fort. Zu uns spricht der Abgeordnete Homeyer für die CDU-Fraktion.

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kolle gen! Lieber Helmut, ich bin schon sehr erstaunt über deinen Redebeitrag. Heute Morgen in eurer Aktuellen Stunde hast du Lobpreisungen auf unsere Unternehmerinnen und Unterneh mer in Brandenburg gebracht und betont, wie wichtig sie für das Land sind. Jetzt erwähnst du mit keiner Silbe die Situation, die das Landesvergabegesetz hinsichtlich des bürokratischen Aufwands auslöst, der schon vorhanden war und mit der Ände rung des Landesvergabegesetzes nicht geringer wird. Das er staunt mich; das muss man an einem Plenartag erst einmal hin kriegen.

(Beifall CDU und der Abgeordneten Schade [AfD])

Das bisherige Gesetz hielt kleine und mittlere Unternehmen ohnehin schon davon ab, sich überhaupt an öffentlichen Aus schreibungen zu beteiligen, wie wir in der öffentlichen Anhö rung gehört haben. Das ist ein Fakt, den man nicht wegdisku tieren kann.

Sie hätten jetzt die Chance gehabt, dieses Gesetz zu entschla cken. Was tun Sie? Sie legen noch eine Schippe an Bürokratie drauf und verfestigen die Differenz zwischen Bundesmindest lohn und Landesmindestlohn. Auch Ihr Koalitionsvertrag hält Sie davon nicht ab. Auf Seite 24 heißt es nämlich: