Vielen Dank. - Wir kommen zur nächsten Fragestellerin. Frau Abgeordnete Geywitz formuliert Frage 1624 (Hertha BSC).
Laut Presseberichterstattung - unter anderem der „Potsdamer Neueste Nachrichten“ vom 3. April 2019 - plant der Fußball verein Hertha BSC Berlin weiterhin einen Stadionneubau. Nachdem dieser am Standort Olympiapark gescheitert ist, wer den Vertreter der Landesregierung unter anderem dahin gehend zitiert, dass der Verein in Brandenburg natürlich weiterhin herzlich willkommen sei. In diesem Zusammenhang werden von anderer Seite Zweifel geäußert, dass ein solcher Stadion neubau mit der Gemeinsamen Landesplanung vereinbar ist.
Ich frage die Landesregierung: Ist aus ihrer Sicht ein Stadion bau des Vereins Hertha BSC Berlin in Brandenburg mit der Gemeinsamen Landesplanung vereinbar?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Geywitz, ja, ein Stadionneubau in Brandenburg wäre mit der Gemeinsamen Landesplanung grundsätzlich vereinbar. Und ich denke, geeignete Flächen wären auch vorhanden, wo auch immer. Wir hatten dies schon mal in Ludwigsfelde - dort wäre gar kein großes Verfahren nötig gewesen, weil es sich um einen Gewerbestandort gehandelt hätte. Das ist aber inzwischen ob solet.
Eine valide landesplanerische Bewertung kann immer nur für einen sehr konkreten Standort vorgenommen werden, der dann hinsichtlich der Verkehrsanbindung usw. untersucht werden müsste. Insofern müsste das einer konkreten Anfrage überlas sen bleiben.
Es gibt im politischen Raum durchaus die Idee, den Gemeinsa men Landesplanungsvertrag zu kündigen. Würden Sie sagen, dass es dann einfacher wäre, in Brandenburg Großprojekte in der Nähe Berlins zu bauen; oder hätten wir nicht die Problema tik wie Anfang der 90er-Jahre, dass man dann bei jeglichen An siedlungen oder größeren Vorhaben mit Klagen der Berliner Seite zu rechnen hätte?
Das ist keine leicht zu beantwortende Frage, weil dabei gleich zeitig die Frage aufkommt, welcher Landesentwicklungsplan denn jetzt gelten würde.
Das müsste man genauer untersuchen. Wenn es denn dazu füh ren würde, dass die Pläne von Anfang der 90er-Jahre zum Tra gen kämen, wären die Entwicklungsbedingungen - gerade auch im Berliner Umland - sehr viel begrenzter als jetzt.
Vielen Dank. - Der nächste Fragesteller ist Abgeordneter Dr. Redmann; er formuliert Frage 1625 (Sanierung der B 107 zwischen Pritzwalk und Mesendorf).
Die Bundesstraße 107 zwischen Pritzwalk und Mesendorf ist deutlich zu schmal. Sie ist in einem schlechten baulichen Zu
Die „Märkische Allgemeine“ berichtete schon am 31. Oktober 2016 unter der Überschrift „Nadelöhr B 107 soll ab 2019 be seitigt werden“: „Doch Besserung ist in Sicht. ‚Wir haben den Ausbau der B 107 zwischen Mesendorf und Pritzwalk für 2019 im Plan‘, sagt Frank Schmidt, zuständiger Dezernatsleiter für Planung im Brandenburgischen Landesbetrieb für Straßenwe sen.“
In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 28. März 2019 - al so auf der jüngsten Sitzung - wurde der angesprochene Stra ßenabschnitt auf Antrag der CDU-Fraktion ebenfalls themati siert. Die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung, Ka thrin Schneider, sagte während dieser Sitzung, ihr sei nicht be kannt, dass besprochen worden sei, die Straße zu sanieren, und sie verlasse sich bei aller Wertschätzung für die Presse auf die Zuarbeit ihrer Verwaltung.
Ich frage die Landesregierung: Wie erklären Sie sich die unter schiedlichen Aussagen zur geplanten Sanierung der B 107 zwi schen Pritzwalk und Mesendorf bzw. wann ist mit einem Bau beginn zu rechnen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordne ter Dr. Redmann, vielleicht zur Einführung: Auf der Liste der Bauvorhaben in diesem Jahr, 2019, sind aus dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin zehn Maßnahmen. Es gibt auch Maßnah men zur B107 auf der Bauliste, allerdings in der Prignitz und in Potsdam-Mittelmark, hier im Wesentlichen zu Radwegen.
