Protokoll der Sitzung vom 10.04.2019

Für die Landesregierung antwortet Minister Schröter.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Lakenmacher, Gebietsänderungen wie die hier beabsichtigte Eingliederung der Gemeinde Schöneberg in die Stadt Schwedt/ Oder können nach der Brandenburgischen Kommunalverfassung aus Gründen des öffentlichen Wohls erfolgen. Gründe des öf fentlichen Wohls können für, aber auch gegen eine Gebietsände rung sprechen. Um im Genehmigungsverfahren die relevanten Gründe berücksichtigen zu können, werden verschiedene Res sorts und Behörden um ihre Stellungnahme gebeten. Da hier ein Amt betroffen ist, ist auch den übrigen Gemeinden des Amtes Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden, wovon die Ge meinden gegenüber dem Ministerium des Innern und für Kom munales bisher keinen Gebrauch gemacht haben.

In einem Genehmigungsverfahren werden alle Stellungnahmen und sonstigen Erkenntnisse im Rahmen der Abwägung berück sichtigt, auch die Position der übrigen Gemeinden des Amtes Oder-Welse. Auf Grundlage einer Gesamtschau und einer Ab wägung wird die Genehmigungsbehörde ihre Entscheidung treffen, ob die Eingliederung von Gründen des öffentlichen Wohls getragen ist und genehmigt werden kann.

Vielen Dank. Es gibt keine Nachfragen. Wir kommen zur Fra ge 1632 (Förderprogramm Blühstreifen), die vom Abgeordne ten Preuß von der Fraktion DIE LINKE gestellt wird.

Auf dem „Insektengipfel“ am 25.03.2019 hat Minister Vogel sänger angekündigt, kurzfristig ein Programm zur Förderung von Blühstreifen und Blühflächen im Ackerland aufzulegen. Dies kann einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Arten vielfalt in der Agrarlandschaft leisten. Das Programm soll aus Bundes- und Landesmitteln in Höhe von insgesamt 6 Millio nen Euro finanziert werden.

Ich frage die Landesregierung: Aus welchen anderen Förder programmen werden die Mittel für das Blühstreifenprogramm umgeschichtet?

Für die Landesregierung antwortet Minister Vogelsänger.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft bereitet gegenwärtig eine neue Richtlinie zur Förderung von Blüh- und Ackerrandstreifen und deren Umset zung vor. Zur Umsetzung gehört auch die Finanzierung. Ich habe entschieden, die Richtlinie aus Mitteln der Gemein schaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küs tenschutzes” - das sind Bundes- und Landesmittel - zu finan zieren. Dafür sind 6 Millionen Euro geplant. Deshalb brauchen wir keinerlei Umschichtung aus anderen Förderprogrammen.

Vielen Dank. - Die Frage 1633 (Welchen Weg wird Branden burg für mehr Tierschutz bei Tiertransporten einschlagen?) wird vom Abgeordneten Schröder von der AfD-Fraktion ge stellt.

Die Länder Hessen, Schleswig-Holstein und Bayern haben ent schieden, Transporte von lebenden Nutztieren in Drittländer zunächst bis zum 14. April auszusetzen. Damit sollen Verstöße gegen den Tierschutz außerhalb der EU in Drittländern verhin dert werden. Der „Tierschutz darf nicht an der Außengrenze der EU enden“, erklärte die hessische Ministerin dazu. In Bay ern haben Veterinärverbände die bayerischen Mitglieder des Europaparlaments aufgefordert, sich für ein Moratorium von Tiertransporten in Drittstaaten einzusetzen.

In Brandenburg wurde zu diesem Thema in der vergangenen Plenarsitzung intensiv debattiert. Dabei wurde auch über mög liche Folgen für die Tierzucht in Brandenburg nachgedacht. In den aktuellen Meldungen aus Hessen, Bayern und anderen Bundesländern wird immer kurzfristiger nach drastischen Maßnahmen, zum Beispiel einem Exportstopp, gerufen. In die sen Rufen nach schnellem politischen Handeln wird nicht aus reichend differenziert und nicht an die Folgen für die betroffe nen Landwirte gedacht.

Die Zustände bei Tiertransport und Schlachtung außerhalb der EU-Grenzen sind lange bekannt. Eine Änderung der Situation wird aufgrund der EU-Zuständigkeit längere Zeit beanspru chen. Die hochwertigen Arbeitsplätze in der Tierzucht und im verantwortungsvollen Export von Zuchtvieh aus Brandenburg in Drittländer dürfen nicht durch politische Wetterlagen gefähr det werden.

Ich frage die Landesregierung: Welche Zielstellungen verfolgt sie in den Bund-Länder-Gesprächen zum Tierschutz auf Lang streckentransporten, beim Schutz der Veterinäre vor Strafver folgung und zur Existenzsicherung der sehr wettbewerbsfähi gen Tierzucht in Brandenburg?

Es antwortet Herr Minister Ludwig für die Landesregierung. Bitte!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehr ter Herr Abgeordneter, wie Sie sehen, arbeiten wir in dieser Landesregierung gemeinsam für mehr Tierwohl. Die entspre chenden Fragen der AMK werden im Benehmen mit dem für Tierwohl zuständigen Verbraucherschutzministerium getrof fen.