In der Analyse der Notwendigkeit des Ausbaus der B107 in dem von Ihnen angesprochenen Abschnitt stimmen wir durch aus überein. Die Straße ist 5,50 Meter breit, wird von einem Alleebestand, der auch noch relativ vital ist, gesäumt. Es ist ein umfassendes Planungsverfahren erforderlich.
Ich vermag nicht zu sagen, wer 2016 immer mal etwas gesagt hat oder was aufgeschrieben worden ist - das hatte ich schon im Ausschuss angemerkt. Ich kann Ihnen nur sagen, was mir auch verwaltungsseitig vorliegt. Ich nehme an, dass möglicher weise die Aussage „Aufnahme in das Planungsprogramm“ als „Aufnahme in das Bauprogramm“ interpretiert wurde.
Wie in der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage dargelegt, haben wir die ersten Schritte ja mit dem Gutachten zu der Allee, zu den Bäumen gemacht. Erste Vermessungsarbeiten sind vorge sehen, das heißt, die Planung startet jetzt. Und auch da ist es so, dass ich nicht vorauszusagen vermag, wann diese Planung mit Baurechtsverfahren - wir brauchen dort eine Planfeststellung - abgeschlossen sein wird, sodass ich zu weiteren Zeithorizonten keine Auskunft geben kann.
Frau Ministerin, Sie haben gerade bei der Beantwortung der Frage zu Ostprignitz-Ruppin ausgeführt. Der Abschnitt zwi schen Pritzwalk und Mesendorf, den ich angesprochen habe, liegt aber in der Prignitz. Vielleicht könnten Sie auch die Zah len zur Prignitz nennen?
Die Zahlen zur Prignitz liefere ich Ihnen gerne nach - das kön nen wir vielleicht heute noch machen; aus dem Kopf weiß ich es jetzt nicht.
Zum Zeithorizont noch einmal: Wir beginnen mit der Planung, steigen jetzt in die Planungsphasen ein, gehen dann zur Geneh migungsplanung sowie zur Planfeststellung über. Um Zeithori zonte zu nennen oder konkrete Zahlenangaben zu machen, ist es an dieser Stelle einfach zu früh.
Vielen Dank. - Nächste Fragestellerin ist die Abgeordnete Dan nenberg mit der Frage 1626 (Sorbische/wendische Sprach kenntnisse als Zulassungskriterium für das Lehramtsstudium an der Universität Potsdam). Bitte.
Der Landtag hat mit seiner Zustimmung zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes im September 2018 beschlos sen, dass bei Bewerberinnen und Bewerbern für einen Lehr amtsstudiengang der Nachweis vertiefter Kenntnisse der sorbi schen/wendischen Sprache bei der Auswahlentscheidung ange messen zu berücksichtigen ist. Diese Regelung sollte dazu die nen, mehr junge Menschen zu immatrikulieren, die die sorbi sche/wendische Sprache beherrschen.
Der Senat der Universität Potsdam hat nun vor einigen Tagen die Umsetzung dieser Norm an der Hochschule - in der Satzung über die Zulassung zu Studienplätzen in zulassungsbeschränk ten grundständigen Studiengängen an der Universität Potsdam - bekannt gegeben. In § 3 Absatz 3a der Satzung heißt es:
„Vertiefte Kenntnisse der sorbischen/wendischen Spra che nach Absatz 3 liegen vor, wenn Sprachkenntnisse mindestens der Stufe C 1 des Europäischen Referenzrah mens für Sprachen nachgewiesen werden.“
In Brandenburg aber können Schülerinnen und Schüler des Niedersorbischen Gymnasiums - im Übrigen der einzigen Schule, an der Sorbisch/Wendisch bis zum Abitur unterrichtet wird - maximal das Niveau B 2 des Europäischen Referenzrah mens für Sprachen erreichen. Die Regelung in der Satzung - und damit auch im geänderten Hochschulzulassungsgesetz - läuft also ins Leere.
Ich frage die Landesregierung: Warum wurden dennoch - of fensichtlich mit Zustimmung der Landesregierung - diese in Brandenburg nicht umsetzbaren Zulassungskriterien in der Sat zung der Universität formuliert?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Dannenberg, wir sind uns ganz und gar einig, dass wir mehr Lehrerinnen und Lehrer mit sorbischen/wendischen Sprachkenntnissen haben wollen und wir deshalb die Bewerbe rinnen und Bewerber um einen Studienplatz in einem zulas sungsbeschränkten Fach bevorzugt behandeln wollen, wenn sie vertiefte Kenntnisse in der sorbischen/wendischen Sprache besitzen.
Die Universität Potsdam hat - Sie haben das richtig zitiert - den im Gesetz gebrauchten Begriff „vertiefte Sprachkenntnisse“ konkretisiert. Es heißt jetzt:
„Vertiefte Kenntnisse der sorbischen/wendischen Spra che liegen vor, wenn Sprachkenntnisse mindestens der Stufe C 1 des Europäischen Referenzrahmens nachge wiesen werden“.