Sie reflektieren zutreffend auf die sehr zielführende Diskussion in der vergangenen Plenarsitzung hier im Haus. Daraufhin hat der Landtag ja einen eigenen Beschluss gefasst, wie weiter vor gegangen werden soll.

Ich freue mich jedes Mal über das Interesse an diesem Thema, gibt es mir doch erneut die Möglichkeit, auf das hinzuweisen, was wir an Aktivitäten starten. Ich bin nach wie vor der Auffas sung - auch wenn Sie das eben wegen einer längeren Verfah rensdauer ein wenig negativ darstellten -, dass die Europäische Union dieses Verfahren einheitlich regeln sollte. Bis dahin wer den wir allerdings nicht untätig sein.

Ganz deutlich will ich aber sagen, dass wir für eine strafrechtli che Verantwortlichkeit örtlicher Veterinäre überhaupt keinen Raum sehen. Wir bleiben aber auch bei unserer Auffassung, dass jedes Mal vom örtlichen Veterinär der Einzelfall geprüft werden muss. Die Kolleginnen und Kollegen machen das auch sehr sorgfältig.

Es gibt keinen rechtlichen Raum für die Moratorien, die Sie ansprachen. Wir fühlen uns da durch die Rechtsprechungen des Verwaltungsgerichts Schleswig und des Oberverwaltungsge richts Schleswig inzwischen deutlich bestätigt. Es gibt keinen rechtlichen Spielraum für ein solches Moratorium, andererseits aber auch keine strafrechtliche Verfolgung der örtlichen Veteri näre.

Ich habe mich im März an Frau Bundesministerin Klöckner ge wandt und sie gebeten, hier bundesweit für Klarheit zu sorgen. Sollte sie zu einer anderen rechtlichen Würdigung kommen, möge sie bitte erklären, in welche Drittstaaten ein solcher Ex port zeitweilig oder dauerhaft nicht zulässig sei. Dass Länder solche Entscheidungen einzeln treffen, halte ich - wie gesagt - für rechtlich überhaupt nicht haltbar.

Bislang gibt es darauf noch keine Antwort. Allerdings wollen wir sowohl in der AMK mit einer erneuten Befassung mit dem Thema als auch in der eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe, in der neben anderen Bundesländern auch Brandenburg aktiv mitarbeitet, die Voraussetzungen für mehr Tierwohl bei solchen Transporten ausloten. Wir haben da konkrete Vorstellungen.

Allerdings bleibe ich dabei: Die beste Lösung dafür wäre, wenn die Europäische Union diese Tierwohlkriterien bei den Exportabkommen selbst mit verhandeln würde. Wir als deut sche Länder können das im Nachhinein nicht verfügen. Inso fern bleibt es bei der schon in der vergangenen Plenarsitzung

beschriebenen Rechtslage und unseren Aktivitäten, die wir weiterhin für mehr Tierwohl ergreifen werden.

(Schröder [AfD]: Vielen Dank!)

Danke. - Dann kommen wir zur nächsten Fragestellerin. Das Wort erhält die Abgeordnete Schwarzenberg, die Gelegenheit hat, die Frage 1634 (Nitratbelastung an Grundwassermessstel len) zu stellen.

An 15 von 57 Referenz-Grundwassermessstellen wurde eine Überschreitung des Trinkwassergrenzwertes von 50 mg/l fest gestellt. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass diese Über schreitung in einzelnen Fällen nicht auf die aktuelle Landnut zung im Einzugsbereich, sondern auf punktuelle Verunreini gungen zurückzuführen war, hatte das Ministerium für Ländli che Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft angekündigt, die Ursachen für die Grenzwertüberschreitung an allen betrof fenen Messstellen untersuchen zu lassen.

Ich frage die Landesregierung: Welche Ergebnisse zu den Ur sachen für die Grundwasserbelastung liegen inzwischen für diese Messstellen vor?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Vogelsänger. Bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordne te! An ausgewählten Grundwassermessstellen des Nitratmess netzes, an denen die Konzentration von 50 mg Nitrat pro Liter überschritten worden ist und in deren Anstrombereich die ackerbauliche Bodennutzung dominiert, werden die Ursachen gezielt untersucht. Sie haben das dargestellt.

Untersuchungsziel ist die Frage, inwieweit die derzeitige land wirtschaftliche Nutzung im Messstellenumfeld eine Ursache für die hohe Nitratkonzentration darstellt. Die Messwerte müs sen nicht zwangsläufig mit der gegenwärtigen landwirtschaftli chen Nutzung zusammenhängen. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Bisher haben sich verschiedene Ur sachen ergeben, die mitunter auch in der Vergangenheit lie gen - zum Beispiel Fäkalienverklappung bis in die 90er-Jahre, Güllehochlastflächen, ein ehemaliger Agrarflugplatz und Dün gerlagerplätze aus DDR-Zeiten. Das sind die Gründe der ho hen Nitratwerte.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Schwarzenberg. Bitte!

Das heißt, für alle 57 Messstellen ist die Untersuchung der Ur sachen abgeschlossen?

Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, hatte ich dargestellt.

Das ist auch äußerst kompliziert. Bei einem Teil der Messstel len konnten wir die Ursachen identifizieren.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Raschke. Bitte.

Vielen Dank. - Herr Minister, vielleicht können Sie noch etwas genauer werden. Wie viele Fälle sind so untersucht, dass Sie sagen können, woran es liegt, wie viele nicht, und wie lange wird es noch dauern? Sie vertrösten uns ja damit schon so lan ge. Vielleicht können Sie noch einmal sagen: Wie lange dauert es noch, und schaffen wir es noch in dieser Legislaturperiode?

Herr Abgeordneter, ich vertröste niemanden. Es ist aber sehr schwierig, an diesen Grundwassermessstellen die Ursachen für den Nitratgehalt zu untersuchen und festzustellen, wenn die Ursachen Jahrzehnte zurückliegen. Ich werde im Ausschuss gern detailliert zu den Ergebnissen berichten. Wir sind da bei einigen Messstellen sehr weit vorangekommen, aber abschlie ßend ist das noch nicht.

Vielen Dank. - Wir kommen zum letzten Fragesteller der heuti gen Fragestunde. Das Wort erhält der Abgeordnete Jungclaus, der Gelegenheit hat, die Frage 1635 (Eine Landeswohnungs baugesellschaft für Brandenburg?) zu stellen.

Nachdem sich die Landesregierung in den vergangenen Jahren immer wieder gegen eine Landeswohnungsbaugesellschaft aussprach, hat Finanzminister Christian Görke bei der Presse konferenz der ILB am 21. März 2019 für die nächste Legisla turperiode die Gründung einer landeseigenen Baugesellschaft angeregt. Er begründete dies unter anderem mit dem Bau von zu wenigen Sozialwohnungen, steigenden Mieten und dem Problem, dass die Fördermittel des Landes nicht ausreichend abgerufen werden. Im zuständigen Ausschuss hingegen sagte Infrastrukturministerin Schneider zum Vorstoß des Finanzmi nisters, eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft sei „bis lang nicht innerhalb der Landesregierung diskutiert worden“.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Gründe sprechen aus ihrer Sicht für bzw. gegen eine landeseigene Wohnungs baugesellschaft?

Frau Ministerin Schneider bitte für die Landesregierung.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Jungclaus, Wohnungen sind ein knappes Gut auf dem Markt. Bundesweit steigen die Mietpreise, so auch in manchen Regionen in Bran denburg. Die Folgen sind steigende Mieten und Verdrängung der Wohnbevölkerung in diesen Bereichen. Insbesondere Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen haben in manchen Regionen Brandenburgs zunehmend Schwierigkei ten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Das ist zunächst der Befund.

Was schlussfolgern wir daraus? - Wir müssen für mehr bezahl baren Wohnraum sorgen. Das gehört zu den Aufgaben der Lan desregierung. Das Land Brandenburg stellt jährlich 100 Millio nen Euro für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung. Weiter hat die Landesregierung das Landesgesetz zur Wohnraumförderung auf den Weg gebracht, das nach mei ner Kenntnis im Mai-Plenum auf der Tagesordnung des Land tags stehen soll.

Im Jahr 2017 haben wir darüber hinaus ein Landesbündnis für Wohnen initiiert, in dem alle beteiligten Partner an der Verbes serung der Bedingungen zur Schaffung bezahlbarer Wohnun gen arbeiten.

Diese bisher eingeleiteten Maßnahmen richten sich an kommu nale und genossenschaftliche Wohnungsgesellschaften, aber auch an die private Wohnungswirtschaft.

Zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage: Zur Gründung einer landeseigenen Wohnungsbaugenossenschaft gibt es bisher in der Landesregierung keine abgestimmte Meinung.

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Jungclaus. Bitte!

Vielen Dank für die Möglichkeit der Nachfrage. Ich finde, der Wohnungsbau und die damit einhergehenden Probleme sind ja nun - so sage ich einmal - ein recht umfangreiches Thema. Da bei ist eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft immer wie der debattiert worden. Dieses Thema wurde von verschiedenen Seiten aufgerufen. Insofern finde ich es schon erstaunlich, dass ein stellvertretender Ministerpräsident - das jetzt auch nicht einmal so nebenbei, weil Wahlkampf ist; er hat es ja in seiner Rolle als Vorsitzender des Verwaltungsrats der ILB auf der Bi lanzpressekonferenz gesagt - solch ein wichtiges Thema en passant fallen lässt.

Da stellen sich mir folgende Fragen: Wenn uns die Probleme wie Wohnungsnot und ein zu geringer Abruf der Fördermittel über die gesamte Legislaturperiode begleiten und auch die Dis kussion über die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft im Raum steht, warum hat es bislang noch keine abgestimmte Po sition der Landesregierung zur Gründung einer landeseigenen

Wohnungsbaugesellschaft gegeben? Wie wollen Sie zukünftig mit diesem Thema verfahren?