Hochschulen sind generell nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, solche Satzungen zu erlassen und möglichst kon kret und nachvollziehbar die Zulassungsvoraussetzungen zu regeln. Das gehört zu den ureigenen Aufgaben einer Hoch schule. Es ist im Prinzip auch gar nichts dagegen einzuwenden, wenn ein gewisses Sprachniveau nachgewiesen werden muss. Aber ich gebe Ihnen natürlich Recht, Frau Dannenberg, dass es sehr wünschenswert wäre, dass dieses Sprachniveau bereits durch den Schulbesuch erreicht werden kann und dafür nicht noch zusätzliche außerschulische Angebote in Anspruch ge nommen werden müssen.
Wie sieht es jetzt an den Schulen aus? Nach dem aktuellen Rahmenlehrplan von 2018 wird von Schülerinnen und Schü lern am Ende der gymnasialen Oberstufe im Bereich der funk tionalen kommunikativen Kompetenz das Niveau B 2 erwartet. Das würde aber bedeuten, dass wir praktisch dem Willen des Gesetzgebers, der ja explizit wollte, dass Schülerinnen und Schüler mit sorbischen Sprachkenntnissen bevorzugt zum Lehr amtsstudium zugelassen werden können, jetzt tatsächlich nicht entsprächen, da diese Schülerinnen und Schüler die entspre chende Möglichkeit gar nicht hätten. Deswegen werde ich auch in einen Dialog mit der Universität Potsdam und dem Bil dungsministerium eintreten, um nach einer Lösung zu suchen.
Eine Lösung gibt es beispielsweise in Sachsen, denn dort ha ben sich die drei betroffenen Hochschulen mit dem Schulmi nisterium folgendermaßen geeinigt - ich zitiere:
„… dass der Nachweis der vertieften Kenntnisse der sor bischen Sprache für Abiturienten des Sorbischen Gymna siums Bautzen erbracht ist, sofern auf dem Abiturzeugnis der Grundkurs oder der Leistungskurs im Fach Sorbisch ausgewiesen ist“.
Ich denke, wir können uns diese Regelung durchaus zum Vor bild nehmen, und ich werde demnächst Gespräche in diesem Sinne starten. - Danke.
Vielen Dank. - Bevor ich den nächsten Fragesteller aufrufe, be grüße ich als Gäste im Plenarsaal Schülerinnen und Schüler der Maxim-Gorki-Gesamtschule Kleinmachnow sowie Bürgerin nen und Bürger aus dem Landkreis Barnim. Ihnen allen ein herzliches Willkommen hier im Plenarsaal! Schön, dass Sie hier sind!
Die Frage 1627 (Braucht Brandenburg ein Hilfsprogramm für seinen Wald?) stellt der Abgeordnete Schröder.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Wald in Brandenburg hat durch Stürme, Schadinsekten, anhaltende Trockenheit und Waldbrände im vergangenen Jahr großen Scha den genommen. Schadinsekten wie Borkenkäfer, Nonne, Ei chenprozessionsspinner und andere Forstschädlinge haben den milden Winter gut überstanden. Viele Forstfachleute betonen, dass die Auswirkungen des Jahres 2018 auf den Wald erst in diesem Jahr zutage treten würden. Auch die Holzpreise sind auf Tiefstniveau abgesackt. Der Präsident des Verbandes der Waldeigentümer fordert gar einen „Pakt für den Wald“. Auch die Bundeslandwirtschaftsministerin will zu den bereitgestell ten 30 Millionen Euro weitere 25 Millionen Euro für den Wald zur Verfügung stellen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Die Schäden im Wald sind nach dem Ausnahmesommer 2018 immens: In unseren Wäldern sind in den Jahren 2017 - hier waren es die Herbststürme - und 2018 2 Millionen m3 Schadholz angefallen. Im Detail bedeutet das - das haben wir auch im Ausschuss debattiert -: Bei einem Gesamtholzeinschlag von etwas über 5 Millionen m3 in einem normalen Jahr sind 2 Millionen m3 Schadholz schon eine Menge.
Hochrechnungen haben ergeben, dass auf über 7 300 ha Wie derbewaldungsmaßnahmen erforderlich sind. Die Kostenschät zungen belaufen sich auf rund 23 Millionen Euro. Die bisheri gen forstwirtschaftlichen Förderrichtlinien für EU-Mittel, Mit tel aus der Walderhaltungsabgabe sowie für Zuschüsse nach Waldbränden ermöglichen eine erhebliche finanzielle Unter stützung der Waldbesitzer bei entsprechender Wiederherstel lung des Waldes.